Daten
Kommune
Kall
Größe
107 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
01.02.18, 17:52
Aktualisiert
01.02.18, 17:52
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 17. Sitzung
des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung der Gemeinde Kall
vom 14.12.2017
ÖFFENTLICHER TEIL
Zu 3.
Bebauungsplan Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung
Scheven“
a) Beratung und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen aus
dem Vorverfahren
b) Beratung und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen aus der
öffentlichen Auslegung
c) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Vorlagen-Nr.: 275/2017
Beratungsverlauf:
Dipl. Geogr. Rochus Mey, PE Becker GmbH, Kall, erläutert das bisherige Verfahren sowie die
wesentlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 28
„Gewerbegebiet III an der L 206 Richtung Scheven“. Er stellt dabei insbesondere die
Stellungnahme der DB AG zur Überbauung des Tunnels und der Notwendigkeit zur
Gewährleistung der Standsicherheit des Kaller Tunnels heraus. Dies sei jedoch über eine
gesonderte textliche Festsetzung im B-Plan gewährleistet, die eine Abstimmung jeglichen
Bauvorhabens über dem Tunnel mit der DB AG zwingend vorschreibe. Die bisherige
Gesamtstellungnahme der DB lautete bis dato, dass keine Bedenken bestünden, da
ausreichend Überdeckung vorhanden sei.
Seitens der Unteren Immissionsschutzbehörde des Kreises Euskirchen sei die Empfehlung
ausgesprochen worden, eine Schallkontingentierung vorzunehmen. Der Planer berichtet, dass
eine sog. Geräuschkontingentierung nur erforderlich sei, wenn Mindestabstände zu
schutzwürdigen Nutzungen nicht eingehalten würden und verweist hierzu auf die Planungen
zum B-Plan Nr. 29 (ehemaliges Sägewerk an der Trierer Straße in Kall).
Die Verwaltung berichtet, dass zu dem Tagesordnungspunkt mit Schreiben vom 11.12.2017
eine Stellungnahme des Ortsvorstehers, Herr Reiff, eingegangen sei.
Der Planer bzw. die Verwaltung nehmen zu den einzelnen Punkten wie folgt Stellung:
A)
Höhenfestsetzung
Der Planer teilt mit, dass entsprechend der Beschlussfassung des Rates der Gemeinde Kall
zum Offenlageentwurf eine Bauhöhe von ca. 11,0 m im B-Planentwurf festgeschrieben sei,
jedoch mit 2 Ausnahmen:
- a) (14 m) für einen Teilbereich im Westen sowie
- b) eine Ausnahmeregelung für eine turmartige Testanlage (Überschreitung des
Höchstmaßes um max. 20 m); hierfür sei jedoch ein Nachweis erforderlich, dass keine
Beeinträchtigung öffentlicher Belange, insbesondere des Orts- und Landschaftsbildes,
gegeben sei.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) sei auf dieser
Grundlage erfolgt.
B)
Verbesserung des Landschaftsbildes Richtung Scheven
Die Verwaltung erläutert, dass im Rahmen der wasserrechtlichen Genehmigungsplanung zum
Bau des Regenrückhalte- und Hochwasserbeckens am Bleibach ein separater
Landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt worden sei.
Entsprechend dem Vorschlag der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen sei auf
einer ca. 2,3 ha großen Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Wallenthal, Flur 28, Flurstück
5 (gelegen unterhalb des GE-Gebietes Richtung Scheven) ein Kompensationsplan mit
folgenden Maßnahmen erstellt worden:
Anlegen eines Schüttkegels mit Anpflanzung von 3 Stiel-Eichen auf dem
Hügelplateau sowie einer lockeren Feldgehölzanpflanzung als Sichtschutz zum GEGebiet hin;
Pflanzung einer Streuobstwiese
Planung einer lockeren Heckenbepflanzung mit niedrigen Gehölzen entlang der
Verbindungsstraße Kall-Scheven
Der Gestaltungsplan ist als Anlage der Sitzungsniederschrift beigefügt.
C)
Externe Ausgleichsmaßnahme in der Gemarkung Sistig
Der Planer berichtet, dass ein verbleibendes geringfügiges Defizit der Eingriffs- und
Ausgleichsbilanzierung über das Ökokonto der Gemeinde Kall ausgeglichen werde. Diese
Kompensationsfläche befinde sich in der Gemarkung Sistig.
D)
Schallschutz
Ortsvorsteher Reiff plädiert dafür, die Festsetzungen zum Schallschutz dahingehend zu
verschärfen, dass die Betriebe der Abstandsklasse III (Abstand 700 m) nicht zugelassen
werden. Man solle überlegen, das GE-Gebiet mit der Abstandsklasse IV festzusetzen. Planer
Rochus Mey berichtet, dass man bereits im Laufe des Planverfahrens (nach Abschluss des
Vorverfahrens) die Ausnahmeregelung für eine Zulassung der Betriebe der Abstandsklasse II
gestrichen habe.
Stellv. Ausschussvorsitzender Schmitz ist der Auffassung, dass die Gemeinde als Eigentümerin
der Flächen im GE 3 ein weiteres Steuerungsinstrument für die Ansiedlung der Betriebe habe.
SPD-Fraktionsvorsitzender Sohn gibt zu bedenken, dass diese Einflussmöglichkeit der
Gemeinde bei einem späteren Verkauf der Flächen nicht mehr gegeben sei.
Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen für die Feldlerchen
Ratsherr Dr. Huppertz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach der Umsetzung der
Kompensationsflächen für das im Plangebiet ermittelte Feldlerchenvorkommen. Es müsse dafür
Sorge getragen werden, dass die Kompensationsflächen als funktionserhaltende Maßnahmen
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 14.12.2017
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für den Verlust von Fortpflanzungs- bzw. Ruhestätten (im Rahmen der geplanten
Baufeldfreimachung für die Anlegung der Baustraße etc.) fristgerecht bis zur kommenden
Brutperiode umgesetzt werden. Die Verwaltung berichtet, dass man die Umsetzung der
erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen in einem kurzfristig stattfindenden Termin vor Ort unter
Einbeziehung der betroffenen Landwirte mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises
Euskirchen und dem Fachgutachter erörtern werde. Ggf. werde vorgeschlagen, die
Ausgleichsmaßnahmen unter Einbeziehung einer ökologischen Baubegleitung umzusetzen.
SPD-Fraktionsvorsitzender
Sohn
bittet
die
Verwaltung,
die
erforderlichen
Ausgleichsmaßnahmen zum Schutz der betroffenen Arten und zur Kompensation aus Gründen
der Rechtssicherheit einzuhalten und fristgerecht umzusetzen.
Nach eingehender Erörterung lässt stellv. Ausschussvorsitzender Schmitz über den
Beschlussvorschlag mit der vorgetragenen Ergänzung der Verwaltung zur Umsetzung der
Ausgleichsmaßnahme (Feldlerchen) abstimmen.
Beschluss:
a) Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (gem. § 3 Abs. 1 BauGB)
sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis
genommen.
Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem
Rat, den Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den
Beschlussvorschlägen, entsprechend der Beschlussfassung im Rat der Gemeinde Kall
am 27.09.2016 zu folgen.
Die diesbezüglich erstellten Listen sind Bestandteil des Beschlusses.
b) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2
BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.
Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem
Rat, den Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den
Beschlussvorschlägen zu folgen.
Die diesbezüglich erstellte Liste ist Bestandteil des Beschlusses.
c) Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem
Rat, den Bebauungsplan Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung
Scheven“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. Die Begründung
einschließlich Umweltbericht ist Bestandteil des Beschlusses.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen
kurzfristig in einem Ortstermin mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen
und dem Fachgutachter abzustimmen.
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Plangeltungsbereich:
Das Plangebiet für den Bebauungsplan Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung
Scheven“ wird durch den beigefügten Übersichtsplan näher bestimmt.
Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse.
Abstimmungsergebnis: jeweils zu a-c) einstimmig bei 1 Enthaltung
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