Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
110 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
31.01.18, 17:03
Aktualisiert
31.01.18, 17:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 403/2018
31.01.2018
Datum:
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling"
12.03.2018
Kreisausschuss
14.03.2018
Kreistag
18.04.2018
Haushaltssatzung 2018: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß §
55 KrO NRW
Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius
Tel.: 420
Abt.: 20
Die Vorlage berührt den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Die Beschlussempfehlung wird zu einem späteren Zeitpunkt formuliert.
Begründung:
§ 55 Abs. 2 KrO NRW ist wie folgt formuliert:
„Stellungnahmen der kreisangehörigen Gemeinden im Rahmen der Benehmensherstellung werden
dem Kreistag mit der Zuleitung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur Kenntnis
-2gegeben. Den Gemeinden ist auf Wunsch Gelegenheit zur Anhörung zu geben. Über Einwendungen
der Gemeinden beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung. Der Kreis teilt ihnen das
Beratungsergebnis und dessen Begründung mit.“
Mittlerweile liegen sechs Stellungnahmen vor, die dem Kreistag hiermit anliegend gemäß § 55 Abs. 2
KrO NRW zur Kenntnis gegeben werden:
Gemeinde Nettersheim vom 18.12.2017
Gemeinde Dahlem vom 20.12.2017
Stadt Zülpich vom 21.12.2017
Stadt Schleiden vom 29.12.2017
Gemeinde Kall vom 02.01.2018
Gemeinde Blankenheim vom 03.01.2018
Die ersten fünf Stellungnahmen gingen innerhalb der im Benehmensschreiben gesetzten Frist
(02.01.2018) ein, teils vorab per Telefax oder Mail.
Der Kreistag hat gemäß § 55 Abs. 2 Satz 3 KrO NRW über die in den Stellungnahmen nach § 55
Abs. 1 KrO NRW erhobenen Einwendungen in öffentlicher Sitzung zu beschließen.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)