Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
33913.pdf
Größe
142 kB
Erstellt
17.08.12, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 11:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Kinder, Jugend, Familie und
Soziales
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
0/51/127/2012
öffentlich
17.08.2012
Amt 50/51 Friedel Dreßen
Zuständigkeit und Umbenennung des Ausschusses für Senioren
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
05.09.2012
Ausschuss für Senioren
Tatbestand:
Die Senioren-Initiative e.V. Erkelenz (S.I.E.) regt an, den Ausschuss für Senioren
zukünftig in Ausschuss für Senioren und Generationenfragen umzubenennen, um so
auch das generationenübergreifende Handeln der Vergangenheit noch deutlicher in
das Bewusstsein zu rufen. Auch der Arbeitskreis ÖPNV und Verkehr hat hinsichtlich
der Zuständigkeit des Ausschusses angeregt, der Seniorenausschuss des Rates der
Stadt Erkelenz möge in allen Angelegenheiten, die die ältere Generation betreffen,
wie beispielsweise Stadtentwicklung, Stadtmarketing, barrierefreier Ausbau von
Straßen und Plätzen, öffentlichen Einrichtungen (Gebäuden) oder Gebühren zu
öffentlichen Einrichtungen und kulturellen Veranstaltungen eingebunden werden.
Weiterhin hält der Arbeitskreis eine quartalsmäßige Zusammenkunft für erforderlich.
Gem. § 58 Abs. 1 S. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NW) regelt der Rat mit der Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder die
Zusammensetzung der Ausschüsse und ihre Befugnisse. In Ausführung dieser
Bestimmung hat der Rat der Stadt Erkelenz in § 11 Abs. 1 Nr. 12 der derzeit
rechtsverbindlichen Hauptsatzung beschlossen, einen Ausschuss für Senioren zu
bilden. In § 14 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Erkelenz vom 16. April 2008 hat
der Rat dem Seniorenausschuss die Beratung und empfehlende Beschlussfassung
an den Rat oder an den jeweilig zuständigen Fachausschuss über Angelegenheiten
aus den Aufgabenbereichen altersgerechtes Wohnen und Wohnumfeld sowie
altersgerechtes Freizeit-, Sport- und Kulturangebot übertragen. Damit liegt bereits
eine umfassende Zuständigkeit für alle Angelegenheiten vor, die die ältere
Generation betreffen, und wird die gewünschte umfassende Beratungsmöglichkeit
eröffnet. Eine Festlegung des Beratungsturnus ist nach den Bestimmungen der
Gemeindeordnung nicht zulässig, sondern hängt von der Beratungsnotwendigkeit ab.
Um die gewünschte regelmäßige Zusammenkunft zu sichern, wurde gerade in der
Vergangenheit die Einrichtung eines Runden Tisches nebst den Arbeitskreisen
ermöglicht.
Die Namensgebung eines Ausschusses obliegt dem Rat nach § 58 Abs. 1 S. 1 GO
NW. Hiervon hat der Rat in der derzeit rechtsverbindlichen Hauptsatzung Gebrauch
gemacht und einen Seniorenausschuss für die Dauer der Wahlperiode gebildet. Die
Veränderung eines Ausschusses während einer Wahlperiode ist problematisch.
Daher sollte der begrüßenswerten Anregung der Senioreninitiative Erkelenz erst für
die nächste Wahlperiode gefolgt werden. Die Verwaltung schlägt daher dem
Ausschuss vor, dem Rat diese Umbenennung für die nächste Wahlperiode
anzutragen.
Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit:
„Der Ausschuss für Senioren nimmt Kenntnis.“
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Vorlage 0/51/127/2012 der Stadt Erkelenz
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