Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
56 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 112/2005
12.07.2005
Az.: 10.1/024-40/45
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
31.08.2005
Kreistag
07.09.2005
Benennung von Personen für die Tätigkeit im Beirat der Justizvollzugsanstalt Euskirchen
Sachbearbeiter/in: Herr Rybarczyk
x
Tel.: 02251-15 319
Abt.: GB I/10.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
-
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
--/--
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag benennt folgende Personen für die Tätigkeit im Beirat der Justizvollzugsanstalt Euskirchen:
___________________________________
___________________________________
___________________________________
___________________________________
___________________________________
Seite - 2 -
___________________________________
___________________________________
___________________________________
Begründung:
Nach den Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG), hier insbesondere §§ 162-165
(siehe Anlage), sind bei den Justizvollzugsanstalten Beiräte zu bilden.
Nach der Ausführungsverordnung des Ministeriums für Inneres und Justiz des Landes NordrheinWestfalen vom 24.08.1998 (siehe Anlagen) gehören dem Beirat mindestens vier und je nach Größe der Anstalt bis zu acht Mitglieder an, die vom Kreistag zu benennen sind.
Die Vorschläge des Kreistages reicht der Anstaltsleiter der Justizvollzugsanstalt Euskirchen dem
Präsidenten des Justizvollzugsamtes Rheinland in Köln ein.
Mitglieder des Beirates sollen Personen sein, die Verständnis für die Aufgaben und Ziele des
Strafvollzugs haben und die bereit sind, bei der Eingliederung entlassener Gefangener mitzuarbeiten. Es ist anzustreben, dass dem Beirat ein Mitglied des Landtags und je ein(e) Vertreter(in) einer
Arbeitnehmer- und einer Arbeitgeberorganisation sowie eine in der Sozialarbeit tätige Person angehören. Insbesondere in Anstalten mit Frauenabteilungen soll mindestens ein Mitglied eine Frau
sein.
Die Amtsdauer des Beirates entspricht der Wahlperiode des Landtages; sie beträgt fünf Jahre.
In seiner Sitzung am 20.12.2000 hatte der Kreistag einstimmig folgende Personen benannt:
1. Pick MdL, Clemens, Nettersheim
2. Jülich MdL, Urban-Josef, Euskirchen
3. Klein, Claudia, Euskirchen
4. Kolvenbach, Bernd, Euskirchen
5. Achenbach, Sibylle, Euskirchen
6. Mende, Elisabeth, Euskirchen
7. Pesch, Kurt, Hellenthal
CDU
CDU
skB/CDU
CDU
SPD
B90/Grüne
UWV
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)