Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
3,5 MB
Datum
18.04.2018
Erstellt
31.01.18, 09:01
Aktualisiert
31.01.18, 09:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Geschäftsbereich IV
161
162
Ergebnis- und Finanzpläne einschließlich Erläuterungen
Geschäftsbereich IV
Überblick Budget 400
165
Budget 400 400 001
030 242 01
030 243 01
030 243 02
050 351 01
Regionale Schulberatungsstelle
Schulverwaltung
Schulamt für den Kreis Euskirchen
BAFöG
169
175
183
191
Budget 400 400 002
030 231 01
Thomas-Eßer-Berufskolleg
201
Budget 400 400 003
030 231 02
Berufskolleg Eifel
217
Budget 400 400 004
030 221 01
Hans-Verbeek-Schule
229
Budget 400 400 005
030 221 02
St. Nikolaus-Schule
241
Budget 400 400 006
030 221 05
Matthias-Hagen-Schule
253
Budget 400 400 007
030 221 06
Stephanusschule
267
Budget 400 430 000
040 271 01
040 271 02
Veranstaltungen
Besondere Dienstleistungen der Volkshochschule
279
295
Budget 400 500 001
050 322 01
050 331 01
050 343 04
050 343 06
Leistungen für Schwerbehinderte nach SBG IX
Förderung von Trägern der Wohlfahrtsverbände
Heimaufsicht
Betreuung nach dem Betreuungsgesetz
303
311
321
329
Budget 400 500 002
050 331 02
050 332 01
050 333 01
050 334 01
050 335 01
050 336 01
050 337 01
050 338 01
050 351 02
050 351 04
Pflegewohngeld (PfG NW)
Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
Leistungen bei Krankheit (SGB XII)
Leistungen bei Behinderung (SGB XII)
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit (SGB XII)
Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten (SGB XII)
Hilfe in anderen Lebenslagen (SGB XII)
Leistungen nach den Bundeskindergeldgesetz
Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
337
347
359
369
377
387
397
403
409
417
163
Budget 400 500 003
050 312 01
050 312 03
Budget 400 500 004
060 363 07
060 368 01
Budget 400 530 000
070 414 01
070 414 02
070 414 03
070 414 04
164
Grundsicherungsleistungen nach SGB II
Personalleistungen des Kreises im Jobcenter
425
443
Betreuungsgeld
Elterngeld und Elternzeit nach dem
Bundeselterngeld- und -zeitgesetz
451
457
Gesundheitsförderung
Gutachten und Stellungnahmen
Gesundheitshilfe
Gesundheitsschutz
465
473
481
491
Budget 400
Ergebnisplan 2017
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Sonstige Transfererträge
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Sonstige ordentliche Erträge
Aktivierte Eigenleistungen
Bestandsveränderungen
Ordentliche Erträge
Personalaufwendungen
Versorgungsaufwendungen
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Bilanzielle Abschreibungen
Transferaufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Ordentliche Aufwendungen
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
Finanzerträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Finanzergebnis
Ordentliches Ergebnis
Außerordentliche Erträge
Außerordentliche Aufwendungen
Außerordentliches Ergebnis
Jahresergebnis
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
Ergebnis
400 400
0
-951.400
0
-6.500
-68.700
-56.500
-3.100
0
0
-1.086.200
1.315.100
0
2.799.300
197.400
310.700
1.137.900
5.760.400
4.674.200
0
0
0
4.674.200
0
0
0
4.674.200
0
3.431.300
8.105.500
400 430
0
-673.900
0
-755.000
0
0
0
0
0
-1.428.900
713.700
0
620.900
5.500
0
101.200
1.441.300
12.400
0
0
0
12.400
0
0
0
12.400
0
156.500
168.900
400 500
-3.700.000
-654.100
-1.013.000
-30.100
0
-28.941.300
-2.485.100
0
0
-36.823.600
7.031.100
0
1.874.000
100
32.604.400
30.718.800
72.228.400
35.404.800
0
0
0
35.404.800
0
0
0
35.404.800
0
1.493.000
36.897.800
400 530
0
-107.500
0
-435.000
0
-56.100
-500
0
0
-599.100
2.087.500
0
74.200
1.200
529.000
75.400
2.767.300
2.168.200
0
0
0
2.168.200
0
0
0
2.168.200
0
767.400
2.935.600
Summe
Budget
400
-3.700.000
-2.386.900
-1.013.000
-1.226.600
-68.700
-29.053.900
-2.488.700
0
0
-39.937.800
11.147.400
0
5.368.400
204.200
33.444.100
32.033.300
82.197.400
42.259.600
0
0
0
42.259.600
0
0
0
42.259.600
0
5.848.200
48.107.800
165
166
Budget 400 400 001
167
168
Produkt: 242 01 - Regionale Schulberatungsstelle
Produktbereich:
030
Schulträgeraufgaben
Budget:
400 400 001
Schulverwaltung
Gremium:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Verantwortlich:
Frau B. Remmert
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Die Regionale Schulberatungsstelle bietet psychologisch-pädagogische Beratung für
Schülerinnen und Schüler, deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte
sowie weitere Akteure des Schulwesens im Kreis Euskirchen bei schulischen
Auftragsgrundlage:
Kreistagsbeschluss vom 20.06.2007, Kooperationsvertrag mit dem Land NRW vom
15.10.2007 (freiwillige Aufgabe)
Strategische Ziele:
Psychologisch-pädagogische Beratung und Unterstützung bei schulischen
Fragestellungen von
1. Schülerinnen und Schülern, deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten
2. Lehrkräften
3. weiteren Akteuren des Schulwesens
mit jeweils möglichst geringer Wartezeit zwischen Anmeldung und erstem Kontakt mit
Fachmitarbeiter/in (telefonisch oder persönlich).
Vernetzung und Kooperation mit allen regionalen Akteuren schulischer und
ausserschulischer Bildung und Erziehung im Bildungsnetzwerk des Kreises Euskirchen.
Zielgruppen:
Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, Lehrerinnen
und Lehrer sowie weitere Akteure des Schulwesens im Kreis Euskirchen
169
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
030
030242
03024201
Bezeichnung
01
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
22
Schulträgeraufgaben
Fördermaßnahmen für Schüler
Regionale Schulberatungsstelle
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
170
122.114,28
1.587,22
97.500
139.400
140.800
142.200
143.700
2.100
2.100
2.100
2.100
2.100
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
2.077,37
5.300
5.800
5.800
5.800
5.800
125.778,87
105.900
148.300
149.700
151.100
152.600
-125.778,87
-105.900
-148.300
-149.700
-151.100
-152.600
-125.778,87
-105.900
-148.300
-149.700
-151.100
-152.600
-125.778,87
-105.900
-148.300
-149.700
-151.100
-152.600
776,84
37.300
44.300
45.100
46.100
46.500
-126.555,71
-143.200
-192.600
-194.800
-197.200
-199.100
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
030
030242
03024201
Bezeichnung
Schulträgeraufgaben
Fördermaßnahmen für Schüler
Regionale Schulberatungsstelle
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferauszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
119.887,49
97.500
139.400
140.800
142.200
143.700
2.067,77
2.100
2.100
2.100
2.100
2.100
1.237,07
4.300
4.800
4.800
4.800
4.800
123.192,33
103.900
146.300
147.700
149.100
150.600
-123.192,33
-103.900
-146.300
-147.700
-149.100
-150.600
2.932,73
2.000
3.000
2.000
2.000
2.000
2.932,73
2.000
3.000
2.000
2.000
2.000
-2.932,73
-2.000
-3.000
-2.000
-2.000
-2.000
171
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
VE
Plan
2019
Plan
2020
2021
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I242012600 VG > 410 Euro
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-2.229
-1.000
-2.229
-1.000
-2.000
-1.000
-2.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-3.180
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-9.776
-3.180
I242012620 VG < 410 Euro
I242012630 VG < 410 (35 II GemHVO)
-9.776
-704
-1.000
-704
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-3.786
-3.786
Summe
-2.933
-2.000
-3.000
-2.000
-2.000
-2.000
-16.741
Gesamtsumme
-2.933
-2.000
-3.000
-2.000
-2.000
-2.000
-16.741
172
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 242 01 - Regionale Schulberatungsstelle
(Budget 400 400 001)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440
HH 2017
HH 2018
68,7%
73,1%
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
0,0%
0,0%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
3,7%
3,0%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-0,75
-1,01
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
0,51
0,73
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,00
0,00
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
173
242 01 – Regionale Schulberatungsstelle
(Budget 400 400 001 – Schulverwaltung)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
5811010 ILB Druckerei
Summe
2017
2018
600
800
300
500
10.400 13.500
7.100 4.700
18.400 24.300
500
500
37.300 44.300
Kennzahlen
1. Schülerinnen und Schüler und Eltern
1.1. Anzahl in Anspruch genommener Beratungen
1.2. Wartezeit in Kalenderwochen (Durchschnitt)
2015
2016
210
6
173
5
81
2
92
2
41
239
41
288
2. Lehrerinnen und Lehrer u.a.
2.1. Anzahl in Anspruch genommener Beratungen
2.2. Wartezeit in Kalenderwochen (Durchschnitt)
3. Anzahl Veranstaltungen (Fortbildungen/Supervision etc.)
Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Nähere Erläuterungen siehe Arbeitsbericht für das Jahr 2015 der
Schulberatungsstelle für den Kreis Euskirchen, Info 162/2016.
174
Diff. 2018/2017
+ 200
+ 200
+ 3.100
‐ 2.400
+ 5.900
+ 0
+ 7.000
Produkt: 243 01 - Schulverwaltung
Produktbereich:
030
Schulträgeraufgaben
Budget:
400 400 001
Schulverwaltung
Gremium:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Verantwortlich:
Herr M. Recher
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben als Serviceleistung für die kreiseigenen
Schulen sowie Mitwirkung und Vorbereitung von entwicklungsrelevanten
Entscheidungsprozessen zur zentralen Steuerung der Schulen. Im Bedarfsfalle
Gewährung von Zuschüssen an das Fachseminar für Altenpflege der DRKSchwesternschaft "BONN" e.V. sowie Erstattung der Kosten für externe Schüler an das
Hermann-Josef-Haus in Kall-Urft auf der Grundlage geschlossener Vereinbarungen.
Aufbau und Weiterentwicklung eines Regionalen Bildungsnetzwerks im Kreis Euskirchen.
Auftragsgrundlage:
Schulgesetz, Kreisordnung, Hauptsatzung und Dienstanweisung des Kreises Euskirchen
Strategische Ziele:
Schaffung der finanziellen und sächlichen Voraussetzungen zum Betrieb der
kreiseigenen Schulen
Zielgruppen:
Schulleitungen, Sekretärinnen der kreiseigenen Schulen, Schüler und deren
Erziehungsberechtigte
175
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
030
030243
03024301
Bezeichnung
01
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
22
Schulträgeraufgaben
Sonstige schulische Aufgaben
Schulverwaltung
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
176
27.349,26
504.100
587.800
587.800
587.800
587.800
15.000
15.000
1,00
27.350,26
534.100
587.800
587.800
587.800
587.800
268.228,89
290.300
277.100
279.900
282.700
285.500
32.456,46
25.300
53.100
53.100
53.100
53.100
1.000
500
500
500
500
26.599,26
36.000
36.000
36.000
36.000
36.000
1.114,79
34.300
19.400
19.400
19.400
19.400
328.399,40
386.900
386.100
388.900
391.700
394.500
-301.049,14
147.200
201.700
198.900
196.100
193.300
-301.049,14
147.200
201.700
198.900
196.100
193.300
-301.049,14
147.200
201.700
198.900
196.100
193.300
28.042,95
171.400
158.700
161.800
165.000
166.600
-329.092,09
-24.200
43.000
37.100
31.100
26.700
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
030
030243
03024301
Bezeichnung
Schulträgeraufgaben
Sonstige schulische Aufgaben
Schulverwaltung
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
15
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
27.349,26
36.800
36.800
36.800
36.800
36.800
15.000
27.349,26
51.800
36.800
36.800
36.800
36.800
267.008,77
290.300
277.100
279.900
282.700
285.500
22.506,40
25.300
53.100
53.100
53.100
53.100
- Transferauszahlungen
26.599,26
36.000
36.000
36.000
36.000
36.000
- Sonstige Auszahlungen
1.113,79
34.300
19.400
19.400
19.400
19.400
317.228,22
385.900
385.600
388.400
391.200
394.000
-289.878,96
-334.100
-348.800
-351.600
-354.400
-357.200
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
177
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
VE
Plan
2019
Plan
2020
2021
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I243012600 VG > 410 Euro
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I243012620 VG < 410 Euro
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I243012630 VG < 410 (35 II GemHVO)
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-2.434
-2.434
-1.964
-1.964
-1.907
-1.907
Summe
-6.305
Gesamtsumme
-6.305
178
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 243 01 - Schulverwaltung
(Budget 400 400 001)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440
HH 2017
HH 2018
60,6%
58,7%
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
6,4%
6,6%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
6,1%
3,6%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-0,13
0,22
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
1,77
1,67
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,19
0,19
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
179
243 01 – Schulverwaltung
(Budget 400 400 001 – Schulverwaltung)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
Zeile 2 des Ergebnisplans (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) enthält:
Zeile 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen
4140000 Zuw. lfd Zwecke vom Bund
4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land
4141008 Zuw. lfd Zwecke vom Land (Kultur und Schule)
4141100 Zuw. lfd Zwecke vom Land (Konsumtiver Anteil Schul
4144000 Zuw. lfd Zwecke vom s. ö. Ber.
Summe
2017
2018
0
0
0
0
‐36.800 ‐36.800
‐467.300 ‐551.000
0
0
‐504.100 ‐587.800
Diff. 2018/2017
+ 0
+ 0
+ 0
‐ 83.700
+ 0
‐ 83.700
SK 4141008
Hier wird die Zuweisung des Landes (36.800 €) für die Durchführung von Projekten zur Stärkung der
künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden (NRW
Landesprogramm Kultur und Schule) ausgewiesen. Die Weiterleitung ist in Zeile 15 veranschlagt.
SK 4141100
Nach dem jährlichen GFG sind pauschale Zuweisungen zur Unterstützung der kommunalen Aufwendungen im Schulbereich durch das Land NRW vorgesehen. Diese Landesmittel können im
Rahmen des § 30 SchVG für den Bau, die Modernisierung und Sanierung, den Erwerb, Miete und
Leasing von Schulgebäuden sowie für die Einrichtung und Ausstattung von Schulgebäuden eingesetzt
werden. Werden die Mittel für investive Zwecke verwandt, müssen in der Bilanz Sonderposten eingestellt werden und entsprechend der Nutzungsdauer aufgelöst werden. Beim Produkt 111 19 - Immobilienmanagement - sind für die Modernisierung und Sanierung der kreiseigenen Schulen entsprechende Mittel eingeplant. In dieser Höhe wird die Schul-/Bildungspauschale aufgelöst. Buchungstechnisch wird der Aufwand im Produkt 111 19 auf die einzelnen Schulprodukte verrechnet. Die Schul/Bildungspauschale wird zentral für diese Produkte bei 243 01 aufgelöst. Ausgenommen hiervon sind
die auf die Produkte 221 05 „Matthias-Hagen Schule“ und 221 06 „Stephanusschule“ entfallenden
Anteile, da es sich hierbei um eigene Einrichtungen nach § 56 Abs. 4 KrO handelt, für die eine
differenzierte Umlage erhoben werden muss.
Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält:
Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen
5238000 Erstattungen übrige Bereiche
5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen
5281000 Sachkosten
5281026 Sachkosten (Landesprogramm Kultur und Schule)
5291008 Sonstige Dienstleistungen (Schüler‐Online)
5291009 Sonstige Dienstleistungen (Bildungsportal)
Summe
2017
2018
23.700 51.500
300
300
500
500
800
800
0
0
0
0
25.300 53.100
Diff. 2018/2017
+ 27.800
+ 0
+ 0
+ 0
+ 0
+ 0
+ 27.800
SK 5238000
Nachgewiesen wird der Aufwand für die Beschulung externer Schüler aus dem Gebiet des Kreises
Euskirchen (Südkreis) in der Priv. Kath. Schule für Erziehungshilfe (Förderschule) im Hermann-JosefHaus in Kall-Urft (Vereinbarung vom 20.3./31.03.1995) in Höhe von voraussichtlich 51.500 €. Der
maßgebliche Tagessatz beläuft sich auf 7,06 € je Kind und Tag.
In Zeile 15 werden die Transferaufwendungen (36.000 €) für die Durchführung von Projekten zur
Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen in den kreisangehörigen Städten und
Gemeinden (NRW Landesprogramm Kultur und Schule) nachgewiesen. Die Zuweisung ist in Zeile 2
180
veranschlagt. Ein Betrag von 800 € (Moderationsgelder) wird in Zeile 13 (Sachkonto 5281026)
veranschlagt und wurde bisher nicht gefördert.
In Zeile 16 ist unter anderem ein Ansatz von 10.000 € für die gutachterliche Begleitung der
Schulentwicklungsplanung ausgewiesen.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
2017
2018
47.600 42.200
600
600
38.200 46.300
12.700 10.100
71.800 59.000
200
200
300
300
171.400 158.700
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
5811009 ILB Medienzentrum
5811010 ILB Druckerei
Summe
Diff. 2018/2017
‐ 5.400
+ 0
+ 8.100
‐ 2.600
‐ 12.800
+ 0
+ 0
‐ 12.700
Kennzahlen
I.
Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler an
kreiseigenen Schulen
am 15.10.
Anzahl:
a) TEBK
b) BKE
c) HVS
d) St. Nik.
e) Don-Bosco
f) Matthias-Hagen-Schule
Summe
II.
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2.610 2.512 2.422 2.422 2.320 2.303
1.650 1.652 1.630 1.580 1.577 1.544
128
126
122
121
118
127
87
83
85
81
81
78
36
39
42
24
0
0
225
185
4.511 4.412 4.301 4.228 4.321 4.237
Hermann-Josef-Haus in Urft: Anzahl der Schülerinnen und
Schüler
im Zeitraum 1.1. 31.12.
Anzahl (insgesamt)
davon:
Externe Schüler
anzurechnende
Schülermonate
2011
2012
2013
2014
2015
2016
88
88
87
90
93
95
7
8
11
13
19
27
77
76
84
95
145
211
III. Fachseminar für Altenpflege: Anzahl der Schülerinnen
und Schüler
am 15.10.
Anzahl
davon:
Schüler aus dem
Kreisgebiet
2011
2012
2013
2014
2015
2016
76
76
128
96
88
89
62
61
104
82
78
79
181
Erläuterungen zur Investitionstätigkeit
Maßnahme:
Produkt: Ergebnis
Zeile
Sachkonto
HH 2017
0
HH 2018
0
FP 2019
0
FP 2020
0
FP 2021
0
Mit Datum vom 05.04.2017 wurde die erste Stufe des Verwendungskonzepts zum Förderprogramm
„Gute Schule 2020“ vom Kreistag verabschiedet (siehe V 296/2017). Das Verwendungskonzept
enthält in erster Linie Maßnahmen der Haushaltsjahre 2017/2018, eine Veranschlagung erfolgt
maßnahmenbezogen beim jeweiligen Produkt. Die pauschale Veranschlagung für die Haushaltsjahre
2019/2020 wird nach Fortschreibung des Verwendungskonzepts im Rahmen der jährlichen
Haushaltsplanberatungen angepasst.
182
Produkt: 243 02 - Schulamt für den Kreis Euskirchen
Produktbereich:
030
Schulträgeraufgaben
Budget:
400 400 001
Schulverwaltung
Gremium:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Verantwortlich:
Frau C. Fathmann
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben des Schulamtes als "Untere
Schulaufsichtsbehörde" für die Grund-, Haupt- und Förderschulen im Kreisgebiet.
Auftragsgrundlage:
Schulgesetz, Geschäftsordnung Schulamt, Zuständigkeitsverordnungen
Strategische Ziele:
Sicherstellung der Unterrichtsversorgung durch bestmöglichen Einsatz der Lehrkräfte
und Gewährleistung einer einheitlichen Rechtsanwendung im Schulamtsbezirk
Zielgruppen:
Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen
183
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
030
030243
03024302
Bezeichnung
01
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
22
Schulträgeraufgaben
Sonstige schulische Aufgaben
Schulamt für den Kreis Euskirchen
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
184
5.999,35
4.700
6.000
6.000
6.000
6.000
250,00
500
500
500
500
500
6.249,35
5.200
6.500
6.500
6.500
6.500
195.644,69
175.500
168.200
169.900
171.600
173.300
960,22
600
1.100
1.100
1.100
1.100
4.452,59
10.500
10.800
10.500
10.500
10.500
201.057,50
186.600
180.100
181.500
183.200
184.900
-194.808,15
-181.400
-173.600
-175.000
-176.700
-178.400
-194.808,15
-181.400
-173.600
-175.000
-176.700
-178.400
-194.808,15
-181.400
-173.600
-175.000
-176.700
-178.400
47.941,63
131.600
109.700
111.700
113.800
114.900
-242.749,78
-313.000
-283.300
-286.700
-290.500
-293.300
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
030
030243
03024302
Bezeichnung
Schulträgeraufgaben
Sonstige schulische Aufgaben
Schulamt für den Kreis Euskirchen
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferauszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
5.999,35
4.700
6.000
6.000
6.000
6.000
500
500
500
500
500
5.999,35
5.200
6.500
6.500
6.500
6.500
200.793,42
175.500
168.200
169.900
171.600
173.300
960,22
600
1.100
1.100
1.100
1.100
4.227,75
10.500
10.800
10.500
10.500
10.500
205.981,39
186.600
180.100
181.500
183.200
184.900
-199.982,04
-181.400
-173.600
-175.000
-176.700
-178.400
224,84
224,84
-224,84
185
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
VE
Plan
2019
Plan
2020
2021
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
-225
-1.630
-225
-1.630
Summe
-225
-1.630
Gesamtsumme
-225
-1.630
I243022630 VG < 410 (35 II GemHVO)
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
186
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 243 02 - Schulamt für den Kreis Euskirchen
(Budget 400 400 001)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440
HH 2017
HH 2018
70,7%
70,3%
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
0,0%
0,0%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
3,3%
3,7%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-1,63
-1,48
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
1,17
1,06
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,00
0,00
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
187
243 02 – Schulamt für den Kreis Euskirchen
(Budget 400 400 001 – Schulverwaltung)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
In Zeile 6 des Ergebnisplans (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) wird die Erstattung des
Landes für die im Zusammenhang mit der Durchführung der jährlichen Sprachstandsfeststellungen
entstehenden Kosten nachgewiesen. Diese bemisst sich an der Zahl der voraussichtlich teilnehmenden Kinder. Für das Jahr 2018 wird eine Erstattung in Höhe von 6.000 € erwartet.
In Zeile 7 werden Erträge aus Zwangsgeldern für den Fall von Schulpflichtsverletzungen eingeplant.
Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält:
Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen
5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen
5281000 Sachkosten
Summe
2017 2018 Diff. 2018/2017
100 100
0
500 1.000
500
600 1.100
+ 500
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
5811010 ILB Druckerei
Summe
188
2017
2018 Diff. 2018/2017
49.200 35.300
‐13.900
200
300
100
25.500 29.600
4.100
8.500
6.400
‐2.100
47.900 37.800
‐10.100
300
300
0
131.600 109.700
‐ 21.900
Kennzahlen
I.
Anzahl der Schulen
am 15.10.
a) Grundschulen
b) Hauptschulen
c) Förderschulen
Summe
II.
Anzahl der Schülerinnen und
Schüler
am 15.10.
a) Grundschulen
b) Hauptschulen
c) Förderschulen
Summe
2011
2012
2013
2014
2015
2016
38
10
10
58
37
10
10
57
36
10
10
56
35
8
10
53
33
7
8
48
33
6
7
46
2011
2012
2013
2014
2015
2016
6.662
2.220
1.084
9.966
6.643
1.834
1.214
9.691
6.605
1.554
1.167
9.326
6.644
1.336
1.137
9.117
7.109
7.045
2.742
2.562
1.130
1.106
10.981 10.713
III. Anzahl der Lehrerstellen
am 15.10.
a) Grundschulen
b) Hauptschulen
c) Förderschulen
Summe
2011
2012
2013
2014
2015
2016
387,37
211,96
216,41
815,74
390,17
209,22
217,54
816,93
382,90
195,55
228,55
807,00
377,86
150,85
255,09
783,80
387,06
128,44
248,36
763,86
408,50
109,30
238,20
756,00
IV. Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
2010 /
2011
2011 /
2012
2012 /
2013
2013 /
2014
2014 /
2015
2015 /
2016
188
179
194
173
151
171
Verfahren zur Feststellung des Sprachstands
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Anzahl der getesteten Kinder
1.535
1.549
83 *
139
Anzahl der begonnenen Verfahren
V.
1.425
1.626
* Durch das zum 01.08.2014 in Kraft getretene "Gesetz zur Änderung des
Kinderbildungsgesetzes und weiterer Gesetze" werden ab dem Jahr 2015 nur
noch die Kinder zur Feststellung des Sprachstandes getestet, die keine
Kindertageseinrichtung besuchen oder Kinder, deren Eltern der
Bildungsdokumentation in der KITA nicht zustimmen.
189
190
Produkt: 351 01 - BAFÖG
Produktbereich:
050
Soziale Leistungen
Budget:
400 400 001
Schulverwaltung
Gremium:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Verantwortlich:
Frau C. Fathmann
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Gewährung individueller Ausbildungsförderung entsprechend der Neigung, Eignung und
Leistung des Auszubildenden, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt
und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen
Auftragsgrundlage:
Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung
(Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) und Ausführungsgesetz zum BAföG
Strategische Ziele:
Ermöglichung der Ausbildung durch finanzielle Unterstützung
Zielgruppen:
Schüler/innen der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, der Berufsfach-, Fachund Fachoberschulen, der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung ab Klasse
10, der Abendhauptschulen, Abendrealschulen und Abendgymnasien, der Kollegs und
Berufsaufbauschulen sowie der Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen
191
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
050
050351
05035101
Bezeichnung
01
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
22
Soziale Leistungen
Sonstige soziale Leistungen
BAFÖG
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
192
70.018,52
98.200
128.700
129.900
131.300
132.600
100
100
100
100
100
817,98
3.300
4.500
3.300
3.300
3.300
70.836,50
101.600
133.300
133.300
134.700
136.000
-70.836,50
-101.600
-133.300
-133.300
-134.700
-136.000
-70.836,50
-101.600
-133.300
-133.300
-134.700
-136.000
-70.836,50
-101.600
-133.300
-133.300
-134.700
-136.000
26.664,91
79.200
73.500
74.600
76.300
76.700
-97.501,41
-180.800
-206.800
-207.900
-211.000
-212.700
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
050
050351
05035101
Bezeichnung
Soziale Leistungen
Sonstige soziale Leistungen
BAFÖG
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferauszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
67.437,97
98.200
128.700
129.900
131.300
132.600
100
100
100
100
100
817,98
3.300
4.500
3.300
3.300
3.300
68.255,95
101.600
133.300
133.300
134.700
136.000
-68.255,95
-101.600
-133.300
-133.300
-134.700
-136.000
193
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
VE
Plan
2019
Plan
2020
2021
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I351012630 VG < 410 (35 II GemHVO)
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-503
-503
Summe
-503
Gesamtsumme
-503
194
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 351 01 - BAFÖG
(Budget 400 400 001)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440
HH 2017
HH 2018
73,9%
77,3%
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
0,0%
0,0%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
1,8%
2,2%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-0,94
-1,08
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
0,70
0,83
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,00
0,00
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
195
351 01 – BAFÖG
(Budget 400 400 001 – Schulverwaltung)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
Die BAFöG–Leistungen werden direkt im Landeshaushalt gebucht.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
5811010 ILB Druckerei
Summe
196
2017
2018
35.500 30.900
0
200
8.900 7.800
5.200 5.000
29.400 29.500
200
100
79.200 73.500
Diff. 2018/2017
‐ 4.600
+ 200
‐ 1.100
‐ 200
+ 100
‐ 100
‐ 5.700
Kennzahlen
I.
Anzahl der Förderfälle über das Gemeinsame
Gebietsrechenzentrum (GGRZ)
2011
Erstanträge
davon: Ablehnungen
Wiederholungsanträge
davon: Ablehnungen
Andere Eingabewertbogen *
Summe
2012
2013
2014
2015
2016
277
292
415
422
397
308
49
55
131
106
78
104
248
276
272
243
258
269
16
17
25
15
29
13
562
613
761
723
479
500
1.087 1.181 1.448 1.388 1.134 1.077
* Änderungsdienst, z.B. Änderung der Anschrift, der Bankverbindung
II. Geleistete Zahlungen
2011
Geleistete Zahlungen (T€)
2012
2013
2014
2015
2016
2.315 2.117 2.154 1.853 1.767 1.202
351 01: Anzahl Anträge
700
600
272
281
243
500
400
239
269
276
247
253
258
249
248
228
300
200
415
402
263
240
226
2006
2007
2008
100
285
268
277
292
2009
2010
2011
2012
422
397
308
0
2005
Erstanträge
2013
2014
2015
2016
Wiederholungsanträge
197
198
Budget 400 400 002
199
200
Produkt: 231 01 - Thomas-Eßer-Berufskolleg
Produktbereich:
030
Schulträgeraufgaben
Budget:
400 400 002
Thomas-Eßer-Berufskolleg
Gremium:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Verantwortlich:
Herr Jürgen Tilk
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Das Berufskolleg umfasst die Bildungsgänge der Berufsschule, der Berufsfachschule
und der Fachschule. Die Bildungsgänge der Berufsschule bereiten zusammen mit dem
Lernort Betrieb auf Berufsabschlüsse nach dem Berufsbildungsgesetz und der
Handwerksordnung vor ( Abschlüsse der Sekundarstufe II ). Die Abschlüsse der
Sekundarstufe I können nachgeholt werden. Die übrigen Bildungsgänge sind
Angebotschulen, die nachfrageorientiert vorgehalten werden.
Der Kreis ist als Träger des Berufskollegs für Bereitstellung von nichtlehrendem Personal
(Schulsekretärinnen und Schulhausmeister) sowie der sächlichen und finanziellen
Voraussetzungen für die Beschulung von Schüler/innen in wirtschaftlichen, technischen
und sozialen Bereichen verantwortlich.
Auftragsgrundlage:
Schulgesetz, Nebengesetze, Ausführungsvorschriften, Entscheidungen des Schulträgers
Strategische Ziele:
Das Berufskolleg vermittelt in einem differenzierten Unterrichtssystem in einfach- und
doppeltqualifizierenden Bildungsgängen eine berufliche und allgemeinbildende
Qualifizierung. Außerdem können Abschlüsse der Sekundarstufe I nachgeholt werden.
Zielgruppen:
Schülerinnen und Schüler aus dem gesamten Kreisgebiet sowie deren
Erziehungsberechtigte, Betriebe und Unternehmen.
201
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
030
030231
03023101
Bezeichnung
01
Schulträgeraufgaben
Berufskollegs
Thomas-Eßer-Berufskolleg
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
9.867,88
49.600
60.700
65.000
70.000
69.100
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
3.461,00
2.500
3.000
3.000
3.000
3.000
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
6.383,74
5.400
5.300
5.300
5.300
5.300
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
3.274,38
2.500
1.700
1.700
1.700
1.700
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
22.987,00
60.000
70.700
75.000
80.000
79.100
11
- Personalaufwendungen
137.452,34
138.200
132.500
133.900
135.100
136.500
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
22
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
202
720.471,32
798.400
788.500
788.500
788.500
788.500
108.500
111.500
112.900
122.100
122.200
129.932,97
142.300
175.700
175.700
175.700
175.700
987.856,63
1.187.400
1.208.200
1.211.000
1.221.400
1.222.900
-964.869,63
-1.127.400
-1.137.500
-1.136.000
-1.141.400
-1.143.800
-964.869,63
-1.127.400
-1.137.500
-1.136.000
-1.141.400
-1.143.800
-964.869,63
-1.127.400
-1.137.500
-1.136.000
-1.141.400
-1.143.800
5.172,18
1.315.200
1.322.800
1.369.800
1.381.700
1.409.200
-970.041,81
-2.442.600
-2.460.300
-2.505.800
-2.523.100
-2.553.000
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
030
030231
03023101
Bezeichnung
Schulträgeraufgaben
Berufskollegs
Thomas-Eßer-Berufskolleg
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
12.699,24
9.700
9.000
9.000
9.000
9.000
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
3.461,00
2.500
3.000
3.000
3.000
3.000
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
5.040,00
5.400
5.300
5.300
5.300
5.300
07
+ Sonstige Einzahlungen
1.419,15
2.500
1.700
1.700
1.700
1.700
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
22.619,39
20.100
19.000
19.000
19.000
19.000
10
- Personalauszahlungen
139.207,84
138.200
132.500
133.900
135.100
136.500
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
780.433,17
798.400
788.500
788.500
788.500
788.500
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferauszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
118.050,83
121.300
129.600
129.600
129.600
129.600
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
1.037.758,86
1.057.900
1.050.600
1.052.000
1.053.200
1.054.600
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
-1.015.139,47
-1.037.800
-1.031.600
-1.033.000
-1.034.200
-1.035.600
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
44.301,95
862.000
820.000
491.000
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
46.157,18
862.000
820.000
491.000
67,02
1.855,23
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
761.371,63
1.000.000
1.000.000
1.000.000
389.000
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
133.733,62
159.000
168.000
168.000
168.000
168.000
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
895.105,25
1.159.000
1.168.000
1.168.000
557.000
168.000
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
-848.948,07
-297.000
-348.000
-677.000
-557.000
-168.000
203
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
VE
Plan
2019
Plan
2020
2021
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
OBERHALB DER WERTGRENZE
-81.160
I231012505 Hochbaumaßnahmen (Umbau Trakt
C)
-81.160
25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen
I231012506 Hochbaumaßnahmen (Sanierung
zentrale Gewerke)
18 + Zuwendungen für
Investitionsmaßnahmen
-737.743
-1.000.000
44.185
860.000
-1.000.000
25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen
-737.743
-1.000.000
-1.000.000
-1.389.000
-1.000.000
-389.000
-1.852.494
-737.743
-1.000.000
-1.000.000
-1.389.000
-1.000.000
-389.000
-1.933.653
Summe
-1.389.000
820.000
-1.000.000
-389.000
-1.852.494
904.185
491.000
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
2.000
I231011800 Investitionszuwendungen
2.000
2.000
18 + Zuwendungen für
Investitionsmaßnahmen
2.000
1.855
8.549
1.855
8.549
I231012500 Hochbaumaßnahmen (allgemein)
-23.629
-25.999
25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen
-23.629
-25.999
I231011900 Veräußerung von bewegl.
Anlagevermögen
19 + Einzahlungen aus der Veräußerung
von Sachanlagen
I231012600 VG > 410 Euro
-3.000
-3.000
-3.000
-3.000
-28.813
-3.000
-3.000
-3.000
-3.000
-28.813
-118.000
-118.000
-118.000
-118.000
-697.959
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-30.008
-1.000
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-1.000
I231012601 Lehr- u. Unterrichtsmittel > 410
Euro
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-113.584
-135.000
-113.584
-135.000
-118.000
-118.000
-118.000
-118.000
I231012605 Erwerb von Lizenzen > 410 Euro
-2.399
-2.000
-2.399
-2.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-11.702
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-30.008
-11.702
I231012620 VG < 410 Euro
I231012621 Lehr- u. Unterrichtsmittel < 410 E
-697.959
-4.174
-119.191
-4.174
-119.191
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-14.343
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-14.343
-489
-1.000
117
-5.000
-5.000
-5.000
-5.000
-8.592
-489
-1.000
-5.000
-5.000
-5.000
-5.000
-8.592
-13.088
-19.000
-13.088
-19.000
-40.000
-40.000
-64.073
-40.000
-40.000
-40.000
-40.000
-40.000
-40.000
I231012625 Erwerb von Lizenzen < 410 Euro
-1.000
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-1.000
I231012630 VG < 410 (35 II GemHVO)
18 + Zuwendungen für
Investitionsmaßnahmen
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I231012631 Lehr- u. Unterrichtsmittel < 410
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
204
117
-64.073
Gesamtein
/auszahlun
gen
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Summe
Gesamtsumme
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
-155.507
-157.000
-168.000
-893.250
-1.157.000
-1.168.000
VE
-1.389.000
Plan
2019
Plan
2020
2021
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
-168.000
-168.000
-168.000
-990.131
-1.168.000
-557.000
-168.000
-2.923.784
Gesamtein
/auszahlun
gen
205
Standardkennzahlen
Produkt 231 01 - Thomas-Eßer-Berufskolleg
(Budget 400 400 002)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440
HH 2017
HH 2018
5,7%
5,4%
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
0,0%
0,0%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
5,7%
6,9%
-12,76
-12,85
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
0,75
0,72
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,00
0,00
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
206
231 01 – Thomas-Eßer-Berufskolleg
(Budget 400 400 002 – Thomas-Eßer-Berufskolleg)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
In Zeile 2 des Ergebnisplans (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) ist u.a. die Zuweisung des
Landes (8.500 €) für die Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung
an Schulen (NRW Landesprogramm Kultur und Schule) nachgewiesen. Der Eigenanteil des Kreises
beträgt 20%. Der korrespondierende Aufwandsansatz ist in Zeile 13 (SK 5281026) veranschlagt.
Daneben wird in Zeile 2 die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen in Höhe
von 51.700 € ausgewiesen. Hier handelt es sich um die Auflösung der Schul-/Bildungspauschale
sowie der Investitionspauschale. Nach dem jährlichen GFG sind pauschale Zuweisungen zur
Unterstützung der kommunalen Aufwendungen im Schulbereich durch das Land NRW vorgesehen
(Schul-/Bildungspauschale). Diese Landesmittel können im Rahmen des § 94 Schulgesetz NRW für
den Bau, die Modernisierung und Sanierung, den Erwerb, Miete und Leasing von Schulgebäuden
sowie die Einrichtung und Ausstattung von Schulgebäuden eingesetzt werden. Werden die Mittel für
investive Zwecke verwandt, müssen in der Bilanz Sonderposten eingestellt und entsprechend der
Nutzungsdauer des beschafften Vermögensgegenstandes aufgelöst werden. Das Gleiche gilt für die
ertragswirksame Auflösung der Mittel der jährlichen Investitionspauschale nach dem GFG. Den
hierdurch bewirkten Investitionen in Einrichtungsgegenstände der Schule werden Sonderposten
gegenübergestellt, die ertragswirksam aufgelöst werden.
In Zeile 5 des Ergebnisplans (Privatrechtliche Leistungsentgelte) ist die Beteiligung der Schüler an den
Kosten des wöchentlichen Kochunterrichtes (3.000 €) nachgewiesen.
Zeile 6 des Ergebnisplans (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) enthält die zweckgebundene
Erstattung der Aus- und Fortbildung für staatliche Lehrkräfte (5.300 €). Gemäß Rd.Erl. des
Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW vom Januar 2004 erhalten die Schulen
zur Finanzierung der Fortbildungsaktivitäten ein Fortbildungsbudget. Der korrespondierende Aufwandsansatz ist in Zeile 13 (SK 5291003) veranschlagt.
Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält:
Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen
5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen
5271000 Lernmittel nach Lernmittelfreiheitsgesetz
5281000 Sachkosten
5281011 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel
5281026 Sachkosten (Landesprogramm Kultur und Schule)
5281050 Sachkosten (Leonardo da Vinci Projekt)
5281057 Sachkosten (AZAV)
5291001 Schülerbeförderungskosten
5291002 Schulwanderungen und ‐fahrten
5291003 Aus‐ u. Fortb. staatl. Lehrkr.
Summe
2017
2018
45.400 49.100
84.800 80.600
6.700
6.900
56.100 53.300
12.200 10.700
0
0
0
600
587.800 582.000
0
0
5.400
5.300
798.400 788.500
Diff. 2018/2017
+ 3.700
‐ 4.200
+ 200
‐ 2.800
‐ 1.500
+ 0
+ 600
‐ 5.800
+ 0
‐ 100
‐ 9.900
SK 5255000
Enthalten in dem Ansatz ist u.a. Aufwand für abgeschlossenen IT-Wartungs-, Softwarepflege- und
Supportverträge in Höhe von insgesamt 35.420 € sowie eine Pauschale für Reparaturen in Höhe von
10.000 €.
SK 5271000
Nach § 96 Schulgesetz (SchulG) werden den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen und
Ersatzschulen (nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils der Schule)
eingeführte Lernmittel gemäß § 30 SchulG zum befristeten Gebrauch überlassen. Der Eigenanteil wird
durch den Anteil bestimmt, bis zu dem die Eltern verpflichtet sind, Lernmittel nach Entscheidung der
207
Schule auf eigene Kosten zu beschaffen. Seit dem Schuljahr 2008/2009 beträgt die Eigenleistung 1/3
des Durchschnittswertes. Demzufolge beträgt der Kreisanteil 2/3 des Durchschnittsbetrages. Auf
dieser Grundlage ergibt sich ein Aufwandsansatz in Höhe von 80.600 €.
SK 5281011
Grundlage für die Ermittlung des Aufwandsansatzes sind die Schülerzahlen und die je nach Schulform
anzusetzende Schlüsselzahl. Des Weiteren sind Aufwendungen für die Teilnahme am Essen und die
Kopierkosten hier enthalten.
SK 5281057
Öffentliche Berufskollegs, die die Bildungsgänge „Fachschule des Sozialwesens, (Fachrichtungen
Heilerziehungspflege und Sozialpädagogik)“ führen, werden nach AZAV (Akkreditierungs- und
Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) als Träger zertifiziert. Aufgrund der AZAV-Zertifizierung ist
eine Zusammenarbeit der Fachschulen mit der Bundesagentur für Arbeit gefordert. Das Thomas-Eßer
Berufskolleg Euskirchen erhält für diese UmschülerInnen einen zweckgebunden Betrag von der
Bundesagentur für Arbeit Aachen-Düren, der für Lehr- und Lernmittel, Verbrauchsmaterialien und
Exkursionen verwendet werden darf. Die Zuweisung ist in Zeile 2 veranschlagt.
SK 5291001
Gem. § 97 Abs. 3 SchulG hat der Schulträger oder ein von ihm beauftragtes Verkehrsunternehmen
die Möglichkeit, im Rahmen eines besonderen Tarifangebotes Schülerzeitkarten anzubieten, die über
den Schulweg hinaus auch zur sonstigen Nutzung von Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs
berechtigen. Der Kreis Euskirchen bietet den Schülerinnen und Schülern im Zusammenhang mit dem
Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) die Möglichkeit, ein derartiges Schülerticket zu nutzen.
Das Schülerticket gilt an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr verbundweit. Als Ausgleich für den
erweiterten Geltungsbereich (über den eigentlichen Schulweg hinaus) haben die Erziehungsberechtigen eine Eigenleistung zu erbringen. Der Höchstbetrag des Eigenanteils beträgt 12 Euro pro
Beförderungsmonat.
Zum 01.08.2012 wurde der Vertrag mit der RVK geändert. Bis dahin wurde aufgrund eines
festgelegten Sockelbetrages unter Berücksichtigung der Veränderung der Schülerzahlen und der
Preiserhöhungen zum 01.01. eines jeden Jahres eine mtl. Rate ermittelt. Am Jahresende wurde eine
Spitzabrechnung von der RVK erstellt. Seit dem 01.08.2012 wird personengenau abgerechnet. Jeder
Schüler wird für sich betrachtet und der genaue Tarif in Rechnung gestellt. Auf der Grundlage des
neuen Abrechnungssystems und einer Neuberechnung unter Zugrundelegung der zu erwartenden
Schülerzahlen und der jeweiligen Preisstufe ergibt sich für 2018 ein Ansatz in Höhe von 582.000 €.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
5811010 ILB Druckerei
Summe
2017
2018
4.300
5.000
400
400
1.252.900 1.278.000
25.400
8.000
31.500
30.400
700
1.000
1.315.200 1.322.800
Weitere Informationen zum Berufskolleg Euskirchen: www.teb-eu.de
208
Diff. 2018/2017
+ 700
+ 0
+ 25.100
‐ 17.400
‐ 1.100
+ 300
+ 7.600
Kennzahlen
I.
Anzahl der Schülerinnen und Schüler
am 15.10.
1. Pflichtbereich:
Berufsschule
Berufsgrundschuljahr (entfällt ab 01.08.2015)
Berufsorientierungsjahr (entfällt ab 01.08.2015)
Summe Pflichtbereich
2012
2013
2014
2015
2016
997
212
99
1.308
1.030
213
27
1.270
1.038
218
23
1.279
1.074
0
0
1.074
1.132
0
0
1.132
2. Angebotsbereich:
Berufsfachschule (ab 01.08.15 inkl.ehem. BGJ und
Vorklasse BGJ)
Aufbaubildungsgang Sozialmanagement
Fachschule für Sozialpädagogik
Fachschule für Heilpädagogik
Fachschule für Elektrotechnik
Fachschule für Wirtschaft
Fachschule für Maschinentechnik
Summe Angebotsbereich
777
0
156
24
95
81
71
1.204
766
0
140
21
77
82
66
1.152
790
0
150
0
77
63
63
1.143
900
0
146
0
57
82
61
1.246
833
0
157
0
69
55
57
1.171
Gesamtzahl
2.512
2.422
2.422
2.320
2.303
Prognose Schulentwicklungsplan 2010
Differenz
2.415
+ 97
2.397
+ 25
2.305
+ 117
2.203
+ 117
2.145
+ 158
2.480
- 58
2.422
- 102
2.336
- 33
Prognose Schulentwicklungsplan 2013
Differenz
231 01: Schülerzahlen TEBK am 15.10.
Anzahl
3.000
2.500
845
902
955
2.000
1.088 1.062 1.206 1.191 1.376
1.348
1.302 1.273
1.210 1.168 1.263
1.204
1.152 1.143
1.246 1.171
1.500
1.000
1.721 1.720 1.758
1.498 1.501 1.446 1.471
1.331 1.316 1.361
1.494 1.378
1.354 1.347 1.308 1.270 1.279
500
1.074 1.132
0
1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Jahr
TEBK- Pflichtbereich
TEBK - Angebotsbereich
209
II.
Schülerbeförderung
2011 /
2012
a) Anzahl der ausgestellten Schülertickets (RVK + AVV)
a1) davon:
Freifahrtberechtigte *
a2) davon:
Nichtfreifahrtberechtigte **
a3) davon:
1. Befreite nach SGB XII
2. Befreite nach SGB II
3. Befreite nach Asylbewerberleistungsgesetz
b) Anzahl der erstatteten Fälle: TaxiBusfahrten ***
c) Anzahl d. Gewährungen einer Wegstreckenentschädigung
f. d. Nutzung privater PKW ****
d) Anzahl der erstatteten Fahrscheine *****
2012 /
2013
2013 /
2014
2014 /
2015
2015 /
2016
1.054
878
861
887
855
925
739
731
756
761
124
128
120
116
94
1
6
1
2
1
6
0
3
2
9
0
4
0
7
8
0
0
9
7
3
25
15
91
22
83
14
67
18
22
5
* Freifahrtberechtigte sind Schüler, die die nächstgelegene Schule besuchen und deren Schulweg länger
als 5 km ist. Ebenso Schüler, deren Schulweg kürzer als 5 km, aber besonders gefährlich ist.
** Nichtfreifahrtberechtigte sind Schüler, deren Schulweg weniger als 5 km beträgt und nicht besonders
gefährlich ist.
*** TaxiBusse werden dann eingesetzt, wenn andere öffentliche Verkehrsmittel nicht zur Verfügung stehen.
Pro Fahrt wird ein Aufschlag in Höhe von 1 € erhoben.
**** Schüler, denen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich oder nicht zumutbar ist, sind
antragsberechtigt.
***** Schüler, die nicht freifahrtberechtigt sind u. kein Schülerticket besitzen, haben Anspruch auf
Fahrkostenerstattung zu ihrer Praktikumsstelle, ebenfalls die Schüler, die das Ticket rechtzeitig beantragt,
aber zu spät erhalten haben und mit den Fahrkosten in Vorleistung getreten sind (Erstattungszeitraum von
der Beantragung bis zur Aushändigung des Tickets). Ebenso sind Erstattungen von Schülerinnen und
Schüler der Bezirksfachklassen berücksichtigt, wenn der Eigenanteil von 50 Euro gem. § 2 II
Schülerfahrkostenverordnung überschritten wurde.
III. Lernmittelfreiheit
2011 /
2012
Anzahl der berechtigten Schüler*
Anzahl der Befreiungen nach SGB XII
Anzahl der Befreiungen nach SGB II
Anzahl der Befreiungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz
2012 /
2013
2013 /
2014
2014 /
2015
2015 /
2016
1.259
1
0
1.200
0
0
1.123
1
1
1.172
0
2
1.122
0
1
0
0
0
0
0
* Die Lernmittelfreiheit gilt nicht für Schüler, die ein Arbeitsentgelt, eine Ausbildungsvergütung oder andere
Leistungen zur Beschaffung von Lernmitteln, z.B. BAföG, erhalten.
210
Erläuterungen zur Investitionstätigkeit
Maßnahme: I231012600 VG > 410 Euro
Produkt: 03023101 Thomas‐Eßer‐Berufskolleg
Zeile
Sachkonto
26 ‐ Auszahlungen für den
Erwerb von bew. Anlageverm.
7831000 Ausz. Erw.
Vermögensg. > 410 Euro
HH 2017
HH 2018
FP 2019
FP 2020
FP 2021
‐1.000
‐3.000
‐3.000
‐3.000
‐3.000
‐1.000
‐3.000
‐3.000
‐3.000
‐3.000
Der vorgenannte Ansatz dient der Beschaffung von Einrichtungsgegenständen von zwei
Bereichsleiterbüros.
Maßnahme: I231012601 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel > 410 Euro
Produkt: 03023101 Thomas‐Eßer‐Berufskolleg
Zeile
Sachkonto
HH 2017
HH 2018
FP 2019
FP 2020
FP 2021
26 ‐ Auszahlungen für den
Erwerb von bew. Anlageverm.
7831000 Ausz. Erw.
Vermögensg. > 410 Euro
‐135.000
‐118.000
‐118.000
‐118.000
‐118.000
‐135.000
‐118.000
‐118.000
‐118.000
‐118.000
Budgetierter Ansatz
Seitens der Schule wurden für das Haushaltsjahr 2018 folgende Maßnahmen angemeldet:
-
Aktualisierung des Automatisierungslabors
Multimedia-Grundausstattung der Klassenräume
3D-Drucker
Deckenbeamer
Ausstattung Beratungsraum
Mobiliar (Sozialpädagogikraum, Selbstlernzentrum)
Schmelzschneidemaschine
Soweit die Durchführung der o.g. Maßnahmen andere Auszahlungen oder Aufwendungen verursacht
(z.B. Baukosten), ist diese nur zulässig, wenn auch Mittel für die zusätzlichen Auszahlungen oder
Aufwendungen veranschlagt sind.
Folgekostenberechnung p.a.:
Abschreibung
Kalkulatorische Zinsen
11.800 €
2.360 €
Maßnahme: I231012631 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel < 410
Produkt: 03023101 Thomas‐Eßer‐Berufskolleg
Zeile
Sachkonto
26 ‐ Auszahlungen für den
Erwerb von bew. Anlageverm.
7832101 Ausz. Erw. Lehr‐ u.
Unterrichtsmittel < 410 Euro
HH 2017
HH 2018
FP 2019
FP 2020
FP 2021
‐19.000
‐40.000
‐40.000
‐40.000
‐40.000
‐19.000
‐40.000
‐40.000
‐40.000
‐40.000
Budgetierter Ansatz
Der vorgenannte Ansatz beruht auf Erfahrungswerten der Vorjahre und dient im Wesentlichen
Ersatzbeschaffungen. Hierzu zählt insbesondere die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen.
211
Maßnahme: I231012506 Hochbaumaßnahmen (Sanierung zentrale Gewerke)
Produkt: 03023101 Thomas‐Eßer‐Berufskolleg
Zeile
18 + Zuwendungen für
Investitionsmaßnahmen
25 ‐ Auszahlungen für
Baumaßnahmen
Sachkonto
6811000 Inv.‐Zuwendungen
vom Land
7851000 Ausz. für
Hochbaumaßnahmen
HH 2017
HH 2018
FP 2019
FP 2020
FP 2021
860.000
820.000
491.000
0
0
‐1.000.000
‐1.000.000
‐1.000.000
‐389.000
0
‐140.000
‐180.000
‐509.000
‐389.000
0
Verpflichtungsermächtigung
V231012506
Gesamt-VE
1.389.100 €
2019
1.000.000 €
2020
389.100 €
2021
0€
2022
0€
Die überwiegende Bausubstanz des Schulgebäudes des Thomas-Eßer-Berufskollegs stammt aus den
1960er- (Trakte A und C) bzw. aus den 1970er-Jahren (Trakte B und D).
Mit dem Umfang und der Qualität der Sanierungsmaßnahmen gelingt es, eine Standardverbesserung
in drei zentralen Ausstattungsmerkmalen des Gebäudes und eine entsprechende Verlängerung der
Restnutzungsdauer zu erreichen.
In der Sitzung der Arbeitsgruppe Energiecontrolling 21 vom 14.04.2015 haben die Fachplaner der
Sanierungsmaßnahme ihre Konzepte zu den einzelnen Gewerken vorgestellt:
Fenster
Die Ausführung der Fenster erfolgt in Kunststoff mit 2-facher Isolierverglasung
Anforderungen der EnEV 2014 (U-Wert von 1,3 W/m²K) werden eingehalten
Einbaukonzept beachtet eine gleichmäßige Luftdichtheit und Wärmeverteilung
Außenfarbe der Fenster anthrazit, Innenfarbe weiß
Sonnenschutz in dunkelgrau (Blendwirkung)
Aufteilung der Fenster erfolgt gemäß statischer Erfordernis (in Anlehnung an die Fenster des
Berufskollegs Eifel)
Schadstoffsanierung
Partielle Sanierung der Gefahrstoffe (Einlagen inklusive Auflagen der Unterdecke sowie die
technische Isolierung an den Leitungen werden entsorgt)
Dämmmaterialien in Ständerwerken sowie der Fassadendämmung bleiben erhalten
(Bestandsschutz)
Im Griffbereich der Klassen liegenden Asbestbetonplatten werden demontiert und entsorgt
Grenzwerte für PCB-Belastung in den Fensterfugen und im Sonnenschutz sind überschritten,
raumlufthygienische Probleme bestehen jedoch nicht
In Fensteranlagen gefundenen Chlorparaffine (PCB-Ersatzstoffe) werden ebenfalls entsorgt
Gefahrstoffkataster wird über die Sanierungsmaßnahme hinaus fortgeschrieben
Beleuchtung
Ausführung der Beleuchtung erfolgt in LED-Technologie
Durch Öffnung der Decken für Schadstoffsanierung und Fenstereinbau werden
Synergieeffekte genutzt und eine Sprachalarmierung, eine Einzelraumregelung, neue
Steckdosengrundausstattungen für die Klassen installiert, neue Flurverkabelungen und
Beleuchtung sowie einzelne Zusatzinstallationen vorgenommen
Heizung
Umsetzung gegen Ende der Gesamtmaßnahme (im Jahr 2020)
Einbau eines separaten, energieeffizienten Heizkessels für die Sporthalle
Unterstützung mit einer Solaranlage
Installation zwei neuer, kleiner dimensionierter und energieeffizienter Heizkessel für das
Schulgebäude
212
Der Gesamtauszahlungsbedarf beläuft sich auf 6.389.100 €.
Die Sanierungsmaßnahme wurde planmäßig begonnen und befindet sich derzeit innerhalb des
gesetzten Kostenrahmens.
Die Maßnahme zur Sanierung der zentralen Gewerbe im Thomas-Eßer-Berufskolleg wird zu einem
großen Teil aus Mitteln des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInVFöG) finanziert.
Folgekostenberechnung p.a.
(ohne Berücksichtigung Restwert, bei einer neuen Restnutzungsdauer von 28 Jahren):
Netto-Belastung Abschreibung ./. Sonderpostenauflösung
Kalkulatorische Zinsen
Summe
115.600 €
49.200 €
164.800 €
213
214
Budget 400 400 003
215
216
Produkt: 231 02 - Berufskolleg Eifel
Produktbereich:
030
Schulträgeraufgaben
Budget:
400 400 003
Berufskolleg Eifel
Gremium:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Verantwortlich:
Herr J. Roebers
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Das Berufskolleg umfasst die Bildungsgänge der Berufsschule, der Berufsfachschule
und der Fachschule.
Die Bildungsgänge der Berufsschule bereiten zusammen mit dem Lernort Betrieb auf
Berufsabschlüsse nach dem
Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung vor (Abschlüsse der Sekundarstufe II).
Die Abschlüsse der Sekundarstufe I können nachgeholt werden. Die übrigen
Bildungsgänge sind Angebotschulen, die nachfrageorientiert vorgehalten werden.
Der Kreis ist als Träger des Berufskollegs für Bereitstellung von nichtlehrendem Personal
(Schulsekretärinnen und Schulhausmeister) sowie der sächlichen und finanziellen
Voraussetzungen für die Beschulung von Schüler/innen in hauswirtschaftlichen und
wirtschaftlichen Bereichen verantwortlich.
Auftragsgrundlage:
Schulgesetz, Nebengesetze, Ausführungsvorschriften, Entscheidungen des Schulträgers
Strategische Ziele:
Das Berufskolleg vermittelt in einem differenzierten Unterrichtssystem in einfach- und
doppeltqualifizierenden Bildungsgängen eine berufliche und allgemeinbildende
Qualifizierung. Außerdem können Abschlüsse der Sekundarstufe I nachgeholt werden.
Zielgruppen:
Schülerinnen und Schüler aus dem gesamten Kreisgebiet sowie deren
Erziehungsberechtigte, Betriebe und Unternehmen.
217
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
030
030231
03023102
Bezeichnung
01
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
22
Schulträgeraufgaben
Berufskollegs
Berufskolleg Eifel
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
218
7.600
17.700
23.800
29.200
35.100
6.601,50
6.000
6.000
6.000
6.000
6.000
143,65
1.800
3.100
3.100
3.100
3.100
1.087,10
1.000
900
900
900
900
7.832,25
16.400
27.700
33.800
39.200
45.100
86.823,27
90.000
92.900
93.900
94.800
95.700
456.859,69
486.900
509.100
509.100
509.100
509.100
41.600
39.900
36.400
35.200
31.800
83.211,60
134.400
121.900
121.900
121.900
121.900
626.894,56
752.900
763.800
761.300
761.000
758.500
-619.062,31
-736.500
-736.100
-727.500
-721.800
-713.400
-619.062,31
-736.500
-736.100
-727.500
-721.800
-713.400
-619.062,31
-736.500
-736.100
-727.500
-721.800
-713.400
3.880,82
1.015.000
1.010.800
1.046.800
1.055.800
1.076.700
-622.943,13
-1.751.500
-1.746.900
-1.774.300
-1.777.600
-1.790.100
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
030
030231
03023102
Bezeichnung
Schulträgeraufgaben
Berufskollegs
Berufskolleg Eifel
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
6.601,50
6.000
6.000
6.000
6.000
6.000
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
143,65
1.800
3.100
3.100
3.100
3.100
07
+ Sonstige Einzahlungen
828,45
1.000
900
900
900
900
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
7.573,60
8.800
10.000
10.000
10.000
10.000
10
- Personalauszahlungen
92.409,95
90.000
92.900
93.900
94.800
95.700
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
492.792,87
486.900
509.100
509.100
509.100
509.100
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
78.691,53
77.400
84.800
84.800
84.800
84.800
663.894,35
654.300
686.800
687.800
688.700
689.600
-656.320,75
-645.500
-676.800
-677.800
-678.700
-679.600
14
- Transferauszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
2.000
100,00
100,00
2.000
800.000
40.978,18
69.000
73.000
73.000
73.000
73.000
40.978,18
869.000
73.000
73.000
73.000
73.000
-40.878,18
-867.000
-73.000
-73.000
-73.000
-73.000
219
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
VE
Plan
2019
Plan
2020
2021
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
OBERHALB DER WERTGRENZE
-800.000
I231022501 Berufsorientierungszentrum (Gute
Schule 2020)
-800.000
-800.000
25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen
-800.000
Summe
-800.000
-800.000
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I231021900 Veräußerung von bewegl.
Anlagevermögen
19 + Einzahlungen aus der Veräußerung
von Sachanlagen
100
934
100
934
I231022500 Hochbaumaßnahmen (allgemein)
-33.198
25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen
-33.198
I231022600 VG > 410 Euro
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I231022601 Lehr- u. Unterrichtsmittel > 410
Euro
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I231022620 VG < 410 Euro
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I231022621 Lehr- u. Unterrichtsmittel < 410 E
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-1.882
-12.000
-1.882
-12.000
-8.000
-8.000
-8.000
-8.000
-19.013
-28.000
-28.000
-19.013
-28.000
-28.000
-8.000
-8.000
-8.000
-8.000
-23.493
-28.000
-28.000
-28.000
-28.000
-120.109
-23.493
-120.109
-255
-3.470
-255
-3.470
-14.521
-73.147
-14.521
-73.147
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-9.000
-9.000
-9.389
-9.000
-9.000
-9.000
-9.000
-9.000
-9.000
-14.247
-50.000
-14.247
-50.000
-27.000
-27.000
-90.956
-27.000
-27.000
-27.000
-27.000
-27.000
-27.000
-49.908
-69.000
-73.000
-73.000
-73.000
-73.000
-353.827
-49.908
-869.000
-73.000
-73.000
-73.000
-73.000
-1.153.827
I231022625 Erwerb von Lizenzen < 410 Euro
-1.000
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-1.000
I231022630 VG < 410 (35 II GemHVO)
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I231022631 Lehr- u. Unterrichtsmittel < 410
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
Summe
Gesamtsumme
220
-90
-6.000
-90
-6.000
-9.389
-90.956
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 231 02 - Berufskolleg Eifel
(Budget 400 400 003)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440
HH 2017
HH 2018
5,3%
5,5%
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
0,0%
0,0%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
7,6%
6,9%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-9,15
-9,13
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
0,49
0,51
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,00
0,00
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
221
231 02 – Berufskolleg Eifel
(Budget 400 400 003 – Berufskolleg Eifel)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
In Zeile 2 wird die ertragswirksame Auflösung der Schul-/Bildungspauschale ausgewiesen. Nach dem
jährlichen GFG sind pauschale Zuweisungen zur Unterstützung der kommunalen Aufwendungen im
Schulbereich durch das Land NRW vorgesehen. Diese Landesmittel können im Rahmen des § 94
Schulgesetz NRW für den Bau, die Modernisierung und Sanierung, den Erwerb, Miete und Leasing
von Schulgebäuden sowie die Einrichtung und Ausstattung von Schulgebäuden eingesetzt werden.
Werden die Mittel für investive Zwecke verwandt, müssen in der Bilanz Sonderposten eingestellt und
entsprechend der Nutzungsdauer des beschafften Vermögensgegenstandes aufgelöst werden.
In Zeile 5 des Ergebnisplans (Privatrechtliche Leistungsentgelte) ist die Beteiligung der Schüler an den
Kosten des wöchentlichen Kochunterrichtes (6.000 €) nachgewiesen.
Zeile 6 des Ergebnisplans (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) enthält die zweckgebundene
Erstattung der Aus- und Fortbildung für staatliche Lehrkräfte (3.100 €). Gemäß Rd.Erl. des
Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW vom Januar 2004 erhalten die Schulen
zur Finanzierung der Fortbildungsaktivitäten ein Fortbildungsbudget. Der korrespondierende
Aufwandsansatz ist in Zeile 13 (SK 5291003) veranschlagt.
Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält
Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen
5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen
5271000 Lernmittel nach Lernmittelfreiheitsgesetz
5281000 Sachkosten
5281011 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel
5281050 Sachkosten (Leonardo da Vinci Projekt)
5291001 Schülerbeförderungskosten
5291002 Schulwanderungen und ‐fahrten
5291003 Aus‐ u. Fortb. staatl. Lehrkr.
Summe
2017
2018
25.700 32.300
50.100 49.500
7.400
7.400
40.200 40.300
0
0
361.700 376.500
0
0
1.800
3.100
486.900 509.100
Diff. 2018/2017
+ 6.600
‐ 600
+ 0
+ 100
+ 0
+ 14.800
+ 0
+ 1.300
+ 22.200
SK 5255000
Enthalten in dem Ansatz ist u.a. Aufwand für abgeschlossenen IT-Wartungs-, Softwarepflege- und
Supportverträge in Höhe von insgesamt 25.713.
SK 5271000
Nach § 96 Schulgesetz (SchulG) werden den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen und
Ersatzschulen (nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils der Schule)
eingeführte Lernmittel gemäß § 30 SchulG zum befristeten Gebrauch überlassen. Der Eigenanteil wird
durch den Anteil bestimmt, bis zu dem die Eltern verpflichtet sind, Lernmittel nach Entscheidung der
Schule auf eigene Kosten zu beschaffen. Seit dem Schuljahr 2008/2009 beträgt die Eigenleistung 1/3
des Durchschnittswertes. Demzufolge beträgt der Kreisanteil 2/3 des Durchschnittsbetrages. Auf
dieser Grundlage ergibt sich für das Haushaltsjahr 2018 ein Aufwandsansatz in Höhe von 49.500 €.
SK 5281011
Grundlage für die Ermittlung des Aufwandsansatzes sind die Schülerzahlen und die je nach Schulform
anzusetzende Schlüsselzahl. Des Weiteren sind Aufwendungen für die Teilnahme am Essen und die
Kopierkosten hier enthalten.
222
SK 5291001
Gem. § 97 Abs. 3 SchulG hat der Schulträger oder ein von ihm beauftragtes Verkehrsunternehmen
die Möglichkeit, im Rahmen eines besonderen Tarifangebotes Schülerzeitkarten anzubieten, die über
den Schulweg hinaus auch zur sonstigen Benutzung von Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs
berechtigen. Der Kreis Euskirchen bietet den Schülerinnen und Schülern in Zusammenhang mit dem
Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) die Möglichkeit, ein derartiges Schülerticket zu nutzen.
Das Schülerticket gilt an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr verbundweit. Als Ausgleich für den
erweiterten Geltungsbereich (über den eigentlichen Schulweg hinaus) haben die Erziehungsberechtigen eine Eigenleistung zu erbringen. Der Höchstbetrag des Eigenanteils beträgt 12 Euro pro
Beförderungsmonat.
Zum 01.08.2012 wurde der Vertrag mit der RVK geändert. Bis dahin wurde aufgrund eines
festgelegten Sockelbetrages unter Berücksichtigung der Veränderung der Schülerzahlen und der
Preiserhöhungen zum 01.01. eines jeden Jahres eine mtl. Rate ermittelt. Am Jahresende wurde eine
Spitzabrechnung von der RVK erstellt. Seit dem 01.08.2012 wird personengenau abgerechnet. Jeder
Schüler wird für sich betrachtet und der genaue Tarif in Rechnung gestellt. Auf der Grundlage des
neuen Abrechnungssystems und einer Neuberechnung unter Zugrundelegung der zu erwartenden
Schülerzahlen und der jeweiligen Preisstufe ergibt sich für 2018 ein Ansatz von 376.500 €.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
5811010 ILB Druckerei
5811011 ILB Schülerbeförderungskosten
Summe
2017
2018
3.200
3.700
300
300
967.400
977.900
20.900
7.700
23.000
20.800
200
400
0
0
1.015.000 1.010.800
Diff. 2018/2017
+ 500
+ 0
+ 10.500
‐ 13.200
‐ 2.200
+ 200
+ 0
‐ 4.200
Weitere Informationen zum Berufskolleg Kall: www.berufskolleg-eifel.de
223
Kennzahlen
I.
Anzahl der Schülerinnen und Schüler
am 15.10.
1. Pflichtbereich:
Berufsschule
Berufsgrundschuljahr (entfällt ab 01.08.2015)
Vorklasse zum Berufsgrundschuljahr (entfällt ab 01.08.2015)
Summe Pflichtbereich
2012
2013
2014
2015
2016
1.100
89
18
1.207
1.053
89
18
1.160
1.042
85
18
1.145
1.055
0
0
1.055
1.043
0
0
1.043
402
424
396
43
46
39
349
141
32
321
140
40
445
470
435
522
501
Gesamtzahl
1.652
1.630
1.580
1.577
1.544
Prognose Schulentwicklungsplan 2010
Differenz
1.523
+ 129
1.493
+ 137
1.444
+ 136
1.389
+ 188
1.339
+ 205
1.612
+ 18
1.554
+ 26
1.515
+ 62
1.449
+ 95
2. Angebotsbereich:
Berufsfachschule ( ab 01.08.15 inkl. ehem. BGJ und Vorklasse
BGJ)
Berufliches Gymnasium
Fachschule für Tourismus
Fachschule für Hauswirtschaftsmeister
Summe Angebotsbereich
Prognose Schulentwicklungsplan 2013
Differenz
231 02: Schülerzahlen BKE am 15.10.
Anzahl
2.000
1.800
1.600
435
1.400
390
1.200
1.000
392
391
419
495
533
597
484
429
472
449
445
470
435
522
501
368
409
800
600
400
837
936
968
1.147 1.103 1.082 1.068 1.106 1.108 1.129
1.287 1.259
1.188 1.201 1.207 1.160 1.145
1.055 1.043
200
0
1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Jahr
BKE- Pflichtbereich
224
BKE - Angebotsbereich
II.
Schülerbeförderung
a) Anzahl der ausgestellten Schülertickets (RVK + AVV)
a1) davon:
Freifahrtberechtigte *
a2) davon:
Nichtfreifahrtberechtigte **
a3) davon:
1. Befreite nach SGB XII
2. Befreite nach SGB II
3. Befreite nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
b) Anzahl der erstatteten Fälle: TaxiBusfahrten ***
c) Anzahl d. Gewährungen einer Wegstreckenentschädigung f.
d. Nutzung privater PKW ****
d) Anzahl der erstatteten Fahrscheine *****
2011 /
2012
2012 /
2013
2013 /
2014
2014 /
2015
2015 /
2016
519
500
512
506
487
496
446
458
459
443
19
38
40
46
44
0
2
0
24
0
4
0
22
0
4
0
6
0
1
0
4
0
1
0
17
3
4
2
4
1
0
0
3
1
6
* Freifahrtberechtigte sind Schüler, die die nächstgelegene Schule besuchen und deren Schulweg länger
als 5 km ist. Ebenso Schüler, deren Schulweg kürzer als 5 km, aber besonders gefährlich ist.
** Nichtfreifahrtberechtigte sind Schüler, deren Schulweg weniger als 5 km beträgt und nicht besonders
gefährlich ist.
*** TaxiBusse werden dann eingesetzt, wenn andere öffentliche Verkehrsmittel nicht zur Verfügung stehen.
Pro Fahrt wird ein Aufschlag in Höhe von 1 € erhoben.
**** Schüler, denen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich oder nicht zumutbar ist, sind
antragsberechtigt.
***** Schüler, die nicht freifahrtberechtigt sind u. kein Schülerticket besitzen, haben Anspruch auf
Fahrkostenerstattung zu ihrer Praktikumsstelle.
III. Lernmittelfreiheit
Anzahl der berechtigten Schüler*
Anzahl der Befreiungen nach SGB XII
Anzahl der Befreiungen nach SGB II
Anzahl der Befreiungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
2011 /
2012
2012 /
2013
2013 /
2014
2014 /
2015
2015 /
2016
770
0
2
0
764
1
1
0
736
0
1
0
713
0
1
0
755
0
1
0
* Die Lernmittelfreiheit gilt nicht für Schüler, die ein Arbeitsentgelt, eine Ausbildungsvergütung oder andere
Leistungen zur Beschaffung von Lernmitteln, z.B. BAföG erhalten.
225
Erläuterungen zur Investitionstätigkeit
Maßnahme: I231022600 VG > 410 Euro
Produkt: 03023102 Berufskolleg Eifel
Zeile
Sachkonto
26 ‐ Auszahlungen für den
Erwerb von bew. Anlageverm.
7831000 Ausz. Erw.
Vermögensg. > 410 Euro
HH 2017
HH 2018
FP 2019
FP 2020
FP 2021
‐12.000
‐8.000
‐8.000
‐8.000
‐8.000
‐12.000
‐8.000
‐8.000
‐8.000
‐8.000
Der vorgenannte Ansatz dient im Wesentlichen der Ersatzbeschaffung von Möbeln.
Maßnahme: I231022601 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel > 410 Euro
Produkt: 03023102 Berufskolleg Eifel
Zeile
Sachkonto
26 ‐ Auszahlungen für den
Erwerb von bew. Anlageverm.
7831000 Ausz. Erw.
Vermögensg. > 410 Euro
HH 2017
HH 2018
FP 2019
FP 2020
FP 2021
0
‐28.000
‐28.000
‐28.000
‐28.000
0
‐28.000
‐28.000
‐28.000
‐28.000
Budgetierter Ansatz
Der vorgenannte Ansatz dient im Haushaltsjahr 2018 im Wesentlichen der Erneuerung von zwei EDVRäumen sowie der Beschaffung von Einrichtungsgegenständen eines Biologieraums.
Soweit die Durchführung der o.g. Maßnahmen andere Auszahlungen oder Aufwendungen verursacht
(z.B. Baukosten), ist diese nur zulässig, wenn auch Mittel für die zusätzlichen Auszahlungen oder
Aufwendungen veranschlagt sind.
Folgekostenberechnung p.a.:
Kalkulatorische Abschreibung
Kalkulatorische Zinsen
1.866 €
560 €
Maßnahme: I231022631 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel < 410
Produkt: 03023102 Berufskolleg Eifel
Zeile
Sachkonto
26 ‐ Auszahlungen für den
Erwerb von bew. Anlageverm.
7832101 Ausz. Erw. Lehr‐ u.
Unterrichtsmittel < 410 Euro
HH 2017
HH 2018
FP 2019
FP 2020
FP 2021
‐50.000
‐27.000
‐27.000
‐27.000
‐27.000
‐50.000
‐27.000
‐27.000
‐27.000
‐27.000
Budgetierter Ansatz
Der vorgenannte Ansatz dient im Wesentlichen der Beschaffung von Einrichtungsgegenständen und
beruht auf Erfahrungswerten der Vorjahre.
226
Budget 400 400 004
227
228
Produkt: 221 01 - Hans-Verbeek-Schule
Produktbereich:
030
Schulträgeraufgaben
Budget:
400 400 004
Hans-Verbeek-Schule
Gremium:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Verantwortlich:
Frau Gabriele Schmitz
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Die Hans-Verbeek-Schule ist eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige
Entwicklung. Schuleinzugsbereich ist der Altkreis Euskirchen. Ziel und Aufgabe ist die
sonderpädagogische Förderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit
dem Förderbedarf Geistige Entwicklung. Sie unterstützt diese Schülerinnen und Schüler
in dem Prozess, ein selbstbestimmtes Leben in sozialer Integration zu führen.
Der Kreis ist als Schulträger zur Bereitstellung von nichtlehrendem Personal
(Schulsekretärin und Schulhausmeister) sowie der sächlichen und finanziellen
Voraussetzungen für die Beschulung von geistigbehinderten (teilweise
schwerstmehrfachbehinderten) Schüler/innen verpflichtet. Er hat darüber hinaus auf
freiwilliger Basis Pflege- und Betreuungskräfte, eine Logopädin, einen
Krankengymnasten sowie Küchenpersonal eingestellt.
Auftragsgrundlage:
Schulgesetz, Nebengesetze, Ausführungsvorschriften, Entscheidungen des Schulträgers
Strategische Ziele:
Ziel ist es, die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu Selbstverwirklichung
und sozialer Integration zu führen.
Zielgruppen:
Schülerinnen und Schüler der Schule sowie deren Erziehungsberechtigte
229
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
030
030221
03022101
Bezeichnung
01
Schulträgeraufgaben
Sonderschulen
Hans-Verbeek-Schule
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
1.220,00
2.600
2.600
2.600
2.600
2.600
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
37.668,50
24.200
38.000
38.000
38.000
38.000
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
13.653,87
13.600
28.700
28.700
28.700
28.700
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
52.662,37
40.400
69.300
69.300
69.300
69.300
11
- Personalaufwendungen
191.908,15
199.800
197.800
199.800
201.800
203.800
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
429.760,67
484.600
484.900
484.900
484.900
484.900
14
- Bilanzielle Abschreibungen
6.700
6.000
5.500
5.500
5.500
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
15.207,23
17.100
19.800
19.800
19.800
19.800
17
= Ordentliche Aufwendungen
636.876,05
708.200
708.500
710.000
712.000
714.000
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
-584.213,68
-667.800
-639.200
-640.700
-642.700
-644.700
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
-584.213,68
-667.800
-639.200
-640.700
-642.700
-644.700
-584.213,68
-667.800
-639.200
-640.700
-642.700
-644.700
1.294,73
397.200
388.400
401.200
405.400
413.000
-585.508,41
-1.065.000
-1.027.600
-1.041.900
-1.048.100
-1.057.700
22
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
230
120,00
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
030
030221
03022101
Bezeichnung
Schulträgeraufgaben
Sonderschulen
Hans-Verbeek-Schule
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
1.220,00
2.400
2.400
2.400
2.400
2.400
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
34.924,60
24.200
38.000
38.000
38.000
38.000
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
12.903,87
13.600
28.700
28.700
28.700
28.700
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
49.068,47
40.200
69.100
69.100
69.100
69.100
10
- Personalauszahlungen
190.437,88
199.800
197.800
199.800
201.800
203.800
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
429.939,04
484.600
484.900
484.900
484.900
484.900
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
10.356,99
12.100
13.400
13.400
13.400
13.400
630.733,91
696.500
696.100
698.100
700.100
702.100
-581.665,44
-656.300
-627.000
-629.000
-631.000
-633.000
14
- Transferauszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
20,00
2.000
2.000
10.000
5.830,14
16.000
15.000
15.000
15.000
15.000
5.830,14
16.000
25.000
15.000
15.000
15.000
-5.830,14
-14.000
-25.000
-15.000
-15.000
-15.000
231
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
VE
Plan
2019
Plan
2020
2021
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
600
I221011900 Veräußerung von beweglichem
Anlagevermögen
600
19 + Einzahlungen aus der Veräußerung
von Sachanlagen
700
I221011910 Versicherungsleistungen
700
19 + Einzahlungen aus der Veräußerung
von Sachanlagen
I221012500 Hochbaumaßnahmen (allgemein)
-10.000
-13.964
25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen
-10.000
-13.964
-4.000
-4.000
-4.000
-4.000
-8.668
-4.000
-4.000
-4.000
-4.000
-8.668
-4.000
-4.000
-19.766
-4.000
-4.000
-4.000
-4.000
-4.000
-4.000
I221012605 Erwerb von Lizenzen > 410 Euro
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-599
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-599
I221012600 VG > 410 Euro
-3.000
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-3.000
I221012601 Lehr- u. Unterrichtsmittel > 410
Euro
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-1.165
-8.000
-1.165
-8.000
-19.766
-6.344
I221012620 VG < 410 Euro
-6.344
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-593
-8.040
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-593
-8.040
I221012625 Erwerb von Lizenzen < 410 Euro
-100
-1.000
-1.000
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-100
-1.000
-1.000
-933
-2.000
-933
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
I221012621 Lehr- u. Unterrichtsmittel < 410 E
I221012630 VG < 410 (35 II GemHVO)
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I221012631 Lehr- u. Unterrichtsmittel < 410
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-3.040
-3.000
-3.040
-3.000
-3.000
-3.000
-3.000
-3.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-964
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.933
-3.000
-3.000
-3.000
-3.000
-19.064
-964
-2.933
-19.064
Summe
-5.830
-16.000
-25.000
-15.000
-15.000
-15.000
-79.042
Gesamtsumme
-5.830
-16.000
-25.000
-15.000
-15.000
-15.000
-79.042
232
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 221 01 - Hans-Verbeek-Schule
(Budget 400 400 004)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440
HH 2017
HH 2018
18,2%
18,2%
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
0,0%
0,0%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
1,5%
1,8%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-5,56
-5,37
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
1,05
1,04
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,00
0,00
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
233
221 01 – Hans-Verbeek-Schule
(Budget 400 400 004 – Hans-Verbeek-Schule)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
In Zeile 2 des Ergebnisplans (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) handelt es sich im
Wesentlichen um die Zuweisung des Landes (2.400 €) für die Durchführung von Projekten zur
Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen (NRW Landesprogramm Kultur und Schule).
Der Eigenanteil des Kreises beträgt 20%. Der korrespondierende Aufwandsansatz ist in Zeile 13 (SK
5281026) veranschlagt.
In Zeile 5 des Ergebnisplans (Privatrechtliche Leistungsentgelte) ist die Beteiligung der Schüler an den
Kosten der Verpflegung mit 38.000 € nachgewiesen.
Zeile 6 des Ergebnisplans (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) enthält:
Zeile 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen
4480000 Erträge aus Kostenerst. Bund
4481001 Kostenerstattungen vom Land (Schulwanderungen und
4481003 Erträge aus Kostenerst. Land (Aus‐u.Fortbil.staatl
4484000 Kostenerst. so. öffentl. Ber.
4484002 Kostenerst. Logopädie und Krankengymnastik
Summe
SK 4480000
Dem hier veranschlagten Ertrag in Höhe von
Bundesfreiwilligendienstleistende in Zeile 11 gegenüber.
2017
2018
‐12.000 ‐27.000
0
0
‐1.600 ‐1.700
0
0
0
0
‐13.600 ‐28.700
27.000
€
steht
Diff. 2018/2017
‐ 15.000
+ 0
‐ 100
+ 0
+ 0
‐ 15.100
Personalaufwand
für
SK 4481003
Der Ansatz enthält die zweckgebundene Erstattung der Aus- und Fortbildung für staatliche Lehrkräfte
(1.700 €). Gemäß Rd.Erl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW vom
Januar 2004 erhalten die Schulen zur Finanzierung der Fortbildungsaktivitäten ein Fortbildungsbudget. Der korrespondierende Aufwandsansatz ist in Zeile 13 (SK 5291003) veranschlagt.
Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält:
Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen
5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen
5271000 Lernmittel nach Lernmittelfreiheitsgesetz
5281000 Sachkosten
5281011 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel
5281026 Sachkosten (Landesprogramm Kultur und Schule)
5281027 Sachkosten (Schulveranstaltungen)
5281028 Sachkosten (Verpflegung)
5281054 Sachkosten (Inhouse‐Beschulung)
5291001 Schülerbeförderungskosten
5291002 Schulwanderungen und ‐fahrten
5291003 Aus‐ u. Fortb. staatl. Lehrkr.
5291004 Entschädigung Freiwilliges Soziales Jahr
Summe
234
2017
2018
8.800 11.800
3.800
3.900
8.000
8.000
10.000 10.000
3.100
3.100
1.500 10.000
61.600 50.000
1.900
1.900
361.100 361.100
0
0
1.600
1.700
23.200 23.400
484.600 484.900
Diff. 2018/2017
+ 3.000
+ 100
+ 0
+ 0
+ 0
+ 8.500
‐ 11.600
+ 0
+ 0
+ 0
+ 100
+ 200
+ 300
SK 5255000
Die Erhöhung des Ansatzes um 3.000 € ist u.a. begründet durch zusätzlich eingeplante
Reparaturkosten.
SK 5271000
Nach § 96 Schulgesetz (SchulG) werden den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen und
Ersatzschulen (nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils der Schule)
eingeführte Lernmittel gemäß § 30 SchulG zum befristeten Gebrauch überlassen. Der Eigenanteil wird
durch den Anteil bestimmt, bis zu dem die Eltern verpflichtet sind, Lernmittel nach Entscheidung der
Schule auf eigene Kosten zu beschaffen. Seit dem Schuljahr 2008/2009 beträgt die Eigenleistung nur
1/3 des Durchschnittswertes. Demzufolge beträgt der Kreisanteil 2/3 des Durchschnittsbetrages. Auf
dieser Grundlage ergibt sich für das Haushaltsjahr 2018 ein Aufwandsansatz in Höhe von 3.900 €.
SK 5281000
Hier ist u.a. ein Betrag in Höhe von 6.600 € für die im Rahmen der Ausgabe der Schulverpflegung
erforderliche Hilfskraft eingeplant.
SK 5281027
Der Aufwandsansatz Schulveranstaltungen beinhaltet ca. 800 € für das Schulschwimmen, 9.400 € für
therapeutisches Reiten und einen Anteil freiwilliger Leistungen von 762 € (für 127 Schüler je 6 €). Im
Rahmen der Veränderungsliste muss eine Erhöhung des Ansatzes auf 11.000 € vorgenommen
werden.
SK 5281028
Die Ansatzermittlung erfolgt auf der Grundlage der zu verpflegenden Schüler, dem zu zahlenden
Kostenbeitrag für ein Mittagessen sowie der Anzahl der Essenstage, die jedes Jahr unterschiedlich
sind. Aufgrund dieser Berechnungsgrundlagen vermindert sich der Bedarf für 2018 gegenüber dem
Vorjahr auf 50.000 €.
SK 5281054
Der Kreistag hat am 20.06.2007 (V 321/2007) die Bildung eines Teilstandortes der Hans-VerbeekSchule im Heilpädagogischen Eingliederungszentrum in Bürvenich zum Zwecke der InhouseBeschulung beschlossen.
SK 5291004
Mit dem DRK-Kreisverband Köln e.V. besteht seit 2006 ein Rahmenvertrag über die Gestellung von
jungen Menschen im Rahmen des „Freiwilligen Sozialen Jahres“ (FSJ). Die FSJ'ler unterstützen
gemeinsam mit den Bundesfreiwilligendienstleistenden sowie mit Praktikanten die in Trägerschaft des
Kreises stehenden Pflege- und Betreuungskräfte. Ziel ist es, dass für jede Klasse mindestens eine
Pflege- und Betreuungskraft zur Verfügung steht. Für 2018 werden u.a. Mittel für den Einsatz von nur
noch 3 FSJ´lern eingeplant.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
5811010 ILB Druckerei
Summe
2017
2018
1.100
1.200
600
600
341.000 339.900
13.100
6.200
41.400 40.500
0
0
397.200 388.400
Diff. 2018/2017
+ 100
+ 0
‐ 1.100
‐ 6.900
‐ 900
+ 0
‐ 8.800
235
Kennzahlen
I.
Anzahl der Schülerinnen und Schüler
am 15.10.
Anzahl
Prognose Schulentwicklungsplan 2010
Differenz
2012
126
2013
122
2014
121
2015
118
2016
127
144
- 18
139
- 17
136
- 15
128
- 10
124
+3
221 01: Schülerzahlen Hans‐Verbeek‐Schule am 15.10.
160
140
120
100
80
60
133 135
118 118 126
114
103 104 106
145 146 148 140
128 126 122 121
127
118
40
20
0
II.
Schülerspezialverkehr
Anzahl der gefahrenen km
2011 /
2012
2012 /
2013
2013 /
2014
2014 /
2015
2015 /
2016
132.060
133.120
133.180
134.200
133.900
2012
2013
2014
2015
2016
0
5
77
29
0
37
39
35
0
30
30
36
0
20
36
36
0
43
37
7
2015
2016
III. Zivildienstleistende, FSJ, Praktikanten
a) Anzahl der Monate der Zivildienstleistenden
b) Anzahl der Monate der Bundesfreiwilligendienstleistenden
c) Anzahl der Monate des Freiw. Sozialen Jahrs (FSJ)
d) Anzahl der Monate der Praktikanten
IV. Schulverpflegung
2012
a) Anzahl der teilnehmenden Schüler
davon: a) Befreiungen nach SGB XII
b) Befreiungen nach SGB II
c) Befreiungen nach AsylbewerberleistungsG
d) Zuschuss aus B+T (neu ab 2016)
b) Anzahl der ausgeteilten Essen
236
2013
2014
106
13
13
0
103
17
2
0
100
16
9
1
95
19
10
1
15.900
15.450
15.000
14.250
106
17
10
1
14
15.900
Kosten der Essensbeschaffung und Personalkosten (ohne Bewirtschaftung, Kapitalkosten etc.)
2012
2013
2014
c) Kosten je Essen für den Kreis
2,39
3,34
3,38
d) Kosten je Essen für die Eltern
2,87
2,93
3,00
2015
3,66
3,00
2016
3,21
3,10
V.
Logopädie und Krankengymnastik
a) Anzahl der Behandlungen
1. Krankengymnastik
2. Logopädie
2012
2013
2014
2015
2016
593
364
600
349
508
362
70
0
0
0
237
Erläuterungen zur Investitionstätigkeit
Maßnahme: I221012600 VG > 410 Euro
Produkt: 03022101 Hans‐Verbeek‐Schule
Zeile
Sachkonto
26 ‐ Auszahlungen für den
Erwerb von bew. Anlageverm.
7831000 Ausz. Erw.
Vermögensg. > 410 Euro
HH 2017
HH 2018
FP 2019
FP 2020
FP 2021
‐3.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
‐3.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
Budgetierter Ansatz
Der vorgenannte Ansatz wird zur Beschaffung einer Wickelliege sowie einer Wäschemangel benötigt.
Soweit die Durchführung der o.g. Maßnahmen andere Auszahlungen oder Aufwendungen verursacht
(z.B. Baukosten), ist diese nur zulässig, wenn auch Mittel für die zusätzlichen Auszahlungen oder
Aufwendungen veranschlagt sind.
Folgekostenberechnung p.a.:
Kalkulatorische Abschreibung
Kalkulatorische Zinsen
320 €
80 €
Maßnahme: I221012601 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel > 410 Euro
Produkt: 03022101 Hans‐Verbeek‐Schule
Zeile
Sachkonto
26 ‐ Auszahlungen für den
Erwerb von bew. Anlageverm.
7831000 Ausz. Erw.
Vermögensg. > 410 Euro
HH 2017
HH 2018
FP 2019
FP 2020
FP 2021
‐8.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
‐8.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
Für das Haushaltsjahr 2018 ist die Beschaffung von zwei iPads, einer Outdoor-Nestschaukel sowie
einer Küchenzeile vorgesehen.
Folgekostenberechnung p.a.:
Abschreibung ./. Sonderpostenauflösung
Kalkulatorische Zinsen
238
530 €
80 €
Budget 400 400 005
239
240
Produkt: 221 02 - St.-Nikolaus-Schule
Produktbereich:
030
Schulträgeraufgaben
Budget:
400 400 005
St.-Nikolaus-Schule
Gremium:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Verantwortlich:
Frau Andrea Luxenburger-Schlösser
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Die St.-Nikolaus-Schule ist eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige
Entwicklung. Schuleinzugsbereich ist der Altkreis Schleiden. Ziel und Aufgabe ist die
sonderpädagogische Förderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit
dem Förderbedarf Geistige Entwicklung. Sie unterstützt diese Schülerinnen und Schüler
in dem Prozess, ein selbstbestimmtes Leben in sozialer Integration zu führen.
Der Kreis ist als Schulträger zur Bereitstellung von nichtlehrendem Personal
(Schulsekretärin und Schulhausmeister) sowie der sächlichen und finanziellen
Voraussetzungen für die Beschulung von geistigbehinderten (teilweise
schwerstmehrfachbehinderten) Schüler/innen verpflichtet. Er hat darüber hinaus auf
freiwilliger Basis Pflege- und Betreuungskräfte, eine Logopädin, einen
Krankengymnasten sowie Küchenpersonal eingestellt.
Auftragsgrundlage:
Schulgesetz, Nebengesetze, Ausführungsvorschriften, Entscheidungen des Schulträgers
Strategische Ziele:
Ziel ist es, die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu Selbstverwirklichung
und sozialer Integration zu führen.
Zielgruppen:
Schülerinnen und Schüler der Schule sowie deren Erziehungsberechtigte
241
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
030
030221
03022102
Bezeichnung
01
Schulträgeraufgaben
Sonderschulen
St. Nikolaus-Schule
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
500
1.600
1.600
1.600
1.600
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
21.773,65
16.800
21.700
21.700
21.700
21.700
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
11.437,24
12.000
11.600
11.600
11.600
11.600
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
33.510,89
29.300
34.900
34.900
34.900
34.900
11
- Personalaufwendungen
129.515,62
124.300
114.500
115.600
116.800
118.100
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
351.138,55
410.100
403.400
403.400
403.400
403.400
14
- Bilanzielle Abschreibungen
12.500
13.500
9.500
9.000
9.000
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
9.811,33
15.200
18.700
18.700
18.700
18.700
17
= Ordentliche Aufwendungen
490.465,50
562.100
550.100
547.200
547.900
549.200
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
-456.954,61
-532.800
-515.200
-512.300
-513.000
-514.300
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
-456.954,61
-532.800
-515.200
-512.300
-513.000
-514.300
-456.954,61
-532.800
-515.200
-512.300
-513.000
-514.300
1.294,73
320.900
305.100
315.500
318.500
324.600
-458.249,34
-853.700
-820.300
-827.800
-831.500
-838.900
22
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
242
300,00
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
030
030221
03022102
Bezeichnung
Schulträgeraufgaben
Sonderschulen
St. Nikolaus-Schule
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
1.200
1.200
1.200
1.200
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
23.055,10
16.800
21.700
21.700
21.700
21.700
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
10.976,96
12.000
11.600
11.600
11.600
11.600
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
34.032,06
28.800
34.500
34.500
34.500
34.500
10
- Personalauszahlungen
125.640,53
124.300
114.500
115.600
116.800
118.100
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
349.123,09
410.100
403.400
403.400
403.400
403.400
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
7.623,78
8.200
8.500
8.500
8.500
8.500
482.387,40
542.600
526.400
527.500
528.700
530.000
-448.355,34
-513.800
-491.900
-493.000
-494.200
-495.500
14
- Transferauszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
15.500
15.500
24.000
3.432,18
11.000
16.000
16.000
16.000
16.000
3.432,18
35.000
16.000
16.000
16.000
16.000
-3.432,18
-19.500
-16.000
-16.000
-16.000
-16.000
243
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
VE
Plan
2019
Plan
2020
2021
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
OBERHALB DER WERTGRENZE
-2.870
I221022501 Hochbaumaßnahmen (Erw. St.
Nikolaus-Sch)
-2.870
12800 Geleistete Anzahlungen, Anlagen
im Bau
-12.908
I221022602 VG > 410 Euro (Einrichtung
Erweiterung)
-12.908
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
Summe
-15.778
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
-24.000
I221022500 Hochbaumaßnahmen (allgemein)
-24.000
13.500
18 + Zuwendungen für
Investitionsmaßnahmen
13.500
-24.000
25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen
-24.000
I221022600 VG > 410 Euro
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I221022601 Lehr- und Unterrichtsmittel > 410
Euro
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-572
-2.000
-2.000
-572
-2.000
-2.000
-845
-4.000
-845
-4.000
-4.000
-4.000
-4.000
-4.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-11.935
-4.000
-4.000
-4.000
-4.000
-42.268
-11.935
-42.268
I221022605 Erwerb von Lizenzen > 410 Euro
-500
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-500
-1.895
I221022620 VG < 410 Euro
-1.895
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-24.701
I221022621 Lehr- u. Unterrichtsmittel < 410 E
-24.701
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I221022625 Erwerb von Lizenzen < 410 Euro
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-6.917
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-6.917
-3.000
-3.000
-3.000
-3.000
-2.829
-6.000
-6.000
-6.000
-6.000
-12.224
-1.000
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-1.000
I221022630 VG < 410 (35 II GemHVO)
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I221022631 Lehr- u. Unterrichtsmittel < 410
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-442
-2.000
-442
-2.000
-1.573
-4.000
-1.573
-4.000
-3.000
-3.000
-3.000
-3.000
-6.000
-6.000
-6.000
-6.000
-2.829
-12.224
Summe
-3.432
-35.000
-16.000
-16.000
-16.000
-16.000
-127.268
Gesamtsumme
-3.432
-35.000
-16.000
-16.000
-16.000
-16.000
-143.046
244
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 221 02 - St. Nikolaus-Schule
(Budget 400 400 005)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440
HH 2017
HH 2018
14,2%
13,6%
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
0,0%
0,0%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
1,7%
2,2%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-4,46
-4,28
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
0,66
0,61
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,00
0,00
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
245
221 02 – St. Nikolaus-Schule
(Budget 400 400 005 – St. Nikolaus-Schule)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
In Zeile 2 des Ergebnisplans (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) handelt es sich im
Wesentlichen um die Zuweisung des Landes (1.200 €) für die Durchführung von Projekten zur
Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen (NRW Landesprogramm Kultur und Schule).
Der Eigenanteil des Kreises beträgt 20%. Der korrespondierende Aufwandsansatz ist in Zeile 13 (SK
5281026) veranschlagt.
In Zeile 5 des Ergebnisplans (Privatrechtliche Leistungsentgelte) ist die Beteiligung der Schüler an den
Kosten der Verpflegung mit 21.700 € nachgewiesen.
Zeile 6 des Ergebnisplans (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) enthält:
Zeile 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen
4480000 Erträge aus Kostenerst. Bund
4481003 Erträge aus Kostenerst. Land (Aus‐u.Fortbil.staatl
4484000 Kostenerst. so. öffentl. Ber.
4484002 Kostenerst. Logopädie und Krankengymnastik
Summe
2017
2018
0
0
‐3.600 ‐1.200
0
0
‐8.400 ‐10.400
‐12.000 ‐11.600
Diff. 2018/2017
+ 0
+ 2.400
+ 0
‐ 2.000
+ 400
SK 4481003
Der Ansatz enthält die zweckgebundene Erstattung der Aus- und Fortbildung für staatliche Lehrkräfte.
Gemäß Rd.Erl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW vom Januar 2004
erhalten die Schulen zur Finanzierung der Fortbildungsaktivitäten ein Fortbildungsbudget. Der
korrespondierende Aufwandsansatz ist in Zeile 13 (SK 5291003) veranschlagt.
SK 4484002
In 2018 ist der Ansatz zu erhöhen, weil die Verträge mit den Krankenkassen angepasst wurden.
Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält:
Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen
5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen
5271000 Lernmittel nach Lernmittelfreiheitsgesetz
5281000 Sachkosten
5281011 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel
5281026 Sachkosten (Landesprogramm Kultur und Schule)
5281027 Sachkosten (Schulveranstaltungen)
5281028 Sachkosten (Verpflegung)
5291001 Schülerbeförderungskosten
5291003 Aus‐ u. Fortb. staatl. Lehrkr.
5291004 Entschädigung Freiwilliges Soziales Jahr
Summe
2017
2018
2.300
5.300
2.600
2.600
3.100
3.300
6.200
6.100
0
1.600
13.700 13.700
39.500 30.000
285.000 285.000
1.200
3.600
54.100 54.600
410.100 403.400
Diff. 2018/2017
+ 3.000
+ 0
+ 200
‐ 100
+ 1.600
+ 0
‐ 9.500
+ 0
‐ 2.400
+ 500
‐ 6.700
SK 5255000
Der Aufwandsansatz beinhaltet 4.300 € für IT-Wartungen und eine Pauschale von 1.000 € für
Reparaturen.
SK 5271000
Nach § 96 Schulgesetz (SchulG) werden den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen und
Ersatzschulen (nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils der Schule)
eingeführte Lernmittel gemäß § 30 SchulG zum befristeten Gebrauch überlassen. Der Eigenanteil wird
246
durch den Anteil bestimmt, bis zu dem die Eltern verpflichtet sind, Lernmittel nach Entscheidung der
Schule auf eigene Kosten zu beschaffen.
Seit dem Schuljahr 2008/2009 beträgt die Eigenleistung 1/3 des Durchschnittwertes. Der Kreisanteil
beträgt folglich 2/3 des Durchschnittbetrages. Auf dieser Grundlage ergibt sich für das Haushaltsjahr
2018 ein Aufwandsansatz in Höhe von 2.600 €.
SK 5281027
Der Aufwandsansatz Schulveranstaltungen beinhaltet u.a. Aufwendungen für das Schulschwimmen
(2.400 €) sowie für das therapeutische Reiten einschl. Fahrtkosten (10.800 €). Ebenfalls enthalten ist
ein Anteil freiwilliger Leistungen in Höhe von 6 € je Schüler, der bei einer Schülerzahl von 78 einem
Betrag von 468 € entspricht.
SK 5281028
Die Ansatzermittlung erfolgt auf der Grundlage der zu verpflegenden Schüler, dem zu zahlenden
Kostenbeitrag für ein Mittagessen sowie der Anzahl der Essenstage, die jedes Jahr unterschiedlich
sind. Aufgrund dieser Berechnungsgrundlagen vermindert sich der Bedarf für 2018 gegenüber dem
Vorjahr auf 30.000 €.
SK 5291004
Mit dem DRK-Kreisverband Köln e.V. wurde 2006 ein Rahmenvertrag über die Gestellung von jungen
Menschen im Rahmen des „Freiwilligen Sozialen Jahres“ (FSJ) abgeschlossen. Die FSJ'ler unterstützen die in Trägerschaft des Kreises stehenden Pflege- und Betreuungskräfte. Ziel ist, dass jeder
Klasse eine Pflege- und Betreuungskraft zur Verfügung steht. Im Jahr 2018 werden voraussichtlich 7
FSJ´ler an der Schule eingesetzt.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
Summe
2017
2018
1.100
1.200
400
400
281.600 277.100
9.900
2.400
27.900 24.000
320.900 305.100
Diff. 2018/2017
+ 100
+ 0
‐ 4.500
‐ 7.500
‐ 3.900
‐ 15.800
247
Kennzahlen
I.
Anzahl der Schülerinnen und Schüler
am 15.10.
Anzahl
2012
83
2013
85
2014
81
2015
81
2016
78
83
+0
80
+5
79
+2
70
+ 11
68
+ 10
Prognose Schulentwicklungsplan 2010
Differenz
221 02: Schülerzahlen St. Nikolaus‐Schule am 15.10.
100
90
80
70
60
50
40
30
20
48
56
64
72
73
77
72
79
76
77
80
85
82
87
83
85
81
81
78
10
0
II.
Schülerspezialverkehr
2011 /
2012
Anzahl der gefahrenen km
2012 /
2013
2013 /
2014
2014 /
2015
2015 /
2016
131.130 136.608 135.700 135.700 136.400
III. Zivildienstleistende, FSJ, Praktikanten
a) Anzahl der Monate der Zivildienstleistenden
b) Anzahl der Monate der Bundesfreiwilligendienstleistenden
c) Anzahl der Monate des Freiw. Sozialen Jahrs (FSJ)
d) Anzahl der Monate der Praktikanten
2012
2013
2014
2015
2016
0
5
65
0
0
0
78
0
0
0
82
0
0
0
72
0
0
0
72
0
2015
2016
IV. Schulverpflegung
2012
a) Anzahl der teilnehmenden Schüler
davon: a) Befreiungen nach SGB XII
b) Befreiungen nach SGB II
c) Befreiungen nach AsylbewerberleistungsG
d) Zuschuss aus B+T (neu ab 2016)
b) Anzahl der ausgeteilten Essen
248
2013
2014
63
14
9
0
63
13
10
0
61
13
7
0
63
16
6
1
9.450
9.450
9.150
9.450
59
15
6
1
5
8.850
c) Kosten der Essensbeschaffung und Personalkosten (ohne Bewirtschaftung, Kapitalkosten etc.)
2012
2013
2014
2015
c1) Kosten je Essen für den Kreis
5,71
6,31
6,48
6,05
c2) Kosten je Essen für die Eltern
2,87
2,93
3,00
3,00
2016
6,57
3,10
V.
Logopädie und Krankengymnastik
Anzahl der Behandlungen:
1. Krankengymnastik
2. Logopädie
2012
2013
2014
2015
2016
560
709
414
633
393
675
56
677
0
645
249
Erläuterungen zur Investitionstätigkeit
Maßnahme: I221022601 Lehr‐ und Unterrichtsmittel > 410 Euro
Produkt: 03022102 St. Nikolaus‐Schule
Zeile
Sachkonto
26 ‐ Auszahlungen für den
Erwerb von bew. Anlageverm.
7831000 Ausz. Erw.
Vermögensg. > 410 Euro
HH 2017
HH 2018
FP 2019
FP 2020
FP 2021
‐4.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
Budgetierter Ansatz
Der vorgenannte Ansatz wird zur Beschaffung einer Hockertreppe, eines Gehbarrens sowie eines
Testkoffers benötigt.
Soweit die Durchführung der o.g. Maßnahmen andere Auszahlungen oder Aufwendungen verursacht
(z.B. Baukosten), ist diese nur zulässig, wenn auch Mittel für die zusätzlichen Auszahlungen oder
Aufwendungen veranschlagt sind.
Folgekostenberechnung p.a.:
Kalkulatorische Abschreibung
Kalkulatorische Zinsen
320 €
80 €
Maßnahme: I221022631 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel < 410
Produkt: 03022102 St. Nikolaus‐Schule
Zeile
Sachkonto
26 ‐ Auszahlungen für den
Erwerb von bew. Anlageverm.
7832101 Ausz. Erw. Lehr‐ u.
Unterrichtsmittel < 410 Euro
HH 2017
HH 2018
FP 2019
FP 2020
FP 2021
‐4.000
‐6.000
‐6.000
‐6.000
‐6.000
‐4.000
‐6.000
‐6.000
‐6.000
‐6.000
Der vorgenannte Ansatz beruht auf Erfahrungswerten der Vorjahre und dient im Wesentlichen
Ersatzbeschaffungen.
250
Budget 400 400 006
251
252
Produkt: 221 05 - Matthias-Hagen-Schule
Produktbereich:
030
Schulträgeraufgaben
Budget:
400 400 006
Matthias-Hagen-Schule
Gremium:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Verantwortlich:
Herr Jan Schütz
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Gemäß Beschluss des Kreistages vom 09.04.2014 hat der Kreis Euskirchen mit
Wirkung vom 01.08.2015 die bisher in Trägerschaft der Kreisstadt Euskirchen stehende
Förderschule Matthias-Hagen-Schule in Euskirchen übernommen. Es handelt sich um
eine Förderschule im Verbund für Schülerinnen und Schülern mit Lern- und
Entwicklungsstörungen im Bereich der Primarstufe und der Sekundarstufe I mit den
Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung.
Schuleinzugsbereiche sind die Städte Euskirchen und Bad Münstereifel sowie die
Gemeinde Weilerswist. Aber auch Schülerinnen und Schüler aus dem gesamten
Kreisgebiet mit festgestelltem Intensivförderbedarf im Förderschwerpunkt emotionale und
soziale Entwicklung können nach erfolgter Auflösung der Don-Bosco-Schule seit dem
Schuljahr 2015/16 an dieser Schule gefördert werden.
Der Kreis ist als Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht
erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und
das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der
Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu
stellen (§ 79 SchulG NRW).
Im Primarbereich ist das Förderschulzentrum Nord als Offene Ganztagsschule konzipiert.
Für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I werden Betreuungsangebote aus
dem Programm "Geld oder Stellen" angeboten.
Auftragsgrundlage:
Schulgesetz NRW, Nebengesetze, Verordnungen und Ausführungsvorschriften,
Kreistagsbeschlüsse, Entscheidungen der Verwaltungsleitung
Strategische Ziele:
Schülerinnen und Schüler, die erhebliche Beeinträchtigungen im Lernen, in der Sprache
sowie in der emotionalen und sozialen Entwicklung aufweisen, bedürfen
sonderpädagogischer Unterstützung. Sonderpädagogische Förderung findet in der Regel
in der allgemeinen Schule statt. Die Eltern können abweichend hiervon die Förderschule
wählen. Die sonderpädagogische Förderung hat das Ziel, die Schülerinnen und Schüler
zu den im Schulgesetz und in der Ausbildungsordnung vorgesehenen Abschlüssen zu
führen. Für den Unterricht gelten grundsätzlich die Unterrichtsvorgaben für die
allgemeine Schule sowie die Richtlinien für die einzelnen Förderschwerpunkte. An der
Förderschule kann neben dem Förderschulabschluss "Lernen" auch der
Hauptschulabschluss erworben werden.
Zielgruppen:
Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer
Unterstützung sowie deren Erziehungsberechtigte, Lehrerinnen und Lehrer.
253
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
030
030221
03022105
Bezeichnung
01
Schulträgeraufgaben
Sonderschulen
Matthias-Hagen-Schule
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
63.104,00
122.000
130.700
130.700
130.700
130.700
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
8.728,00
4.600
6.500
6.500
6.500
6.500
06
07
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
6.818,57
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
+ Sonstige ordentliche Erträge
1.998,05
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
80.648,62
127.600
138.200
138.200
138.200
138.200
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
64.782,01
62.200
64.000
64.600
65.400
66.000
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
287.076,36
264.800
267.700
267.700
267.700
267.700
25.000
10.000
9.500
8.000
15
- Transferaufwendungen
8.000
138.874,74
145.100
170.700
170.700
170.700
170.700
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
390.623,35
429.400
439.900
439.900
439.900
439.900
17
= Ordentliche Aufwendungen
881.356,46
926.500
952.300
952.400
951.700
952.300
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
-800.707,84
-798.900
-814.100
-814.200
-813.500
-814.100
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
-800.707,84
-798.900
-814.100
-814.200
-813.500
-814.100
-800.707,84
-798.900
-814.100
-814.200
-813.500
-814.100
1.294,73
25.800
18.000
18.300
18.700
18.800
-802.002,57
-824.700
-832.100
-832.500
-832.200
-832.900
22
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
254
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
030
030221
03022105
Bezeichnung
Schulträgeraufgaben
Sonderschulen
Matthias-Hagen-Schule
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
63.104,00
64.000
83.400
83.400
83.400
83.400
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
8.728,00
4.600
6.500
6.500
6.500
6.500
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
800,00
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
74.580,05
69.600
90.900
90.900
90.900
90.900
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
59.082,94
62.200
64.000
64.600
65.400
66.000
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
345.308,53
264.800
268.200
268.200
268.200
268.200
14
15
- Transferauszahlungen
174.439,80
145.100
170.700
170.700
170.700
170.700
- Sonstige Auszahlungen
419.727,08
426.400
428.400
428.400
428.400
428.400
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
998.558,35
898.500
931.300
931.900
932.700
933.300
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
-923.978,30
-828.900
-840.400
-841.000
-841.800
-842.400
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
6.751,57
8.000
13.000
13.000
13.000
13.000
6.751,57
8.000
13.000
13.000
13.000
13.000
-6.701,57
-8.000
-13.000
-13.000
-13.000
-13.000
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
1.948,05
50,00
50,00
255
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
VE
Plan
2019
Plan
2020
2021
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I221051900 Veräußerung von beweglichem
Anlagevermögen
19 + Einzahlungen aus der Veräußerung
von Sachanlagen
50
50
50
50
I221052600 VG > 410 Euro
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-68.685
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-68.685
-1.000
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-1.000
I221052601 Lehr- u. Unterrichtsmittel > 410
Euro
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-4.459
-4.000
-8.459
-4.459
-4.000
-8.459
I221052625 Erwerb von Lizenzen < 410 Euro
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-4.000
-4.000
-4.000
-4.000
-69.528
-4.000
-4.000
-4.000
-4.000
-69.528
-6.000
-6.000
-5.293
-6.000
-6.000
-6.000
-6.000
-6.000
-6.000
I221052630 VG < 410 (35 II GemHVO)
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I221052631 Lehr- u. Unterrichtsmittel < 410
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-2.293
-3.000
-2.293
-3.000
-5.293
Summe
-6.702
-8.000
-13.000
-13.000
-13.000
-13.000
-151.914
Gesamtsumme
-6.702
-8.000
-13.000
-13.000
-13.000
-13.000
-151.914
256
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 221 05 - Matthias-Hagen-Schule
(Budget 400 400 006)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440
HH 2017
HH 2018
6,7%
6,7%
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
15,2%
17,6%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
45,1%
45,3%
-4,31
-4,35
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
0,33
0,34
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,76
0,89
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
257
221 05 – Matthias-Hagen-Schule
(Budget 400 400 006 – Matthias-Hagen-Schule)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
Der Kreistag hat am 09.04.2014 die Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule
Matthias-Hagen durch den Kreis Euskirchen ab dem 01.08.2015 beschlossen (siehe hierzu V
108/2014). Die Matthias-Hagen-Schule und die am 01.08.2017 ebenfalls vom Kreis übernommene
Stephanusschule (siehe Produkt 221 06) bilden eine eigene Einrichtung nach § 56 Abs. 4 KrO.
Zeile 2 des Ergebnisplans (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) enthält:
Kostenträger
Sachkonto
0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule
4141008 Zuw. lfd Zwecke vom
Land (Kultur und Schule)
0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule
0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule
0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule
0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule
0302210501 Offene Ganztagsschule
Ergebnis
4141022 Zuw. lfd Zwecke vom
Land
(Sonst.Betreuungsangebote
4141023 Zuw. lfd. Zwecke vom
Land (Geld oder Stelle)
4141100 Zuw. lfd Zwecke vom
Land (Konsumtiver Anteil Schul
4161000 Ertr. Aufl. SoPo aus
Zuwendung
4141000 Zuw. lfd Zwecke vom
Land
2017
2018
Diff. 2018/2017
‐2.400
‐1.200
+ 1.200
‐6.500
‐8.500
‐ 2.000
‐15.000
‐15.900
‐ 900
‐55.500
‐45.800
+ 9.700
‐2.500
‐1.500
+ 1.000
‐40.100
‐57.800
‐ 17.700
‐122.000
‐130.700
‐ 8.700
4141000
Die Matthias-Hagen-Schule war im Bereich der Primarstufe als Offene Ganztagsschule konzipiert. Der
Kreis Euskirchen führt den Ganztagsbetrieb nach Übernahme der Trägerschaft im bisherigen
Umfange fort. Ab dem 01.08. 2017 beträgt der Grundbetrag der Landeszuweisung pro Kind mit Bedarf
an sonderpädagogischer Unterstützung 1.529,00 €. Bei Verzicht der Schule auf 0,1 Lehrerstellenzuschlag für den Ganztagsbetrieb erhöht sich dieser Grundbetrag um zusätzlich 535,00 € auf
insgesamt 2.064,00 €. Auf dieser Basis wird der Landeszuschuss beantragt und bewilligt. Ab dem
01.08.2018 werden diese Beträge um jeweils 3 % jährlich erhöht. Ab dem 01.08.2018 beträgt der
Förderbedarf dann 2.126,00 € pro Kind und Jahr, ab dem 01.08.2019 können wir von einem
Fördersatz von 2.190 € ausgehen.
4141008
Hier handelt es sich um die Zuweisung des Landes für die Durchführung von Projekten zur Stärkung
der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen (NRW Landesprogramm Kultur und Schule). Der
Eigenanteil des Kreises beträgt 20%. Der korrespondierende Aufwandsansatz ist in Zeile 13 (SK
5281026) veranschlagt.
4141022
Für Kinder der Primarstufe, die nicht an der OGS teilnehmen, werden an der Schule sonstige
pädagogische Betreuungsangebote durchgeführt. Das Land gewährt hierzu einen Zuschuss in Form
einer Betreuungspauschale in Höhe von 8.500 € je Schule und Jahr. Die Weiterleitung des
Zuweisungsbetrages erfolgt in Zeile 15. Auf den Kreis Euskirchen entfällt kein Eigenanteil.
4141023
Das Land NRW gewährt aus dem Programm "Geld oder Stellen -SEK I - einen Zuschuss für
Maßnahmen zur pädagogischen Übermittagsbetreuung für Schülerinnen und Schüler der
Sekundarstufe I. Maßnahmen werden in dem Umfang gefördert, in dem durch die Schule auf die
Inanspruchnahme von Lehrerstellen aus dem Ganztagszuschlag verzichtet wird (Kapitalisierung von
Lehrerstellen). Nach den aktuellen Förderrichtlinien erhalten Halbtagsförderschulen mit bis zu 300
258
Schülern bei Kapitalisierung von 0,3 Lehrerstellen einen Zuwendungsbetrag in Höhe von z.Zt. 15.910
€ pro Schule. Das entspricht einem Förderbetrag von ca. 5.300 € je 0,1 Lehrerstelle).
Die Weiterleitung des Zuweisungsbetrages erfolgt in Zeile 15. Auf den Kreis Euskirchen entfällt kein
Eigenanteil.
4141100
Nach dem jährlichen GFG sind pauschale Zuweisungen zur Unterstützung der kommunalen Aufwendungen im Schulbereich durch das Land NRW vorgesehen. Diese Landesmittel können im
Rahmen des § 30 SchVG für den Bau, die Modernisierung und Sanierung, den Erwerb, Miete und
Leasing von Schulgebäuden sowie für die Einrichtung und Ausstattung von Schulgebäuden eingesetzt
werden. Werden die Mittel für investive Zwecke verwandt, müssen in der Bilanz Sonderposten eingestellt und entsprechend der Nutzungsdauer aufgelöst werden. Beim Produkt 111 19 - Immobilienmanagement - sind für die Modernisierung und Sanierung der kreiseigenen Schulen entsprechende Mittel eingeplant. In dieser Höhe wird die Schul-/Bildungspauschale aufgelöst. Buchungstechnisch wird der Aufwand im Produkt 111 19 auf die einzelnen Schulprodukte verrechnet. Die Schul/Bildungspauschale wird zentral für diese Produkte bei 243 01 aufgelöst. Ausgenommen hiervon sind
die auf die Produkte 221 05 (Matthias-Hagen Schule) und 221 06 (Stephanusschule) entfallenden
Anteile, da es sich hierbei um eigene Einrichtungen nach § 56 Abs. 4 KrO handelt, für die eine
differenzierte Umlage erhoben werden muss.
Zeile 4 des Ergebnisplans (Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte):
Kostenträger
0302210501 Offene Ganztagsschule
0302210501 Offene Ganztagsschule
Ergebnis
Sachkonto
4322001 Entgelte
(Elternbeiträge)
4322004 Entgelte
(Elternbeiträge Mittagessen)
2017
2018
Diff. 2018/2017
‐4.600
‐6.500
‐ 1.900
0
0
+ 0
‐4.600
‐6.500
‐ 1.900
4322001
Siehe Erläuterung zu Sachkonto 4141000 in Zeile 2 des Ergebnisplans.
Zeile 6 des Ergebnisplans (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) enthält die zweckgebundene
Erstattung der Aus- und Fortbildung für staatliche Lehrkräfte. Gemäß Rd.Erl. des Ministeriums für
Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW vom Januar 2004 erhalten die Schulen zur Finanzierung
der Fortbildungsaktivitäten ein Fortbildungsbudget. Der korrespondierende Aufwandsansatz ist in Zeile
13 (SK 5291003) veranschlagt.
Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält:
259
Kostenträger
0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule
0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule
0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule
0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule
0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule
0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule
0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule
0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule
0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule
0302210501 Offene Ganztagsschule
0302210502 Don‐Bosco‐Schule
0302210502 Don‐Bosco‐Schule
0302210502 Don‐Bosco‐Schule
0302210502 Don‐Bosco‐Schule
0302210502 Don‐Bosco‐Schule
0302210502 Don‐Bosco‐Schule
Ergebnis
Sachkonto
5241000 Unterh. u. Bew.
Grundstücke u. baul. Anl.
5255000 Unterhaltung so. bew.
Vermögen
5271000 Lernmittel nach
Lernmittelfreiheitsgesetz
5281000 Sachkosten
5281011 Lehr‐ u.
Unterrichtsmittel
5281026 Sachkosten
(Landesprogramm Kultur und
Schule)
5281027 Sachkosten
(Schulveranstaltungen)
5291001
Schülerbeförderungskosten
5291003 Aus‐ u. Fortb. staatl.
Lehrkr.
5291000 Sonstige
Dienstleistungen
5255000 Unterhaltung so. bew.
Vermögen
5271000 Lernmittel nach
Lernmittelfreiheitsgesetz
5281000 Sachkosten
5281011 Lehr‐ u.
Unterrichtsmittel
5281027 Sachkosten
(Schulveranstaltungen)
5291001
Schülerbeförderungskosten
2017
2018
Diff. 2018/2017
5.000
5.000
+ 0
5.000
7.500
+ 2.500
6.300
8.300
+ 2.000
2.000
1.800
‐ 200
17.000
15.000
‐ 2.000
3.100
1.600
‐ 1.500
1.400
1.300
‐ 100
224.000
226.200
+ 2.200
1.000
1.000
+ 0
0
0
+ 0
0
0
+ 0
0
0
+ 0
0
0
+ 0
0
0
+ 0
0
0
+ 0
0
0
+ 0
264.800
267.700
+ 2.900
SK 5255000
Der Aufwandsansatz beinhaltet 3.500 € für IT-Wartungen und eine Pauschale von 4.000 € für
Reparaturen.
SK 5271000
Nach § 96 Schulgesetz (SchulG) werden den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen und
Ersatzschulen (nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils der Schule)
eingeführte Lernmittel gemäß § 30 SchulG zum befristeten Gebrauch überlassen. Der Eigenanteil wird
durch den Anteil bestimmt, bis zu dem die Eltern verpflichtet sind, Lernmittel nach Entscheidung der
Schule auf eigene Kosten zu beschaffen. Seit dem Schuljahr 2008/2009 beträgt die Eigenleistung 1/3
des Durchschnittwertes. Demzufolge beträgt der Kreisanteil 2/3 des Durchschnittsbetrages.
Auf dieser Grundlage ergibt sich für das Haushaltsjahr 2018 ein Aufwandsansatz in Höhe von 8.300 €.
SK5281027
Der Aufwandsansatz für Schulveranstaltungen beinhaltet einen Anteil freiwilliger Leistungen in Höhe
von 740 € (4,00 € x 185 Schüler). Hinzu kommt ein Ansatz für die Schwimmbadbenutzung für das
Schulschwimmen in Höhe von 600 €.
SK 5291001
Die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe werden überwiegend durch Schülerspezialverkehr (vom
Schulträger angemietete Fahrzeuge) zur Schule befördert. Bei Übernahme der Trägerschaft wurden
die bestehenden Verträge mit den Beförderungsunternehmen zunächst übernommen.
Es wird die Nutzung eines Schülertickets angeboten. Gem. § 97 Abs. 3 SchulG hat der Schulträger
oder ein von ihm beauftragtes Verkehrsunternehmen die Möglichkeit, im Rahmen eines besonderen
Tarifangebotes Schülerzeitkarten anzubieten, die über den Schulweg hinaus auch zur sonstigen
Nutzung von Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs berechtigen. Der Kreis Euskirchen bietet den
Schülerinnen und Schülern im Zusammenhang mit dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) die
Möglichkeit, ein derartiges Schülerticket zu nutzen.
Das Schülerticket gilt an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr verbundweit. Als Ausgleich für den
erweiterten Geltungsbereich (über den eigentlichen Schulweg hinaus) haben die Erziehungs-
260
berechtigen eine Eigenleistung zu erbringen. Der Höchstbetrag des Eigenanteils beträgt 12 Euro pro
Beförderungsmonat.
Zum 01.08.2012 wurde der Vertrag mit der RVK geändert. Bis dahin wurde aufgrund eines
festgelegten Sockelbetrages unter Berücksichtigung der Veränderung der Schülerzahlen und der
Preiserhöhungen zum 01.01. eines jeden Jahres eine mtl. Rate ermittelt. Am Jahresende wurde eine
Spitzabrechnung von der RVK erstellt. Seit dem 01.08.2012 wird personengenau abgerechnet. Jeder
Schüler wird für sich betrachtet und der genaue Tarif in Rechnung gestellt.
In Zeile 15 des Ergebnisplans werden folgende Transferaufwendungen nachgewiesen:
Kostenträger
Sachkonto
0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule
5318019 Zuschüsse an übrige
Bereiche (Schulsozialarbeit)
0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule
0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule
0302210501 Offene Ganztagsschule
Ergebnis
5318044 Zuschüsse
(Sonst.Betreuungsangebote)
5318045 Zuschüsse (Geld oder
Stelle)
5318000 Lfd. Zuschüsse übrige
Bereiche
2017
2018
Diff. 2018/2017
72.000
72.000
+ 0
6.500
8.500
+ 2.000
15.000
15.900
+ 900
51.600
74.300
+ 22.700
145.100
170.700
+ 25.600
SK 5318044
Das Land gewährt für Ganztagsförderschulen im Primarbereich zusätzlich eine Betreuungspauschale
in Höhe von 8.500 € je Schuljahr zur Durchführung anderer Betreuungsformen (z.B. Vor- und
Übermittagsbetreuung für Kinder, die nicht an der OGS teilnehmen). Die Durchführung erfolgt
ebenfalls auf der Grundlage des Kooperationsvertrages mit dem OGS-Standortträger. Zur
Finanzierung dieser zusätzlichen Maßnahmen zahlt der Kreis den gewährten Landeszuschuss in
Höhe von 8.500 € an den Standortträger aus. Ein Eigenanteil des Kreises zur Finanzierung dieser
zusätzlichen Maßnahmen entsteht nicht. Die Landeszuwendung wird bei SK 4141022 in Zeile 2 des
Ergebnisplans vereinnahmt.
SK 5318000
Bei dieser Position handelt es sich um den sog. Betriebskostenzuschuss sowie um eine
Verpflegungskostenpauschale, die der Kreis Euskirchen als Schulträger an den Standortträger zur
Finanzierung des OGS-Betriebs zahlt. Grundlage hierfür ist der Kooperationsvertrag zwischen dem
Kreis und dem OGS-Träger (Schülergarten e.V.) vom 31.07.2015. Danach zahlt der Kreis dem OGSTräger einen Festbetrag in Höhe von z. Zt. (01.08.2017) 2.509,00 € je teilnehmendem Kind und
Schuljahr. Der Betriebskostenzuschuss wird jährlich an die gestiegenen Fördersätze angepasst und
steigt ab dem 01.08.2018 auf 2.571,00 €. Demgegenüber stehen als Ertragspositionen die Erträge
aus der Landeszuwendung (SK 4141000 in Zeile 2 des Ergebnisplans) sowie die Elternbeiträge zur
OGS (SK 4322001 in Zeile 4 des Ergebnisplans). Der verbleibende Restbetrag in Höhe von 10.000 €
ist der Eigenanteil des Kreises.
Der Verpflegungskostenzuschuss in Höhe von 133,00 € wird je Kind und Schuljahr für die selbsttätige
Abwicklung der Mittagsverpflegung -ohne jede weitere Schulträgerbeteiligung -gezahlt.
Zeile 16 des Ergebnisplans (Sonstigen Aufwendungen) enthält insbesondere Aufwendungen für
Mieten in Höhe von 409.000 €. Darin enthalten sind die Mietkosten für die Matthias-Hagen-Schule und
die Hausmeisterdienstwohnung sowie die Mietkosten für die Peter-Weber-Halle.
261
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
2017
2018
1.100 1.200
200
200
100
100
8.900 2.500
15.000 14.000
500
0
25.800 18.000
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
5811010 ILB Druckerei
Summe
Diff. 2018/2017
+ 100
+ 0
+ 0
‐ 6.400
‐ 1.000
‐ 500
‐ 7.800
Kennzahlen:
Anzahl der Schülerinnen und Schüler
am 15.10.2015
Gemeinde
Bad Münstereifel
Blankenheim
Euskirchen
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Sonstige (außerhalb Kreis Eu)
Summe
262
am
15.10.2015
am 15.10.2015
Matthias‐Hagen‐
Schule
Don‐Bosco‐
Schule
35
1
141
1
17
1
6
201
10
1
1
6
5
24
Summe
Förderschulzentrum
Nord
36
1
151
1
1
23
6
6
225
am 15.10.2016
Matthias‐
Hagen‐Schule
28
127
1
22
1
6
185
Erläuterungen zur Investitionstätigkeit
Maßnahme: I221052600 VG > 410 Euro
Produkt: 03022105 Matthias‐Hagen‐Schule
Zeile
Sachkonto
26 ‐ Auszahlungen für den
Erwerb von bew. Anlageverm.
7831000 Ausz. Erw.
Vermögensg. > 410 Euro
HH 2017
HH 2018
FP 2019
FP 2020
FP 2021
‐1.000
‐2.000
‐2.000
‐2.000
‐2.000
‐1.000
‐2.000
‐2.000
‐2.000
‐2.000
Der vorgenannte Ansatz beruht auf Erfahrungswerten der Vorjahre und dient im Wesentlichen
Ersatzbeschaffungen.
Folgekostenberechnung p.a.:
Abschreibung
Kalkulatorische Zinsen
200 €
20 €
Maßnahme: I221052631 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel < 410
Produkt: 03022105 Matthias‐Hagen‐Schule
Zeile
Sachkonto
26 ‐ Auszahlungen für den
Erwerb von bew. Anlageverm.
7832101 Ausz. Erw. Lehr‐ u.
Unterrichtsmittel < 410 Euro
HH 2017
HH 2018
FP 2019
FP 2020
FP 2021
‐3.000
‐6.000
‐6.000
‐6.000
‐6.000
‐3.000
‐6.000
‐6.000
‐6.000
‐6.000
Der vorgenannte Ansatz beruht auf Erfahrungswerten der Vorjahre und dient im Wesentlichen
Ersatzbeschaffungen. Im Haushaltsjahr 2018 ist insbesondere die Beschaffung von
Experimentierboxen vorgesehen.
263
264
Budget 400 400 007
265
266
Produkt: 221 06 - Stephanusschule
Produktbereich:
030
Schulträgeraufgaben
Budget:
400 400 007
Stephanusschule
Gremium:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Verantwortlich:
Frau Edeltraud Lorenzen
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Gemäß Kreistagsbeschluss vom 05.04.2017 hat der Kreis Euskirchen mit Wirkung vom
01.08.2017 die Trägerschaft der Förderschule Stephanusschule in Bürvenich von der
Stadt Zülpich übernommen.
Die Stephanusschule ist eine Förderschule im Verbund für Schülerinnen und Schüler mit
Lern- und Entwicklungsstörungen (Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie
Emotionale und soziale Entwicklung). Die Förderschule umfasst die Primarstufe (Klassen
1 – 4) sowie die Sekundarstufe I (Klassen 5 – 10). Schuleinzugsbereiche sind die Städte
Zülpich und Mechernich.
Die Schule wird als „gebundene Ganztagsschule“ mit für die Schülerinnen und Schüler
verpflichtendem Ganztagsunterricht geführt.
Auftragsgrundlage:
Schulgesetz sowie dazu ergangene Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Erlasse des
Landes NRW. Beschlüsse des Schulträgers, Entscheidungen der Verwaltungsleitung.
Strategische Ziele:
Schülerinnen und Schüler, die erhebliche Beeinträchtigungen im Lernen, in der Sprache
sowie in der Emotionalen und sozialen Entwicklung aufweisen, bedürfen
sonderpädagogischer Unterstützung. Sonderpädagogische Förderung findet
grundsätzlich in der allgemeinen Schule statt. Die Eltern können abweichend hiervon die
Förderschule wählen. Die sonderpädagogische Förderung hat das Ziel, die Schülerinnen
und Schüler zu den im Schulgesetz und in der Ausbildungsordnung vorgesehenen
Abschlüssen zu führen. Für den Unterricht gelten grundsätzlich die Unterrichtsvorgaben
für die allgemeine Schule sowie die Richtlinien für die einzelnen Förderschwerpunkte. An
der Stephanusschule kann neben dem Förderschulabschluss „Lernen“ auch der
Hauptschulabschluss erworben werden.
Zielgruppen:
Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer
Unterstützung sowie deren Erziehungsberechtigte, Lehrerinnen und Lehrer.
267
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
030
030221
03022106
Bezeichnung
01
Schulträgeraufgaben
Sonderschulen
Stephanussschule
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
51.300
150.300
150.300
150.300
150.300
400
800
800
800
800
151.100
151.100
151.100
151.100
120.700
289.300
289.300
289.300
289.300
8.000
15.000
15.000
15.000
15.000
37.500
104.000
104.000
104.000
104.000
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
51.700
11
- Personalaufwendungen
22.200
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
182.700
321.400
321.400
321.400
321.400
17
= Ordentliche Aufwendungen
371.100
729.700
729.700
729.700
729.700
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
-319.400
-578.600
-578.600
-578.600
-578.600
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
-319.400
-578.600
-578.600
-578.600
-578.600
-319.400
-578.600
-578.600
-578.600
-578.600
-578.600
-578.600
-578.600
-578.600
22
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
268
7.800
-327.200
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
030
030221
03022106
Bezeichnung
Schulträgeraufgaben
Sonderschulen
Stephanussschule
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
32.300
105.200
105.200
105.200
105.200
400
800
800
800
800
106.000
106.000
106.000
106.000
120.700
289.300
289.300
289.300
289.300
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
32.700
10
- Personalauszahlungen
22.200
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferauszahlungen
37.500
104.000
104.000
104.000
104.000
15
- Sonstige Auszahlungen
157.700
315.400
315.400
315.400
315.400
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
338.100
708.700
708.700
708.700
708.700
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
-305.400
-602.700
-602.700
-602.700
-602.700
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
100.000
13.000
13.000
13.000
13.000
100.000
13.000
13.000
13.000
13.000
-100.000
-13.000
-13.000
-13.000
-13.000
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
269
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
VE
Plan
2019
Plan
2020
2021
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
-4.000
-4.000
-4.000
-4.000
-75.000
-4.000
-4.000
-4.000
-4.000
-75.000
-3.000
-3.000
-3.000
-3.000
-25.000
-3.000
-3.000
-3.000
-3.000
-25.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
I221062605 Erwerb von Lizenzen > 410 Euro
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
I221062625 Erwerb von Lizenzen < 410 Euro
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-6.000
-6.000
-6.000
-6.000
-13.000
-13.000
-13.000
-13.000
I221062601 Lehr- u. Unterrichtsmittel > 410
Euro
-75.000
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-75.000
I221062631 Lehr- u. Unterrichtsmittel < 410
-25.000
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-25.000
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I221062600 VG > 410 Euro
I221062630 VG < 410 Euro
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
Summe
Gesamtsumme
-100.000
270
-100.000
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 221 06 - Stephanusschule
(Budget 400 400 007)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440
HH 2017
HH 2018
5,9%
0,0%
9,9%
14,3%
48,2%
44,0%
-1,71
-3,02
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
0,12
0,00
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,20
0,54
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
271
221 06 – Stephanusschule
(Budget 400 400 007 – Stephanusschule)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 05.04.2017 die Übernahme der Schulträgeraufgaben der
Stephanusschule durch den Kreis Euskirchen ab dem 01.08.2017 beschlossen (siehe hierzu auch V
297/2017 vom 14.02.2017). Die Stephanusschule und die am 01.08.2015 durch den Kreis Euskirchen
übernommene Matthias-Hagen-Schule (siehe Produkt 221 05) bilden eine eigene Einrichtung nach §
56 Abs. 4 KrO.
Zeile 2 des Ergebnisplans (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) enthält:
Zeile 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen
4141008 Zuw. lfd Zwecke vom Land (Kultur und Schule)
4141023 Zuw. lfd. Zwecke vom Land (Geld oder Stelle)
4141100 Zuw. lfd Zwecke vom Land (Konsumtiver Anteil Schul
Summe
2017
2018
‐1.000
‐1.200
‐31.300 ‐104.000
‐19.000 ‐45.100
‐51.300 ‐150.300
Diff. 2018/2017
‐ 200
‐ 72.700
‐ 26.100
‐ 99.000
4141008
Hier handelt es sich um die Zuweisung des Landes für die Durchführung von Projekten zur Stärkung
der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen (NRW Landesprogramm Kultur und Schule). Der
Eigenanteil des Kreises beträgt 20%. Der korrespondierende Aufwandsansatz ist in Zeile 13 (SK
5281026) veranschlagt.
4141023
Das Land fördert aus dem Programm „Geld oder Stelle" in Ganztagsförderschulen der Sekundarstufe I
Personalmaßnahmen im Rahmen einer pädagogischen Übermittagsbetreuung sowie von
außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten für alle Schülerinnen und Schüler der
Sekundarstufe I. Insbesondere werden Maßnahmen aus dieser Zuwendung gefördert, in denen auf
die Inanspruchnahme von Lehrerstellen durch die Schule verzichtet wird (Kapitalisierung).
In einer gebundenen Ganztagsförderschule unter 300 Schülern können an Stelle von maximal 2,7
Lehrerstellen Fördermittel bis zur Höhe von 140.400 € pro Schuljahr vom Land zur Verfügung gestellt
werden. Im Schuljahr 2017/18 betrug der Zuweisungsbetrag bei Verzicht auf 2,0 Lehrerstellen
insgesamt 104.000 €. Für das Schuljahr 2018/19 beträgt der Zuweisungsbetrag ebenfalls 104.000 €
(Stand bei Antragstellung Dezember 2017).
Die Weiterleitung des Zuweisungsbetrages erfolgt in Zeile 15. Auf den Kreis Euskirchen entfällt kein
Eigenanteil.
4141100
Nach dem jährlichen GFG sind pauschale Zuweisungen zur Unterstützung der kommunalen Aufwendungen im Schulbereich durch das Land NRW vorgesehen. Diese Landesmittel können im
Rahmen des § 30 SchVG für den Bau, die Modernisierung und Sanierung, den Erwerb, Miete und
Leasing von Schulgebäuden sowie für die Einrichtung und Ausstattung von Schulgebäuden eingesetzt
werden. Werden die Mittel für investive Zwecke verwandt, müssen in der Bilanz Sonderposten eingestellt und entsprechend der Nutzungsdauer aufgelöst werden. Beim Produkt 111 19 - Immobilienmanagement - sind für die Modernisierung und Sanierung der kreiseigenen Schulen entsprechende Mittel eingeplant. In dieser Höhe wird die Schul-/Bildungspauschale aufgelöst. Buchungstechnisch wird der Aufwand im Produkt 111 19 auf die einzelnen Schulprodukte verrechnet. Die Schul/Bildungspauschale wird zentral für diese Produkte bei 243 01 aufgelöst. Ausgenommen hiervon sind
die auf die Produkte 221 05 (Matthias-Hagen Schule) und 221 06 (Stephanusschule) entfallenden
Anteile, da es sich hierbei um eigene Einrichtungen nach § 56 Abs. 4 KrO handelt, für die eine
differenzierte Umlage erhoben werden muss.
272
Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält:
Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen
5241000 Unterh. u. Bew. Grundstücke u. baul. Anl.
5271000 Lernmittel nach Lernmittelfreiheitsgesetz
5281000 Sachkosten
5281011 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel
5281026 Sachkosten (Landesprogramm Kultur und Schule)
5281027 Sachkosten (Schulveranstaltungen)
5281028 Sachkosten (Verpflegung)
5291001 Schülerbeförderungskosten
5291003 Aus‐ u. Fortb. staatl. Lehrkr.
Summe
2017
2018
5.000 10.000
1.600
8.700
9.800 18.000
2.300 15.000
1.300
1.600
1.600
3.200
10.400 20.000
88.300 212.000
400
800
120.700 289.300
Diff. 2018/2017
+ 5.000
+ 7.100
+ 8.200
+ 12.700
+ 300
+ 1.600
+ 9.600
+ 123.700
+ 400
+ 168.600
SK 5241000
Für die Bewirtschaftung des Gebäudes wird ein Ansatz von 10.000 € eingeplant. Erforderlich wird dies
für die Beschaffung von Hygieneverbrauchsmittel etc.
SK 5271000
Nach § 96 Schulgesetz (SchulG) werden den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen und
Ersatzschulen (nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils der Schule)
eingeführte Lernmittel gemäß § 30 SchulG zum befristeten Gebrauch überlassen. Der Eigenanteil wird
durch den Anteil bestimmt, bis zu dem die Eltern verpflichtet sind, Lernmittel nach Entscheidung der
Schule auf eigene Kosten zu beschaffen. Seit dem Schuljahr 2008/2009 beträgt die Eigenleistung 1/3
des Durchschnittwertes. Demzufolge beträgt der Kreisanteil 2/3 des Durchschnittsbetrages.
Auf dieser Grundlage ergibt sich für das Haushaltsjahr 2018 ein Aufwandsansatz in Höhe von 8.700 €.
5281000
Hierüber werden die Kosten der Küchenkraft, die durch einen Dritten beschäftigt wird, abgewickelt.
SK5281027
Der Aufwandsansatz für Schulveranstaltungen wird auf den Bedarf für ein vollständiges Schuljahr
erhöht.
5281028
Die Ansatzermittlung erfolgt auf der Grundlage der zu verpflegenden Schüler, dem zu zahlenden
Kostenbeitrag für ein Mittagessen sowie der Anzahl der Essenstage, die jedes Jahr unterschiedlich
sind. Da für das Jahr 2017 lediglich ein Schulhalbjahr berücksichtigt wurde, wird der Ansatz 2018 auf
den Bedarf eines ganzen Schuljahres erhöht.
SK 5291001
Die Schülerinnen und Schüler der Stephanusschule werden ausschließlich durch
Schülerspezialverkehr (vom Schulträger angemietete Fahrzeuge) zur Schule befördert. Bei
Übernahme der Trägerschaft wurden die bestehenden Verträge mit den Beförderungsunternehmen
zunächst übernommen.
Die Nutzung von Schülertickets für die Schülerinnen und Schüler der Stephanusschule ist aufgrund
der schlechten Verkehrsanbindung des Schulstandortes in Bürvenich nicht möglich.
In Zeile 15 des Ergebnisplans werden folgende Transferaufwendungen nachgewiesen:
Zeile 15 ‐ Transferaufwendungen
5318045 Zuschüsse (Geld oder Stelle)
Summe
2017
2018
37.500 104.000
37.500 104.000
Diff. 2018/2017
+ 66.500
+ 66.500
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
273
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
Summe
Kennzahlen:
./.
274
2017 2018
100
0
100
0
2.300
0
5.300
0
7.800
0
Diff. 2018/2017
‐ 100
‐ 100
‐ 2.300
‐ 5.300
‐ 7.800
Erläuterungen zur Investitionstätigkeit
Maßnahme: I221062601 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel > 410 Euro
Produkt: 03022106 Stephanussschule
Zeile
Sachkonto
26 ‐ Auszahlungen für den
Erwerb von bew. Anlageverm.
7831000 Ausz. Erw.
Vermögensg. > 410 Euro
HH 2017
HH 2018
FP 2019
FP 2020
FP 2021
‐75.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
‐75.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
Der vorgenannte Ansatz beruht auf Erfahrungswerten der Vorjahre und dient im Wesentlichen
Ersatzbeschaffungen.
Folgekostenberechnung p.a.:
Abschreibung
Kalkulatorische Zinsen
200 €
20 €
Maßnahme: I221062631 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel < 410
Produkt: 03022106 Stephanussschule
Zeile
Sachkonto
26 ‐ Auszahlungen für den
Erwerb von bew. Anlageverm.
7832101 Ausz. Erw. Lehr‐ u.
Unterrichtsmittel < 410 Euro
HH 2017
HH 2018
FP 2019
FP 2020
FP 2021
‐25.000
‐3.000
‐3.000
‐3.000
‐3.000
‐25.000
‐3.000
‐3.000
‐3.000
‐3.000
Der vorgenannte Ansatz beruht auf Erfahrungswerten der Vorjahre und dient im Wesentlichen
Ersatzbeschaffungen.
275
276
Budget 400 430 000
277
278
Produkt: 271 01 - Veranstaltungen
Produktbereich:
040
Kultur
Budget:
400 430 000
Volkshochschule
Gremium:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Verantwortlich:
Herr C. Brückner
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Angebote der Weiterbildung, Fortbildung, Qualifizierung (Kurse, Seminare, Lehrgänge,
Arbeitskreise, Vorträge, Vortragsreihen, Exkursionen und Tagesfahrten)
Auftragsgrundlage:
Weiterbildungsgesetz NRW
Strategische Ziele:
Sicherstellung eines bedarfsdeckenden Angebots an Lehrveranstaltungen zum Erwerb
und zur Vertiefung von Kenntnissen und Qualifikationen, die zur freien Entfaltung der
Persönlichkeit und zur freien Wahl des Berufs erforderlich sind.
Zielgruppen:
In der Regel Erwachsene und Jugendliche nach Abschluss der 1. Bildungsphase
279
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
040
040271
04027101
Bezeichnung
01
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
22
Kultur und Wissenschaft
Volkshochschulen
Veranstaltungen
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
280
588.484,54
533.500
658.900
658.900
658.900
658.900
591.415,69
590.000
605.000
605.000
605.000
605.000
1.180.392,71
1.123.500
1.263.900
1.263.900
1.263.900
1.263.900
672.829,18
662.700
682.500
689.300
696.200
703.200
507.555,97
439.800
544.000
544.000
544.000
544.000
3.900
5.500
5.500
5.500
5.500
95.656,13
109.500
94.900
94.900
94.900
94.900
1.276.041,28
1.215.900
1.326.900
1.333.700
1.340.600
1.347.600
-95.648,57
-92.400
-63.000
-69.800
-76.700
-83.700
-95.648,57
-92.400
-63.000
-69.800
-76.700
-83.700
-95.648,57
-92.400
-63.000
-69.800
-76.700
-83.700
141.900
149.400
151.500
155.700
156.600
-234.300
-212.400
-221.300
-232.400
-240.300
492,48
-95.648,57
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
040
040271
04027101
Bezeichnung
Kultur und Wissenschaft
Volkshochschulen
Veranstaltungen
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferauszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
572.037,93
533.500
658.900
658.900
658.900
658.900
591.176,44
590.000
605.000
605.000
605.000
605.000
1.163.296,46
1.123.500
1.263.900
1.263.900
1.263.900
1.263.900
671.280,08
662.700
682.500
689.300
696.200
703.200
507.045,89
439.800
544.000
544.000
544.000
544.000
74.034,51
97.500
78.600
78.600
78.600
78.600
1.252.360,48
1.200.000
1.305.100
1.311.900
1.318.800
1.325.800
-89.064,02
-76.500
-41.200
-48.000
-54.900
-61.900
27.910,31
29.000
30.000
30.000
30.000
30.000
27.910,31
29.000
30.000
30.000
30.000
30.000
-27.910,31
-29.000
-30.000
-30.000
-30.000
-30.000
82,09
281
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
VE
Plan
2019
Plan
2020
2021
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I271012600 VG > 410 Euro
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-6.901
-11.000
-6.901
-11.000
I271012605 Erwerb von Lizenzen > 410 Euro
-11.000
-11.000
-11.000
-11.000
-11.000
-11.000
-29.154
-11.000
-11.000
-3.000
-3.000
-3.000
-3.000
-5.729
-3.000
-3.000
-3.000
-3.000
-5.729
-29.154
-3.000
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-3.000
-2.842
I271012620 VG < 410 Euro
-2.842
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I271012625 Erwerb von Lizenzen < 410 Euro
-3.857
-3.000
-3.857
-3.000
-4.000
-4.000
-4.000
-4.000
-17.152
-12.000
-17.152
-12.000
-12.000
-12.000
-12.000
-12.000
Summe
-27.910
-29.000
-30.000
Gesamtsumme
-27.910
-29.000
-30.000
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I271012630 VG < 410 (35 II GemHVO)
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
282
-4.000
-4.000
-4.000
-4.000
-10.234
-12.000
-12.000
-12.000
-12.000
-83.459
-30.000
-30.000
-30.000
-131.417
-30.000
-30.000
-30.000
-131.417
-10.234
-83.459
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 271 01 - Veranstaltungen
(Budget 400 430 000)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440
HH 2017
HH 2018
49,0%
46,4%
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
0,0%
0,0%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
8,1%
6,4%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-1,22
-1,11
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
3,47
3,58
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,00
0,00
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
283
271 01 – Veranstaltungen
(Budget 400 430 000 – Volkshochschule)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
Zeile 2 des Ergebnisplans (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) setzt sich wie folgt zusammen:
Zeile 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen
4140000 Zuw. lfd Zwecke vom Bund
4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land
4141001 Zuw. lfd Zwecke von Land (hauptberufl. pädagog.
4141002 Zuw. lfd Zwecke vom Land (Unterrichtsstunden)
4146000 Lfd. Zusch. sonst. ö. Sonderr.
4147000 Zuw. lfd Zwecke von p. Untern.
4182002 Mehrbelastung (VHS‐Umlage)
Summe
2017
‐53.000
0
‐295.100
‐173.400
‐5.000
‐7.000
0
‐533.500
2018
‐145.000
0
‐293.400
‐215.000
‐1.500
‐4.000
0
‐658.900
Diff. 2018/2017
‐ 92.000
+ 0
+ 1.700
‐ 41.600
+ 3.500
+ 3.000
+ 0
‐ 125.400
SK 4140000
Für die geplante Fortsetzung der in 2005 durch die Stadt-VHS begonnenen Integrationskurse werden
Bundeszuwendungen i.H.v. 145.000 € erwartet.
Die Anzahl der Interessenten an Integrationskursen hat sich deutlich erhöht, auch ausgelöst durch
den verstärkten Zuzug von Zuwanderern im Jahr 2015/2016. Durchschnittlich nehmen mehr Personen
an den einzelnen Modulen der Integrationskurse teil. Es laufen meist drei Module von drei
unterschiedlichen Kursen parallel. Sobald ein Integrationskurs zu Ende gegangen ist, startet der
nächste.
Zeile 4 beinhaltet die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte.
In den Zeilen 13 und 16 des Ergebnisplans sind unter anderem Aufwendungen für die nebenberuflichen Dozenten enthalten. Es werden Dozentenhonorare in Höhe von 420.000 € und Reisekosten
von 27.000 € für das Jahr 2018 veranschlagt.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811000 ILB Gemeinkosten drittfinanzierte Produkte
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
5811009 ILB Medienzentrum
5811010 ILB Druckerei
Summe
284
2017
2018
0
0
2.300
2.300
600
500
36.200 43.100
102.500 102.800
200
200
100
500
141.900 149.400
Diff. 2018/2017
+ 0
+ 0
‐ 100
+ 6.900
+ 300
+ 0
+ 400
+ 7.500
Kennzahlen Budget 300 430 000
(Darstellung zu den Produkten 271 01 und 271 02)
Vorbemerkung: Ab 2015 wurden alle Veranstaltungen - auch aus dem Produkt 2 - soweit möglich den
Kommunen zugeschlagen, d.h. unter Zentrale sind jetzt nur noch Studienreisen, Tagesfahrten und
Exkursionen subsumiert, die nicht im Kreis Euskirchen stattgefunden haben.
I.
Anzahl der durchgeführten Veranstaltungen
(Produkte 271 01 und 271 02)
a) örtlich
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim*
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Summe örtl. VHSn
2014
61
25
5
385
13
98
131
129
70
59
91
1.067
2015
71
19
9
555
11
86
122
143
74
65
95
1.250
2016
73
16
12
568
17
100
138
145
74
61
96
1.300
271 02: Studienreisen, Exkursionen,
Auftragsmaßnahmen
insgesamt
338
1.405
41
1.291
6
1.306
* Besonderheit Gemeinde Nettersheim: es besteht eine Kooperation mit dem Naturzentrum Eifel.
b) fachbereichsbezogen
Gesellschaft - Politik - Umwelt
Kultur - Gestalten
Gesundheit
Sprachen
Arbeit - Beruf
Grundbildung - Schulabschlüsse
Summe
2014
235
87
389
285
209
200
1.405
2015
222
88
369
310
129
173
1.291
2016
221
82
367
324
135
177
1.306
271 01 & 271 02: Anzahl durchgeführter Veranstaltungen 2016
Bad Münstereifel
6%
Weilerswist
5%
Studienreisen etc.
0%
Blankenheim
1%
Dahlem
1%
Zülpich
7%
Schleiden
6%
Nettersheim
11%
Euskirchen
43%
Mechernich
11%
Kall
8% Hellenthal
1%
285
271 01 & 271 02: Anzahl durchgeführter Veranstaltungen 2016 ‐ nach Fachbereichen
Grundbildung ‐ Schulabschlüsse
177 Veranstaltungen
14%
Gesellschaft ‐ Politik ‐ Umwelt
221 Veranstaltungen
17%
Arbeit ‐ Beruf
135 Veranstaltungen
10%
Kultur ‐ Gestalten
82 Veranstaltungen
6%
Gesundheit
367 Veranstaltungen
28%
Sprachen
324 Veranstaltungen
25%
271 01 & 271 02: Anzahl durchgeführter Veranstaltungen ‐ nach Fachbereichen
450
400
389
369
367
350
324
310
300
285
250
235
200
222
221
173
177
200
209
150
135
129
100
88
87
82
50
0
2014
Gesellschaft ‐ Politik ‐ Umwelt
286
2015
Kultur ‐ Gestalten
Gesundheit
2016
Sprachen
Arbeit ‐ Beruf
Grundbildung ‐ Schulabschlüsse
II.
Anzahl der durchgeführten Unterrichtsstunden
(Produkte 271 01 und 271 02)
a) örtlich
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Summe örtl. VHSn
2014
1.195
476
67
8.242
189
1.168
2.362
570
1.419
1.132
1.587
18.407
2015
1.625
387
197
12.245
246
1.010
2.223
699
1.691
1.362
1.817
23.502
2016
1.530
319
418
12.648
291
1.277
3.659
715
1.419
1.264
1.900
25.440
Studienreisen, Exkursionen, Auftragsmaßnahmen
insgesamt
7.024
25.431
309
23.811
236
25.676
b) fachbereichsbezogen
Gesellschaft - Politik - Umwelt
Kultur - Gestalten
Gesundheit
Sprachen
Arbeit - Beruf
Grundbildung - Schulabschlüsse
Summe
2014
1.301
1.740
6.445
7.615
2.473
5.857
25.431
2015
1.418
1.668
6.191
7.715
2.032
4.787
23.811
2016
1.557
1.616
5.962
10.194
1.614
4.733
25.676
271 01 & 271 02: Anzahl durchgeführter Unterrichtsstunden 2016 ‐ nach Fachbereichen
Grundbildung ‐ Schulabschlüsse
4.733 Unterrichtsstunden
19%
Arbeit ‐ Beruf
1.614 Unterrichtsstunden
6%
Gesellschaft ‐ Politik ‐ Umwelt
1.557 Unterrichtsstunden
6%
Kultur ‐ Gestalten
1.616 Unterrichtsstunden
6%
Gesundheit
5.962 Unterrichtsstunden
23%
Sprachen
10.194 Unterrichtsstunden
40%
287
271 01 & 271 02: Anzahl durchgeführter Unterrichtsstunden ‐ nach Fachbereichen
12.000
10.194
10.000
8.000
7.715
7.615
6.445
6.000
6.191
5.962
5.857
4.787
4.733
2.032
1.668
1.418
1.557
1.614
1.616
4.000
2.473
2.000
1.740
1.301
0
2014
Gesellschaft ‐ Politik ‐ Umwelt
288
2015
Kultur ‐ Gestalten
Gesundheit
2016
Sprachen
Arbeit ‐ Beruf
Grundbildung ‐ Schulabschlüsse
III. Anzahl der Belegungen (Produkte 271 01 und
271 02)
Belegung = Teilnehmer je Veranstaltung
a) örtlich
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Summe örtl. VHSn
2014
587
261
72
4.517
148
1.479
1.210
2.838
637
711
977
13.437
2015
639
191
90
5.472
131
1.212
1.348
2.567
636
733
910
13.929
2016
734
168
114
6.546
149
1.207
1.417
2.590
630
632
865
15.052
Studienreisen, Exkursionen,
Auftragsmaßnahmen
insgesamt
1.431
14.868
202
14.131
76
15.128
b) fachbereichsbezogen
Gesellschaft - Politik - Umwelt
Kultur - Gestalten
Gesundheit
Sprachen
Arbeit - Beruf
Grundbildung - Schulabschlüsse
Summe
2014
4.817
963
4.612
2.719
1.309
448
14.868
2015
4.021
1.504
4.471
2.984
849
302
14.131
2016
4.562
1.500
4.369
3.403
851
443
15.128
271 01 & 271 02: Anzahl Belegungen 2016 ‐ nach Fachbereichen
Arbeit ‐ Beruf
851 Belegungen
6%
Grundbildung ‐ Schulabschlüsse
443 Belegungen
3%
Gesellschaft ‐ Politik ‐ Umwelt
4.562 Belegungen
30%
Sprachen
3.403 Belegungen
22%
Kultur ‐ Gestalten
1.500 Belegungen
10%
Gesundheit
4.369 Belegungen
29%
289
271 01 & 271 02: Anzahl der Belegungen
16.000
14.000
Exkursionen etc.
Zülpich
Weilerswist
12.000
Schleiden
Nettersheim
10.000
Mechernich
Kall
8.000
Hellenthal
Euskirchen
6.000
Dahlem
Blankenheim
Bad Münstereifel
4.000
2.000
0
2014
2015
IV. Durchschnittliche Belegung der
Veranstaltungen
(Anzahl Belegungen dividiert durch Anzahl Veranstaltungen)
2014
2015
Bad Münstereifel
9,6
9,0
Blankenheim
10,4
10,1
Dahlem
14,4
10,0
Euskirchen
11,7
9,9
Hellenthal
11,4
11,9
Kall
15,1
14,1
Mechernich
9,2
11,0
Nettersheim
22,0
18,0
Schleiden
9,1
8,6
Weilerswist
12,1
11,3
Zülpich
10,7
9,6
Durchschnitt örtl. VHSn
12,6
11,1
290
2016
2016
10,1
10,5
9,5
11,5
8,8
12,1
10,3
17,9
8,5
10,4
9,0
11,6
V.
Fachbereichsbezogener Überblick:
2014
Gesellschaft - Politik - Umwelt
Kultur - Gestalten
Gesundheit
Sprachen
Arbeit - Beruf
Grundbildung - Schulabschlüsse
2015
Gesellschaft - Politik - Umwelt
Kultur - Gestalten
Gesundheit
Sprachen
Arbeit - Beruf
Grundbildung - Schulabschlüsse
2016
Gesellschaft - Politik - Umwelt
Kultur - Gestalten
Gesundheit
Sprachen
Arbeit - Beruf
Grundbildung - Schulabschlüsse
Veranstaltungen
Anzahl Anteil
235
17%
87
6%
389
28%
285
20%
209
15%
200
14%
1.405
100%
Unterrichtsstd.
Teilnehmer
Anzahl Anteil Anzahl Anteil
1.301
5%
4.817
32%
1.740
7%
963
6%
6.445
25%
4.612
31%
7.615
30%
2.719
18%
2.473
10%
1.309
9%
5.857
23%
448
3%
25.431
100% 14.868
100%
Veranstaltungen
Anzahl Anteil
222
17%
88
7%
369
29%
310
24%
129
10%
173
13%
1.291
100%
Unterrichtsstd.
Teilnehmer
Anzahl Anteil Anzahl Anteil
1.418
6%
4.021
28%
1.668
7%
1.504
11%
6.191
26%
4.471
32%
7.715
32%
2.984
21%
2.032
9%
849
6%
4.787
20%
302
2%
23.811
100% 14.131
100%
Veranstaltungen
Anzahl Anteil
221
17%
82
6%
367
28%
324
25%
135
10%
177
14%
1.306
100%
Unterrichtsstd.
Teilnehmer
Anzahl Anteil Anzahl Anteil
1.557
6%
4.562
30%
1.616
6%
1.500
10%
5.962
23%
4.369
29%
10.194
40%
3.403
22%
1.614
6%
851
6%
4.733
18%
443
3%
25.676
100% 15.128
100%
291
VI.
Altersgliederung von Belegungen in Kursen/Lehrgängen nach Programmbereichen
2014
Programmbereich
unter 18
1 Gesellschaft - Politik - Umwelt
2 Kultur - Gestalten
3 Gesundheit
4 Sprachen
5 Arbeit - Beruf
6 Grundbildung - Schulabschlüsse
Summe
61
12
148
74
63
188
546
18 bis
25 bis
35 bis
50 bis
unter 25 unter 35 unter 50 unter 65
8
17
31
96
47
20
219
7
56
155
280
53
0
551
27
147
750
464
143
0
1.531
77
180
1.295
596
207
0
2.355
65
und
älter
69
158
1.078
464
106
0
1.875
Summe
249
570
3.457
1.974
619
208
7.077
2015
Programmbereich
unter 18
1 Gesellschaft - Politik - Umwelt
2 Kultur - Gestalten
3 Gesundheit
4 Sprachen
5 Arbeit - Beruf
6 Grundbildung - Schulabschlüsse
Summe
59
11
145
51
66
119
451
18 bis
25 bis
35 bis
50 bis
unter 25 unter 35 unter 50 unter 65
1
7
25
120
20
13
186
2
45
148
322
29
0
546
18
144
683
502
88
0
1.435
22
170
1.271
596
119
0
2.178
65
und
älter
30
181
1.062
505
100
0
1.878
Summe
132
558
3.334
2.096
422
132
6.674
2016
Programmbereich
unter 18
1 Gesellschaft - Politik - Umwelt
2 Kultur - Gestalten
3 Gesundheit
4 Sprachen
5 Arbeit - Beruf
6 Grundbildung - Schulabschlüsse
Summe
35
35
128
95
55
49
397
18 bis
25 bis
35 bis
50 bis
unter 25 unter 35 unter 50 unter 65
4
5
28
152
19
0
208
7
44
133
322
23
0
529
29
131
560
605
94
0
1.419
18
167
1.118
624
138
0
2.065
65
und
älter
18
167
961
496
93
0
1.735
Summe
111
549
2.928
2.294
422
49
6.353
Anmerkung: Ausgewertet werden die (freiwilligen) Angaben der Teilnehmer und Teilnehmerinnen. Soweit keine
Angaben über das Alter gemacht werden, führt das zur Unvollständigkeit der obigen Zahlen.
271 01 & 271 02: Altersgliederung 2016 (soweit angegeben) ‐ fachbereichsbezogen
100%
90%
0%
16%
22%
30%
22%
33%
80%
16%
70%
27%
33%
60%
65 und älter
26%
30%
50%
50 bis unter 65
100%
38%
35 bis unter 50
25 bis unter 35
40%
6%
18 bis unter 25
26%
unter 18
22%
4%
30%
24%
20%
19%
32%
5%
8%
10%
6%
5%
1%
4%
4%
Kultur ‐ Gestalten
Gesundheit
Sprachen
1%
0%
Gesellschaft ‐ Politik ‐
Umwelt
292
5%
14%
7%
13%
Arbeit ‐ Beruf
Grundbildung ‐
Schulabschlüsse
VII. Geschlechtsgliederung von Belegungen in Kursen/Lehrgängen nach
Programmbereichen
2014
Programmbereich
1 Gesellschaft - Politik - Umwelt
2 Kultur - Gestalten
3 Gesundheit
4 Sprachen
5 Arbeit - Beruf
6 Grundbildung - Schulabschlüsse
Summe
Frauen
272
598
3.936
1.642
783
167
7.398
Männer
156
153
638
821
401
126
2.295
Summe
428
751
4.574
2.463
1.184
293
9.693
Anteil Frauen
64%
80%
86%
67%
66%
57%
76%
2015
Programmbereich
1 Gesellschaft - Politik - Umwelt
2 Kultur - Gestalten
3 Gesundheit
4 Sprachen
5 Arbeit - Beruf
6 Grundbildung - Schulabschlüsse
Summe
Frauen
237
594
3.697
1.652
484
125
6.789
Männer
129
131
670
921
229
76
2.156
Summe
366
725
4.367
2.573
713
201
8.945
Anteil Frauen
65%
82%
85%
64%
68%
62%
76%
2016
Programmbereich
1 Gesellschaft - Politik - Umwelt
2 Kultur - Gestalten
3 Gesundheit
4 Sprachen
5 Arbeit - Beruf
6 Grundbildung - Schulabschlüsse
Summe
Frauen
212
567
3.298
1.882
520
44
6.523
Männer
112
131
593
1.159
291
15
2.301
Summe
324
698
3.891
3.041
811
59
8.824
Anteil Frauen
65%
81%
85%
62%
64%
75%
74%
Anmerkung: Ausgewertet werden die (freiwilligen) Angaben der Teilnehmer und Teilnehmerinnen.
Soweit keine Angaben über das Geschlecht gemacht werden, führt das zur Unvollständigkeit der obigen
Zahlen.
271 01 & 271 02: Geschlechtsgliederung 2016 nach Programmbereichen
(soweit angegeben)
100%
19%
90%
80%
15%
25%
35%
38%
36%
62%
64%
Sprachen
Arbeit ‐ Beruf
70%
60%
50%
81%
40%
30%
85%
75%
65%
20%
10%
0%
Gesellschaft ‐ Politik ‐
Umwelt
Kultur ‐ Gestalten
Gesundheit
Frauen
Grundbildung ‐
Schulabschlüsse
Männer
293
Erläuterungen zur Investitionstätigkeit
Die Investitionen im Jahr 2018 beziehen sich ausschließlich auf Maßnahmen, die für den
Unterrichtsbetrieb der VHS Kreis Euskirchen erforderlich sind. Das alte Rathaus Euskirchen und die
St.-Barbara-Schule in Mechernich nehmen als Unterrichtsräume der VHS Kreis Euskirchen eine
Sonderstellung ein, da die VHS die Unterrichtsräume alleine nutzt und somit für notwendige
Investitionen in Ausstattung und Geräte zuständig ist. In allen anderen kommunalen Unterrichtsstätten
übt die VHS Gastrecht in den Unterrichtsräumen aus und ist in der Regel nicht an Investitionen
beteiligt. Ausnahmen bilden EDV-Räume, wo vereinzelt in Geräte oder Lizenzen investiert wird.
Maßnahme: I271012600 VG > 410 Euro
Produkt: 04027101 Veranstaltungen
Zeile
Sachkonto
26 ‐ Auszahlungen für den
Erwerb von bew. Anlageverm.
7831000 Ausz. Erw.
Vermögensg. > 410 Euro
HH 2017
HH 2018
FP 2019
FP 2020
FP 2021
‐11.000
‐11.000
‐11.000
‐11.000
‐11.000
‐11.000
‐11.000
‐11.000
‐11.000
‐11.000
Um wettbewerbsfähig zu bleiben, ist die Anschaffung aktueller Projektionstechnik (interaktives
Smartboard) notwendig. Des Weiteren ist die Beschaffung von zwei Beamern, eines Exchange
Servers, eines TV-Geräts sowie einer Beschallungsanlage vorgesehen.
Folgekostenberechnung p.a.:
Kalkulatorische Abschreibung
Kalkulatorische Zinsen
2.200 €
220 €
Maßnahme: I271012630 VG < 410 (35 II GemHVO)
Produkt: 04027101 Veranstaltungen
Zeile
26 ‐ Auszahlungen für den
Erwerb von bew. Anlageverm.
Sachkonto
7832100 Ausz. Erw.
Vermögensg. < 410 Euro (§ 35 II
GemHVO)
HH 2017
HH 2018
FP 2019
FP 2020
FP 2021
‐12.000
‐12.000
‐12.000
‐12.000
‐12.000
‐12.000
‐12.000
‐12.000
‐12.000
‐12.000
Der vorgenannte Ansatz wird insbesondere für die Anschaffung erwachsenengerechter Tische und
Stühle sowie Kleingeräten benötigt.
294
Produkt: 271 02 - Besondere Dienstleistungen der Volkshochschule
Produktbereich:
040
Kultur
Budget:
400 430 000
Volkshochschule
Gremium:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Verantwortlich:
Herr C. Brückner
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Vermittlung von Studienreisen, Durchführung von Auftragsmaßnahmen,
Qualifizierungen, Schulungen für Dritte (z.B. Firmen, Verbände, Behörden und Schulen)
sowie sonstige weiterbildungsrelevante Leistungen, die nicht im Produkt 271 01 Veranstaltungen enthalten sind.
Auftragsgrundlage:
Weiterbildungsgesetz NRW
Strategische Ziele:
Weiterbildung auf Bestellung; berufsbezogene Qualifizierung von Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern; Vermittlung von Sozialkompetenzen für Betrieb, Verwaltung und
Organisation; Vermittlung von Schlüsselqualifikationen für den Beruf; Fördermaßnahmen
für Schülerinnen und Schüler
Zielgruppen:
Schüler, Jugendliche und Erwachsene
295
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
040
040271
04027102
Bezeichnung
01
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
22
Kultur und Wissenschaft
Volkshochschulen
Besondere Dienstleistungen der Volkshochschule
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
296
15.394,54
14.000
15.000
15.000
15.000
15.000
211.727,16
135.000
150.000
150.000
150.000
150.000
227.721,70
149.000
165.000
165.000
165.000
165.000
24.640,59
35.300
31.200
31.400
31.800
32.100
107.433,21
75.800
76.900
76.900
76.900
76.900
5.981,54
5.700
6.300
6.300
6.300
6.300
138.055,34
116.800
114.400
114.600
115.000
115.300
89.666,36
32.200
50.600
50.400
50.000
49.700
89.666,36
32.200
50.600
50.400
50.000
49.700
89.666,36
32.200
50.600
50.400
50.000
49.700
9.300
7.100
7.100
7.400
7.400
22.900
43.500
43.300
42.600
42.300
600,00
89.666,36
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
040
040271
04027102
Bezeichnung
Kultur und Wissenschaft
Volkshochschulen
Besondere Dienstleistungen der Volkshochschule
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferauszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
15.394,54
14.000
15.000
15.000
15.000
15.000
218.943,16
135.000
150.000
150.000
150.000
150.000
234.337,70
149.000
165.000
165.000
165.000
165.000
28.237,09
35.300
31.200
31.400
31.800
32.100
107.433,21
75.800
76.900
76.900
76.900
76.900
5.781,54
5.700
6.300
6.300
6.300
6.300
141.451,84
116.800
114.400
114.600
115.000
115.300
92.885,86
32.200
50.600
50.400
50.000
49.700
297
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
VE
Plan
2019
Plan
2020
2021
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I271022630 VG < 410 (35 II GemHVO)
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-42
-42
Summe
-42
Gesamtsumme
-42
298
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 271 02 - Besondere Dienstleistungen der Volkshochschule
(Budget 400 430 000)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440
HH 2017
HH 2018
29,6%
25,8%
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
0,0%
0,0%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
4,5%
5,2%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
0,12
0,23
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
0,19
0,16
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,00
0,00
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
299
271 02 – Besondere Dienstleistungen der Volkshochschule
(Budget 400 430 000 – Volkshochschule)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
Zeile 2 des Ergebnisplans weist die anteiligen Landeszuweisungen für die hauptamtlichen
pädagogischen Mitarbeiter der VHS aus.
In Zeile 4 (Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte) werden die Teilnehmerentgelte für die
Leistungsangebote der Volkshochschule ausgewiesen.
Zeile 13 weist im Wesentlichen die Aufwendungen für Studienreisen und -fahrten sowie für sonstige
bildungsfördernde Leistungen aus.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811000 ILB Gemeinkosten drittfinanzierte Produkte
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
5811010 ILB Druckerei
Summe
2017 2018
0
0
1.900
0
100
100
0
0
1.900 2.000
5.300 4.700
100
300
9.300 7.100
Kennzahlen
Die Kennzahlen zu diesem Produkt sind bei Produkt 271 01 ausgewiesen.
300
Diff. 2018/2017
+ 0
‐ 1.900
+ 0
+ 0
+ 100
‐ 600
+ 200
‐ 2.200
Budget 400 500 001
301
302
Produkt: 322 01 - Leistungen für Schwerbehinderte nach SGB IX
Produktbereich:
050
Soziale Leistungen
Budget:
400 500 001
Soziale Angelegenheiten
Gremium:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Verantwortlich:
Herr U. Klein
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
- Verwaltungsverfahren zur Feststellung von Behinderungen, des Grades der
Behinderung (GdB) und der gesundheitlichen Merkmale für die Inanspruchnahme von
Nachteilsausgleichen.
- begleitende Hilfen im Arbeitsleben (finanzielle Förderung der Einrichtung oder des
Erhaltes von Arbeitsplätzen, Beratung von Schwerbehinderten und Arbeitgebern)
- Kündigungsschutz für Schwerbehinderte (Zustimmungspflicht der Fürsorgestelle)
Auftragsgrundlage:
SGB IX sowie ergänzende Vorschriften, SGB XII, Gesetz zur Sicherung der
Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft (SchwbG), BVFG,
Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), Berufliches Rehabilitierungsgesetz
(BerRehaG)
Strategische Ziele:
- Zügiger Abschluss der Verwaltungsverfahren, d.h. ohne Verzögerungen im eigenen
Verantwortungsbereich.
- Steigerung der Ausschöpfungsquote der zur Verfügung stehenden Mittel aus der
Ausgleichsabgabe.
- Erleichterung der Beschäftigungssituation der Schwerbehinderten im Arbeitsleben.
Zielgruppen:
Erstantragsteller sowie Personen, die in der Vergangenheit bereits einen
Schwerbehindertenausweis erhalten haben und bei denen das Vorliegen der
Behinderung, der Grad der Behinderung oder auch die gesundheitlichen Merkmale nach
dem Schwerbehindertenrecht auf Antrag oder von Amts wegen erneut zu prüfen sind.
Berufstätige Schwerbehinderte mit mindestens 90% GdB oder Gleichgestellte sowie
Arbeitgeber
303
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
050
050322
05032201
Bezeichnung
01
Soziale Leistungen
Leistungen f. Schwerbehinderte nach SGB IX
Leistungen f. Schwerbehinderte nach SGB IX
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
291.087,60
638.100
620.000
620.000
620.000
620.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
810.102,11
710.400
810.400
810.400
810.400
810.400
1.101.189,71
1.349.500
1.431.400
1.431.400
1.431.400
1.431.400
440.877,33
461.900
482.900
487.700
492.600
497.500
3.700
3.700
3.700
3.700
3.700
100
100
100
100
100
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
685.380,44
626.000
626.000
626.000
626.000
626.000
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
306.793,76
246.500
326.500
326.500
326.500
326.500
17
= Ordentliche Aufwendungen
1.433.051,53
1.338.200
1.439.200
1.444.000
1.448.900
1.453.800
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
-331.861,82
11.300
-7.800
-12.600
-17.500
-22.400
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
-331.861,82
11.300
-7.800
-12.600
-17.500
-22.400
-331.861,82
11.300
-7.800
-12.600
-17.500
-22.400
48.354,00
223.000
227.800
231.500
237.400
239.300
-380.215,82
-211.700
-235.600
-244.100
-254.900
-261.700
22
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
304
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
050
050322
05032201
Bezeichnung
Soziale Leistungen
Leistungen f. Schwerbehinderte nach SGB IX
Leistungen f. Schwerbehinderte nach SGB IX
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
676.762,90
638.100
620.000
620.000
620.000
620.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
895.255,61
710.400
810.400
810.400
810.400
810.400
1.572.018,51
1.349.500
1.431.400
1.431.400
1.431.400
1.431.400
440.741,47
461.900
482.900
487.700
492.600
497.500
3.700
3.700
3.700
3.700
3.700
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferauszahlungen
702.750,32
626.000
626.000
626.000
626.000
626.000
15
- Sonstige Auszahlungen
278.767,89
246.500
326.500
326.500
326.500
326.500
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
1.422.259,68
1.338.100
1.439.100
1.443.900
1.448.800
1.453.700
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
149.758,83
11.400
-7.700
-12.500
-17.400
-22.300
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
305
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
VE
Plan
2019
Plan
2020
2021
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I322012630 VG < 410 (35 II GemHVO)
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-348
-348
Summe
-348
Gesamtsumme
-348
306
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 322 01 - Leistungen für Schwerbehinderte nach SGB IX
(Budget 400 500 001)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440
HH 2017
HH 2018
32,4%
31,6%
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
40,1%
37,6%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
15,8%
19,6%
-1,11
-1,23
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
2,64
2,75
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
3,27
3,27
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
307
322 01 – Leistungen für Schwerbehinderte nach SGB IX
(Budget 400 500 001 – Soziale Angelegenheiten)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
Bei dem Ertrag in Zeile 2 (Zuweisungen und allgemeine Umlagen) handelt es sich um die Zuweisung
aus der Ausgleichsabgabe. In entsprechender Höhe sind in Zeile 15 (Transferaufwendungen) anteilig
Leistungen nach dem Schwerbehindertengesetz und Rückzahlungen von Zuweisungen ausgewiesen.
Zeile 6 des Ergebnisplans (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) enthält:
Zeile 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen
4481000 Kostenerstattungen vom Land
4481002 Erträge aus Kostenerst. Land (Belastungsausgleich)
4484000 Kostenerst. so. öffentl. Ber.
Summe
2017
2018
‐350.000 ‐450.000
‐360.400 ‐360.400
0
0
‐710.400 ‐810.400
Diff. 2018/2017
‐ 100.000
+ 0
+ 0
‐ 100.000
SK 4481000
Zum Ausgleich des Aufwandes, der durch die medizinische Beweiserhebung und durch Gebühren und
Anwaltskosten in Gerichtsverfahren (fachbezogener Sachaufwand) entsteht, erhalten die Kreise seit
01.01.2011 einen Pauschalbetrag von 56 €. Die Anpassung des Pauschbetrages ist durch das u.a.
Änderungsgesetz (siehe Erl. zu SK 4481002) erfolgt. Der fachbezogene Sachaufwand ist in
Abständen von jeweils 3 Jahren, erstmals zum 01.01.2014, anhand der Entwicklung der Fallzahlen
und der Kosten der Beweiserhebung zu prüfen und ggfls. anzupassen. Zum 01.01.2014 wurde der
neue Pauschalbetrag auf 63,50 € pro Fall (Erst- und Änderungsanträge, Nachprüfungen und
Widersprüche) festgesetzt. Der Ansatz wurde aufgrund steigender Fallzahlen (derzeit ca. 7.000) und
Anpassung an die Ergebnisse der letzten Jahre erhöht. Zurzeit laufen Verhandlungen zur weiteren
Anpassung des Pauschalbetrages. Ob und wann ein neuer Wert festgesetzt wird, muss derzeit
abgewartet werden. Die korrespondierenden Aufwandsansätze sind in Zeile 11 und 16 veranschlagt.
SK 4481002
Durch das Zweite Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen vom 30.10.2007
sind die Aufgaben des Schwerbehindertenrechts von den Versorgungsämtern auf die Kreise und
kreisfreien Städten mit Wirkung zum 01.01.2008 übertragen worden. Für die wesentlichen
Belastungen, die durch dieses Gesetz entstehen, wird ein finanzieller Ausgleich gewährt und
zusätzlich Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung gestellt. Der finanzielle Ausgleich umfasst den
Personalaufwand für die übergeleiteten Beamten einschl. der gesetzlichen Leistungen und ein
pauschaler Zuschlag (10%) auf die fiktiven Personalkosten als Ausgleich für den allgemeinen
Sachaufwand. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Eingliederung der
Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung vom 25.10.2011 ist eine Anpassung des
Belastungsausgleichs rückwirkend zum 01.01.2011 vorgenommen worden.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
Summe
308
2017
2018
42.600 42.400
1.100
1.200
21.200 20.700
50.700 46.200
107.400 117.300
223.000 227.800
Diff. 2018/2017
‐ 200
+ 100
‐ 500
‐ 4.500
+ 9.900
+ 4.800
Kennzahlen
I.
Anzahl Bewilligungen Fördermittel für begleitende Hilfen im Arbeitsleben
2011 2012 2013 2014 2015
Fälle
358
220
246
273
269
2016
381
322 01: Anzahl Bewilligungen Fördermittel f. begleitende Hilfen im
Arbeitsleben
450
400
350
300
250
200
381
358
150
220
100
50
92
113
139
115
123
141
153
129
246
273
269
144
0
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
II. Anzahl Kündigungsschutzfälle
Fälle
2011
2012
2013
2014
2015
2016
40
43
41
40
42
21
322 01: Anzahl Kündigungsschutzfälle
70
60
50
40
30
20
10
58
45
37
43
46
39
37
26
41
40
43
41
40
42
21
0
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
309
III. Anzahl Opferentschädigungsfälle
Fälle
2011
2012
2013
2014
2015
2016
12
10
11
3
3
2
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2.089
2.433
1.489
3.384
931
1.065
2.065
2.278
1.032
3.293
1.101
854
1.926
2.190
1.122
3.370
1.226
1.005
2.074
2.334
1.187
3.527
1.490
1.361
1.954
2.298
868
3.544
1.949
1.145
1.999
2.365
./.
3.566
1.475
1.078
IV. Schwerbehindertenantragsverfahren (SGB IX)
Erstanträge
Änderungsanträge
Ausweisverlängerungen
Beiblätter
Nachprüfungen
Widersprüche
Die Kennzahl zu den Ausweisverlängerungen kann nicht mehr angegeben werden, da die Statistik von
Seiten des Ministeriums aufgrund der Einführung des Kartenausweises geändert wurde. Die neuen
Ausweise im Scheckkartenformat können nicht mehr verlängert werden, sondern müssen jeweils neu
ausgestellt werden.
V.
Anzahl Gutachten durch Abt. 53 in Schwerbehindertenangelegenheiten
Anzahl
310
2011
2012
2013
2014
2015
2016
3.251
2.691
2.966
4.246
4.255
3.799
Produkt: 331 01 - Förderung von Trägern der Wohlfahrtsverbände
Produktbereich:
050
Soziale Leistungen
Budget:
400 500 001
Soziale Angelegenheiten
Gremium:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Verantwortlich:
Herr U. Klein
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Finanzierung (ganz oder teilweise) von sozialen Angeboten, Beratungsstellen und
Hilfeleistungen verschiedener Verbände und Institutionen aufgrund gesetzlicher
Bestimmungen, Beschlüssen politischer Gremien sowie Vereinbarungen und Verträge
Auftragsgrundlage:
SGB XII, KJHG, weitere Bundes- und Landesgesetze, Kreistagsbeschlüsse,
Vereinbarungen und Verträge
Strategische Ziele:
Die Sozialhilfeträger und die freie Wohlfahrtspflege sollen bei der Durchführung des SGB
XII zusammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit soll darauf gerichtet sein, sich zum
Wohle des Hilfesuchenden wirksam zu ergänzen. Träger der Sozialhilfe sollen die
Verbände der freien Wohlfahrtspflege in ihrer Tätigkeit auf dem Gebiet der Sozialhilfe
angemessen unterstützen.
Zielgruppen:
Verbände der freien Wohlfahrtspflege und sonstige soziale Institutionen
311
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
050
050331
05033101
Bezeichnung
01
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
22
Soziale Leistungen
Förderung von anderen Trägern der Wohlfahrtspflege
Förderung von Trägern der Wohlfahrtsverbände
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
312
500
500
500
500
500
500
500
500
500
500
22.052,42
43.500
16.500
16.700
16.800
17.000
380.197,39
367.000
371.900
377.300
377.300
377.300
41,49
100
100
100
100
100
402.291,30
410.600
388.500
394.100
394.200
394.400
-402.291,30
-410.100
-388.000
-393.600
-393.700
-393.900
-402.291,30
-410.100
-388.000
-393.600
-393.700
-393.900
-402.291,30
-410.100
-388.000
-393.600
-393.700
-393.900
1.357,70
18.600
9.400
9.600
9.800
9.900
-403.649,00
-428.700
-397.400
-403.200
-403.500
-403.800
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
050
050331
05033101
Bezeichnung
Soziale Leistungen
Förderung von anderen Trägern der Wohlfahrtspflege
Förderung von Trägern der Wohlfahrtsverbände
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
25.073,50
500
500
500
500
500
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
25.073,50
500
500
500
500
500
10
- Personalauszahlungen
23.014,55
43.500
16.500
16.700
16.800
17.000
11
- Versorgungsauszahlungen
336.173,10
367.000
371.900
377.300
377.300
377.300
41,49
100
100
100
100
100
359.229,14
410.600
388.500
394.100
394.200
394.400
-334.155,64
-410.100
-388.000
-393.600
-393.700
-393.900
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferauszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
313
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
VE
Plan
2019
Plan
2020
2021
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I331012630 VG < 410 (35 II GemHVO)
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-14
-14
Summe
-14
Gesamtsumme
-14
314
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 331 01 - Förderung von Trägern der Wohlfahrtsverbände
(Budget 400 500 001)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440
HH 2017
HH 2018
12,4%
4,9%
85,5%
93,5%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
0,0%
0,0%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-2,24
-2,08
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
0,28
0,10
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
1,92
1,94
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
315
331 01 – Förderung von Trägern der Wohlfahrtsverbände
(Budget 400 500 001 – Soziale Angelegenheiten)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
In Zeile 15 des Ergebnisplans werden folgende Transferaufwendungen nachgewiesen:
Zeile 15 ‐ Transferaufwendungen
5318005 Zuschüsse (Familienentlastungsdienst)
5318007 Zuschüsse (Betreuung Aussiedler)
5318009 Zuschüsse (Frauenberatungsstelle)
5318010 Zuschüsse (Mobile Soziale Dienste)
5318011 Zuschüsse (Beratungsstelle für Wohnungslose)
5318012 Zuschüsse (Familienpflege)
5318013 Zuschüsse (Wohnberatung für ältere od. behinderte
5318014 Verlustausgleich (Frauenhaus Euskirchen)
5318015 Zuschuss Verbraucherzentrale
5318048 Zuschüsse (Mehrgenerationenhaus)
Summe
2017
2018
27.400 28.000
12.300 12.600
57.500 58.800
23.500 24.000
83.700 85.600
15.900 16.200
33.000 33.000
100
100
103.600 103.600
10.000 10.000
367.000 371.900
Diff. 2018/2017
+ 600
+ 300
+ 1.300
+ 500
+ 1.900
+ 300
+ 0
+ 0
+ 0
+ 0
+ 4.900
Zu den einzelnen Positionen:
5318005 Zuschüsse (Familienentlastungsdienst)
Aufgrund eines Kreistagsbeschlusses wird seit 1990 der Familienentlastungsdienst beim
Diakonischen Werk Euskirchen und beim DRK Euskirchen pauschal gefördert. In den
erbrachten Hilfeleistungen sind Aufgaben der Eingliederungshilfe integriert. Der
Zuschuss erhöht sich aufgrund eines Kreistagsbeschlusses vom 06.07.2016 (siehe
hierzu V 220/2016).
Zuschusszweck:
Betreuung und Unterstützung von Familien mit behinderten Kindern und
Jugendlichen (Diakonisches Werk) sowie behinderten Erwachsenen (DRK).
Einzel- und Gruppenbetreuung zur Erhaltung der Pflegebereitschaft, Freizeitgestaltung, Fahrdienste etc.
Betreuung und Hilfestellung zur Erlernung lebenspraktischer Fähigkeiten.
5318007 Zuschüsse (Betreuung Aussiedler)
Es handelt sich um eine freiwillige Förderung. Die Bewilligung der Zuschüsse erfolgt
aufgrund der Beschlussfassung durch den Kreistag im Rahmen der jeweiligen Haushaltsberatungen. Der Zuschuss erhöht sich aufgrund eines Kreistagsbeschlusses vom
06.07.2016 (siehe hierzu V 220/2016).
Zuschusszweck:
Integration von Spätaussiedlern.
Hilfestellung (z.B. Behördengänge, Übersetzungen, Vermittlung von Wohnungen,
Rechtshilfen, Krisenintervention bei persönlichen Problemen etc).
5318009 Zuschüsse (Frauenberatungsstelle)
Es handelt sich um eine freiwillige Förderung. Die Bezuschussung der Frauenberatungsstelle erfolgt aufgrund eines Kreistagsbeschlusses. Mit dem Träger der Beratungsstelle
316
wurde seitens des Kreises Euskirchen eine Vereinbarung über die Finanzierung
geschlossen. Der Zuschuss erhöht sich aufgrund eines Kreistagsbeschlusses vom
06.07.2016 (siehe hierzu V 220/2016).
Zuschusszweck:
Beratendes und unterstützendes Angebot für Frauen als psychosoziale Anlaufstelle.
5318010 Zuschüsse (Mobile Soziale Dienste)
Die Mobilen Sozialen Dienste gehören zu den ambulanten komplementären Aufgaben
nach dem Landespflegegesetz (PfG NRW). Der Kreistag hat zur Bezuschussung eine
Richtlinie verabschiedet, die seit dem 01.01.2000 in Kraft ist. Der Zuschuss erhöht sich
aufgrund eines Kreistagsbeschlusses vom 06.07.2016 (siehe hierzu V 220/2016).
Zuschusszweck:
Der MSD erbringt vorpflegerische und pflegeergänzende Leistungen. Er aktiviert
Ehrenamtlichkeit und unterstützt Maßnahmen der Selbsthilfe (Angehörigenarbeit).
Förderungswürdig sind Maßnahmen, die helfen, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden und
die eigene Häuslichkeit zu erhalten. Es werden nur Leistungen gefördert, die nicht durch
andere Kostenträger abgedeckt sind.
5318011 Zuschüsse (Beratungsstelle für Wohnungslose)
Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen der Hilfe nach dem 8. Kapitel SGB XII (Hilfe zur
Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten). Es handelt sich um eine 50%-ige
Kofinanzierung. Die andere Hälfte wird durch den Landschaftsverband Rheinland
bezuschusst. Der Zuschuss erhöht sich aufgrund eines Kreistagsbeschlusses vom
06.07.2016 (siehe hierzu V 220/2016).
Zuschusszweck:
Offenes Beratungsangebot ohne Zugangsvoraussetzungen.
Individuelle Hilfen zur Selbsthilfe (z.B. Entwicklung neuer tragfähiger Lebensperspektiven, Hilfe bei der Suche nach Wohnraum, Arbeit, Vermittlung zu anderen
Hilfsangeboten).
5318012 Zuschüsse (Familienpflege)
Es handelt sich um eine freiwillige Förderung. Der Zuschuss ist aufgrund eines
Kreistagsbeschlusses vom 16.12.1998 an die Landesförderung gekoppelt. Bezuschusst
wird seit 2004 nur noch der Caritasverband für die Region Eifel e.V. Der Zuschuss
erhöht sich aufgrund eines Kreistagsbeschlusses vom 06.07.2016 (siehe hierzu V
220/2016).
Zuschusszweck:
Familienpflege hilft Familien mit Kindern bei der Weiterführung des Haushaltes, wenn
der haushaltsführende Elternteil, z. B. durch Krankheit oder Unfall, nicht in der Lage
dazu ist. Vor Inanspruchnahme erfolgt durch den Träger eine umfassende Beratung
hinsichtlich der Kostenübernahme. Familienpflege wird durch die Wohlfahrtsverbände
angeboten. Ansprechpartner für diese Leistungen sind die Krankenkassen.
5318013 Zuschüsse (Wohnberatung für ältere oder behinderte Menschen)
Die Wohnberatung (ambulanter komplementärer Dienst nach dem PfG NRW) wurde ab
dem 01.01.2012 durch die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH übernommen. Der
Betrag von 33.000 € entspricht 50% der zuschussfähigen Personalkosten, zu denen das
Kreiskrankenhaus außerdem eine 50%ige Landesförderung erhält.
317
Zuschusszweck:
Beratung und Unterstützung für die individuelle Gestaltung von Wohnraum für ältere
oder behinderte Menschen, um diesen sicherer oder bequemer zu gestalten
(Wohnraumanpassung)
Verhinderung oder Verzögerung von stationären Aufenthalten
Öffentlichkeitsarbeit (Informationsveranstaltungen, Fachvorträge, Flyer etc.)
5318014 Verlustausgleich (Frauenhaus Euskirchen)
Die Bezuschussung des Frauenhauses erfolgt aufgrund eines Kreistagsbeschlusses. Mit
dem Träger des Frauenhauses wurde seitens des Kreises Euskirchen eine Vereinbarung
über die Finanzierung geschlossen.
5318015 Zuschuss Verbraucherzentrale
Es handelt sich um eine freiwillige Förderung.
Die Verbraucherzentrale NRW e.V. betreibt seit Jahren in Euskirchen eine Verbraucherberatungsstelle mit dem Zweck, die Allgemeinheit und Einzelpersonen sachlich und
unabhängig sowie anbieterneutral zu informieren und zu beraten. Diese Verbraucherberatungsstelle ist als institutionelle Interessenvertretung ein wichtiger Baustein in einem
weit verzweigten Informations- und Beratungssystem für die Bürgerinnen und Bürger des
Kreises Euskirchen.
Der Kreistag hat am 21.12.2005 beschlossen, den kommunalen Kofinanzierungsanteil
der Verbraucherzentrale Euskirchen ab 2006 komplett über den Kreishaushalt
abzuwickeln (siehe V 161/2005). Vertragsgemäß ist dieser Anteil auf max. 64.000 € p.a.
festgelegt. Für die Dauer von 2 Jahren (01.01.2010-31.12.2011) hat der Kreistag durch
Beschluss vom 03.06.2009 (V 518/2009) einer Erhöhung der Beratungsstelle Euskirchen
um eine halbe Kraft mit Kosten für den Kreis Euskirchen in Höhe von max. 38.000 € p.a.
zugestimmt.
Der Kreistag hat durch Beschluss vom 20.07.2011 (V 187/2011) einem
Ergänzungsvertrag zugestimmt, der eine Erweiterung der Aufgaben der
Verbraucherzentrale um die Schuldenprävention mit Jugendlichen, Migranten,
Arbeitslosen und jungen Familien sowie die Aufstockung von einer halben auf eine
ganze Beraterstelle vorsieht (Vertragslaufzeit 01.01.2012 bis 31.12.2014). Der TeilZuschuss reduziert sich auf jährlich 25.800 €.
Am 09.04.2014 (V 116/2014) hat der Kreistag einen Folgevertrag für die Zeit vom
01.01.2015 bis 31.12.2019 beschlossen. Im Vergleich zum bisherigen Teil-Zuschuss
(25.800 €) erhöhte sich dieser nunmehr auf jährlich 39.600 €.
5318048 Zuschuss Mehrgenerationenhaus
Der Kreistag hat am 05.10.2016 beschlossen (A 121/2016), dem Deutschen Roten
Kreuz Euskirchen (DRK) beginnend mit dem Jahr 2017 einen jährlichen Zuschuss in
Höhe von 10.000 € zum Betrieb des Mehrgenerationenhauses in Euskirchen als
kommunalen Kofinanzierungsanteil zum Bundeszuschuss zunächst für die Zeit bis 2020
zu gewähren. Der Kreis Euskirchen unterstützt das Mehrgenerationenhaus und bezieht
es in die kommunalen Planungen zur Bewältigung des demografischen Wandels mit ein.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
318
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
5811010 ILB Druckerei
Summe
2017
9.800
100
1.200
2.400
5.100
0
18.600
2018
2.900
0
900
1.400
3.600
600
9.400
Diff. 2018/2017
‐ 6.900
‐ 100
‐ 300
‐ 1.000
‐ 1.500
+ 600
‐ 9.200
Kennzahlen
./.
319
320
Produkt: 343 04 - Heimaufsicht
Produktbereich:
050
Soziale Leistungen
Budget:
400 500 001
Soziale Angelegenheiten
Gremium:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Verantwortlich:
Herr U. Klein
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Aufsicht über Alten-, Pflege-, Behinderten- und Kurzzeitpflegeheime sowie Beratung in
Heimangelegenheiten
Auftragsgrundlage:
Heimgesetz, HeimMindBauVO, HeimPersVO, HeimsicherungsVO, und andere
betroffene Rechtsgebiete (z. B. SGB V und XI, Bundesseuchengesetz, Baurecht etc.)
Strategische Ziele:
Qualitätssicherung (bauliche Standards, Pflegestandards, Fachkräfteanteil), Schutz der
Rechtsstellung der HeimbewohnerInnen
Zielgruppen:
HeimbewohnerInnen, BewerberInnen für die Aufnahme in einem Heim, Angehörige,
BetreuerInnen, Heimbeiräte, MitarbeiterInnen in den Heimen, HeimbetreiberInnen,
Heimträger
321
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
050
050343
05034304
Bezeichnung
01
Soziale Leistungen
Betreuungsleistungen
Heimaufsicht
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
18.450,00
30.000
30.000
30.000
30.000
30.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
18.450,00
31.000
31.000
31.000
31.000
31.000
109.676,96
153.800
132.500
133.800
135.200
136.400
5.524,10
14.400
14.400
14.400
14.400
14.400
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
115.201,06
168.200
146.900
148.200
149.600
150.800
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
-96.751,06
-137.200
-115.900
-117.200
-118.600
-119.800
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
-96.751,06
-137.200
-115.900
-117.200
-118.600
-119.800
-96.751,06
-137.200
-115.900
-117.200
-118.600
-119.800
41.291,00
97.000
102.100
103.700
105.900
106.300
-138.042,06
-234.200
-218.000
-220.900
-224.500
-226.100
22
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
322
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
050
050343
05034304
Bezeichnung
Soziale Leistungen
Betreuungsleistungen
Heimaufsicht
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
21.186,00
30.000
30.000
30.000
30.000
30.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
21.186,00
31.000
31.000
31.000
31.000
31.000
109.799,30
153.800
132.500
133.800
135.200
136.400
5.288,48
14.400
14.400
14.400
14.400
14.400
14
- Transferauszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
115.087,78
168.200
146.900
148.200
149.600
150.800
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
-93.901,78
-137.200
-115.900
-117.200
-118.600
-119.800
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
323
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
VE
Plan
2019
Plan
2020
2021
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I343042630 VG < 410 (35 II GemHVO)
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-77
-77
Summe
-77
Gesamtsumme
-77
324
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 343 04 - Heimaufsicht
(Budget 400 500 001)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440
HH 2017
HH 2018
74,7%
74,3%
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
0,0%
0,0%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
5,4%
5,8%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-1,22
-1,14
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
1,03
0,97
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,00
0,00
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
325
343 04 – Heimaufsicht
(Budget 400 500 001 – Soziale Angelegenheiten)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
In Zeile 4 des Ergebnisplans (Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte) werden die Verwaltungsgebühren der Heimaufsicht ausgewiesen.
Zeile 16 des Ergebnisplans enthält im Wesentlichen Gutachterkosten in Höhe von 10.000 €.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
5811010 ILB Druckerei
Summe
2017
2018
44.000 52.400
200
100
7.100
7.300
14.500 11.800
30.700 29.900
500
600
97.000 102.100
Diff. 2018/2017
+ 8.400
‐ 100
+ 200
‐ 2.700
‐ 800
+ 100
+ 5.100
Kennzahlen
I.
Anzahl der im Kreis ansässigen Heime am 31.12., aufgeschlüsselt nach Art der Einrichtung
Altenpflegeheime /EuLa
Behinderteneinrichtungen /EuLa
Sozialtherapeutische Heime /EuLa
Hospiz /Gasteinrichtungen
Tagespflegeeinrichtungen /Gasteinr.
Kurzzeitpflegeeinrichtungen /Gastei.
Ambulante betreute Pflege-WG (ab 2015)
2011
33
9
9
2
6
2
2012
34
9
9
2
8
2
2013
32
10
9
2
9
2
2014
32
9
9
2
9
2
2015
32
9
9
2
9
2
1
2016
33
10
10
2
9
2
2
II. Anzahl der Plätze in Einrichtungen am 31.12.
Altenpflegeheime
Behinderteneinrichtungen
Sozialtherapeutische Heime
Hospiz
Tagespflegeeinrichtungen
Kurzzeitpflegeeinrichtungen
Ambulante betreute Pflege-WG (ab 2015)
2011 2012 2013 2014 2015 2016
2.343 2.399 2.396 2.396 2.466 2.523
299
299
309
294
294
330
414
414
414
414
414
414
22
22
22
22
22
22
75
101
112
114
112
112
19
19
19
19
19
19
5
9
Einrichtungstyp
EuLa: Altenpflegeheime, Behinderteneinrichtungen, Sozialtherapeutische Heime
- Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
Gasteinrichtungen: Hospize, Tagespflegeeinrichtungen, Kurzzeitpflege
326
343 04: Anzahl Heime am 31.12.
80
70
2
60
2
6
2
50
2
2
2
1
2
8
9
9
9
2
2
2
2
9
9
9
9
9
9
9
10
9
9
2
9
2
Ambulante betreute Pflege-WG
10
Kurzzeitpflegeeinrichtungen
Tagespflegeeinrichtungen
40
10
Hospiz
Sozialtherapeutische Heime
30
Behinderteneinrichtungen
20
Altenpflegeheime
33
34
32
32
32
33
2011
2012
2013
2014
2015
2016
10
0
343 04: Anzahl Plätze am 31.12.
4.000
3.500
3.000
19
75
22
414
19
101
22
414
2.500
299
299
19
112
22
414
19
114
22
414
19
112
22
414
309
294
294
19
112
22
414
330
Ambulante betreute Pflege-WG
Kurzzeitpflegeeinrichtungen
Tagespflegeeinrichtungen
2.000
Hospiz
Sozialtherapeutische Heime
1.500
2.343
2.399
2.396
2.396
2.466
2.523
1.000
Behinderteneinrichtungen
Altenpflegeheime
500
0
2011
2012
2013
2014
2015
2016
327
328
Produkt: 343 06 - Betreuung nach dem Betreuungsgesetz
Produktbereich:
050
Soziale Leistungen
Budget:
400 500 001
Soziale Angelegenheiten
Gremium:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Verantwortlich:
Herr K. Dietrich
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
- Beratung, Unterstützung der Einzel- und Vereinsbetreuer/innen, Förderung der
Betreuungsvereine, Unterstützung der Vormundschaftsgerichte.
- Führen von Betreuungen entsprechend dem vom Gericht angeordneten
Wirkungsbereich, sofern keine anderen Betreuer/innen zur Verfügung stehen oder
geeignet sind.
Auftragsgrundlage:
Betreuungsgesetz, Betreuungsbehördengesetz, Gesetz über die Angelegenheiten der
freiwilligen Gerichtsbarkeit,
Landesbetreuungsgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch
Strategische Ziele:
- Vermittlung der dem Einzelnen am besten entsprechenden Betreuung.
- Förderung einer selbstbestimmten Lebensgestaltung.
- Verstärkte Übernahme von Betreuungen durch ehrenamtliche Betreuer.
Zielgruppen:
Erwachsene, bei denen eine Betreuung vom Gericht angeordnet ist.
329
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
050
050343
05034306
Bezeichnung
01
Soziale Leistungen
Betreuungsleistungen
Betreuung nach dem Betreuungsgesetz
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
201.533,75
247.100
299.100
302.100
305.100
308.100
15
- Transferaufwendungen
20.857,48
25.000
25.000
25.000
25.000
25.000
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
12.923,60
12.000
12.000
12.000
12.000
12.000
17
= Ordentliche Aufwendungen
235.314,83
284.100
336.100
339.100
342.100
345.100
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
-235.314,83
-284.100
-336.100
-339.100
-342.100
-345.100
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
-235.314,83
-284.100
-336.100
-339.100
-342.100
-345.100
-235.314,83
-284.100
-336.100
-339.100
-342.100
-345.100
78.861,00
139.800
159.800
162.400
166.200
167.000
-314.175,83
-423.900
-495.900
-501.500
-508.300
-512.100
22
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
330
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
050
050343
05034306
Bezeichnung
Soziale Leistungen
Betreuungsleistungen
Betreuung nach dem Betreuungsgesetz
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
205.393,15
247.100
299.100
302.100
305.100
308.100
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferauszahlungen
20.857,48
25.000
25.000
25.000
25.000
25.000
15
- Sonstige Auszahlungen
12.923,60
12.000
12.000
12.000
12.000
12.000
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
239.174,23
284.100
336.100
339.100
342.100
345.100
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
-239.174,23
-284.100
-336.100
-339.100
-342.100
-345.100
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
331
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
VE
Plan
2019
Plan
2020
2021
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I343062630 VG < 410 (35 II GemHVO)
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-132
-132
Summe
-132
Gesamtsumme
-132
332
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 343 06 - Betreuung nach dem Betreuungsgesetz
(Budget 400 500 001)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440
HH 2017
HH 2018
74,2%
71,2%
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
5,9%
5,0%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
2,8%
2,4%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-2,21
-2,59
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
1,64
1,85
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,13
0,13
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
333
343 06 – Betreuung nach dem Betreuungsgesetz
(Budget 400 500 001 – Soziale Angelegenheiten)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
In Zeile 15 des Ergebnisplans (Transferaufwendungen) sind die Zuschüsse an die im Kreis Euskirchen
anerkannten Betreuungsvereine veranschlagt. Aufgrund der Verringerung der im Kreisgebiet
vorhandenen Betreuungsvereine war eine Reduzierung des Aufwands für 2017 um 10.000 € auf
25.000 € angezeigt. Für 2018 ist keine weitere Reduzierung vorgesehen. Entsprechend der zum
01.01.2011 geschlossenen Vereinbarungen dient die Förderung der Begleitung und Unterstützung der
vorhandenen ehrenamtlichen Betreuer/innen, der Schulung dieses Personenkreises und der
Neugewinnung von ehrenamtlich tätigen Betreuer/innen (Beschluss des Kreistages vom 23.06.2010,
V 83/2010).
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
2017
2018
67.000 53.600
300
600
9.800 15.700
20.100 25.400
42.600 64.400
0
100
139.800 159.800
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
5811010 ILB Druckerei
Summe
Kennzahlen
I. Anzahl Fälle der Betreuungen durch Betreuungsbehörde am 31.12.
2011 2012 2013 2014 2015 2016
Anzahl (Stichtag)
61
53
52
46
26
19
343 06: Anzahl Fälle der Betreuungsbehörde am 31.12.
120
100
80
60
40
61
53
52
20
46
26
19
0
2011
2012
2013
2014
2015
2016
II. Anzahl Fälle Sachverhaltsaufklärungen
2011 2012 2013 2014 2015 2016
Anzahl
334
526
575
663
731
854
962
Diff. 2018/2017
‐ 13.400
+ 300
+ 5.900
+ 5.300
+ 21.800
+ 100
+ 20.000
Budget 400 500 002
335
336
Produkt: 331 02 - Pflegewohngeld (APG NW)
Produktbereich:
050
Soziale Leistungen
Budget:
400 500 002
Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.
Gremium:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Verantwortlich:
Herr U. Klein
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Geldleistung zur Finanzierung der Aufwendungen für Investitionskosten für
Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen sowie für ambulante
Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflege.
Auftragsgrundlage:
SGB XII, Alten- und Pflegegesetz NRW
Strategische Ziele:
Gewährleistung einer leistungsfähigen und wirtschaftlichen vollstationären
Angebotsstruktur für alle Pflegebedürftigen.
Zielgruppen:
Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen, die
- Leistungen nach dem SGB XII oder im Rahmen der Kriegsopferfürsorge nach dem
BVG (zuständig Landschaftsverband Rheinland) erhalten,
- nicht in der Lage sind, die Aufwendungen für Investitionskosten aus eigenem bzw. aus
dem Einkommen des nicht getrennt lebenden Ehegatten ganz oder teilweise zu tragen
337
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
050
050331
05033102
Bezeichnung
01
Soziale Leistungen
Förderung von anderen Trägern der Wohlfahrtspflege
Pflegewohngeld (PfG NW)
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
10.749,74
30.000
30.000
30.000
30.000
30.000
4.000
4.000
4.000
4.000
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
16.049,74
30.000
34.000
34.000
34.000
34.000
11
- Personalaufwendungen
87.433,18
103.000
106.200
107.200
108.400
109.300
12
- Versorgungsaufwendungen
1.100
1.100
1.100
1.100
1.100
6.567.439,89
6.680.000
6.680.000
6.750.000
6.760.000
6.770.000
111,02
4.100
8.100
8.100
8.100
8.100
6.654.984,09
6.788.200
6.795.400
6.866.400
6.877.600
6.888.500
-6.638.934,35
-6.758.200
-6.761.400
-6.832.400
-6.843.600
-6.854.500
-6.638.934,35
-6.758.200
-6.761.400
-6.832.400
-6.843.600
-6.854.500
-6.638.934,35
-6.758.200
-6.761.400
-6.832.400
-6.843.600
-6.854.500
13.885,75
48.600
50.000
50.800
51.900
52.400
-6.652.820,10
-6.806.800
-6.811.400
-6.883.200
-6.895.500
-6.906.900
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
22
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
338
5.300,00
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
050
050331
05033102
Bezeichnung
Soziale Leistungen
Förderung von anderen Trägern der Wohlfahrtspflege
Pflegewohngeld (PfG NW)
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
40.007,73
30.000
30.000
30.000
30.000
30.000
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
40.007,73
30.000
30.000
30.000
30.000
30.000
10
- Personalauszahlungen
91.438,33
103.000
106.200
107.200
108.400
109.300
11
- Versorgungsauszahlungen
1.100
1.100
1.100
1.100
1.100
6.538.735,08
6.680.000
6.680.000
6.750.000
6.760.000
6.770.000
111,02
4.100
4.100
4.100
4.100
4.100
6.630.284,43
6.788.200
6.791.400
6.862.400
6.873.600
6.884.500
-6.590.276,70
-6.758.200
-6.761.400
-6.832.400
-6.843.600
-6.854.500
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferauszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
339
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
VE
Plan
2019
Plan
2020
2021
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I331022630 VG < 410 (35 II GemHVO)
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-132
-132
Summe
-132
Gesamtsumme
-132
340
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 331 02 - Pflegewohngeld (PfG NW)
(Budget 400 500 002)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
HH 2017
HH 2018
1,8%
1,8%
97,7%
97,6%
0,1%
0,1%
-35,56
-35,58
0,63
0,65
34,89
34,89
Transferleistungen
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
341
331 02 – Pflegewohngeld
(Budget 400 500 002 – Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
In Zeile 2 des Ergebnisplans (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) ist mit 30.000 € der Ansatz
über Rückzahlungen des Pflegewohngeldes ausgewiesen.
In Zeile 15 des Ergebnisplans werden folgende Transferaufwendungen nachgewiesen:
Zeile 15 ‐ Transferaufwendungen
5391000 Investitionspauschale für amb. Pflegeeinrichtungen
5391001 Investitionspauschale an Tages‐ u. Kurzzeitpflege
5391002 Pflegewohngeld (§ 14 APG NRW) ab 2014 bis 2017
5399000 Investitionspauschale für amb. Pflegeeinrichtungen
5399001 Investitionspauschale an Tages‐ u. Kurzzeitpflege
5399002 Pflegewohngeld (§ 14 APG NRW) ab 2018
Summe
2017
2018
830.000
0
850.000
0
5.000.000
0
0
830.000
0
850.000
0 5.000.000
6.680.000 6.680.000
Diff. 2018/2017
‐ 830.000
‐ 850.000
‐ 5.000.000
+ 830.000
+ 850.000
+ 5.000.000
+ 0
Aufgrund finanzstatischer Änderungen muss die Numerik der v.g. Konten fortgeschrieben werden.
SK 5399000
Nach § 12 APG NW fördert der örtliche Träger der Sozialhilfe die durchschnittlichen betriebsnotwendigen Investitionen ambulanter Pflegeeinrichtungen mit einer Pauschale pro voller
Pflegestunde für Leistungen nach dem SGB XI.
SK 5399001
Nach § 13 APG NW wird Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen zur Finanzierung der
betriebsnotwendigen Investitionen ein bewohnerorientierter Aufwendungszuschuss gewährt.
Im Januar 2017 trat das neue Pflegebegutachtungssystem und damit ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff bezieht auch Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (bisher Pflegestufe 0) mit ein. Das bedeutet, dass auch dieser Personenkreis ab 2017 einen Anspruch auf Investitionskostenförderung bei Tages- und Kurzzeitpflege hat.
SK 5399002
Bei dem Aufwandsansatz handelt es sich um die Pflegewohngeldleistungen nach § 14 APG NW.
Die leicht rückläufigen Zahlen der Heimkosen-Selbstzahler und Heimkosten-Nichtselbstzahler
spiegeln in diesem Jahr nicht die tatsächliche - nämliche steigende - Entwicklung wider, sondern sind
auf die personelle Unterbesetzung des Teams und damit auf Bearbeitungsrückstände und verzögerte
Bewilligungen zurückzuführen. Dies wird sich vermutlich bereits in 2018 wieder relativieren.
Aufgrund der individuellen Einkommensverhältnisse der Hilfeempfänger und der Auswahl der
Einrichtungen sind sehr unterschiedliche Pflegewohngeldleistungen zu gewähren. Die neu
entstandenen Pflegeeinrichtungen sind nur teilweise belegt, so dass deren hohe
Investitionskostensätze beim Leistungsaufwand noch nicht bzw. zeitverzögert durchschlagen. Die
Kalkulation für 2018 ist insofern risikobehaftet, als dass es für den Sozialhilfeträger bei der Heimwahl
durch die pflegebedürftigen Menschen keine Steuerungsmöglichkeiten (freie Heimplatzwahl) gibt und
die „Schieflage“ in 2017 eine valide Hochrechnung zusätzlich erschwert.
342
331 02: Pflegewohngeld (T€)
6.533
5.918
5.478
5.006
4.779
1.104
5.167
1.440
6.114
6.166
1.397
1.499
4.717
4.667
1.591
6.680
6.680
1.680
1.680
5.000
5.000
1.297
1.225
4.943
1.038
4.478
4.182
3.742
JA 2009
3.902
3.941
JA 2010
JA 2011
JA 2012
Investitionspauschalen
Pflegeeinrichtungen
Pflegewohngeld
JA 2013
JA 2014
JA 2015
vorl. JA 2016
HH 2017
HH 2018
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
Summe
2017
2018
18.000 18.000
300
200
4.100 4.700
8.400 7.700
17.800 19.400
48.600 50.000
Diff. 2018/2017
+ 0
‐ 100
+ 600
‐ 700
+ 1.600
+ 1.400
343
Kennzahlen
I.
Anzahl Pflegewohngeldbezieher
am 30.6.
Heimkosten-Selbstzahler
Heimkosten-Nichtselbstzahler
Gesamt
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
153
479
632
150
486
636
139
477
616
99
504
603
111
547
658
130
610
740
119
513
632
331 02: Anzahl Pflegewohngeldbezieher am 30.06.
760
740
720
700
680
660
640
620
740
600
580
560
658
632
636
632
616
603
540
520
500
2011
II.
2012
2013
2014
2015
2016
Investitionspauschalen für ambulante Pflegeeinrichtungen: Anzahl geförderter
Pflegedienste
2011
2012
2013
2014
2015
Anzahl Dienste
34
III. Investitionspauschalen für ambulante Pflegeeinrichtungen: Anzahl geförderter
Einrichtungen
2011
2012
2013
2014
2015
2016
344
325
35
375
35
448
33
2016
32
Anzahl Einrichtungen
34
2017
507
576
555
331 02: Anzahl geförderter ambulanter Pflegeeinrichtungen
600
500
400
300
576
555
2015
2016
507
448
200
375
325
100
0
2011
2012
2013
2014
IV. Investitionspauschalen für Kurzzeitpflegeeinrichtungen: Anzahl Belegungstage
2011
Anzahl Belegungstage
2012
2013
2014
2015
2016
18.721 21.377 24.255 22.344 25.933 27.169
331 02: Kurzzeitpflegeeinrichtungen - Anzahl Belegungstage
30.000
25.000
20.000
15.000
24.255
10.000
21.377
25.933
27.169
22.344
18.721
5.000
0
2011
2012
2013
2014
2015
2016
345
V. Investitionspauschalen für Tagespflegeeinrichtungen: Anzahl
Belegungstage
2015
Anzahl Belegungstage
346
2016
21.194 24.748
Produkt: 332 01 - Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
Produktbereich:
050
Soziale Leistungen
Budget:
400 500 002
Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.
Gremium:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Verantwortlich:
Herr U. Klein
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Fachaufsicht, Erarbeitung von Richtlinien und Weisungen, Beratung der Städte und
Gemeinden, Widerspruchsbehörde, teilweise Klagevertretung der Städte und
Gemeinden, Kostenerstattung zwischen den Sozialhilfeträgern, Abrechnung der
Ausgaben und Einnahmen, Mittelbereitstellung für nicht erwerbsfähige Hilfeempfänger
Auftragsgrundlage:
SGB XII, KJHG, weitere Bundes- und Landesgesetze, Kreistagsbeschlüsse,
Vereinbarungen und Verträge
Strategische Ziele:
Sicherstellung einer einheitlichen Entscheidungspraxis (Beratungen, Weisungen,
Fachaufsicht) für die den kreisangehörigen Städten und Gemeinden übertragenen
Aufgaben der Hilfe zum Lebensunterhalt
Zielgruppen:
- Kreisangehörige Städte und Gemeinden
- Sozialhilfeempfänger und Antragsteller
- Sozialhilfeträger
347
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
050
050332
05033201
Bezeichnung
01
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
22
Soziale Leistungen
Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 bis 40 SBG XII)
Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
348
192.001,22
3.600
3.600
3.600
3.600
3.600
255.000
225.000
225.000
225.000
225.000
100
100
100
100
100
12.242,87
25.000
25.000
25.000
25.000
25.000
1.488.200,00
100
1.410.100
1.410.100
1.410.100
1.410.100
1.692.444,09
283.800
1.663.800
1.663.800
1.663.800
1.663.800
50.197,60
57.400
41.900
42.300
42.700
43.200
7.562,57
10.100
10.100
10.100
10.100
10.100
2.078.676,87
2.365.500
2.405.500
2.455.500
2.505.500
2.555.500
7.383,15
4.900
1.415.100
1.415.100
1.415.100
1.415.100
2.143.820,19
2.437.900
3.872.600
3.923.000
3.973.400
4.023.900
-451.376,10
-2.154.100
-2.208.800
-2.259.200
-2.309.600
-2.360.100
-451.376,10
-2.154.100
-2.208.800
-2.259.200
-2.309.600
-2.360.100
-451.376,10
-2.154.100
-2.208.800
-2.259.200
-2.309.600
-2.360.100
16.642,72
34.500
24.700
25.100
25.600
25.700
-468.018,82
-2.188.600
-2.233.500
-2.284.300
-2.335.200
-2.385.800
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
050
050332
05033201
Bezeichnung
Soziale Leistungen
Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 bis 40 SBG XII)
Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferauszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
3.600
3.600
3.600
3.600
3.600
255.000
225.000
225.000
225.000
225.000
100
100
100
100
100
25.000
25.000
25.000
25.000
25.000
100
100
100
100
100
207.446,65
283.800
253.800
253.800
253.800
253.800
48.749,40
57.400
41.900
42.300
42.700
43.200
16.516,81
10.100
10.100
10.100
10.100
10.100
2.082.356,43
2.365.500
2.405.500
2.455.500
2.505.500
2.555.500
7.590,61
4.900
4.900
4.900
4.900
4.900
2.155.213,25
2.437.900
2.462.400
2.512.800
2.563.200
2.613.700
-1.947.766,60
-2.154.100
-2.208.600
-2.259.000
-2.309.400
-2.359.900
195.203,78
12.242,87
292,54
292,54
-292,54
349
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
VE
Plan
2019
Plan
2020
2021
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
-293
-335
-293
-335
Summe
-293
-335
Gesamtsumme
-293
-335
I332012630 VG < 410 (35 II GemHVO)
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
350
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 332 01 - Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
(Budget 400 500 002)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
HH 2017
HH 2018
3,0%
1,4%
95,7%
61,7%
0,2%
36,3%
-11,43
-11,67
0,39
0,29
12,36
12,57
Transferleistungen
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
351
332 01 – Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
(Budget 400 500 002 – Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
Der Kreis ist seit 2005 zuständig für die nicht erwerbsfähigen Hilfeempfänger.
Zeile 2 des Ergebnisplans (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) setzt sich wie folgt zusammen:
Zeile 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen
4141003 Zuw. lfd Zwecke vom Land (JIA Plus)
Summe
2017 2018
‐3.600 ‐3.600
‐3.600 ‐3.600
Diff. 2018/2017
+ 0
+ 0
SK 4141003
Für die Abwicklung des Förderprogramms „Jugend in Arbeit–Plus“ gewährt das Land eine Zuweisung
zu den anfallenden Personal- und Sachkosten.
Zeile 3 des Ergebnisplans (Sonstige Transfererträge) enthält:
Zeile 03 + Sonstige Transfererträge
4211100 Kostenbeiträge u. Aufwendungsersatz a.v.E.
4211200 Übergel. Unterh.anspr. a.v.E.
4211300 Leist. Sozialleist.tr. a.v.E. <65
4211500 Rückz. gewährter Hilfe a.v.E.
4211501 Rückz.gew.Darl.u.Zins.a.v.E. <65
4211900 Sonstige Ersatzleist. a.v.E.
4221100 Kostenbeiträge u. Aufwendungsersatz i.E.
4221300 Leist. Sozialleist.tr. i.E.
4221500 Rückz. gewährter Hilfe i.E.
4221900 Sonstige Ersatzleist. i.E.
Summe
2017
2018
‐50.000 ‐20.000
‐15.000 ‐15.000
‐50.000 ‐50.000
‐60.000 ‐60.000
‐5.000
‐5.000
‐10.000 ‐10.000
‐10.000 ‐10.000
‐40.000 ‐40.000
‐10.000 ‐10.000
‐5.000
‐5.000
‐255.000 ‐225.000
Diff. 2018/2017
+ 30.000
+ 0
+ 0
+ 0
+ 0
+ 0
+ 0
+ 0
+ 0
+ 0
+ 30.000
Unter Berücksichtigung der sich in 2017 abzeichnenden Entwicklung ist lediglich eine Anpassung bei
den Kostenbeiträgen und Aufwendungsersatz außerhalb von Einrichtungen (SK 4211100)
vorzunehmen.
Bei den Erträgen in Zeile 6 (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) handelt es sich um Erstattungen
von anderen Trägern der Sozialhilfe.
Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält:
Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen
5232000 Erstattungen an Gemeinden (GV)
5232001 Erstattung (Verwaltungs‐ u. Verfahrenskosten)
5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen
5291000 Sonstige Dienstleistungen
Summe
2017
2018
5.000 5.000
5.000 5.000
100
100
0
0
10.100 10.100
Diff. 2018/2017
+ 0
+ 0
+ 0
+ 0
+ 0
In Zeile 15 des Ergebnisplans werden folgende Transferaufwendungen nachgewiesen:
352
2017
2018
1.950.000 2.000.000
40.000
40.000
30.000
20.000
335.000
335.000
500
500
3.100
3.100
1.500
1.500
1.600
1.600
2.200
2.200
1.600
1.600
2.365.500 2.405.500
Zeile 15 ‐ Transferaufwendungen
5331000 Laufende Leistungen (ohne Hilfe zur Arbeit)
5331001 Einmalige Leistungen an Empfänger laufender Leistu
5331002 Einmalige Leistungen an sonstige Hilfeempfänger
5332000 Laufende Leistungen (ohne Hilfe zur Arbeit)
5332001 Einmalige Leistungen an Empfänger laufender Leistu
5338001 Schulausflüge/Klassenfahrten
5338002 Schulbedarfspaket
5338004 Lernförderung
5338005 Mittagsverpflegung
5338006 Soziale und kulturelle Teilhabe
Summe
Diff. 2018/2017
+ 50.000
+ 0
‐ 10.000
+ 0
+ 0
+ 0
+ 0
+ 0
+ 0
+ 0
+ 40.000
SK 5331000
Die Fallzahlen sind in 2017 weiter leicht rückläufig, was sicherlich auch auf die zum 01.04.2017 in
Kraft getretene Erhöhung des Vermögensschonbetrages zurückzuführen ist. Zum 01.01.2018 erfolgt
jedoch eine weitere Erhöhung der Regelsätze um 1,63%, die möglicherweise durch eine
Rentenerhöhung zum 01.07.2018 in Höhe von schätzungsweise 1% teilweise kompensiert werden
könnte. Zudem wurden im Juli 2017 die kreisweiten Angemessenheitswerte für die Kosten der
Unterkunft nach oben korrigiert und angepasst, so dass insgesamt eine leichte Erhöhung von 50.000
€ eingeplant wird.
SK 5331002
Der Ansatz wird an die Ergebnisse der Vorjahre angepasst.
332 01: Hilfe zum Lebensunterhalt (T€)
2.355
2.178
2.067
54
2.013
60
2.118
70
2.100
2.285
2.395
60
2.335
40
2.060
Einmalige Leistungen
1.588
1.379
1.100
118
982
JA 2009
1.153
100
119
1.420
64
48
1.540
Laufende Leistungen
1.356
1.259
1.053
JA 2010
JA 2011
JA 2012
JA 2013
JA 2014
JA 2015
vorl. JA 2016
HH 2017
HH 2018
In Zeile 16 ist u.a. der Mitgliedsbeitrag an den Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge in
Berlin in Höhe von 700 € enthalten. Außerdem wird hier der Aufwand aus der Wertberichtigung, der im
Zusammenhang mit der Delegation der Durchführung der Sozialhilfe nach dem SGB XII an die
kreisangehörigen Kommunen entstehenden Forderungen anfällt, abgebildet. Insgesamt sind hier
Wertberichtigungen in Höhe von 1.410.000 € zu erwarten. In Zeile 7 wird in gleicher Höhe ein Ertrag
aus der Auflösung der Wertberichtigung aus Vorjahren eingeplant.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
353
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
5811010 ILB Druckerei
Summe
2017
2018
17.800 14.000
100
0
2.300 1.600
4.600 2.600
9.700 6.500
0
0
34.500 24.700
Diff. 2018/2017
‐ 3.800
‐ 100
‐ 700
‐ 2.000
‐ 3.200
+ 0
‐ 9.800
Kennzahlen
I.
Fallzahl der laufenden Hilfeempfänger der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB
XII
a) absolut und im Verhältnis zur Einwohnerzahl
Stadt/Gemeinde
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Gesamt
Einwohnerzahl
30.06.2015
17.164
8.346
4.230
56.240
7.960
11.127
26.860
7.396
12.889
16.575
19.850
188.637
Fallzahl*
am
30.06.2017
33
7
2
150
6
21
38
4
31
17
27
336
Anteil an
Einwohnerzahl
1,92 ‰
0,84 ‰
0,47 ‰
2,67 ‰
0,75 ‰
1,89 ‰
1,41 ‰
0,54 ‰
2,41 ‰
1,03 ‰
1,36 ‰
1,78 ‰
* Die Fallzahl entspricht nicht automatisch der Zahl der berechtigten Personen.
b) im Jahresvergleich
Stadt/Gemeinde
Fallzahl* am
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Gesamt
30.06.2011
9
5
4
76
6
15
16
3
27
13
10
184
30.06.2012
10
6
2
71
5
14
29
2
33
16
12
200
30.06.2013
15
7
2
92
10
17
36
7
42
12
16
256
* Die Fallzahl entspricht nicht automatisch der Zahl der berechtigten Personen.
354
30.06.2014 30.06.2015 30.06.2016 30.06.2017
29
30
28
33
6
8
8
7
2
1
1
2
133
157
145
150
11
14
13
6
24
27
25
21
40
57
46
38
15
10
5
4
36
45
38
31
19
16
11
17
25
25
27
27
340
390
347
336
332 01: Fallzahl lfd. Hilfeempfänger am 30.06.
450
400
350
300
250
200
390
347
340
336
150
256
100
200
184
50
0
2011
am 30.6.
Fallzahl
Veränderung ggüber Vj.
prozentual
prozentual 2017/2010
2012
2005
86
2006
111
+ 25
+ 29,1%
2013
2007
119
+ 8
+ 7,2%
2008
128
+ 9
+ 7,6%
2014
2009
131
+ 3
+ 2,3%
2015
2010
2011
146
184
+ 15
+ 38
+ 11,5% + 26,0%
2016
2012
2013
200
256
+ 16
+ 56
+ 8,7% + 28,0%
2017
2014
340
+ 84
+ 32,8%
2015
390
+ 50
+ 14,7%
2016
347
‐ 43
‐ 11,0%
355
2017
336
‐ 11
‐ 3,2%
+ 230,1%
II. Fallzahl der einmaligen Leistungen nach dem SGB XII (ohne Grundsicherungsempfänger)
Stadt/Gemeinde
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Gesamt
Einwohnerzahl
01.07.2013 01.07.2014 01.07.2015 01.07.2016
am
bis
bis
bis
bis
30.06.2015 30.06.2014 30.06.2015 30.06.2016 30.06.2017
17.164
2
3
0
0
8.346
1
0
0
0
4.230
2
1
0
0
56.240
13
31
14
15
7.960
0
0
0
0
11.127
0
0
0
0
26.860
6
1
2
0
7.396
0
0
0
0
12.889
0
0
0
0
16.575
1
1
0
0
19.850
0
2
1
0
188.637
25
39
17
15
Anteil an
Einwohnerzahl
0,00 ‰
0,00 ‰
0,00 ‰
0,27 ‰
0,00 ‰
0,00 ‰
0,00 ‰
0,00 ‰
0,00 ‰
0,00 ‰
0,00 ‰
0,08 ‰
* Die Fallzahl entspricht nicht automatisch der Zahl der berechtigten Personen.
III. Zahl der Widersprüche
(bezogen auf SGB XII insgesamt)
Fälle
2013
2014
2015
2016
69
74
115
89
IV. Inanspruchnahme BuT gem. § 34 SGB XII
Anzahl der Bewilligungen
V.
2013
2014
2015
2016
1. Mittagsverpflegung
2. Schulausflüge/Klassenfahrten
3. Teilhabe am soz. u. kult. Leben
4. Schülerbeförderung
5. Lernförderung
6. Schulbedarf
6
13
9
0
4
13
8
11
7
0
3
14
5
10
6
0
4
15
10
7
4
0
4
14
Summe
45
43
40
39
2013
2014
2015
1. Mittagsverpflegung
2. Schulausflüge/Klassenfahrten
3. Teilhabe am soz. u. kult. Leben
4. Schülerbeförderung
5. Lernförderung
6. Schulbedarf
16
10
4
0
2
15
15
12
5
0
3
17
Summe
47
52
Inanspruchnahme BuT gem. § 34 SGB XII i. V. m. § 2 AsylblG
Anzahl der Bewilligungen
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Die BuT Leistungen für den Rechtskreis des AsylbLG sind zum 01.03.2015 in den § 6 Abs. 3 AsylbLG eingefügt worden.
Damit gehören Sie zu den Grundleistungen des AsylbLG und werden (wie alle übrigen Leistungen auch) von den
Kommunen in eigener Zuständigkeit bewilligt.
356
332 01: Inanspruchnahme Bildungs‐ und Teilhabepaket nach § 34 SGB XII in 2016
Mittagsverpflegung
10
Schulbedarf
14
Schulausflüge/Klassenfahrten
7
Lernförderung
4
Teilhabe am sozialen u.
kulturellen Leben
4
332 01: Inanspruchnahme Bildungs‐ und Teilhabepaket nach § 34 SGB XII in 2015
Mittagsverpflegung
5
Schulbedarf
15
Schulausflüge/Klassenfahrten
10
Lernförderung
4
Teilhabe am sozialen u.
kulturellen Leben
6
357
358
Produkt: 333 01 - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
(SGB XII)
Produktbereich:
050
Soziale Leistungen
Budget:
400 500 002
Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.
Gremium:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Verantwortlich:
Herr U. Klein
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Fachaufsicht, hier insbesondere Beratung der Städte und Gemeinden,
Widerspruchsbehörde, Klagevertretung der Städte und Gemeinden (Sicherstellung einer
einheitlichen Aufgabenwahrnehmung), Abrechnung der Ausgaben und Einnahmen,
Leistungen innerhalb von Einrichtungen
Auftragsgrundlage:
SGB XII, Delegationssatzung des Kreises
Strategische Ziele:
Sicherstellung einer kreiseinheitlichen Entscheidungspraxis (Beratungen, Weisungen,
Fachaufsicht) für die auf die kreisangehörigen Städten und Gemeinden delegierten
Aufgaben der Grundsicherung
Zielgruppen:
kreisangehörige Kommunen, Grundsicherungsempfänger
359
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
050
050333
05033301
Bezeichnung
01
Soziale Leistungen
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 bis 46 SGB XII)
Grundsicherungsleistungen nach SGB XII
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
504.787,73
242.000
227.000
227.000
227.000
227.000
7.253.573,43
9.821.000
10.823.500
10.823.500
10.823.500
10.823.500
7.758.361,16
10.063.000
11.050.500
11.050.500
11.050.500
11.050.500
56.399,24
65.500
126.800
128.000
129.400
130.600
200
200
200
200
200
10.560.899,52
10.063.000
11.050.500
11.050.500
11.050.500
11.050.500
2.286,78
10.500
10.500
10.500
10.500
10.500
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
10.619.585,54
10.139.200
11.188.000
11.189.200
11.190.600
11.191.800
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
-2.861.224,38
-76.200
-137.500
-138.700
-140.100
-141.300
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
-2.861.224,38
-76.200
-137.500
-138.700
-140.100
-141.300
-2.861.224,38
-76.200
-137.500
-138.700
-140.100
-141.300
22.118,68
39.500
45.500
46.100
47.200
47.500
-2.883.343,06
-115.700
-183.000
-184.800
-187.300
-188.800
22
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
360
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
050
050333
05033301
Bezeichnung
Soziale Leistungen
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 bis 46 SGB XII)
Grundsicherungsleistungen nach SGB XII
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
509.637,60
242.000
227.000
227.000
227.000
227.000
7.965.599,48
9.821.000
10.823.500
10.823.500
10.823.500
10.823.500
8.475.237,08
10.063.000
11.050.500
11.050.500
11.050.500
11.050.500
57.193,95
65.500
126.800
128.000
129.400
130.600
200
200
200
200
200
10.542.137,43
10.063.000
11.050.500
11.050.500
11.050.500
11.050.500
2.286,78
10.500
10.500
10.500
10.500
10.500
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferauszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10.601.618,16
10.139.200
11.188.000
11.189.200
11.190.600
11.191.800
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
-2.126.381,08
-76.200
-137.500
-138.700
-140.100
-141.300
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
361
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
VE
Plan
2019
Plan
2020
2021
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I333012630 VG < 410 (35 II GemHVO)
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-76
-76
Summe
-76
Gesamtsumme
-76
362
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 333 01 - Grundsicherungsleistungen nach SGB XII
(Budget 400 500 002)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440
HH 2017
HH 2018
0,8%
1,3%
98,9%
98,4%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
0,1%
0,1%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-0,60
-0,96
0,44
0,76
52,56
57,72
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
363
333 01 – Grundsicherungsleistungen nach SGB XII
(Budget 400 500 002 – Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
Zeile 3 des Ergebnisplans (Sonstige Transfererträge) enthält:
Zeile 03 + Sonstige Transfererträge
4211300 Leist. Sozialleist.tr. a.v.E. <65
4211301 Leist. Sozialleist.tr. a.v.E. >65
4211500 Rückz. gewährter Hilfe a.v.E.
4211501 Rückz.gew.Darl.u.Zins.a.v.E. <65
4211502 Rückz. gewährter Hilfe a.v.E. >65
4221500 Rückz. gewährter Hilfe i.E.
Summe
2017
2018
‐95.000 ‐60.000
0 ‐20.000
‐125.000 ‐70.000
‐20.000 ‐20.000
0 ‐55.000
‐2.000
‐2.000
‐242.000 ‐227.000
Diff. 2018/2017
+ 35.000
‐ 20.000
+ 55.000
+ 0
‐ 55.000
+ 0
+ 15.000
Die neuen Sachkonten 4211301 (Leist. Sozialleist.tr. a.v.E. >65) und 4211502 (Rückz. gewährter Hilfe
a.v.E. >65) werden erstmalig ab dem Haushaltsjahr 2018 beplant, wodurch Verschiebungen zwischen
den Konten entstehen. Tatsächlich wird mit einem Minderertrag bei den „Leistungen von
Sozialleistungsträgern außerhalb von Einrichtungen“ gerechnet.
In Zeile 6 des Ergebnisplans (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) wird die Bundeszuweisung in
Höhe von 10.823.500 € ausgewiesen. Im Rahmen der Wohngeldnovelle wurde die Bundesbeteiligung
an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in das SGB XII überführt und als
prozentual gestaffelte Kostenverteilung in Höhe von zunächst 13 % im Jahr 2009 festgelegt, die bis
zum Jahre 2012 um jährlich 1%-Punkt erhöht wurde.
Die Erstattungsleistung des Bundes für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem
Vierten Kapitel SGB XII betrug:
für das Jahr 2010 einen Anteil von 14 Prozent der Nettoausgaben vom Vorvorjahr,
für das Jahr 2011 einen Anteil von 15 Prozent der Nettoausgaben vom Vorvorjahr,
für das Jahr 2012 einen Anteil von 45 Prozent der Nettoausgaben vom Vorvorjahr,
für das Jahr 2013 einen Anteil von 75 Prozent der Nettoausgaben für das jeweilige Jahr und
ab dem Jahr 2014 jeweils 100 Prozent der Nettoausgaben für das jeweilige Jahr.
Seit dem Jahr 2013 nimmt der Bund seine Erstattungen auf der Grundlage der tatsächlich
entstehenden laufenden Nettogrundsicherungsausgaben nach dem Vierten Kapitel SGB XII vor.
Berechnungsgrundlage sind die für das jeweilige Jahr ermittelten reinen Ausgaben für Leistungen
ohne Gutachterkosten, Personalkosten etc.
In Zeile 15 des Ergebnisplans werden folgende Transferaufwendungen nachgewiesen:
Zeile 15 ‐ Transferaufwendungen
5331600 Leist.n d. Grundsicherung an nat. Personen (<65)
5331601 Leist. d. Grundsicherung an nat. Personen (>65)
5331604 Leist. GruSi ( Darlehen §37 Abs.1 SGB XII) avE <65
5332700 Leist. d. Grundsicherung an nat. Personen iE (<65)
5332701 Leist. d. Grundsicherung an nat. Personen iE (>65)
5332704 Leist. d. Grundsicherung iE (Beihilfe Darlehen <
Summe
2017
5.500.000
3.600.000
60.000
1.000
890.000
12.000
10.063.000
2018
6.000.000
4.100.000
60.000
0
890.000
500
11.050.500
Diff. 2018/2017
+ 500.000
+ 500.000
+ 0
‐ 1.000
+ 0
‐ 11.500
+ 987.500
Bedingt durch die demographische Entwicklung, zunehmende unterbrochene Erwerbsbiographien und
Veränderungen in den vorgelagerten Sozialsicherungssystemen sowie auch durch die gestiegenen
Lebenshaltungskosten und Kostensteigerungen für Unterkunft und Heizung ist nach wie vor eine
364
deutliche Erhöhung der Fallzahlen zu verzeichnen. Insgesamt entsteht gegenüber dem Vorjahr
Mehraufwand in Höhe von 987.500 €.
In Zeile 16 des Ergebnisplans sind u.a. Gutachterkosten (medizinische Begutachtung zur Feststellung
der dauerhaften und vollen Erwerbsminderung der Grundsicherungsantragsteller) in Höhe von 10.000
€ veranschlagt.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
Summe
2017
2018
17.800 18.200
100
300
2.900 4.000
6.000 6.500
12.700 16.500
39.500 45.500
Diff. 2018/2017
+ 400
+ 200
+ 1.100
+ 500
+ 3.800
+ 6.000
365
Kennzahlen
I.
Fallzahl der Grundsicherungsempfänger
a) laufende Leistungen außerhalb von Einrichtungen
Stadt/Gemeinde
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Gesamt
Einwohnerzahl
30.06.2015
17.164
8.346
4.230
56.240
7.960
11.127
26.860
7.396
12.889
16.575
19.850
188.637
b) Fallzahl der Grundsicherungsempfänger
in Einrichtungen am 30.06.2011:
in Einrichtungen am 30.06.2012:
in Einrichtungen am 30.06.2013:
in Einrichtungen am 30.06.2014:
in Einrichtungen am 30.06.2015:
in Einrichtungen am 30.06.2016:
in Einrichtungen am 30.06.2017:
Fallzahl*
am
30.06.2017
163
62
35
687
70
111
203
38
168
111
134
1.782
Anteil an
Einwohnerzahl
9,50 ‰
7,43 ‰
8,27 ‰
12,22 ‰
8,79 ‰
9,98 ‰
7,56 ‰
5,14 ‰
13,03 ‰
6,70 ‰
6,75 ‰
9,45 ‰
135
142
154
252
264
264
236
Insgesamt damit am 30.06.2017:
2.018
c) laufende Leistungen außerhalb von Einrichtungen im Jahresvergleich
Stadt/Gemeinde
Fallzahl* am 30.06.
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Gesamt
2012
114
34
23
448
44
61
183
26
129
89
127
1.278
2013
119
30
21
522
47
87
205
28
149
94
132
1.434
* Die Fallzahl entspricht nicht automatisch der Zahl der berechtigten Personen.
366
2014 2015 2016
124
149
161
36
35
35
27
35
35
587
655
537
57
56
58
103
114
114
227
211
196
41
29
34
166
183
183
103
103
113
137
143
130
1.608 1.713 1.596
2017
163
62
35
687
70
111
203
38
168
111
134
1.782
333 01: Fallzahl lfd. Grundsicherungsempfänger a.v.E. am 30.06.
1.900
1.700
1.500
1.300
1.782
1.713
1.100
1.608
1.596
1.434
900
1.278
1.199
700
500
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
333 01: Fallzahl lfd. Grundsicherungsempfänger a.v.E. am 30.06.
700
600
500
400
300
200
100
0
Bad
Blankenheim
Münstereifel
Dahlem
2005
Euskirchen
2006
2007
2008
Hellenthal
2009
2010
Kall
2011
2012
Mechernich
2013
2014
2015
Nettersheim
2016
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
2017
367
II.
Grundsicherungsempfänger einmalige Leistungen
Kreisweit wurden einmalige Leistungen an Grundsicherungsempfänger gewährt:
1. Halbjahr 2011:
2. Halbjahr 2011:
1. Halbjahr 2012:
2. Halbjahr 2012:
1. Halbjahr 2013:
2. Halbjahr 2013:
1. Halbjahr 2014:
2. Halbjahr 2014:
1. Halbjahr 2015:
2. Halbjahr 2015:
1. Halbjahr 2016:
2. Halbjahr 2016:
1. Halbjahr 2017:
368
25
22
30
27
25
22
35
68
21
24
21
58
45
Fälle
Fälle
Fälle
Fälle
Fälle
Fälle
Fälle
Fälle
Fälle
Fälle
Fälle
Fälle
Fälle
Produkt: 334 01 - Leistungen bei Krankheit (SGB XII)
Produktbereich:
050
Soziale Leistungen
Budget:
400 500 002
Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.
Gremium:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Verantwortlich:
Herr U. Klein
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
- Entscheidung über Leistungsumfang der Krankenhilfe in Einzelfällen in
Übereinstimmung mit dem Leistungskatalog der GKV (Kostenzusagen)
- sachliche und rechnerische Prüfung von Abrechnungen sowie Zuordnung zu den
einzelnen Hilfefällen
- Durchführung des Erstattungsverfahrens mit Vertragspartnern und sonstigen
Leistungserbringern
- Durchführung des Erstattungsverfahrens mit den kreisangehörigen Kommunen
- Abrechnung der Ausgaben und Einnahmen der Krankenhilfe nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) (durchlaufend).
Fachaufsicht, Widerspruchsbehörde, Abrechnung der Ausgaben und Einnahmen der
- Hilfe zur Familienplanung
- Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen
Auftragsgrundlage:
§ 48 SGB XII, § 4 AsylbLG (hinsichtlich des Leistungsumfangs); öffentlich-rechtliche
Vereinbarung zwischen dem Kreis und den kreisangehörigen Kommunen über die
Abrechnung der Krankenhilfe nach § 4 AsylbLG ; Verträge mit Kassenärztlicher sowie
Kassenzahnärztlicher Vereinigung und Apothekerverband
Strategische Ziele:
- sachlich und rechnerisch richtige Kostenerstattung an die jeweiligen Leistungserbringer
- korrekte Aufteilung der Krankenhilfeaufwendungen auf die jeweiligen
Anspruchsgruppen (SGB XII, AsylbLG, LAG, Heimpflegefälle, KJHG, USG)
Zielgruppen:
- sämtliche Vertragspartner und sonstige Leistungserbringer
- kreisangehörige Kommunen (pauschalierte Erstattung der Krankenhilfeaufwendungen)
- Krankenhilfeempfänger (hinsichtlich des Leistungsumfanges)
369
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
050
050334
05033401
Bezeichnung
01
Soziale Leistungen
Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 bis 52 SGB XII)
Leistungen bei Krankheit (SGB XII)
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
40.700
41.400
42.100
42.800
43.500
84.301,32
500
20.000
20.000
20.000
20.000
= Ordentliche Erträge
84.301,32
41.200
61.400
62.100
62.800
63.500
11
- Personalaufwendungen
50.637,55
87.800
93.100
94.100
95.000
96.000
12
- Versorgungsaufwendungen
1.070.008,77
672.000
685.000
695.000
705.000
715.000
58,15
1.400
1.400
1.400
1.400
1.400
1.120.704,47
761.200
779.500
790.500
801.400
812.400
-1.036.403,15
-720.000
-718.100
-728.400
-738.600
-748.900
-1.036.403,15
-720.000
-718.100
-728.400
-738.600
-748.900
-1.036.403,15
-720.000
-718.100
-728.400
-738.600
-748.900
3.141,80
35.400
39.100
39.700
40.700
41.100
-1.039.544,95
-755.400
-757.200
-768.100
-779.300
-790.000
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
22
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
370
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
050
050334
05033401
Bezeichnung
Soziale Leistungen
Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 bis 52 SGB XII)
Leistungen bei Krankheit (SGB XII)
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
3.512,36
40.700
41.400
42.100
42.800
43.500
83.160,96
500
20.000
20.000
20.000
20.000
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
86.673,32
41.200
61.400
62.100
62.800
63.500
10
- Personalauszahlungen
52.359,05
87.800
93.100
94.100
95.000
96.000
11
- Versorgungsauszahlungen
813.291,42
672.000
685.000
695.000
705.000
715.000
58,15
1.400
1.400
1.400
1.400
1.400
865.708,62
761.200
779.500
790.500
801.400
812.400
-779.035,30
-720.000
-718.100
-728.400
-738.600
-748.900
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferauszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
371
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
VE
Plan
2019
Plan
2020
2021
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I334012630 VG < 410 (35 II GemHVO)
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-52
-52
Summe
-52
Gesamtsumme
-52
372
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 334 01 - Leistungen bei Krankheit (SGB XII)
(Budget 400 500 002)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440
HH 2017
HH 2018
11,2%
11,7%
84,4%
83,7%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
0,2%
0,2%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-3,95
-3,96
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
0,47
0,50
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
3,51
3,58
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
373
334 01 – Leistungen bei Krankheit (SGB XII)
(Budget 400 500 002 – Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
Zu veranschlagen sind die Erträge und Aufwendungen bezogen auf die nicht erwerbsfähigen
Hilfeempfänger.
In Zeile 6 (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) ist als Ertrag die Erstattung der Personal- und
Sachkosten durch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden für die Abwicklung der Krankenhilfeabrechnungen für Asylbewerber veranschlagt.
In Zeile 15 des Ergebnisplans werden folgende Transferaufwendungen nachgewiesen:
2017
2018
617.000 630.000
50.000 50.000
5.000
5.000
672.000 685.000
Zeile 15 ‐ Transferaufwendungen
5331007 Krankenhilfe a.v.E.
5332004 Krankenhilfe i. E.
5339005 Krankenvers. n. §§276,276aLAG‐o. TBC‐Kranke
Summe
Diff. 2018/2017
+ 13.000
+ 0
+ 0
+ 13.000
Aufgrund der derzeitigen Entwicklung in 2017 ist eine moderate Erhöhung der Position Krankenhilfe
a.v.E. erforderlich. Eine konkrete Anpassung wird ggf. noch über die Veränderungsliste notwendig.
334 01: Krankenhilfe (T€)
1.087
1.070
931
825
793
760
672
613
585
JA 2009
374
JA 2010
JA 2011
JA 2012
685
JA 2013
JA 2014
JA 2015
vorl. JA 2016
HH 2017
HH 2018
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
2017
2018
1.600 2.500
200
300
4.500 5.400
9.300 8.700
19.700 22.100
100
100
35.400 39.100
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
5811010 ILB Druckerei
Summe
Diff. 2018/2017
+ 900
+ 100
+ 900
‐ 600
+ 2.400
+ 0
+ 3.700
Kennzahlen
Fallzahl Vorbeugende Gesundheitshilfe
01.07.11 - 01.07.12 - 01.07.13 - 01.07.14 - 01.07.15 - 01.07.16 30.06.2012 30.06.2013 30.06.2014 30.06.2015 30.06.2016 30.06.2017
Fälle
10
10
10
9
6
8
375
376
Produkt: 335 01 - Leistungen bei Behinderung (SGB XII)
Produktbereich:
050
Soziale Leistungen
Budget:
400 500 002
Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.
Gremium:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Verantwortlich:
Herr U. Klein
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Gewährung von unterschiedlichen Eingliederungshilfen außerhalb von Einrichtungen,
insbesondere Heilpädagogische Maßnahmen (Interdisziplinäre Hilfen und Unterstützung
für Kinder mit Entwicklungsstörungen und Behinderungen in Sozialpädiatrischen Zentren
und Frühförderstellen) sowie Hilfe zu einer angemessenen Schulausbildung behinderter
Kinder (sog. Integrationshelfer / Schulbegleiter).
Auftragsgrundlage:
§§ 53 ff. SGB XII
Strategische Ziele:
- Verhütung einer drohenden Behinderung
- Ausgleich einer bestehenden Behinderung
- Eingliederung der/des Behinderten in die Gesellschaft
- Ausgleich der durch Blindheit bedingten Mehraufwendungen
Zielgruppen:
Nicht nur vorübergehend wesentlich Behinderte und von Behinderung bedrohte
Personen, die sich aufgrund nicht ausreichender eigener Mittel nicht selbst helfen
können und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere anderen
Sozialleistungsträgern, erhalten.
377
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
050
050335
05033501
Bezeichnung
01
Soziale Leistungen
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (§§ 53 bis 60 SGB XII)
Leistungen bei Behinderung (SGB XII)
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
27.165,75
500
10.000
10.000
10.000
10.000
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
27.165,75
500
10.000
10.000
10.000
10.000
11
- Personalaufwendungen
95.671,80
101.400
179.800
181.600
183.500
185.300
12
- Versorgungsaufwendungen
3.642.796,83
2.983.500
3.633.500
3.723.500
3.813.500
3.903.500
83,16
1.900
1.900
1.900
1.900
1.900
3.738.551,79
3.086.800
3.815.200
3.907.000
3.998.900
4.090.700
-3.711.386,04
-3.086.300
-3.805.200
-3.897.000
-3.988.900
-4.080.700
-3.711.386,04
-3.086.300
-3.805.200
-3.897.000
-3.988.900
-4.080.700
-3.711.386,04
-3.086.300
-3.805.200
-3.897.000
-3.988.900
-4.080.700
10.047,70
47.800
70.000
71.200
72.800
73.200
-3.721.433,74
-3.134.100
-3.875.200
-3.968.200
-4.061.700
-4.153.900
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
22
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
378
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
050
050335
05033501
Bezeichnung
Soziale Leistungen
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (§§ 53 bis 60 SGB XII)
Leistungen bei Behinderung (SGB XII)
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
26.528,71
500
10.000
10.000
10.000
10.000
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
26.528,71
500
10.000
10.000
10.000
10.000
10
- Personalauszahlungen
98.512,25
101.400
179.800
181.600
183.500
185.300
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferauszahlungen
2.585.205,50
2.983.500
3.633.500
3.723.500
3.813.500
3.903.500
15
- Sonstige Auszahlungen
83,16
1.900
1.900
1.900
1.900
1.900
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
3.540.783,92
3.086.800
3.815.200
3.907.000
3.998.900
4.090.700
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
-3.514.255,21
-3.086.300
-3.805.200
-3.897.000
-3.988.900
-4.080.700
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
856.983,01
379
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
VE
Plan
2019
Plan
2020
2021
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I335012630 VG < 410 (35 II GemHVO)
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-138
-138
Summe
-138
Gesamtsumme
-138
380
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 335 01 - Leistungen bei Behinderung (SGB XII)
(Budget 400 500 002)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
HH 2017
HH 2018
3,7%
5,2%
95,2%
93,5%
0,1%
0,0%
-16,37
-20,24
0,60
1,05
15,58
18,98
Transferleistungen
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
381
335 01 – Leistungen bei Behinderung (SGB XII)
(Budget 400 500 002 – Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
In Zeile 15 des Ergebnisplans werden folgende Transferaufwendungen nachgewiesen:
Zeile 15 ‐ Transferaufwendungen
5331008 Ärztliche Behandlung
5331009 Heilpädagogische Maßnahme
5331010 Hilfe zu einer angemessenen Schulausbildung
5331011 Hilfe zur Berufsausbildung, Fortbildung, Arbeits
5331012 Sonstige Eingliederungshilfe
5331018 Vollzeitpflege Kinder mit Behinderung
5331019 Einzelfallhilfen Kindergartenkinder
5331025 Fachleistungsstunden Betreutes Wohnen
Summe
2017
2018
1.000
1.000
400.000
410.000
1.600.000 2.200.000
2.500
2.500
30.000
30.000
0
0
800.000
820.000
150.000
170.000
2.983.500 3.633.500
Diff. 2018/2017
+ 0
+ 10.000
+ 600.000
+ 0
+ 0
+ 0
+ 20.000
+ 20.000
+ 650.000
SK 5331009
Der Ansatz wird aufgrund entsprechender Preiserhöhungen an die allgemeine Entwicklung angepasst.
SK 5331010
Die Tendenz bei den Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung ist im Rahmen der Inklusion weiter
steigend. In 2017 sind zum Stichtag 30.06. gegenüber 2016 zunächst 11 neue Fälle hinzugekommen;
nach Schuljahresbeginn weitere 10, so dass hier eine deutliche Ansatzerhöhung notwendig wurde.
SK 5331019
Der Landschaftsverband hat sich aus seiner bisher freiwillig erfolgten Finanzierung der Einzelfallhilfen
in Kindertagesstätten mit Auslaufen des Kindergartenjahres 2014/2015 zurückgezogen, so dass diese
Aufgabe in die Zuständigkeit der örtlichen Sozialhilfeträger zurück gefallen ist. Aufgrund steigender
Fallzahlen und Tarifsteigerungen ist für 2018 Mehraufwand von 20.000 € einzuplanen.
SK 5331025
Durch das Inklusionsstärkungsgesetz und die damit verbundene Änderung des AG SGB XII ist der
Kreis seit 2017 für die Eingliederungshilfe (Fachleistungsstunden für Betreuung) im Rahmen des
„Betreuten Wohnens“ an Personen über 65 Jahre zuständig. Hierfür werden voraussichtlich im Jahr
2018 Aufwendungen in Höhe von rd. 170.000 € entstehen.
382
335 01: Leistungen bei Behinderung (T€)
3.600
0
170
3.598
74
1.081
820
2.950
0
150
2.595
1.822
439
1.240
318
1.119
324
368
408
Einzelfallhilfen Kindergartenkinder
410
410
Heilpädagogische Maßnahmen
2.200
476
Hilfe zu einer angemessenen
Schulausbildung ‐a.v.E.‐
2.033
400
1.608
1.410
Eingliederungshilfe Betreutes
Wohnen
800
66
348
2.142
6
Vollzeitpflege Kinder mit
Behinderung
1.697
1.705
359
1.600
1.414
1.249
1.092
917
752
JA 2009
JA 2010
JA 2011
JA 2012
JA 2013
JA 2014
JA 2015 vorl. JA 2016 HH 2017
HH 2018
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
Summe
2017
14.000
300
4.500
9.300
19.700
47.800
2018
20.400
500
7.300
11.800
30.000
70.000
Diff. 2018/2017
+ 6.400
+ 200
+ 2.800
+ 2.500
+ 10.300
+ 22.200
383
Kennzahlen
I.
Zahl der Kinder in heilpädagogischen Maßnahmen
2011
Anzahl
2012
2013
2014
2015
2016
2.457 2.462 2.426 2.465 2.262 2.458
335 01: Zahl der Kinder in heilpädagogischen Maßnahmen
2.600
2.400
2.200
2.000
1.800
2.457
2.462
2.426
2.465
2.458
2.262
1.600
1.400
1.200
1.000
2011
384
2012
2013
2014
2015
2016
II.
Zahl der Kinder mit Hilfen zu einer
angemessenen Schulausbildung am 30.06.
Anzahl
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
49
52
57
62
65
61
72
335 01: Zahl der Kinder mit Hilfen zu einer angemessenen
Schulausbildung am 30.06.
80
70
60
50
40
72
30
49
52
2011
2012
57
62
65
2014
2015
61
20
10
0
III.
2013
2016
2017
Zahl der Kinder mit Einzelfallhilfen für Kinder in
Kindertagesstätten am 30.06.
Anzahl
2016
2017
59
69
385
386
Produkt: 336 01 - Leistungen bei Pflegebedürftigkeit (SGB XII)
Produktbereich:
050
Soziale Leistungen
Budget:
400 500 002
Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.
Gremium:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Verantwortlich:
Herr U. Klein
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Fachaufsicht der Städte und Gemeinden, Entscheidungen über Widersprüche,
Abrechnung der Ausgaben und Einnahmen (örtl. Träger), Gewährung von Leistungen,
die zur Sicherung einer teilstationären Pflege, einer Kurzzeitpflege in Einrichtungen oder
einer vollstationären Dauerpflege erforderlich sind sowie die Erstellung eines
Pflegeplanes.
Auftragsgrundlage:
§§ 61 ff. SGB XII, VwGO, SGB XI. Buch, Delegationssatzung des Kreises,
§ 14 APG NRW i.V.m. der APG DVO
Strategische Ziele:
- Sicherstellung einer kreiseinheitlichen Entscheidungspraxis (Beratungen, Weisungen,
Fachaufsicht);
- Teilstationäre Hilfen und Kurzzeitpflege: Sicherstellung der Versorgung zu Zeiten, zu
denen die Pflegeperson/en aufgrund Erwerbstätigkeit, Krankheit, Urlaub oder sonstigen
Gründen verhindert sind;
- Vollstationäre Pflege:
+ Sicherstellung der Pflege;
+ Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhaltes in vollem Umfang.
Zielgruppen:
Personen, die
- wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die
gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen
Lebens der Hilfe bedürfen, sowohl im häuslichen als auch im stationären Bereich
- sich aufgrund nicht ausreichender eigener Mittel nicht selbst helfen können und die
erforderliche Hilfe nicht von Anderen, insbesondere anderen Sozialleistungsträgern
erhalten
Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen
Personen gem. §§ 61 ff. SGB XII
387
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
050
050336
05033601
Bezeichnung
01
Soziale Leistungen
Hilfe zur Pflege (§§ 61 bis 66 SGB XII)
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit (SGB XII)
Ergebnis
2016
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
435.360,95
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
494.160,95
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
22
Ansatz
2017
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
388
720.000
2.000
550.000
550.000
550.000
550.000
2.000
2.000
2.000
2.000
50.000
50.000
50.000
50.000
722.000
602.000
602.000
602.000
602.000
349.299,27
441.200
430.100
434.400
438.700
443.200
5.875,03
8.700
8.700
8.700
8.700
8.700
6.623.146,87
6.400.000
6.400.000
6.500.000
6.600.000
6.700.000
27.481,68
3.000
56.300
56.300
56.300
56.300
7.005.802,85
6.852.900
6.895.100
6.999.400
7.103.700
7.208.200
-6.511.641,90
-6.130.900
-6.293.100
-6.397.400
-6.501.700
-6.606.200
-6.511.641,90
-6.130.900
-6.293.100
-6.397.400
-6.501.700
-6.606.200
-6.511.641,90
-6.130.900
-6.293.100
-6.397.400
-6.501.700
-6.606.200
45.521,05
210.500
218.200
221.600
226.800
228.300
-6.557.162,95
-6.341.400
-6.511.300
-6.619.000
-6.728.500
-6.834.500
58.800,00
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
050
050336
05033601
Bezeichnung
Soziale Leistungen
Hilfe zur Pflege (§§ 61 bis 66 SGB XII)
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit (SGB XII)
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
439.165,91
720.000
550.000
550.000
550.000
550.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
439.165,91
722.000
552.000
552.000
552.000
552.000
10
- Personalauszahlungen
361.929,49
441.200
430.100
434.400
438.700
443.200
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
11.527,53
8.700
8.700
8.700
8.700
8.700
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferauszahlungen
6.586.419,56
6.400.000
6.400.000
6.500.000
6.600.000
6.700.000
15
- Sonstige Auszahlungen
23.922,49
3.000
3.000
3.000
3.000
3.000
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
6.983.799,07
6.852.900
6.841.800
6.946.100
7.050.400
7.154.900
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
-6.544.633,16
-6.130.900
-6.289.800
-6.394.100
-6.498.400
-6.602.900
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
389
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
VE
Plan
2019
Plan
2020
2021
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
Î336012630 VG < 410 (35 II GemHVO)
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-517
-517
Summe
-517
Gesamtsumme
-517
390
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 336 01 - Leistungen bei Pflegebedürftigkeit (SGB XII)
(Budget 400 500 002)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
HH 2017
HH 2018
7,2%
6,8%
90,6%
90,0%
0,0%
0,8%
-33,12
-34,01
2,65
2,53
33,43
33,43
Transferleistungen
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
391
336 01 – Leistungen bei Pflegebedürftigkeit (SGB XII)
(Budget 400 500 002 – Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
Jeder pflegebedürftige Mensch, der nicht mehr in der Lage ist, sich selbst zu helfen und auch von
Angehörigen nicht mehr zu Hause gepflegt werden kann, findet in einem Altenwohn- und Pflegeheim
die notwendige Unterkunft, Verpflegung und umfassende soziale Betreuung und Pflege.
Dazu kann unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege in Einrichtungen) und
Pflegewohngeld (siehe Produkt 331 02) gewährt werden. Diese Unterstützung kann auch bei der
Erkrankung oder einer notwendigen Erholungsphase der Angehörigen, im Rahmen einer
Kurzzeitpflege im Heim, gewährt werden.
Zeile 3 des Ergebnisplans (Sonstige Transfererträge) setzt sich wie folgt zusammen:
Zeile 03 + Sonstige Transfererträge
4221100 Kostenbeiträge u. Aufwendungsersatz i.E.
4221200 Übergel. Unterh.anspr. i.E.
4221300 Leist. Sozialleist.tr. i.E.
4221500 Rückz. gewährter Hilfe i.E.
4221900 Sonstige Ersatzleist. i.E.
Summe
2017
2018
‐80.000 ‐40.000
‐240.000 ‐240.000
‐60.000 ‐10.000
‐240.000 ‐240.000
‐100.000 ‐20.000
‐720.000 ‐550.000
Diff. 2018/2017
+ 40.000
+ 0
+ 50.000
+ 0
+ 80.000
+ 170.000
Die Ertragsansätze werden an das voraussichtliche Rechnungsergebnisses 2017 angepasst.
Zeile 6 des Ergebnisplans (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) enthält:
Zeile 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen
4482000 Kostenerst. Gemeinden (GV)
Summe
2017 2018
‐2.000 ‐2.000
‐2.000 ‐2.000
Diff. 2018/2017
+ 0
+ 0
Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält:
Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen
5232000 Erstattungen an Gemeinden (GV)
5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen
5281000 Sachkosten
5281023 Sachkosten (Pflegeplanung)
5281055 Sachkosten (Anlaufstelle für ältere Menschen)
Summe
2017
1.000
200
3.500
4.000
0
8.700
2018
1.000
200
3.500
4.000
0
8.700
Diff. 2018/2017
+ 0
+ 0
+ 0
+ 0
+ 0
+ 0
Der Teilansatz von 3.500 € (SK 5281000 – Sachkosten) dient der Organisation der Aktionswoche der
Generationen, die auch 2018 wieder durchgeführt werden soll.
In Zeile 15 des Ergebnisplans werden folgende Transferaufwendungen nachgewiesen:
392
Zeile 15 ‐ Transferaufwendungen
5331013 Pflegegeld bei erheblicher Pflegebedürftigkeit
5331014 Pflegegeld bei außergewöhnl. Pflegebedürftigkeit
5331015 Pflegegeld bei schwerster Pflegebedürftigkeit
5331016 Andere Leistungen § 65 SGB XII
5331020 Pflegegeld Grad 1 a.v.E.
5331021 Pflegegeld Grad 2 a.v.E.
5331022 Pflegegeld Grad 3 a.v.E.
5331023 Pflegegeld Grad 4 a.v.E.
5331024 Pflegegeld Grad 5 a.v.E.
5332009 Hilfe zur Pflege
Summe
2017
2018
0
0
0
0
0
0
240.000
240.000
5.000
5.000
5.000
5.000
50.000
50.000
50.000
50.000
50.000
50.000
6.000.000 6.000.000
6.400.000 6.400.000
Diff. 2018/2017
+ 0
+ 0
+ 0
+ 0
+ 0
+ 0
+ 0
+ 0
+ 0
+ 0
+ 0
SK 5331020 bis 5331024
Aufgrund der Einführung der neuen Pflegegrade zum 01.01.2017 wurden die vorgenannten neuen
Sachkonten gebildet. Die jeweiligen Ansätze mangels neuerer Erkenntnisse entsprechend
übernommen. Nach Abschluss des Jahres 2017 sind die einzelnen Sachkonten zu überprüfen und
ggf. über die Veränderungsliste eine Anpassung bzw. Umschichtung der Ansätze vorzunehmen.
SK 5332009
Es gibt ab 2017 nur noch einen Einheitspflegesatz für jede Einrichtung. Dieser gilt dann für jeden
Pflegegrad in gleicher Höhe. Die Ermittlung des Einheitspflegesatzes erfolgt entsprechend der Quote
der Belegung einer Einrichtung. Z. B. am Stichtag eine hohe Belegung mit Fällen der alten Pflegestufe
III zieht einen hohen Pflegesatz nach sich für die bisherigen Stufen I und II. Es ist derzeit durchgängig
von steigenden Pflegesätzen in den Einrichtungen auszugehen.
Die im Rahmen der Einführung der neuen Pflegegrade zu erwartenden Einsparungen, die sich
aufgrund der höheren Leistungen der Pflegekasse ergeben müssten, werden vsl. durch die zu
erwartenden höheren Pflegesätze neutralisiert. Hierbei handelt es sich um eine äußerst
risikobehaftete Kalkulation, die auf derzeit überwiegend noch nicht belegbaren Annahmen basiert. Die
weitere Entwicklung wird beobachtet, um ggf. notwendige Anpassungen über die Veränderungsliste
vornehmen zu können.
SK 5331026 bis 5331029
Die v.g. Sachkonten müssen über die Veränderungsliste neu eingerichtet und nach derzeitigem Stand
erstmalig mit Ansätze in Höhe von insgesamt 30.000 € beplant werden.
§ 64 b SGB XII - Häusliche Pflegehilfe - ist die Rechtsgrundlage für die Kostenübernahme für
besondere Pflegekräfte bzw. zugelassene Pflegedienste wie z.B. Caritas usw.
Das Vergütungssystem für diese besonderen Pflegekräfte erfolgt über eine Punktzahl und einen
Punktwert. Der Punktwert wird mit dem jeweiligen Pflegedienst ausgehandelt (z. B. 0,044 €/ Punkt).
Es wird also nicht mehr wie früher nach dem Zeitaufwand abgerechnet, sondern es erfolgt eine
pauschale Bewertung unabhängig von Dauer und Leistungsaufwand nach den Punkten, die für jeden
einzelnen Leistungskomplex festgelegt werden. Diese Leistungskomplexe sind in einem
Rahmenvertrag für NRW festgelegt. Es gibt nach derzeitigen Erkenntnissen 32 Leistungskomplexe,
die aber teilweise auch nicht in Kombination abgerechnet werden können. Beispiele für solche
Leistungskomplexe sind: Ganzwaschung, Teilwaschung, Lagern/Betten, Einkaufen, Zubereiten von
warmen Speisen, kleine Grundpflege, große Grundpflege, pflegerische Betreuung (LK 31, hierüber
soll wohl bei Menschen mit PG 1 der Entlastungsbetrag abgerechnet werden können).
393
336 01: Hilfe zur Pflege (T€)
6.211
6.135
6.000
5.994
6.000
6.000
HH 2017
HH 2018
5.798
5.529
5.325
5.241
JA 2009
JA 2010
JA 2011
JA 2012
JA 2013
JA 2014
JA 2015
vorl. JA 2016
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
5811010 ILB Druckerei
Summe
394
2017
2018
65.500 52.800
1.200
1.100
19.400 24.500
39.900 39.500
84.500 100.300
0
0
210.500 218.200
Diff. 2018/2017
‐ 12.700
‐ 100
+ 5.100
‐ 400
+ 15.800
+ 0
+ 7.700
Kennzahlen
I.
Zahl der Hilfeempfänger Hilfe zur Pflege in Einrichtungen
Stand am 30.06.
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Fälle
592
596
563
640
626
673
579
336 01: Hilfe zur Pflege in Einrichtungen
Zahl der Hilfeempfänger am 30.06.
680
660
640
620
600
673
580
640
626
560
592
596
579
563
540
520
2011
II.
2012
2013
2014
2015
2016
2017
Zahl der Hilfeempfänger der Kurzzeitpflege
2011 2012 2013 2014 2015 2016
Fälle
III.
20
27
43
39
34
25
Zahl der Hilfeempfänger der teilstationären Pflege
2011 2012 2013 2014 2015 2016
Fälle
2
3
3
2
1
1
395
IV. Zahl der Hilfeempfänger Hilfe zur Pflege außerhalb Einrichtungen
Stand am 30.06.
Fälle
70
69
87
49
70
73
davon entfallen auf:
erheblich Pflegebedürftige
schwer Pflegebedürftige
schwerst Pflegebedürftige
sonstige Hilfe zur Pflege
14
7
1
48
14
4
4
47
8
10
8
61
7
4
3
35
22
14
3
31
8
15
3
47
Pflegegrad I
Pflegegrad II
Pflegegrad III
Pflegegrad IV
Pflegegrad V
sonstige HzP
396
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
84
15
16
16
9
6
22
Produkt: 337 01 - Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten
(SGB XII)
Produktbereich:
050
Soziale Leistungen
Budget:
400 500 002
Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.
Gremium:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Verantwortlich:
Herr U. Klein
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Entgegennahme, Prüfung und Entscheidung von Anträgen der Hilfe zur Überwindung
besonderer sozialer Schwierigkeiten.
Auftragsgrundlage:
SGB XII
Strategische Ziele:
Beseitigung besonderer sozialer Notlagen
Zielgruppen:
Hilfesuchende Antragsteller
397
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
050
050337
05033701
Bezeichnung
01
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
22
Soziale Leistungen
Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 bis 69 SGB XII)
Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten (SGB XII)
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
398
10.748,83
13.100
10.900
11.000
11.200
11.200
56.464,93
60.000
60.000
60.000
60.000
60.000
27,01
200
200
200
200
200
67.240,77
73.300
71.100
71.200
71.400
71.400
-67.240,77
-73.300
-71.100
-71.200
-71.400
-71.400
-67.240,77
-73.300
-71.100
-71.200
-71.400
-71.400
-67.240,77
-73.300
-71.100
-71.200
-71.400
-71.400
1.066,70
3.100
6.700
6.700
6.900
6.900
-68.307,47
-76.400
-77.800
-77.900
-78.300
-78.300
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
050
050337
05033701
Bezeichnung
Soziale Leistungen
Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 bis 69 SGB XII)
Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten (SGB XII)
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferauszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
11.913,18
13.100
10.900
11.000
11.200
11.200
56.464,93
60.000
60.000
60.000
60.000
60.000
27,01
200
200
200
200
200
68.405,12
73.300
71.100
71.200
71.400
71.400
-68.405,12
-73.300
-71.100
-71.200
-71.400
-71.400
399
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
VE
Plan
2019
Plan
2020
2021
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I337012630 VG < 410 (35 II GemHVO)
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-12
-12
Summe
-12
Gesamtsumme
-12
400
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 337 01 - Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten (§§ 67-69 SGB
XII)
(Budget 400 500 002)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440
HH 2017
HH 2018
18,3%
18,6%
77,8%
77,1%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
0,3%
0,3%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-0,40
-0,41
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
0,07
0,08
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,31
0,31
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
401
337 01 – Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten (§§ 67-69 SGB XII)
(Budget 400 500 002 – Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
In Zeile 15 des Ergebnisplans werden folgende Transferaufwendungen nachgewiesen:
Zeile 15 ‐ Transferaufwendungen
5332003 Hilfe zur Überwindung besond. soz. Schwierigkeiten
Summe
2017
2018
60.000 60.000
60.000 60.000
Diff. 2018/2017
+ 0
+ 0
SK 5332003
Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind,
sind Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie aus eigener Kraft
hierzu nicht fähig sind. Der Ansatz 2017 kann unverändert fortgeschrieben werden.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
Summe
Kennzahlen
./.
402
2017 2018
1.000 3.600
400
500
800
700
1.600 1.900
3.800 6.700
Diff. 2018/2017
+ 2.600
+ 100
‐ 100
+ 300
+ 2.900
Produkt: 338 01 - Hilfe in anderen Lebenslagen (SGB XII)
Produktbereich:
050
Soziale Leistungen
Budget:
400 500 002
Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.
Gremium:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Verantwortlich:
Herr U. Klein
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Entgegennahme, Prüfung und Entscheidung von Anträgen der Altenhilfe und auf
Übernahme der Bestattungskosten i. E.
Fachaufsicht, Widerspruchsbehörde, Abrechnung der Ausgaben und Einnahmen der
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
- Hilfen in sonstigen Lebenslagen
- Bestattungskosten
Auftragsgrundlage:
SGB XII
Strategische Ziele:
Sicherstellung einer kreiseinheitlichen Entscheidungspraxis
Zielgruppen:
Kommunen des Kreises, Antragsteller
403
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
050
050338
05033801
Bezeichnung
01
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
22
Soziale Leistungen
Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 bis 74 SGB XII)
Hilfe in anderen Lebenslagen (SGB XII)
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
404
10.373,46
12.900
17.200
17.400
17.500
17.600
61.750,47
95.000
95.000
95.000
95.000
95.000
26,61
700
700
700
700
700
72.150,54
108.600
112.900
113.100
113.200
113.300
-72.150,54
-108.600
-112.900
-113.100
-113.200
-113.300
-72.150,54
-108.600
-112.900
-113.100
-113.200
-113.300
-72.150,54
-108.600
-112.900
-113.100
-113.200
-113.300
3.199,50
7.000
8.200
8.200
8.500
8.500
-75.350,04
-115.600
-121.100
-121.300
-121.700
-121.800
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
050
050338
05033801
Bezeichnung
Soziale Leistungen
Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 bis 74 SGB XII)
Hilfe in anderen Lebenslagen (SGB XII)
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferauszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
12.437,23
12.900
17.200
17.400
17.500
17.600
62.776,47
95.000
95.000
95.000
95.000
95.000
26,61
700
700
700
700
700
75.240,31
108.600
112.900
113.100
113.200
113.300
-75.240,31
-108.600
-112.900
-113.100
-113.200
-113.300
405
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
VE
Plan
2019
Plan
2020
2021
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I338012630 VG < 410 (35 II GemHVO)
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-19
-19
Summe
-19
Gesamtsumme
-19
406
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 338 01 - Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70-74 SGB XII)
(Budget 400 500 002)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440
HH 2017
HH 2018
13,7%
16,9%
82,7%
78,4%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
0,6%
0,6%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-0,60
-0,63
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
0,08
0,11
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,50
0,50
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
407
338 01 – Hilfe in anderen Lebenslagen (SGB XII)
(Budget 400 500 002 – Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
In Zeile 15 des Ergebnisplans werden folgende Transferaufwendungen nachgewiesen:
2017
5.000
60.000
10.000
15.000
5.000
95.000
Zeile 15 ‐ Transferaufwendungen
5331003 Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
5331004 Hilfe in anderen besonderen Lebenslagen
5332002 Sonst. Eingliederungsh. (Vorleistung nach SGB IX)
5332011 Hilfe in anderen besonderen Lebenslagen (Bestat
5339000 Leistungen für Schuldnerberatung
Summe
2018
5.000
60.000
10.000
15.000
5.000
95.000
Diff. 2018/2017
+ 0
+ 0
+ 0
+ 0
+ 0
+ 0
SK 5331003 – 5332011
Neben der Hilfe zum Lebensunterhalt kennt das Zwölfte Sozialgesetzbuch (SGB XII) noch weitere
Hilfen, die früher unter dem Begriff „Hilfe in besonderen Lebenslagen" zusammengefasst wurden. Sie
sind im fünften bis neunten Kapitel des SGB XII geregelt. Es geht dabei um Leistungen, die einen
Bedarf abdecken, der nicht bei jedermann, wie der allgemeine Lebensunterhalt, sondern nur im
Einzelfall auftritt, etwa bei einer Erkrankung oder Behinderung. Jedoch gilt auch bei diesen Hilfen der
allgemeine Grundsatz der Nachrangigkeit der Sozialhilfe. Das heißt, die Sozialhilfe tritt nicht ein, wenn
andere Hilfen zur Verfügung stehen.
SK 5339000
Schuldnerberatung (§ 11 Abs. 5 SGB XII) wird als Einzelfallhilfe für Menschen gewährt, die durch ihre
soziale und wirtschaftliche Lage in existenzielle Not geraten sind oder denen diese droht. Die
Vermeidung und Überwindung von Lebenslagen, in denen Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt
erforderlich oder zu erwarten sind, soll durch Beratung und Unterstützung gefördert werden.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
2017
2.800
500
1.000
2.000
0
6.300
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
5811010 ILB Druckerei
Summe
Kennzahlen
Fallzahl Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
01.07.11 - 01.07.12 - 01.07.13 - 01.07.14 - 01.07.15 - 01.07.16 30.06.2012 30.06.2013 30.06.2014 30.06.2015 30.06.2016 30.06.2017
Fälle
408
3
6
8
0
0
4
2018
3.300
700
1.200
3.000
0
8.200
Diff. 2018/2017
+ 500
+ 200
+ 200
+ 1.000
+ 0
+ 1.900
Produkt: 351 02 - Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz
Produktbereich:
050
Soziale Leistungen
Budget:
400 500 002
Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.
Gremium:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Verantwortlich:
Herr U. Klein
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Der Kreis Euskirchen ist seit dem 01.01.2011 Bewilligungsbehörde für die
Leistungsgewährung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets. Für den nach dem
SGB II leistungsberechtigten Personenkreis erfolgt die Leistungsgewährung unmittelbar
im Jobcenter EU-aktiv, obwohl die originäre Zuständigkeit beim Kreis liegt. Desweiteren
obliegen dem Kreis die Aufgaben der Fachaufsicht, die Erarbeitung von Richtlinien und
Weisungen, die Widerspruchsentscheidungen und Klagevertretung sowie die Lieferung
notwendiger Statistiken an das Land.
Auftragsgrundlage:
Bundeskindergeldgesetz, WoGG, SGB XII und SGB II
Strategische Ziele:
Bedarfsgerechte Mittelbereitstellung für den anspruchsberechtigten Personenkreis.
Sicherstellung einer einheitlichen Entscheidungspraxis.
Zielgruppen:
Kinder und Jugendliche in Haushalten mit
- Kinderzuschlagsberechtigung,
- Wohngeldbezug,
- Leistungsbezug nach dem SGB XII und
- Leistungsbezug nach dem SGB II
409
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
050
050351
05035102
Bezeichnung
01
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
22
Soziale Leistungen
Sonstige soziale Leistungen
Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
410
60.839,74
68.000
58.800
59.300
60.100
60.600
291.991,14
422.000
422.000
422.000
422.000
422.000
352.857,52
490.000
480.800
481.300
482.100
482.600
-352.857,52
-490.000
-480.800
-481.300
-482.100
-482.600
-352.857,52
-490.000
-480.800
-481.300
-482.100
-482.600
-352.857,52
-490.000
-480.800
-481.300
-482.100
-482.600
2.273,49
31.000
23.800
24.200
24.700
24.900
-355.131,01
-521.000
-504.600
-505.500
-506.800
-507.500
26,64
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
050
050351
05035102
Bezeichnung
Soziale Leistungen
Sonstige soziale Leistungen
Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferauszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
318,23
318,23
57.068,95
68.000
58.800
59.300
60.100
60.600
292.270,17
422.000
422.000
422.000
422.000
422.000
349.365,76
490.000
480.800
481.300
482.100
482.600
-349.047,53
-490.000
-480.800
-481.300
-482.100
-482.600
26,64
411
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
VE
Plan
2019
Plan
2020
2021
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I351022630 VG < 410 (35 II GemHVO)
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-83
-83
Summe
-83
Gesamtsumme
-83
412
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 351 02 - Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz
(Budget 400 500 002)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440
HH 2017
HH 2018
14,5%
12,1%
81,0%
83,6%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
0,0%
0,0%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-2,72
-2,64
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
0,39
0,32
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
2,20
2,20
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
413
351 02 – Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz
(Budget 400 500 002 – Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
Zeile 15 – Ergebnisplan (Transferaufwendungen) enthält:
2017
2018
0
0
101.900 101.900
98.500 98.500
7.000
7.000
78.400 78.400
87.800 87.800
48.400 48.400
422.000 422.000
Zeile 15 ‐ Transferaufwendungen
5338000 Bildungs‐ und Teilhabepaket
5338001 Schulausflüge/Klassenfahrten
5338002 Schulbedarfspaket
5338003 Schülerbeförderungskosten
5338004 Lernförderung
5338005 Mittagsverpflegung
5338006 Soziale und kulturelle Teilhabe
Summe
Die Ansätze werden
fortgeschrieben.
anhand
des
voraussichtlichen
Kennzahlen
Inanspruchnahme BuT gem. § 6b BKKG
Anzahl der Bewilligungen
2013
1. Mittagsverpflegung
2. Schulausflüge/Klassenfahrten
3. Teilhabe am soz. u. kult. Leben
4. Schülerbeförderung
5. Lernförderung
6. Schulbedarf
1.740 1.587 1.460 1.253
858
511
491
467
908
658
578
557
0
18
18
16
159
59
42
53
1.069
900
850
789
Summe
4.734 3.733 3.439 3.135
414
2014
2015
2016
Jahresergebnisses
Diff. 2018/2017
+ 0
+ 0
+ 0
+ 0
+ 0
+ 0
+ 0
+ 0
2017
unverändert
351 02: Inanspruchnahme Bildungs‐ und Teilhabepaket nach § 6b BKKG in 2016
Schulbedarf
789
Mittagsverpflegung
1.253
Lernförderung
53
Schülerbeförderung
16
Teilhabe am sozialen u.
kulturellen Leben
557
Schulausflüge/Klassenfahrten
467
351 02: Inanspruchnahme Bildungs‐ und Teilhabepaket nach § 6b BKKG in 2015
Schulbedarf
850
Mittagsverpflegung
1.460
Lernförderung
42
Schülerbeförderung
18
Teilhabe am sozialen u.
kulturellen Leben
578
Schulausflüge/Klassenfahrten
491
Bemerkung:
Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes in folgenden Produkten:
a) § 6 b BKKG
351 02
b) § 34 SGB XII
332 01
c) § 28 SGB II
312 01
415
416
Produkt: 351 04 - Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
Produktbereich:
050
Soziale Leistungen
Budget:
400 500 002
Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.
Gremium:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Verantwortlich:
Herr U. Klein
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Die Städte und Gemeinden sind für die Feststellung der Ansprüche und Auszahlung des
Wohngeldes zuständig. Der Kreis wird im Rahmen der Sonderaufsicht beratend tätig.
Auftragsgrundlage:
Wohngeldgesetz, Wohngeldverordnung, SGB XII, SGB I, SGB X, VwGO
Strategische Ziele:
Sicherstellung einer kreiseinheitlichen Entscheidungspraxis
Zielgruppen:
Kreisangehörige Kommunen
417
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
050
050351
05035104
Bezeichnung
01
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
22
Soziale Leistungen
Sonstige soziale Leistungen
Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
418
4.969,41
6.100
5.700
5.800
5.800
5.900
4.985,46
6.100
5.700
5.800
5.800
5.900
-4.985,46
-6.100
-5.700
-5.800
-5.800
-5.900
-4.985,46
-6.100
-5.700
-5.800
-5.800
-5.900
-4.985,46
-6.100
-5.700
-5.800
-5.800
-5.900
640,02
1.600
3.600
3.700
3.700
3.700
-5.625,48
-7.700
-9.300
-9.500
-9.500
-9.600
16,05
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
050
050351
05035104
Bezeichnung
Soziale Leistungen
Sonstige soziale Leistungen
Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferauszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
5.687,41
6.100
5.700
5.800
5.800
5.900
5.703,46
6.100
5.700
5.800
5.800
5.900
-5.703,46
-6.100
-5.700
-5.800
-5.800
-5.900
16,05
419
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
VE
Plan
2019
Plan
2020
2021
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I351042630 VG < 410 (35 II GemHVO)
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-7
-7
Summe
-7
Gesamtsumme
-7
420
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 351 04 - Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
(Budget 400 500 002)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440
HH 2017
HH 2018
87,0%
90,3%
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
0,0%
0,0%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
0,0%
0,0%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-0,04
-0,05
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
0,03
0,04
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,00
0,00
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
421
351 04 – Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
(Budget 400 500 002 – Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
Nachgewiesen sind die im Zusammenhang mit der Bearbeitung entstehenden Personal- und
Sachaufwendungen. Die Leistungen werden nicht im Kreishaushalt, sondern durch die
kreisangehörigen Städte und Gemeinden direkt im Landeshaushalt gebucht.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
Summe
Kennzahlen
./.
422
2017 2018
600 2.700
100
100
300
200
600
600
1.600 3.600
Diff. 2018/2017
+ 2.100
+ 0
‐ 100
+ 0
+ 2.000
Budget 400 500 003
423
424
Produkt: 312 01 - Grundsicherungsleistungen nach SGB II
Produktbereich:
050
Soziale Leistungen
Budget:
400 500 003
Leistungen nach SGB II
Gremium:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Verantwortlich:
Herr U. Klein
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Gemäß § 16 SGB II hat der Kreis seit dem 01.01.2005 folgende Zuständigkeiten:
1. Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II)
2. Einmalige Leistungen gem. § 23 Abs. 3 SGB II
3. Einmalige Leistungen gem. § 22 Abs. 3 und 5 SGB II
4. Leistungen die für die Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das
Erwerbsleben erforderlich sind, gem. § 16 Abs. 2 Satz 2 Ziffer 1 bis 4 SGB II (Betreuung
minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen,
Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung, Suchtberatung)
Die Aufgaben zu 1. bis 3. sowie die Schuldnerberatung werden im Produkt 312 01
abgebildet. Die sonstigen in § 16 SGB II aufgeführten und dem Kreis zugewiesenen
Aufgaben sind bei folgenden Produkten veranschlagt:
Kinderbetreuung
Produkt 365 01
Psychosoziale Betreuung
Produkt 414 03
Suchtberatung
Produkt 414 03
Auftragsgrundlage:
SGB II, AG-SGB II, Verordnungen zum SGB II
Strategische Ziele:
Die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen stärken und dazu
beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus
eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können.
Zielgruppen:
Erwerbsfähige, hilfebedürftige Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der
Bundesrepublik Deutschland haben und das 15. Lebensjahr vollendet und das 65.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
425
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
050
050312
05031201
Bezeichnung
01
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Soziale Leistungen
Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
Grundsicherungsleistungen nach SGB II
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
3.694.802,70
3.700.000
3.700.000
3.700.000
3.700.000
3.700.000
10.552.400
11.804.000
12.642.000
12.874.800
13.112.600
1.000.000
1.000.000
1.000.000
1.000.000
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
8.995.410,27
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
1.206.600,00
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
13.896.812,97
14.252.400
16.504.000
17.342.000
17.574.800
17.812.600
38.053,27
46.500
22.300
22.500
22.700
23.000
1.592.747,71
1.750.100
1.850.100
1.900.100
1.950.100
2.000.100
15
- Transferaufwendungen
151.654,00
150.000
150.000
150.000
150.000
150.000
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
25.406.186,50
27.063.100
28.863.100
29.393.100
29.933.700
30.485.100
17
= Ordentliche Aufwendungen
27.188.641,48
29.009.700
30.885.500
31.465.700
32.056.500
32.658.200
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
-13.291.828,51
-14.757.300
-14.381.500
-14.123.700
-14.481.700
-14.845.600
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
-13.291.828,51
-14.757.300
-14.381.500
-14.123.700
-14.481.700
-14.845.600
-13.291.828,51
-14.757.300
-14.381.500
-14.123.700
-14.481.700
-14.845.600
6.400,20
17.100
13.500
13.700
13.900
13.900
-13.298.228,71
-14.774.400
-14.395.000
-14.137.400
-14.495.600
-14.859.500
22
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
426
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
050
050312
05031201
Bezeichnung
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
Soziale Leistungen
Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
Grundsicherungsleistungen nach SGB II
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
3.694.802,70
3.700.000
3.700.000
3.700.000
3.700.000
3.700.000
8.860.587,77
10.552.400
11.804.000
12.642.000
12.874.800
13.112.600
12.555.390,47
14.252.400
15.504.000
16.342.000
16.574.800
16.812.600
43.743,57
46.500
22.300
22.500
22.700
23.000
1.586.641,41
1.750.100
1.850.100
1.900.100
1.950.100
2.000.100
14
- Transferauszahlungen
153.542,00
150.000
150.000
150.000
150.000
150.000
15
- Sonstige Auszahlungen
25.450.218,41
27.063.100
27.863.100
28.393.100
28.933.700
29.485.100
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
27.234.145,39
29.009.700
29.885.500
30.465.700
31.056.500
31.658.200
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
-14.678.754,92
-14.757.300
-14.381.500
-14.123.700
-14.481.700
-14.845.600
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
427
Standardkennzahlen
Produkt 312 01 - Grundsicherungsleistungen nach SGB II
(Budget 400 500 003)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440
HH 2017
HH 2018
0,2%
0,1%
0,5%
0,5%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
93,2%
93,4%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-77,18
-75,19
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
0,32
0,17
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,78
0,78
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
428
312 01 – Grundsicherungsleistungen nach SGB II
(Budget 400 500 003 – Leistungen nach SGB II)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
Im Rahmen der sog. Hartz-IV-Einführung wurde zum 01.01.2005 der bisher aus Sozialhilfeempfängern, Arbeitslosenhilfeempfängern bestehende Hilfeempfängerkreis neu aufgeteilt. Der Kreis ist seit
2005 komplett zuständig für die Kosten der Unterkunft und einmalige Leistungen an diese Personenkreise.
Das sogenannte Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld für diese beiden v. g. Personenkreise werden
zu Lasten des Bundeshaushalts gezahlt.
Die Kosten der Unterkunft nach dem SGB II (KdU) sind vom Kreis zu tragen. Zum Ausgleich der damit
verbundenen Belastungen beteiligt sich der Bund an den Kosten der Unterkunft (Veranschlagung in
Zeile 6). Die originäre (d.h. zum Ausgleich der SGB-II-Lasten gewährte) Beteiligungsquote beträgt seit
2011 26,4%.
Des Weiteren werden seit 2011 zusätzliche Mittel über den Weg der KdU-Beteiligung an die Kreise
und kreisfreien Städte geleitet.
Basierend auf dem Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur
weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen vom 01.12.2016 (BGBl. I 2016, Seite 2755) wurde
die Bundesbeteiligung wie folgt neu geregelt:
Bundesbeteiligung in % der KdU
§ 46 Abs. 6 SGB II
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
26,4%
26,4%
26,4%
26,4%
26,4%
26,4%
26,4%
26,4%
26,4%
1,2%
1,2%
1,2%
1,2%
1,2%
1,2%
3,7%
3,7%
7,4%
7,9%
10,2%
2,2% geänderte Berechnungsgrundlage
offen
zzgl.:
• Schulsozialarbeit und Mittagessen Horte
2,8%
2,8%
2,8%
• Leistungsaufwand Bildung und Teilhabe
§ 46 Abs. 8 SGB II
5,4%
5,4%
3,4%
• Verwaltungsaufwand Bildung und Teilhabe
§ 46 Abs. 6 SGB II
1,2%
1,2%
1,2%
• Übergangsmilliarde / Dauerentlastung
§ 46 Abs. 7 SGB II
• Flüchtlingsbedingte KdU
§ 46 Abs. 9 SGB II
geänderte Berechnungsgrundlage
1. Die originäre Bundesbeteiligung in Höhe von 26,4% wird zunächst in § 46 Abs. 6 SGB II zum
Beteiligungssatz für den Verwaltungsaufwand Bildung und Teilhabe von 1,2% addiert und daher
bundesseitig mit 27,6% angegeben.
2. Die Weiterleitung der dem Land Nordrhein-Westfalen über die Beteiligungsquote nach § 46 SGB II
vom Bund für den Leistungsaufwand Bildung und Teilhabe zur Verfügung gestellten Mittel erfolgt
im Verhältnis des jeweiligen Anteils der Ausgaben des Kreises oder der kreisfreien Stadt zu den
Gesamtausgaben aller Kreise und kreisfreien Städte für die Leistungen nach SGB II und § 6b des
Bundeskindergeldgesetzes des jeweiligen Vorjahres (siehe § 6a AG-SGB II NW). Die Höhe des auf
das Land NRW entfallenden Anteils ergibt sich aus der jeweiligen Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung (BBFestV).
3. Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene wurde 2013 vereinbart, die Kommunen im Rahmen der
Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes im Umfang von jährlich 5 Mrd. Euro zu entlasten. Bereits vor
Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes sollten die Kommunen bundesweit um 1 Mrd. € jährlich
in 2015 und 2016 (sog. „Übergangsmilliarde“) – hälftig über eine erhöhte KdU-Bundesbeteiligung
(3,7%) und hälftig über eine Erhöhung des kommunalen Umsatzsteueranteils – entlastet werden.
In 2017 folgte eine weitere Übergangsentlastung. Die Übergangsmilliarde wurde auf 2,5 Mrd. € erhöht.
Diese Entlastung teilt sich auf in 1 Mrd. € über eine erhöhte KdU-Bundesbeteiligung (7,4%) sowie 1,5
Mrd. € über eine Erhöhung des kommunalen Umsatzsteueranteils.
429
Mit dem o.g. Gesetz soll ab 2018 die sog. 5-Mrd.-€-Entlastung umgesetzt werden. Diese Umsetzung
sieht drei Komponenten vor:
in Mio. €
Anteil über Umsatzsteuer Gemeinden
Anteil über Umsatzsteuer Länder
Anteil über Bundesbeteiligung an der KdU
Summe
Anteil über Bundesbeteiligung an der KdU als Quote
2018
2.760
1.000
1.240
5.000
ab 2019
2.400
1.000
1.600
5.000
7,9%
10,2%
4. Im o.g. Gesetz ist ferner eine Entlastung enthalten, um die flüchtlingsinduzierten Kosten der
Unterkunft möglichst vollständig durch den Bund zu finanzieren. Bereits in 2016 erfolgte dabei eine
Übernahme von 400 Mio. € (Beteiligungsquote = 2,2%). Für 2017 und 2018 ist vorgesehen,
landesspezifische Werte zu ermitteln und rückwirkend anzupassen, wobei das Gesetz zunächst von
einer Beteiligungsquote für 2017 und für 2018 von 5,3 % für NRW ausgeht. Es wird davon
ausgegangen, dass es landesseitig eine ähnliche Regelung wie beim Leistungsaufwand Bildung und
Teilhabe geben wird. Der Gesetzentwurf der Landesregierung zum 5. Änderungsgesetz des AG-SGB
II sieht dementsprechend die belastungsorientierte Weiterleitung vor. Die kommunalen
Spitzenverbände haben dies am 18.10.2017 wie folgt kommentiert:
„Die in Art. 1 des Gesetzesentwurfs vorgeschlagene Regelung einer kommunaldifferenzierten Weiterleitung des
zur Entlastung von den flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft vorgesehenen Bestandteils der KdUBundesbeteiligung entspricht der Forderung der Kommunalen Spitzenverbände nach einer Verteilung
entsprechend dem tatsächlichen Aufwand für Flüchtlings-Bedarfsgemeinschaften vor Ort im Verhältnis zu den
landesweiten Gesamtaufwendungen.“
In absoluten Zahlen bedeutet dies für 2018:
2018
in %
Kosten der Unterkunft und Heizung
Bundesbeteiligung in % der KdU
in T€
26.500
26,4%
6.996
zzgl.:
• Leistungsaufwand Bildung und Teilhabe
992
• Verwaltungsaufwand Bildung und Teilhabe
1,2%
318
• Übergangsmilliarde / Dauerentlastung
7,9%
2.094
• Flüchtlingsbedingte KdU
5,3%
1.405
Der Kreis erhält ferner vom Land eine Ausgleichsleistung aus der Verteilung der Landesersparnis bei
den Wohngeldausgaben (§ 7 AG-SGB II NRW), die in Zeile 1 veranschlagt ist. Diese Landeszuweisung zur Verteilung der Landesersparnis bei den Wohngeldausgaben wird seit 2005 gezahlt. Die
Leistungen von 2007 bis 2009 sind allerdings auf Basis einer verfassungswidrigen Grundlage gezahlt
worden. Das Land hat daher im Dezember 2010 das AG-SGB II geändert (ausführliche Informationen
können der Vorlage V 130/2010 entnommen werden). In der Folge erhielt der Kreis Euskirchen im
Haushaltsjahr 2010 einen Nachteilsausgleich, der sich auf die Jahre 2007 bis 2009 verteilt. Bereinigt
ergeben sich folgende jahresbezogenen Erträge:
430
Ertrag nach
Nachteilsausgleich
1.614.461
1.865.186
5.749.748
5.519.563
6.129.028
3.429.928
4.288.303
5.653.737
6.568.610
4.263.836
3.862.014
3.694.803
4.147.774
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
312 01: Landeszuweisung Wohngeldersparnis unter Einbeziehung des Nachteilsausgleichs (T€)
7.000
6.569
6.000
3.067
5.654
5.000
4.288
4.000
4.264
3.862
3.695
3.700
3.700
vorl. JA 2016
HH 2017
HH 2018
3.430
3.000
3.062
2.000
1.000
0
JR 2009
JR 2010
JA 2011
JA 2012
JA 2013
Wohngeldersparnis
JA 2014
JA 2015
Nachteilsausgleich
Die Leistungen des Landes aus der Wohngeldersparnis bleiben gegenüber dem Vorjahr voraussichtlich konstant. Angesichts des Berechnungssystems der Ausgleichsleistung unterliegt die Höhe
dieses Ertrags erheblichen Schwankungen. Im Rahmen der Veränderungsliste werden noch
Anpassungen an aktuelle Entwicklungen vorzunehmen sein.
Diverse Zeilen
Das Gesetz zur Ermittlung des Regelbedarfes und zur Änderung des SGB II und SGB XII wurde am
25.02.2011 von Bundesrat und Bundestag beschlossen. Es beinhaltet neben Änderungen im Bereich
der Kosten der Unterkunft gemäß SGB II bereits ab 2011 das Bildungs- und Teilhabepaket sowie ab
2012 eine schrittweise Erhöhung der Bundesbeteiligung an der Grundsicherung nach dem SGB XII.
Das Bildungs- und Teilhabepaket beinhaltet insbesondere neue Leistungstatbestände, die wie folgt
untergliedert sind:
Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die
eine Kindertageseinrichtung besuchen,
431
Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler,
Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler,
Lernförderung für Schülerinnen und Schüler,
Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler, Hortkinder und für Kinder, die eine
Kindertageseinrichtung besuchen, und
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18.
Lebensjahres.
Leistungsberechtigt sind folgende Personenkreise:
Kinder im Leistungsbezug nach dem SGB II
Kinderzuschlagsberechtigte Kinder nach § 6 b Bundeskindergeldgesetz
Wohngeldberechtigte Kinder nach § 6 b Bundeskindergeldgesetz
Kinder im Leistungsbezug nach SGB XII
Die Bundesbeteiligung an den Leistungen und am Verwaltungsaufwand für Bildung und Teilhabe ist
oben dargestellt.
Der Transferaufwand Bildung und Teilhabe, der sich auf mehrere Produkte verteilt, wird wie folgt
eingeplant:
312 01
332 01
351 02
HH 2017
560.000
10.000
422.000
992.000
Grundsicherungsleistungen nach SGB II
Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz
HH 2018
560.000
10.000
422.000
992.000
Zeile 6 des Ergebnisplans (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) setzt sich wie folgt zusammen
(Erläuterung der Zusammensetzung siehe oben):
Zeile 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen
4491000 Leistungsbtlg. für Arbeitss. § 46 SGB II
4491001 Leistungsbtlg. für Arbeitss. B.u.T. ‐ Leistungsauf
4491002 Leistungsbtlg. für Arbeitss. Übergangsmilliarde
4491003 Leistungsbtlg. für Arbeitss. B.u.T. ‐ Verwaltungsa
4491004 Leistungsbtlg. für Arbeitss. ‐ flüchtlingsbedingt
Summe
2017
‐6.784.800
‐992.000
‐1.901.800
‐308.400
‐565.400
‐10.552.400
2018
‐6.996.000
‐992.000
‐2.093.500
‐318.000
‐1.404.500
‐11.804.000
Diff. 2018/2017
‐ 211.200
+ 0
‐ 191.700
‐ 9.600
‐ 839.100
‐ 1.251.600
Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält:
Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen
5232000 Erstattungen an Gemeinden (GV)
5234001 Erst. Personal‐ u. Sachkosten ‐KFA Anteil‐
5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen
Summe
2017
2018
0
0
1.750.000 1.850.000
100
100
1.750.100 1.850.100
Diff. 2018/2017
+ 0
+ 100.000
+ 0
+ 100.000
SK 5234001
Die Erstattung von Personal- und Sachaufwand an das Jobcenter EU-aktiv (Kommunaler Finanzierungsanteil – KFA –) betrifft den Kreisanteil an dem Gesamtverwaltungskostenbudget des
Jobcenters EU-aktiv. Er beträgt lt. gesetzlicher Vorgabe seit 01.04.2011 15,2% (§ 46 Abs. 3 SGB II).
Unter anderem aufgrund unterschiedlicher tarifrechtlicher Regelungen sind die Personalkosten im
Jobcenter erheblich gestiegen und führen zu einer Anpassung des KFA-Anteils des Kreises. Hinzu
kommen die regulären tarifrechtlichen Erhöhungen sowie Personal- und Sachkostensteigerungen
aufgrund gestiegener Flüchtlingszahlen.
Der Ansatz muss auf 1.850.000 € erhöht und damit an die tatsächliche Entwicklung angepasst
werden.
432
In Zeile 15 des Ergebnisplans werden folgende Transferaufwendungen nachgewiesen:
2017
2018
150.000 150.000
0
0
150.000 150.000
Zeile 15 ‐ Transferaufwendungen
5339000 Leistungen für Schuldnerberatung
5339001 Transferaufwand Bildungs‐ u. Teilhabepaket
Summe
Diff. 2018/2017
+ 0
+ 0
+ 0
SK 5339000
Schuldnerberatung (§ 16 Abs. 2 Nr. 2 SGB II) wird als Einzelfallhilfe für Menschen gewährt, die durch
ihre soziale und wirtschaftliche Lage in existenzielle Not geraten sind oder denen diese droht. Die
Vermeidung und Überwindung von Lebenslagen, in den Leistungen der Grundsicherung für
Arbeitsuchende erforderlich oder zu erwarten sind, soll durch Beratung und Unterstützung gefördert
werden. Es handelt sich hierbei um eine kommunale Aufgabe des Kreises für das Jobcenter.
Zeile 16 des Ergebnisplans beinhaltet folgende sonstige Aufwendungen:
2017
2018
400
400
200
200
2.500
2.500
25.700.000 26.500.000
480.000
480.000
320.000
320.000
560.000
560.000
0 1.000.000
27.063.100 28.863.100
Zeile 16 ‐ Sonstige Aufwendungen
5412010 Fortbildung
5412300 Dienstreisen
5431000 Geschäftsaufwendungen
5461000 Leistungsbet. bei Leistungen für Unterkunft und
5463000 Einm.Leist. an Arbeitssuchende nach §24 Abs. 3 SGB
5463001 Einm.Leist. an Arbeitssuchende nach §22 Abs. 6 und
5468000 Bildungs‐ und Teilhabepaket
5473101 Wertberichtigung
Summe
Diff. 2018/2017
+ 0
+ 0
+ 0
+ 800.000
+ 0
+ 0
+ 0
+ 1.000.000
+ 1.800.000
SK 5461000 (Kosten der Unterkunft und Heizung – KdU –)
Hier ist derzeit, insbesondere bedingt durch flüchtlingsbedingte Aufwendungen, von einer Steigerung
der Bruttokosten in Höhe von ca. 0,8 Mio. € auszugehen. Angesichts der Unsicherheiten im Hinblick
auf den Familiennachzug sowie die weitere Entwicklung besteht ein grundsätzliches Haushaltsrisiko.
SGB II: Kosten der Unterkunft (Mio. €)
28,0
1,0
1,0
26,0
26,5
25,7
0,8
24,0
0,8
Mio. €
0,9
22,0
0,7
0,7
0,9
23,7
23,7
0,8
24,4
23,9
0,7
24,2
Einmalige Leistungen und
Schuldnerberatung
23,2
22,8
Kosten der Unterkunft (KdU)
22,1
20,0
18,0
16,0
JA 2009
JA 2010
JA 2011
JA 2012
JA 2013
JA 2014
JA 2015
vorl. JA 2016
HH 2017
HH 2018
433
Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und Leistungsempfänger hat sich bis Mitte 2017 wie folgt
entwickelt:
I.
Zahl der Bedarfsgemeinschaften für die Kosten der Unterkunft
2012
2013
2014
2015
2016
2017
31.1.
28.2.
31.3.
30.4.
31.5.
30.6.
31.7.
31.8.
30.9. 31.10. 30.11.
31.12.
5.684
5.563
5.646
5.549
5.564
5.708
5.720
5.578
5.674
5.598
5.635
5.749
5.734
5.604
5.677
5.655
5.666
5.814
5.679
5.622
5.650
5.635
5.672
5.868
5.717
5.618
5.604
5.640
5.696
5.959
5.723
5.603
5.584
5.632
5.686
5.977
5.691
5.615
5.575
5.665
5.654
5.997
5.690
5.684
5.525
5.649
5.603
5.954
5.655
5.651
5.524
5.606
5.587
5.572
5.605
5.513
5.578
5.657
5.645
5.609
5.513
5.559
5.562
5.597
5.615
5.535
5.589
5.589
Besonders anzumerken ist an dieser Stelle, dass die Zahlen der Bedarfsgemeinschaften und
Leistungsempfänger generell von den bisher publizierten abweichen. Diese Abweichung hat ihren
Grund in der Revision der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II:
„In der Grundsicherungsstatistik SGB II werden bisher die leistungsberechtigten Personen und ihre Leistungen nach
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (nEf) unterschieden. Das
seit 2005 angewandte Zähl- und Gültigkeitskonzept bildet jedoch aus heutiger Sicht nicht mehr alle leistungsrechtlichen
Teilaspekte des SGB II vollständig ab. Dies betrifft etwa neue Formen der Leistungsgewährung wie z. B. für Bildung und
Teilhabe. Auch haben bestimmte Personengruppen wie z. B. Kinder ohne individuellen Leistungsanspruch im Laufe der Zeit an
Bedeutung gewonnen. Eine verbesserte statistische Zuordnung dieser Gruppen erhöht die Transparenz der
Grundsicherungsstatistik SGB II.
Schematische Darstellung der Berichtssystematik
In der Abbildung werden die Personengruppen der bisherigen und der zukünftigen Berichtssystematik schematisch
gegenübergestellt. Die nach bisheriger Systematik berichteten Gruppen der eLb und nEf teilen sich im neuen Schema
hauptsächlich auf die neuen Personengruppen der erwerbsfähigen (ELB) und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
(NEF) sowie auf die Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL) auf. In geringem Umfang fallen auch Personen unter die Gruppe
der erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen sonstigen Leistungsberechtigten (ESLB und NESLB). Diese werden in der
Berichterstattung in der Gruppe der sonstigen Leistungsberechtigten (SLB) zusammengefasst. Dabei handelt es sich um
leistungsberechtigte Personen, die ausschließlich Leistungen nach Sondertatbeständen des SGB II erhalten. Die
Personengruppe der vom Leistungsanspruch ausgeschlossenen Personen (AUS) - beispielsweise Altersrentner - wird
ebenfalls neu in die Berichterstattung aufgenommen.“
Quelle und weitere Informationen:
434
http://statistik.arbeitsagentur.de/nn_332484/Statischer-Content/Grundlagen/MethodischeHinweise/Grundsicherung-MethHinweise/Revision-Ueberblick.html sowie
http://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Grundlagen/Methodenberichte/GrundsicherungArbeitsuchende-SGBII/Generische-Publikationen/Methodenbericht-Revision-Grusi.pdf und
http://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Grundlagen/Methodenberichte/GrundsicherungArbeitsuchende-SGBII/Generische-Publikationen/Methodenbericht-Revision-Grusi-Revisionseffekte.pdf
312 01: Zahl der Bedarfsgemeinschaften KdU (Monatsende)
6.000
5.950
5.900
5.850
5.800
5.750
5.700
5.650
5.600
5.550
5.500
31.1.
II.
28.2.
31.3.
30.4.
31.5.
2012
2013
30.6.
2014
31.7.
2015
31.8.
2016
30.9.
31.10.
30.11.
31.12.
2017
Zahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS)
2012
2013
2014
2015
2016
2017
31.1.
11.491
11.306
11.298
11.214
11.190
11.503
28.2.
11.576
11.311
11.357
11.236
11.283
11.670
31.3.
11.606
11.337
11.368
11.385
11.354
11.878
30.4.
11.518
11.355
11.334
11.351
11.385
12.020
31.5.
11.522
11.332
11.284
11.387
11.404
12.209
30.6.
11.541
11.299
11.237
11.395
11.446
12.223
31.7.
11.511
11.321
11.231
11.411
11.409
12.258
31.8.
11.497
11.378
11.169
11.347
11.336
12.175
30.9.
11.407
11.316
11.182
11.283
11.267
31.10.
11.401
11.189
11.176
11.185
11.240
30.11.
11.303
11.188
11.186
11.257
11.246
31.12.
11.256
11.186
11.133
11.226
11.399
Personen in Bedarfsgemeinschaften
(PERS)
Leistungsberechtigte
(LB)
Regelleistungsberechtigte
(RLB)
erwerbsfähige Leistungsberechtigte
(ELB)
nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte
(NEF)
Nicht Leistungsberechtigte
(NLB)
Sonstige
Leistungsberechtigte
(SLB)
vom Leistungsanspruch ausgeschlossene
Personen
(AUS)
Kinder ohne
Leistungsanspruch
(KOL)
435
312 01: Zahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften KdU (Monatsende)
12.400
12.200
12.000
11.800
11.600
11.400
11.200
11.000
31.1.
28.2.
31.3.
2012
30.4.
2013
31.5.
2014
30.6.
2015
31.7.
2016
31.8.
2017
30.9.
31.10.
30.11.
2017: vorläufige Zahlen
Betrachtet man die Entwicklung halbjahresweise, ergeben sich folgende Veränderungen:
Bedarfsgemeinschaften: Bedarfsgemeinschaften: Leistungsempfänger: Leistungsempfänger:
Veränderung 31.12. des Veränderung 30.06. bis Veränderung 31.12. Veränderung 30.06.
Vj. bis 30.06.
31.12.
des Vj. bis 30.06.
bis 31.12.
2012
2013
2014
2015
2016
2017
436
+ 75
+ 31
- 21
+ 119
+ 108
+ 320
- 151
+2
- 71
- 54
- 29
+ 58
+ 43
+ 51
+ 262
+ 220
+ 824
- 285
- 113
- 104
- 169
- 47
31.12.
312 01: Entwicklung Bedarfsgemeinschaften (BG)/Personen in BG (PERS)
12.400
6.600
12.223
12.200
6.400
12.000
11.878
11.800
11.682
11.600
6.000
11.541
5.977
11.483
11.446
5.820
5.800
11.256
11.299
11.237
11.226
11.186
5.723
5.693
11.133
5.648
5.603
5.600
11.400
11.399
11.395
5.605
5.572
11.200
5.686
5.632
5.584
Anzahl Leistungsempfänger
Anzahl Bedarfsgemeinschaften
6.200
5.657
11.000
5.578
5.513
10.800
5.400
10.600
5.200
12.2010
10.400
06.2011
12.2011
06.2012
12.2012
06.2013
12.2013
06.2014
12.2014
06.2015
12.2015
06.2016
12.2016
06.2017
12.2017
437
438
Einwohnerzahl
Quote PERS / EW
Anzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften: Anteil
Kreis an Bund
Anzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften: Anteil
Kreis an Land
Einwohnerzahl
Quote PERS / EW
Anzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften NRW
Einwohnerzahl
Quote PERS / EW
Anzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften bundesweit
Anzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften Kreis
Euskirchen
Anzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS)
- nach neuer Zählmethode 2016
0,1821%
0,7039%
0,7135%
0,6880%
0,1791%
0,6870%
0,1805%
0,6752%
0,1788%
0,6740%
0,1799%
0,6712%
0,1813%
0,6683%
0,1823%
11.256
11.299
11.186
11.237
11.133
11.395
11.226
- 285
+ 43
- 113
+ 51
- 104
+ 262
- 169
- 2,5%
+ 0,4%
- 1,0%
+ 0,5%
- 0,9%
+ 2,4%
- 1,5%
187.724
187.426
187.437
187.542
188.158
188.637
191.165
6,00%
6,03%
5,97%
5,99%
5,92%
6,04%
5,87%
6.182.542 6.309.685 6.196.906
6.283.171 6.189.497 6.286.087
6.157.280
- 121.082 + 127.143
- 112.779
+ 86.265
- 93.674
+ 96.590
- 128.807
- 1,9%
+ 2,1%
- 1,8%
+ 1,4%
- 1,5%
+ 1,6%
- 2,0%
80.523.746 80.585.684 80.767.463 80.925.031 81.197.537 81.458.978 82.175.684
7,68%
7,83%
7,67%
7,76%
7,62%
7,72%
7,49%
1.599.085 1.642.237 1.628.126
1.664.146 1.651.791 1.697.806
1.679.855
- 18.539
+ 43.152
- 14.111
+ 36.020
- 12.355
+ 46.015
- 17.951
- 1,1%
+ 2,7%
- 0,9%
+ 2,2%
- 0,7%
+ 2,8%
- 1,1%
17.554.329 17.545.987 17.571.856 17.591.450 17.638.098 17.683.129 17.865.516
9,11%
9,36%
9,27%
9,46%
9,36%
9,60%
9,40%
31.12.2012 30.06.2013 31.12.2013 30.06.2014 31.12.2014 30.06.2015 31.12.2015
0,1831%
11.541
+ 58
+ 0,5%
187.811
6,15%
6.303.624
+ 42.508
+ 0,7%
80.399.253
7,84%
1.617.624
+ 19.541
+ 1,2%
17.542.677
9,22%
30.06.2012
0,6706%
0,1834%
11.446
+ 220
+ 2,0%
191.440
5,98%
6.241.090
+ 83.810
+ 1,4%
82.349.444
7,58%
1.706.858
+ 27.003
+ 1,6%
17.875.813
9,55%
0,6640%
0,1826%
1.716.665
+ 9.807
+ 0,6%
6.241.904
+ 814
+ 0,0%
11.399
- 47
- 0,4%
0,6928%
0,1919%
1.764.333
+ 47.668
+ 2,8%
6.368.676
+ 126.772
+ 2,0%
12.223
+ 824
+ 7,2%
30.06.2016 31.12.2016 30.06.2017
439
06.2011
0,1818%
12.2011
0,1834%
06.2012
0,1831%
12.2012
0,1821%
06.2013
0,1791%
12.2013
0,1805%
06.2014
0,1788%
12.2014
0,1799%
06.2015
0,1813%
12.2015
0,1823%
06.2016
0,1834%
12.2016
0,1826%
ANZAHL DER PERSONEN IN BEDARFSGEMEINSCHAFTEN: ANTEIL KREIS AN BUND
06.2017
0,1919%
06.2011
0,7187%
12.2011
0,7185%
06.2012
0,7135%
12.2012
0,7039%
06.2013
0,6880%
12.2013
0,6870%
06.2014
0,6752%
12.2014
0,6740%
06.2015
0,6712%
12.2015
0,6683%
06.2016
0,6706%
12.2016
0,6640%
ANZAHL DER PERSONEN IN BEDARFSGEMEINSCHAFTEN: ANTEIL KREIS AN LAND
06.2017
0,6928%
SK 5463000
Die einmaligen Leistungen nach §24 Abs. 3 SGB II sind als kommunale Leistungen zu erbringen für
Erstausstattungen für Wohnungen einschl. Haushaltsgeräten sowie
Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt.
SK 5463001
Bei den einmaligen Leistungen nach § 22 Abs. 6 und 8 SGB II handelt es sich um kommunale
Leistungen, die zu erbringen sind für
Wohnungsbeschaffungskosten (Maklerkosten),
Mietkautionen,
Umzugskosten sowie
Mietschulden.
SK 5468000
Hier werden die von der Bundesagentur direkt ausgezahlten Leistungen im Rahmen des Bildungsund Teilhabepaketes abgebildet.
SK 5473101
Dem hier ausgewiesenen Aufwand aus der Wertberichtigung von SGB II Forderungen steht in Zeile 7
in gleicher Höhe ein Ertrag aus der Wertveränderung von Forderungen gegenüber.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
5811010 ILB Druckerei
Summe
440
2017
2018
14.100 10.600
400
400
800
700
1.800 1.800
0
0
17.100 13.500
Diff. 2018/2017
‐ 3.500
+ 0
‐ 100
+ 0
+ 0
‐ 3.600
Kennzahlen
I./II. Entwicklung der Zahlen der Bedarfsgemeinschaften und der Leistungsempfänger:
siehe oben
III.
Einzelfallhilfen Schuldnerberatung
2011
2012
2013
2014
2015
2016
286
21
307
218
12
230
322
15
337
288
13
301
260
8
268
260
18
278
2011
2012
2013
2014
2015
2016
603
866
883
1.012
1.083
1.148
Anzahl Anträge
2013
2014
2015
2016
1. Mittagsverpflegung
2. Schulausflüge/Klassenfahrten
3. Teilhabe am soz. u. kult. Leben
4. Schülerbeförderung
5. Lernförderung
6. Schulbedarf
Summe
3.745
1.456
796
77
302
1.957
8.333
3.919
1.294
797
187
286
2.045
8.528
2.901
665
445
134
161
1.756
6.062
4.522
1.406
853
256
439
2.140
9.616
Anzahl Hilfen SGB II
Anzahl Hilfen SGB XII
Summe
IV. Anzahl der eingelegten Widersprüche
Fälle
V.
Inanspruchnahme BuT gem. § 28 SGB II
441
442
Produkt: 312 03 - Personalleistungen des Kreises im Jobcenter
Produktbereich:
050
Soziale Leistungen
Budget:
400 500 003
Leistungen nach SGB II
Gremium:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Verantwortlich:
Herr U. Klein
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
- Geschäftsführung des Jobcenters
- Einbringung von Personal im Jobcenter
Auftragsgrundlage:
SGB II, AG-SGB II, Verordnungen zum SGB II
Strategische Ziele:
- Sicherstellung der notwendigen Personalressourcen zur Aufrechterhaltung der
Arbeitsfähigkeit der Einrichtung
- Ordnungsgemäße Geschäftsführung des Jobcenter
Zielgruppen:
Mitarbeiter des Jobcenter
443
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
050
050312
05031203
Bezeichnung
01
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
22
Soziale Leistungen
Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
Personalleistungen des Kreises im Jobcenter
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
4.197.456,78
4.889.700
5.316.300
5.371.300
5.429.300
5.479.800
4.218.384,05
4.889.700
5.316.300
5.371.300
5.429.300
5.479.800
3.866.479,21
4.547.500
4.899.600
4.948.500
4.998.100
5.047.900
3.879.349,33
4.547.500
4.899.600
4.948.500
4.998.100
5.047.900
339.034,72
342.200
416.700
422.800
431.200
431.900
339.034,72
342.200
416.700
422.800
431.200
431.900
339.034,72
342.200
416.700
422.800
431.200
431.900
416.700
422.800
431.200
431.900
20.927,27
12.870,12
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
391.652,96
378.200
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
-52.618,24
-36.000
444
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
050
050312
05031203
Bezeichnung
Soziale Leistungen
Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
Personalleistungen des Kreises im Jobcenter
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferauszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
4.197.456,78
4.889.700
5.316.300
5.371.300
5.429.300
5.479.800
4.219.889,82
4.889.700
5.316.300
5.371.300
5.429.300
5.479.800
3.860.340,34
4.547.500
4.899.600
4.948.500
4.998.100
5.047.900
3.873.210,46
4.547.500
4.899.600
4.948.500
4.998.100
5.047.900
346.679,36
342.200
416.700
422.800
431.200
431.900
22.433,04
12.870,12
445
Standardkennzahlen
Produkt 312 03 - Personalleistungen des Kreises im Jobcenter
(Budget 400 500 003)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440
HH 2017
HH 2018
100,0%
100,0%
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
0,0%
0,0%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
0,0%
0,0%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-0,19
0,00
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
25,73
27,77
0,00
0,00
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
446
312 03 – Personalleistungen des Kreises im Jobcenter
(Budget 400 500 003 – Leistungen nach SGB II)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
Der Kreis Euskirchen als einer der beiden gesetzlich festgelegten Träger des SGB II weist dem
Jobcenter Personal zur Aufgabenerledigung für alle nach dem SGB II wahrzunehmenden Aufgaben
zu. Die dem Kreis entstehenden Personal-, Sach- und Gemeinkosten werden ihm insgesamt durch
das Jobcenter erstattet (siehe Kreistagsbeschluss vom 23.06.2010 zur V 84/2010).
In Zeile 6 ist als Ertrag die Erstattung der Verwaltungskosten durch das Jobcenter in Höhe von
5.307.900 € veranschlagt.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
Summe
2017
2018
365.500 403.100
12.700 13.600
378.200 416.700
Diff. 2018/2017
+ 37.600
+ 900
+ 38.500
Da das Jobcenter die dem Kreis entstehenden Kosten direkt erstattet (siehe Produkte 111 09, 111 13
und 111 19), entfällt eine Leistung für die Gemeinkosten.
Kennzahlen
entfällt
447
448
Budget 400 500 004
449
450
Produkt: 363 07 - Betreuungsgeld
Produktbereich:
060
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Budget:
400 500 004
Elterngeld / Elternzeit / Betreuungsgeld
Gremium:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Verantwortlich:
Herr U. Klein
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 21.07.2015 die §§ 4 a
bis 4 d des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG), die einen Anspruch auf
Betreuungsgeld begründen, wegen fehlender Gesetzgebungskompetenz des Bundes für
nichtig erklärt. Ab dem Zeitpunkt dieser Entscheidung sind Betreuungsgeldansprüche
mangels rechtlicher Grundlage nicht mehr gegeben.
Auftragsgrundlage:
Strategische Ziele:
Zielgruppen:
451
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
060
060363
06036307
Bezeichnung
01
Ergebnis
2016
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
22
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien
Betreuungsgeld
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
452
4.798,04
4.798,04
-4.798,04
-4.798,04
-4.798,04
-4.798,04
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
060
060363
06036307
Bezeichnung
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien
Betreuungsgeld
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferauszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
4.759,42
4.759,42
-4.759,42
453
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
VE
Plan
2019
Plan
2020
2021
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I363072630 VG < 410 (35 II GemHVO)
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-54
-54
Summe
-54
Gesamtsumme
-54
454
Gesamtein
/auszahlun
gen
363 07 – Betreuungsgeld
(Budget 400 500 004 – Elterngeld / Elternzeit / Betreuungsgeld)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
Durch Artikel 1 des Gesetzes zur Einführung eines Betreuungsgeldes (Betreuungsgeldgesetz) vom
15.02.2013 (BGBl I. Nr. 8 vom 20.02.2013, S. 254) erfolgte eine Änderung des Bundeselterngeld- und
Elternzeitgesetzes vom 05.12.2006. Die Einführung des Betreuungsgeldes erfolgte zum 01.08.2013.
Am 21. Juli 2015 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass das Betreuungsgeld gegen das
Grundgesetz verstoße, da dem Bundesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz fehlt. Ab dem
Haushaltsjahr 2016 werden daher alle Haushaltspositionen mit 0 € ausgewiesen.
Kennzahlen
./.
455
456
Produkt: 368 01 - Elterngeld und Elternzeit nach dem
Bundeselterngeld- und -zeitgesetz
Produktbereich:
060
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Budget:
400 500 004
Elterngeld / Elternzeit / Betreuungsgeld
Gremium:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Verantwortlich:
Herr U. Klein
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Bearbeitung von Anträgen auf Gewährung von Elterngeld (Bewilligung, Ablehnung,
Zahlbarmachung), Beratung in Elternzeitangelegenheiten.
Auftragsgrundlage:
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in Verbindung mit dem 2. Gesetz zur
Straffung der Behördenstruktur in NRW
Strategische Ziele:
Zügige und ordnungsgemäße Bearbeitung der Anträge auf Gewährung von Elterngeld.
Rechtssichere Beratung in Elternzeitangelegenheiten
Zielgruppen:
Eltern
457
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
060
060368
06036801
Bezeichnung
01
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und -zeitgesetz
Elterngeld und Elternzeit
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
140.250,72
118.700
118.700
118.700
118.700
118.700
145.093,05
118.700
118.700
118.700
118.700
118.700
83.752,25
98.700
107.700
108.800
110.000
111.000
100
100
100
100
100
386,03
8.500
8.500
8.500
8.500
8.500
4.842,33
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
84.138,28
107.300
116.300
117.400
118.600
119.600
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
60.954,77
11.400
2.400
1.300
100
-900
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
60.954,77
11.400
2.400
1.300
100
-900
60.954,77
11.400
2.400
1.300
100
-900
22
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
12.818,00
73.400
73.900
75.000
76.700
77.100
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
48.136,77
-62.000
-71.500
-73.700
-76.600
-78.000
458
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
060
060368
06036801
Bezeichnung
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und -zeitgesetz
Elterngeld und Elternzeit
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
140.250,72
118.700
118.700
118.700
118.700
118.700
145.726,53
118.700
118.700
118.700
118.700
118.700
81.696,11
98.700
107.700
108.800
110.000
111.000
100
100
100
100
100
386,03
8.500
8.500
8.500
8.500
8.500
5.475,81
14
- Transferauszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
82.082,14
107.300
116.300
117.400
118.600
119.600
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
63.644,39
11.400
2.400
1.300
100
-900
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
459
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
VE
Plan
2019
Plan
2020
2021
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I368012630 VG < 410 (35 II GemHVO)
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-192
-192
Summe
-192
Gesamtsumme
-192
460
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 368 01 - Elterngeld / Elternzeit / Betreuungsgeld
(Budget 400 500 004)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440
HH 2017
HH 2018
67,0%
71,2%
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
0,0%
0,0%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
4,7%
4,5%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-0,32
-0,37
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
0,63
0,71
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,00
0,00
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
461
368 01 – Elterngeld und Elternzeit
(Budget 400 500 004 – Elterngeld und Elternzeit)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
Durch das Zweite Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen vom 30.10.2007
sind die Aufgaben nach dem Bundeselterngeld- und Elternteilzeitgesetz von den Versorgungsämtern
auf die Kreise und kreisfreien Städten mit Wirkung zum 01.01.2008 übertragen worden. Für die
wesentlichen Belastungen, die durch dieses Gesetz entstehen, wird ein finanzieller Ausgleich gewährt
und zusätzlich Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung gestellt. Der finanzielle Ausgleich umfasst
den Personalaufwand für die übergeleiteten Beamten einschl. der gesetzlichen Leistungen und ein
pauschaler Zuschlag (10%) auf die fiktiven Personalkosten als Ausgleich für den allgemeinen
Sachaufwand.
Der Erstattungsbetrag ist in Zeile 6 (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) mit 118.700 €
veranschlagt. Die Auszahlung des Elterngeldes erfolgt unmittelbar aus dem Bundeshaushalt.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
5811010 ILB Druckerei
Summe
Kennzahlen
368 01: Zahlfälle BEEG
1.600
1.550
Anzahl Zahlfälle Bundeselterngeldund Elternzeitgesetz (BEEG) im Monat
1.500
1.450
1.400
Jul 15
Aug 15
Sep 15
Okt 15
Nov 15
Dez 15
Jan 16
Feb 16
Mrz 16
Apr 16
Mai 16
Jun 16
Jul 16
Aug 16
Sep 16
Okt 16
Nov 16
Dez 16
462
2017
2018
22.100 27.600
200
200
9.500 8.300
7.600 4.300
33.900 33.500
100
0
73.400 73.900
1.414
1.380
1.422
1.399
1.363
1.436
1.426
1.414
1.380
1.407
1.422
1.433
1.489
1.501
1.508
1.550
1.530
1.554
1.350
1.300
1.250
1.200
1.150
1.100
Diff. 2018/2017
+ 5.500
+ 0
‐ 1.200
‐ 3.300
‐ 400
‐ 100
+ 500
Budget 400 530 000
463
464
Produkt: 414 01 - Gesundheitsförderung
Produktbereich:
070
Gesundheitsdienste
Budget:
400 530 000
Gesundheit
Gremium:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Verantwortlich:
Herr Dr. B. Ziemer / Frau K. Steinhausen
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
- Dokumentation und Berichterstattung zur Gesundheit der Bevölkerung im Kreis
Euskirchen
- Initiierung, Koordinierung und Vernetzung von Maßnahmen zur Gewährleistung einer
abgestimmten und bedarfsgerechten Weiterentwicklung der psychosozialen und
gesundheitlichen Versorgung (Psychiatriekoordination und AIDS-Koordination)
- Geschäftsführung der kommunalen Gesundheitskonferenz und ihrer Arbeitsgruppen
- Koordination und Durchführung von Präventionsmaßnahmen (z. B.: Projekt HaLT)
Auftragsgrundlage:
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG), Gesetz über Hilfen und
Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG), Sozialgesetzbuch,
Beschlüsse des Kreistages
Strategische Ziele:
Abbau von Benachteiligungen, Entwicklung bedarfsgerechter Angebotsstrukturen,
Transparenz lokaler Angebotsstrukturen, Konstituierung/Effektivierung von
Kooperationsmodellen, Vernetzung und Kooperation von gesundheitlichen und sozialen
Einrichtungen, Schließung von Versorgungslücken, Schaffung gesünderer
Lebensverhältnisse, Verringerung von Gesundheitsrisiken, Unterstützung bei der
Bewältigung von Krankheit und Behinderung, Schaffung eines allgemeinen
Bewusstseins für gesundheitsfördernde Lebensbedingungen
Zielgruppen:
Bevölkerung im Kreis Euskirchen, Kreistag und Ausschüsse, Einrichtungen der
psychosozialen und psychiatrischen Versorgung (Angebotsträger), Leistungsträger,
andere Behörden, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung und Gesundheitsförderung
465
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
070
070414
07041401
Bezeichnung
01
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
22
Gesundheitsdienste
Gesundheitsschutz und -pflege
Gesundheitsförderung
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
466
31.946,19
30.600
32.000
32.500
32.500
32.500
31.946,19
30.600
32.000
32.500
32.500
32.500
259.289,85
282.200
275.600
278.400
281.100
283.900
10.811,09
23.500
23.500
23.500
23.500
23.500
46,69
500
200
200
200
200
13.913,18
17.200
17.500
17.800
17.800
17.800
1.875,29
6.400
6.400
6.400
6.400
6.400
285.936,10
329.800
323.200
326.300
329.000
331.800
-253.989,91
-299.200
-291.200
-293.800
-296.500
-299.300
-253.989,91
-299.200
-291.200
-293.800
-296.500
-299.300
-253.989,91
-299.200
-291.200
-293.800
-296.500
-299.300
36.962,57
110.500
119.400
121.400
124.000
124.700
-290.952,48
-409.700
-410.600
-415.200
-420.500
-424.000
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
070
070414
07041401
Bezeichnung
Gesundheitsdienste
Gesundheitsschutz und -pflege
Gesundheitsförderung
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
15
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
31.946,19
30.600
32.000
32.500
32.500
32.500
31.946,19
30.600
32.000
32.500
32.500
32.500
263.115,68
282.200
275.600
278.400
281.100
283.900
12.046,94
23.500
23.500
23.500
23.500
23.500
- Transferauszahlungen
13.913,18
17.200
17.500
17.800
17.800
17.800
- Sonstige Auszahlungen
1.641,86
5.400
5.400
5.400
5.400
5.400
290.717,66
328.300
322.000
325.100
327.800
330.600
-258.771,47
-297.700
-290.000
-292.600
-295.300
-298.100
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
467
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
VE
Plan
2019
Plan
2020
2021
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I414012600 VG > 410 Euro
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-2.355
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-2.355
-1.000
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-1.000
-1.297
I414012620 VG < 410 Euro
-1.297
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I414012630 VG < 410 (35 II GemHVO)
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.454
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.454
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-5.107
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-5.107
-1.000
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-1.000
Summe
-2.000
Gesamtsumme
-2.000
468
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 414 01 - Gesundheitsförderung
(Budget 400 530 000)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440
HH 2017
HH 2018
72,3%
71,9%
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
3,9%
4,0%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
1,5%
1,4%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-2,14
-2,14
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
1,66
1,66
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,09
0,09
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
469
414 01 – Gesundheitsförderung
(Budget 400 530 000 – Gesundheit)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
Bei den Erträgen in Zeile 6 des Ergebnisplans handelt es sich um den Ersatz der Kosten für die
räumliche Unterbringung einer Prophylaxekraft sowie anteilige Personal- und Sachkosten der
Geschäftsführung des Vereins „Jugendzahnpflege im Kreis Euskirchen e. V.“ durch den Verein
Jugendzahnpflege im Kreis Euskirchen e. V. (2018: 32.000 €). Durch Personalkostensteigerung erfolgt
eine höhere Erstattung.
In Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) sind im Wesentlichen
die Sachkosten für Präventionsprojekte wie
Suchtpräventionsprojekte
z.B. für die Zielgruppe Haupt- und Sonderschüler: Zirkus, Hip Hop, Theater
Aufklärungsprojekte in Schulen über Risikoverhalten Jugendlicher wie Rauchen,
Alkoholkonsum, Drogenkonsum, Sexualverhalten
Gesundheitsberichterstattung
Aufklärungskampagnen
Euregio Maas-Rhein (EMR)
Teilnahme am Projekt „Rationaler Antibiotikaeinsatz (ABS) zur Verbesserung der
Patientensicherheit“ (euPrevent ABS) sowie die Beteiligung an einem
Alkoholpräventionsprojekt in der EMR (euPrevent)
enthalten.
Bei den Transferaufwendungen in Zeile 15 (2018: 17.500 €) handelt es sich um den Zuschuss an die
Arbeiterwohlfahrt Regionalverband Rhein-Erft – Euskirchen e.V. Eine von der Arbeiterwohlfahrt im
Bereich „AIDS- und Drogenprävention“ eingesetzte Fachkraft wird im Rahmen des YouthworkProgramms durch das Land gefördert. Der Kreis Euskirchen beteiligt sich seit Jahren an der
Restfinanzierung. Die Fördermittel werden jährlich aufgrund der Kreistagsbeschlüsse vom 25.05.1993
und 11.04.2003 bereitgestellt. Das Land NRW hat mit den kommunalen Spitzenverbänden und den
Freien Wohlfahrtsverbänden eine Rahmenvereinbarung für die kommunalisierte Landesförderung der
Sucht- und AIDS-Vorbeugung abgeschlossen. Auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung wurde
im Jahr 2010 mit dem örtlichen Träger eine Leistungsvereinbarung für den Zeitraum 01.01.2011 31.12.2013 abgeschlossen (Kreistagsbeschluss vom 23.06.2010, V 83/2010). Die Vereinbarung
wurde verlängert bis 31.12.2016 (Kreistagsbeschluss vom 17.07.2013, V 22/2013) und nunmehr um
weitere 3 Jahre bis 31.12.2019 (Kreistagsbeschluss vom 06.07.2016, V 221/2016). Für die Dauer der
Vereinbarungslaufzeit wird der Zuschussbetrag im Rahmen der Personalkostensteigerung um jährlich
2,3 % erhöht.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
5811009 ILB Medienzentrum
5811010 ILB Druckerei
Summe
470
2017
2018
35.200 42.000
800
600
22.000 19.700
8.200
8.400
42.200 46.900
200
0
1.900
1.800
110.500 119.400
Diff. 2018/2017
+ 6.800
‐ 200
‐ 2.300
+ 200
+ 4.700
‐ 200
‐ 100
+ 8.900
Kennzahlen
Projekte
2011 2012 2013 2014 2015 2016
Anzahl der Projekte (Zirkusmobil, Hip-Hop-Projekte, Impfaktionen,
Projekte zu AIDS-Bekämpfung, Sucht- und Drogenprävention, MRSA)
11
10
11
16
21
20
471
472
Produkt: 414 02 - Gutachten und Stellungnahmen
Produktbereich:
070
Gesundheitsdienste
Budget:
400 530 000
Gesundheit
Gremium:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Verantwortlich:
Herr Dr. B. Ziemer / Frau K. Steinhausen
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
- Amts-, Gerichts- und Vertrauensärztliche Gutachten
- Amtszahnärztliche Gutachten und Stellungnahmen
- Stellungnahmen im Rahmen der Orts-, Siedlungs- und Wohnhygiene
- Stellungnahmen zu Industrie- und Gewerbeanlagen
Auftragsgrundlage:
Gesetz über den öffentl. Gesundheitsdienst (ÖGDG), SGB, Infektionsschutzgesetz,
Bundesbeamtengesetz (BBG), LBG, BAT, Asylbewerberleistungsgesetz, StPO,
Waffengesetz, Jagdgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verordnungen zum Leichen/Friedhofswesen, Zielvorgaben der Weltgesundheitsorganisation und der zuständigen
Ministerien, Ausweitung der Umweltmedizin/-hygiene, Bundesversorgungs-Gesetz
(BVG), VersMedV, Bundesimmissionsschutzgesetz und zugehörige Verordnungen,
Ausführungsbestimmungen in Form von DIN-Normen, Verein deutscher Ingenieure (VDI)Richtlinien, BauO NRW, Runderlasse
Strategische Ziele:
- Fachgerechte und unabhängige medizinische und umweltmedizinische Begutachtung
- Schutz der Gesundheit der Bevölkerung vor schädlichen Umwelteinflüssen
- Förderung gesunder Wohn- und Wohnumfeldverhältnisse
Zielgruppen:
Andere Behörden, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Bürgerinnen und Bürger des
Kreises Euskirchen, Antragsteller, Träger der Einrichtungen, Kommunen im Kreis
Euskirchen
473
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
070
070414
07041402
Bezeichnung
01
Gesundheitsdienste
Gesundheitsschutz und -pflege
Gutachten und Stellungnahmen
Ergebnis
2016
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
850,98
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
200,23
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
22
Ansatz
2017
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
328.184,63
303.000
320.000
320.000
320.000
320.000
329.235,84
303.000
320.000
320.000
320.000
320.000
246.430,66
361.100
311.300
314.500
317.600
320.700
12.558,99
8.500
13.500
13.500
13.500
13.500
500
400
400
400
400
6.658,44
16.200
16.200
16.200
16.200
16.200
265.648,09
386.300
341.400
344.600
347.700
350.800
63.587,75
-83.300
-21.400
-24.600
-27.700
-30.800
63.587,75
-83.300
-21.400
-24.600
-27.700
-30.800
63.587,75
-83.300
-21.400
-24.600
-27.700
-30.800
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
13.229,97
90.900
118.600
120.600
123.300
124.200
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
50.357,78
-174.200
-140.000
-145.200
-151.000
-155.000
474
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
070
070414
07041402
Bezeichnung
Gesundheitsdienste
Gesundheitsschutz und -pflege
Gutachten und Stellungnahmen
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferauszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
315.588,36
303.000
320.000
320.000
320.000
320.000
317.472,04
303.000
320.000
320.000
320.000
320.000
282.272,36
361.100
311.300
314.500
317.600
320.700
12.274,40
8.500
13.500
13.500
13.500
13.500
6.753,85
15.200
15.200
15.200
15.200
15.200
301.300,61
384.800
340.000
343.200
346.300
349.400
16.171,43
-81.800
-20.000
-23.200
-26.300
-29.400
662,71
3.000
3.000
3.000
3.000
3.000
662,71
3.000
3.000
3.000
3.000
3.000
-662,71
-3.000
-3.000
-3.000
-3.000
-3.000
1.883,68
475
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
VE
Plan
2019
Plan
2020
2021
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I414022600 VG > 410 Euro
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-663
-2.000
-663
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.663
-2.663
-645
I414022620 VG < 410 Euro
-645
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I414022630 VG < 410 (35 II GemHVO)
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.503
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.503
-1.000
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-1.000
Summe
-663
-3.000
-3.000
-3.000
-3.000
-3.000
-4.811
Gesamtsumme
-663
-3.000
-3.000
-3.000
-3.000
-3.000
-4.811
476
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 414 02 - Gutachten und Stellungnahmen
(Budget 400 530 000)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440
HH 2017
HH 2018
78,5%
73,8%
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
0,0%
0,0%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
3,4%
3,5%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-0,91
-0,73
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
1,96
1,77
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,00
0,00
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
477
414 02 – Gutachten und Stellungnahmen
(Budget 400 530 000 – Gesundheit)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
Zeile 4 des Ergebnisplans (Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte) enthält:
Zeile 04 + Öffentlich‐rechtliche Leistungsentgelte
4311000 Verwaltungsgebühren
4322002 Entgelte (Nebentätigkeiten)
Summe
2017
2018
‐300.000 ‐320.000
‐3.000
0
‐303.000 ‐320.000
Diff. 2018/2017
‐ 20.000
+ 3.000
‐ 17.000
SK 4311000
Bei den ausgewiesenen Verwaltungsgebühren handelt es sich im Wesentlichen um Gebühren für
Leichenschauen.
Seit dem 12.08.2011 hat in Mechernich das neu errichtete Krematorium geöffnet. Gemäß
Bestattungsgesetz NRW muss bei Verstorbenen vor der Kremierung eine zweite ärztliche
Leichenschau durchgeführt werden. Für diese zweite ärztliche Leichenschau ist das Gesundheitsamt
am Sterbeort oder das Gesundheitsamt am Standort des Krematoriums zuständig. In der Regel wird
die zweite ärztliche Leichenschau im Krematorium durchgeführt.
SK 432202
Da die Probennahmen im Rahmen von Vaterschaftsfeststellungsverfahren sowie Identitätsprüfungen
bisher als angemeldete Nebentätigkeit von Ärzten des Gesundheitsamtes durchgeführt wurden,
wurden die Entgelte anteilig von Kreis vereinnahmt. Mittlerweile werden diese Tätigkeiten regulär in
der Dienstzeit durchgeführt und die Gebührenerträge bei dem Sachkonto 4311000 vereinnahmt. Das
Sachkonto 4322002 wird somit auf 0,00 € gesetzt.
Die Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) beinhaltet u.a. Sachkosten in Höhe von
12.000 €, die um 5.000 € gegenüber dem Vorjahr steigen. Seit 2015 werden aufgrund neuer
Gesichtspunkte und weiterentwickelter Standards bei Begutachtungen wie z.B. Einstellungsuntersuchungen, Dienst- oder Reisefähigkeit, Erwerbsfähigkeit nach SGB II etc. umfangreichere
Laboruntersuchungen nötig. Zudem ist die Anzahl der durchzuführenden MedizinischPsychologischen Untersuchungen zur Feststellung der Fahreignung im Rahmen der Fahrerlaubnis in
den vergangenen Jahren von ca. 5 auf inzwischen über 20 jährlich angestiegen.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
5811010 ILB Druckerei
Summe
478
2017
2018
12.800 27.300
900
900
23.300 23.600
8.600 10.100
44.700 56.100
600
600
90.900 118.600
Diff. 2018/2017
+ 14.500
+ 0
+ 300
+ 1.500
+ 11.400
+ 0
+ 27.700
Kennzahlen
Vorbemerkung:
In der Abteilung 53 wurde im September 2016 das Fachprogramm von ISGA 4 auf ISGA 5 umgestellt.
Die Umstellung hat zur Folge, dass nicht sämtliche Kennzahlen ordnungsgemäß generiert werden
konnten. In diesen Fällen erfolgt nachstehend eine farbliche Unterlegung der Kennzahl 2016.
Diese farblich hinterlegten Kennzahlen wurde dergestalt geschätzt, dass die bis zum August 2016 aus
dem Vorgängerprogramm ermittelte Zahl Verwendung findet und zeitlich linear hochgerechnet wurde.
Anzahl der Gutachten
Anzahl der personenbezogenen Gutachten
davon: Leichenschauen
Anzahl der objektbezogenen Gutachten
Summe
2011
2012
2013
2014
2015
2016
1.259
3.349
2.132
120
3.469
4.692
3.494
116
4.808
5.657
4.257
134
5.791
6.557
4.753
158
6.715
6.792
4.847
142
6.934
126
1.385
Mit Auflösung der 11 staatlichen Versorgungsämter haben die Kreise ab 01.01.2008 u. a. die
Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht übernommen. Die versorgungsärztliche Begutachtung
nach der Versorgungs-Medizinverordnung –VersMedV- obliegt dem Gesundheitsamt. Die entsprechenden Aufwendungen, Erträge und Kennzahlen werden bei Produkt 322 01 nachgewiesen.
479
480
Produkt: 414 03 - Gesundheitshilfe
Produktbereich:
070
Gesundheitsdienste
Budget:
400 530 000
Gesundheit
Gremium:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Verantwortlich:
Herr Dr. B. Ziemer / Frau K. Steinhausen
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
- Gesundheitshilfen für Kinder und Jugendliche in Kindergärten und Schulen
- Hilfen für psychisch kranke Menschen und seelisch behinderte Menschen,
- Weitere Gesundheitshilfen (Schwangerschaft, AIDS und sexuell übertragbare
Krankheiten, Sucht)
Auftragsgrundlage:
Schulverwaltungsgesetz, Allgemeine Schulordnung, Gesetz über den öffentlichen
Gesundheitsdienst (ÖGDG), Verordnung über den sozialpädagogischen Förderbedarf,
Gesetz für Tageseinrichtungen für Kinder, Kinder- und Jugendhilfegesetz,
Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialgesetzbuch, Infektionsschutzgesetz, PsychKG
Strategische Ziele:
Schulärztliche Gesundheitsprävention sozial benachteiligter Kinder, Prophylaxe und
Früherkennung von Karies und Gebissanomalien bei Kindern und Jugendlichen,
Entwicklung von eigenverantwortlichem Mundhygiene- und Ernährungsbewusstsein,
Stabilisierung der psychischen, geistigen und körperlichen Gesundheit psychisch
kranker und suchtkranker Menschen und Ermöglichen eines eigenverantwortlichen und
suchtfreien Lebens, Berufliche und soziale Reintegration psychisch kranker und
suchtkranker Menschen, Vernetzung einzelfallbezogener Hilfen, Fachgerechte
Bewertung des körperlichen und geistigen Entwicklungsstandes von Kindern im
schulfähigen Alter, Förderung von behinderten und entwicklungsgestörten Kindern durch
ärztliche Beurteilung und Beratung
Zielgruppen:
Kindergartenkinder, Schulkinder, Jugendliche, Eltern, pädagogisches Personal in
Kindergärten, Kindertagesstätten und Schulen, Behinderte Menschen, Drogen- und
Suchtkranke, betroffene Eltern, pädagogisches Personal, Angehörige, soziales Umfeld,
Schwangere in Konfliktsituationen, Ratsuchende zu AIDS und sexuell übertragbaren
Krankheiten, Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe, Öffentlichkeit
481
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
070
070414
07041403
Bezeichnung
01
Gesundheitsdienste
Gesundheitsschutz und -pflege
Gesundheitshilfe
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
117.600,00
107.500
107.500
107.500
107.500
107.500
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
117.600,00
107.500
107.500
107.500
107.500
107.500
11
- Personalaufwendungen
978.513,61
976.300
992.000
1.001.900
1.012.000
1.022.100
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
5.801,11
10.200
10.200
10.200
10.200
10.200
14
- Bilanzielle Abschreibungen
500
500
500
500
500
15
- Transferaufwendungen
448.079,79
505.300
511.500
517.700
517.700
517.700
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
19.901,90
33.700
33.700
33.700
33.700
33.700
17
= Ordentliche Aufwendungen
1.452.296,41
1.526.000
1.547.900
1.564.000
1.574.100
1.584.200
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
-1.334.696,41
-1.418.500
-1.440.400
-1.456.500
-1.466.600
-1.476.700
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
-1.334.696,41
-1.418.500
-1.440.400
-1.456.500
-1.466.600
-1.476.700
-1.334.696,41
-1.418.500
-1.440.400
-1.456.500
-1.466.600
-1.476.700
18.638,35
321.900
310.900
316.100
323.000
326.100
-1.353.334,76
-1.740.400
-1.751.300
-1.772.600
-1.789.600
-1.802.800
22
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
482
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
070
070414
07041403
Bezeichnung
Gesundheitsdienste
Gesundheitsschutz und -pflege
Gesundheitshilfe
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
115.500,00
107.500
107.500
107.500
107.500
107.500
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
115.500,00
107.500
107.500
107.500
107.500
107.500
10
- Personalauszahlungen
980.742,79
976.300
992.000
1.001.900
1.012.000
1.022.100
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
5.133,54
10.200
10.200
10.200
10.200
10.200
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferauszahlungen
447.471,75
505.300
511.500
517.700
517.700
517.700
15
- Sonstige Auszahlungen
19.820,19
32.700
32.700
32.700
32.700
32.700
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
1.453.168,27
1.524.500
1.546.400
1.562.500
1.572.600
1.582.700
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
-1.337.668,27
-1.417.000
-1.438.900
-1.455.000
-1.465.100
-1.475.200
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
3.000
3.000
3.000
3.000
3.000
3.000
3.000
3.000
3.000
3.000
-3.000
-3.000
-3.000
-3.000
-3.000
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
483
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
VE
Plan
2019
Plan
2020
2021
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I414032600 VG > 410 Euro
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-2.000
-2.201
I414032620 VG < 410 Euro
-2.201
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I414032630 VG < 410 (35 II GemHVO)
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-2.687
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-2.687
-3.000
-3.000
-3.000
-3.000
-6.888
-3.000
-3.000
-3.000
-3.000
-6.888
-1.000
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-1.000
Summe
-3.000
Gesamtsumme
-3.000
484
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 414 03 - Gesundheitshilfe
(Budget 400 530 000)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440
HH 2017
HH 2018
54,0%
55,1%
27,3%
27,5%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
1,8%
1,8%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-9,09
-9,15
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
5,22
5,35
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
2,64
2,67
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
485
414 03 – Gesundheitshilfe
(Budget 400 530 000 – Gesundheit)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
Zeile 2 des Ergebnisplans (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) setzt sich wie folgt zusammen:
Zeile 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen
4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land
4142000 Zuw. lfd Zwecke von Gemeinden und GV
Summe
2017
2018
‐107.500 ‐107.500
0
0
‐107.500 ‐107.500
Diff. 2018/2017
+ 0
+ 0
+ 0
SK 4141000
Das Land NRW hat seit dem 01.01.2007 die bisherige Förderung durch eine fachbezogene
pauschalierte und kommunalisierte Förderung ersetzt. Die Mittel werden den Kreisen und kreisfreien
Städten als fachbezogene Pauschale nach § 29 Haushaltsgesetz zum eigenverantwortlichen
Mitteleinsatz zur Verfügung gestellt. Seit 2007 ergibt sich die Besonderheit, dass die Höhe der Mittel
auf der Basis des Zuwendungsbescheides 2006 ermittelt wird. Die geförderten Einrichtungen müssen
entsprechend den fachlichen Anforderungen über eine ausreichende Zahl von qualifiziertem
Fachpersonal verfügen und die Qualität ihrer Arbeit im Rahmen eines kontinuierlichen Berichtswesens
und Qualitätsmanagements sicherstellen und weiterentwickeln. Das Land NRW hat mit den
kommunalen Spitzenverbänden und den Freien Wohlfahrtsverbänden eine Rahmenvereinbarung für
die kommunalisierte Landesförderung der Sucht- und AIDS-Vorbeugung abgeschlossen. Auf der
Grundlage dieser Rahmenvereinbarung wurden im Jahr 2010 mit den örtlichen Trägern
Leistungsvereinbarungen für den Zeitraum vom 01.01.2011 - 31.12.2013 abgeschlossen (KTBeschluss vom 23.06.2010, V 83/2010). Die Vereinbarung wurde bis 31.12.2016 (Kreistagsbeschluss
vom 17.07.2013, V 22/2013) und nunmehr für weitere 3 Jahre bis 31.12.2019 (Kreistagsbeschluss
vom 06.07.2016, V 221/2016) verlängert.
Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält:
Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen
5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen
5281000 Sachkosten
Summe
2017
2018
4.200 4.200
6.000 6.000
10.200 10.200
Diff. 2018/2017
+ 0
+ 0
+ 0
In Zeile 15 des Ergebnisplans werden folgende Transferaufwendungen nachgewiesen:
Zeile 15 ‐ Transferaufwendungen
5317000 Zuschüsse private Unternehmen
5318000 Lfd. Zuschüsse übrige Bereiche
5318025 Zuschüsse an Suchtkrankenhilfe
5318026 Zuschüsse an Beratungsstellen (Schwangerschaftskon
5318027 Zuschüsse (Sozialpsychiatrisches Zentrum)
5318028 Zuschüsse (Methadon‐Substitution)
5318041 Zuschüsse (Familienplanungsfonds)
5331017 Betreuung SGB II Bezieher (Tagesstätten)
Summe
SK 5317000
2017
2018
35.000 35.000
107.500 107.500
198.400 202.100
24.900 25.300
55.000 56.000
57.500 58.600
12.000 12.000
15.000 15.000
505.300 511.500
Diff. 2018/2017
+ 0
+ 0
+ 3.700
+ 400
+ 1.000
+ 1.100
+ 0
+ 0
+ 6.200
Zuschüsse private Unternehmen
Gemäß Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele für den
Förderbereich
"Gerontopsychiatrische
Beratung
im
Rahmen
des
Gerontopsychiatrischen Zentrums" erhält die Marienborn gGmbH Zülpich in den
Jahren 2016 bis 2020 einen Kreiszuschuss in Höhe von jeweils 35.000 €
486
(Kreistagsbeschluss vom 24.06.2015, V 110/2015). Die Gerontopsychiatrische
Beratungsstelle gewährleistet die Fachberatung für Menschen mit psychischen
Problemen und gerontopsychiatrischen Erkrankungen im höheren Lebensalter
(i. d. R. ab 65 Jahre), für deren Angehörige und Fachdienste. Die
Beratungsstützpunkte verteilen sich flächendeckend im Kreis Euskirchen mit
unterschiedlichen Sprechzeiten auf:
Zülpich, Gerontopsychiatrische Beratungsstelle, Haus Theresia
Schleiden, St. Antonius Krankenhaus
Euskirchen, Cafe "Insel" (Caritasverband)
Mechernich, Seniorenzentrum Barbarahof
Nettersheim, Pflegezentrum St. Hermann-Josef
Bei Bedarf finden Hausbesuche statt.
SK 5318000
Zuschüsse
Für die Bekämpfung erworbener Immunschwäche -AIDS- erhält die Arbeiterwohlfahrt Regionalverband Rhein-Erft – Euskirchen e.V. einen Zuschuss in Höhe
der vom Land NRW bereit gestellten Mittel (25.600 €). Der Caritasverband für
das Kreisdekanat Euskirchen e. V. erhält für die Bekämpfung der Suchtgefahren
-Sucht- und Drogenhilfe- einen Zuschuss in Höhe der vom Land NRW bereit
gestellten Mittel (81.900 €). Siehe hierzu Zeile 2, SK 4141000.
SK 5318025
Zuschüsse (Suchtkrankenhilfe)
Der Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e. V. nimmt Aufgaben nach
den Vorschriften des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei
psychischen Erkrankungen (PsychKG) wahr, die den Kreisen und kreisfreien
Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung obliegen. Hierfür zahlt
der Kreis gemäß Beschluss des Kreisausschusses Nr. 521 vom 26.02.1997
sowie des Kreistagbeschlusses Nr. 31/2005 vom 04.07.2005 einen
Verwaltungskostenzuschuss. Das Land NRW hat mit den kommunalen
Spitzenverbänden
und
den
Freien
Wohlfahrtsverbänden
eine
Rahmenvereinbarung für die kommunalisierte Landesförderung der Sucht- und
AIDS-Vorbeugung
abgeschlossen.
Auf
der
Grundlage
dieser
Rahmenvereinbarung wurde im Jahr 2010 mit dem örtlichen Träger eine
Leistungsvereinbarung für den Zeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2013
abgeschlossen (Kreistagsbeschluss vom 23.06.2010, V 83/2010). Die
Vereinbarung wurde verlängert bis 31.12.2016 (Kreistagsbeschluss vom
17.07.2013, V 22/2013) und nunmehr für weitere 3 Jahre bis 31.12.2019
(Kreistagsbeschluss vom 06.07.2016, V 221/2016). Für die Dauer der
Vereinbarungslaufzeit wird der Zuschussbetrag im Rahmen der Personalkostensteigerung um jährlich 2,3 % erhöht.
SK 5318026
Zuschüsse (Schwangerschaftskonfliktberatung)
Die Träger der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen werden durch das
Land gefördert. Die Landesförderung nach § 4 Abs. 2 SchKG beträgt 80 v.H. der
angemessenen Personal- und Sachkosten der Fachkräfte und Verwaltungskräfte
der Beratungsstellen, soweit die Stellen zur Erfüllung des Versorgungsschlüssels
erforderlich sind (§ 5 Schwangerschaftskonfliktausführungsgesetz NRW). Der
Kreis beteiligt sich seit Jahren auf freiwilliger Basis an der Restfinanzierung.
Basierend auf den Ergebnissen der Aufgabenkritik wurden Vereinbarungen über
Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der allgemeinen Beratung und
Schwangerschaftskonfliktberatung für die Haushaltsjahre 2011 - 2013 mit den
Trägern im Kreis Euskirchen geschlossen (Kreistagsbeschluss vom 23.06.2010,
V 83/2010). Die Vereinbarung wurde verlängert bis 31.12.2016
(Kreistagsbeschluss vom 17.07.2013, V 22/2013) und nunmehr für weitere 3
Jahre bis 31.12.2019 (Kreistagsbeschluss vom 06.07.2016, V 221/2016). Für
2018 ergibt sich eine Personalkostensteigerung um 2,3%.
487
SK 5318027
Zuschüsse (Sozialpsychiatrisches Zentrum -Kontakt- und Beratungsstelle-)
Durch Beschluss des Kreisausschusses vom 15.07.1992 wurde der Caritasverband beauftragt, federführend das Sozialpsychiatrische Zentrum (SPZ) zu
errichten. Das SPZ trägt als Verbundsystem mit verschiedenen Angeboten zur
erheblichen Verbesserung der Lebensqualität der psychisch Kranken im Kreis
Euskirchen bei und übernimmt damit Aufgaben des Kreises aufgrund des
Gesetzes über Hilfen- und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten
(PsychKG). Basierend auf den Ergebnissen der Aufgabenkritik wurden
Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele des
Sozialpsychiatrischen Zentrums für die Haushaltsjahre 2011 bis 2013 mit dem
Träger geschlossen (Kreistagsbeschluss vom 23.06.2010, V 84/2010). Die
Vereinbarung wurde verlängert bis 31.12.2016 (Kreistagsbeschluss vom
17.07.2013, V 22/2013) und nunmehr für weitere 3 Jahre bis 31.12.2019
(Kreistagsbeschluss vom 06.07.2016, V 221/2016). Für 2018 ergibt sich eine
Personalkostensteigerung um 2,3%.
SK 5318028
Zuschüsse (Methadon-Substitution)
Der Zuschuss für eine Fachkraft im Bereich Psychosoziale Betreuung von
substituierten Drogenabhängigen an den Caritasverband wurde durch den
Kreistag am 08.10.2003 (A 53/2003) beschlossen. Mit Kreistagsbeschluss vom
20.03.2013 (siehe A 97/2012) wurde dem Antrag des Caritasverbands auf
Personalaufstockung um 0,5 Stellen zugestimmt. Das Land NRW hat mit den
kommunalen Spitzenverbänden und den Freien Wohlfahrtsverbänden eine
Rahmenvereinbarung für die kommunalisierte Landesförderung der Sucht- und
AIDS-Vorbeugung
abgeschlossen.
Auf
der
Grundlage
dieser
Rahmenvereinbarung wurde mit dem örtlichen Träger im Jahre 2010 eine
Leistungsvereinbarung für den Zeitraum 01.012011 bis 31.12.2013
abgeschlossen (Kreistagsbeschluss vom 23.06.2010, V 83/2010). Die
Vereinbarung wurde verlängert bis 31.12.2016 (Kreistagsbeschluss vom
17.07.2013, V 22/2013) und nunmehr für weitere 3 Jahre bis 31.12.2019
(Kreistagsbeschluss vom 06.07.2016, V 221/2016). Für 2018 ergibt sich eine
Personalkostensteigerung um 2,3%.
SK 5318041
Zuschüsse (Familienplanungsfonds)
Mit Kreistagsbeschluss vom 20.03.2013 (siehe A 98/2012) wurde dem Antrag
des Vereins "Frauen helfen Frauen e.V.", Euskirchen, und des Vereins "donum
vitae im Kreis Euskirchen e.V.", Mechernich, auf Einrichtung eines
Familienplanungsfonds im Kreis Euskirchen in Höhe von 12.000 € jährlich
entsprochen.
SK 5331017
Die Finanzierung des Besuchs der Tagesstätte für psychisch kranke Menschen erfolgt in der Regel im
Rahmen der Bestimmungen des § 53 SGB XII ff. durch den überörtlicher Träger der Sozialhilfe. Seit
der Einführung des SGB II treten in diesem Bereich Probleme auf, da auch nach dem SGB II
leistungsberechtigte Personen die Tagesstätte für psychisch kranke Menschen besuchen. Hierbei
handelt es sich um Menschen, die aufgrund medizinischer Untersuchungsergebnisse grundsätzlich als
erwerbsfähig zu bezeichnen sind, aber wegen ihrer Persönlichkeitsstruktur zur Aufnahme einer
Beschäftigung einer Festigung ihrer Persönlichkeit bedürfen und daher zumindest zeitweise auf den
Besuch der Tagesstätte angewiesen sind. Diese Personen befinden sich vielfach im Bereich des
„Betreuten Wohnens.“
Diesen in der Regel noch relativ jungen Personen zur Wiederherstellung ihrer Arbeitskraft bzw.
Aktivierung ihrer Initiativen hinsichtlich einer Arbeitsaufnahme oder Wiedereingliederung in den
488
Arbeitsmarkt Hilfestellungen zu geben, ist auch Aufgabe des kommunalen Trägers der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II als flankierende Leistung nach § 16 Abs. 2 SGB II.
Nach Einschätzung der Tagesstätten ist z.Zt. von einem Bedarf von ca. 3 Leistungsbeziehern auszugehen. Die Maßnahmen dauern bis zu 6 Monate. Der Tagessatz beträgt zurzeit ca. 68 €. Bei einer
Nutzung an 4 Tagen in der Woche entstehen in der Regel Aufwendungen von rd. 5.000 € pro Person.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
5811009 ILB Medienzentrum
5811010 ILB Druckerei
Summe
2017
2018
19.000 29.600
3.200
3.100
88.500 71.100
32.800 30.400
169.600 169.100
0
200
8.800
7.400
321.900 310.900
Diff. 2018/2017
+ 10.600
‐ 100
‐ 17.400
‐ 2.400
‐ 500
+ 200
‐ 1.400
‐ 11.000
489
Kennzahlen
Vorbemerkung:
In der Abteilung 53 wurde im September 2016 das Fachprogramm von ISGA 4 auf ISGA 5 umgestellt.
Die Umstellung hat zur Folge, dass nicht sämtliche Kennzahlen ordnungsgemäß generiert werden
konnten. In diesen Fällen erfolgt nachstehend eine farbliche Unterlegung der Kennzahl 2016.
Diese farblich hinterlegten Kennzahlen wurde dergestalt geschätzt, dass die bis zum August 2016 aus
dem Vorgängerprogramm ermittelte Zahl Verwendung findet und zeitlich linear hochgerechnet wurde.
I.
Gesundheitshilfen für Kinder und Jugendliche
2011
2012
2013
2014
2015
2016
1.635
281
1.633
296
1.515
325
1.756
381
1.723
370
1.752
414
148
2.064
136
2.065
176
2.016
130
2.267
149
2.242
168
2.334
Zahnärztliche Regeluntersuchungen in Kindergärten und Schulen
2011
2012
2013
2014
2015
2016
a) Einschulungsuntersuchungen
b) Untersuchungen in Kindertageseinrichtungen
c) schulärztliche Untersuchungen zur Feststellung des
sonderpädagogischen Förderbedarfs (AO-SF)
Summe
II.
a) Anzahl der untersuchten Kindergartenkinder (3 bis 6
Jahre)
b) Anzahl der untersuchten Schülerinnen und Schüler
Summe
4.884 4.456 3.840
8.342 7.717 6.223
13.226 12.173 10.063
3.684 4.812 5.363
4.541 5.441 6.449
8.225 10.253 11.812
III. Hilfen für psychisch kranke, seelisch behinderte und abhängigkeitskranke Menschen
Anzahl im Kalenderjahr:
a) Anzahl der betreuten psychisch kranken Menschen
b) Anzahl der betreuten suchtkranken Menschen
c) Anzahl der betreuten kranken Menschen mit
Doppeldiagnose
Summe
d) Kriseninterventionen
davon: sofortige Unterbringung nach PsychKG
2011
2012
2013
2014
2015
2016
384
71
396
86
367
93
599
205
682
245
881
311
58
513
56
538
53
513
109
913
129
1.056
164
1.356
73
10
78
7
69
11
106
20
131
27
119
17
2011
2012
2013
2014
2015
2016
80
79
122
152
136
114
IV. AIDS/HIV
(Jeder Test beinhaltet mindestens 2 Beratungen)
Anzahl der AIDS/HIV-Tests
490
Produkt: 414 04 - Gesundheitsschutz
Produktbereich:
070
Gesundheitsdienste
Budget:
400 530 000
Gesundheit
Gremium:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Verantwortlich:
Herr Dr. B. Ziemer / Frau K. Steinhausen
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
- Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, umweltbezogener
Gesundheitsschutz
- Aufsicht über Angehörige der Gesundheitsberufe und über Einrichtungen des
Gesundheitswesens
Auftragsgrundlage:
IfSG, HygieneVO, ÖGDG, UIG, Verordnungen zum Leichen-/Friedhofswesen, BImSchG,
TrinkVO, EG-Richtlinie für Badegewässer, VO zur Regel. der Zust. nach
Rechtsvorschriften für nichtärztliche und nicht-tierärztliche Heilberufe,
Berufsanerkennungsdurchführungsverordnung - BerufsanDVO NRW -,
Heilpraktikergesetz, Beschäftigungs- und Arbeitstherapeutengesetz, Gesetz über den
Beruf des Logopäden, Krankenpflegegesetz, Hebammengesetz,
Rettungsassistentengesetz, Orthoptistengesetz, MTA-Gesetz, Diätassistentengesetz,
Masseur- und Physiotherapeutengesetz, sowie die entsprechenden Ausbildungs- und
Prüfungsordnungen, Krankenhausgesetz, ApoG, ChemG, GefStoffVO, BtMG, AMG,
MPG u.a.
Strategische Ziele:
- Schutz der Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten durch Aufdecken von
Infektionsketten und deren Unterbrechung sowie adäquate Beratung der Bürgerinnen
und Bürger
- Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Umwelteinflüssen, Förderung gesunder
Wohn- und Wohnumfeldverhältnisse
- Schutz der Bevölkerung vor mikrobiologischen und chemischen Risiken im Trinkwasser
und damit Sicherstellung der Unbedenklichkeit von Wasser für den menschlichen
Gebrauch
- Sicherung der Qualität der Heil- und Heilhilfsberufe
- Überwachung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung, Überwachung des
Arzneimittelverkehrs zum Schutz der Kranken
- Sicherstellung von ausreichender Hygiene zum Schutz der Bevölkerung vor
übertragbaren Krankheiten in Einrichtungen des Gesundheitswesens und Einrichtungen
gemäß § 17 ÖGDG
Zielgruppen:
- Bevölkerung des Kreises Euskirchen, andere Behörden, Träger von Einrichtungen
- Ärzte, Apotheker, Heilpraktiker, Angehörige der nichtärztlichen Heilberufe
(Krankenpflegepersonal, Masseure und med. Bademeister, Physiotherapeuten,
Desinfektoren usw.) und Schüler der Schulen für nichtärztliche Heilberufe
- Krankenhäuser, Heime, Arztpraxen, Pflegedienste, Freizeiteinrichtungen, Schulen,
Kindergärten
- Gewerbebetriebe, Lebensmittelläden, Heime, Freizeiteinrichtungen, Schulen,
Kindergärten, Betreiber von Wasserversorgungsanlagen und Badeeinrichtungen
491
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
070
070414
07041404
Bezeichnung
01
Gesundheitsdienste
Gesundheitsschutz und -pflege
Gesundheitsschutz
Ergebnis
2016
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
114.713,74
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
22
Ansatz
2017
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
492
91.078,68
115.000
115.000
115.000
115.000
115.000
22.810,06
2.100
24.100
24.300
24.700
25.000
500
500
500
500
117.100
139.600
139.800
140.200
140.500
402.437,20
428.700
508.600
513.600
518.800
524.100
19.274,56
27.000
27.000
27.000
27.000
27.000
500
100
100
100
100
7.434,19
18.500
19.100
19.100
19.100
19.100
429.145,95
474.700
554.800
559.800
565.000
570.300
-314.432,21
-357.600
-415.200
-420.000
-424.800
-429.800
-314.432,21
-357.600
-415.200
-420.000
-424.800
-429.800
-314.432,21
-357.600
-415.200
-420.000
-424.800
-429.800
32.516,11
190.300
218.500
221.900
226.900
228.600
-346.948,32
-547.900
-633.700
-641.900
-651.700
-658.400
825,00
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
070
070414
07041404
Bezeichnung
Gesundheitsdienste
Gesundheitsschutz und -pflege
Gesundheitsschutz
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
78.157,06
115.000
115.000
115.000
115.000
115.000
26.013,55
2.100
24.100
24.300
24.700
25.000
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
104.170,61
117.100
139.100
139.300
139.700
140.000
10
- Personalauszahlungen
448.002,89
428.700
508.600
513.600
518.800
524.100
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
17.788,05
27.000
27.000
27.000
27.000
27.000
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
7.203,49
17.500
17.500
17.500
17.500
17.500
472.994,43
473.200
553.100
558.100
563.300
568.600
-368.823,82
-356.100
-414.000
-418.800
-423.600
-428.600
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
14
- Transferauszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
493
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
VE
Plan
2019
Plan
2020
2021
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
51
I414041900 Veräußerung von beweglichem
Anlagevermögen
51
19 + Einzahlungen aus der Veräußerung
von Sachanlagen
I414042600 VG > 410 Euro
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.575
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.575
-1.000
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-1.000
-845
I414042620 VG < 410 Euro
-845
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I414042630 VG < 410 (35 II GemHVO)
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.650
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.650
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-4.019
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-4.019
-1.000
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-1.000
Summe
-2.000
Gesamtsumme
-2.000
494
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 414 04 - Gesundheitsschutz
(Budget 400 530 000)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440
HH 2017
HH 2018
70,8%
73,0%
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
0,0%
0,0%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
2,8%
2,5%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-2,86
-3,31
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
2,46
2,95
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,00
0,00
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
495
414 04 – Gesundheitsschutz
(Budget 400 530 000 – Gesundheit)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
Zeile 4 des Ergebnisplans (Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte) beinhaltet die Verwaltungsgebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen für z.B.
Belehrungen nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz
Infektionshygienische Überwachung gemäß § 36 Abs. 1 und 2 Infektionsschutzgesetz i. V.
m. § 17 ÖGDG von Krankenhäusern, Dialyseeinrichtungen, Praxiskliniken gem.
Gewerbeordnung, Obdachlosenunterkünften, Kindergärten, Pflegeheimen und
Einrichtungen nach Hygieneverordnung wie Tatoo- und Piercingstudios, Fußpfleger
Gebühren für die Tätigkeit des Amtsapothekers
Amtshandlungen nach der Trinkwasserverordnung
In Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) werden die Aufwendungen nachgewiesen, die im Zusammenhang mit Tätigkeiten von Ärzten, Hygienekontrolleuren
und Mitarbeiterinnen des Labors im Bereich des Gesundheitsschutzes gemäß Infektionsschutzgesetz
entstehen (interne und externe Laborkosten z. B. für Stuhlproben, Wasserproben, Röntgenuntersuchungen, Desinfektionsmittel usw.).
Bei den Aufwendungen in Zeile 16 des Ergebnisplans handelt es sich überwiegend um Kosten der
fachlichen Fort- und Weiterbildung für im Bereich des Gesundheitsschutzes tätige Mitarbeiter-/innen,
z.B. bei der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen, beim Landesinstitut für den öffentlichen
Gesundheitsdienst sowie um Reisekosten für Dienstreisen von Hygienekontrolleuren, einem Arzt und
dem Amtsapotheker für Überwachungsaufgaben und Kontrolltätigkeiten.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
5811010 ILB Druckerei
Summe
496
2017
2018
41.200 54.300
1.200
1.300
44.600 42.400
16.500 18.100
85.500 100.800
1.300
1.600
190.300 218.500
Diff. 2018/2017
+ 13.100
+ 100
‐ 2.200
+ 1.600
+ 15.300
+ 300
+ 28.200
Kennzahlen
Vorbemerkung:
In der Abteilung 53 wurde im September 2016 das Fachprogramm von ISGA 4 auf ISGA 5 umgestellt.
Die Umstellung hat zur Folge, dass nicht sämtliche Kennzahlen ordnungsgemäß generiert werden
konnten. In diesen Fällen erfolgt nachstehend eine farbliche Unterlegung der Kennzahl 2016.
Diese farblich hinterlegten Kennzahlen wurde dergestalt geschätzt, dass die bis zum August 2016 aus
dem Vorgängerprogramm ermittelte Zahl Verwendung findet und zeitlich linear hochgerechnet wurde.
I.
Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
a) Anzahl der gemeldeten Infektionserkrankungen ohne TBC
b) Anzahl der Meldungen von TBC-Erkrankungen
c) Anzahl der Umgebungsuntersuchungen TBC
II.
2011
2012
2013
2014
2015
2016
677
5
233
512
15
581
854
8
297
532
19
492
800
20
494
883
24
466
2011
2012
2013
2014
2015
2016
58
68
66
161
129
133
144
9
11
68
21
45
71
154
100
230
9
12
29
0
7
21
118
129
207
170
191
139
202
100
546
223
525
235
526
234
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Hygieneüberwachung
a) Anzahl der Begehungen in Krankenhäusern, Vorsorge- und
Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes
Operieren, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen, Einrichtungen des
Heimgesetzes oder vergleichbaren Einrichtungen
b) Anzahl der Begehungen in Einrichtungen nach der
Hygieneverordnung NRW (z.B. Kosmetik-, Fußpflege-, Tatoo-,
Piercingstudios)
c) Anzahl der Begehungen in Einrichtungen, in denen überwiegend
Kinder und Jugendliche betreut werden (z.B. Schulen, Kindergärten)
d) Anzahl der Begehungen in Gemeinschaftsunterkünften nach § 36
IfSG (z.B. Obdachlosen-, Asylbewerberheime)
e) Anzahl der Besichtigungen und Beratungen nach TrinkwV
aufgrund auffälliger Untersuchungsbefunde:
- Öffentliche Trinkwasserversorgungsanlagen, Einzelwasserversorgungsanlagen (Kleinanlagen) und Hausinstallationen
- Schwimmbäder und Badegewässer
III. Belehrungen
Anzahl der Bescheinigungen gemäß § 43 Abs. 1 IfSG für Personal
beim gewerbsmäßigen Umgang mit Lebensmitteln
2.581 2.418 2.553 2.753 2.594 2.244
IV. Berufsgruppen
Anzahl der Entscheidungen über Erlaubnisse und Berufsverbote
nichtärztlicher Heilberufe
V.
2011
2012
2013
2014
2015
2016
117
95
87
86
91
95
2011
2012
2013
2014
2015
2016
14
20
19
18
36
44
35
3
0
34
31
0
33
33
0
5
0
4
7
0
4
4
0
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Arzneimittel-, Gefahrstoff- und Apothekenwesen
a) Anzahl der Apothekenüberprüfungen und Betriebserlaubnisse
b) Anzahl der Arzneimittelüberprüfungen in Krankenhäusern,
Altenheimen etc.
c) Anzahl der Überprüfungen des Gefahrstoffhandels
davon: mit Beanstandungen
VI. Bestattungswesen
Anzahl der überprüften Totenscheine
davon: mit An- und Nachfragen
2.026 2.078 2.330 2.458 2.354 2.288
913 1.078 1.212 1.568 1.704 1.602
497
498