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Beschlussvorlage GB (Stellungnahme Gemeinde Kall vom 02.01.2018)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
87 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
31.01.18, 10:01
Aktualisiert
31.01.18, 10:01
Beschlussvorlage GB (Stellungnahme Gemeinde Kall vom 02.01.2018) Beschlussvorlage GB (Stellungnahme Gemeinde Kall vom 02.01.2018)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE KALL Der Bürgermeister Gemeindeverwaltung Kall ▪ Postfach 160 ▪ 53921 Kall An den Landrat des Kreises Euskirchen Herr Günter Rosenke Jülicher Ring 32 53877 EUSKIRCHEN Bahnhofstraße 9 ▪ 53925 Kall Auskunft erteilt: Durchwahl: Team: Zimmer: Aktenzeichen: e-mail: Datum: Herr Heller 02441 / 888 – 10 1.2 Finanzen 10 20 32 01/ Hell mheller@kall.de 2. Januar 2018 Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2018 Dortiges Schreiben vom 07.11.2017, hier eingegangen am 10.11.2017 Sehr geehrter Herr Landrat Rosenke, mit Schreiben vom 07.11.2017 haben Sie im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW über die wesentlichen Eckpunkte des Entwurfs der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2018 informiert. Die nicht unwesentlichen positiven Effekte im Hinblick auf die Landschaftsumlage sind erfreulicherweise bereits im Entwurf berücksichtigt. Die Landschaftsversammlung hat diese erwartungsgemäß am 15.12.2017 so auch beschlossen. Insoweit sind in diesem Punkt für den Kreishaushalt und damit auch für die kommunalen Haushalte zunächst keine Risiken zu erwarten. Die zuletzt geübte Praxis, sich abzeichnende positive Entwicklungen bei den Jahresabschlüssen an die Kommunen weiter zu reichen, sollte auch für die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 beibehalten werden. Die Aufstockung der Ausgleichsrücklage des Kreises auf bis zu einem Drittel des Eigenkapitals wird kritisch und in dieser Höhe als nicht zwingend notwendig angesehen, da der Kreis nicht wie die Kommunen erhebliche Schwankungen bei der Gewerbesteuer auffangen muss, was in den Handreichungen zur GO auch als einer der Gründe für die Ausweisung der Ausgleichsrücklage angeführt wird ( Zitat aus Seite 219 der 7. Handreichungen für Kommunen: „Diese Anpassung erhöht die Flexibilität der Gemeinden im Zeitablauf, insbesondere bei schwankenden Gewerbesteuereinnahmen.“). Neben den allgemeinen Konsolidierungsbemühungen wurde eine spürbare Anhebung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Kall zur Konsolidierung des Kaller Gemeindehaushaltes bereits im Jahr 2015 vollzogen. Dennoch muss für den Haushalt 2018 trotz sparsamer Haushaltswirtschaft im vorliegenden Entwurf ein Fehlbetrag von 780.128 EUR ausgewiesen werden. Die Gemeinde Kall hat als eine der wenigen Kommunen im Kreis Euskirchen die Kindergärten komplett in eigener Trägerschaft behalten und bittet insoweit auch diesbezüglich die Erhöhung des Zuschusses in diesem Bereich beizubehalten. Telefon: Telefax: e-mail: Internet: 02441 888-0 02441 888-70 buergermeister@kall.de www.kall.de Servicezeiten: Montag bis Freitag 08:00-12:30 Uhr zusätzlich Donnerstag 14:00-18:00 Uhr Bürgerbüro donnerstags bis 19:00 Uhr Konten der Gemeindekasse: Kreissparkasse Euskirchen VR-Bank Nordeifel eG Postbank Köln Dienstags ist das Sozialbüro geschlossen IBAN BIC DE40 3825 0110 0003 5002 20 WELADED1EUS DE67 3706 9720 0070 3930 18 GENODED1SLE DE61 3701 0050 0028 3915 03 PBNKDEFF Gläubiger-ID DE56ZZZ00000070935 Die zusätzlichen Belastungen und Risiken in den kommunalen Haushalten, aktuell insbesondere im Bereich der Integrations- und Flüchtlingsarbeit, sollten bei den Beratungen des Kreishaushaltes einfließen. Ich bitte Sie, bei den Beratungen und der Verabschiedung des Kreishaushalts 2018 auch die weiterhin sehr angespannte Finanzlage der Kommunen zu berücksichtigen. Ich behalte mir vor, nach Einbringung Ihres Haushaltsentwurfs Ihr Angebot, einen Antrag auf Anhörung gemäß § 55 Abs. 2 KrO NRW zu stellen, gegebenenfalls in Anspruch zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen ( Heller ) Allgemeiner Vertreter