Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
33961.pdf
Größe
580 kB
Erstellt
23.08.12, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 11:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Planungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 61/239/2012
öffentlich
23.08.2012
Amt 61 Manfred Orth
Amt 61 Paul-Hugo Blaesen
2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. II "An St.
Valentin", Erkelenz-Venrath
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
18.09.2012
19.09.2012
26.09.2012
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
In seiner Sitzung am 31.01.2012 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf der 2. Änderung und
Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. II „An St. Valentin“, Erkelenz-Venrath,
zugestimmt und beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie
den Bezirksausschuss Erkelenz-Keyenberg/Venrath zu beteiligen.
1.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 10 vom 30.03.2012
bekannt gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 10.04.2012 im Rathaus der
Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des
Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.
2.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB
Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom
13.04.2012 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.
Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während
des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen.
3.
Beteiligung des Bezirksausschusses
Der Bezirksausschuss Erkelenz-Keyenberg/Venrath wurde mit Schreiben vom
13.04.2012 beteiligt.
Seitens des Bezirksausschusses Erkelenz-Keyenberg/Venrath wurden keine
Stellungnahmen eingereicht.
4.
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
vom 31.01.2012 wurde der Entwurf der 2. Änderung und Teilaufhebung des
Bebauungsplanes Nr. II „An St. Valentin“, Erkelenz-Venrath, nach Bekanntmachung
im Amtsblatt Nr. 16 vom 18.05.2012 in der Zeit vom 04.06.2012 bis 06.07.2012
öffentlich ausgelegt.
Während der öffentlichen Auslegung wurden weder von der Öffentlichkeit noch von
den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abwägungsrelevante
Stellungnahmen vorgetragen.
Die 2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. II „An St. Valentin“,
Erkelenz-Venrath, soll in dieser Sitzung als Satzung gemäß § 10 BauGB
beschlossen werden.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen.
Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt.
Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine
nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von
Planungen gewährleistet.
Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche
Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden
Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen
miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende
sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine
menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu
schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen
Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild
baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
„Die 2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. II „An St. Valentin“,
Erkelenz-Venrath, wird hiermit gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Die Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. II „An St. Valentin“ hat
unmittelbar keine finanziellen Auswirkungen. Sollten nach Rechtskraft der Änderung
hiervon
betroffene
Grundstücke
im
unbeplanten
Innenbereich
Erschließungsmaßnahmen erforderlich werden, so ist die Kostenträgerschaft über
Erschließungsverträge zu regeln.
Vorlage A 61/239/2012 der Stadt Erkelenz
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