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Beschlussvorlage GB (Haushaltssatzung 2018: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 KrO NRW)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
110 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
31.01.18, 17:03
Aktualisiert
31.01.18, 17:03
Beschlussvorlage GB (Haushaltssatzung 2018: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 KrO NRW) Beschlussvorlage GB (Haushaltssatzung 2018: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 KrO NRW)

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Kreis Euskirchen Der Landrat V 403/2018 31.01.2018 Datum: Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling" 12.03.2018 Kreisausschuss 14.03.2018 Kreistag 18.04.2018 Haushaltssatzung 2018: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 KrO NRW Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius Tel.: 420 Abt.: 20 Die Vorlage berührt den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Die Beschlussempfehlung wird zu einem späteren Zeitpunkt formuliert. Begründung: § 55 Abs. 2 KrO NRW ist wie folgt formuliert: „Stellungnahmen der kreisangehörigen Gemeinden im Rahmen der Benehmensherstellung werden dem Kreistag mit der Zuleitung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur Kenntnis -2gegeben. Den Gemeinden ist auf Wunsch Gelegenheit zur Anhörung zu geben. Über Einwendungen der Gemeinden beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung. Der Kreis teilt ihnen das Beratungsergebnis und dessen Begründung mit.“ Mittlerweile liegen sechs Stellungnahmen vor, die dem Kreistag hiermit anliegend gemäß § 55 Abs. 2 KrO NRW zur Kenntnis gegeben werden:       Gemeinde Nettersheim vom 18.12.2017 Gemeinde Dahlem vom 20.12.2017 Stadt Zülpich vom 21.12.2017 Stadt Schleiden vom 29.12.2017 Gemeinde Kall vom 02.01.2018 Gemeinde Blankenheim vom 03.01.2018 Die ersten fünf Stellungnahmen gingen innerhalb der im Benehmensschreiben gesetzten Frist (02.01.2018) ein, teils vorab per Telefax oder Mail. Der Kreistag hat gemäß § 55 Abs. 2 Satz 3 KrO NRW über die in den Stellungnahmen nach § 55 Abs. 1 KrO NRW erhobenen Einwendungen in öffentlicher Sitzung zu beschließen. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)