Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
723 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
31.01.18, 10:01
Aktualisiert
31.01.18, 10:01
Stichworte
Inhalt der Datei
E^ingang
Eifelgemeinde
Nettersheim
Elfeleemelnd« NMteisheini • Zlno«h«lm, Kreuestr. 2 • 53942 Naderaheim
An den
Aktenzeichen: FB II/GI
Landrat des Kreises Euskirchen
Sachbearb.:
Frau Glehn
Herrn Günter Rosenke
Zimmer Nr.:
OG Raum 25
Durchwahl:
78-20
Datum:
18.12.2017
Jülicher Ring 32
E-Mail:
53877 Euskirchen
f1nan2en-nkf@nettersheim.de
Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der
Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2018
Ihr Schreiben vom 07.11.2017; Az. 20/20.20.100/He
Sehr geehrter Herr Landrat Rosenke,
mit Schreiben vom 07.11.2017 haben Sie gemäß § 55 Absatz 1 Satz 2 KrO NRW das
Verfahren zur Herstellung des Benehmens zur Festsetzung der Kreisumlage für das
Haushaltsjahr 2018 eingeleitet und über die wesentlichen Eckpunkte des Entwurfs Ihrer
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 informiert. Hierbei haben Sie mir Gele
genheit zur Stellungnahme bis 02. Januar 2018 eingeräumt.
Sicherlich positiv zu bewerten ist, dass Sie zur Senkung der über die Kreisumlage zu
finanzierenden Unterdeckung auch in 2018 die Inanspruchnahme der Ausgleichsrück
lage - bis auf einen Puffer in Höhe von 2 Mio. € - planen. Allerdings sei hier offen zum
Ausdruck gebracht, dass diese Vorgehensweise im Sinne des Rücksichtnahmegebotes
des Kreises gegenüber den kreisangehörigen Kommunen als selbstverständlich erachtet
wird, zumal im Rahmen des zwischenzeitlich festgestellten Jahresabschlusses 2015 des
Kreishaushalts und einem entstandenen Jahresüberschuss in Höhe von rd. 5,63 Mio. €
rd. 2,45 Mio. € der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden mussten, da mit rd. 12,21
Mio. € der Höchstbetrag der Ausgleichsrücklage bereits erreicht war. Bisher liegen mir
leider keine Informationen über das tatsächliche Jahresergebnis 2016 Ihres Haushalts
vor. Für 2017 kündigen Sie mit Ihrem aktuellen Eckpunktepapier an, dass sich das Jah
resergebnis voraussichtlich gegenüber den Planansätzen verbessert darstellen werde.
Sie werden verstehen, dass Jahresüberschüsse in einem Umlageverband von den Um
lagezahlern durchaus kritisch betrachtet werden und es folglich umso ärgerlicher Ist,
wenn diese quasi Überzahlungen aller kreisangehörigen Kommunen in die Allgemeine
Rücklage übergehen und damit zur Senkung der Umlage in Folgejahren nicht mehr zur
Verfügung stehen, sondern lediglich der Eigenkapitalmehrung in der Bilanz des Kreises
dienen.
Telefon: 0 24 86 - 780
Telefax: 0 24 86 ■ 78 78
info@nettersfieim.de • vvww.nettersfieim.de
Konten der Gemeindekasse:
VR-Bank Nordeifel eO
Besucfiszeiten: montags, mittwocfis und donnerstags von
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7.30 - 13.00 Ufir und von 13,30 - 16.00 Ufir
KSK Euskircfien
dienstags von 7.30 - 13.00 Ufir und von
IBAN: DE15 3825 OnO 0001 5661 99, BIG: WELADEDIEUS
13.30 -18.00 üfir, freitags von 7.30 - 13.00 Ufir
-2-
Ich erlaube mir deshalb die Anmerkung, dass ich mir trotz Würdigung des Vorsichts
prinzips bei der Haushaltsaufstellung eine teilweise weniger pessimistische Veranschla
gung wünschen würde, da Sie zu Lasten der Umlagezahler und damit aller Bürgerinnen
und Bürger im Kreis Euskirchen gehen, an die diese Belastung oftmals über exorbitant
hohe Realsteuern weitergereicht wird. Diese Entwicklung erfüllt uns zunehmend mit
Sorge.
Inwiefern Ihr in Aufstellung befindlicher Haushaltsentwurf 2018 alle gegenüber den
kreisangehörigen Kommunen angezeigten Konsolidierungsmaßnahmen ausschöpft,
lässt sich anhand eines Eckdatenpapiers bekanntermaßen nicht beurteilen.
Es bleibt mir nur zu erwähnen, dass der am 12.12.2017 beschlossene Haushalt 2018
der Gemeinde Nettersheim auf der Basis der angekündigten Umlagehöhen einen Betrag
von rd. 4,73 Mio. € zur Finanzierung des Kreishaushalts beizutragen hat, was nahezu
einem Drittel aller ordentlichen Aufwendungen der Gemeinde entspricht.
Der Kreishaushalt 2018 sieht für den Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs
nach wie vor eine differenzierte Kreisumlage nach § 56 Absatz 4 KrO NRW vor. Nach
Satz 3 könnte jedoch für diesen Bereich von einer solchen Differenzierung nach Minderund Mehrbelastungen abgesehen werden. Auch andere kostenintensive Einrichtungen
des Kreises kommen in unterschiedlichem Maße verschiedenen Teilen des Kreises zu
statten, mit denen alle kreisangehörigen Kommunen jedoch über die Allgemeine
Kreisumlage bzw. Jugendamtsumlage und die dafür festgelegten Umlagegrundlagen be
lastet werden. Es erklärt sich von selbst, dass die ländlichen Flächengemeinden des
Kreises Euskirchen, die durch den demografischen Wandel und die sich verändernde
Schullandschaft eben auch im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs und inte
grierten Schülerverkehrs vor weitaus größere Herausforderungen gestellt werden, dort
eine höhere Belastung verursachen. Meines Erachtens rechtfertigt dies aber nicht, von
dem auch für die anderen Bereiche geltenden „Solidargedanken" abzuweichen.
Ich darf Sie daher bitten, bei den Beratungen und der Verabschiedung des Kreishaus
halts 2018 diese kritische Anmerkung aufzugreifen und behalte mir vor, nach Einbrin
gung des Haushaltsentwurfs eine Anhörung nach § 55 Absatz 2 KrO NRW zu beantra
gen.
Mit freundlichen un^t^ollegialen Grüßen
Wiifrieö Pracl^
Bürgermeister
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