Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
717 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
31.01.18, 10:01
Aktualisiert
31.01.18, 10:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Siaöi im
Hauptstadt des Nationalparks Elfe!
Nationalpark
Eifel
Stadt Schleiden
Der Bürgermeister
An den
Landrat des Kreises Euskir
Herrn Günter Rosenke
Jülicher Ring 32
Ja-i.
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II'
53879 Euskirchen
Eingang
OMan. 2018
Erster Beigeordneter
Stadt Schleiden • Postfach 21 65 • 53932 Schleiden
Marcel Wolter
bearbeitet von:
Zimmer;
104
Durchwahl:
02445-89 104
E-Mail;
marcel.wolter@s
Telefax:
02445 - 89 250
Internet;
www.schleiden.de
Öffnungszeiten der Verwaltung;
montags bis freitags;
donnerstags;
07.45-12.30 Uhr
14.00-18.00 Uhr
Mein Zeichen:
Ihr Zeichen;
Ihr Schreiben vom;
Datum;
16.611.01
20/20.20.100/He
7. November 2017
29. Dezember 2017
Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das
Haushaltsjahr 2018
hier: Stellungnahme der Stadt Schleiden zum Haushaltsentwurfsverfahren 2018
Sehr geehrter Herr Landrat Rosenke,
mit Schreiben vom 07.11.2017 haben Sie gem.§ 55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW das Verfahren zur Herstel
lung des Benehmens zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2018 eingeleitet und mir
ein „Eckpunktepapier" zum Kreishaushalt übersandt.
Zum Entwurf der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2018 habe ich nun
mehr bis zum Ablauf des 02.01.2018 die Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten, die ich hiermit wahr
nehme:
Leider wurde das Beteiligungsverfahren nach §55 KrO NRW noch nicht optimiert, sodass es immer noch
an den im Vorfeld der Gesetzänderung thematisierten Schwächen leidet. Die mit der Gesetzesbegrün
dung ausgeführte Sicherstellung, dass sich durch die geänderten Beteiligungs- und Verfahrensrechte
die Ümlageverbände an den erheblichen Konsolidierungsanstrengungen ihrer Umlagezahler beteiligen,
kann durch ein solch formelles Beteiligungsverfahren nicht erreicht werden.
Der Gegenstand der Benehmensherstellung ist ausschließlich auf die Festsetzung der Kreisumlage,
konkret auf die Bestimmung des Kreisumlagesatzes ausgerichtet. Aufgrund des zeitlichen Vorlaufs der
Benehmensherstellung liegt der Entwurf der Kreishaushaltssatzung noch nicht vor, so dass sich die Stel
lungnahmen der kreisangehörigen Kommunen noch auf den durch die Kreisverwaltung zu erstellenden
Entwurf der Kreishaushaltssatzung auswirken können.
Insofern möchte ich Ihnen mit dieser Stellungnahme kurz verdeutlichen, wie sich die Kreisumlage auf
meine Bürgerinnen und Bürger konkret auswirkt.
Während Gebühren und Beiträge für bestimmte Gegenleistungen erhoben werden, dienen Steuern als
auch Umlagen grundsätzlich nur der allgemeinen Einnahmebeschaffung zur Deckung des Haushaltes.
Dies gilt sowohl für Städte und Gemeinden als auch für Kreise.
Rathaus:
Blankenheimer Straße 2 53937 Schleiden
E-Mail; rathaus@schleiden.de - Internet: www.schlelden.de
Stadtkasse:
Kreissparkasse Euskirchen 3 100 294(BLZ 382 501 10)
Postbank Köln 308 90-501 (BLZ 370 100 50)
VR-Bank Nordeifel eG 5 000 560 016(BLZ 370 697 20)
IBAN; DE 02 38250110 0003100294
IBAN; DE 24 37010050 0030890501
BIC: WELADED1EUS
BIC: PBNKDEFF
IBAN; DE 46 37069720 5000560016
BIC: GEN0DED1SLE
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Der Bürger erhält also eine Vielzahl von Leistungen durch die kreisangehörigen Kommunen und die
Kreise selbst (z.B. die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung), wofür er aber auf den ersten Blick keine
Zahlung leistet. Auf der anderen Seite finanziert er mit Hilfe seiner Steuerzahlungen (bei Kommunen
insbesondere Grundsteuer B) nicht nur eine Vielzahl von allgemeinen Leistungen von denen er tatsäch
lich profitieren kann (z.B. Kindergärten, Schulen), sondern auch zahlreiche soziale Leistungen, die nur
bestimmte Personenkreise für sich beanspruchen.
Die Gesamtheit der Leistungen durch die kreisangehörigen Kommunen, den Kreis als auch den Land
schaftsverband ist nur schwierig zu beziffern, sodass auch das anteilige Verhältnis dieser kommunalen
Leistungen untereinander nicht ermittelt werden kann. Allerdings lässt sich die Finanzierung dieses all
gemeinen Leistungsspektrums aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger recht einfach abbilden.
Die Erträge aus allgemeinen Steuern der Stadt Schleiden betrugen im Jahr 2016 insgesamt
13.148.047,86 €.
Grundsteuer,A
194.831,93 €
Grundsteuer B
3.007.256,88 €
Gewerbesteuer (abzgl. Gewerbesteuer-Umlage)
4.344.757,32 €
Hundesteuer
94.101,26 €
Vergnügungssteuer
Zweitwohnungssteuer
57.154,89 €
40.279,53 €
Anteil an der Einkommensteuer
Anteil an der Umsatzsteuer
Insgesamt
4.900.808,66 €
508.857.39 €
13.148.047,86 €
Die Kreisumlage für das Jahr 2016 setzte sich wie folgt zusammen:
Allgemeine Kreisumlage
Jugendamtsumlage
Differenzierte Kreisumiage (Förderschule)
Differenzierte Kreisumiaqe (ÖPNV)
Insgesamt
5.360.190,00 €
3.185.551,00 €
3.973,00 €
289.934.00 €
8.839.648,00 €
Daraus folgt, dass die Stadt Schleiden von ihren gesamten Steuermitteln im Jahr 2016 rd. 67,23 % zur
Finanzierung der Kreisumlage einsetzen musste. Es verbleiben also rd. 4.308.399,86 € zur Finanzierung
der kommunalen Einrichtungen der Stadt Schleiden (Straßen, Schulwesen, Feuen/vehr, usw.).
Die Folge war und ist der Spitzensteuersatz bei der Grundsteuer A (650 %)und der Spitzensteuersatz
in der Grundsteuer B (695 %)im Kreis Euskirchen. Und obwohl'die Stadt Schieiden nicht etwa zu den
strukturstarken Kommunen im Kreisgebiet, sondern zu den Städten und Gemeinden zählt, die weder
über einen Autobahn- noch über einen „direkten" Bahnanschluss verfügen, liegt der Gewerbesteuerhe
besatz ebenfalls bei 490 % (!).
Infolgedessen gibt es im Stadtgebiet kaum noch größere Industrie- und/oder Gewerbebetriebe, die das
benötigte Steueraufkommen erwirtschaften können. Hinzu kommt der prognostizierte demographische
Wandel in der Bevölkerungsstruktur der Stadt Schleiden, womit heute schon klar Ist, dass die immer
größer werdende Finanzierungslücke nicht über eine weitere Anhebung der Hebesätze in der Grund
steuer geschlossen werden kann.
Um die Handlungsfähigkeit der Stadt Schleiden zu gewährleisten, die auf den Bedarf der Bevölkerung
abgestimmte kommunale Infrastruktur zu erhalten und den vollständigen Verbrauch des Eigenkapitals
zu verhindern, was haushaltsrechtlich einer Überschuldung gleichkommt, ist die Stadt Schieiden auf eine
wirtschaftliche und sparsame Haushaitspolitik des Kreises Euskirchen angewiesen. Eine weitere Steige
rung der Kreisumlage in den nächsten Jahren ist unter den heutigen Rahmenbedingungen nicht zu ver
kraften.
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Die Kreisumlage (allg. Kreisumlage und Jugendamtsumlage)beträgt mittlerweile 671,70 € pro Einwohner
im Stadtgebiet Schleiden (Basis; 2016). In einer Vielzahl von anderen kreisangehörigen Kommunen in
NRW ähnlicher Größe (bis 15.000 EW) ist festzustellen, dass es auch anders geht. So beträgt die
Kreisumlage (allg. Kreisumlage und Jugendamtsumlage) pro Einwohner beispielsweise in Kalkar
539,29 € und Rheurdt 426,32 € beides Kreis Kleve und in Olfen 530,04 € (Kreis Coesfeld). Sicherlich
wird es auch vereinzelte kreisangehörige Kommunen in NRW geben, deren Einwohner durch die
Kreisumlage höher als in Schleiden belastet werden, allerdings sind hierbei auch die wirtschaftlichen
Möglichkeiten dieser einzelnen Kommune im Vergleich zur Stadt Schleiden zu berücksichtigen.
Ich erwarte daher vom Kreis Euskirchen gleichwertige Anstrengungen, wie sie in Schleiden seit Jahren
erforderlich sind, um den Haushalt Jahr für Jahr ausgleichen zu können. Der Kreis Euskirchen Ist ver
pflichtet, bei allem Gestaltungsspielraum bezüglich der Aufgabenwahrnehmung, seiner Ausgestaltung
und Finanzierung, auf die Finanzlage der kreisangehörigen Kommunen Rücksicht zu nehmen und deren
Finanzlage mit seinem eigenen Finanzbedarf abzuwägen.
Diesen Abwägungsprozess kann ich aus den von Ihnen vorgelegten Unterlagen leider nicht nachvollzie
hen. Aus diesem Grund erwarte ich zudem, dass der Kreis Euskirchen diesen Abwägungsprozess künftig
transparent, nachvollziehbar und unter Ausschöpfung sämtlicher Einsparungspotenziale bei den Auf
wendungen vornimmt.
Da das Benehmensverfahren als Solches für die Kommunen kein echtes Instrument zur Elnflussnahme
auf die Kreisumlage darstellt, möchte ich Sie bitten, meinen Apell nicht nur in die Haushaltsplanung
einzubeziehen, sondern auch in die Strategieplanung des Kreises zu implementieren.
Mit freundlichen Grüßen
(Udo Meister)
J (Marcel Wolter)
Bürgermeister
Erster Beigeordneter