Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
87 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
31.01.18, 10:01
Aktualisiert
31.01.18, 10:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE KALL
Der Bürgermeister
Gemeindeverwaltung Kall ▪ Postfach 160 ▪ 53921 Kall
An den
Landrat des Kreises Euskirchen
Herr Günter Rosenke
Jülicher Ring 32
53877 EUSKIRCHEN
Bahnhofstraße 9 ▪ 53925 Kall
Auskunft erteilt:
Durchwahl:
Team:
Zimmer:
Aktenzeichen:
e-mail:
Datum:
Herr Heller
02441 / 888 – 10
1.2 Finanzen
10
20 32 01/ Hell
mheller@kall.de
2. Januar 2018
Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der
Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2018
Dortiges Schreiben vom 07.11.2017, hier eingegangen am 10.11.2017
Sehr geehrter Herr Landrat Rosenke,
mit Schreiben vom 07.11.2017 haben Sie im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß §
55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW über die wesentlichen Eckpunkte des Entwurfs der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2018 informiert.
Die nicht unwesentlichen positiven Effekte im Hinblick auf die Landschaftsumlage sind erfreulicherweise bereits im Entwurf berücksichtigt. Die Landschaftsversammlung hat diese
erwartungsgemäß am 15.12.2017 so auch beschlossen. Insoweit sind in diesem Punkt für
den Kreishaushalt und damit auch für die kommunalen Haushalte zunächst keine Risiken zu
erwarten.
Die zuletzt geübte Praxis, sich abzeichnende positive Entwicklungen bei den Jahresabschlüssen an die Kommunen weiter zu reichen, sollte auch für die Jahresabschlüsse 2016
und 2017 beibehalten werden. Die Aufstockung der Ausgleichsrücklage des Kreises auf bis
zu einem Drittel des Eigenkapitals wird kritisch und in dieser Höhe als nicht zwingend notwendig angesehen, da der Kreis nicht wie die Kommunen erhebliche Schwankungen bei der
Gewerbesteuer auffangen muss, was in den Handreichungen zur GO auch als einer der
Gründe für die Ausweisung der Ausgleichsrücklage angeführt wird ( Zitat aus Seite 219 der
7. Handreichungen für Kommunen: „Diese Anpassung erhöht die Flexibilität der Gemeinden
im Zeitablauf, insbesondere bei schwankenden Gewerbesteuereinnahmen.“).
Neben den allgemeinen Konsolidierungsbemühungen wurde eine spürbare Anhebung der
Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Kall zur Konsolidierung des
Kaller Gemeindehaushaltes bereits im Jahr 2015 vollzogen. Dennoch muss für den Haushalt
2018 trotz sparsamer Haushaltswirtschaft im vorliegenden Entwurf ein Fehlbetrag von
780.128 EUR ausgewiesen werden. Die Gemeinde Kall hat als eine der wenigen Kommunen
im Kreis Euskirchen die Kindergärten komplett in eigener Trägerschaft behalten und bittet
insoweit auch diesbezüglich die Erhöhung des Zuschusses in diesem Bereich beizubehalten.
Telefon:
Telefax:
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Internet:
02441 888-0
02441 888-70
buergermeister@kall.de
www.kall.de
Servicezeiten:
Montag bis Freitag 08:00-12:30 Uhr
zusätzlich Donnerstag 14:00-18:00 Uhr
Bürgerbüro donnerstags bis 19:00 Uhr
Konten der Gemeindekasse:
Kreissparkasse Euskirchen
VR-Bank Nordeifel eG
Postbank Köln
Dienstags ist das Sozialbüro geschlossen
IBAN
BIC
DE40 3825 0110 0003 5002 20 WELADED1EUS
DE67 3706 9720 0070 3930 18 GENODED1SLE
DE61 3701 0050 0028 3915 03 PBNKDEFF
Gläubiger-ID DE56ZZZ00000070935
Die zusätzlichen Belastungen und Risiken in den kommunalen Haushalten, aktuell insbesondere im Bereich der Integrations- und Flüchtlingsarbeit, sollten bei den Beratungen des
Kreishaushaltes einfließen.
Ich bitte Sie, bei den Beratungen und der Verabschiedung des Kreishaushalts 2018 auch die
weiterhin sehr angespannte Finanzlage der Kommunen zu berücksichtigen.
Ich behalte mir vor, nach Einbringung Ihres Haushaltsentwurfs Ihr Angebot, einen Antrag auf
Anhörung gemäß § 55 Abs. 2 KrO NRW zu stellen, gegebenenfalls in Anspruch zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
( Heller )
Allgemeiner Vertreter