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Beschlussvorlage GB (Budget 000 - Verteilmasse)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
502 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
31.01.18, 09:01
Aktualisiert
31.01.18, 09:01

Inhalt der Datei

Verteilmasse 1 2 Ergebnis- und Finanzpläne einschließlich Erläuterungen Verteilmasse Überblick Budget 000 Budget 000 000 000 160 611 01 160 612 01 160 612 02 5 Steuern, Zuweisungen, Umlagen Laufende Verwaltungstätigkeit Investitionstätigkeit 9 21 27 3 4 Budget 000 Ergebnisplan 2017 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sonstige Transfererträge Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige ordentliche Erträge Aktivierte Eigenleistungen Bestandsveränderungen Ordentliche Erträge Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Ordentliche Aufwendungen Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit Finanzerträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Finanzergebnis Ordentliches Ergebnis Außerordentliche Erträge Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliches Ergebnis Jahresergebnis Erträge aus internen Leistungsbeziehungen Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen Ergebnis Produkt 611 01 0 -172.473.100 0 0 0 0 0 0 0 -172.473.100 0 0 0 0 42.600.000 0 42.600.000 -129.873.100 0 0 0 -129.873.100 0 0 0 -129.873.100 0 0 -129.873.100 Produkt 612 01 0 0 0 0 0 0 -3.600 0 0 -3.600 0 0 0 0 0 1.202.000 1.202.000 1.198.400 -1.558.900 29.000 -1.529.900 -331.500 0 0 0 -331.500 -7.192.000 0 -7.523.500 Produkt 612 02 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Summe Budget 000 0 -172.473.100 0 0 0 0 -3.600 0 0 -172.476.700 0 0 0 0 42.600.000 1.202.000 43.802.000 -128.674.700 -1.558.900 29.000 -1.529.900 -130.204.600 0 0 0 -130.204.600 -7.192.000 0 -137.396.600 5 6 Budget 000 000 000 7 8 Produkt: 611 01 - Steuern, Zuweisungen, Umlagen Produktbereich: 160 Allgemeine Finanzwirtschaft Budget: 000 000 000 Verteilmasse Gremium: Kreisausschuss Verantwortlich: Frau M. Huthmacher-Schmitz Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Verbuchung der die Verteilmasse bestimmenden Erträge und Aufwendungen, insbesondere Schlüsselzuweisungen, Kreisumlage und Landschaftsumlage. Auftragsgrundlage: GFG, KAG Strategische Ziele: Korrekte Abwicklung der dem Zuweisungs- und Umlagesystem zugrunde liegenden Vorschriften. Zielgruppen: Städte und Gemeinden, Landschaftsverband Rheinland 9 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 160 160611 16061101 Bezeichnung 01 Allgemeine Finanzwirtschaft Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen Steuern, Zuweisungen, Umlagen Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 10 161.197.654,55 163.276.300 172.473.100 179.812.200 184.112.300 187.243.100 161.197.654,55 163.276.300 172.473.100 179.812.200 184.112.300 187.243.100 42.559.963,51 42.512.000 42.600.000 46.100.000 48.000.000 49.500.000 42.559.963,51 42.512.000 42.600.000 46.100.000 48.000.000 49.500.000 118.637.691,04 120.764.300 129.873.100 133.712.200 136.112.300 137.743.100 118.637.691,04 120.764.300 129.873.100 133.712.200 136.112.300 137.743.100 118.637.691,04 120.764.300 129.873.100 133.712.200 136.112.300 137.743.100 118.637.691,04 120.764.300 129.873.100 133.712.200 136.112.300 137.743.100 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 160 160611 16061101 Bezeichnung Allgemeine Finanzwirtschaft Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen Steuern, Zuweisungen, Umlagen Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 161.145.462,27 163.276.300 172.473.100 179.812.200 184.112.300 187.243.100 161.145.462,27 163.276.300 172.473.100 179.812.200 184.112.300 187.243.100 42.451.863,51 42.512.000 42.600.000 46.100.000 48.000.000 49.500.000 42.451.863,51 42.512.000 42.600.000 46.100.000 48.000.000 49.500.000 118.693.598,76 120.764.300 129.873.100 133.712.200 136.112.300 137.743.100 1.857.176,48 1.937.000 2.066.000 2.066.000 2.066.000 2.066.000 1.857.176,48 1.937.000 2.066.000 2.066.000 2.066.000 2.066.000 1.857.176,48 1.937.000 2.066.000 2.066.000 2.066.000 2.066.000 11 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE Plan 2019 Plan 2020 2021 bisher bereitgest ellt (bis VJ) OBERHALB DER WERTGRENZE I611011800 Schulpauschale nach § 17 GFG 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen I611011801 Investitionspauschale nach § 16 GFG 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 1.091.306 1.111.000 1.091.306 1.111.000 1.095.000 1.095.000 1.095.000 1.095.000 765.870 813.000 765.870 813.000 958.000 958.000 958.000 958.000 1.095.000 1.095.000 1.095.000 1.095.000 4.258.975 958.000 958.000 958.000 958.000 3.422.413 3.422.413 1.034.971 I612021800 Schulpauschale nach § 17 GFG 1.034.971 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 493.433 I612021801 Investitionspauschale nach § 16 GFG 493.433 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen Summe 4.258.975 1.857.176 1.924.000 2.053.000 2.053.000 2.053.000 2.053.000 9.209.791 13.000 13.000 13.000 13.000 13.000 13.000 13.000 13.000 13.000 13.000 13.000 13.000 13.000 13.000 13.000 2.066.000 2.066.000 2.066.000 2.066.000 9.222.791 UNTERHALB DER WERTGRENZE I611011802 Schulische Inklusion Investitionspauschale 13.000 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 13.000 Summe 13.000 Gesamtsumme 12 1.857.176 1.937.000 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 611 01 - Steuern, Zuweisungen, Umlagen (Budget 000 000 000) Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand HH 2017 HH 2018 0,0% 0,0% 100,0% 100,0% 0,0% 0,0% 630,82 678,40 0,00 0,00 222,06 222,52 Transferleistungen Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand Teilergebnis je Einwohner (€/EW) Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 13 611 01 – Steuern, Zuweisungen, Umlagen (Budget 000 000 000 – Verteilmasse) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit In Zeile 2 sind folgende Erträge ausgewiesen: 2017 ‐28.740.000 ‐140.000 0 ‐80.374.800 ‐50.062.100 ‐2.855.500 ‐1.103.900 ‐163.276.300 Zeile 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 4111000 Schlüsselzuweisungen vom Land 4131001 Sonst. Allg. Zuw. v. Land (Belast.ausgl. Inklusion 4182000 Kreisumlage bis 2013 4184000 Kreisumlage allgemein ab 2014 4185000 Kreisumlage, Mehrbelastung Jugendamt 4186000 Kreisumlage, Mehrbelastungen ÖPNV 4186001 Kreisumlage, Mehrbelastungen Förderschulen Summe 2018 ‐31.789.000 ‐140.000 0 ‐82.590.400 ‐52.264.700 ‐4.348.400 ‐1.340.600 ‐172.473.100 Diff. 2018/2017 ‐ 3.049.000 + 0 + 0 ‐ 2.215.600 ‐ 2.202.600 ‐ 1.492.900 ‐ 236.700 ‐ 9.196.800 SK 4111000 Die Schlüsselzuweisungen folgen der vom MHKBG veröffentlichten Modellrechnung zum GFG 2018. Ergänzende Informationen werden im Vorbericht unter VI. Ziffer 1.5 dargestellt. Entwicklung der Schlüsselzuweisungen 35 30 Mio. € 25 31,8 20 15 19,3 19,9 20,5 2009 2010 2011 22,9 22,5 2012 2013 25,7 26,3 2014 2015 28,4 28,7 2016 2017 10 2018 2018: Modellrechnung MHKBG SK 4131001 Die technische Umsetzung der Belastungsausgleichregelung für die Inklusion im Schulbereich (Landesleistungen nach dem Gesetz zur Förderung der kommunalen Aufwendungen für die schulische Inklusion vom 9. Juli 2014) erfolgt aufgrund der landesseitigen Vorgaben in der zentralen Produktgruppe 611, da es sich um allgemeine Deckungsmittel handelt. 14 SK 4184000 - 4186001 Zur Deckung der nicht durch Erträge gedeckten Aufwendungen ist die Erhebung einer Kreisumlage notwendig. Die Kreisumlage wird wie folgt erhoben: a) Kreisumlage gemäß § 56 Abs. 1 KrO NRW (Allgemeine Kreisumlage) b) Kreisumlage gemäß § 56 Abs. 5 KrO NRW (Jugendamtsumlage) c) Differenzierte Kreisumlage für den ÖPNV gemäß § 56 Abs. 4 KrO NRW (ÖPNV-Umlage) d) Differenzierte Kreisumlage für das Förderschulzentrum gemäß § 56 Abs. 4 KrO NRW (Förderschulumlage) Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich für die Hebesätze bei allgemeiner und Jugendamtsumlage folgendes Bild: 2017 34,94% 21,76% 56,70% Allgemeine Umlage Jugendamtsumlage Summe 2018 Diff. 2018/2017 32,78% ‐ 2,16 %‐Pkt. 20,74% ‐ 1,02 %‐Pkt. 53,52% ‐ 3,18 %‐Pkt. Die Hebesätze ergeben sich aus den Umlagevolumina sowie den Umlagegrundlagen der Modellrechnung zum GFG 2018 (252,0 Mio. €). SK 4186000 Nach dem derzeitigen Planungsstand verändert sich die ÖPNV-Umlage von 2.855.500 € in 2017 auf 4.348.400 € in 2018 (Differenz: 1,5 Mio. €). Dabei wirken sich bei einem originären Zuschussbedarf von 4.355.400 € positive Vorjahresergebnisse in einer Größenordnung von 7.000 € umlagemindernd aus (siehe oben, Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage). Zur Begründung dieser Entwicklung wird verwiesen auf die Erläuterungen zu Produkt 547 02 – Verkehrsunternehmen–, Band III des Haushaltsentwurfs. Die Mehrbelastung für 2018 ergibt folgendes Bild: Stadt/Gemeinde Planbetrag Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Summe 472.920,04 € 436.952,29 € 130.179,43 € 626.517,76 € 325.679,79 € 328.388,67 € 413.176,37 € 276.011,06 € 430.431,63 € 310.938,74 € 604.204,23 € 4.355.400,00 € ./. Guthaben Vorjahre 927,45 € 6.126,52 € 7.053,97 € zu erhebende Umlage 2018 472.920,04 € 436.024,84 € 124.052,91 € 626.517,76 € 325.679,79 € 328.388,67 € 413.176,37 € 276.011,06 € 430.431,63 € 310.938,74 € 604.204,23 € 4.348.346,03 € 15 Die ÖPNV-Umlage verteilt sich wie folgt auf die Städte und Gemeinden: Bad Münstereifel 10,9% Zülpich 13,9% Blankenheim 10,0% Weilerswist 7,2% Dahlem 2,9% Schleiden 9,9% Euskirchen 14,4% Nettersheim 6,3% Mechernich 9,5% Kall 7,6% Hellenthal 7,5% SK 4186001 Es ist weiter eine Mehrbelastung nach § 56 Abs. 4 KrO für das Förderschulzentrum zu erheben. Diese beträgt in 2018 1.340.600 €. Die Differenz zum Vorjahr (1.103.900 €) ist darauf zurückzuführen, dass das Haushaltsjahr 2017 lediglich ein Rumpfjahr für die Mitte 2017 übernommene Stephanusschule beinhaltete. Der Zuschussbedarf der Stephanusschule sowie der Matthias-Hagen-Schule beträgt in 2018 1.410.700 €. Abzüglich der nicht ansetzbaren Aufwendungen für Schüler außerhalb des Kreisgebietes ergibt sich eine Mehrbelastung für 2018 in Höhe von 1.340.600 €. Sie verteilt sich wie folgt auf die Städte und Gemeinden: Weilerswist 7,3% Nettersheim 0,3% Zülpich 19,6% Mechernich 20,8% Sonstige (außerhalb Kreis) 5,0% Kall 0,6% Bad Münstereifel 9,9% Euskirchen 36,5% 16 Die Mehrbelastung für 2018 ergibt folgendes Bild: Gemeinde Bad Münstereifel Euskirchen Kall Mechernich Nettersheim Weilerswist Zülpich Summe Umlage Sonstige (außerhalb Kreis Euskirchen) Summe Anteil in € 140.245,03 515.606,73 8.249,71 292.864,62 4.124,85 103.121,35 276.365,20 1.340.577,49 70.122,51 1.410.700,00 Schreibt man die Finanzplanung bis einschließlich 2021 unter Berücksichtigung Orientierungsdatenerlasses des MHKBG fort, ergeben sich folgende Beträge: Allgemeine Umlage Jugendamtsumlage ÖPNV‐Umlage Förderschulumlage Summe Diff. zum Vj. 2019 88.563.600 53.126.500 4.641.100 1.341.000 147.672.200 + 7.128.100 2020 91.662.700 53.825.700 4.943.200 1.340.700 151.772.300 + 4.100.100 des 2021 93.616.200 54.500.800 5.244.800 1.341.300 154.703.100 + 2.930.800 Geht man von steigenden Umlagegrundlagen von ca. 1,2% in 2019 (255 Mio. €), 0,8% in 2020 (257 Mio. €) sowie 1,2% in 2021 (260 Mio. €) aus, ergäben sich damit folgende Hebesätze: Allgemeine Umlage Jugendamtsumlage Summe 2019 34,73% 20,83% 55,56% 2020 35,67% 20,94% 56,61% 2021 36,01% 20,96% 56,97% Ergänzende Informationen zu Umlagegrundlagen, Hebesätzen und Umlagevolumina werden im Vorbericht unter VI., Ziffer 1.7 dargestellt. In Zeile 15 des Ergebnisplanes wird die an den Landschaftsverband Rheinland abzuführende Landschaftsumlage veranschlagt. Der Landschaftsverband Rheinland hat einen Doppelhaushalt 2017/2018 beschlossen. Der Umlagesatz für 2018 beträgt demnach 16,20 %. Es waren ein Umlagevolumen in Höhe von 2,679 Mrd. € sowie Schlüsselzuweisungen in Höhe von 400 Mio. € für 2018 eingeplant. Aus der Modellrechnung zum GFG 2018 ergeben sich erheblich höhere Umlagegrundlagen, die auf der Basis des Umlagesatzes von 16,20 % zu Mehrerträgen von 171 Mio. € führen würden. Die Höhe der Schlüsselzuweisungen beträgt laut Modellrechnung 418 Mio. €, so dass der Haushalt des Landschaftsverbandes insgesamt mit Mehrerträgen von 188,6 Mio. € rechnen kann. Darüber hinaus erwartet der Landschaftsverband Rheinland weitere positive Entwicklungen in einer Größenordnung von rund 93,4 Mio. €. Infolgedessen hat die Direktorin des Landschaftsverbandes am 27.10.2017 das Benehmen zur Absenkung des Umlagesatzes 2018 im Rahmen der Aufstellung einer 17 Nachtragshaushaltssatzung eingeleitet. Demzufolge soll der Umlagesatz gesenkt und auf 14,70 % festgesetzt werden (entspricht ca. 264 Mio. € Differenz). Wendet man den Umlagesatz von 14,70 % auf die sich voraussichtlich ergebenden Umlagegrundlagen an, ist von einer einzuplanenden Landschaftsumlage in Höhe von 41,6 Mio. € auszugehen, was einem Minderaufwand gegenüber dem Vorjahresansatz von ca. 0,1 Mio. € entspricht. Entwicklung der Landschaftsumlage: Landschaftsumlage (ohne Bedarfsumlage) 45 24% 22% 40 17,0% 35 15,85% 18% 16,7% 16,65% 16,0% 16,37% 16,7% 16,75% Hebesatz Mio. € 20% 16,15% 16% 14,7% 14% 30 12% 35,1 34,2 34,1 36,2 37,1 38,4 39,6 41,8 41,7 41,6 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 25 10% Aufwand Hebesatz Ergänzende Informationen zur Landschaftsumlage werden im Vorbericht unter VI., Ziffer 1.3 dargestellt. Daneben wird in Zeile 15 die Belastung aus dem Einheitslastenabrechnungsgesetz veranschlagt. Aufgrund des Einheitslastenabrechnungsgesetzes NRW (ELAG) ist von einem Betrag für 2018 in Höhe von 1,0 Mio. € auszugehen (Vorjahr: 820 T€). Kennzahlen siehe Vorbericht. 18 Erläuterungen zur Investitionstätigkeit Maßnahme: I611011800 Schulpauschale nach § 17 GFG Produkt: 16061101 Steuern, Zuweisungen, Umlagen Zeile 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen Sachkonto 6811000 Inv.‐Zuwendungen vom Land HH 2017 HH 2018 FP 2019 FP 2020 FP 2021 1.111.000 1.095.000 1.095.000 1.095.000 1.095.000 1.111.000 1.095.000 1.095.000 1.095.000 1.095.000 Nach § 17 Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) erhält der Kreis Euskirchen als Schulträger eine pauschale Zuweisung zur Unterstützung der kommunalen Aufgabenerfüllung im Schulbereich sowie kommunaler Investitionsmaßnahmen im Bereich der frühkindlichen Bildung. Die Mittel können für den Neu-, Um- und Erweiterungsbau, den Erwerb, die Modernisierung und für raumbildende Ausbauten sowie für die Einrichtung und Ausstattung von Schulgebäuden und kommunalen Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden. Mit den Mitteln der Schulpauschale/Bildungspauschale können darüber hinaus Instandsetzungen von Schulgebäuden sowie Mieten und Leasingraten für Schulgebäude finanziert werden. Der im Haushaltsjahr 2018 voraussichtlich konsumtiv zu verwendende Betrag (Bauunterhaltung bzw. Instandsetzungen, Unterhaltung Geräte und Ausstattung, Mieten etc.) wird bei Produkt 221 05 für die Matthias-Hagen-Schule i.H.v. 45.800 €, bei Produkt 221 06 für die Stephanusschule i.H.v. 45.100 € und bei Produkt 243 01 i.H.v. 551.000 € (allg. Schulverwaltung für die übrigen Schulen) ausgewiesen. Der Restbetrag wird einzelnen Vermögensgegenständen der Schulen zugeordnet und über die Bildung von Sonderposten entsprechend der Nutzungsdauer ertragswirksam aufgelöst. Maßnahme: I611011801 Investitionspauschale nach § 16 GFG Produkt: 16061101 Steuern, Zuweisungen, Umlagen Zeile 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen Sachkonto 6811000 Inv.‐Zuwendungen vom Land HH 2017 HH 2018 FP 2019 FP 2020 FP 2021 813.000 958.000 958.000 958.000 958.000 813.000 958.000 958.000 958.000 958.000 Zur pauschalen Förderung investiver Maßnahmen erhält der Kreis Euskirchen nach § 16 GFG eine pauschale Zuwendung in vorgenannter Höhe. Die Zuwendung wird nach dem „Schwerpunktprinzip“ einzelnen Vermögensgegenständen zugeordnet. Die Auswahl erfolgt nach Kriterien der Werthaltigkeit, der Aktivierungszeitpunkte und unter Berücksichtigung bereits zugeordneter Sonderposten (z.B. aus Einzelförderungen). Maßnahme: I611011802 Schulische Inklusion ‐ Investitionspauschale Produkt: 16061101 Steuern, Zuweisungen, Umlagen Zeile 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen Sachkonto 6811000 Inv.‐Zuwendungen vom Land HH 2017 HH 2018 FP 2019 FP 2020 FP 2021 13.000 13.000 13.000 13.000 13.000 13.000 13.000 13.000 13.000 13.000 Im Bereich der schulischen Inklusion gilt nach dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz, dass der Anspruch auf inklusive Beschulung ab dem Schuljahr 2016/2017 auch auf die berufsbildenden Schulen erstreckt wird. Im Bereich der berufsbildenden Schulen kommt dabei ein Sockelbetrag von 10.000 € zur Anwendung, welcher durch einen sich an den Schülerzahlen orientierenden Betrag ergänzt wird. 19 20 Produkt: 612 01 - Laufende Verwaltungstätigkeit Produktbereich: 160 Allgemeine Finanzwirtschaft Budget: 000 000 000 Verteilmasse Gremium: Kreisausschuss Verantwortlich: Frau M. Huthmacher-Schmitz Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Im Wesentlichen Buchung der Zinserträge und Zinsaufwendungen. Auftragsgrundlage: GemHVO Strategische Ziele: Korrekte Abwicklung der finanzwirtschaftichen Sachverhalte. Zielgruppen: Kreditinstitute, Intern 21 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 160 160612 16061201 Bezeichnung 01 Allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Laufende Verwaltungstätigkeit Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 6.953,33 3.800 3.600 3.300 3.100 2.900 6.953,33 3.800 3.600 3.300 3.100 2.900 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 3.078,73 1.292.000 1.202.000 1.143.000 1.105.000 1.068.000 17 = Ordentliche Aufwendungen 3.078,73 1.292.000 1.202.000 1.143.000 1.105.000 1.068.000 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 3.874,60 -1.288.200 -1.198.400 -1.139.700 -1.101.900 -1.065.100 19 + Finanzerträge 2.023.011,88 1.644.700 1.558.900 1.387.100 1.175.200 1.173.300 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 32.664,53 30.800 29.000 27.200 25.300 23.400 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 1.990.347,35 1.613.900 1.529.900 1.359.900 1.149.900 1.149.900 1.994.221,95 325.700 331.500 220.200 48.000 84.800 1.994.221,95 325.700 331.500 220.200 48.000 84.800 6.652.100 7.192.000 7.252.600 7.411.900 7.463.400 6.977.800 7.523.500 7.472.800 7.459.900 7.548.200 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 22 1.994.221,95 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 160 160612 16061201 Bezeichnung Allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Laufende Verwaltungstätigkeit Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 6.653,33 3.800 3.600 3.300 3.100 2.900 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 2.132.699,34 1.644.700 1.558.900 1.387.100 1.175.200 1.173.300 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 2.139.352,67 1.648.500 1.562.500 1.390.400 1.178.300 1.176.200 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 32.664,53 30.800 29.000 27.200 25.300 23.400 1.292.000 1.202.000 1.143.000 1.105.000 1.068.000 32.664,53 1.322.800 1.231.000 1.170.200 1.130.300 1.091.400 2.106.688,14 325.700 331.500 220.200 48.000 84.800 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 23 Standardkennzahlen Produkt 612 01 - Laufende Verwaltungstätigkeit (Budget 000 000 000) Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440 HH 2017 HH 2018 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 97,7% 97,6% 36,45 39,30 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 0,00 0,00 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,00 0,00 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand Teilergebnis je Einwohner (€/EW) 24 612 01 – Laufende Verwaltungstätigkeit (Budget 000 000 000 – Verteilmasse) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit Zeile 16 weist die Zinszuführungen zu der Rückstellung Abfalldeponie aus, Zeile 20 die sonstigen Zinsaufwendungen des Kreises (Kommunaldarlehen sowie evtl. Kontokorrentzinsen der Kasse). Die Zeile 19 des Ergebnisplans weist die eingeplanten Zinserträge der lang- und kurzfristigen Geldanlagen des Kreises aus. Bedingt durch die Lage am Zinsmarkt mit weiter gesunkenen Zinssätzen ergibt sich gegenüber dem Vorjahresansatz ein Minderertrag bei den Zinserträgen. In Zeile 27 werden die Erträge aus der Verrechnung der Gemeinkosten veranschlagt, d. h., hier werden die Internen Leistungsbeziehungen aus den drittfinanzierten Produkten und übrigen dezentralen Bereichen gegengebucht. Diese Erträge sind wie folgt unterteilt: Zeile 27 + Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 4811000 ILB Gemeinkosten drittfinanzierte Produkte 4811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche Summe 2017 ‐1.571.000 ‐5.081.100 ‐6.652.100 2018 ‐1.814.400 ‐5.377.600 ‐7.192.000 Diff. 2018/2017 ‐ 243.400 ‐ 296.500 ‐ 539.900 Kennzahlen siehe Vorbericht. 25 26 Produkt: 612 02 - Investitionstätigkeit Produktbereich: 160 Allgemeine Finanzwirtschaft Budget: 000 000 000 Verteilmasse Gremium: Kreisausschuss Verantwortlich: Herr O. Schmitz Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Darstellung der investiven Ein- und Auszahlungen. Auftragsgrundlage: GemHVO Strategische Ziele: Korrekte Abwicklung der finanzwirtschaftichen Sachverhalte. Zielgruppen: Intern 27 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 160 160612 16061202 Bezeichnung 01 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 28 Allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Investitionstätigkeit Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 160 160612 16061202 Bezeichnung Allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Investitionstätigkeit Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 70.727,95 72.000 74.000 8.076.000 7.078.000 10.080.000 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 70.727,95 72.000 74.000 8.076.000 7.078.000 10.080.000 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 18.500.000,00 10.000.000 10.000.000 10.000.000 10.000.000 10.000.000 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 18.500.000,00 10.000.000 10.000.000 10.000.000 10.000.000 10.000.000 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) -18.429.272,05 -9.928.000 -9.926.000 -1.924.000 -2.922.000 80.000 29 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE Plan 2019 Plan 2020 2021 bisher bereitgest ellt (bis VJ) OBERHALB DER WERTGRENZE I221022501 Hochbaumaßnahmen (Erw. St. Nikolaus-Sch) 96.343 88000 Erhaltene Anzahlungen 96.343 I612022700 Schuldscheindarlehen -18.500.000 -10.000.000 -10.000.000 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen I612022900 Ausleihe zum Erwerb PV-Anlage 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen -2.000.000 -3.000.000 8.000.000 7.000.000 10.000.000 -31.000.000 -18.500.000 -10.000.000 -10.000.000 -10.000.000 -10.000.000 -10.000.000 -31.000.000 70.728 72.000 70.728 72.000 74.000 76.000 -1.218.889 74.000 76.000 78.000 80.000 78.000 80.000 361.111 -1.580.000 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen I612023400 Photovoltaik-Anlage -74.000 -76.000 -78.000 -80.000 Summe -18.429.272 -9.928.000 -10.000.000 -2.000.000 -3.000.000 -32.122.547 Gesamtsumme -18.429.272 -9.928.000 -10.000.000 -2.000.000 -3.000.000 -32.122.547 30 Gesamtein /auszahlun gen 612 02 – Investitionstätigkeit (Budget 000 000 000 – Verteilmasse) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit ./. Kennzahlen ./. Erläuterungen zur Investitionstätigkeit Maßnahme: I612022700 Schuldscheindarlehen Produkt: 16061202 Investitionstätigkeit Zeile 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen Sachkonto 6867000 Rückflüsse von Ausleihungen Kreditinstitute 29 ‐ Sonstige Investitionsauszahlungen 7867000 Gewährung von Ausleihungen an Kreditinstitute HH 2017 HH 2018 FP 2019 FP 2020 FP 2021 0 0 8.000.000 7.000.000 10.000.000 ‐10.000.000 ‐10.000.000 ‐10.000.000 ‐10.000.000 ‐10.000.000 ‐10.000.000 ‐10.000.000 ‐2.000.000 ‐3.000.000 0 Im Haushaltsjahr 2018 ist eine Ermächtigung zur Vergabe von Schuldscheindarlehen in Höhe von 10 Mio. € eingeplant. Hierbei handelt es sich um eine Form der Geldanlage, die auf der Zeichnung von Schuldscheinen basiert. Sinn und Zweck der Vergabe eines Schuldscheindarlehens ist die Anlage des Kreisvermögens, um dieses nach den Vorschriften des § 90 GO zu erhalten. Die Richtlinie des Kreises Euskirchen über die Anlage von liquiden Mitteln sieht entsprechend vor, dass bei der Anlage des Geldvermögens auch die Angebote von Schuldscheindarlehen zu berücksichtigen sind. Im Rahmen der vom Bankenverband geplanten Reform unterliegen Schuldscheindarlehen bei Privatbanken ab dem 01.10.2017 nicht mehr dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds. Ob zukünftig tatsächlich Schuldscheindarlehen bei Genossenschaftsbanken sowie Sparkassen und Landesbanken getätigt werden, ist zurzeit noch nicht abzuschätzen. Nach Ablauf der Darlehen sind entsprechende Einzahlungen in der Zeile 22 „Sonstige Investitionseinzahlungen“ zu erwarten (siehe Finanzplanjahre 2019 und 2020). Maßnahme: I612022900 Ausleihe zum Erwerb PV‐Anlage Produkt: 16061202 Investitionstätigkeit Zeile 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen Sachkonto 6861000 Rückflüsse von Ausleihungen (Abg. B C) HH 2017 HH 2018 FP 2019 FP 2020 FP 2021 72.000 74.000 76.000 78.000 80.000 72.000 74.000 76.000 78.000 80.000 Siehe Erläuterungen zur Finanzierungstätigkeit. 31 Erläuterungen zur Finanzierungstätigkeit: Es besteht ein Darlehen bei der Bremer Landesbank, das in voller Höhe als Kommunaldarlehen an die Nordeifeler Regenerative GmbH & Co. KG (NER) weitergeleitet wurde. In Höhe der an die Bremer Landesbank zu leistenden Tilgung erfolgt die Rückzahlung des Darlehens durch die NER (siehe Zeile 22). Gute Schule 2020: Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 14.12.2016 das „Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW (Gute Schule 2020)“ beschlossen. Damit gewährt das Land den Kommunen Schuldendiensthilfen für ein Kreditkontingent aus dem Förderprogramm „NRW.BANK Gute Schule 2020“, welches der Finanzierung, Sanierung und Modernisierung und dem Ausbau der baulichen und digitalen kommunalen Schulinfrastruktur dient. Das Land übernimmt die Zins- und Tilgungsleistungen der abgerufenen Kredite vollständig und unmittelbar gegenüber der NRW.BANK. Kredite die zur Finanzierung von investiven Maßnahmen aufgenommen werden, sind in der Finanzrechnung in der Zeile 33 - Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen – darzustellen (SK 6927300). 32