Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
33754.pdf
Größe
836 kB
Erstellt
28.11.12, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 11:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Rechts- und Ordnungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 30/137/2012
öffentlich
28.11.2012
Amt 30 Christiane Englert
Antrag der FDP-Fraktion vom 23.10.2012 zur Verbesserung der
Verkehrssituation auf der Mühlenstraße durch Installation von
Fahrbahnschwellen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
12.12.2012
19.12.2012
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Die FDP-Fraktion stellte am 23.10.2012 den Antrag, der Rat der Stadt Erkelenz
möge in seiner nächsten Sitzung beschließen, dass zur Verkehrsberuhigung der
Anwohnerstraße auf der Mühlenstraße zwischen dem Martin-Luther-Platz und der
Anton-Raky-Allee drei über die gesamte Straße verteilte mobile Schweller installiert
werden.
Begründet wird der Antrag mit zu hohen Durchfahrtzahlen und zu hohen
Geschwindigkeiten. Die FDP-Fraktion verweist auf den Beschluss des
Bezirksausschusses Erkelenz-Mitte vom 23.11.2011, durch den die Verwaltung unter
anderem gebeten wurde, auf der Mühlenstraße vier über die gesamte Straße
verteilte mobile Schweller zu installieren und verstärkt Kontrollen der
Sicherheitszonen durch die Stadtverwaltung durchzuführen.
Seitens der Verwaltung wird zu dem Antrag der FDP-Fraktion vom 23.10.2012 wie
folgt Stellung genommen:
In dem Teilstück der Mühlenstraße zwischen Anton-Raky-Allee und Martin-LutherPlatz, welches durch Zeichen 250 Straßenverkehrsordnung (Verbot für Fahrzeuge
aller Art) und Zusatzzeichen 1020-30 (Anlieger frei) ausgeschildert ist, wurde das
Tempomessgerät in der Zeit vom 06.08.2009 bis 12.08.2009 eingesetzt. Über die
Auswertung der Geschwindigkeitsmessung wurde der Bezirksausschuss ErkelenzMitte unterrichtet.
Die vorliegenden Messwerte belegten, dass das vorherrschende
Geschwindigkeitsniveau (v85 - Geschwindigkeit) insgesamt zwar über der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h lag, sich im Ganzen jedoch noch in einem
moderaten Bereich bewegte.
Bauliche Maßnahmen, hierzu gehört auch das Aufbringen von Bodenschwellen,
aufgrund des Geschwindigkeitsniveaus sind aufgrund der Messergebnisse nicht
erforderlich. Eine Verkehrsunfallauffälligkeit liegt ebenfalls bis heute nicht vor.
Die durch den Bezirksausschuss und Anwohner der Mühlenstraße beantragte
Aufbringung von Bodenschwellen auf der Mühlenstraße mit dem Hauptziel, die
Durchfahrt für „Nichtanlieger“ unattraktiver zu gestalten und damit die Eigenschaft
der Mühlenstraße als Anliegerstraße zu gewährleisten, wurde anhand der
vorliegenden Messergebnisse nochmals eingehend geprüft.
In Fahrtrichtung Martin-Luther-Platz betrug die Gesamtzahl der Messwerte (=
Fahrzeuge) 4277 und in Gegenrichtung 5561. Umgerechnet ergab sich eine
durchschnittliche Verkehrsbelastung von 30 Kfz/h bzw. 38 Kfz/h. Die
Höchstbelastung lag bei 105 Kfz/h in Richtung Martin-Luther-Platz
(Dienstagnachmittag, zwischen 16.00 Uhr und 17.00 Uhr) und 82 Kfz/h in Richtung
Bahn (Montagnachmittag, zwischen 15.30 Uhr und 16.30 Uhr und
Dienstagnachmittag, gegen 17.00 Uhr).
Entgegen der Darstellung in dem Antrag handelt es sich bei der Mühlenstraße um
eine Anliegerstraße, nicht jedoch um eine Anwohnerstraße. Anliegerstraßen sind
grundsätzlich untergeordnete Straßenverbindungen, die überwiegend der
Erschließung der direkt anliegenden Nutzungen (Wohn, Gewerbe, Industrie) dienen.
In Anlehnung an die Richtlinien für die Anlage von Straßen sind in Mischgebieten
Verkehrsstärken von bis zu 400 Kfz/h, in Wohngebieten von bis zu 250 Kfz/h
(Spitzenstunde) durchaus verträglich. Diese Werte werden bei weitem unterschritten.
Die gemessene Verkehrsbelastung entspricht in besonderem Maße der Funktion
einer Anliegerstraße unter Berücksichtigung der vorhandenen Wohnbebauung, der
dort anliegenden Arztpraxis, eines Elektro-Fachbetriebes sowie des evangelischen
Pfarrzentrums.
Aufgrund der bisher vorliegenden Messergebnisse waren aus den genannten
Gründen bauliche oder verkehrliche Maßnahmen somit auch unter dem
Gesichtspunkt der Verkehrsbelastung tatsächlich nicht erforderlich.
Insgesamt ist festzustellen, dass entgegen der Darstellung in dem Antrag der FDPFraktion die Messergebnisse den (subjektiven) Eindruck überhöhter
Geschwindigkeiten und zu hoher Durchfahrtzahlen nicht bestätigt haben. Eine
besondere Verkehrssituation, die das Aufbringen von Fahrbahnschwellen begründet,
liegt auf der Mühlenstraße nicht vor. Ein Aufbringen von Fahrbahnschwellen ohne
besonderen Grund wird wegen der nicht unerheblichen Lärmbelästigungen für die
Anwohner seitens der Verwaltung nicht befürwortet.
Zur Überprüfung der Verkehrssituation sollte entsprechend der Stellungnahme der
Verwaltung zu dem Beschluss des Bezirksausschusses das mobile
Tempomessgerät nochmals eingesetzt werden. Eine Aufstellung erfolgte in der Zeit
vom 22.11.2012 bis 28.11.2012. Aufgrund eines technischen Defektes konnten die
Messergebnisse jedoch leider nicht ausgewertet werden. Eine erneute Messung wird
kurzfristig vorgenommen. Sollten sich wesentlich geänderte Messwerte ergeben,
wird von der Verwaltung selbstverständlich eine erneute Prüfung der Erforderlichkeit
baulicher Maßnahmen vorgenommen.
Vorlage A 30/137/2012 der Stadt Erkelenz
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Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„Der Antrag der FDP-Fraktion vom 23.10.2012 wird abgelehnt.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage:
Antrag der FDP-Fraktion vom 23.10.2012.
Vorlage A 30/137/2012 der Stadt Erkelenz
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