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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
33781.pdf
Größe
149 kB
Erstellt
03.09.12, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 11:56
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften Kämmerei Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 20/236/2012 öffentlich 03.09.2012 Amt 20 Kämmerer Norbert Schmitz Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern in der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2013 (Hebesatzsatzung 2013) Beratungsfolge: Datum Gremium 19.09.2012 26.09.2012 Hauptausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Im vorherigen Sitzungspunkt wurde ausführlich die Notwendigkeit der Erhöhung der Grundsteuerhebesätze A und B dargestellt. Auf diese Ausführungen wird Bezug genommen. Soweit die Beschlussfassung dieses vorherigen Punktes erfolgt ist, ist wie im vorherigen Punkt erläutert, zur Umsetzung eine Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2013 zu beschließen. Gleichzeitig ist die Hebesatzsatzung für die Grund- und Gewerbesteuern in der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2012 außer Kraft zu setzen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Die dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern in der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2013 (Hebesatzsatzung 2013) wird hiermit erlassen.“ Finanzielle Auswirkungen: Grundsteuer A + 143.000,00 Euro Grundsteuer B + 310.000,00 Euro Anlage: Hebesatzsatzung 2013 -Entwurf – Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern in der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2013 (Hebesatzsatzung 2013) vom 26. September 2012 Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Erkelenz in seiner Sitzung am 26. September 2012 folgende Hebesatzsatzung beschlossen: §1 Grundsteuer Die Hebesätze für die Grundsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 360 v.H. 2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 441 v.H. §2 Gewerbesteuer Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird auf 420 v.H. festgesetzt. §3 Inkrafttreten Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2013 in Kraft. Gleichzeitig wird die „Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern in der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2012“ vom 21.12.2011 zum 31.12.2012 außer Kraft gesetzt. Bürgermeister