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Beschlusstext (1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB und §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauG)

Daten

Kommune
Kall
Größe
81 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
01.02.18, 17:52
Aktualisiert
01.02.18, 17:52
Beschlusstext (1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB und §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauG)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 17. Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung der Gemeinde Kall vom 14.12.2017 ÖFFENTLICHER TEIL Zu 6. 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB und §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Vorlagen-Nr.: 279/2017 Beschluss: Dem beigefügten modifizierten Entwurf der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ einschließlich Begründung wird zugestimmt. Auf der Grundlage des geänderten Entwurfes wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange des Entwurfes der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ einschließlich Begründung wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 und §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich für die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ wird durch die beigefügte Übersichtskarte eindeutig bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse. Abstimmungsergebnis: einstimmig