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Beschlussvorlage GB (Stellungnahme Stadt Schleiden vom 29.12.2017)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
717 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
31.01.18, 10:01
Aktualisiert
31.01.18, 10:01
Beschlussvorlage GB (Stellungnahme Stadt Schleiden vom 29.12.2017) Beschlussvorlage GB (Stellungnahme Stadt Schleiden vom 29.12.2017) Beschlussvorlage GB (Stellungnahme Stadt Schleiden vom 29.12.2017)

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Inhalt der Datei

Siaöi im Hauptstadt des Nationalparks Elfe! Nationalpark Eifel Stadt Schleiden Der Bürgermeister An den Landrat des Kreises Euskir Herrn Günter Rosenke Jülicher Ring 32 Ja-i. Abi Ii II' 53879 Euskirchen Eingang OMan. 2018 Erster Beigeordneter Stadt Schleiden • Postfach 21 65 • 53932 Schleiden Marcel Wolter bearbeitet von: Zimmer; 104 Durchwahl: 02445-89 104 E-Mail; marcel.wolter@s Telefax: 02445 - 89 250 Internet; www.schleiden.de Öffnungszeiten der Verwaltung; montags bis freitags; donnerstags; 07.45-12.30 Uhr 14.00-18.00 Uhr Mein Zeichen: Ihr Zeichen; Ihr Schreiben vom; Datum; 16.611.01 20/20.20.100/He 7. November 2017 29. Dezember 2017 Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2018 hier: Stellungnahme der Stadt Schleiden zum Haushaltsentwurfsverfahren 2018 Sehr geehrter Herr Landrat Rosenke, mit Schreiben vom 07.11.2017 haben Sie gem.§ 55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW das Verfahren zur Herstel lung des Benehmens zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2018 eingeleitet und mir ein „Eckpunktepapier" zum Kreishaushalt übersandt. Zum Entwurf der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2018 habe ich nun mehr bis zum Ablauf des 02.01.2018 die Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten, die ich hiermit wahr nehme: Leider wurde das Beteiligungsverfahren nach §55 KrO NRW noch nicht optimiert, sodass es immer noch an den im Vorfeld der Gesetzänderung thematisierten Schwächen leidet. Die mit der Gesetzesbegrün dung ausgeführte Sicherstellung, dass sich durch die geänderten Beteiligungs- und Verfahrensrechte die Ümlageverbände an den erheblichen Konsolidierungsanstrengungen ihrer Umlagezahler beteiligen, kann durch ein solch formelles Beteiligungsverfahren nicht erreicht werden. Der Gegenstand der Benehmensherstellung ist ausschließlich auf die Festsetzung der Kreisumlage, konkret auf die Bestimmung des Kreisumlagesatzes ausgerichtet. Aufgrund des zeitlichen Vorlaufs der Benehmensherstellung liegt der Entwurf der Kreishaushaltssatzung noch nicht vor, so dass sich die Stel lungnahmen der kreisangehörigen Kommunen noch auf den durch die Kreisverwaltung zu erstellenden Entwurf der Kreishaushaltssatzung auswirken können. Insofern möchte ich Ihnen mit dieser Stellungnahme kurz verdeutlichen, wie sich die Kreisumlage auf meine Bürgerinnen und Bürger konkret auswirkt. Während Gebühren und Beiträge für bestimmte Gegenleistungen erhoben werden, dienen Steuern als auch Umlagen grundsätzlich nur der allgemeinen Einnahmebeschaffung zur Deckung des Haushaltes. Dies gilt sowohl für Städte und Gemeinden als auch für Kreise. Rathaus: Blankenheimer Straße 2 53937 Schleiden E-Mail; rathaus@schleiden.de - Internet: www.schlelden.de Stadtkasse: Kreissparkasse Euskirchen 3 100 294(BLZ 382 501 10) Postbank Köln 308 90-501 (BLZ 370 100 50) VR-Bank Nordeifel eG 5 000 560 016(BLZ 370 697 20) IBAN; DE 02 38250110 0003100294 IBAN; DE 24 37010050 0030890501 BIC: WELADED1EUS BIC: PBNKDEFF IBAN; DE 46 37069720 5000560016 BIC: GEN0DED1SLE Seite 2 Der Bürger erhält also eine Vielzahl von Leistungen durch die kreisangehörigen Kommunen und die Kreise selbst (z.B. die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung), wofür er aber auf den ersten Blick keine Zahlung leistet. Auf der anderen Seite finanziert er mit Hilfe seiner Steuerzahlungen (bei Kommunen insbesondere Grundsteuer B) nicht nur eine Vielzahl von allgemeinen Leistungen von denen er tatsäch lich profitieren kann (z.B. Kindergärten, Schulen), sondern auch zahlreiche soziale Leistungen, die nur bestimmte Personenkreise für sich beanspruchen. Die Gesamtheit der Leistungen durch die kreisangehörigen Kommunen, den Kreis als auch den Land schaftsverband ist nur schwierig zu beziffern, sodass auch das anteilige Verhältnis dieser kommunalen Leistungen untereinander nicht ermittelt werden kann. Allerdings lässt sich die Finanzierung dieses all gemeinen Leistungsspektrums aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger recht einfach abbilden. Die Erträge aus allgemeinen Steuern der Stadt Schleiden betrugen im Jahr 2016 insgesamt 13.148.047,86 €. Grundsteuer,A 194.831,93 € Grundsteuer B 3.007.256,88 € Gewerbesteuer (abzgl. Gewerbesteuer-Umlage) 4.344.757,32 € Hundesteuer 94.101,26 € Vergnügungssteuer Zweitwohnungssteuer 57.154,89 € 40.279,53 € Anteil an der Einkommensteuer Anteil an der Umsatzsteuer Insgesamt 4.900.808,66 € 508.857.39 € 13.148.047,86 € Die Kreisumlage für das Jahr 2016 setzte sich wie folgt zusammen: Allgemeine Kreisumlage Jugendamtsumlage Differenzierte Kreisumiage (Förderschule) Differenzierte Kreisumiaqe (ÖPNV) Insgesamt 5.360.190,00 € 3.185.551,00 € 3.973,00 € 289.934.00 € 8.839.648,00 € Daraus folgt, dass die Stadt Schleiden von ihren gesamten Steuermitteln im Jahr 2016 rd. 67,23 % zur Finanzierung der Kreisumlage einsetzen musste. Es verbleiben also rd. 4.308.399,86 € zur Finanzierung der kommunalen Einrichtungen der Stadt Schleiden (Straßen, Schulwesen, Feuen/vehr, usw.). Die Folge war und ist der Spitzensteuersatz bei der Grundsteuer A (650 %)und der Spitzensteuersatz in der Grundsteuer B (695 %)im Kreis Euskirchen. Und obwohl'die Stadt Schieiden nicht etwa zu den strukturstarken Kommunen im Kreisgebiet, sondern zu den Städten und Gemeinden zählt, die weder über einen Autobahn- noch über einen „direkten" Bahnanschluss verfügen, liegt der Gewerbesteuerhe besatz ebenfalls bei 490 % (!). Infolgedessen gibt es im Stadtgebiet kaum noch größere Industrie- und/oder Gewerbebetriebe, die das benötigte Steueraufkommen erwirtschaften können. Hinzu kommt der prognostizierte demographische Wandel in der Bevölkerungsstruktur der Stadt Schleiden, womit heute schon klar Ist, dass die immer größer werdende Finanzierungslücke nicht über eine weitere Anhebung der Hebesätze in der Grund steuer geschlossen werden kann. Um die Handlungsfähigkeit der Stadt Schleiden zu gewährleisten, die auf den Bedarf der Bevölkerung abgestimmte kommunale Infrastruktur zu erhalten und den vollständigen Verbrauch des Eigenkapitals zu verhindern, was haushaltsrechtlich einer Überschuldung gleichkommt, ist die Stadt Schieiden auf eine wirtschaftliche und sparsame Haushaitspolitik des Kreises Euskirchen angewiesen. Eine weitere Steige rung der Kreisumlage in den nächsten Jahren ist unter den heutigen Rahmenbedingungen nicht zu ver kraften. Seite 3 Die Kreisumlage (allg. Kreisumlage und Jugendamtsumlage)beträgt mittlerweile 671,70 € pro Einwohner im Stadtgebiet Schleiden (Basis; 2016). In einer Vielzahl von anderen kreisangehörigen Kommunen in NRW ähnlicher Größe (bis 15.000 EW) ist festzustellen, dass es auch anders geht. So beträgt die Kreisumlage (allg. Kreisumlage und Jugendamtsumlage) pro Einwohner beispielsweise in Kalkar 539,29 € und Rheurdt 426,32 € beides Kreis Kleve und in Olfen 530,04 € (Kreis Coesfeld). Sicherlich wird es auch vereinzelte kreisangehörige Kommunen in NRW geben, deren Einwohner durch die Kreisumlage höher als in Schleiden belastet werden, allerdings sind hierbei auch die wirtschaftlichen Möglichkeiten dieser einzelnen Kommune im Vergleich zur Stadt Schleiden zu berücksichtigen. Ich erwarte daher vom Kreis Euskirchen gleichwertige Anstrengungen, wie sie in Schleiden seit Jahren erforderlich sind, um den Haushalt Jahr für Jahr ausgleichen zu können. Der Kreis Euskirchen Ist ver pflichtet, bei allem Gestaltungsspielraum bezüglich der Aufgabenwahrnehmung, seiner Ausgestaltung und Finanzierung, auf die Finanzlage der kreisangehörigen Kommunen Rücksicht zu nehmen und deren Finanzlage mit seinem eigenen Finanzbedarf abzuwägen. Diesen Abwägungsprozess kann ich aus den von Ihnen vorgelegten Unterlagen leider nicht nachvollzie hen. Aus diesem Grund erwarte ich zudem, dass der Kreis Euskirchen diesen Abwägungsprozess künftig transparent, nachvollziehbar und unter Ausschöpfung sämtlicher Einsparungspotenziale bei den Auf wendungen vornimmt. Da das Benehmensverfahren als Solches für die Kommunen kein echtes Instrument zur Elnflussnahme auf die Kreisumlage darstellt, möchte ich Sie bitten, meinen Apell nicht nur in die Haushaltsplanung einzubeziehen, sondern auch in die Strategieplanung des Kreises zu implementieren. Mit freundlichen Grüßen (Udo Meister) J (Marcel Wolter) Bürgermeister Erster Beigeordneter