Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
33781.pdf
Größe
149 kB
Erstellt
03.09.12, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 11:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Kommunalwirtschaft und
Liegenschaften Kämmerei
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 20/236/2012
öffentlich
03.09.2012
Amt 20 Kämmerer Norbert
Schmitz
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und
Gewerbesteuern in der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2013
(Hebesatzsatzung 2013)
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
19.09.2012
26.09.2012
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Im vorherigen Sitzungspunkt wurde ausführlich die Notwendigkeit der Erhöhung der
Grundsteuerhebesätze A und B dargestellt. Auf diese Ausführungen wird Bezug
genommen.
Soweit die Beschlussfassung dieses vorherigen Punktes erfolgt ist, ist wie im
vorherigen Punkt erläutert, zur Umsetzung eine Satzung über die Festsetzung der
Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Erkelenz für das
Haushaltsjahr 2013 zu beschließen. Gleichzeitig ist die Hebesatzsatzung für die
Grund- und Gewerbesteuern in der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2012 außer
Kraft zu setzen.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„Die dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügte Satzung über die
Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern in der Stadt
Erkelenz für das Haushaltsjahr 2013 (Hebesatzsatzung 2013) wird hiermit erlassen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Grundsteuer A
+ 143.000,00 Euro
Grundsteuer B
+ 310.000,00 Euro
Anlage:
Hebesatzsatzung 2013
-Entwurf –
Satzung
über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern
in der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2013
(Hebesatzsatzung 2013)
vom 26. September 2012
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der bei Erlass
dieser Satzung geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Erkelenz in seiner Sitzung
am 26. September 2012 folgende Hebesatzsatzung beschlossen:
§1
Grundsteuer
Die Hebesätze für die Grundsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf
360 v.H.
2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
441 v.H.
§2
Gewerbesteuer
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird auf 420 v.H. festgesetzt.
§3
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2013 in Kraft. Gleichzeitig wird die „Satzung
über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern in der Stadt
Erkelenz für das Haushaltsjahr 2012“ vom 21.12.2011 zum 31.12.2012 außer Kraft
gesetzt.
Bürgermeister