Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
33820.pdf
Größe
133 kB
Erstellt
12.09.12, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 11:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/769/2012
öffentlich
12.09.2012
Amt 10 Simon Häusler
Antrag auf Nutzung des Stadtlogos
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
26.09.2012
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Mit Schreiben vom 19.06.2012 beantragt die Firma Zurmahr & Wilhelmi, Hauptstr. 8,
41836 Hückelhoven, die Genehmigung das Erkelenzer Stadtlogo auf Etiketten von
Brennereierzeugnissen zu verwenden.
Die Firma Zurmahr & Wilhelmi hat seit Oktober 2011 den Vertrieb von regionalen
Spirituosen vom Getränkefachgroßhandel Helmut Christ aus Erkelenz übernommen.
Zu den Spezialitäten gehören Erkelenz Ratsreserve, Erkelenzer-Urkorn und
Erkelenzer-Magentropfen.
Das in die Jahre gekommene Design der Etiketten und die Namensänderung der
Vertriebsstätte soll nun angepasst werden. Im Zuge dieser Aktualisierung soll nun
das Erkelenz Stadtlogo auf den Etiketten Verwendung finden.
Zuständig für den Beschluss über die Genehmigung oder die Versagung einer
Verwendung des Stadtwappens ist nach § 2 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt
Erkelenz der Rat. Gemäß § 4 Abs. 2 der Richtlinie für die Erteilung der Genehmigung
zur Verwendung des Stadtwappens der Stadt Erkelenz findet für die Erteilung der
Genehmigung zur Verwendung des Stadtlogos diese Richtlinie, insbesondere der § 5
(Genehmigungsvoraussetzungen), mit der Maßgabe Anwendung, dass der
Bürgermeister im Einvernehmen mit dem Rat die Genehmigung erteilt.
Gemäß § 5 Abs. 5 der Richtlinie soll die Genehmigung zur Verwendung nur erteilt
werden, soweit damit für die Stadt ein Werbeeffekt über ihre Grenzen hinaus
verbunden ist. Die Firma Zurmahr & Wilhelmi vertreibt die o. g. Produkte in der
Region aber auch überregional über seinen Online-Shop. Ein über die Stadtgrenze
hinausgehender Werbeeffekt wäre somit möglich. Die o. g. Produkte werden auch im
Rahmen städtischer Veranstaltungen als Präsente ausgegeben.
Die Verwaltung empfiehlt dem Antrag zu folgen und die Genehmigung zu erteilen.
Beschlussentwurf:
„Dem Antrag der Firma Zurmahr & Wilhelmi, Hauptstr. 8, 41836 Hückelhoven, auf
Nutzung des Stadtlogos zum Zweck des Bedruckens von Etiketten von
Brennereierzeugnissen wird stattgegeben.
Die Genehmigung wird unter Widerrufsvorbehalt erteilt.“
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Vorlage A 10/769/2012 der Stadt Erkelenz
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