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Beschlussvorlage GB (Benennung von Personen für die Tätigkeit im Beirat der Justizvollzugsanstalt Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
56 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Benennung von Personen für die Tätigkeit im Beirat der Justizvollzugsanstalt Euskirchen) Beschlussvorlage GB (Benennung von Personen für die Tätigkeit im Beirat der Justizvollzugsanstalt Euskirchen)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 112/2005 12.07.2005 Az.: 10.1/024-40/45 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 31.08.2005 Kreistag 07.09.2005 Benennung von Personen für die Tätigkeit im Beirat der Justizvollzugsanstalt Euskirchen Sachbearbeiter/in: Herr Rybarczyk x Tel.: 02251-15 319 Abt.: GB I/10.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: - Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --/-- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag benennt folgende Personen für die Tätigkeit im Beirat der Justizvollzugsanstalt Euskirchen: ___________________________________ ___________________________________ ___________________________________ ___________________________________ ___________________________________ Seite - 2 - ___________________________________ ___________________________________ ___________________________________ Begründung: Nach den Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG), hier insbesondere §§ 162-165 (siehe Anlage), sind bei den Justizvollzugsanstalten Beiräte zu bilden. Nach der Ausführungsverordnung des Ministeriums für Inneres und Justiz des Landes NordrheinWestfalen vom 24.08.1998 (siehe Anlagen) gehören dem Beirat mindestens vier und je nach Größe der Anstalt bis zu acht Mitglieder an, die vom Kreistag zu benennen sind. Die Vorschläge des Kreistages reicht der Anstaltsleiter der Justizvollzugsanstalt Euskirchen dem Präsidenten des Justizvollzugsamtes Rheinland in Köln ein. Mitglieder des Beirates sollen Personen sein, die Verständnis für die Aufgaben und Ziele des Strafvollzugs haben und die bereit sind, bei der Eingliederung entlassener Gefangener mitzuarbeiten. Es ist anzustreben, dass dem Beirat ein Mitglied des Landtags und je ein(e) Vertreter(in) einer Arbeitnehmer- und einer Arbeitgeberorganisation sowie eine in der Sozialarbeit tätige Person angehören. Insbesondere in Anstalten mit Frauenabteilungen soll mindestens ein Mitglied eine Frau sein. Die Amtsdauer des Beirates entspricht der Wahlperiode des Landtages; sie beträgt fünf Jahre. In seiner Sitzung am 20.12.2000 hatte der Kreistag einstimmig folgende Personen benannt: 1. Pick MdL, Clemens, Nettersheim 2. Jülich MdL, Urban-Josef, Euskirchen 3. Klein, Claudia, Euskirchen 4. Kolvenbach, Bernd, Euskirchen 5. Achenbach, Sibylle, Euskirchen 6. Mende, Elisabeth, Euskirchen 7. Pesch, Kurt, Hellenthal CDU CDU skB/CDU CDU SPD B90/Grüne UWV gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)