Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
653 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
31.01.18, 10:01
Aktualisiert
31.01.18, 10:01
Stichworte
Inhalt der Datei
ZÜLPICH
DIE RÖMERSTADT
INTERNET-HOMEPAGE: www.zuelpich.de
Stadtverwaltung Zülpich - Postfa
1354 - 53905 Zülpich
E-Mail Adresse:
buergermeister@stadt-zuelpich.de
An den
Landrat des Krei^ef Euskirchen
Ihr Schreiben vom:
07.11.2017
Herrn GünterKosenke
Aktenzeichen:
Jülicher Rkfg 32
Ihr Ansprechpartner:
Kreisumlage 2018
Herr Voigt
Durchwahl:
52-248
ovoigt@stadt-zuelpich.de
E-Mail:
5381^ Euskirchen
ingann .f Zülpich, 21.12.2017
Herstellung des Benehmens nach § 55 ABsTl'KrO-NRW zur
Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2018;
-Ihr Schreiben zur Einleitung der Benehmensherstellung vom
07.11,2017, Az.: 20/20.20.100/He
Sehr geehrter Herr Landrat Rosenke,
im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW haben Sie mich mit
Schreiben vom 07.11.2017 über die wesentlichen Eckpunkte des zu erwartenden Entwurfs Ihrer
Haushaltssatzung 2018 informiert.
Hiemach führt die von Ihnen regelmäßig herausgestellte "Gemeindefreundliche Finanzpolitik des
Kreises" für die Stadt Zülpich zu einer Mehrbelastung im Bereich der Kreisumlagen von
2017
2018
Veränderung
€
€
€
Allgemeine
7.871.195
rd.
8.119.000
247.805
4.902.038
rd.
5.138.000
235.962
230.831
rd.
605.000
374.169
171.116
rd.
263.000
91.884
Kreisumlage
Jugendamts
umlage
ÖPNV-
Umlage
Förderschul
umlage
rd. 14.125.000
13.175.180
Bankverbindungen:
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Bürgerbüro:
Mo. - Fr.
von 08.00 bis 12.30 Uhr
Mo. - Mi.
von 14.00 bis 16.00 Uhr
Do.
von 14.00-biS 19.00 Uhr
Telefon:
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Telefax;
0 22 52/ 52-299
949.820 €
allg. Verwaltung:
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Ob dabei alle denkbaren und mit Blick auf das in § 9 KrO NRW verankerte Rücksichtnahmegebot
des Kreises gegenüber den kreisangehörigen Kommunen angezeigten Konsolidierungsmaßnahmen
ausgeschöpft werden, lässt sich anhand des Eckdatenpapiers natürlich nicht beurteilen.
Auch bleibt offen, ob durch zu pessimistisch kalkulierte Planansätze auf der Ertrags- und
Aufwandsseite eine "unzulässige Überschussbewirtschaftung" gefordert wird. Der von Ihnen im o.g.
Schreiben angedeutete positive Jahresabschluss 2017 deutet zumindest daraufhin, dass - wie auch
bereits in den Jahren 2014-2016 - über die Festsetzung der Umlagen in erheblichem Maße
Eigenkapital zu Lasten der Kreiskommunen angesammelt wird.
Besonders eklatant ist für die Stadt Zülpich die zu erwartende Erhöhung im Bereich der ÖPNVUmlage, die nicht zuletzt auf die künftig gegenüber dem Kreis Düren zu erbringenden
Kostenbeteiligungen für Verkehrsleistungen der grenzüberschreitenden AW-Linien zurückzuführen
ist.
Die Stadt Zülpich soll für die Linien SB 98 und 298 - ohne Würdigung der Tatsache, dass die beiden
Linien vorrangig der Verbindung der Bahnhöfe der beiden Kreisstädte dienen ("Schienenersatz
verkehr" / "Transitstrecke zwischen Düren und Euskirchen")- mit erheblichen Kilometeranteilen
belastet werden.
Die zufällige geographische Lage zwischen den beiden Kreisstädten kann aber nicht dazu führen,
dass die Stadt Zülpich den Löwenanteil der vom Kreis Düren gestellten Forderung zu tragen hat.
Ich darf an dieser Stelle auf den diesbezüglich mit Ihnen und Ihrer Fachabteilung geführten
Schriftwechsel verweisen und um eine verursachergerechte Modifizierung des Verteilungsschlüssels
bitten.
In den Haushaltsentwürfen der Vergangenheit haben Sie regelmäßig Ihre Absicht zum Ausdruck
gebracht, die Kreisumlage - mit Blick auf die prekäre Lage der gemeindlichen Finanzen - durch
wirtschaftliches und effizientes Verwaltungshandeln möglichst niedrig zu halten.
Ich möchte im Rahmen des Verfahrens zur Benehmensherstellung aufgrund der aktuell ohnehin nur
grob vorhandenen Datenlage daher nicht in Details zum anstehenden Zahlenwerk einsteigen.
Vielmehr darf ich Sie und die Mitglieder des Kreistages bei der Beratung und Verabschiedung des
Kreishaushaltes 2018 um Solidarität mit der unverändert prekären Finanzlage der Kreiskommunen
bitten.
Hierzu zählt nicht zuletzt aber auch, dass die in Ihrem Eckdatenpapier unerwähnt gebliebene
Diskussion um die Erweiterung des Kreishauses und die Rücknahme der Delegation im Bereich der
Leistungsgewährung nach dem SGB XI! nicht in Form von kreisnmlagerelevanten Mehrbelastungen
auf den Schultern der Kreiskommunen ausgetragen wird.
In diesem Sinne hoffe ich, dass die Entwicklung der Kreisumlage die Konsolidierungsbemühungen
der Stadt Zülpich nicht belastet und grüße Sie herzlich.
Ulf Hürtgen
Bürgermeister
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