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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
33721.pdf
Größe
846 kB
Erstellt
28.11.12, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 11:58
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften Kämmerei Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 20/246/2012 öffentlich 15.11.2012 Amt 20 Darina Esser 9. Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz Beratungsfolge: Datum Gremium 13.12.2012 19.12.2012 Bau- und Betriebsausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: In der Ihnen als Anlage vorliegenden Gebührenkalkulation schlägt Ihnen die Betriebsleitung vor, die Gebühr für die Niederschlagswassergebühr von bisher 0,98 €/m² zum 01.01.2013 auf 0,90 €/m² befestigter Fläche zu senken sowie die Schmutzwassergebühr auf 1,91 €/m³ bezogener Frischwassermenge in 2013 zu belassen. Insgesamt erhöhen sich die auf Gebühren umzulegenden Kosten in 2013 um 119.371 € gegenüber 2012. Diese Erhöhung ergibt sich aus erhöhten Kosten im Betriebsaufwand von 181.868 € und verminderten Kosten im Finanzaufwand von 62.497 €. Die erhöhten Kosten im Betriebsaufwand begründen sich insbesondere dadurch, dass im Rahmen der „Lfd. Unterhaltung der Abwasserkanäle“ ab 2013 verstärkt Reparaturen im sogenannten „Inlinerverfahren“ vorgenommen werden sollen. Hierfür wurden zusätzlich 100.000 € veranschlagt. Der Bau- und Betriebsausschuss wurde über die Reparatur von Schäden im Rahmen von „Inlinerverfahren“ in der Sitzung vom 24.03.2011 ausführlich informiert. Die restlichen ca. 82.000 € Mehrkosten als auch die geringeren Kosten im Finanzaufwand von ca. 62.500 € ergeben sich aufgrund von Veränderungen bei verschiedenen Finanzpositionen. Im Detail wird hierzu auf die beiliegende Gebührenkalkulation verwiesen. Gebührenmindernd können sowohl bei der Schmutzwassergebühr als auch bei der Niederschlagswassergebühr Entnahmen aus den Gebührenausgleichsrücklagen von je 350.000 € vorgenommen werden. Dadurch kann die Niederschlagswassergebühr auf 0,90 €/m² befestigter Fläche gesenkt werden als auch die Schmutzwassergebühr auf 1,91 €/m² bezogener Frischwassermenge belassen werden. Lediglich für die Kunden, bei denen die Reinigung des Abwassers von einem Dritten (z.B. Niersverband) vorgenommen wird, erhöhen sich die zu veranlagenden Gebührenanteile für den Transport des Schmutzwassers von bisher 0,37 €/m³ auf 0,47 €/m³ bezogener Frischwassermenge. Insbesondere die Verkaufserlöse, die dadurch erzielt werden konnten, dass der Niersverband in 2012 drei Regenwasserreinigungsanlagen („Regenüberlaufbecken Keyenberg“, „Staukanal Kuckum/Unterwestrich“ und „Staukanal Wockerath“) gemäß § 54 Landeswassergesetz NRW vom Städtischen Abwasserbetrieb übernehmen musste, führen dazu, dass zum 31.12.2013 im Bereich der „Gebührenausgleichsrücklage Niederschlagswasser“ mit einem Bestand von ca. 550.000 € und im Bereich der „Gebührenausgleichsrücklage Schmutzwasser“ mit einem Bestand von ca. 150.000 € gerechnet wird. Diese Bestände werden gem. § 6 Abs. 2 KAG NRW in den Folgejahren ebenfalls gebührenmindernd aufgelöst. Die Betriebsleitung bittet um Zustimmung zur beigefügten Satzungsänderung. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Die dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte 9. Änderung zur Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz vom 19.03.2004 wird hiermit erlassen.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine Anlage: Abwassergebührenkalkulation für 2013 9. Änderung zur Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz vom 19.03.2004 Vorlage A 20/246/2012 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2 Anlage 2 - Entwurf 9. Änderungssatzung vom 19. Dezember 2012 zur Änderung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke, deren Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen - Entwässerungssatzung - der Stadt Erkelenz vom 19.03.2004 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung, in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) vom 16. November 2004 (GV NRW S. 644, ber. 2005 S.15), in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Erkelenz in seiner Sitzung am 19. Dezember 2012 folgende Änderung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke, deren Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen - Entwässerungssatzung beschlossen: Artikel 1 § 28 Abs. 14 wird wie folgt geändert: „Bei Gebührenpflichtigen, die in den Fällen des § 7 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Nordrhein Westfalen (KAG NRW) von einem Entwässerungsverband zu Verbandslasten oder Abgaben herangezogen werden, ermäßigt sich gemäß § 7 Abs.1 Satz 4 KAG NRW die an die Stadt zu zahlende Gebühr, soweit nach Art und Umfang der Gebührenpflichtige selbst von dem Verband für die Inanspruchnahme seiner Einrichtungen und Anlagen oder für die von ihm gewährten Vorteile zu Verbandslasten oder Abgaben herangezogen wird. Sofern der Verband lediglich die Abwasserreinigung übernimmt, beträgt die Gebühr für die Schmutzwassersammlung und den Schmutzwassertransport 0,47 € je Kubikmeter Schmutzwasser. Artikel 2 § 29 Abs. 6 wird wie folgt geändert: „Die Niederschlagswassergebühr beträgt je Quadratmeter angeschlossene Fläche jährlich 0,90 €.“ Artikel 3 Inkrafttreten: Vorstehende Regelungen treten zum 01.01.2013 in Kraft. Peter Jansen Bürgermeister Schriftführer