Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
33964.pdf
Größe
139 kB
Erstellt
23.08.12, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 11:56
Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument

öffnen download melden Dateigröße: 139 kB

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Planungsamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 61/238/2012 öffentlich 23.08.2012 Amt 61 Manfred Orth Amt 61 Paul-Hugo Blaesen Bebauungsplan Nr. 02.3/1 "Oerather Mühlenfeld Süd", Erkelenz-Mitte hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB Beratungsfolge: Datum Gremium 18.09.2012 19.09.2012 26.09.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Hauptausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: In seiner Sitzung am 24.05.2011 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 02.3/1 „Oerather Mühlenfeld Süd“, Erkelenz-Mitte, aufzustellen und die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte zu beteiligen. 1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 3 vom 13.01.2012 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 07.02.2012 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen. 2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 09.02.2012 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen. 3. Beteiligung des Bezirksausschusses Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 09.02.2012 beteiligt. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte fasste in seiner Sitzung am 12.06.2012 folgenden Beschluss: Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung): „Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte stimmt dem Bebauungsplan Nr. 02.3/1 „Oerather Mühlenfeld Süd“, Erkelenz-Mitte, zu.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig 4. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Nach Beschluss des Rates der Stadt Erkelenz vom 16.05.2012 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 02.3/1 „Oerather Mühlenfeld Süd“, Erkelenz-Mitte, nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 16 vom 18.05.2012 in der Zeit vom 11.06.2012 bis 13.07.2012 öffentlich ausgelegt. Während der öffentlichen Auslegung wurden weder von der Öffentlichkeit noch von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen. Der Bebauungsplan Nr. 02.3/1 „Oerather Mühlenfeld Süd“, Erkelenz-Mitte, soll in dieser Sitzung als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden. Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21 Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet. Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „Der Bebauungsplan Nr. 02.3/1 „Oerather Mühlenfeld Süd“, Erkelenz-Mitte, wird hiermit gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung wird durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Erkelenz und der Grundstücksund Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz GmbH & Co.KG (GEE) sichergestellt. Die Kosten für die Straßenbaumaßnahmen der Anbindung der L 227 mit der B 57 tragen die Baulastträger Land NRW und Bund. Vorlage A 61/238/2012 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2