Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
33721.pdf
Größe
846 kB
Erstellt
28.11.12, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 11:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Kommunalwirtschaft und
Liegenschaften Kämmerei
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 20/246/2012
öffentlich
15.11.2012
Amt 20 Darina Esser
9. Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
13.12.2012
19.12.2012
Bau- und Betriebsausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
In der Ihnen als Anlage vorliegenden Gebührenkalkulation schlägt Ihnen die
Betriebsleitung vor, die Gebühr für die Niederschlagswassergebühr von bisher
0,98 €/m² zum 01.01.2013 auf 0,90 €/m² befestigter Fläche zu senken sowie die
Schmutzwassergebühr auf 1,91 €/m³ bezogener Frischwassermenge in 2013 zu
belassen.
Insgesamt erhöhen sich die auf Gebühren umzulegenden Kosten in 2013 um
119.371 € gegenüber 2012. Diese Erhöhung ergibt sich aus erhöhten Kosten im
Betriebsaufwand von 181.868 € und verminderten Kosten im Finanzaufwand von
62.497 €. Die erhöhten Kosten im Betriebsaufwand begründen sich insbesondere
dadurch, dass im Rahmen der „Lfd. Unterhaltung der Abwasserkanäle“ ab 2013
verstärkt Reparaturen im sogenannten „Inlinerverfahren“ vorgenommen werden
sollen. Hierfür wurden zusätzlich 100.000 € veranschlagt. Der Bau- und
Betriebsausschuss wurde über die Reparatur von Schäden im Rahmen von
„Inlinerverfahren“ in der Sitzung vom 24.03.2011 ausführlich informiert. Die restlichen
ca. 82.000 € Mehrkosten als auch die geringeren Kosten im Finanzaufwand von ca.
62.500 € ergeben sich aufgrund von Veränderungen bei verschiedenen
Finanzpositionen. Im Detail wird hierzu auf die beiliegende Gebührenkalkulation
verwiesen.
Gebührenmindernd können sowohl bei der Schmutzwassergebühr als auch bei der
Niederschlagswassergebühr Entnahmen aus den Gebührenausgleichsrücklagen von
je 350.000 € vorgenommen werden. Dadurch kann die Niederschlagswassergebühr
auf 0,90 €/m² befestigter Fläche gesenkt werden als auch die Schmutzwassergebühr
auf 1,91 €/m² bezogener Frischwassermenge belassen werden. Lediglich für die
Kunden, bei denen die Reinigung des Abwassers von einem Dritten (z.B.
Niersverband) vorgenommen wird, erhöhen sich die zu veranlagenden
Gebührenanteile für den Transport des Schmutzwassers von bisher 0,37 €/m³ auf
0,47 €/m³ bezogener Frischwassermenge.
Insbesondere die Verkaufserlöse, die dadurch erzielt werden konnten, dass der
Niersverband in 2012 drei Regenwasserreinigungsanlagen („Regenüberlaufbecken
Keyenberg“, „Staukanal Kuckum/Unterwestrich“ und „Staukanal Wockerath“) gemäß
§ 54 Landeswassergesetz NRW vom Städtischen Abwasserbetrieb übernehmen
musste, führen dazu, dass zum 31.12.2013 im Bereich der
„Gebührenausgleichsrücklage Niederschlagswasser“ mit einem Bestand von ca.
550.000 € und im Bereich der „Gebührenausgleichsrücklage Schmutzwasser“ mit
einem Bestand von ca. 150.000 € gerechnet wird. Diese Bestände werden gem. § 6
Abs. 2 KAG NRW in den Folgejahren ebenfalls gebührenmindernd aufgelöst.
Die Betriebsleitung bittet um Zustimmung zur beigefügten Satzungsänderung.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„Die dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte 9. Änderung zur
Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz vom 19.03.2004 wird hiermit erlassen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage:
Abwassergebührenkalkulation für 2013
9. Änderung zur Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz vom 19.03.2004
Vorlage A 20/246/2012 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/2
Anlage 2
- Entwurf 9. Änderungssatzung
vom 19. Dezember 2012 zur Änderung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke, deren Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen - Entwässerungssatzung - der Stadt Erkelenz vom
19.03.2004
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der bei Erlass dieser
Satzung geltenden Fassung, in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) vom 16. November 2004 (GV NRW S. 644, ber. 2005
S.15), in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Erkelenz in
seiner Sitzung am 19. Dezember 2012 folgende Änderung der Satzung über die
Entwässerung der Grundstücke, deren Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und
die Entsorgung
von Grundstücksentwässerungsanlagen - Entwässerungssatzung beschlossen:
Artikel 1
§ 28 Abs. 14 wird wie folgt geändert:
„Bei Gebührenpflichtigen, die in den Fällen des § 7 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes
des Landes Nordrhein Westfalen (KAG NRW) von einem Entwässerungsverband zu
Verbandslasten oder Abgaben herangezogen werden, ermäßigt sich gemäß § 7 Abs.1 Satz
4 KAG NRW die an die Stadt zu zahlende Gebühr, soweit nach Art und Umfang der
Gebührenpflichtige selbst von dem Verband für die Inanspruchnahme seiner Einrichtungen
und Anlagen oder für die von ihm gewährten Vorteile zu Verbandslasten oder Abgaben
herangezogen wird. Sofern der Verband lediglich die Abwasserreinigung übernimmt, beträgt
die Gebühr für die Schmutzwassersammlung und den Schmutzwassertransport 0,47 € je
Kubikmeter Schmutzwasser.
Artikel 2
§ 29 Abs. 6 wird wie folgt geändert:
„Die Niederschlagswassergebühr beträgt je Quadratmeter angeschlossene Fläche jährlich
0,90 €.“
Artikel 3
Inkrafttreten:
Vorstehende Regelungen treten zum 01.01.2013 in Kraft.
Peter Jansen
Bürgermeister
Schriftführer