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Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss)

Daten

Kommune
Titz
Größe
119 kB
Datum
23.01.2018
Erstellt
29.01.18, 18:01
Aktualisiert
29.01.18, 18:01
Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss) Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss) Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss) Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss) Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss) Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Öffentliche Niederschrift Gremium Haupt- und Finanzausschuss 21. Sitzung am 23.01.2018 Sitzungsort Sitzungsdauer (von / bis) Bürgersaal des Rathauses Titz, Landstr. 4, (19:00 Uhr / 20:42 Uhr) Anwesend: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. Bürgermeister 1. Stellv. Vorsitzender Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied stellv. Mitglied stellv. Mitglied Jürgen Frantzen Dieter Tambour Artur Faulhammer Hans-Willi Gilles Hermann-Josef Göbbels Ulrich Goebbels Hans-Dieter Herf Robert Holzportz Philipp Renker Norbert Schiffer Friederich Schüller Hubert Sieben Christian Waldrich Hartmut Wasserberg Andreas Dering als Vertreter für Wolfgang Schnitzler Dagmar Kalugin als Vertreterin für Detlef Cremer Beigeordneter Gemeindeverwaltungsrat Gemeindeamtsrat Verwaltungsfachwirt Verwaltungsfachwirtin Stephan Muckel Michael Müller Michael Dahlem Michael Biermanns Kerstin Hesse Nicht anwesend: Mitglied Mitglied Mitglied Detlef Cremer Wolfgang Müller Wolfgang Schnitzler Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest. Einstimmig wird Verwaltungsfachwirtin Kerstin Hesse zur Schriftführerin bestimmt. Da keine Änderungen der Tagesordnung gewünscht sind, ergibt sich folgende Tagesordnung: -2- Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil Punkt 1. Haushaltssatzung und Stellenplan 2018 4/2018 Punkt 2. Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Realsteuern der Gemeinde Titz im Haushaltsjahr 2018 (Hebesatzsatzung) 5/2018 Punkt 3. Einzelhandelskonzept der Gemeinde Titz; hier: a) Grundsatzbeschluss b) Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (vergleichbar der §§ 3 Abs. 2 sowie 4 Abs. 2 BauGB) 2/2018 Punkt 4. Entscheidung über die Mandatszahl des Titzer Gemeinderats zur Kommunalwahl 2020 3/2018 Punkt 5. Anfragen und Mitteilungen Anfragen weitere Mitteilungen I. Öffentlicher Teil Punkt 1. Haushaltssatzung und Stellenplan 2018 4/2018 Bürgermeister Jürgen Frantzen verweist auf die zu Beginn der Sitzung verteilte Veränderungsnachweisung sowie die Anträge der Fraktionen der CDU und der SPD. Vor Einstieg in die inhaltliche Beratung erklärt er, dass es keine Einwendungen zum Haushaltsplanentwurf gegeben habe und ein Antrag der Hospitzbewegung seitens der Verwaltung nicht berücksichtigt worden sei; sofern für diesen Zweck Mittel bereitgestellt werden sollen, bedürfe es hierzu also einer Beantragung durch eine Fraktion. Auf die Frage von Ausschussmitglied Dagmar Kalugin, wie sich die Position der Tierheimkosten ergeben würden, antwortet Fachbereichsleiter Michael Müller, dass die Kosten anhand eines Schlüssels nach Einwohnerzahl und aufzunehmenden Tieren berechnet würden. Bürgermeister Jürgen Frantzen ergänzt, dass aufgrund eines erhöhten Defizits des Tierheims ein neues Zuschussmodell erarbeitet würde und die sich voraussichtlich anfallenden höheren Kosten in der Veränderungsnachweisung dargestellt worden seien. Ausschussmitglied Friederich Schüller erläutert den Antrag der SPD-Fraktion (Anlage 1 der Niederschrift) und das Motiv zur Erhöhung der Grundsteuer A über den Vorschlag der Verwaltung hinaus um zusätzliche zehn Hebesatzpunkte. Ausschussmitglied Robert Holzportz lobt den ausführlichen und transparenten Vorbericht zum Haushalt und beantragt für die CDU-Fraktion eine Sitzungsunterbrechung zur Beratung des Antrags der SPD-Fraktion. Diese wird einstimmig beschlossen und die Sitzung unterbrochen. 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.01.2018 Seite 2 -3Die Sitzung wird um 19.21 Uhr fortgesetzt. Ausschussmitglied Robert Holzportz teilt mit, dass die CDU-Fraktion den Antrag der SPD-Fraktion nicht mittragen werde, da seine Fraktion eine weitere Erhöhung der Grundsteuer A nicht für konstruktiv halte, um den mit den Landwirten begonnenen Dialog fortzusetzen. Des Weiteren würden Neuwahlen bei den Ortslandwirten anstehen und eine über den Verwaltungsvorschlag hinausgehende Erhöhung der Grundsteuer A sein kein guter Einstieg mit eventuell neuen Gesprächspartnern. Ausschussmitglied Christian Waldrich kündigt an, sich bis zur Ratssitzung eine Meinung über den Antrag zu bilden und sich im Rahmen des Haupt- und Finanzausschusses seiner Stimme zu enthalten. Ausschussmitglied Dagmar Kalugin ist grundsätzlich gegen kontinuierlich festgelegte Erhöhung aller Realsteuern; Deshalb sei ihre Fraktion sowohl gegen den Verwaltungsvorschlag als auch gegen den Antrag der SPD-Fraktion. Ausschussmitglied Hartmut Wasserberg spricht sich für eine kontinuierliche Steigerung der Realsteuern aus, jedoch halte er die Erhöhung nach dem Verwaltungsvorschlag für ausreichend. Mit vier Ja-Stimmen der SPD-Fraktion, elf Gegenstimmen aus den Fraktionen W.I.R., CDU, der Stimme des Bürgermeisters und der eines fraktionslosen Mitglieds und einer Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird der Antrag der SPD-Fraktion abgelehnt. Ausschussmitglied Robert Holzportz erläutert den Antrag der CDU-Fraktion zur Aufnahme weiterer Maßnahmen in das Gebäudesanierungskonzept. Fachbereichsleiter Michael Biermanns erscheinen die im Antrag angegebenen Kosten realistisch. Ausschussmitglied Dagmar Kalugin erkundigt sich, ob Maßnahmen des Sanierungskonzepts, die für das Jahr 2018 vorgesehen seien, eventuell in Folgejahre verschoben werden könnten. Bürgermeister Jürgen Frantzen erklärt, dass der Haushalt damit nicht entlastet, sondern die Ausgaben nur zeitlich hinausgezögert würden. Fachbereichsleiter Michael Biermanns verweist darauf, dass die für das Jahr 2018 vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen in erster Linie der Substanderhaltung der Gebäude dienen, es sich also nicht um reine „Schönheitsreparaturen“ handele und führt beispielsweise aus, dass die Sanierung des Kellers in der Alten Schule in Spiel nicht zu schieben sei, da dies vermutlich nur größeren Schaden verursachen würde. So seien auch defekte Böden auszutauschen, da Stolperfallen eine Gefahr für die Sicherheit darstellen würden. Ausschussmitglied Christian Waldrich erkundigt sich, ob Maßnahmen dieses Katalogs nicht auch als IKEK-Maßnahmen gefördert werden könnten. Bürgermeister Jürgen Frantzen erklärt, dass eine Planung im Haushalt keine Pflicht zur Ausgabe der Mittel darstelle. Beigeordneter Stephan Muckel ergänzt, dass es nicht förderschädlich sei, Maßnahmen in den Haushalt einzustellen. Ausschussmitglied Hartmut Wasserberg ist der Meinung, dass eine Verschiebung alleine durch den zeitlichen Aspekt nicht sinnvoll sei und auch teurer würde. Ausschussmitglied Friedrich Schüller befürwortet für seine Fraktion die Aufnahme weiterer Maßnahmen in das Gebäudesanierungskonzept, da hiervon auch die Bürger profitieren würden. Bürgermeister Jürgen Frantzen fasst den Diskussionsverlauf zusammen und schlägt vor, das Gebäudesanierungskonzept aus Juli 2017 und die Maßnahmen 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.01.2018 Seite 3 -4gemäß des Antrags der CDU-Fraktion zusätzlich zu beschließen. Einstimmig wird das Gebäudesanierungskonzept inklusiv der im Antrag der CDU-Fraktion zusätzlich dargestellten Maßnahmen (Anlage 2) beschlossen. Ausschussmitglied Dagmar Kalugin bittet um getrennte Abstimmung des Haushaltsplanentwurfs und des Entwurf des Stellenplans, da sie die geplante Erhöhung der Grundsteuern nicht mittragen will. Ausschussmitglied Friedrich Schüller erklärt, dass seine Fraktion trotz der Ablehnung des Antrags der SPD-Fraktion zur Grundsteuer A den Haushaltsplanentwurf mittragen werde, da der Haushalt an sich gut aufgestellt sei. Unter Berücksichtigung der Veränderungsnachweisung (Anlage 3 der Niederschrift) empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat bei einer NeinStimme aus der W.I.R.-Fraktion und 17 Ja-Stimmen aus den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der Stimme eines fraktionslosen Mitglieds, der CDUFraktion sowie der Stimme des Bürgermeisters die Haushaltssatzung für das Jahr 2018, einschließlich der Anlagen, zu beschließen. Des Weiteren wird dem Rat einstimmig der Beschluss des Stellenplans empfohlen. Punkt 2. Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Realsteuern der Gemeinde Titz im Haushaltsjahr 2018 (Hebesatzsatzung) 5/2018 Bürgermeister Jürgen Frantzen erläutert kurz den Grund zum Erlass der Hebesatzsatzung. Ausschussmitglied Friedrich Schüller kündigt an, trotz der Ablehnung des Antrags der SPD-Fraktion zur Grundsteuer A die Satzung mitzutragen. Bei einer Nein-Stimme aus der W.I.R.-Fraktion und 17 Ja-Stimmen aus den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der Stimme eines fraktionslosen Mitglieds, der CDU- Fraktion sowie der Stimme des Bürgermeisters empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Gemeinde Titz, die der Sitzungsvorlage beigefügten Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2018 zu beschließen. Punkt 3. Einzelhandelskonzept der Gemeinde Titz; hier: a) Grundsatzbeschluss b) Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (vergleichbar der §§ 3 Abs. 2 sowie 4 Abs. 2 BauGB) 2/2018 Beigeordneter Stephan Muckel erläutert die Sitzungsvorlage und die Vorgehensweise zur Erstellung des Konzeptentwurfs. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Titz einstimmig, a) ein Einzelhandelskonzept zu erstellen b) zum Einzelhandelskonzept die Öffentlichkeit (vergleichbar § 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (vergleichbar § 4 Abs. 2 BauGB) zu beteiligen. 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.01.2018 Seite 4 -5Punkt 4. Entscheidung über die Mandatszahl des Titzer Gemeinderats zur Kommunalwahl 2020 3/2018 Bürgermeister Jürgen Frantzen macht deutlich, dass es bei diesem Tagesordnungspunkt nicht um die Wahlgebietseinteilung zur nächsten Kommunalwahl ginge, auch wenn sein Vortrag Beispiele zu einer möglichen Einteilung beinhalte. Die Einteilung des Wahlgebiets obliege dem später einzurichtenden Wahlausschuss. Anschließend stellt er dem Ausschuss seinen Vortrag, der als Anlage 4 der Niederschrift beigefügt ist, vor. Ausschussmitglied Friedrich Schüller erklärt, dass seine Fraktion für eine Verkleinerung des Rates auf zwölf Mandate plädiere, da bei dieser Variante mehr Orte einen Wahlbezirk alleine bilden würden. Ausschussmitglied Robert Holzportz erläutert für die CDU-Fraktion, dass er Einsparungen grundsätzlich für sinnvoll halte; allerdings ziehe eine Reduzierung der Mandatszahl des Gemeinderats um zwei Mandate lediglich eine Einsparung in einem Volumen von 0,42 € pro Einwohner nach sich, so dass er sich weniger auf die finanziellen Auswirkungen konzentrieren wolle, sondern vielmehr auf die inhaltichen. Bei einer Verkleinerung auf zwölf Wahlbezirke würden gewachsene Strukturen verändert und die räumliche Nähe nicht in der aktuellen Weise gewährleistet sein. Daher befürchte er, dass die Akzeptanz der Bevölkerung sinke, wenn über die zunehmende räumlcihe Distanz Kandidatinnen oder Kandidaten weniger persönlich bekannt seien. Die Politikverdrossenheit sollte mit einer Verkleinerung nicht weiter gefördert werden. Auch sollten kleinere Parteien bzw. Wählergruppen weiterhin die Gelegenheit haben, ein Mandat zu erhalten. Abschließend gibt er zu bedenken, dass bei einer wachsenden Bevölkerung, wie es in der Gemeinde Titz der Fall sei, eine erneute Vergrößerung zu einem späteren Zeitpunkt nicht völlig ausgeschlossen werden könne. Zusammenfassend sei seine Fraktion daher für eine Beibehaltung der aktuellen Situation mit 13 Wahlbezirken. Ausschussmitglied Christian Waldrich ist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Meinung, dass das bestehende System keine Probleme aufweise. Er halte die Einsparung für eher gering, bei allerdings größerem Arbeitsaufwand für die einzelnen Ratsmitglieder. Weiter würde bei einer Verkleinerung die Meinungsvielfalt innerhalb der Fraktionen verringert, so dass er sich gegen eine Verkleinerung des Rates ausspreche. Ausschussmitglied Hartmut Wasserberg merkt an, dass kleinere Fraktionen zwar Probleme hätten, alle Wahlbezirke zu besetzen, er aber dennoch für die Beibehaltung eines „26er Rates“ sei. Ausschussmitglied Dagmar Kalugin erklärt, dass ihre Fraktion sowohl mit der „12er“ als auch mit der „13er“ Variante einverstanden sei. Bürgermeister Jürgen Frantzen weist darauf hin, dass kein Beschluss nötig wäre, wenn eine Verkleinerung des Rates nicht gewünscht sei. Unbeschadet dessen schlage er wegen des eher heterogenen Meinungsbilds im Haupt- und Finanzausschuss vor, das Thema ohne Beschlussempfehlung an den Gemeinderat weiterzuleiten. Dieser könne dann die zukünftige Größe der kommenden Gemeinderats festlegen. Der Haupt- und Finanzausschuss spricht keine Empfehlung aus. Der Gemeinderat möge einen Beschluss fassen. 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.01.2018 Seite 5 -6Punkt 5. Anfragen und Mitteilungen Anfragen Ausschussmitglied Dagmar Kalugin erkundigt sich, ob eine Unterbringung von abschiebepflichtigen Asylbewerbern in den seinerzeit beschafften Mobilheimen günstiger sei, als Miete für nicht gemeindeeigene Objekte zu zahlen. Fachbereichsleiter Michael Müller sagt eine Prüfung zu. weitere Mitteilungen Weitere Mitteilungen liegen nicht vor. Ende der Sitzung: 20:42 Uhr (Frantzen) Bürgermeister (Hesse) Schriftführerin 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.01.2018 Seite 6