Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
52 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
31.01.18, 17:03
Aktualisiert
31.01.18, 17:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 404/2018
31.01.2018
Datum:
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
26.02.2018
Ausschuss für Bildung und Inklusion
27.02.2018
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
28.02.2018
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
01.03.2018
Jugendhilfeausschuss
06.03.2018
Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling"
12.03.2018
Kreisausschuss
14.03.2018
Kreistag
18.04.2018
Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2018
Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius
Tel.: 420
Abt.: 20
Die Vorlage berührt den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2018.
-2-
Begründung:
Gemäß § 53 KrO NRW in Verbindung mit § 75 ff. GO NRW hat der Kreis für jedes Haushaltsjahr eine
Haushaltssatzung zu erlassen. Der vom Kämmerer aufgestellte und vom Landrat bestätigte Entwurf
der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 mit ihren Anlagen wird hiermit gemäß § 80 Abs. 2
Satz 1 GO NRW formell dem Kreistag zugeleitet.
Nach Vorberatung des Entwurfs der Haushaltssatzung in den Fachausschüssen und im Kreisausschuss werden Änderungsvorschläge in einer Liste zusammengefasst und dem Kreistag vor der
abschließenden Beschlussfassung zur Kenntnis gebracht.
Mit der Festsetzung der Umlagesätze nimmt der Kreistag eine Abwägung in vertikaler Hinsicht
zwischen Kreis und kreisangehörigen Städten und Gemeinden vor. Auch wenn der Finanzbedarf nicht
minutiös rechnerisch gegeneinander abzuwägen ist, so erscheint bei der Umlagesatzfestsetzung
dennoch im Hinblick auf das Rücksichtnahmegebot eine Ermittlung der wesentlichen Daten der
kreisangehörigen Städte und Gemeinden sachgerecht.
Verwaltungsseitig wird davon ausgegangen, dass die Kreistagsmitglieder durch die Stellungnahmen
der Städte und Gemeinden, vorliegende bzw. dargestellte Daten im Haushaltsentwurf, in den
Haushaltsvorträgen und in den Haushaltsfraktionssitzungen sowie darüber hinaus durch eigene
Kenntnisse bereits über ein umfangreiches Wissen verfügen, das sie und damit den Kreistag in
Gänze in die Lage versetzt, eine sachgerechte Abwägung vorzunehmen. Mit Blick auf die jüngere
Rechtsprechung in anderen Bundesländern empfiehlt es sich zur Erhöhung der Rechtssicherheit
jedoch, einen Teil dieser Erkenntnisse auch im Entscheidungsfindungsprozess zu dokumentieren.
Es sollen dem Kreistag daher an dieser Stelle ergänzend verschiedene Parameter, die für den
Abwägungsvorgang nutzbar sind, zur Kenntnis gegeben werden.
Anlage 1:
Anlage 2:
Anlage 3:
Anlage 4:
Anlage 5:
Anlage 6:
Anlage 7:
Anlage 8:
Entwicklung der Schlüsselzuweisungen
Entwicklung der Steuerkraft
Entwicklung der Realsteuerhebesätze
Entwicklung des Ist-Aufkommens der Realsteuern
Entwicklung der Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer
Überblick über den Haushaltsstatus
Entwicklung der Jahresergebnisse, des Haushaltsausgleichs, des Eigenkapitals
sowie der Bilanzsumme
Stand der Kreditverbindlichkeiten
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)