Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
33931.pdf
Größe
147 kB
Erstellt
03.09.12, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 11:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Kommunalwirtschaft und
Liegenschaften Kämmerei
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 20/235/2012
öffentlich
03.09.2012
Amt 20 Kämmerer Norbert
Schmitz
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Refinanzierung der
Aufwendungen für die Gewässerunterhaltung vom 29.01.2012
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
19.09.2012
26.09.2012
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Mit Schreiben vom 29.01.2012 beantragt die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“:
„Die Stadt Erkelenz legt den nach § 92 Absatz 1 des Wassergesetztes für das
Land Nordrhein-Westfalen umlagefähigen Aufwand, der ihr durch
Heranziehung zu dem Unterhaltungsaufwand der Verbände gem. § 1 entsteht,
als Gebühren nach §§ 6 und 7 des Kommunalabgabegesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit geltenden Fassung um. Die Verwaltung
wird mit der Ausarbeitung eines Entwurfes einer entsprechenden Satzung,
welche die zu dieser Frage umfangreiche Rechtsprechung berücksichtigt,
beauftragt. Der auf versiegelte kanalisierte Flächen entfallende Anteil am
Unterhaltungsaufwand wird über die Kanalbenutzungsgebühr für
Regenwasser erhoben. Der auf die übrigen Flächen entfallende
Unterhaltungsaufwand soll dabei nach der Größe der Grundstücksflächen
veranlagt werden. Der Gebührensatz wird jährlich durch besondere Satzung
festgelegt.“
Das Landeswassergesetz sieht im § 92 Absatz 1 vor, dass die Aufwendungen für die
Gewässerunterhaltung grundsätzlich durch Umlegung auf die Erschwerer und die
Grundstückseigentümer im sogenannten „seitlichen Einzugsgebiet“ des Gewässers
umgelegt werden können. Träger der Gewässerunterhaltung sind dabei
üblicherweise speziell dafür gegründete Zweckverbände. Im Stadtgebiet der Stadt
Erkelenz gibt es insgesamt vier verschiedene Wasserzweckverbände, die für die
Unterhaltung der jeweiligen Gewässer zuständig sind:
dem Wasserverband-Eifel-Rur
dem Schwalmverband
dem Niersverband
dem Erftverband
Diese Wasserverbände refinanzieren sich durch Wasserverbandsbeiträge von den
Kommunen, für die diese jeweils tätig geworden sind. In aktuellen Haushaltsplan der
Stadt Erkelenz sind beim Produkt 13 04 00 Wasserverbandbeiträge von insgesamt
475.000 € veranschlagt. Evtl. könnten auch noch anteilige Leistungen des
Baubetriebshofes mit zu den umlagefähigen Kosten hinzugerechnet werden.
Es ist davon auszugehen, dass insgesamt ca. 450.000 € für die
Gewässerunterhaltung aufgewendet und entsprechend auf die Erschwerer und
Grundstückseigentümer im „seitlichen Einzugsgebiet“ umgelegt werden können.
Hinsichtlich der Refinanzierung der Kosten für die Gewässerunterhaltung kommen
zwei verschiedene Alternativen in Betracht:
die Refinanzierung durch eine spezielle Gebühr
die Refinanzierung durch Anhebung der Grundsteuern A und B
Ausgehend von umlagefähigen Aufwendungen für die Gewässerunterhaltung von
450.000 €, wovon ca. 20 % durch die Stadt selber zu tragen wären, was also
360.000 € an refinanzierbarem Nettoaufwand bedeuten würde, ergeben sich bei den
beiden Alternativen folgende Vor- und Nachteile:
A. Refinanzierung durch eine spezielle Gebühr
Sehr genaue Umlegung auf den einzelnen Grundstückseigentümer
Einmaliger Erfassungsaufwand der Flächen durch ein Ingenieurbüro
von geschätzten 120.000 €
Zusätzliche Einstellung von 2 Personen für mindestens 2 Jahre,
wodurch zusätzliche 80.000 € in den ersten 2 Jahren an
Personalaufwand generiert werden.
Ab dem 3. Jahr ist mindestens dauerhaft eine Person für die
Verwaltung und Fortschreibung der Daten einzustellen, was
zusätzlichen Personalaufwand von jährlich 40.000 € nach sich zieht
B. Refinanzierung durch Anhebung der Grundsteuern A und B
Nicht
ganz
so
genaue
Umlegung
auf
die
einzelnen
Grundstückseigentümer
Hebesatz für Grundsteuer A würde um 50 % steigen, d.h. der Hebesatz
müsste von derzeit 240 % auf 360 % erhöht werden, was zu einem
Bruttomehrertrag von ca. 143.000 € führen würde
Hebesatz für Grundsteuer B würde um 5 % steigen, d.h. der Hebesatz
müsste von derzeit 420 % auf 441 % erhöht werden, was zu einem
Bruttomehrertrag von ca. 310.000 € führen würde
Es bräuchte kein Ingenieurbüro mit der Erfassung der Flächen
beauftragt werden
Vorlage A 20/235/2012 der Stadt Erkelenz
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Es bräuchte weder in der Einführungsphase noch zukünftig für die
Datenverwaltung und –fortschreibung zusätzliches Personal eingestellt
werden
C. Vergleich der Alternativen A und B
Alternative A: Dauerhafte Mehrerträge von 320.000 € pro Jahr, wobei
im 1. Jahr zusätzlich noch 160.000 € an Aufwendungen und im 2. Jahr
zusätzlich noch 40.000 € an Aufwendungen anfallen.
Alternative B: Dauerhafte Mehrerträge von 360.000 € pro Jahr, wobei
weder im 1. noch im 2. Jahr zusätzlicher Aufwand anfällt.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund empfiehlt aus Gründen
der Rechtssicherheit die Refinanzierung der Aufwendungen für die
Gewässerunterhaltung nach der Alternative B vorzunehmen. Diese
Empfehlung wird insbesondere vor dem Hintergrund ausgesprochen,
dass die Refinanzierungsvorschriften des Landeswassergesetzes in
keinster Weise gerichtsfest seien.
Die Alternativen zu der Refinanzierung der Aufwendungen für die
Gewässerunterhaltung wurden in der Sitzung der Arbeitsgruppe „Sparen PolitikVerwaltung“ am 07. Juli 2012 vorgestellt. Dort wurde sich tendenziell für die
Alternative B ausgesprochen.
Soweit diesem Beschlussvorschlag aus der Arbeitsgruppe „Sparen PolitikVerwaltung“ gefolgt wird, wäre in Ausführung des Vorschlages die aktuelle
Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2013 entsprechend zu ändern, damit eine
Umsetzung im Rahmen der Grundsteuerveranlagung 2013 durch das Fachamt
gewährleistet ist. Diese Änderung ist im nachfolgenden Sitzungspunkt dargestellt und
zur Beschlussfassung vorbereitet.
Beschlussentwurf (….):
Finanzielle Auswirkungen:
…..
Anlage:
keine
Vorlage A 20/235/2012 der Stadt Erkelenz
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