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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
33754.pdf
Größe
836 kB
Erstellt
28.11.12, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 11:58
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Rechts- und Ordnungsamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 30/137/2012 öffentlich 28.11.2012 Amt 30 Christiane Englert Antrag der FDP-Fraktion vom 23.10.2012 zur Verbesserung der Verkehrssituation auf der Mühlenstraße durch Installation von Fahrbahnschwellen Beratungsfolge: Datum Gremium 12.12.2012 19.12.2012 Hauptausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Die FDP-Fraktion stellte am 23.10.2012 den Antrag, der Rat der Stadt Erkelenz möge in seiner nächsten Sitzung beschließen, dass zur Verkehrsberuhigung der Anwohnerstraße auf der Mühlenstraße zwischen dem Martin-Luther-Platz und der Anton-Raky-Allee drei über die gesamte Straße verteilte mobile Schweller installiert werden. Begründet wird der Antrag mit zu hohen Durchfahrtzahlen und zu hohen Geschwindigkeiten. Die FDP-Fraktion verweist auf den Beschluss des Bezirksausschusses Erkelenz-Mitte vom 23.11.2011, durch den die Verwaltung unter anderem gebeten wurde, auf der Mühlenstraße vier über die gesamte Straße verteilte mobile Schweller zu installieren und verstärkt Kontrollen der Sicherheitszonen durch die Stadtverwaltung durchzuführen. Seitens der Verwaltung wird zu dem Antrag der FDP-Fraktion vom 23.10.2012 wie folgt Stellung genommen: In dem Teilstück der Mühlenstraße zwischen Anton-Raky-Allee und Martin-LutherPlatz, welches durch Zeichen 250 Straßenverkehrsordnung (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und Zusatzzeichen 1020-30 (Anlieger frei) ausgeschildert ist, wurde das Tempomessgerät in der Zeit vom 06.08.2009 bis 12.08.2009 eingesetzt. Über die Auswertung der Geschwindigkeitsmessung wurde der Bezirksausschuss ErkelenzMitte unterrichtet. Die vorliegenden Messwerte belegten, dass das vorherrschende Geschwindigkeitsniveau (v85 - Geschwindigkeit) insgesamt zwar über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h lag, sich im Ganzen jedoch noch in einem moderaten Bereich bewegte. Bauliche Maßnahmen, hierzu gehört auch das Aufbringen von Bodenschwellen, aufgrund des Geschwindigkeitsniveaus sind aufgrund der Messergebnisse nicht erforderlich. Eine Verkehrsunfallauffälligkeit liegt ebenfalls bis heute nicht vor. Die durch den Bezirksausschuss und Anwohner der Mühlenstraße beantragte Aufbringung von Bodenschwellen auf der Mühlenstraße mit dem Hauptziel, die Durchfahrt für „Nichtanlieger“ unattraktiver zu gestalten und damit die Eigenschaft der Mühlenstraße als Anliegerstraße zu gewährleisten, wurde anhand der vorliegenden Messergebnisse nochmals eingehend geprüft. In Fahrtrichtung Martin-Luther-Platz betrug die Gesamtzahl der Messwerte (= Fahrzeuge) 4277 und in Gegenrichtung 5561. Umgerechnet ergab sich eine durchschnittliche Verkehrsbelastung von 30 Kfz/h bzw. 38 Kfz/h. Die Höchstbelastung lag bei 105 Kfz/h in Richtung Martin-Luther-Platz (Dienstagnachmittag, zwischen 16.00 Uhr und 17.00 Uhr) und 82 Kfz/h in Richtung Bahn (Montagnachmittag, zwischen 15.30 Uhr und 16.30 Uhr und Dienstagnachmittag, gegen 17.00 Uhr). Entgegen der Darstellung in dem Antrag handelt es sich bei der Mühlenstraße um eine Anliegerstraße, nicht jedoch um eine Anwohnerstraße. Anliegerstraßen sind grundsätzlich untergeordnete Straßenverbindungen, die überwiegend der Erschließung der direkt anliegenden Nutzungen (Wohn, Gewerbe, Industrie) dienen. In Anlehnung an die Richtlinien für die Anlage von Straßen sind in Mischgebieten Verkehrsstärken von bis zu 400 Kfz/h, in Wohngebieten von bis zu 250 Kfz/h (Spitzenstunde) durchaus verträglich. Diese Werte werden bei weitem unterschritten. Die gemessene Verkehrsbelastung entspricht in besonderem Maße der Funktion einer Anliegerstraße unter Berücksichtigung der vorhandenen Wohnbebauung, der dort anliegenden Arztpraxis, eines Elektro-Fachbetriebes sowie des evangelischen Pfarrzentrums. Aufgrund der bisher vorliegenden Messergebnisse waren aus den genannten Gründen bauliche oder verkehrliche Maßnahmen somit auch unter dem Gesichtspunkt der Verkehrsbelastung tatsächlich nicht erforderlich. Insgesamt ist festzustellen, dass entgegen der Darstellung in dem Antrag der FDPFraktion die Messergebnisse den (subjektiven) Eindruck überhöhter Geschwindigkeiten und zu hoher Durchfahrtzahlen nicht bestätigt haben. Eine besondere Verkehrssituation, die das Aufbringen von Fahrbahnschwellen begründet, liegt auf der Mühlenstraße nicht vor. Ein Aufbringen von Fahrbahnschwellen ohne besonderen Grund wird wegen der nicht unerheblichen Lärmbelästigungen für die Anwohner seitens der Verwaltung nicht befürwortet. Zur Überprüfung der Verkehrssituation sollte entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung zu dem Beschluss des Bezirksausschusses das mobile Tempomessgerät nochmals eingesetzt werden. Eine Aufstellung erfolgte in der Zeit vom 22.11.2012 bis 28.11.2012. Aufgrund eines technischen Defektes konnten die Messergebnisse jedoch leider nicht ausgewertet werden. Eine erneute Messung wird kurzfristig vorgenommen. Sollten sich wesentlich geänderte Messwerte ergeben, wird von der Verwaltung selbstverständlich eine erneute Prüfung der Erforderlichkeit baulicher Maßnahmen vorgenommen. Vorlage A 30/137/2012 der Stadt Erkelenz Seite: 2/3 Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Der Antrag der FDP-Fraktion vom 23.10.2012 wird abgelehnt.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlage: Antrag der FDP-Fraktion vom 23.10.2012. Vorlage A 30/137/2012 der Stadt Erkelenz Seite: 3/3