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Beschlussvorlage GB (Stellungnahme Stadt Zülpich vom 21.12.2017)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
653 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
31.01.18, 10:01
Aktualisiert
31.01.18, 10:01
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Inhalt der Datei

ZÜLPICH DIE RÖMERSTADT INTERNET-HOMEPAGE: www.zuelpich.de Stadtverwaltung Zülpich - Postfa 1354 - 53905 Zülpich E-Mail Adresse: buergermeister@stadt-zuelpich.de An den Landrat des Krei^ef Euskirchen Ihr Schreiben vom: 07.11.2017 Herrn GünterKosenke Aktenzeichen: Jülicher Rkfg 32 Ihr Ansprechpartner: Kreisumlage 2018 Herr Voigt Durchwahl: 52-248 ovoigt@stadt-zuelpich.de E-Mail: 5381^ Euskirchen ingann .f Zülpich, 21.12.2017 Herstellung des Benehmens nach § 55 ABsTl'KrO-NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2018; -Ihr Schreiben zur Einleitung der Benehmensherstellung vom 07.11,2017, Az.: 20/20.20.100/He Sehr geehrter Herr Landrat Rosenke, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW haben Sie mich mit Schreiben vom 07.11.2017 über die wesentlichen Eckpunkte des zu erwartenden Entwurfs Ihrer Haushaltssatzung 2018 informiert. Hiemach führt die von Ihnen regelmäßig herausgestellte "Gemeindefreundliche Finanzpolitik des Kreises" für die Stadt Zülpich zu einer Mehrbelastung im Bereich der Kreisumlagen von 2017 2018 Veränderung € € € Allgemeine 7.871.195 rd. 8.119.000 247.805 4.902.038 rd. 5.138.000 235.962 230.831 rd. 605.000 374.169 171.116 rd. 263.000 91.884 Kreisumlage Jugendamts umlage ÖPNV- Umlage Förderschul umlage rd. 14.125.000 13.175.180 Bankverbindungen: Sie erreichen uns am besten: Bürgerbüro: Mo. - Fr. von 08.00 bis 12.30 Uhr Mo. - Mi. von 14.00 bis 16.00 Uhr Do. von 14.00-biS 19.00 Uhr Telefon: 0 22 52 / 52-0 Telefax; 0 22 52/ 52-299 949.820 € allg. Verwaltung: KSK Euskirchen Volksbank Euskirchen Mo. - Fr. Do. IBAN. DE74 3825 0110 OOOl 2100 20 BIC: WELADEDIEUS IBAN: DE62 3826 0C82 0001 06 von 08,30 bis 12.30 Uhr von 14.00 bis 17.30 Uhr Zahlstelle: Barzahlung nur donnerstags Glüubiger-ID: OE87Z2Z00000074063 Ueferanschrift: Stadtverwaltung Zülpich, Markt 21. 53909 Zülpich BIG: GENODEOIEVB Commerzbank AG Postgiroamt Köln IBAN: DE51 3708 0040 0149 9555 00 IBAN: DE40 3701 0050 0014 72 BIC. DReSDEFF370 BIC; PBNKDEFFXXX Ob dabei alle denkbaren und mit Blick auf das in § 9 KrO NRW verankerte Rücksichtnahmegebot des Kreises gegenüber den kreisangehörigen Kommunen angezeigten Konsolidierungsmaßnahmen ausgeschöpft werden, lässt sich anhand des Eckdatenpapiers natürlich nicht beurteilen. Auch bleibt offen, ob durch zu pessimistisch kalkulierte Planansätze auf der Ertrags- und Aufwandsseite eine "unzulässige Überschussbewirtschaftung" gefordert wird. Der von Ihnen im o.g. Schreiben angedeutete positive Jahresabschluss 2017 deutet zumindest daraufhin, dass - wie auch bereits in den Jahren 2014-2016 - über die Festsetzung der Umlagen in erheblichem Maße Eigenkapital zu Lasten der Kreiskommunen angesammelt wird. Besonders eklatant ist für die Stadt Zülpich die zu erwartende Erhöhung im Bereich der ÖPNVUmlage, die nicht zuletzt auf die künftig gegenüber dem Kreis Düren zu erbringenden Kostenbeteiligungen für Verkehrsleistungen der grenzüberschreitenden AW-Linien zurückzuführen ist. Die Stadt Zülpich soll für die Linien SB 98 und 298 - ohne Würdigung der Tatsache, dass die beiden Linien vorrangig der Verbindung der Bahnhöfe der beiden Kreisstädte dienen ("Schienenersatz verkehr" / "Transitstrecke zwischen Düren und Euskirchen")- mit erheblichen Kilometeranteilen belastet werden. Die zufällige geographische Lage zwischen den beiden Kreisstädten kann aber nicht dazu führen, dass die Stadt Zülpich den Löwenanteil der vom Kreis Düren gestellten Forderung zu tragen hat. Ich darf an dieser Stelle auf den diesbezüglich mit Ihnen und Ihrer Fachabteilung geführten Schriftwechsel verweisen und um eine verursachergerechte Modifizierung des Verteilungsschlüssels bitten. In den Haushaltsentwürfen der Vergangenheit haben Sie regelmäßig Ihre Absicht zum Ausdruck gebracht, die Kreisumlage - mit Blick auf die prekäre Lage der gemeindlichen Finanzen - durch wirtschaftliches und effizientes Verwaltungshandeln möglichst niedrig zu halten. Ich möchte im Rahmen des Verfahrens zur Benehmensherstellung aufgrund der aktuell ohnehin nur grob vorhandenen Datenlage daher nicht in Details zum anstehenden Zahlenwerk einsteigen. Vielmehr darf ich Sie und die Mitglieder des Kreistages bei der Beratung und Verabschiedung des Kreishaushaltes 2018 um Solidarität mit der unverändert prekären Finanzlage der Kreiskommunen bitten. Hierzu zählt nicht zuletzt aber auch, dass die in Ihrem Eckdatenpapier unerwähnt gebliebene Diskussion um die Erweiterung des Kreishauses und die Rücknahme der Delegation im Bereich der Leistungsgewährung nach dem SGB XI! nicht in Form von kreisnmlagerelevanten Mehrbelastungen auf den Schultern der Kreiskommunen ausgetragen wird. In diesem Sinne hoffe ich, dass die Entwicklung der Kreisumlage die Konsolidierungsbemühungen der Stadt Zülpich nicht belastet und grüße Sie herzlich. Ulf Hürtgen Bürgermeister /