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Beschlussvorlage GB (Stellungnahme Gemeinde Nettersheim vom 18.12.2017)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
723 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
31.01.18, 10:01
Aktualisiert
31.01.18, 10:01
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Inhalt der Datei

E^ingang Eifelgemeinde Nettersheim Elfeleemelnd« NMteisheini • Zlno«h«lm, Kreuestr. 2 • 53942 Naderaheim An den Aktenzeichen: FB II/GI Landrat des Kreises Euskirchen Sachbearb.: Frau Glehn Herrn Günter Rosenke Zimmer Nr.: OG Raum 25 Durchwahl: 78-20 Datum: 18.12.2017 Jülicher Ring 32 E-Mail: 53877 Euskirchen f1nan2en-nkf@nettersheim.de Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2018 Ihr Schreiben vom 07.11.2017; Az. 20/20.20.100/He Sehr geehrter Herr Landrat Rosenke, mit Schreiben vom 07.11.2017 haben Sie gemäß § 55 Absatz 1 Satz 2 KrO NRW das Verfahren zur Herstellung des Benehmens zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2018 eingeleitet und über die wesentlichen Eckpunkte des Entwurfs Ihrer Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 informiert. Hierbei haben Sie mir Gele genheit zur Stellungnahme bis 02. Januar 2018 eingeräumt. Sicherlich positiv zu bewerten ist, dass Sie zur Senkung der über die Kreisumlage zu finanzierenden Unterdeckung auch in 2018 die Inanspruchnahme der Ausgleichsrück lage - bis auf einen Puffer in Höhe von 2 Mio. € - planen. Allerdings sei hier offen zum Ausdruck gebracht, dass diese Vorgehensweise im Sinne des Rücksichtnahmegebotes des Kreises gegenüber den kreisangehörigen Kommunen als selbstverständlich erachtet wird, zumal im Rahmen des zwischenzeitlich festgestellten Jahresabschlusses 2015 des Kreishaushalts und einem entstandenen Jahresüberschuss in Höhe von rd. 5,63 Mio. € rd. 2,45 Mio. € der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden mussten, da mit rd. 12,21 Mio. € der Höchstbetrag der Ausgleichsrücklage bereits erreicht war. Bisher liegen mir leider keine Informationen über das tatsächliche Jahresergebnis 2016 Ihres Haushalts vor. Für 2017 kündigen Sie mit Ihrem aktuellen Eckpunktepapier an, dass sich das Jah resergebnis voraussichtlich gegenüber den Planansätzen verbessert darstellen werde. Sie werden verstehen, dass Jahresüberschüsse in einem Umlageverband von den Um lagezahlern durchaus kritisch betrachtet werden und es folglich umso ärgerlicher Ist, wenn diese quasi Überzahlungen aller kreisangehörigen Kommunen in die Allgemeine Rücklage übergehen und damit zur Senkung der Umlage in Folgejahren nicht mehr zur Verfügung stehen, sondern lediglich der Eigenkapitalmehrung in der Bilanz des Kreises dienen. Telefon: 0 24 86 - 780 Telefax: 0 24 86 ■ 78 78 info@nettersfieim.de • vvww.nettersfieim.de Konten der Gemeindekasse: VR-Bank Nordeifel eO Besucfiszeiten: montags, mittwocfis und donnerstags von IBAN: DE43 3706 9720 2000 2080 62, BIG: GENODEDISLE 7.30 - 13.00 Ufir und von 13,30 - 16.00 Ufir KSK Euskircfien dienstags von 7.30 - 13.00 Ufir und von IBAN: DE15 3825 OnO 0001 5661 99, BIG: WELADEDIEUS 13.30 -18.00 üfir, freitags von 7.30 - 13.00 Ufir -2- Ich erlaube mir deshalb die Anmerkung, dass ich mir trotz Würdigung des Vorsichts prinzips bei der Haushaltsaufstellung eine teilweise weniger pessimistische Veranschla gung wünschen würde, da Sie zu Lasten der Umlagezahler und damit aller Bürgerinnen und Bürger im Kreis Euskirchen gehen, an die diese Belastung oftmals über exorbitant hohe Realsteuern weitergereicht wird. Diese Entwicklung erfüllt uns zunehmend mit Sorge. Inwiefern Ihr in Aufstellung befindlicher Haushaltsentwurf 2018 alle gegenüber den kreisangehörigen Kommunen angezeigten Konsolidierungsmaßnahmen ausschöpft, lässt sich anhand eines Eckdatenpapiers bekanntermaßen nicht beurteilen. Es bleibt mir nur zu erwähnen, dass der am 12.12.2017 beschlossene Haushalt 2018 der Gemeinde Nettersheim auf der Basis der angekündigten Umlagehöhen einen Betrag von rd. 4,73 Mio. € zur Finanzierung des Kreishaushalts beizutragen hat, was nahezu einem Drittel aller ordentlichen Aufwendungen der Gemeinde entspricht. Der Kreishaushalt 2018 sieht für den Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs nach wie vor eine differenzierte Kreisumlage nach § 56 Absatz 4 KrO NRW vor. Nach Satz 3 könnte jedoch für diesen Bereich von einer solchen Differenzierung nach Minderund Mehrbelastungen abgesehen werden. Auch andere kostenintensive Einrichtungen des Kreises kommen in unterschiedlichem Maße verschiedenen Teilen des Kreises zu statten, mit denen alle kreisangehörigen Kommunen jedoch über die Allgemeine Kreisumlage bzw. Jugendamtsumlage und die dafür festgelegten Umlagegrundlagen be lastet werden. Es erklärt sich von selbst, dass die ländlichen Flächengemeinden des Kreises Euskirchen, die durch den demografischen Wandel und die sich verändernde Schullandschaft eben auch im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs und inte grierten Schülerverkehrs vor weitaus größere Herausforderungen gestellt werden, dort eine höhere Belastung verursachen. Meines Erachtens rechtfertigt dies aber nicht, von dem auch für die anderen Bereiche geltenden „Solidargedanken" abzuweichen. Ich darf Sie daher bitten, bei den Beratungen und der Verabschiedung des Kreishaus halts 2018 diese kritische Anmerkung aufzugreifen und behalte mir vor, nach Einbrin gung des Haushaltsentwurfs eine Anhörung nach § 55 Absatz 2 KrO NRW zu beantra gen. Mit freundlichen un^t^ollegialen Grüßen Wiifrieö Pracl^ Bürgermeister ^