Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
33640.pdf
Größe
133 kB
Erstellt
13.11.12, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 11:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/805/2012
öffentlich
10 24 10
13.11.2012
Amt 10 Hans Bongartz
Besetzung der Ausschüsse und Gremien
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
14.11.2012
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Herr Franz Hartmann, Gerderath, ist Ende Oktober 2012 verstorben. Herr Hartmann
war bis dato für die FDP-Stadtratsfraktion in folgenden Ratsausschüssen und
Ratsgremien tätig:
1. sachkundiger Bürger (SkB) im Bezirksausschuss (BZA) Gerderath;
2. stellv. SkB im Seniorenausschuss;
3. SkB im Partnerschaftskomitee.
Die vorschlagsberechtigte FDP-Fraktion (vgl. zum Vorschlagsrecht § 50 Abs. 3 Satz
7 Gemeindeordnung NRW) hat per E-Mail im Laufe des 12.11.2012 dem
Bürgermeister hierzu folgende Nachbesetzungsvorschläge eingereicht:
1. für den ordentlichen Sitz im BZA Gerderath: Herr Peter Echterhoff, An der
Wolfskaul 61 A, 41812 Erkelenz;
2. als Verhinderungsvertreter für den Sitz im Seniorenausschuss: Herr Peter
Echterhoff, An der Wolfskaul 61 A, 41812 Erkelenz;
3. für den ordentlichen Sitz im Partnerschaftskomitee: Herr Matthias Münster,
Heinrich-Clemens- Weg 6, 41812 Erkelenz.
Beide vorgeschlagene Personen, sowohl Ehrenratsherr Münster als auch Herr
Echterhoff, erfüllen die gemäß Kommunalwahlgesetz erforderlichen passiven
Wahlrechtsvoraussetzungen. Wahlrechtsausschlüsse liegen nicht vor.
Darüber hinaus erfüllt Herr Echterhoff die besondere gemäß Hauptsatzung zwingend
geforderte Voraussetzung bezüglich des Wohnsitzes zur Mitgliedschaft im BZA
Gerderath, da er im Stadtbezirk Gerderath seine einzige bzw. seine Hauptwohnung
innehat (vgl. § 12 Abs. 3 Hauptsatzung der Stadt Erkelenz).
Zuständig für die Beschlussfassung über die Ausschuss- und Gremienbesetzungen
einschließlich der Nachbesetzungen ist der Rat (§ 41 Abs. 1 Buchstabe b
Gemeindeordnung NRW).
Wahlen erfolgen, wenn dem kein Ratsmitglied widerspricht, durch offene
Abstimmung (vgl. § 50 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung NRW).
Die Verwaltung empfiehlt, da alle rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt sind, den
Wahlvorschlägen der FDP-Stadtratsfraktion durch Wahlbeschluss zu entsprechen.
Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„Der Rat der Stadt Erkelenz beschließt hiermit die nachfolgend aufgelisteten
Nachbesetzungen in den Ausschüssen und Gremien:
1. Als sachkundiger Bürger (SkB) wird Herr Peter Echterhoff, An der Wolfskaul 61 A,
Erkelenz anstelle des verstorbenen SkB Franz Hartmann in den
Bezirksausschuss Gerderath bestellt;
2. zur Vertretung der beiden SkB der FDP-Stadtratsfraktion im Seniorenausschuss
wird anstelle des verstorbenen stellv. SkB Franz Hartmann Herr Peter Echterhoff,
An der Wolfskaul 61 A, Erkelenz, als deren Verhinderungsvertreter (stellv. SkB)
bestellt;
3. als SkB wird Herr Matthias Münster, Heinrich-Clemens-Weg 6, Erkelenz anstelle
des verstorbenen SkB Franz Hartmann in das Partnerschaftskomitee bestellt.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Vorlage A 10/805/2012 der Stadt Erkelenz
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