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Beschlussvorlage GB (Budget 400 - GB IV)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
3,5 MB
Datum
18.04.2018
Erstellt
31.01.18, 09:01
Aktualisiert
31.01.18, 09:01

Inhalt der Datei

Geschäftsbereich IV 161 162 Ergebnis- und Finanzpläne einschließlich Erläuterungen Geschäftsbereich IV Überblick Budget 400 165 Budget 400 400 001 030 242 01 030 243 01 030 243 02 050 351 01 Regionale Schulberatungsstelle Schulverwaltung Schulamt für den Kreis Euskirchen BAFöG 169 175 183 191 Budget 400 400 002 030 231 01 Thomas-Eßer-Berufskolleg 201 Budget 400 400 003 030 231 02 Berufskolleg Eifel 217 Budget 400 400 004 030 221 01 Hans-Verbeek-Schule 229 Budget 400 400 005 030 221 02 St. Nikolaus-Schule 241 Budget 400 400 006 030 221 05 Matthias-Hagen-Schule 253 Budget 400 400 007 030 221 06 Stephanusschule 267 Budget 400 430 000 040 271 01 040 271 02 Veranstaltungen Besondere Dienstleistungen der Volkshochschule 279 295 Budget 400 500 001 050 322 01 050 331 01 050 343 04 050 343 06 Leistungen für Schwerbehinderte nach SBG IX Förderung von Trägern der Wohlfahrtsverbände Heimaufsicht Betreuung nach dem Betreuungsgesetz 303 311 321 329 Budget 400 500 002 050 331 02 050 332 01 050 333 01 050 334 01 050 335 01 050 336 01 050 337 01 050 338 01 050 351 02 050 351 04 Pflegewohngeld (PfG NW) Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) Leistungen bei Krankheit (SGB XII) Leistungen bei Behinderung (SGB XII) Leistungen bei Pflegebedürftigkeit (SGB XII) Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten (SGB XII) Hilfe in anderen Lebenslagen (SGB XII) Leistungen nach den Bundeskindergeldgesetz Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) 337 347 359 369 377 387 397 403 409 417 163 Budget 400 500 003 050 312 01 050 312 03 Budget 400 500 004 060 363 07 060 368 01 Budget 400 530 000 070 414 01 070 414 02 070 414 03 070 414 04 164 Grundsicherungsleistungen nach SGB II Personalleistungen des Kreises im Jobcenter 425 443 Betreuungsgeld Elterngeld und Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und -zeitgesetz 451 457 Gesundheitsförderung Gutachten und Stellungnahmen Gesundheitshilfe Gesundheitsschutz 465 473 481 491 Budget 400 Ergebnisplan 2017 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sonstige Transfererträge Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige ordentliche Erträge Aktivierte Eigenleistungen Bestandsveränderungen Ordentliche Erträge Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Ordentliche Aufwendungen Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit Finanzerträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Finanzergebnis Ordentliches Ergebnis Außerordentliche Erträge Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliches Ergebnis Jahresergebnis Erträge aus internen Leistungsbeziehungen Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen Ergebnis 400 400 0 -951.400 0 -6.500 -68.700 -56.500 -3.100 0 0 -1.086.200 1.315.100 0 2.799.300 197.400 310.700 1.137.900 5.760.400 4.674.200 0 0 0 4.674.200 0 0 0 4.674.200 0 3.431.300 8.105.500 400 430 0 -673.900 0 -755.000 0 0 0 0 0 -1.428.900 713.700 0 620.900 5.500 0 101.200 1.441.300 12.400 0 0 0 12.400 0 0 0 12.400 0 156.500 168.900 400 500 -3.700.000 -654.100 -1.013.000 -30.100 0 -28.941.300 -2.485.100 0 0 -36.823.600 7.031.100 0 1.874.000 100 32.604.400 30.718.800 72.228.400 35.404.800 0 0 0 35.404.800 0 0 0 35.404.800 0 1.493.000 36.897.800 400 530 0 -107.500 0 -435.000 0 -56.100 -500 0 0 -599.100 2.087.500 0 74.200 1.200 529.000 75.400 2.767.300 2.168.200 0 0 0 2.168.200 0 0 0 2.168.200 0 767.400 2.935.600 Summe Budget 400 -3.700.000 -2.386.900 -1.013.000 -1.226.600 -68.700 -29.053.900 -2.488.700 0 0 -39.937.800 11.147.400 0 5.368.400 204.200 33.444.100 32.033.300 82.197.400 42.259.600 0 0 0 42.259.600 0 0 0 42.259.600 0 5.848.200 48.107.800 165 166 Budget 400 400 001 167 168 Produkt: 242 01 - Regionale Schulberatungsstelle Produktbereich: 030 Schulträgeraufgaben Budget: 400 400 001 Schulverwaltung Gremium: Ausschuss für Bildung und Inklusion Verantwortlich: Frau B. Remmert Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Die Regionale Schulberatungsstelle bietet psychologisch-pädagogische Beratung für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte sowie weitere Akteure des Schulwesens im Kreis Euskirchen bei schulischen Auftragsgrundlage: Kreistagsbeschluss vom 20.06.2007, Kooperationsvertrag mit dem Land NRW vom 15.10.2007 (freiwillige Aufgabe) Strategische Ziele: Psychologisch-pädagogische Beratung und Unterstützung bei schulischen Fragestellungen von 1. Schülerinnen und Schülern, deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten 2. Lehrkräften 3. weiteren Akteuren des Schulwesens mit jeweils möglichst geringer Wartezeit zwischen Anmeldung und erstem Kontakt mit Fachmitarbeiter/in (telefonisch oder persönlich). Vernetzung und Kooperation mit allen regionalen Akteuren schulischer und ausserschulischer Bildung und Erziehung im Bildungsnetzwerk des Kreises Euskirchen. Zielgruppen: Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, Lehrerinnen und Lehrer sowie weitere Akteure des Schulwesens im Kreis Euskirchen 169 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 030 030242 03024201 Bezeichnung 01 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 22 Schulträgeraufgaben Fördermaßnahmen für Schüler Regionale Schulberatungsstelle = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 170 122.114,28 1.587,22 97.500 139.400 140.800 142.200 143.700 2.100 2.100 2.100 2.100 2.100 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 2.077,37 5.300 5.800 5.800 5.800 5.800 125.778,87 105.900 148.300 149.700 151.100 152.600 -125.778,87 -105.900 -148.300 -149.700 -151.100 -152.600 -125.778,87 -105.900 -148.300 -149.700 -151.100 -152.600 -125.778,87 -105.900 -148.300 -149.700 -151.100 -152.600 776,84 37.300 44.300 45.100 46.100 46.500 -126.555,71 -143.200 -192.600 -194.800 -197.200 -199.100 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 030 030242 03024201 Bezeichnung Schulträgeraufgaben Fördermaßnahmen für Schüler Regionale Schulberatungsstelle Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 119.887,49 97.500 139.400 140.800 142.200 143.700 2.067,77 2.100 2.100 2.100 2.100 2.100 1.237,07 4.300 4.800 4.800 4.800 4.800 123.192,33 103.900 146.300 147.700 149.100 150.600 -123.192,33 -103.900 -146.300 -147.700 -149.100 -150.600 2.932,73 2.000 3.000 2.000 2.000 2.000 2.932,73 2.000 3.000 2.000 2.000 2.000 -2.932,73 -2.000 -3.000 -2.000 -2.000 -2.000 171 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE Plan 2019 Plan 2020 2021 bisher bereitgest ellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE I242012600 VG > 410 Euro 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -2.229 -1.000 -2.229 -1.000 -2.000 -1.000 -2.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -3.180 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -9.776 -3.180 I242012620 VG < 410 Euro I242012630 VG < 410 (35 II GemHVO) -9.776 -704 -1.000 -704 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -3.786 -3.786 Summe -2.933 -2.000 -3.000 -2.000 -2.000 -2.000 -16.741 Gesamtsumme -2.933 -2.000 -3.000 -2.000 -2.000 -2.000 -16.741 172 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 242 01 - Regionale Schulberatungsstelle (Budget 400 400 001) Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440 HH 2017 HH 2018 68,7% 73,1% Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 0,0% 0,0% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 3,7% 3,0% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -0,75 -1,01 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 0,51 0,73 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,00 0,00 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen 173 242 01 – Regionale Schulberatungsstelle (Budget 400 400 001 – Schulverwaltung) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche 5811010 ILB Druckerei Summe 2017 2018 600 800 300 500 10.400 13.500 7.100 4.700 18.400 24.300 500 500 37.300 44.300 Kennzahlen 1. Schülerinnen und Schüler und Eltern 1.1. Anzahl in Anspruch genommener Beratungen 1.2. Wartezeit in Kalenderwochen (Durchschnitt) 2015 2016 210 6 173 5 81 2 92 2 41 239 41 288 2. Lehrerinnen und Lehrer u.a. 2.1. Anzahl in Anspruch genommener Beratungen 2.2. Wartezeit in Kalenderwochen (Durchschnitt) 3. Anzahl Veranstaltungen (Fortbildungen/Supervision etc.) Teilnehmerinnen und Teilnehmer Nähere Erläuterungen siehe Arbeitsbericht für das Jahr 2015 der Schulberatungsstelle für den Kreis Euskirchen, Info 162/2016. 174 Diff. 2018/2017 + 200 + 200 + 3.100 ‐ 2.400 + 5.900 + 0 + 7.000 Produkt: 243 01 - Schulverwaltung Produktbereich: 030 Schulträgeraufgaben Budget: 400 400 001 Schulverwaltung Gremium: Ausschuss für Bildung und Inklusion Verantwortlich: Herr M. Recher Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben als Serviceleistung für die kreiseigenen Schulen sowie Mitwirkung und Vorbereitung von entwicklungsrelevanten Entscheidungsprozessen zur zentralen Steuerung der Schulen. Im Bedarfsfalle Gewährung von Zuschüssen an das Fachseminar für Altenpflege der DRKSchwesternschaft "BONN" e.V. sowie Erstattung der Kosten für externe Schüler an das Hermann-Josef-Haus in Kall-Urft auf der Grundlage geschlossener Vereinbarungen. Aufbau und Weiterentwicklung eines Regionalen Bildungsnetzwerks im Kreis Euskirchen. Auftragsgrundlage: Schulgesetz, Kreisordnung, Hauptsatzung und Dienstanweisung des Kreises Euskirchen Strategische Ziele: Schaffung der finanziellen und sächlichen Voraussetzungen zum Betrieb der kreiseigenen Schulen Zielgruppen: Schulleitungen, Sekretärinnen der kreiseigenen Schulen, Schüler und deren Erziehungsberechtigte 175 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 030 030243 03024301 Bezeichnung 01 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 22 Schulträgeraufgaben Sonstige schulische Aufgaben Schulverwaltung = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 176 27.349,26 504.100 587.800 587.800 587.800 587.800 15.000 15.000 1,00 27.350,26 534.100 587.800 587.800 587.800 587.800 268.228,89 290.300 277.100 279.900 282.700 285.500 32.456,46 25.300 53.100 53.100 53.100 53.100 1.000 500 500 500 500 26.599,26 36.000 36.000 36.000 36.000 36.000 1.114,79 34.300 19.400 19.400 19.400 19.400 328.399,40 386.900 386.100 388.900 391.700 394.500 -301.049,14 147.200 201.700 198.900 196.100 193.300 -301.049,14 147.200 201.700 198.900 196.100 193.300 -301.049,14 147.200 201.700 198.900 196.100 193.300 28.042,95 171.400 158.700 161.800 165.000 166.600 -329.092,09 -24.200 43.000 37.100 31.100 26.700 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 030 030243 03024301 Bezeichnung Schulträgeraufgaben Sonstige schulische Aufgaben Schulverwaltung Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 15 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 27.349,26 36.800 36.800 36.800 36.800 36.800 15.000 27.349,26 51.800 36.800 36.800 36.800 36.800 267.008,77 290.300 277.100 279.900 282.700 285.500 22.506,40 25.300 53.100 53.100 53.100 53.100 - Transferauszahlungen 26.599,26 36.000 36.000 36.000 36.000 36.000 - Sonstige Auszahlungen 1.113,79 34.300 19.400 19.400 19.400 19.400 317.228,22 385.900 385.600 388.400 391.200 394.000 -289.878,96 -334.100 -348.800 -351.600 -354.400 -357.200 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 177 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE Plan 2019 Plan 2020 2021 bisher bereitgest ellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE I243012600 VG > 410 Euro 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I243012620 VG < 410 Euro 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I243012630 VG < 410 (35 II GemHVO) 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -2.434 -2.434 -1.964 -1.964 -1.907 -1.907 Summe -6.305 Gesamtsumme -6.305 178 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 243 01 - Schulverwaltung (Budget 400 400 001) Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440 HH 2017 HH 2018 60,6% 58,7% Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 6,4% 6,6% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 6,1% 3,6% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -0,13 0,22 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 1,77 1,67 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,19 0,19 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen 179 243 01 – Schulverwaltung (Budget 400 400 001 – Schulverwaltung) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit Zeile 2 des Ergebnisplans (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) enthält: Zeile 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 4140000 Zuw. lfd Zwecke vom Bund 4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land 4141008 Zuw. lfd Zwecke vom Land (Kultur und Schule) 4141100 Zuw. lfd Zwecke vom Land (Konsumtiver Anteil Schul 4144000 Zuw. lfd Zwecke vom s. ö. Ber. Summe 2017 2018 0 0 0 0 ‐36.800 ‐36.800 ‐467.300 ‐551.000 0 0 ‐504.100 ‐587.800 Diff. 2018/2017 + 0 + 0 + 0 ‐ 83.700 + 0 ‐ 83.700 SK 4141008 Hier wird die Zuweisung des Landes (36.800 €) für die Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden (NRW Landesprogramm Kultur und Schule) ausgewiesen. Die Weiterleitung ist in Zeile 15 veranschlagt. SK 4141100 Nach dem jährlichen GFG sind pauschale Zuweisungen zur Unterstützung der kommunalen Aufwendungen im Schulbereich durch das Land NRW vorgesehen. Diese Landesmittel können im Rahmen des § 30 SchVG für den Bau, die Modernisierung und Sanierung, den Erwerb, Miete und Leasing von Schulgebäuden sowie für die Einrichtung und Ausstattung von Schulgebäuden eingesetzt werden. Werden die Mittel für investive Zwecke verwandt, müssen in der Bilanz Sonderposten eingestellt werden und entsprechend der Nutzungsdauer aufgelöst werden. Beim Produkt 111 19 - Immobilienmanagement - sind für die Modernisierung und Sanierung der kreiseigenen Schulen entsprechende Mittel eingeplant. In dieser Höhe wird die Schul-/Bildungspauschale aufgelöst. Buchungstechnisch wird der Aufwand im Produkt 111 19 auf die einzelnen Schulprodukte verrechnet. Die Schul/Bildungspauschale wird zentral für diese Produkte bei 243 01 aufgelöst. Ausgenommen hiervon sind die auf die Produkte 221 05 „Matthias-Hagen Schule“ und 221 06 „Stephanusschule“ entfallenden Anteile, da es sich hierbei um eigene Einrichtungen nach § 56 Abs. 4 KrO handelt, für die eine differenzierte Umlage erhoben werden muss. Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält: Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen 5238000 Erstattungen übrige Bereiche 5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen 5281000 Sachkosten 5281026 Sachkosten (Landesprogramm Kultur und Schule) 5291008 Sonstige Dienstleistungen (Schüler‐Online) 5291009 Sonstige Dienstleistungen (Bildungsportal) Summe 2017 2018 23.700 51.500 300 300 500 500 800 800 0 0 0 0 25.300 53.100 Diff. 2018/2017 + 27.800 + 0 + 0 + 0 + 0 + 0 + 27.800 SK 5238000 Nachgewiesen wird der Aufwand für die Beschulung externer Schüler aus dem Gebiet des Kreises Euskirchen (Südkreis) in der Priv. Kath. Schule für Erziehungshilfe (Förderschule) im Hermann-JosefHaus in Kall-Urft (Vereinbarung vom 20.3./31.03.1995) in Höhe von voraussichtlich 51.500 €. Der maßgebliche Tagessatz beläuft sich auf 7,06 € je Kind und Tag. In Zeile 15 werden die Transferaufwendungen (36.000 €) für die Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden (NRW Landesprogramm Kultur und Schule) nachgewiesen. Die Zuweisung ist in Zeile 2 180 veranschlagt. Ein Betrag von 800 € (Moderationsgelder) wird in Zeile 13 (Sachkonto 5281026) veranschlagt und wurde bisher nicht gefördert. In Zeile 16 ist unter anderem ein Ansatz von 10.000 € für die gutachterliche Begleitung der Schulentwicklungsplanung ausgewiesen. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: 2017 2018 47.600 42.200 600 600 38.200 46.300 12.700 10.100 71.800 59.000 200 200 300 300 171.400 158.700 Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche 5811009 ILB Medienzentrum 5811010 ILB Druckerei Summe Diff. 2018/2017 ‐ 5.400 + 0 + 8.100 ‐ 2.600 ‐ 12.800 + 0 + 0 ‐ 12.700 Kennzahlen I. Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler an kreiseigenen Schulen am 15.10. Anzahl: a) TEBK b) BKE c) HVS d) St. Nik. e) Don-Bosco f) Matthias-Hagen-Schule Summe II. 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2.610 2.512 2.422 2.422 2.320 2.303 1.650 1.652 1.630 1.580 1.577 1.544 128 126 122 121 118 127 87 83 85 81 81 78 36 39 42 24 0 0 225 185 4.511 4.412 4.301 4.228 4.321 4.237 Hermann-Josef-Haus in Urft: Anzahl der Schülerinnen und Schüler im Zeitraum 1.1. 31.12. Anzahl (insgesamt) davon: Externe Schüler anzurechnende Schülermonate 2011 2012 2013 2014 2015 2016 88 88 87 90 93 95 7 8 11 13 19 27 77 76 84 95 145 211 III. Fachseminar für Altenpflege: Anzahl der Schülerinnen und Schüler am 15.10. Anzahl davon: Schüler aus dem Kreisgebiet 2011 2012 2013 2014 2015 2016 76 76 128 96 88 89 62 61 104 82 78 79 181 Erläuterungen zur Investitionstätigkeit Maßnahme: Produkt: Ergebnis Zeile Sachkonto HH 2017 0 HH 2018 0 FP 2019 0 FP 2020 0 FP 2021 0 Mit Datum vom 05.04.2017 wurde die erste Stufe des Verwendungskonzepts zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ vom Kreistag verabschiedet (siehe V 296/2017). Das Verwendungskonzept enthält in erster Linie Maßnahmen der Haushaltsjahre 2017/2018, eine Veranschlagung erfolgt maßnahmenbezogen beim jeweiligen Produkt. Die pauschale Veranschlagung für die Haushaltsjahre 2019/2020 wird nach Fortschreibung des Verwendungskonzepts im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanberatungen angepasst. 182 Produkt: 243 02 - Schulamt für den Kreis Euskirchen Produktbereich: 030 Schulträgeraufgaben Budget: 400 400 001 Schulverwaltung Gremium: Ausschuss für Bildung und Inklusion Verantwortlich: Frau C. Fathmann Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben des Schulamtes als "Untere Schulaufsichtsbehörde" für die Grund-, Haupt- und Förderschulen im Kreisgebiet. Auftragsgrundlage: Schulgesetz, Geschäftsordnung Schulamt, Zuständigkeitsverordnungen Strategische Ziele: Sicherstellung der Unterrichtsversorgung durch bestmöglichen Einsatz der Lehrkräfte und Gewährleistung einer einheitlichen Rechtsanwendung im Schulamtsbezirk Zielgruppen: Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen 183 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 030 030243 03024302 Bezeichnung 01 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 22 Schulträgeraufgaben Sonstige schulische Aufgaben Schulamt für den Kreis Euskirchen = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 184 5.999,35 4.700 6.000 6.000 6.000 6.000 250,00 500 500 500 500 500 6.249,35 5.200 6.500 6.500 6.500 6.500 195.644,69 175.500 168.200 169.900 171.600 173.300 960,22 600 1.100 1.100 1.100 1.100 4.452,59 10.500 10.800 10.500 10.500 10.500 201.057,50 186.600 180.100 181.500 183.200 184.900 -194.808,15 -181.400 -173.600 -175.000 -176.700 -178.400 -194.808,15 -181.400 -173.600 -175.000 -176.700 -178.400 -194.808,15 -181.400 -173.600 -175.000 -176.700 -178.400 47.941,63 131.600 109.700 111.700 113.800 114.900 -242.749,78 -313.000 -283.300 -286.700 -290.500 -293.300 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 030 030243 03024302 Bezeichnung Schulträgeraufgaben Sonstige schulische Aufgaben Schulamt für den Kreis Euskirchen Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 5.999,35 4.700 6.000 6.000 6.000 6.000 500 500 500 500 500 5.999,35 5.200 6.500 6.500 6.500 6.500 200.793,42 175.500 168.200 169.900 171.600 173.300 960,22 600 1.100 1.100 1.100 1.100 4.227,75 10.500 10.800 10.500 10.500 10.500 205.981,39 186.600 180.100 181.500 183.200 184.900 -199.982,04 -181.400 -173.600 -175.000 -176.700 -178.400 224,84 224,84 -224,84 185 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE Plan 2019 Plan 2020 2021 bisher bereitgest ellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE -225 -1.630 -225 -1.630 Summe -225 -1.630 Gesamtsumme -225 -1.630 I243022630 VG < 410 (35 II GemHVO) 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. 186 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 243 02 - Schulamt für den Kreis Euskirchen (Budget 400 400 001) Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440 HH 2017 HH 2018 70,7% 70,3% Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 0,0% 0,0% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 3,3% 3,7% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -1,63 -1,48 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 1,17 1,06 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,00 0,00 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen 187 243 02 – Schulamt für den Kreis Euskirchen (Budget 400 400 001 – Schulverwaltung) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit In Zeile 6 des Ergebnisplans (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) wird die Erstattung des Landes für die im Zusammenhang mit der Durchführung der jährlichen Sprachstandsfeststellungen entstehenden Kosten nachgewiesen. Diese bemisst sich an der Zahl der voraussichtlich teilnehmenden Kinder. Für das Jahr 2018 wird eine Erstattung in Höhe von 6.000 € erwartet. In Zeile 7 werden Erträge aus Zwangsgeldern für den Fall von Schulpflichtsverletzungen eingeplant. Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält: Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen 5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen 5281000 Sachkosten Summe 2017 2018 Diff. 2018/2017 100 100 0 500 1.000 500 600 1.100 + 500 In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche 5811010 ILB Druckerei Summe 188 2017 2018 Diff. 2018/2017 49.200 35.300 ‐13.900 200 300 100 25.500 29.600 4.100 8.500 6.400 ‐2.100 47.900 37.800 ‐10.100 300 300 0 131.600 109.700 ‐ 21.900 Kennzahlen I. Anzahl der Schulen am 15.10. a) Grundschulen b) Hauptschulen c) Förderschulen Summe II. Anzahl der Schülerinnen und Schüler am 15.10. a) Grundschulen b) Hauptschulen c) Förderschulen Summe 2011 2012 2013 2014 2015 2016 38 10 10 58 37 10 10 57 36 10 10 56 35 8 10 53 33 7 8 48 33 6 7 46 2011 2012 2013 2014 2015 2016 6.662 2.220 1.084 9.966 6.643 1.834 1.214 9.691 6.605 1.554 1.167 9.326 6.644 1.336 1.137 9.117 7.109 7.045 2.742 2.562 1.130 1.106 10.981 10.713 III. Anzahl der Lehrerstellen am 15.10. a) Grundschulen b) Hauptschulen c) Förderschulen Summe 2011 2012 2013 2014 2015 2016 387,37 211,96 216,41 815,74 390,17 209,22 217,54 816,93 382,90 195,55 228,55 807,00 377,86 150,85 255,09 783,80 387,06 128,44 248,36 763,86 408,50 109,30 238,20 756,00 IV. Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs 2010 / 2011 2011 / 2012 2012 / 2013 2013 / 2014 2014 / 2015 2015 / 2016 188 179 194 173 151 171 Verfahren zur Feststellung des Sprachstands 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Anzahl der getesteten Kinder 1.535 1.549 83 * 139 Anzahl der begonnenen Verfahren V. 1.425 1.626 * Durch das zum 01.08.2014 in Kraft getretene "Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und weiterer Gesetze" werden ab dem Jahr 2015 nur noch die Kinder zur Feststellung des Sprachstandes getestet, die keine Kindertageseinrichtung besuchen oder Kinder, deren Eltern der Bildungsdokumentation in der KITA nicht zustimmen. 189 190 Produkt: 351 01 - BAFÖG Produktbereich: 050 Soziale Leistungen Budget: 400 400 001 Schulverwaltung Gremium: Ausschuss für Bildung und Inklusion Verantwortlich: Frau C. Fathmann Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Gewährung individueller Ausbildungsförderung entsprechend der Neigung, Eignung und Leistung des Auszubildenden, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen Auftragsgrundlage: Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) und Ausführungsgesetz zum BAföG Strategische Ziele: Ermöglichung der Ausbildung durch finanzielle Unterstützung Zielgruppen: Schüler/innen der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, der Berufsfach-, Fachund Fachoberschulen, der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung ab Klasse 10, der Abendhauptschulen, Abendrealschulen und Abendgymnasien, der Kollegs und Berufsaufbauschulen sowie der Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen 191 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 050 050351 05035101 Bezeichnung 01 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 22 Soziale Leistungen Sonstige soziale Leistungen BAFÖG = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 192 70.018,52 98.200 128.700 129.900 131.300 132.600 100 100 100 100 100 817,98 3.300 4.500 3.300 3.300 3.300 70.836,50 101.600 133.300 133.300 134.700 136.000 -70.836,50 -101.600 -133.300 -133.300 -134.700 -136.000 -70.836,50 -101.600 -133.300 -133.300 -134.700 -136.000 -70.836,50 -101.600 -133.300 -133.300 -134.700 -136.000 26.664,91 79.200 73.500 74.600 76.300 76.700 -97.501,41 -180.800 -206.800 -207.900 -211.000 -212.700 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 050 050351 05035101 Bezeichnung Soziale Leistungen Sonstige soziale Leistungen BAFÖG Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 67.437,97 98.200 128.700 129.900 131.300 132.600 100 100 100 100 100 817,98 3.300 4.500 3.300 3.300 3.300 68.255,95 101.600 133.300 133.300 134.700 136.000 -68.255,95 -101.600 -133.300 -133.300 -134.700 -136.000 193 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE Plan 2019 Plan 2020 2021 bisher bereitgest ellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE I351012630 VG < 410 (35 II GemHVO) 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -503 -503 Summe -503 Gesamtsumme -503 194 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 351 01 - BAFÖG (Budget 400 400 001) Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440 HH 2017 HH 2018 73,9% 77,3% Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 0,0% 0,0% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 1,8% 2,2% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -0,94 -1,08 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 0,70 0,83 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,00 0,00 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen 195 351 01 – BAFÖG (Budget 400 400 001 – Schulverwaltung) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit Die BAFöG–Leistungen werden direkt im Landeshaushalt gebucht. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche 5811010 ILB Druckerei Summe 196 2017 2018 35.500 30.900 0 200 8.900 7.800 5.200 5.000 29.400 29.500 200 100 79.200 73.500 Diff. 2018/2017 ‐ 4.600 + 200 ‐ 1.100 ‐ 200 + 100 ‐ 100 ‐ 5.700 Kennzahlen I. Anzahl der Förderfälle über das Gemeinsame Gebietsrechenzentrum (GGRZ) 2011 Erstanträge davon: Ablehnungen Wiederholungsanträge davon: Ablehnungen Andere Eingabewertbogen * Summe 2012 2013 2014 2015 2016 277 292 415 422 397 308 49 55 131 106 78 104 248 276 272 243 258 269 16 17 25 15 29 13 562 613 761 723 479 500 1.087 1.181 1.448 1.388 1.134 1.077 * Änderungsdienst, z.B. Änderung der Anschrift, der Bankverbindung II. Geleistete Zahlungen 2011 Geleistete Zahlungen (T€) 2012 2013 2014 2015 2016 2.315 2.117 2.154 1.853 1.767 1.202 351 01: Anzahl Anträge 700 600 272 281 243 500 400 239 269 276 247 253 258 249 248 228 300 200 415 402 263 240 226 2006 2007 2008 100 285 268 277 292 2009 2010 2011 2012 422 397 308 0 2005 Erstanträge 2013 2014 2015 2016 Wiederholungsanträge 197 198 Budget 400 400 002 199 200 Produkt: 231 01 - Thomas-Eßer-Berufskolleg Produktbereich: 030 Schulträgeraufgaben Budget: 400 400 002 Thomas-Eßer-Berufskolleg Gremium: Ausschuss für Bildung und Inklusion Verantwortlich: Herr Jürgen Tilk Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Das Berufskolleg umfasst die Bildungsgänge der Berufsschule, der Berufsfachschule und der Fachschule. Die Bildungsgänge der Berufsschule bereiten zusammen mit dem Lernort Betrieb auf Berufsabschlüsse nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung vor ( Abschlüsse der Sekundarstufe II ). Die Abschlüsse der Sekundarstufe I können nachgeholt werden. Die übrigen Bildungsgänge sind Angebotschulen, die nachfrageorientiert vorgehalten werden. Der Kreis ist als Träger des Berufskollegs für Bereitstellung von nichtlehrendem Personal (Schulsekretärinnen und Schulhausmeister) sowie der sächlichen und finanziellen Voraussetzungen für die Beschulung von Schüler/innen in wirtschaftlichen, technischen und sozialen Bereichen verantwortlich. Auftragsgrundlage: Schulgesetz, Nebengesetze, Ausführungsvorschriften, Entscheidungen des Schulträgers Strategische Ziele: Das Berufskolleg vermittelt in einem differenzierten Unterrichtssystem in einfach- und doppeltqualifizierenden Bildungsgängen eine berufliche und allgemeinbildende Qualifizierung. Außerdem können Abschlüsse der Sekundarstufe I nachgeholt werden. Zielgruppen: Schülerinnen und Schüler aus dem gesamten Kreisgebiet sowie deren Erziehungsberechtigte, Betriebe und Unternehmen. 201 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 030 030231 03023101 Bezeichnung 01 Schulträgeraufgaben Berufskollegs Thomas-Eßer-Berufskolleg Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 9.867,88 49.600 60.700 65.000 70.000 69.100 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 3.461,00 2.500 3.000 3.000 3.000 3.000 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 6.383,74 5.400 5.300 5.300 5.300 5.300 07 + Sonstige ordentliche Erträge 3.274,38 2.500 1.700 1.700 1.700 1.700 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 22.987,00 60.000 70.700 75.000 80.000 79.100 11 - Personalaufwendungen 137.452,34 138.200 132.500 133.900 135.100 136.500 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 202 720.471,32 798.400 788.500 788.500 788.500 788.500 108.500 111.500 112.900 122.100 122.200 129.932,97 142.300 175.700 175.700 175.700 175.700 987.856,63 1.187.400 1.208.200 1.211.000 1.221.400 1.222.900 -964.869,63 -1.127.400 -1.137.500 -1.136.000 -1.141.400 -1.143.800 -964.869,63 -1.127.400 -1.137.500 -1.136.000 -1.141.400 -1.143.800 -964.869,63 -1.127.400 -1.137.500 -1.136.000 -1.141.400 -1.143.800 5.172,18 1.315.200 1.322.800 1.369.800 1.381.700 1.409.200 -970.041,81 -2.442.600 -2.460.300 -2.505.800 -2.523.100 -2.553.000 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 030 030231 03023101 Bezeichnung Schulträgeraufgaben Berufskollegs Thomas-Eßer-Berufskolleg Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 12.699,24 9.700 9.000 9.000 9.000 9.000 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 3.461,00 2.500 3.000 3.000 3.000 3.000 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 5.040,00 5.400 5.300 5.300 5.300 5.300 07 + Sonstige Einzahlungen 1.419,15 2.500 1.700 1.700 1.700 1.700 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 22.619,39 20.100 19.000 19.000 19.000 19.000 10 - Personalauszahlungen 139.207,84 138.200 132.500 133.900 135.100 136.500 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 780.433,17 798.400 788.500 788.500 788.500 788.500 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 118.050,83 121.300 129.600 129.600 129.600 129.600 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.037.758,86 1.057.900 1.050.600 1.052.000 1.053.200 1.054.600 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) -1.015.139,47 -1.037.800 -1.031.600 -1.033.000 -1.034.200 -1.035.600 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 44.301,95 862.000 820.000 491.000 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 46.157,18 862.000 820.000 491.000 67,02 1.855,23 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 761.371,63 1.000.000 1.000.000 1.000.000 389.000 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 133.733,62 159.000 168.000 168.000 168.000 168.000 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 895.105,25 1.159.000 1.168.000 1.168.000 557.000 168.000 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) -848.948,07 -297.000 -348.000 -677.000 -557.000 -168.000 203 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE Plan 2019 Plan 2020 2021 bisher bereitgest ellt (bis VJ) OBERHALB DER WERTGRENZE -81.160 I231012505 Hochbaumaßnahmen (Umbau Trakt C) -81.160 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen I231012506 Hochbaumaßnahmen (Sanierung zentrale Gewerke) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen -737.743 -1.000.000 44.185 860.000 -1.000.000 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen -737.743 -1.000.000 -1.000.000 -1.389.000 -1.000.000 -389.000 -1.852.494 -737.743 -1.000.000 -1.000.000 -1.389.000 -1.000.000 -389.000 -1.933.653 Summe -1.389.000 820.000 -1.000.000 -389.000 -1.852.494 904.185 491.000 UNTERHALB DER WERTGRENZE 2.000 I231011800 Investitionszuwendungen 2.000 2.000 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 2.000 1.855 8.549 1.855 8.549 I231012500 Hochbaumaßnahmen (allgemein) -23.629 -25.999 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen -23.629 -25.999 I231011900 Veräußerung von bewegl. Anlagevermögen 19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen I231012600 VG > 410 Euro -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 -28.813 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 -28.813 -118.000 -118.000 -118.000 -118.000 -697.959 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -30.008 -1.000 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -1.000 I231012601 Lehr- u. Unterrichtsmittel > 410 Euro 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -113.584 -135.000 -113.584 -135.000 -118.000 -118.000 -118.000 -118.000 I231012605 Erwerb von Lizenzen > 410 Euro -2.399 -2.000 -2.399 -2.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -11.702 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -30.008 -11.702 I231012620 VG < 410 Euro I231012621 Lehr- u. Unterrichtsmittel < 410 E -697.959 -4.174 -119.191 -4.174 -119.191 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -14.343 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -14.343 -489 -1.000 117 -5.000 -5.000 -5.000 -5.000 -8.592 -489 -1.000 -5.000 -5.000 -5.000 -5.000 -8.592 -13.088 -19.000 -13.088 -19.000 -40.000 -40.000 -64.073 -40.000 -40.000 -40.000 -40.000 -40.000 -40.000 I231012625 Erwerb von Lizenzen < 410 Euro -1.000 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -1.000 I231012630 VG < 410 (35 II GemHVO) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I231012631 Lehr- u. Unterrichtsmittel < 410 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. 204 117 -64.073 Gesamtein /auszahlun gen Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Summe Gesamtsumme Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 -155.507 -157.000 -168.000 -893.250 -1.157.000 -1.168.000 VE -1.389.000 Plan 2019 Plan 2020 2021 bisher bereitgest ellt (bis VJ) -168.000 -168.000 -168.000 -990.131 -1.168.000 -557.000 -168.000 -2.923.784 Gesamtein /auszahlun gen 205 Standardkennzahlen Produkt 231 01 - Thomas-Eßer-Berufskolleg (Budget 400 400 002) Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440 HH 2017 HH 2018 5,7% 5,4% Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 0,0% 0,0% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 5,7% 6,9% -12,76 -12,85 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 0,75 0,72 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,00 0,00 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen Teilergebnis je Einwohner (€/EW) 206 231 01 – Thomas-Eßer-Berufskolleg (Budget 400 400 002 – Thomas-Eßer-Berufskolleg) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit In Zeile 2 des Ergebnisplans (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) ist u.a. die Zuweisung des Landes (8.500 €) für die Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen (NRW Landesprogramm Kultur und Schule) nachgewiesen. Der Eigenanteil des Kreises beträgt 20%. Der korrespondierende Aufwandsansatz ist in Zeile 13 (SK 5281026) veranschlagt. Daneben wird in Zeile 2 die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen in Höhe von 51.700 € ausgewiesen. Hier handelt es sich um die Auflösung der Schul-/Bildungspauschale sowie der Investitionspauschale. Nach dem jährlichen GFG sind pauschale Zuweisungen zur Unterstützung der kommunalen Aufwendungen im Schulbereich durch das Land NRW vorgesehen (Schul-/Bildungspauschale). Diese Landesmittel können im Rahmen des § 94 Schulgesetz NRW für den Bau, die Modernisierung und Sanierung, den Erwerb, Miete und Leasing von Schulgebäuden sowie die Einrichtung und Ausstattung von Schulgebäuden eingesetzt werden. Werden die Mittel für investive Zwecke verwandt, müssen in der Bilanz Sonderposten eingestellt und entsprechend der Nutzungsdauer des beschafften Vermögensgegenstandes aufgelöst werden. Das Gleiche gilt für die ertragswirksame Auflösung der Mittel der jährlichen Investitionspauschale nach dem GFG. Den hierdurch bewirkten Investitionen in Einrichtungsgegenstände der Schule werden Sonderposten gegenübergestellt, die ertragswirksam aufgelöst werden. In Zeile 5 des Ergebnisplans (Privatrechtliche Leistungsentgelte) ist die Beteiligung der Schüler an den Kosten des wöchentlichen Kochunterrichtes (3.000 €) nachgewiesen. Zeile 6 des Ergebnisplans (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) enthält die zweckgebundene Erstattung der Aus- und Fortbildung für staatliche Lehrkräfte (5.300 €). Gemäß Rd.Erl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW vom Januar 2004 erhalten die Schulen zur Finanzierung der Fortbildungsaktivitäten ein Fortbildungsbudget. Der korrespondierende Aufwandsansatz ist in Zeile 13 (SK 5291003) veranschlagt. Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält: Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen 5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen 5271000 Lernmittel nach Lernmittelfreiheitsgesetz 5281000 Sachkosten 5281011 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel 5281026 Sachkosten (Landesprogramm Kultur und Schule) 5281050 Sachkosten (Leonardo da Vinci Projekt) 5281057 Sachkosten (AZAV) 5291001 Schülerbeförderungskosten 5291002 Schulwanderungen und ‐fahrten 5291003 Aus‐ u. Fortb. staatl. Lehrkr. Summe 2017 2018 45.400 49.100 84.800 80.600 6.700 6.900 56.100 53.300 12.200 10.700 0 0 0 600 587.800 582.000 0 0 5.400 5.300 798.400 788.500 Diff. 2018/2017 + 3.700 ‐ 4.200 + 200 ‐ 2.800 ‐ 1.500 + 0 + 600 ‐ 5.800 + 0 ‐ 100 ‐ 9.900 SK 5255000 Enthalten in dem Ansatz ist u.a. Aufwand für abgeschlossenen IT-Wartungs-, Softwarepflege- und Supportverträge in Höhe von insgesamt 35.420 € sowie eine Pauschale für Reparaturen in Höhe von 10.000 €. SK 5271000 Nach § 96 Schulgesetz (SchulG) werden den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen und Ersatzschulen (nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils der Schule) eingeführte Lernmittel gemäß § 30 SchulG zum befristeten Gebrauch überlassen. Der Eigenanteil wird durch den Anteil bestimmt, bis zu dem die Eltern verpflichtet sind, Lernmittel nach Entscheidung der 207 Schule auf eigene Kosten zu beschaffen. Seit dem Schuljahr 2008/2009 beträgt die Eigenleistung 1/3 des Durchschnittswertes. Demzufolge beträgt der Kreisanteil 2/3 des Durchschnittsbetrages. Auf dieser Grundlage ergibt sich ein Aufwandsansatz in Höhe von 80.600 €. SK 5281011 Grundlage für die Ermittlung des Aufwandsansatzes sind die Schülerzahlen und die je nach Schulform anzusetzende Schlüsselzahl. Des Weiteren sind Aufwendungen für die Teilnahme am Essen und die Kopierkosten hier enthalten. SK 5281057 Öffentliche Berufskollegs, die die Bildungsgänge „Fachschule des Sozialwesens, (Fachrichtungen Heilerziehungspflege und Sozialpädagogik)“ führen, werden nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) als Träger zertifiziert. Aufgrund der AZAV-Zertifizierung ist eine Zusammenarbeit der Fachschulen mit der Bundesagentur für Arbeit gefordert. Das Thomas-Eßer Berufskolleg Euskirchen erhält für diese UmschülerInnen einen zweckgebunden Betrag von der Bundesagentur für Arbeit Aachen-Düren, der für Lehr- und Lernmittel, Verbrauchsmaterialien und Exkursionen verwendet werden darf. Die Zuweisung ist in Zeile 2 veranschlagt. SK 5291001 Gem. § 97 Abs. 3 SchulG hat der Schulträger oder ein von ihm beauftragtes Verkehrsunternehmen die Möglichkeit, im Rahmen eines besonderen Tarifangebotes Schülerzeitkarten anzubieten, die über den Schulweg hinaus auch zur sonstigen Nutzung von Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs berechtigen. Der Kreis Euskirchen bietet den Schülerinnen und Schülern im Zusammenhang mit dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) die Möglichkeit, ein derartiges Schülerticket zu nutzen. Das Schülerticket gilt an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr verbundweit. Als Ausgleich für den erweiterten Geltungsbereich (über den eigentlichen Schulweg hinaus) haben die Erziehungsberechtigen eine Eigenleistung zu erbringen. Der Höchstbetrag des Eigenanteils beträgt 12 Euro pro Beförderungsmonat. Zum 01.08.2012 wurde der Vertrag mit der RVK geändert. Bis dahin wurde aufgrund eines festgelegten Sockelbetrages unter Berücksichtigung der Veränderung der Schülerzahlen und der Preiserhöhungen zum 01.01. eines jeden Jahres eine mtl. Rate ermittelt. Am Jahresende wurde eine Spitzabrechnung von der RVK erstellt. Seit dem 01.08.2012 wird personengenau abgerechnet. Jeder Schüler wird für sich betrachtet und der genaue Tarif in Rechnung gestellt. Auf der Grundlage des neuen Abrechnungssystems und einer Neuberechnung unter Zugrundelegung der zu erwartenden Schülerzahlen und der jeweiligen Preisstufe ergibt sich für 2018 ein Ansatz in Höhe von 582.000 €. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche 5811010 ILB Druckerei Summe 2017 2018 4.300 5.000 400 400 1.252.900 1.278.000 25.400 8.000 31.500 30.400 700 1.000 1.315.200 1.322.800 Weitere Informationen zum Berufskolleg Euskirchen: www.teb-eu.de 208 Diff. 2018/2017 + 700 + 0 + 25.100 ‐ 17.400 ‐ 1.100 + 300 + 7.600 Kennzahlen I. Anzahl der Schülerinnen und Schüler am 15.10. 1. Pflichtbereich: Berufsschule Berufsgrundschuljahr (entfällt ab 01.08.2015) Berufsorientierungsjahr (entfällt ab 01.08.2015) Summe Pflichtbereich 2012 2013 2014 2015 2016 997 212 99 1.308 1.030 213 27 1.270 1.038 218 23 1.279 1.074 0 0 1.074 1.132 0 0 1.132 2. Angebotsbereich: Berufsfachschule (ab 01.08.15 inkl.ehem. BGJ und Vorklasse BGJ) Aufbaubildungsgang Sozialmanagement Fachschule für Sozialpädagogik Fachschule für Heilpädagogik Fachschule für Elektrotechnik Fachschule für Wirtschaft Fachschule für Maschinentechnik Summe Angebotsbereich 777 0 156 24 95 81 71 1.204 766 0 140 21 77 82 66 1.152 790 0 150 0 77 63 63 1.143 900 0 146 0 57 82 61 1.246 833 0 157 0 69 55 57 1.171 Gesamtzahl 2.512 2.422 2.422 2.320 2.303 Prognose Schulentwicklungsplan 2010 Differenz 2.415 + 97 2.397 + 25 2.305 + 117 2.203 + 117 2.145 + 158 2.480 - 58 2.422 - 102 2.336 - 33 Prognose Schulentwicklungsplan 2013 Differenz 231 01: Schülerzahlen TEBK am 15.10. Anzahl 3.000 2.500 845 902 955 2.000 1.088 1.062 1.206 1.191 1.376 1.348 1.302 1.273 1.210 1.168 1.263 1.204 1.152 1.143 1.246 1.171 1.500 1.000 1.721 1.720 1.758 1.498 1.501 1.446 1.471 1.331 1.316 1.361 1.494 1.378 1.354 1.347 1.308 1.270 1.279 500 1.074 1.132 0 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Jahr TEBK- Pflichtbereich TEBK - Angebotsbereich 209 II. Schülerbeförderung 2011 / 2012 a) Anzahl der ausgestellten Schülertickets (RVK + AVV) a1) davon: Freifahrtberechtigte * a2) davon: Nichtfreifahrtberechtigte ** a3) davon: 1. Befreite nach SGB XII 2. Befreite nach SGB II 3. Befreite nach Asylbewerberleistungsgesetz b) Anzahl der erstatteten Fälle: TaxiBusfahrten *** c) Anzahl d. Gewährungen einer Wegstreckenentschädigung f. d. Nutzung privater PKW **** d) Anzahl der erstatteten Fahrscheine ***** 2012 / 2013 2013 / 2014 2014 / 2015 2015 / 2016 1.054 878 861 887 855 925 739 731 756 761 124 128 120 116 94 1 6 1 2 1 6 0 3 2 9 0 4 0 7 8 0 0 9 7 3 25 15 91 22 83 14 67 18 22 5 * Freifahrtberechtigte sind Schüler, die die nächstgelegene Schule besuchen und deren Schulweg länger als 5 km ist. Ebenso Schüler, deren Schulweg kürzer als 5 km, aber besonders gefährlich ist. ** Nichtfreifahrtberechtigte sind Schüler, deren Schulweg weniger als 5 km beträgt und nicht besonders gefährlich ist. *** TaxiBusse werden dann eingesetzt, wenn andere öffentliche Verkehrsmittel nicht zur Verfügung stehen. Pro Fahrt wird ein Aufschlag in Höhe von 1 € erhoben. **** Schüler, denen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich oder nicht zumutbar ist, sind antragsberechtigt. ***** Schüler, die nicht freifahrtberechtigt sind u. kein Schülerticket besitzen, haben Anspruch auf Fahrkostenerstattung zu ihrer Praktikumsstelle, ebenfalls die Schüler, die das Ticket rechtzeitig beantragt, aber zu spät erhalten haben und mit den Fahrkosten in Vorleistung getreten sind (Erstattungszeitraum von der Beantragung bis zur Aushändigung des Tickets). Ebenso sind Erstattungen von Schülerinnen und Schüler der Bezirksfachklassen berücksichtigt, wenn der Eigenanteil von 50 Euro gem. § 2 II Schülerfahrkostenverordnung überschritten wurde. III. Lernmittelfreiheit 2011 / 2012 Anzahl der berechtigten Schüler* Anzahl der Befreiungen nach SGB XII Anzahl der Befreiungen nach SGB II Anzahl der Befreiungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2012 / 2013 2013 / 2014 2014 / 2015 2015 / 2016 1.259 1 0 1.200 0 0 1.123 1 1 1.172 0 2 1.122 0 1 0 0 0 0 0 * Die Lernmittelfreiheit gilt nicht für Schüler, die ein Arbeitsentgelt, eine Ausbildungsvergütung oder andere Leistungen zur Beschaffung von Lernmitteln, z.B. BAföG, erhalten. 210 Erläuterungen zur Investitionstätigkeit Maßnahme: I231012600 VG > 410 Euro Produkt: 03023101 Thomas‐Eßer‐Berufskolleg Zeile Sachkonto 26 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. 7831000 Ausz. Erw. Vermögensg. > 410 Euro HH 2017 HH 2018 FP 2019 FP 2020 FP 2021 ‐1.000 ‐3.000 ‐3.000 ‐3.000 ‐3.000 ‐1.000 ‐3.000 ‐3.000 ‐3.000 ‐3.000 Der vorgenannte Ansatz dient der Beschaffung von Einrichtungsgegenständen von zwei Bereichsleiterbüros. Maßnahme: I231012601 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel > 410 Euro Produkt: 03023101 Thomas‐Eßer‐Berufskolleg Zeile Sachkonto HH 2017 HH 2018 FP 2019 FP 2020 FP 2021 26 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. 7831000 Ausz. Erw. Vermögensg. > 410 Euro ‐135.000 ‐118.000 ‐118.000 ‐118.000 ‐118.000 ‐135.000 ‐118.000 ‐118.000 ‐118.000 ‐118.000 Budgetierter Ansatz Seitens der Schule wurden für das Haushaltsjahr 2018 folgende Maßnahmen angemeldet: - Aktualisierung des Automatisierungslabors Multimedia-Grundausstattung der Klassenräume 3D-Drucker Deckenbeamer Ausstattung Beratungsraum Mobiliar (Sozialpädagogikraum, Selbstlernzentrum) Schmelzschneidemaschine Soweit die Durchführung der o.g. Maßnahmen andere Auszahlungen oder Aufwendungen verursacht (z.B. Baukosten), ist diese nur zulässig, wenn auch Mittel für die zusätzlichen Auszahlungen oder Aufwendungen veranschlagt sind. Folgekostenberechnung p.a.: Abschreibung Kalkulatorische Zinsen 11.800 € 2.360 € Maßnahme: I231012631 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel < 410 Produkt: 03023101 Thomas‐Eßer‐Berufskolleg Zeile Sachkonto 26 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. 7832101 Ausz. Erw. Lehr‐ u. Unterrichtsmittel < 410 Euro HH 2017 HH 2018 FP 2019 FP 2020 FP 2021 ‐19.000 ‐40.000 ‐40.000 ‐40.000 ‐40.000 ‐19.000 ‐40.000 ‐40.000 ‐40.000 ‐40.000 Budgetierter Ansatz Der vorgenannte Ansatz beruht auf Erfahrungswerten der Vorjahre und dient im Wesentlichen Ersatzbeschaffungen. Hierzu zählt insbesondere die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen. 211 Maßnahme: I231012506 Hochbaumaßnahmen (Sanierung zentrale Gewerke) Produkt: 03023101 Thomas‐Eßer‐Berufskolleg Zeile 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 25 ‐ Auszahlungen für Baumaßnahmen Sachkonto 6811000 Inv.‐Zuwendungen vom Land 7851000 Ausz. für Hochbaumaßnahmen HH 2017 HH 2018 FP 2019 FP 2020 FP 2021 860.000 820.000 491.000 0 0 ‐1.000.000 ‐1.000.000 ‐1.000.000 ‐389.000 0 ‐140.000 ‐180.000 ‐509.000 ‐389.000 0 Verpflichtungsermächtigung V231012506 Gesamt-VE 1.389.100 € 2019 1.000.000 € 2020 389.100 € 2021 0€ 2022 0€ Die überwiegende Bausubstanz des Schulgebäudes des Thomas-Eßer-Berufskollegs stammt aus den 1960er- (Trakte A und C) bzw. aus den 1970er-Jahren (Trakte B und D). Mit dem Umfang und der Qualität der Sanierungsmaßnahmen gelingt es, eine Standardverbesserung in drei zentralen Ausstattungsmerkmalen des Gebäudes und eine entsprechende Verlängerung der Restnutzungsdauer zu erreichen. In der Sitzung der Arbeitsgruppe Energiecontrolling 21 vom 14.04.2015 haben die Fachplaner der Sanierungsmaßnahme ihre Konzepte zu den einzelnen Gewerken vorgestellt: Fenster  Die Ausführung der Fenster erfolgt in Kunststoff mit 2-facher Isolierverglasung  Anforderungen der EnEV 2014 (U-Wert von 1,3 W/m²K) werden eingehalten  Einbaukonzept beachtet eine gleichmäßige Luftdichtheit und Wärmeverteilung  Außenfarbe der Fenster anthrazit, Innenfarbe weiß  Sonnenschutz in dunkelgrau (Blendwirkung)  Aufteilung der Fenster erfolgt gemäß statischer Erfordernis (in Anlehnung an die Fenster des Berufskollegs Eifel) Schadstoffsanierung  Partielle Sanierung der Gefahrstoffe (Einlagen inklusive Auflagen der Unterdecke sowie die technische Isolierung an den Leitungen werden entsorgt)  Dämmmaterialien in Ständerwerken sowie der Fassadendämmung bleiben erhalten (Bestandsschutz)  Im Griffbereich der Klassen liegenden Asbestbetonplatten werden demontiert und entsorgt  Grenzwerte für PCB-Belastung in den Fensterfugen und im Sonnenschutz sind überschritten, raumlufthygienische Probleme bestehen jedoch nicht  In Fensteranlagen gefundenen Chlorparaffine (PCB-Ersatzstoffe) werden ebenfalls entsorgt  Gefahrstoffkataster wird über die Sanierungsmaßnahme hinaus fortgeschrieben Beleuchtung  Ausführung der Beleuchtung erfolgt in LED-Technologie  Durch Öffnung der Decken für Schadstoffsanierung und Fenstereinbau werden Synergieeffekte genutzt und eine Sprachalarmierung, eine Einzelraumregelung, neue Steckdosengrundausstattungen für die Klassen installiert, neue Flurverkabelungen und Beleuchtung sowie einzelne Zusatzinstallationen vorgenommen Heizung  Umsetzung gegen Ende der Gesamtmaßnahme (im Jahr 2020)  Einbau eines separaten, energieeffizienten Heizkessels für die Sporthalle  Unterstützung mit einer Solaranlage  Installation zwei neuer, kleiner dimensionierter und energieeffizienter Heizkessel für das Schulgebäude 212 Der Gesamtauszahlungsbedarf beläuft sich auf 6.389.100 €. Die Sanierungsmaßnahme wurde planmäßig begonnen und befindet sich derzeit innerhalb des gesetzten Kostenrahmens. Die Maßnahme zur Sanierung der zentralen Gewerbe im Thomas-Eßer-Berufskolleg wird zu einem großen Teil aus Mitteln des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInVFöG) finanziert. Folgekostenberechnung p.a. (ohne Berücksichtigung Restwert, bei einer neuen Restnutzungsdauer von 28 Jahren): Netto-Belastung Abschreibung ./. Sonderpostenauflösung Kalkulatorische Zinsen Summe 115.600 € 49.200 € 164.800 € 213 214 Budget 400 400 003 215 216 Produkt: 231 02 - Berufskolleg Eifel Produktbereich: 030 Schulträgeraufgaben Budget: 400 400 003 Berufskolleg Eifel Gremium: Ausschuss für Bildung und Inklusion Verantwortlich: Herr J. Roebers Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Das Berufskolleg umfasst die Bildungsgänge der Berufsschule, der Berufsfachschule und der Fachschule. Die Bildungsgänge der Berufsschule bereiten zusammen mit dem Lernort Betrieb auf Berufsabschlüsse nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung vor (Abschlüsse der Sekundarstufe II). Die Abschlüsse der Sekundarstufe I können nachgeholt werden. Die übrigen Bildungsgänge sind Angebotschulen, die nachfrageorientiert vorgehalten werden. Der Kreis ist als Träger des Berufskollegs für Bereitstellung von nichtlehrendem Personal (Schulsekretärinnen und Schulhausmeister) sowie der sächlichen und finanziellen Voraussetzungen für die Beschulung von Schüler/innen in hauswirtschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichen verantwortlich. Auftragsgrundlage: Schulgesetz, Nebengesetze, Ausführungsvorschriften, Entscheidungen des Schulträgers Strategische Ziele: Das Berufskolleg vermittelt in einem differenzierten Unterrichtssystem in einfach- und doppeltqualifizierenden Bildungsgängen eine berufliche und allgemeinbildende Qualifizierung. Außerdem können Abschlüsse der Sekundarstufe I nachgeholt werden. Zielgruppen: Schülerinnen und Schüler aus dem gesamten Kreisgebiet sowie deren Erziehungsberechtigte, Betriebe und Unternehmen. 217 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 030 030231 03023102 Bezeichnung 01 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 22 Schulträgeraufgaben Berufskollegs Berufskolleg Eifel = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 218 7.600 17.700 23.800 29.200 35.100 6.601,50 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 143,65 1.800 3.100 3.100 3.100 3.100 1.087,10 1.000 900 900 900 900 7.832,25 16.400 27.700 33.800 39.200 45.100 86.823,27 90.000 92.900 93.900 94.800 95.700 456.859,69 486.900 509.100 509.100 509.100 509.100 41.600 39.900 36.400 35.200 31.800 83.211,60 134.400 121.900 121.900 121.900 121.900 626.894,56 752.900 763.800 761.300 761.000 758.500 -619.062,31 -736.500 -736.100 -727.500 -721.800 -713.400 -619.062,31 -736.500 -736.100 -727.500 -721.800 -713.400 -619.062,31 -736.500 -736.100 -727.500 -721.800 -713.400 3.880,82 1.015.000 1.010.800 1.046.800 1.055.800 1.076.700 -622.943,13 -1.751.500 -1.746.900 -1.774.300 -1.777.600 -1.790.100 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 030 030231 03023102 Bezeichnung Schulträgeraufgaben Berufskollegs Berufskolleg Eifel Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 6.601,50 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 143,65 1.800 3.100 3.100 3.100 3.100 07 + Sonstige Einzahlungen 828,45 1.000 900 900 900 900 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 7.573,60 8.800 10.000 10.000 10.000 10.000 10 - Personalauszahlungen 92.409,95 90.000 92.900 93.900 94.800 95.700 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 492.792,87 486.900 509.100 509.100 509.100 509.100 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 78.691,53 77.400 84.800 84.800 84.800 84.800 663.894,35 654.300 686.800 687.800 688.700 689.600 -656.320,75 -645.500 -676.800 -677.800 -678.700 -679.600 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 2.000 100,00 100,00 2.000 800.000 40.978,18 69.000 73.000 73.000 73.000 73.000 40.978,18 869.000 73.000 73.000 73.000 73.000 -40.878,18 -867.000 -73.000 -73.000 -73.000 -73.000 219 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE Plan 2019 Plan 2020 2021 bisher bereitgest ellt (bis VJ) OBERHALB DER WERTGRENZE -800.000 I231022501 Berufsorientierungszentrum (Gute Schule 2020) -800.000 -800.000 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen -800.000 Summe -800.000 -800.000 UNTERHALB DER WERTGRENZE I231021900 Veräußerung von bewegl. Anlagevermögen 19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 100 934 100 934 I231022500 Hochbaumaßnahmen (allgemein) -33.198 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen -33.198 I231022600 VG > 410 Euro 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I231022601 Lehr- u. Unterrichtsmittel > 410 Euro 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I231022620 VG < 410 Euro 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I231022621 Lehr- u. Unterrichtsmittel < 410 E 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -1.882 -12.000 -1.882 -12.000 -8.000 -8.000 -8.000 -8.000 -19.013 -28.000 -28.000 -19.013 -28.000 -28.000 -8.000 -8.000 -8.000 -8.000 -23.493 -28.000 -28.000 -28.000 -28.000 -120.109 -23.493 -120.109 -255 -3.470 -255 -3.470 -14.521 -73.147 -14.521 -73.147 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -9.000 -9.000 -9.389 -9.000 -9.000 -9.000 -9.000 -9.000 -9.000 -14.247 -50.000 -14.247 -50.000 -27.000 -27.000 -90.956 -27.000 -27.000 -27.000 -27.000 -27.000 -27.000 -49.908 -69.000 -73.000 -73.000 -73.000 -73.000 -353.827 -49.908 -869.000 -73.000 -73.000 -73.000 -73.000 -1.153.827 I231022625 Erwerb von Lizenzen < 410 Euro -1.000 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -1.000 I231022630 VG < 410 (35 II GemHVO) 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I231022631 Lehr- u. Unterrichtsmittel < 410 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. Summe Gesamtsumme 220 -90 -6.000 -90 -6.000 -9.389 -90.956 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 231 02 - Berufskolleg Eifel (Budget 400 400 003) Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440 HH 2017 HH 2018 5,3% 5,5% Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 0,0% 0,0% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 7,6% 6,9% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -9,15 -9,13 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 0,49 0,51 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,00 0,00 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen 221 231 02 – Berufskolleg Eifel (Budget 400 400 003 – Berufskolleg Eifel) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit In Zeile 2 wird die ertragswirksame Auflösung der Schul-/Bildungspauschale ausgewiesen. Nach dem jährlichen GFG sind pauschale Zuweisungen zur Unterstützung der kommunalen Aufwendungen im Schulbereich durch das Land NRW vorgesehen. Diese Landesmittel können im Rahmen des § 94 Schulgesetz NRW für den Bau, die Modernisierung und Sanierung, den Erwerb, Miete und Leasing von Schulgebäuden sowie die Einrichtung und Ausstattung von Schulgebäuden eingesetzt werden. Werden die Mittel für investive Zwecke verwandt, müssen in der Bilanz Sonderposten eingestellt und entsprechend der Nutzungsdauer des beschafften Vermögensgegenstandes aufgelöst werden. In Zeile 5 des Ergebnisplans (Privatrechtliche Leistungsentgelte) ist die Beteiligung der Schüler an den Kosten des wöchentlichen Kochunterrichtes (6.000 €) nachgewiesen. Zeile 6 des Ergebnisplans (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) enthält die zweckgebundene Erstattung der Aus- und Fortbildung für staatliche Lehrkräfte (3.100 €). Gemäß Rd.Erl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW vom Januar 2004 erhalten die Schulen zur Finanzierung der Fortbildungsaktivitäten ein Fortbildungsbudget. Der korrespondierende Aufwandsansatz ist in Zeile 13 (SK 5291003) veranschlagt. Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen 5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen 5271000 Lernmittel nach Lernmittelfreiheitsgesetz 5281000 Sachkosten 5281011 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel 5281050 Sachkosten (Leonardo da Vinci Projekt) 5291001 Schülerbeförderungskosten 5291002 Schulwanderungen und ‐fahrten 5291003 Aus‐ u. Fortb. staatl. Lehrkr. Summe 2017 2018 25.700 32.300 50.100 49.500 7.400 7.400 40.200 40.300 0 0 361.700 376.500 0 0 1.800 3.100 486.900 509.100 Diff. 2018/2017 + 6.600 ‐ 600 + 0 + 100 + 0 + 14.800 + 0 + 1.300 + 22.200 SK 5255000 Enthalten in dem Ansatz ist u.a. Aufwand für abgeschlossenen IT-Wartungs-, Softwarepflege- und Supportverträge in Höhe von insgesamt 25.713. SK 5271000 Nach § 96 Schulgesetz (SchulG) werden den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen und Ersatzschulen (nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils der Schule) eingeführte Lernmittel gemäß § 30 SchulG zum befristeten Gebrauch überlassen. Der Eigenanteil wird durch den Anteil bestimmt, bis zu dem die Eltern verpflichtet sind, Lernmittel nach Entscheidung der Schule auf eigene Kosten zu beschaffen. Seit dem Schuljahr 2008/2009 beträgt die Eigenleistung 1/3 des Durchschnittswertes. Demzufolge beträgt der Kreisanteil 2/3 des Durchschnittsbetrages. Auf dieser Grundlage ergibt sich für das Haushaltsjahr 2018 ein Aufwandsansatz in Höhe von 49.500 €. SK 5281011 Grundlage für die Ermittlung des Aufwandsansatzes sind die Schülerzahlen und die je nach Schulform anzusetzende Schlüsselzahl. Des Weiteren sind Aufwendungen für die Teilnahme am Essen und die Kopierkosten hier enthalten. 222 SK 5291001 Gem. § 97 Abs. 3 SchulG hat der Schulträger oder ein von ihm beauftragtes Verkehrsunternehmen die Möglichkeit, im Rahmen eines besonderen Tarifangebotes Schülerzeitkarten anzubieten, die über den Schulweg hinaus auch zur sonstigen Benutzung von Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs berechtigen. Der Kreis Euskirchen bietet den Schülerinnen und Schülern in Zusammenhang mit dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) die Möglichkeit, ein derartiges Schülerticket zu nutzen. Das Schülerticket gilt an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr verbundweit. Als Ausgleich für den erweiterten Geltungsbereich (über den eigentlichen Schulweg hinaus) haben die Erziehungsberechtigen eine Eigenleistung zu erbringen. Der Höchstbetrag des Eigenanteils beträgt 12 Euro pro Beförderungsmonat. Zum 01.08.2012 wurde der Vertrag mit der RVK geändert. Bis dahin wurde aufgrund eines festgelegten Sockelbetrages unter Berücksichtigung der Veränderung der Schülerzahlen und der Preiserhöhungen zum 01.01. eines jeden Jahres eine mtl. Rate ermittelt. Am Jahresende wurde eine Spitzabrechnung von der RVK erstellt. Seit dem 01.08.2012 wird personengenau abgerechnet. Jeder Schüler wird für sich betrachtet und der genaue Tarif in Rechnung gestellt. Auf der Grundlage des neuen Abrechnungssystems und einer Neuberechnung unter Zugrundelegung der zu erwartenden Schülerzahlen und der jeweiligen Preisstufe ergibt sich für 2018 ein Ansatz von 376.500 €. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche 5811010 ILB Druckerei 5811011 ILB Schülerbeförderungskosten Summe 2017 2018 3.200 3.700 300 300 967.400 977.900 20.900 7.700 23.000 20.800 200 400 0 0 1.015.000 1.010.800 Diff. 2018/2017 + 500 + 0 + 10.500 ‐ 13.200 ‐ 2.200 + 200 + 0 ‐ 4.200 Weitere Informationen zum Berufskolleg Kall: www.berufskolleg-eifel.de 223 Kennzahlen I. Anzahl der Schülerinnen und Schüler am 15.10. 1. Pflichtbereich: Berufsschule Berufsgrundschuljahr (entfällt ab 01.08.2015) Vorklasse zum Berufsgrundschuljahr (entfällt ab 01.08.2015) Summe Pflichtbereich 2012 2013 2014 2015 2016 1.100 89 18 1.207 1.053 89 18 1.160 1.042 85 18 1.145 1.055 0 0 1.055 1.043 0 0 1.043 402 424 396 43 46 39 349 141 32 321 140 40 445 470 435 522 501 Gesamtzahl 1.652 1.630 1.580 1.577 1.544 Prognose Schulentwicklungsplan 2010 Differenz 1.523 + 129 1.493 + 137 1.444 + 136 1.389 + 188 1.339 + 205 1.612 + 18 1.554 + 26 1.515 + 62 1.449 + 95 2. Angebotsbereich: Berufsfachschule ( ab 01.08.15 inkl. ehem. BGJ und Vorklasse BGJ) Berufliches Gymnasium Fachschule für Tourismus Fachschule für Hauswirtschaftsmeister Summe Angebotsbereich Prognose Schulentwicklungsplan 2013 Differenz 231 02: Schülerzahlen BKE am 15.10. Anzahl 2.000 1.800 1.600 435 1.400 390 1.200 1.000 392 391 419 495 533 597 484 429 472 449 445 470 435 522 501 368 409 800 600 400 837 936 968 1.147 1.103 1.082 1.068 1.106 1.108 1.129 1.287 1.259 1.188 1.201 1.207 1.160 1.145 1.055 1.043 200 0 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Jahr BKE- Pflichtbereich 224 BKE - Angebotsbereich II. Schülerbeförderung a) Anzahl der ausgestellten Schülertickets (RVK + AVV) a1) davon: Freifahrtberechtigte * a2) davon: Nichtfreifahrtberechtigte ** a3) davon: 1. Befreite nach SGB XII 2. Befreite nach SGB II 3. Befreite nach dem Asylbewerberleistungsgesetz b) Anzahl der erstatteten Fälle: TaxiBusfahrten *** c) Anzahl d. Gewährungen einer Wegstreckenentschädigung f. d. Nutzung privater PKW **** d) Anzahl der erstatteten Fahrscheine ***** 2011 / 2012 2012 / 2013 2013 / 2014 2014 / 2015 2015 / 2016 519 500 512 506 487 496 446 458 459 443 19 38 40 46 44 0 2 0 24 0 4 0 22 0 4 0 6 0 1 0 4 0 1 0 17 3 4 2 4 1 0 0 3 1 6 * Freifahrtberechtigte sind Schüler, die die nächstgelegene Schule besuchen und deren Schulweg länger als 5 km ist. Ebenso Schüler, deren Schulweg kürzer als 5 km, aber besonders gefährlich ist. ** Nichtfreifahrtberechtigte sind Schüler, deren Schulweg weniger als 5 km beträgt und nicht besonders gefährlich ist. *** TaxiBusse werden dann eingesetzt, wenn andere öffentliche Verkehrsmittel nicht zur Verfügung stehen. Pro Fahrt wird ein Aufschlag in Höhe von 1 € erhoben. **** Schüler, denen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich oder nicht zumutbar ist, sind antragsberechtigt. ***** Schüler, die nicht freifahrtberechtigt sind u. kein Schülerticket besitzen, haben Anspruch auf Fahrkostenerstattung zu ihrer Praktikumsstelle. III. Lernmittelfreiheit Anzahl der berechtigten Schüler* Anzahl der Befreiungen nach SGB XII Anzahl der Befreiungen nach SGB II Anzahl der Befreiungen nach Asylbewerberleistungsgesetz 2011 / 2012 2012 / 2013 2013 / 2014 2014 / 2015 2015 / 2016 770 0 2 0 764 1 1 0 736 0 1 0 713 0 1 0 755 0 1 0 * Die Lernmittelfreiheit gilt nicht für Schüler, die ein Arbeitsentgelt, eine Ausbildungsvergütung oder andere Leistungen zur Beschaffung von Lernmitteln, z.B. BAföG erhalten. 225 Erläuterungen zur Investitionstätigkeit Maßnahme: I231022600 VG > 410 Euro Produkt: 03023102 Berufskolleg Eifel Zeile Sachkonto 26 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. 7831000 Ausz. Erw. Vermögensg. > 410 Euro HH 2017 HH 2018 FP 2019 FP 2020 FP 2021 ‐12.000 ‐8.000 ‐8.000 ‐8.000 ‐8.000 ‐12.000 ‐8.000 ‐8.000 ‐8.000 ‐8.000 Der vorgenannte Ansatz dient im Wesentlichen der Ersatzbeschaffung von Möbeln. Maßnahme: I231022601 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel > 410 Euro Produkt: 03023102 Berufskolleg Eifel Zeile Sachkonto 26 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. 7831000 Ausz. Erw. Vermögensg. > 410 Euro HH 2017 HH 2018 FP 2019 FP 2020 FP 2021 0 ‐28.000 ‐28.000 ‐28.000 ‐28.000 0 ‐28.000 ‐28.000 ‐28.000 ‐28.000 Budgetierter Ansatz Der vorgenannte Ansatz dient im Haushaltsjahr 2018 im Wesentlichen der Erneuerung von zwei EDVRäumen sowie der Beschaffung von Einrichtungsgegenständen eines Biologieraums. Soweit die Durchführung der o.g. Maßnahmen andere Auszahlungen oder Aufwendungen verursacht (z.B. Baukosten), ist diese nur zulässig, wenn auch Mittel für die zusätzlichen Auszahlungen oder Aufwendungen veranschlagt sind. Folgekostenberechnung p.a.: Kalkulatorische Abschreibung Kalkulatorische Zinsen 1.866 € 560 € Maßnahme: I231022631 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel < 410 Produkt: 03023102 Berufskolleg Eifel Zeile Sachkonto 26 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. 7832101 Ausz. Erw. Lehr‐ u. Unterrichtsmittel < 410 Euro HH 2017 HH 2018 FP 2019 FP 2020 FP 2021 ‐50.000 ‐27.000 ‐27.000 ‐27.000 ‐27.000 ‐50.000 ‐27.000 ‐27.000 ‐27.000 ‐27.000 Budgetierter Ansatz Der vorgenannte Ansatz dient im Wesentlichen der Beschaffung von Einrichtungsgegenständen und beruht auf Erfahrungswerten der Vorjahre. 226 Budget 400 400 004 227 228 Produkt: 221 01 - Hans-Verbeek-Schule Produktbereich: 030 Schulträgeraufgaben Budget: 400 400 004 Hans-Verbeek-Schule Gremium: Ausschuss für Bildung und Inklusion Verantwortlich: Frau Gabriele Schmitz Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Die Hans-Verbeek-Schule ist eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung. Schuleinzugsbereich ist der Altkreis Euskirchen. Ziel und Aufgabe ist die sonderpädagogische Förderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit dem Förderbedarf Geistige Entwicklung. Sie unterstützt diese Schülerinnen und Schüler in dem Prozess, ein selbstbestimmtes Leben in sozialer Integration zu führen. Der Kreis ist als Schulträger zur Bereitstellung von nichtlehrendem Personal (Schulsekretärin und Schulhausmeister) sowie der sächlichen und finanziellen Voraussetzungen für die Beschulung von geistigbehinderten (teilweise schwerstmehrfachbehinderten) Schüler/innen verpflichtet. Er hat darüber hinaus auf freiwilliger Basis Pflege- und Betreuungskräfte, eine Logopädin, einen Krankengymnasten sowie Küchenpersonal eingestellt. Auftragsgrundlage: Schulgesetz, Nebengesetze, Ausführungsvorschriften, Entscheidungen des Schulträgers Strategische Ziele: Ziel ist es, die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu Selbstverwirklichung und sozialer Integration zu führen. Zielgruppen: Schülerinnen und Schüler der Schule sowie deren Erziehungsberechtigte 229 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 030 030221 03022101 Bezeichnung 01 Schulträgeraufgaben Sonderschulen Hans-Verbeek-Schule Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 1.220,00 2.600 2.600 2.600 2.600 2.600 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 37.668,50 24.200 38.000 38.000 38.000 38.000 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 13.653,87 13.600 28.700 28.700 28.700 28.700 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 52.662,37 40.400 69.300 69.300 69.300 69.300 11 - Personalaufwendungen 191.908,15 199.800 197.800 199.800 201.800 203.800 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 429.760,67 484.600 484.900 484.900 484.900 484.900 14 - Bilanzielle Abschreibungen 6.700 6.000 5.500 5.500 5.500 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 15.207,23 17.100 19.800 19.800 19.800 19.800 17 = Ordentliche Aufwendungen 636.876,05 708.200 708.500 710.000 712.000 714.000 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) -584.213,68 -667.800 -639.200 -640.700 -642.700 -644.700 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) -584.213,68 -667.800 -639.200 -640.700 -642.700 -644.700 -584.213,68 -667.800 -639.200 -640.700 -642.700 -644.700 1.294,73 397.200 388.400 401.200 405.400 413.000 -585.508,41 -1.065.000 -1.027.600 -1.041.900 -1.048.100 -1.057.700 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 230 120,00 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 030 030221 03022101 Bezeichnung Schulträgeraufgaben Sonderschulen Hans-Verbeek-Schule Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 1.220,00 2.400 2.400 2.400 2.400 2.400 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 34.924,60 24.200 38.000 38.000 38.000 38.000 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 12.903,87 13.600 28.700 28.700 28.700 28.700 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 49.068,47 40.200 69.100 69.100 69.100 69.100 10 - Personalauszahlungen 190.437,88 199.800 197.800 199.800 201.800 203.800 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 429.939,04 484.600 484.900 484.900 484.900 484.900 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 10.356,99 12.100 13.400 13.400 13.400 13.400 630.733,91 696.500 696.100 698.100 700.100 702.100 -581.665,44 -656.300 -627.000 -629.000 -631.000 -633.000 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 20,00 2.000 2.000 10.000 5.830,14 16.000 15.000 15.000 15.000 15.000 5.830,14 16.000 25.000 15.000 15.000 15.000 -5.830,14 -14.000 -25.000 -15.000 -15.000 -15.000 231 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE Plan 2019 Plan 2020 2021 bisher bereitgest ellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE 600 I221011900 Veräußerung von beweglichem Anlagevermögen 600 19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 700 I221011910 Versicherungsleistungen 700 19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen I221012500 Hochbaumaßnahmen (allgemein) -10.000 -13.964 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen -10.000 -13.964 -4.000 -4.000 -4.000 -4.000 -8.668 -4.000 -4.000 -4.000 -4.000 -8.668 -4.000 -4.000 -19.766 -4.000 -4.000 -4.000 -4.000 -4.000 -4.000 I221012605 Erwerb von Lizenzen > 410 Euro -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -599 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -599 I221012600 VG > 410 Euro -3.000 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -3.000 I221012601 Lehr- u. Unterrichtsmittel > 410 Euro 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -1.165 -8.000 -1.165 -8.000 -19.766 -6.344 I221012620 VG < 410 Euro -6.344 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -593 -8.040 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -593 -8.040 I221012625 Erwerb von Lizenzen < 410 Euro -100 -1.000 -1.000 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -100 -1.000 -1.000 -933 -2.000 -933 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 I221012621 Lehr- u. Unterrichtsmittel < 410 E I221012630 VG < 410 (35 II GemHVO) 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I221012631 Lehr- u. Unterrichtsmittel < 410 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -3.040 -3.000 -3.040 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -964 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.933 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 -19.064 -964 -2.933 -19.064 Summe -5.830 -16.000 -25.000 -15.000 -15.000 -15.000 -79.042 Gesamtsumme -5.830 -16.000 -25.000 -15.000 -15.000 -15.000 -79.042 232 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 221 01 - Hans-Verbeek-Schule (Budget 400 400 004) Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440 HH 2017 HH 2018 18,2% 18,2% Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 0,0% 0,0% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 1,5% 1,8% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -5,56 -5,37 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 1,05 1,04 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,00 0,00 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen 233 221 01 – Hans-Verbeek-Schule (Budget 400 400 004 – Hans-Verbeek-Schule) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit In Zeile 2 des Ergebnisplans (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) handelt es sich im Wesentlichen um die Zuweisung des Landes (2.400 €) für die Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen (NRW Landesprogramm Kultur und Schule). Der Eigenanteil des Kreises beträgt 20%. Der korrespondierende Aufwandsansatz ist in Zeile 13 (SK 5281026) veranschlagt. In Zeile 5 des Ergebnisplans (Privatrechtliche Leistungsentgelte) ist die Beteiligung der Schüler an den Kosten der Verpflegung mit 38.000 € nachgewiesen. Zeile 6 des Ergebnisplans (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) enthält: Zeile 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 4480000 Erträge aus Kostenerst. Bund 4481001 Kostenerstattungen vom Land (Schulwanderungen und 4481003 Erträge aus Kostenerst. Land (Aus‐u.Fortbil.staatl 4484000 Kostenerst. so. öffentl. Ber. 4484002 Kostenerst. Logopädie und Krankengymnastik Summe SK 4480000 Dem hier veranschlagten Ertrag in Höhe von Bundesfreiwilligendienstleistende in Zeile 11 gegenüber. 2017 2018 ‐12.000 ‐27.000 0 0 ‐1.600 ‐1.700 0 0 0 0 ‐13.600 ‐28.700 27.000 € steht Diff. 2018/2017 ‐ 15.000 + 0 ‐ 100 + 0 + 0 ‐ 15.100 Personalaufwand für SK 4481003 Der Ansatz enthält die zweckgebundene Erstattung der Aus- und Fortbildung für staatliche Lehrkräfte (1.700 €). Gemäß Rd.Erl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW vom Januar 2004 erhalten die Schulen zur Finanzierung der Fortbildungsaktivitäten ein Fortbildungsbudget. Der korrespondierende Aufwandsansatz ist in Zeile 13 (SK 5291003) veranschlagt. Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält: Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen 5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen 5271000 Lernmittel nach Lernmittelfreiheitsgesetz 5281000 Sachkosten 5281011 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel 5281026 Sachkosten (Landesprogramm Kultur und Schule) 5281027 Sachkosten (Schulveranstaltungen) 5281028 Sachkosten (Verpflegung) 5281054 Sachkosten (Inhouse‐Beschulung) 5291001 Schülerbeförderungskosten 5291002 Schulwanderungen und ‐fahrten 5291003 Aus‐ u. Fortb. staatl. Lehrkr. 5291004 Entschädigung Freiwilliges Soziales Jahr Summe 234 2017 2018 8.800 11.800 3.800 3.900 8.000 8.000 10.000 10.000 3.100 3.100 1.500 10.000 61.600 50.000 1.900 1.900 361.100 361.100 0 0 1.600 1.700 23.200 23.400 484.600 484.900 Diff. 2018/2017 + 3.000 + 100 + 0 + 0 + 0 + 8.500 ‐ 11.600 + 0 + 0 + 0 + 100 + 200 + 300 SK 5255000 Die Erhöhung des Ansatzes um 3.000 € ist u.a. begründet durch zusätzlich eingeplante Reparaturkosten. SK 5271000 Nach § 96 Schulgesetz (SchulG) werden den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen und Ersatzschulen (nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils der Schule) eingeführte Lernmittel gemäß § 30 SchulG zum befristeten Gebrauch überlassen. Der Eigenanteil wird durch den Anteil bestimmt, bis zu dem die Eltern verpflichtet sind, Lernmittel nach Entscheidung der Schule auf eigene Kosten zu beschaffen. Seit dem Schuljahr 2008/2009 beträgt die Eigenleistung nur 1/3 des Durchschnittswertes. Demzufolge beträgt der Kreisanteil 2/3 des Durchschnittsbetrages. Auf dieser Grundlage ergibt sich für das Haushaltsjahr 2018 ein Aufwandsansatz in Höhe von 3.900 €. SK 5281000 Hier ist u.a. ein Betrag in Höhe von 6.600 € für die im Rahmen der Ausgabe der Schulverpflegung erforderliche Hilfskraft eingeplant. SK 5281027 Der Aufwandsansatz Schulveranstaltungen beinhaltet ca. 800 € für das Schulschwimmen, 9.400 € für therapeutisches Reiten und einen Anteil freiwilliger Leistungen von 762 € (für 127 Schüler je 6 €). Im Rahmen der Veränderungsliste muss eine Erhöhung des Ansatzes auf 11.000 € vorgenommen werden. SK 5281028 Die Ansatzermittlung erfolgt auf der Grundlage der zu verpflegenden Schüler, dem zu zahlenden Kostenbeitrag für ein Mittagessen sowie der Anzahl der Essenstage, die jedes Jahr unterschiedlich sind. Aufgrund dieser Berechnungsgrundlagen vermindert sich der Bedarf für 2018 gegenüber dem Vorjahr auf 50.000 €. SK 5281054 Der Kreistag hat am 20.06.2007 (V 321/2007) die Bildung eines Teilstandortes der Hans-VerbeekSchule im Heilpädagogischen Eingliederungszentrum in Bürvenich zum Zwecke der InhouseBeschulung beschlossen. SK 5291004 Mit dem DRK-Kreisverband Köln e.V. besteht seit 2006 ein Rahmenvertrag über die Gestellung von jungen Menschen im Rahmen des „Freiwilligen Sozialen Jahres“ (FSJ). Die FSJ'ler unterstützen gemeinsam mit den Bundesfreiwilligendienstleistenden sowie mit Praktikanten die in Trägerschaft des Kreises stehenden Pflege- und Betreuungskräfte. Ziel ist es, dass für jede Klasse mindestens eine Pflege- und Betreuungskraft zur Verfügung steht. Für 2018 werden u.a. Mittel für den Einsatz von nur noch 3 FSJ´lern eingeplant. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche 5811010 ILB Druckerei Summe 2017 2018 1.100 1.200 600 600 341.000 339.900 13.100 6.200 41.400 40.500 0 0 397.200 388.400 Diff. 2018/2017 + 100 + 0 ‐ 1.100 ‐ 6.900 ‐ 900 + 0 ‐ 8.800 235 Kennzahlen I. Anzahl der Schülerinnen und Schüler am 15.10. Anzahl Prognose Schulentwicklungsplan 2010 Differenz 2012 126 2013 122 2014 121 2015 118 2016 127 144 - 18 139 - 17 136 - 15 128 - 10 124 +3 221 01: Schülerzahlen Hans‐Verbeek‐Schule am 15.10. 160 140 120 100 80 60 133 135 118 118 126 114 103 104 106 145 146 148 140 128 126 122 121 127 118 40 20 0 II. Schülerspezialverkehr Anzahl der gefahrenen km 2011 / 2012 2012 / 2013 2013 / 2014 2014 / 2015 2015 / 2016 132.060 133.120 133.180 134.200 133.900 2012 2013 2014 2015 2016 0 5 77 29 0 37 39 35 0 30 30 36 0 20 36 36 0 43 37 7 2015 2016 III. Zivildienstleistende, FSJ, Praktikanten a) Anzahl der Monate der Zivildienstleistenden b) Anzahl der Monate der Bundesfreiwilligendienstleistenden c) Anzahl der Monate des Freiw. Sozialen Jahrs (FSJ) d) Anzahl der Monate der Praktikanten IV. Schulverpflegung 2012 a) Anzahl der teilnehmenden Schüler davon: a) Befreiungen nach SGB XII b) Befreiungen nach SGB II c) Befreiungen nach AsylbewerberleistungsG d) Zuschuss aus B+T (neu ab 2016) b) Anzahl der ausgeteilten Essen 236 2013 2014 106 13 13 0 103 17 2 0 100 16 9 1 95 19 10 1 15.900 15.450 15.000 14.250 106 17 10 1 14 15.900 Kosten der Essensbeschaffung und Personalkosten (ohne Bewirtschaftung, Kapitalkosten etc.) 2012 2013 2014 c) Kosten je Essen für den Kreis 2,39 3,34 3,38 d) Kosten je Essen für die Eltern 2,87 2,93 3,00 2015 3,66 3,00 2016 3,21 3,10 V. Logopädie und Krankengymnastik a) Anzahl der Behandlungen 1. Krankengymnastik 2. Logopädie 2012 2013 2014 2015 2016 593 364 600 349 508 362 70 0 0 0 237 Erläuterungen zur Investitionstätigkeit Maßnahme: I221012600 VG > 410 Euro Produkt: 03022101 Hans‐Verbeek‐Schule Zeile Sachkonto 26 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. 7831000 Ausz. Erw. Vermögensg. > 410 Euro HH 2017 HH 2018 FP 2019 FP 2020 FP 2021 ‐3.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐3.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 Budgetierter Ansatz Der vorgenannte Ansatz wird zur Beschaffung einer Wickelliege sowie einer Wäschemangel benötigt. Soweit die Durchführung der o.g. Maßnahmen andere Auszahlungen oder Aufwendungen verursacht (z.B. Baukosten), ist diese nur zulässig, wenn auch Mittel für die zusätzlichen Auszahlungen oder Aufwendungen veranschlagt sind. Folgekostenberechnung p.a.: Kalkulatorische Abschreibung Kalkulatorische Zinsen 320 € 80 € Maßnahme: I221012601 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel > 410 Euro Produkt: 03022101 Hans‐Verbeek‐Schule Zeile Sachkonto 26 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. 7831000 Ausz. Erw. Vermögensg. > 410 Euro HH 2017 HH 2018 FP 2019 FP 2020 FP 2021 ‐8.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐8.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 Für das Haushaltsjahr 2018 ist die Beschaffung von zwei iPads, einer Outdoor-Nestschaukel sowie einer Küchenzeile vorgesehen. Folgekostenberechnung p.a.: Abschreibung ./. Sonderpostenauflösung Kalkulatorische Zinsen 238 530 € 80 € Budget 400 400 005 239 240 Produkt: 221 02 - St.-Nikolaus-Schule Produktbereich: 030 Schulträgeraufgaben Budget: 400 400 005 St.-Nikolaus-Schule Gremium: Ausschuss für Bildung und Inklusion Verantwortlich: Frau Andrea Luxenburger-Schlösser Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Die St.-Nikolaus-Schule ist eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung. Schuleinzugsbereich ist der Altkreis Schleiden. Ziel und Aufgabe ist die sonderpädagogische Förderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit dem Förderbedarf Geistige Entwicklung. Sie unterstützt diese Schülerinnen und Schüler in dem Prozess, ein selbstbestimmtes Leben in sozialer Integration zu führen. Der Kreis ist als Schulträger zur Bereitstellung von nichtlehrendem Personal (Schulsekretärin und Schulhausmeister) sowie der sächlichen und finanziellen Voraussetzungen für die Beschulung von geistigbehinderten (teilweise schwerstmehrfachbehinderten) Schüler/innen verpflichtet. Er hat darüber hinaus auf freiwilliger Basis Pflege- und Betreuungskräfte, eine Logopädin, einen Krankengymnasten sowie Küchenpersonal eingestellt. Auftragsgrundlage: Schulgesetz, Nebengesetze, Ausführungsvorschriften, Entscheidungen des Schulträgers Strategische Ziele: Ziel ist es, die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu Selbstverwirklichung und sozialer Integration zu führen. Zielgruppen: Schülerinnen und Schüler der Schule sowie deren Erziehungsberechtigte 241 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 030 030221 03022102 Bezeichnung 01 Schulträgeraufgaben Sonderschulen St. Nikolaus-Schule Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 500 1.600 1.600 1.600 1.600 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 21.773,65 16.800 21.700 21.700 21.700 21.700 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 11.437,24 12.000 11.600 11.600 11.600 11.600 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 33.510,89 29.300 34.900 34.900 34.900 34.900 11 - Personalaufwendungen 129.515,62 124.300 114.500 115.600 116.800 118.100 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 351.138,55 410.100 403.400 403.400 403.400 403.400 14 - Bilanzielle Abschreibungen 12.500 13.500 9.500 9.000 9.000 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 9.811,33 15.200 18.700 18.700 18.700 18.700 17 = Ordentliche Aufwendungen 490.465,50 562.100 550.100 547.200 547.900 549.200 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) -456.954,61 -532.800 -515.200 -512.300 -513.000 -514.300 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) -456.954,61 -532.800 -515.200 -512.300 -513.000 -514.300 -456.954,61 -532.800 -515.200 -512.300 -513.000 -514.300 1.294,73 320.900 305.100 315.500 318.500 324.600 -458.249,34 -853.700 -820.300 -827.800 -831.500 -838.900 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 242 300,00 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 030 030221 03022102 Bezeichnung Schulträgeraufgaben Sonderschulen St. Nikolaus-Schule Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 1.200 1.200 1.200 1.200 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 23.055,10 16.800 21.700 21.700 21.700 21.700 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 10.976,96 12.000 11.600 11.600 11.600 11.600 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 34.032,06 28.800 34.500 34.500 34.500 34.500 10 - Personalauszahlungen 125.640,53 124.300 114.500 115.600 116.800 118.100 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 349.123,09 410.100 403.400 403.400 403.400 403.400 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 7.623,78 8.200 8.500 8.500 8.500 8.500 482.387,40 542.600 526.400 527.500 528.700 530.000 -448.355,34 -513.800 -491.900 -493.000 -494.200 -495.500 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 15.500 15.500 24.000 3.432,18 11.000 16.000 16.000 16.000 16.000 3.432,18 35.000 16.000 16.000 16.000 16.000 -3.432,18 -19.500 -16.000 -16.000 -16.000 -16.000 243 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE Plan 2019 Plan 2020 2021 bisher bereitgest ellt (bis VJ) OBERHALB DER WERTGRENZE -2.870 I221022501 Hochbaumaßnahmen (Erw. St. Nikolaus-Sch) -2.870 12800 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -12.908 I221022602 VG > 410 Euro (Einrichtung Erweiterung) -12.908 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. Summe -15.778 UNTERHALB DER WERTGRENZE -24.000 I221022500 Hochbaumaßnahmen (allgemein) -24.000 13.500 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 13.500 -24.000 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen -24.000 I221022600 VG > 410 Euro 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I221022601 Lehr- und Unterrichtsmittel > 410 Euro 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -572 -2.000 -2.000 -572 -2.000 -2.000 -845 -4.000 -845 -4.000 -4.000 -4.000 -4.000 -4.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -11.935 -4.000 -4.000 -4.000 -4.000 -42.268 -11.935 -42.268 I221022605 Erwerb von Lizenzen > 410 Euro -500 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -500 -1.895 I221022620 VG < 410 Euro -1.895 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -24.701 I221022621 Lehr- u. Unterrichtsmittel < 410 E -24.701 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I221022625 Erwerb von Lizenzen < 410 Euro -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -6.917 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -6.917 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 -2.829 -6.000 -6.000 -6.000 -6.000 -12.224 -1.000 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -1.000 I221022630 VG < 410 (35 II GemHVO) 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I221022631 Lehr- u. Unterrichtsmittel < 410 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -442 -2.000 -442 -2.000 -1.573 -4.000 -1.573 -4.000 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 -6.000 -6.000 -6.000 -6.000 -2.829 -12.224 Summe -3.432 -35.000 -16.000 -16.000 -16.000 -16.000 -127.268 Gesamtsumme -3.432 -35.000 -16.000 -16.000 -16.000 -16.000 -143.046 244 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 221 02 - St. Nikolaus-Schule (Budget 400 400 005) Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440 HH 2017 HH 2018 14,2% 13,6% Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 0,0% 0,0% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 1,7% 2,2% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -4,46 -4,28 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 0,66 0,61 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,00 0,00 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen 245 221 02 – St. Nikolaus-Schule (Budget 400 400 005 – St. Nikolaus-Schule) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit In Zeile 2 des Ergebnisplans (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) handelt es sich im Wesentlichen um die Zuweisung des Landes (1.200 €) für die Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen (NRW Landesprogramm Kultur und Schule). Der Eigenanteil des Kreises beträgt 20%. Der korrespondierende Aufwandsansatz ist in Zeile 13 (SK 5281026) veranschlagt. In Zeile 5 des Ergebnisplans (Privatrechtliche Leistungsentgelte) ist die Beteiligung der Schüler an den Kosten der Verpflegung mit 21.700 € nachgewiesen. Zeile 6 des Ergebnisplans (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) enthält: Zeile 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 4480000 Erträge aus Kostenerst. Bund 4481003 Erträge aus Kostenerst. Land (Aus‐u.Fortbil.staatl 4484000 Kostenerst. so. öffentl. Ber. 4484002 Kostenerst. Logopädie und Krankengymnastik Summe 2017 2018 0 0 ‐3.600 ‐1.200 0 0 ‐8.400 ‐10.400 ‐12.000 ‐11.600 Diff. 2018/2017 + 0 + 2.400 + 0 ‐ 2.000 + 400 SK 4481003 Der Ansatz enthält die zweckgebundene Erstattung der Aus- und Fortbildung für staatliche Lehrkräfte. Gemäß Rd.Erl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW vom Januar 2004 erhalten die Schulen zur Finanzierung der Fortbildungsaktivitäten ein Fortbildungsbudget. Der korrespondierende Aufwandsansatz ist in Zeile 13 (SK 5291003) veranschlagt. SK 4484002 In 2018 ist der Ansatz zu erhöhen, weil die Verträge mit den Krankenkassen angepasst wurden. Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält: Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen 5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen 5271000 Lernmittel nach Lernmittelfreiheitsgesetz 5281000 Sachkosten 5281011 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel 5281026 Sachkosten (Landesprogramm Kultur und Schule) 5281027 Sachkosten (Schulveranstaltungen) 5281028 Sachkosten (Verpflegung) 5291001 Schülerbeförderungskosten 5291003 Aus‐ u. Fortb. staatl. Lehrkr. 5291004 Entschädigung Freiwilliges Soziales Jahr Summe 2017 2018 2.300 5.300 2.600 2.600 3.100 3.300 6.200 6.100 0 1.600 13.700 13.700 39.500 30.000 285.000 285.000 1.200 3.600 54.100 54.600 410.100 403.400 Diff. 2018/2017 + 3.000 + 0 + 200 ‐ 100 + 1.600 + 0 ‐ 9.500 + 0 ‐ 2.400 + 500 ‐ 6.700 SK 5255000 Der Aufwandsansatz beinhaltet 4.300 € für IT-Wartungen und eine Pauschale von 1.000 € für Reparaturen. SK 5271000 Nach § 96 Schulgesetz (SchulG) werden den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen und Ersatzschulen (nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils der Schule) eingeführte Lernmittel gemäß § 30 SchulG zum befristeten Gebrauch überlassen. Der Eigenanteil wird 246 durch den Anteil bestimmt, bis zu dem die Eltern verpflichtet sind, Lernmittel nach Entscheidung der Schule auf eigene Kosten zu beschaffen. Seit dem Schuljahr 2008/2009 beträgt die Eigenleistung 1/3 des Durchschnittwertes. Der Kreisanteil beträgt folglich 2/3 des Durchschnittbetrages. Auf dieser Grundlage ergibt sich für das Haushaltsjahr 2018 ein Aufwandsansatz in Höhe von 2.600 €. SK 5281027 Der Aufwandsansatz Schulveranstaltungen beinhaltet u.a. Aufwendungen für das Schulschwimmen (2.400 €) sowie für das therapeutische Reiten einschl. Fahrtkosten (10.800 €). Ebenfalls enthalten ist ein Anteil freiwilliger Leistungen in Höhe von 6 € je Schüler, der bei einer Schülerzahl von 78 einem Betrag von 468 € entspricht. SK 5281028 Die Ansatzermittlung erfolgt auf der Grundlage der zu verpflegenden Schüler, dem zu zahlenden Kostenbeitrag für ein Mittagessen sowie der Anzahl der Essenstage, die jedes Jahr unterschiedlich sind. Aufgrund dieser Berechnungsgrundlagen vermindert sich der Bedarf für 2018 gegenüber dem Vorjahr auf 30.000 €. SK 5291004 Mit dem DRK-Kreisverband Köln e.V. wurde 2006 ein Rahmenvertrag über die Gestellung von jungen Menschen im Rahmen des „Freiwilligen Sozialen Jahres“ (FSJ) abgeschlossen. Die FSJ'ler unterstützen die in Trägerschaft des Kreises stehenden Pflege- und Betreuungskräfte. Ziel ist, dass jeder Klasse eine Pflege- und Betreuungskraft zur Verfügung steht. Im Jahr 2018 werden voraussichtlich 7 FSJ´ler an der Schule eingesetzt. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche Summe 2017 2018 1.100 1.200 400 400 281.600 277.100 9.900 2.400 27.900 24.000 320.900 305.100 Diff. 2018/2017 + 100 + 0 ‐ 4.500 ‐ 7.500 ‐ 3.900 ‐ 15.800 247 Kennzahlen I. Anzahl der Schülerinnen und Schüler am 15.10. Anzahl 2012 83 2013 85 2014 81 2015 81 2016 78 83 +0 80 +5 79 +2 70 + 11 68 + 10 Prognose Schulentwicklungsplan 2010 Differenz 221 02: Schülerzahlen St. Nikolaus‐Schule am 15.10. 100 90 80 70 60 50 40 30 20 48 56 64 72 73 77 72 79 76 77 80 85 82 87 83 85 81 81 78 10 0 II. Schülerspezialverkehr 2011 / 2012 Anzahl der gefahrenen km 2012 / 2013 2013 / 2014 2014 / 2015 2015 / 2016 131.130 136.608 135.700 135.700 136.400 III. Zivildienstleistende, FSJ, Praktikanten a) Anzahl der Monate der Zivildienstleistenden b) Anzahl der Monate der Bundesfreiwilligendienstleistenden c) Anzahl der Monate des Freiw. Sozialen Jahrs (FSJ) d) Anzahl der Monate der Praktikanten 2012 2013 2014 2015 2016 0 5 65 0 0 0 78 0 0 0 82 0 0 0 72 0 0 0 72 0 2015 2016 IV. Schulverpflegung 2012 a) Anzahl der teilnehmenden Schüler davon: a) Befreiungen nach SGB XII b) Befreiungen nach SGB II c) Befreiungen nach AsylbewerberleistungsG d) Zuschuss aus B+T (neu ab 2016) b) Anzahl der ausgeteilten Essen 248 2013 2014 63 14 9 0 63 13 10 0 61 13 7 0 63 16 6 1 9.450 9.450 9.150 9.450 59 15 6 1 5 8.850 c) Kosten der Essensbeschaffung und Personalkosten (ohne Bewirtschaftung, Kapitalkosten etc.) 2012 2013 2014 2015 c1) Kosten je Essen für den Kreis 5,71 6,31 6,48 6,05 c2) Kosten je Essen für die Eltern 2,87 2,93 3,00 3,00 2016 6,57 3,10 V. Logopädie und Krankengymnastik Anzahl der Behandlungen: 1. Krankengymnastik 2. Logopädie 2012 2013 2014 2015 2016 560 709 414 633 393 675 56 677 0 645 249 Erläuterungen zur Investitionstätigkeit Maßnahme: I221022601 Lehr‐ und Unterrichtsmittel > 410 Euro Produkt: 03022102 St. Nikolaus‐Schule Zeile Sachkonto 26 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. 7831000 Ausz. Erw. Vermögensg. > 410 Euro HH 2017 HH 2018 FP 2019 FP 2020 FP 2021 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 Budgetierter Ansatz Der vorgenannte Ansatz wird zur Beschaffung einer Hockertreppe, eines Gehbarrens sowie eines Testkoffers benötigt. Soweit die Durchführung der o.g. Maßnahmen andere Auszahlungen oder Aufwendungen verursacht (z.B. Baukosten), ist diese nur zulässig, wenn auch Mittel für die zusätzlichen Auszahlungen oder Aufwendungen veranschlagt sind. Folgekostenberechnung p.a.: Kalkulatorische Abschreibung Kalkulatorische Zinsen 320 € 80 € Maßnahme: I221022631 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel < 410 Produkt: 03022102 St. Nikolaus‐Schule Zeile Sachkonto 26 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. 7832101 Ausz. Erw. Lehr‐ u. Unterrichtsmittel < 410 Euro HH 2017 HH 2018 FP 2019 FP 2020 FP 2021 ‐4.000 ‐6.000 ‐6.000 ‐6.000 ‐6.000 ‐4.000 ‐6.000 ‐6.000 ‐6.000 ‐6.000 Der vorgenannte Ansatz beruht auf Erfahrungswerten der Vorjahre und dient im Wesentlichen Ersatzbeschaffungen. 250 Budget 400 400 006 251 252 Produkt: 221 05 - Matthias-Hagen-Schule Produktbereich: 030 Schulträgeraufgaben Budget: 400 400 006 Matthias-Hagen-Schule Gremium: Ausschuss für Bildung und Inklusion Verantwortlich: Herr Jan Schütz Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Gemäß Beschluss des Kreistages vom 09.04.2014 hat der Kreis Euskirchen mit Wirkung vom 01.08.2015 die bisher in Trägerschaft der Kreisstadt Euskirchen stehende Förderschule Matthias-Hagen-Schule in Euskirchen übernommen. Es handelt sich um eine Förderschule im Verbund für Schülerinnen und Schülern mit Lern- und Entwicklungsstörungen im Bereich der Primarstufe und der Sekundarstufe I mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung. Schuleinzugsbereiche sind die Städte Euskirchen und Bad Münstereifel sowie die Gemeinde Weilerswist. Aber auch Schülerinnen und Schüler aus dem gesamten Kreisgebiet mit festgestelltem Intensivförderbedarf im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung können nach erfolgter Auflösung der Don-Bosco-Schule seit dem Schuljahr 2015/16 an dieser Schule gefördert werden. Der Kreis ist als Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen (§ 79 SchulG NRW). Im Primarbereich ist das Förderschulzentrum Nord als Offene Ganztagsschule konzipiert. Für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I werden Betreuungsangebote aus dem Programm "Geld oder Stellen" angeboten. Auftragsgrundlage: Schulgesetz NRW, Nebengesetze, Verordnungen und Ausführungsvorschriften, Kreistagsbeschlüsse, Entscheidungen der Verwaltungsleitung Strategische Ziele: Schülerinnen und Schüler, die erhebliche Beeinträchtigungen im Lernen, in der Sprache sowie in der emotionalen und sozialen Entwicklung aufweisen, bedürfen sonderpädagogischer Unterstützung. Sonderpädagogische Förderung findet in der Regel in der allgemeinen Schule statt. Die Eltern können abweichend hiervon die Förderschule wählen. Die sonderpädagogische Förderung hat das Ziel, die Schülerinnen und Schüler zu den im Schulgesetz und in der Ausbildungsordnung vorgesehenen Abschlüssen zu führen. Für den Unterricht gelten grundsätzlich die Unterrichtsvorgaben für die allgemeine Schule sowie die Richtlinien für die einzelnen Förderschwerpunkte. An der Förderschule kann neben dem Förderschulabschluss "Lernen" auch der Hauptschulabschluss erworben werden. Zielgruppen: Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung sowie deren Erziehungsberechtigte, Lehrerinnen und Lehrer. 253 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 030 030221 03022105 Bezeichnung 01 Schulträgeraufgaben Sonderschulen Matthias-Hagen-Schule Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 63.104,00 122.000 130.700 130.700 130.700 130.700 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 8.728,00 4.600 6.500 6.500 6.500 6.500 06 07 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 6.818,57 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 + Sonstige ordentliche Erträge 1.998,05 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 80.648,62 127.600 138.200 138.200 138.200 138.200 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 64.782,01 62.200 64.000 64.600 65.400 66.000 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 287.076,36 264.800 267.700 267.700 267.700 267.700 25.000 10.000 9.500 8.000 15 - Transferaufwendungen 8.000 138.874,74 145.100 170.700 170.700 170.700 170.700 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 390.623,35 429.400 439.900 439.900 439.900 439.900 17 = Ordentliche Aufwendungen 881.356,46 926.500 952.300 952.400 951.700 952.300 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) -800.707,84 -798.900 -814.100 -814.200 -813.500 -814.100 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) -800.707,84 -798.900 -814.100 -814.200 -813.500 -814.100 -800.707,84 -798.900 -814.100 -814.200 -813.500 -814.100 1.294,73 25.800 18.000 18.300 18.700 18.800 -802.002,57 -824.700 -832.100 -832.500 -832.200 -832.900 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 254 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 030 030221 03022105 Bezeichnung Schulträgeraufgaben Sonderschulen Matthias-Hagen-Schule Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 63.104,00 64.000 83.400 83.400 83.400 83.400 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 8.728,00 4.600 6.500 6.500 6.500 6.500 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 800,00 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 74.580,05 69.600 90.900 90.900 90.900 90.900 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 59.082,94 62.200 64.000 64.600 65.400 66.000 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 345.308,53 264.800 268.200 268.200 268.200 268.200 14 15 - Transferauszahlungen 174.439,80 145.100 170.700 170.700 170.700 170.700 - Sonstige Auszahlungen 419.727,08 426.400 428.400 428.400 428.400 428.400 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 998.558,35 898.500 931.300 931.900 932.700 933.300 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) -923.978,30 -828.900 -840.400 -841.000 -841.800 -842.400 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 6.751,57 8.000 13.000 13.000 13.000 13.000 6.751,57 8.000 13.000 13.000 13.000 13.000 -6.701,57 -8.000 -13.000 -13.000 -13.000 -13.000 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 1.948,05 50,00 50,00 255 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE Plan 2019 Plan 2020 2021 bisher bereitgest ellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE I221051900 Veräußerung von beweglichem Anlagevermögen 19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 50 50 50 50 I221052600 VG > 410 Euro -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -68.685 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -68.685 -1.000 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -1.000 I221052601 Lehr- u. Unterrichtsmittel > 410 Euro 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -4.459 -4.000 -8.459 -4.459 -4.000 -8.459 I221052625 Erwerb von Lizenzen < 410 Euro -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -4.000 -4.000 -4.000 -4.000 -69.528 -4.000 -4.000 -4.000 -4.000 -69.528 -6.000 -6.000 -5.293 -6.000 -6.000 -6.000 -6.000 -6.000 -6.000 I221052630 VG < 410 (35 II GemHVO) 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I221052631 Lehr- u. Unterrichtsmittel < 410 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -2.293 -3.000 -2.293 -3.000 -5.293 Summe -6.702 -8.000 -13.000 -13.000 -13.000 -13.000 -151.914 Gesamtsumme -6.702 -8.000 -13.000 -13.000 -13.000 -13.000 -151.914 256 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 221 05 - Matthias-Hagen-Schule (Budget 400 400 006) Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440 HH 2017 HH 2018 6,7% 6,7% Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 15,2% 17,6% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 45,1% 45,3% -4,31 -4,35 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 0,33 0,34 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,76 0,89 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen Teilergebnis je Einwohner (€/EW) 257 221 05 – Matthias-Hagen-Schule (Budget 400 400 006 – Matthias-Hagen-Schule) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit Der Kreistag hat am 09.04.2014 die Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule Matthias-Hagen durch den Kreis Euskirchen ab dem 01.08.2015 beschlossen (siehe hierzu V 108/2014). Die Matthias-Hagen-Schule und die am 01.08.2017 ebenfalls vom Kreis übernommene Stephanusschule (siehe Produkt 221 06) bilden eine eigene Einrichtung nach § 56 Abs. 4 KrO. Zeile 2 des Ergebnisplans (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) enthält: Kostenträger Sachkonto 0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule 4141008 Zuw. lfd Zwecke vom Land (Kultur und Schule) 0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule 0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule 0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule 0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule 0302210501 Offene Ganztagsschule Ergebnis 4141022 Zuw. lfd Zwecke vom Land (Sonst.Betreuungsangebote 4141023 Zuw. lfd. Zwecke vom Land (Geld oder Stelle) 4141100 Zuw. lfd Zwecke vom Land (Konsumtiver Anteil Schul 4161000 Ertr. Aufl. SoPo aus Zuwendung 4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land 2017 2018 Diff. 2018/2017 ‐2.400 ‐1.200 + 1.200 ‐6.500 ‐8.500 ‐ 2.000 ‐15.000 ‐15.900 ‐ 900 ‐55.500 ‐45.800 + 9.700 ‐2.500 ‐1.500 + 1.000 ‐40.100 ‐57.800 ‐ 17.700 ‐122.000 ‐130.700 ‐ 8.700 4141000 Die Matthias-Hagen-Schule war im Bereich der Primarstufe als Offene Ganztagsschule konzipiert. Der Kreis Euskirchen führt den Ganztagsbetrieb nach Übernahme der Trägerschaft im bisherigen Umfange fort. Ab dem 01.08. 2017 beträgt der Grundbetrag der Landeszuweisung pro Kind mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung 1.529,00 €. Bei Verzicht der Schule auf 0,1 Lehrerstellenzuschlag für den Ganztagsbetrieb erhöht sich dieser Grundbetrag um zusätzlich 535,00 € auf insgesamt 2.064,00 €. Auf dieser Basis wird der Landeszuschuss beantragt und bewilligt. Ab dem 01.08.2018 werden diese Beträge um jeweils 3 % jährlich erhöht. Ab dem 01.08.2018 beträgt der Förderbedarf dann 2.126,00 € pro Kind und Jahr, ab dem 01.08.2019 können wir von einem Fördersatz von 2.190 € ausgehen. 4141008 Hier handelt es sich um die Zuweisung des Landes für die Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen (NRW Landesprogramm Kultur und Schule). Der Eigenanteil des Kreises beträgt 20%. Der korrespondierende Aufwandsansatz ist in Zeile 13 (SK 5281026) veranschlagt. 4141022 Für Kinder der Primarstufe, die nicht an der OGS teilnehmen, werden an der Schule sonstige pädagogische Betreuungsangebote durchgeführt. Das Land gewährt hierzu einen Zuschuss in Form einer Betreuungspauschale in Höhe von 8.500 € je Schule und Jahr. Die Weiterleitung des Zuweisungsbetrages erfolgt in Zeile 15. Auf den Kreis Euskirchen entfällt kein Eigenanteil. 4141023 Das Land NRW gewährt aus dem Programm "Geld oder Stellen -SEK I - einen Zuschuss für Maßnahmen zur pädagogischen Übermittagsbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I. Maßnahmen werden in dem Umfang gefördert, in dem durch die Schule auf die Inanspruchnahme von Lehrerstellen aus dem Ganztagszuschlag verzichtet wird (Kapitalisierung von Lehrerstellen). Nach den aktuellen Förderrichtlinien erhalten Halbtagsförderschulen mit bis zu 300 258 Schülern bei Kapitalisierung von 0,3 Lehrerstellen einen Zuwendungsbetrag in Höhe von z.Zt. 15.910 € pro Schule. Das entspricht einem Förderbetrag von ca. 5.300 € je 0,1 Lehrerstelle). Die Weiterleitung des Zuweisungsbetrages erfolgt in Zeile 15. Auf den Kreis Euskirchen entfällt kein Eigenanteil. 4141100 Nach dem jährlichen GFG sind pauschale Zuweisungen zur Unterstützung der kommunalen Aufwendungen im Schulbereich durch das Land NRW vorgesehen. Diese Landesmittel können im Rahmen des § 30 SchVG für den Bau, die Modernisierung und Sanierung, den Erwerb, Miete und Leasing von Schulgebäuden sowie für die Einrichtung und Ausstattung von Schulgebäuden eingesetzt werden. Werden die Mittel für investive Zwecke verwandt, müssen in der Bilanz Sonderposten eingestellt und entsprechend der Nutzungsdauer aufgelöst werden. Beim Produkt 111 19 - Immobilienmanagement - sind für die Modernisierung und Sanierung der kreiseigenen Schulen entsprechende Mittel eingeplant. In dieser Höhe wird die Schul-/Bildungspauschale aufgelöst. Buchungstechnisch wird der Aufwand im Produkt 111 19 auf die einzelnen Schulprodukte verrechnet. Die Schul/Bildungspauschale wird zentral für diese Produkte bei 243 01 aufgelöst. Ausgenommen hiervon sind die auf die Produkte 221 05 (Matthias-Hagen Schule) und 221 06 (Stephanusschule) entfallenden Anteile, da es sich hierbei um eigene Einrichtungen nach § 56 Abs. 4 KrO handelt, für die eine differenzierte Umlage erhoben werden muss. Zeile 4 des Ergebnisplans (Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte): Kostenträger 0302210501 Offene Ganztagsschule 0302210501 Offene Ganztagsschule Ergebnis Sachkonto 4322001 Entgelte (Elternbeiträge) 4322004 Entgelte (Elternbeiträge Mittagessen) 2017 2018 Diff. 2018/2017 ‐4.600 ‐6.500 ‐ 1.900 0 0 + 0 ‐4.600 ‐6.500 ‐ 1.900 4322001 Siehe Erläuterung zu Sachkonto 4141000 in Zeile 2 des Ergebnisplans. Zeile 6 des Ergebnisplans (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) enthält die zweckgebundene Erstattung der Aus- und Fortbildung für staatliche Lehrkräfte. Gemäß Rd.Erl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW vom Januar 2004 erhalten die Schulen zur Finanzierung der Fortbildungsaktivitäten ein Fortbildungsbudget. Der korrespondierende Aufwandsansatz ist in Zeile 13 (SK 5291003) veranschlagt. Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält: 259 Kostenträger 0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule 0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule 0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule 0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule 0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule 0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule 0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule 0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule 0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule 0302210501 Offene Ganztagsschule 0302210502 Don‐Bosco‐Schule 0302210502 Don‐Bosco‐Schule 0302210502 Don‐Bosco‐Schule 0302210502 Don‐Bosco‐Schule 0302210502 Don‐Bosco‐Schule 0302210502 Don‐Bosco‐Schule Ergebnis Sachkonto 5241000 Unterh. u. Bew. Grundstücke u. baul. Anl. 5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen 5271000 Lernmittel nach Lernmittelfreiheitsgesetz 5281000 Sachkosten 5281011 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel 5281026 Sachkosten (Landesprogramm Kultur und Schule) 5281027 Sachkosten (Schulveranstaltungen) 5291001 Schülerbeförderungskosten 5291003 Aus‐ u. Fortb. staatl. Lehrkr. 5291000 Sonstige Dienstleistungen 5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen 5271000 Lernmittel nach Lernmittelfreiheitsgesetz 5281000 Sachkosten 5281011 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel 5281027 Sachkosten (Schulveranstaltungen) 5291001 Schülerbeförderungskosten 2017 2018 Diff. 2018/2017 5.000 5.000 + 0 5.000 7.500 + 2.500 6.300 8.300 + 2.000 2.000 1.800 ‐ 200 17.000 15.000 ‐ 2.000 3.100 1.600 ‐ 1.500 1.400 1.300 ‐ 100 224.000 226.200 + 2.200 1.000 1.000 + 0 0 0 + 0 0 0 + 0 0 0 + 0 0 0 + 0 0 0 + 0 0 0 + 0 0 0 + 0 264.800 267.700 + 2.900 SK 5255000 Der Aufwandsansatz beinhaltet 3.500 € für IT-Wartungen und eine Pauschale von 4.000 € für Reparaturen. SK 5271000 Nach § 96 Schulgesetz (SchulG) werden den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen und Ersatzschulen (nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils der Schule) eingeführte Lernmittel gemäß § 30 SchulG zum befristeten Gebrauch überlassen. Der Eigenanteil wird durch den Anteil bestimmt, bis zu dem die Eltern verpflichtet sind, Lernmittel nach Entscheidung der Schule auf eigene Kosten zu beschaffen. Seit dem Schuljahr 2008/2009 beträgt die Eigenleistung 1/3 des Durchschnittwertes. Demzufolge beträgt der Kreisanteil 2/3 des Durchschnittsbetrages. Auf dieser Grundlage ergibt sich für das Haushaltsjahr 2018 ein Aufwandsansatz in Höhe von 8.300 €. SK5281027 Der Aufwandsansatz für Schulveranstaltungen beinhaltet einen Anteil freiwilliger Leistungen in Höhe von 740 € (4,00 € x 185 Schüler). Hinzu kommt ein Ansatz für die Schwimmbadbenutzung für das Schulschwimmen in Höhe von 600 €. SK 5291001 Die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe werden überwiegend durch Schülerspezialverkehr (vom Schulträger angemietete Fahrzeuge) zur Schule befördert. Bei Übernahme der Trägerschaft wurden die bestehenden Verträge mit den Beförderungsunternehmen zunächst übernommen. Es wird die Nutzung eines Schülertickets angeboten. Gem. § 97 Abs. 3 SchulG hat der Schulträger oder ein von ihm beauftragtes Verkehrsunternehmen die Möglichkeit, im Rahmen eines besonderen Tarifangebotes Schülerzeitkarten anzubieten, die über den Schulweg hinaus auch zur sonstigen Nutzung von Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs berechtigen. Der Kreis Euskirchen bietet den Schülerinnen und Schülern im Zusammenhang mit dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) die Möglichkeit, ein derartiges Schülerticket zu nutzen. Das Schülerticket gilt an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr verbundweit. Als Ausgleich für den erweiterten Geltungsbereich (über den eigentlichen Schulweg hinaus) haben die Erziehungs- 260 berechtigen eine Eigenleistung zu erbringen. Der Höchstbetrag des Eigenanteils beträgt 12 Euro pro Beförderungsmonat. Zum 01.08.2012 wurde der Vertrag mit der RVK geändert. Bis dahin wurde aufgrund eines festgelegten Sockelbetrages unter Berücksichtigung der Veränderung der Schülerzahlen und der Preiserhöhungen zum 01.01. eines jeden Jahres eine mtl. Rate ermittelt. Am Jahresende wurde eine Spitzabrechnung von der RVK erstellt. Seit dem 01.08.2012 wird personengenau abgerechnet. Jeder Schüler wird für sich betrachtet und der genaue Tarif in Rechnung gestellt. In Zeile 15 des Ergebnisplans werden folgende Transferaufwendungen nachgewiesen: Kostenträger Sachkonto 0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule 5318019 Zuschüsse an übrige Bereiche (Schulsozialarbeit) 0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule 0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule 0302210501 Offene Ganztagsschule Ergebnis 5318044 Zuschüsse (Sonst.Betreuungsangebote) 5318045 Zuschüsse (Geld oder Stelle) 5318000 Lfd. Zuschüsse übrige Bereiche 2017 2018 Diff. 2018/2017 72.000 72.000 + 0 6.500 8.500 + 2.000 15.000 15.900 + 900 51.600 74.300 + 22.700 145.100 170.700 + 25.600 SK 5318044 Das Land gewährt für Ganztagsförderschulen im Primarbereich zusätzlich eine Betreuungspauschale in Höhe von 8.500 € je Schuljahr zur Durchführung anderer Betreuungsformen (z.B. Vor- und Übermittagsbetreuung für Kinder, die nicht an der OGS teilnehmen). Die Durchführung erfolgt ebenfalls auf der Grundlage des Kooperationsvertrages mit dem OGS-Standortträger. Zur Finanzierung dieser zusätzlichen Maßnahmen zahlt der Kreis den gewährten Landeszuschuss in Höhe von 8.500 € an den Standortträger aus. Ein Eigenanteil des Kreises zur Finanzierung dieser zusätzlichen Maßnahmen entsteht nicht. Die Landeszuwendung wird bei SK 4141022 in Zeile 2 des Ergebnisplans vereinnahmt. SK 5318000 Bei dieser Position handelt es sich um den sog. Betriebskostenzuschuss sowie um eine Verpflegungskostenpauschale, die der Kreis Euskirchen als Schulträger an den Standortträger zur Finanzierung des OGS-Betriebs zahlt. Grundlage hierfür ist der Kooperationsvertrag zwischen dem Kreis und dem OGS-Träger (Schülergarten e.V.) vom 31.07.2015. Danach zahlt der Kreis dem OGSTräger einen Festbetrag in Höhe von z. Zt. (01.08.2017) 2.509,00 € je teilnehmendem Kind und Schuljahr. Der Betriebskostenzuschuss wird jährlich an die gestiegenen Fördersätze angepasst und steigt ab dem 01.08.2018 auf 2.571,00 €. Demgegenüber stehen als Ertragspositionen die Erträge aus der Landeszuwendung (SK 4141000 in Zeile 2 des Ergebnisplans) sowie die Elternbeiträge zur OGS (SK 4322001 in Zeile 4 des Ergebnisplans). Der verbleibende Restbetrag in Höhe von 10.000 € ist der Eigenanteil des Kreises. Der Verpflegungskostenzuschuss in Höhe von 133,00 € wird je Kind und Schuljahr für die selbsttätige Abwicklung der Mittagsverpflegung -ohne jede weitere Schulträgerbeteiligung -gezahlt. Zeile 16 des Ergebnisplans (Sonstigen Aufwendungen) enthält insbesondere Aufwendungen für Mieten in Höhe von 409.000 €. Darin enthalten sind die Mietkosten für die Matthias-Hagen-Schule und die Hausmeisterdienstwohnung sowie die Mietkosten für die Peter-Weber-Halle. 261 In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: 2017 2018 1.100 1.200 200 200 100 100 8.900 2.500 15.000 14.000 500 0 25.800 18.000 Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche 5811010 ILB Druckerei Summe Diff. 2018/2017 + 100 + 0 + 0 ‐ 6.400 ‐ 1.000 ‐ 500 ‐ 7.800 Kennzahlen: Anzahl der Schülerinnen und Schüler am 15.10.2015 Gemeinde Bad Münstereifel Blankenheim Euskirchen Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Sonstige (außerhalb Kreis Eu) Summe 262 am 15.10.2015 am 15.10.2015 Matthias‐Hagen‐ Schule Don‐Bosco‐ Schule 35 1 141 1 17 1 6 201 10 1 1 6 5 24 Summe Förderschulzentrum Nord 36 1 151 1 1 23 6 6 225 am 15.10.2016 Matthias‐ Hagen‐Schule 28 127 1 22 1 6 185 Erläuterungen zur Investitionstätigkeit Maßnahme: I221052600 VG > 410 Euro Produkt: 03022105 Matthias‐Hagen‐Schule Zeile Sachkonto 26 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. 7831000 Ausz. Erw. Vermögensg. > 410 Euro HH 2017 HH 2018 FP 2019 FP 2020 FP 2021 ‐1.000 ‐2.000 ‐2.000 ‐2.000 ‐2.000 ‐1.000 ‐2.000 ‐2.000 ‐2.000 ‐2.000 Der vorgenannte Ansatz beruht auf Erfahrungswerten der Vorjahre und dient im Wesentlichen Ersatzbeschaffungen. Folgekostenberechnung p.a.: Abschreibung Kalkulatorische Zinsen 200 € 20 € Maßnahme: I221052631 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel < 410 Produkt: 03022105 Matthias‐Hagen‐Schule Zeile Sachkonto 26 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. 7832101 Ausz. Erw. Lehr‐ u. Unterrichtsmittel < 410 Euro HH 2017 HH 2018 FP 2019 FP 2020 FP 2021 ‐3.000 ‐6.000 ‐6.000 ‐6.000 ‐6.000 ‐3.000 ‐6.000 ‐6.000 ‐6.000 ‐6.000 Der vorgenannte Ansatz beruht auf Erfahrungswerten der Vorjahre und dient im Wesentlichen Ersatzbeschaffungen. Im Haushaltsjahr 2018 ist insbesondere die Beschaffung von Experimentierboxen vorgesehen. 263 264 Budget 400 400 007 265 266 Produkt: 221 06 - Stephanusschule Produktbereich: 030 Schulträgeraufgaben Budget: 400 400 007 Stephanusschule Gremium: Ausschuss für Bildung und Inklusion Verantwortlich: Frau Edeltraud Lorenzen Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Gemäß Kreistagsbeschluss vom 05.04.2017 hat der Kreis Euskirchen mit Wirkung vom 01.08.2017 die Trägerschaft der Förderschule Stephanusschule in Bürvenich von der Stadt Zülpich übernommen. Die Stephanusschule ist eine Förderschule im Verbund für Schülerinnen und Schüler mit Lern- und Entwicklungsstörungen (Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie Emotionale und soziale Entwicklung). Die Förderschule umfasst die Primarstufe (Klassen 1 – 4) sowie die Sekundarstufe I (Klassen 5 – 10). Schuleinzugsbereiche sind die Städte Zülpich und Mechernich. Die Schule wird als „gebundene Ganztagsschule“ mit für die Schülerinnen und Schüler verpflichtendem Ganztagsunterricht geführt. Auftragsgrundlage: Schulgesetz sowie dazu ergangene Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Erlasse des Landes NRW. Beschlüsse des Schulträgers, Entscheidungen der Verwaltungsleitung. Strategische Ziele: Schülerinnen und Schüler, die erhebliche Beeinträchtigungen im Lernen, in der Sprache sowie in der Emotionalen und sozialen Entwicklung aufweisen, bedürfen sonderpädagogischer Unterstützung. Sonderpädagogische Förderung findet grundsätzlich in der allgemeinen Schule statt. Die Eltern können abweichend hiervon die Förderschule wählen. Die sonderpädagogische Förderung hat das Ziel, die Schülerinnen und Schüler zu den im Schulgesetz und in der Ausbildungsordnung vorgesehenen Abschlüssen zu führen. Für den Unterricht gelten grundsätzlich die Unterrichtsvorgaben für die allgemeine Schule sowie die Richtlinien für die einzelnen Förderschwerpunkte. An der Stephanusschule kann neben dem Förderschulabschluss „Lernen“ auch der Hauptschulabschluss erworben werden. Zielgruppen: Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung sowie deren Erziehungsberechtigte, Lehrerinnen und Lehrer. 267 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 030 030221 03022106 Bezeichnung 01 Schulträgeraufgaben Sonderschulen Stephanussschule Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 51.300 150.300 150.300 150.300 150.300 400 800 800 800 800 151.100 151.100 151.100 151.100 120.700 289.300 289.300 289.300 289.300 8.000 15.000 15.000 15.000 15.000 37.500 104.000 104.000 104.000 104.000 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 51.700 11 - Personalaufwendungen 22.200 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 182.700 321.400 321.400 321.400 321.400 17 = Ordentliche Aufwendungen 371.100 729.700 729.700 729.700 729.700 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) -319.400 -578.600 -578.600 -578.600 -578.600 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) -319.400 -578.600 -578.600 -578.600 -578.600 -319.400 -578.600 -578.600 -578.600 -578.600 -578.600 -578.600 -578.600 -578.600 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 268 7.800 -327.200 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 030 030221 03022106 Bezeichnung Schulträgeraufgaben Sonderschulen Stephanussschule Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 32.300 105.200 105.200 105.200 105.200 400 800 800 800 800 106.000 106.000 106.000 106.000 120.700 289.300 289.300 289.300 289.300 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 32.700 10 - Personalauszahlungen 22.200 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 37.500 104.000 104.000 104.000 104.000 15 - Sonstige Auszahlungen 157.700 315.400 315.400 315.400 315.400 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 338.100 708.700 708.700 708.700 708.700 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) -305.400 -602.700 -602.700 -602.700 -602.700 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 100.000 13.000 13.000 13.000 13.000 100.000 13.000 13.000 13.000 13.000 -100.000 -13.000 -13.000 -13.000 -13.000 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 269 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE Plan 2019 Plan 2020 2021 bisher bereitgest ellt (bis VJ) -4.000 -4.000 -4.000 -4.000 -75.000 -4.000 -4.000 -4.000 -4.000 -75.000 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 -25.000 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 -25.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 I221062605 Erwerb von Lizenzen > 410 Euro -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 I221062625 Erwerb von Lizenzen < 410 Euro -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -6.000 -6.000 -6.000 -6.000 -13.000 -13.000 -13.000 -13.000 I221062601 Lehr- u. Unterrichtsmittel > 410 Euro -75.000 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -75.000 I221062631 Lehr- u. Unterrichtsmittel < 410 -25.000 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -25.000 UNTERHALB DER WERTGRENZE I221062600 VG > 410 Euro I221062630 VG < 410 Euro 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. Summe Gesamtsumme -100.000 270 -100.000 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 221 06 - Stephanusschule (Budget 400 400 007) Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440 HH 2017 HH 2018 5,9% 0,0% 9,9% 14,3% 48,2% 44,0% -1,71 -3,02 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 0,12 0,00 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,20 0,54 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand Teilergebnis je Einwohner (€/EW) 271 221 06 – Stephanusschule (Budget 400 400 007 – Stephanusschule) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 05.04.2017 die Übernahme der Schulträgeraufgaben der Stephanusschule durch den Kreis Euskirchen ab dem 01.08.2017 beschlossen (siehe hierzu auch V 297/2017 vom 14.02.2017). Die Stephanusschule und die am 01.08.2015 durch den Kreis Euskirchen übernommene Matthias-Hagen-Schule (siehe Produkt 221 05) bilden eine eigene Einrichtung nach § 56 Abs. 4 KrO. Zeile 2 des Ergebnisplans (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) enthält: Zeile 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 4141008 Zuw. lfd Zwecke vom Land (Kultur und Schule) 4141023 Zuw. lfd. Zwecke vom Land (Geld oder Stelle) 4141100 Zuw. lfd Zwecke vom Land (Konsumtiver Anteil Schul Summe 2017 2018 ‐1.000 ‐1.200 ‐31.300 ‐104.000 ‐19.000 ‐45.100 ‐51.300 ‐150.300 Diff. 2018/2017 ‐ 200 ‐ 72.700 ‐ 26.100 ‐ 99.000 4141008 Hier handelt es sich um die Zuweisung des Landes für die Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen (NRW Landesprogramm Kultur und Schule). Der Eigenanteil des Kreises beträgt 20%. Der korrespondierende Aufwandsansatz ist in Zeile 13 (SK 5281026) veranschlagt. 4141023 Das Land fördert aus dem Programm „Geld oder Stelle" in Ganztagsförderschulen der Sekundarstufe I Personalmaßnahmen im Rahmen einer pädagogischen Übermittagsbetreuung sowie von außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I. Insbesondere werden Maßnahmen aus dieser Zuwendung gefördert, in denen auf die Inanspruchnahme von Lehrerstellen durch die Schule verzichtet wird (Kapitalisierung). In einer gebundenen Ganztagsförderschule unter 300 Schülern können an Stelle von maximal 2,7 Lehrerstellen Fördermittel bis zur Höhe von 140.400 € pro Schuljahr vom Land zur Verfügung gestellt werden. Im Schuljahr 2017/18 betrug der Zuweisungsbetrag bei Verzicht auf 2,0 Lehrerstellen insgesamt 104.000 €. Für das Schuljahr 2018/19 beträgt der Zuweisungsbetrag ebenfalls 104.000 € (Stand bei Antragstellung Dezember 2017). Die Weiterleitung des Zuweisungsbetrages erfolgt in Zeile 15. Auf den Kreis Euskirchen entfällt kein Eigenanteil. 4141100 Nach dem jährlichen GFG sind pauschale Zuweisungen zur Unterstützung der kommunalen Aufwendungen im Schulbereich durch das Land NRW vorgesehen. Diese Landesmittel können im Rahmen des § 30 SchVG für den Bau, die Modernisierung und Sanierung, den Erwerb, Miete und Leasing von Schulgebäuden sowie für die Einrichtung und Ausstattung von Schulgebäuden eingesetzt werden. Werden die Mittel für investive Zwecke verwandt, müssen in der Bilanz Sonderposten eingestellt und entsprechend der Nutzungsdauer aufgelöst werden. Beim Produkt 111 19 - Immobilienmanagement - sind für die Modernisierung und Sanierung der kreiseigenen Schulen entsprechende Mittel eingeplant. In dieser Höhe wird die Schul-/Bildungspauschale aufgelöst. Buchungstechnisch wird der Aufwand im Produkt 111 19 auf die einzelnen Schulprodukte verrechnet. Die Schul/Bildungspauschale wird zentral für diese Produkte bei 243 01 aufgelöst. Ausgenommen hiervon sind die auf die Produkte 221 05 (Matthias-Hagen Schule) und 221 06 (Stephanusschule) entfallenden Anteile, da es sich hierbei um eigene Einrichtungen nach § 56 Abs. 4 KrO handelt, für die eine differenzierte Umlage erhoben werden muss. 272 Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält: Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen 5241000 Unterh. u. Bew. Grundstücke u. baul. Anl. 5271000 Lernmittel nach Lernmittelfreiheitsgesetz 5281000 Sachkosten 5281011 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel 5281026 Sachkosten (Landesprogramm Kultur und Schule) 5281027 Sachkosten (Schulveranstaltungen) 5281028 Sachkosten (Verpflegung) 5291001 Schülerbeförderungskosten 5291003 Aus‐ u. Fortb. staatl. Lehrkr. Summe 2017 2018 5.000 10.000 1.600 8.700 9.800 18.000 2.300 15.000 1.300 1.600 1.600 3.200 10.400 20.000 88.300 212.000 400 800 120.700 289.300 Diff. 2018/2017 + 5.000 + 7.100 + 8.200 + 12.700 + 300 + 1.600 + 9.600 + 123.700 + 400 + 168.600 SK 5241000 Für die Bewirtschaftung des Gebäudes wird ein Ansatz von 10.000 € eingeplant. Erforderlich wird dies für die Beschaffung von Hygieneverbrauchsmittel etc. SK 5271000 Nach § 96 Schulgesetz (SchulG) werden den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen und Ersatzschulen (nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils der Schule) eingeführte Lernmittel gemäß § 30 SchulG zum befristeten Gebrauch überlassen. Der Eigenanteil wird durch den Anteil bestimmt, bis zu dem die Eltern verpflichtet sind, Lernmittel nach Entscheidung der Schule auf eigene Kosten zu beschaffen. Seit dem Schuljahr 2008/2009 beträgt die Eigenleistung 1/3 des Durchschnittwertes. Demzufolge beträgt der Kreisanteil 2/3 des Durchschnittsbetrages. Auf dieser Grundlage ergibt sich für das Haushaltsjahr 2018 ein Aufwandsansatz in Höhe von 8.700 €. 5281000 Hierüber werden die Kosten der Küchenkraft, die durch einen Dritten beschäftigt wird, abgewickelt. SK5281027 Der Aufwandsansatz für Schulveranstaltungen wird auf den Bedarf für ein vollständiges Schuljahr erhöht. 5281028 Die Ansatzermittlung erfolgt auf der Grundlage der zu verpflegenden Schüler, dem zu zahlenden Kostenbeitrag für ein Mittagessen sowie der Anzahl der Essenstage, die jedes Jahr unterschiedlich sind. Da für das Jahr 2017 lediglich ein Schulhalbjahr berücksichtigt wurde, wird der Ansatz 2018 auf den Bedarf eines ganzen Schuljahres erhöht. SK 5291001 Die Schülerinnen und Schüler der Stephanusschule werden ausschließlich durch Schülerspezialverkehr (vom Schulträger angemietete Fahrzeuge) zur Schule befördert. Bei Übernahme der Trägerschaft wurden die bestehenden Verträge mit den Beförderungsunternehmen zunächst übernommen. Die Nutzung von Schülertickets für die Schülerinnen und Schüler der Stephanusschule ist aufgrund der schlechten Verkehrsanbindung des Schulstandortes in Bürvenich nicht möglich. In Zeile 15 des Ergebnisplans werden folgende Transferaufwendungen nachgewiesen: Zeile 15 ‐ Transferaufwendungen 5318045 Zuschüsse (Geld oder Stelle) Summe 2017 2018 37.500 104.000 37.500 104.000 Diff. 2018/2017 + 66.500 + 66.500 In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: 273 Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche Summe Kennzahlen: ./. 274 2017 2018 100 0 100 0 2.300 0 5.300 0 7.800 0 Diff. 2018/2017 ‐ 100 ‐ 100 ‐ 2.300 ‐ 5.300 ‐ 7.800 Erläuterungen zur Investitionstätigkeit Maßnahme: I221062601 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel > 410 Euro Produkt: 03022106 Stephanussschule Zeile Sachkonto 26 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. 7831000 Ausz. Erw. Vermögensg. > 410 Euro HH 2017 HH 2018 FP 2019 FP 2020 FP 2021 ‐75.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐75.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 Der vorgenannte Ansatz beruht auf Erfahrungswerten der Vorjahre und dient im Wesentlichen Ersatzbeschaffungen. Folgekostenberechnung p.a.: Abschreibung Kalkulatorische Zinsen 200 € 20 € Maßnahme: I221062631 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel < 410 Produkt: 03022106 Stephanussschule Zeile Sachkonto 26 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. 7832101 Ausz. Erw. Lehr‐ u. Unterrichtsmittel < 410 Euro HH 2017 HH 2018 FP 2019 FP 2020 FP 2021 ‐25.000 ‐3.000 ‐3.000 ‐3.000 ‐3.000 ‐25.000 ‐3.000 ‐3.000 ‐3.000 ‐3.000 Der vorgenannte Ansatz beruht auf Erfahrungswerten der Vorjahre und dient im Wesentlichen Ersatzbeschaffungen. 275 276 Budget 400 430 000 277 278 Produkt: 271 01 - Veranstaltungen Produktbereich: 040 Kultur Budget: 400 430 000 Volkshochschule Gremium: Ausschuss für Bildung und Inklusion Verantwortlich: Herr C. Brückner Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Angebote der Weiterbildung, Fortbildung, Qualifizierung (Kurse, Seminare, Lehrgänge, Arbeitskreise, Vorträge, Vortragsreihen, Exkursionen und Tagesfahrten) Auftragsgrundlage: Weiterbildungsgesetz NRW Strategische Ziele: Sicherstellung eines bedarfsdeckenden Angebots an Lehrveranstaltungen zum Erwerb und zur Vertiefung von Kenntnissen und Qualifikationen, die zur freien Entfaltung der Persönlichkeit und zur freien Wahl des Berufs erforderlich sind. Zielgruppen: In der Regel Erwachsene und Jugendliche nach Abschluss der 1. Bildungsphase 279 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 040 040271 04027101 Bezeichnung 01 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 22 Kultur und Wissenschaft Volkshochschulen Veranstaltungen = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 280 588.484,54 533.500 658.900 658.900 658.900 658.900 591.415,69 590.000 605.000 605.000 605.000 605.000 1.180.392,71 1.123.500 1.263.900 1.263.900 1.263.900 1.263.900 672.829,18 662.700 682.500 689.300 696.200 703.200 507.555,97 439.800 544.000 544.000 544.000 544.000 3.900 5.500 5.500 5.500 5.500 95.656,13 109.500 94.900 94.900 94.900 94.900 1.276.041,28 1.215.900 1.326.900 1.333.700 1.340.600 1.347.600 -95.648,57 -92.400 -63.000 -69.800 -76.700 -83.700 -95.648,57 -92.400 -63.000 -69.800 -76.700 -83.700 -95.648,57 -92.400 -63.000 -69.800 -76.700 -83.700 141.900 149.400 151.500 155.700 156.600 -234.300 -212.400 -221.300 -232.400 -240.300 492,48 -95.648,57 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 040 040271 04027101 Bezeichnung Kultur und Wissenschaft Volkshochschulen Veranstaltungen Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 572.037,93 533.500 658.900 658.900 658.900 658.900 591.176,44 590.000 605.000 605.000 605.000 605.000 1.163.296,46 1.123.500 1.263.900 1.263.900 1.263.900 1.263.900 671.280,08 662.700 682.500 689.300 696.200 703.200 507.045,89 439.800 544.000 544.000 544.000 544.000 74.034,51 97.500 78.600 78.600 78.600 78.600 1.252.360,48 1.200.000 1.305.100 1.311.900 1.318.800 1.325.800 -89.064,02 -76.500 -41.200 -48.000 -54.900 -61.900 27.910,31 29.000 30.000 30.000 30.000 30.000 27.910,31 29.000 30.000 30.000 30.000 30.000 -27.910,31 -29.000 -30.000 -30.000 -30.000 -30.000 82,09 281 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE Plan 2019 Plan 2020 2021 bisher bereitgest ellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE I271012600 VG > 410 Euro 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -6.901 -11.000 -6.901 -11.000 I271012605 Erwerb von Lizenzen > 410 Euro -11.000 -11.000 -11.000 -11.000 -11.000 -11.000 -29.154 -11.000 -11.000 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 -5.729 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 -5.729 -29.154 -3.000 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -3.000 -2.842 I271012620 VG < 410 Euro -2.842 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I271012625 Erwerb von Lizenzen < 410 Euro -3.857 -3.000 -3.857 -3.000 -4.000 -4.000 -4.000 -4.000 -17.152 -12.000 -17.152 -12.000 -12.000 -12.000 -12.000 -12.000 Summe -27.910 -29.000 -30.000 Gesamtsumme -27.910 -29.000 -30.000 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I271012630 VG < 410 (35 II GemHVO) 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. 282 -4.000 -4.000 -4.000 -4.000 -10.234 -12.000 -12.000 -12.000 -12.000 -83.459 -30.000 -30.000 -30.000 -131.417 -30.000 -30.000 -30.000 -131.417 -10.234 -83.459 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 271 01 - Veranstaltungen (Budget 400 430 000) Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440 HH 2017 HH 2018 49,0% 46,4% Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 0,0% 0,0% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 8,1% 6,4% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -1,22 -1,11 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 3,47 3,58 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,00 0,00 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen 283 271 01 – Veranstaltungen (Budget 400 430 000 – Volkshochschule) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit Zeile 2 des Ergebnisplans (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) setzt sich wie folgt zusammen: Zeile 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 4140000 Zuw. lfd Zwecke vom Bund 4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land 4141001 Zuw. lfd Zwecke von Land (hauptberufl. pädagog. 4141002 Zuw. lfd Zwecke vom Land (Unterrichtsstunden) 4146000 Lfd. Zusch. sonst. ö. Sonderr. 4147000 Zuw. lfd Zwecke von p. Untern. 4182002 Mehrbelastung (VHS‐Umlage) Summe 2017 ‐53.000 0 ‐295.100 ‐173.400 ‐5.000 ‐7.000 0 ‐533.500 2018 ‐145.000 0 ‐293.400 ‐215.000 ‐1.500 ‐4.000 0 ‐658.900 Diff. 2018/2017 ‐ 92.000 + 0 + 1.700 ‐ 41.600 + 3.500 + 3.000 + 0 ‐ 125.400 SK 4140000 Für die geplante Fortsetzung der in 2005 durch die Stadt-VHS begonnenen Integrationskurse werden Bundeszuwendungen i.H.v. 145.000 € erwartet. Die Anzahl der Interessenten an Integrationskursen hat sich deutlich erhöht, auch ausgelöst durch den verstärkten Zuzug von Zuwanderern im Jahr 2015/2016. Durchschnittlich nehmen mehr Personen an den einzelnen Modulen der Integrationskurse teil. Es laufen meist drei Module von drei unterschiedlichen Kursen parallel. Sobald ein Integrationskurs zu Ende gegangen ist, startet der nächste. Zeile 4 beinhaltet die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte. In den Zeilen 13 und 16 des Ergebnisplans sind unter anderem Aufwendungen für die nebenberuflichen Dozenten enthalten. Es werden Dozentenhonorare in Höhe von 420.000 € und Reisekosten von 27.000 € für das Jahr 2018 veranschlagt. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811000 ILB Gemeinkosten drittfinanzierte Produkte 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche 5811009 ILB Medienzentrum 5811010 ILB Druckerei Summe 284 2017 2018 0 0 2.300 2.300 600 500 36.200 43.100 102.500 102.800 200 200 100 500 141.900 149.400 Diff. 2018/2017 + 0 + 0 ‐ 100 + 6.900 + 300 + 0 + 400 + 7.500 Kennzahlen Budget 300 430 000 (Darstellung zu den Produkten 271 01 und 271 02) Vorbemerkung: Ab 2015 wurden alle Veranstaltungen - auch aus dem Produkt 2 - soweit möglich den Kommunen zugeschlagen, d.h. unter Zentrale sind jetzt nur noch Studienreisen, Tagesfahrten und Exkursionen subsumiert, die nicht im Kreis Euskirchen stattgefunden haben. I. Anzahl der durchgeführten Veranstaltungen (Produkte 271 01 und 271 02) a) örtlich Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim* Schleiden Weilerswist Zülpich Summe örtl. VHSn 2014 61 25 5 385 13 98 131 129 70 59 91 1.067 2015 71 19 9 555 11 86 122 143 74 65 95 1.250 2016 73 16 12 568 17 100 138 145 74 61 96 1.300 271 02: Studienreisen, Exkursionen, Auftragsmaßnahmen insgesamt 338 1.405 41 1.291 6 1.306 * Besonderheit Gemeinde Nettersheim: es besteht eine Kooperation mit dem Naturzentrum Eifel. b) fachbereichsbezogen Gesellschaft - Politik - Umwelt Kultur - Gestalten Gesundheit Sprachen Arbeit - Beruf Grundbildung - Schulabschlüsse Summe 2014 235 87 389 285 209 200 1.405 2015 222 88 369 310 129 173 1.291 2016 221 82 367 324 135 177 1.306 271 01 & 271 02: Anzahl durchgeführter Veranstaltungen 2016 Bad Münstereifel 6% Weilerswist 5% Studienreisen etc. 0% Blankenheim 1% Dahlem 1% Zülpich 7% Schleiden 6% Nettersheim 11% Euskirchen 43% Mechernich 11% Kall 8% Hellenthal 1% 285 271 01 & 271 02: Anzahl durchgeführter Veranstaltungen 2016 ‐ nach Fachbereichen Grundbildung ‐ Schulabschlüsse 177 Veranstaltungen 14% Gesellschaft ‐ Politik ‐ Umwelt 221 Veranstaltungen 17% Arbeit ‐ Beruf 135 Veranstaltungen 10% Kultur ‐ Gestalten 82 Veranstaltungen 6% Gesundheit 367 Veranstaltungen 28% Sprachen 324 Veranstaltungen 25% 271 01 & 271 02: Anzahl durchgeführter Veranstaltungen ‐ nach Fachbereichen 450 400 389 369 367 350 324 310 300 285 250 235 200 222 221 173 177 200 209 150 135 129 100 88 87 82 50 0 2014 Gesellschaft ‐ Politik ‐ Umwelt 286 2015 Kultur ‐ Gestalten Gesundheit 2016 Sprachen Arbeit ‐ Beruf Grundbildung ‐ Schulabschlüsse II. Anzahl der durchgeführten Unterrichtsstunden (Produkte 271 01 und 271 02) a) örtlich Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Summe örtl. VHSn 2014 1.195 476 67 8.242 189 1.168 2.362 570 1.419 1.132 1.587 18.407 2015 1.625 387 197 12.245 246 1.010 2.223 699 1.691 1.362 1.817 23.502 2016 1.530 319 418 12.648 291 1.277 3.659 715 1.419 1.264 1.900 25.440 Studienreisen, Exkursionen, Auftragsmaßnahmen insgesamt 7.024 25.431 309 23.811 236 25.676 b) fachbereichsbezogen Gesellschaft - Politik - Umwelt Kultur - Gestalten Gesundheit Sprachen Arbeit - Beruf Grundbildung - Schulabschlüsse Summe 2014 1.301 1.740 6.445 7.615 2.473 5.857 25.431 2015 1.418 1.668 6.191 7.715 2.032 4.787 23.811 2016 1.557 1.616 5.962 10.194 1.614 4.733 25.676 271 01 & 271 02: Anzahl durchgeführter Unterrichtsstunden 2016 ‐ nach Fachbereichen Grundbildung ‐ Schulabschlüsse 4.733 Unterrichtsstunden 19% Arbeit ‐ Beruf 1.614 Unterrichtsstunden 6% Gesellschaft ‐ Politik ‐ Umwelt 1.557 Unterrichtsstunden 6% Kultur ‐ Gestalten 1.616 Unterrichtsstunden 6% Gesundheit 5.962 Unterrichtsstunden 23% Sprachen 10.194 Unterrichtsstunden 40% 287 271 01 & 271 02: Anzahl durchgeführter Unterrichtsstunden ‐ nach Fachbereichen 12.000 10.194 10.000 8.000 7.715 7.615 6.445 6.000 6.191 5.962 5.857 4.787 4.733 2.032 1.668 1.418 1.557 1.614 1.616 4.000 2.473 2.000 1.740 1.301 0 2014 Gesellschaft ‐ Politik ‐ Umwelt 288 2015 Kultur ‐ Gestalten Gesundheit 2016 Sprachen Arbeit ‐ Beruf Grundbildung ‐ Schulabschlüsse III. Anzahl der Belegungen (Produkte 271 01 und 271 02) Belegung = Teilnehmer je Veranstaltung a) örtlich Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Summe örtl. VHSn 2014 587 261 72 4.517 148 1.479 1.210 2.838 637 711 977 13.437 2015 639 191 90 5.472 131 1.212 1.348 2.567 636 733 910 13.929 2016 734 168 114 6.546 149 1.207 1.417 2.590 630 632 865 15.052 Studienreisen, Exkursionen, Auftragsmaßnahmen insgesamt 1.431 14.868 202 14.131 76 15.128 b) fachbereichsbezogen Gesellschaft - Politik - Umwelt Kultur - Gestalten Gesundheit Sprachen Arbeit - Beruf Grundbildung - Schulabschlüsse Summe 2014 4.817 963 4.612 2.719 1.309 448 14.868 2015 4.021 1.504 4.471 2.984 849 302 14.131 2016 4.562 1.500 4.369 3.403 851 443 15.128 271 01 & 271 02: Anzahl Belegungen 2016 ‐ nach Fachbereichen Arbeit ‐ Beruf 851 Belegungen 6% Grundbildung ‐ Schulabschlüsse 443 Belegungen 3% Gesellschaft ‐ Politik ‐ Umwelt 4.562 Belegungen 30% Sprachen 3.403 Belegungen 22% Kultur ‐ Gestalten 1.500 Belegungen 10% Gesundheit 4.369 Belegungen 29% 289 271 01 & 271 02: Anzahl der Belegungen 16.000 14.000 Exkursionen etc. Zülpich Weilerswist 12.000 Schleiden Nettersheim 10.000 Mechernich Kall 8.000 Hellenthal Euskirchen 6.000 Dahlem Blankenheim Bad Münstereifel 4.000 2.000 0 2014 2015 IV. Durchschnittliche Belegung der Veranstaltungen (Anzahl Belegungen dividiert durch Anzahl Veranstaltungen) 2014 2015 Bad Münstereifel 9,6 9,0 Blankenheim 10,4 10,1 Dahlem 14,4 10,0 Euskirchen 11,7 9,9 Hellenthal 11,4 11,9 Kall 15,1 14,1 Mechernich 9,2 11,0 Nettersheim 22,0 18,0 Schleiden 9,1 8,6 Weilerswist 12,1 11,3 Zülpich 10,7 9,6 Durchschnitt örtl. VHSn 12,6 11,1 290 2016 2016 10,1 10,5 9,5 11,5 8,8 12,1 10,3 17,9 8,5 10,4 9,0 11,6 V. Fachbereichsbezogener Überblick: 2014 Gesellschaft - Politik - Umwelt Kultur - Gestalten Gesundheit Sprachen Arbeit - Beruf Grundbildung - Schulabschlüsse 2015 Gesellschaft - Politik - Umwelt Kultur - Gestalten Gesundheit Sprachen Arbeit - Beruf Grundbildung - Schulabschlüsse 2016 Gesellschaft - Politik - Umwelt Kultur - Gestalten Gesundheit Sprachen Arbeit - Beruf Grundbildung - Schulabschlüsse Veranstaltungen Anzahl Anteil 235 17% 87 6% 389 28% 285 20% 209 15% 200 14% 1.405 100% Unterrichtsstd. Teilnehmer Anzahl Anteil Anzahl Anteil 1.301 5% 4.817 32% 1.740 7% 963 6% 6.445 25% 4.612 31% 7.615 30% 2.719 18% 2.473 10% 1.309 9% 5.857 23% 448 3% 25.431 100% 14.868 100% Veranstaltungen Anzahl Anteil 222 17% 88 7% 369 29% 310 24% 129 10% 173 13% 1.291 100% Unterrichtsstd. Teilnehmer Anzahl Anteil Anzahl Anteil 1.418 6% 4.021 28% 1.668 7% 1.504 11% 6.191 26% 4.471 32% 7.715 32% 2.984 21% 2.032 9% 849 6% 4.787 20% 302 2% 23.811 100% 14.131 100% Veranstaltungen Anzahl Anteil 221 17% 82 6% 367 28% 324 25% 135 10% 177 14% 1.306 100% Unterrichtsstd. Teilnehmer Anzahl Anteil Anzahl Anteil 1.557 6% 4.562 30% 1.616 6% 1.500 10% 5.962 23% 4.369 29% 10.194 40% 3.403 22% 1.614 6% 851 6% 4.733 18% 443 3% 25.676 100% 15.128 100% 291 VI. Altersgliederung von Belegungen in Kursen/Lehrgängen nach Programmbereichen 2014 Programmbereich unter 18 1 Gesellschaft - Politik - Umwelt 2 Kultur - Gestalten 3 Gesundheit 4 Sprachen 5 Arbeit - Beruf 6 Grundbildung - Schulabschlüsse Summe 61 12 148 74 63 188 546 18 bis 25 bis 35 bis 50 bis unter 25 unter 35 unter 50 unter 65 8 17 31 96 47 20 219 7 56 155 280 53 0 551 27 147 750 464 143 0 1.531 77 180 1.295 596 207 0 2.355 65 und älter 69 158 1.078 464 106 0 1.875 Summe 249 570 3.457 1.974 619 208 7.077 2015 Programmbereich unter 18 1 Gesellschaft - Politik - Umwelt 2 Kultur - Gestalten 3 Gesundheit 4 Sprachen 5 Arbeit - Beruf 6 Grundbildung - Schulabschlüsse Summe 59 11 145 51 66 119 451 18 bis 25 bis 35 bis 50 bis unter 25 unter 35 unter 50 unter 65 1 7 25 120 20 13 186 2 45 148 322 29 0 546 18 144 683 502 88 0 1.435 22 170 1.271 596 119 0 2.178 65 und älter 30 181 1.062 505 100 0 1.878 Summe 132 558 3.334 2.096 422 132 6.674 2016 Programmbereich unter 18 1 Gesellschaft - Politik - Umwelt 2 Kultur - Gestalten 3 Gesundheit 4 Sprachen 5 Arbeit - Beruf 6 Grundbildung - Schulabschlüsse Summe 35 35 128 95 55 49 397 18 bis 25 bis 35 bis 50 bis unter 25 unter 35 unter 50 unter 65 4 5 28 152 19 0 208 7 44 133 322 23 0 529 29 131 560 605 94 0 1.419 18 167 1.118 624 138 0 2.065 65 und älter 18 167 961 496 93 0 1.735 Summe 111 549 2.928 2.294 422 49 6.353 Anmerkung: Ausgewertet werden die (freiwilligen) Angaben der Teilnehmer und Teilnehmerinnen. Soweit keine Angaben über das Alter gemacht werden, führt das zur Unvollständigkeit der obigen Zahlen. 271 01 & 271 02: Altersgliederung 2016 (soweit angegeben) ‐ fachbereichsbezogen 100% 90% 0% 16% 22% 30% 22% 33% 80% 16% 70% 27% 33% 60% 65 und älter 26% 30% 50% 50 bis unter 65 100% 38% 35 bis unter 50 25 bis unter 35 40% 6% 18 bis unter 25 26% unter 18 22% 4% 30% 24% 20% 19% 32% 5% 8% 10% 6% 5% 1% 4% 4% Kultur ‐ Gestalten Gesundheit Sprachen 1% 0% Gesellschaft ‐ Politik ‐ Umwelt 292 5% 14% 7% 13% Arbeit ‐ Beruf Grundbildung ‐ Schulabschlüsse VII. Geschlechtsgliederung von Belegungen in Kursen/Lehrgängen nach Programmbereichen 2014 Programmbereich 1 Gesellschaft - Politik - Umwelt 2 Kultur - Gestalten 3 Gesundheit 4 Sprachen 5 Arbeit - Beruf 6 Grundbildung - Schulabschlüsse Summe Frauen 272 598 3.936 1.642 783 167 7.398 Männer 156 153 638 821 401 126 2.295 Summe 428 751 4.574 2.463 1.184 293 9.693 Anteil Frauen 64% 80% 86% 67% 66% 57% 76% 2015 Programmbereich 1 Gesellschaft - Politik - Umwelt 2 Kultur - Gestalten 3 Gesundheit 4 Sprachen 5 Arbeit - Beruf 6 Grundbildung - Schulabschlüsse Summe Frauen 237 594 3.697 1.652 484 125 6.789 Männer 129 131 670 921 229 76 2.156 Summe 366 725 4.367 2.573 713 201 8.945 Anteil Frauen 65% 82% 85% 64% 68% 62% 76% 2016 Programmbereich 1 Gesellschaft - Politik - Umwelt 2 Kultur - Gestalten 3 Gesundheit 4 Sprachen 5 Arbeit - Beruf 6 Grundbildung - Schulabschlüsse Summe Frauen 212 567 3.298 1.882 520 44 6.523 Männer 112 131 593 1.159 291 15 2.301 Summe 324 698 3.891 3.041 811 59 8.824 Anteil Frauen 65% 81% 85% 62% 64% 75% 74% Anmerkung: Ausgewertet werden die (freiwilligen) Angaben der Teilnehmer und Teilnehmerinnen. Soweit keine Angaben über das Geschlecht gemacht werden, führt das zur Unvollständigkeit der obigen Zahlen. 271 01 & 271 02: Geschlechtsgliederung 2016 nach Programmbereichen (soweit angegeben) 100% 19% 90% 80% 15% 25% 35% 38% 36% 62% 64% Sprachen Arbeit ‐ Beruf 70% 60% 50% 81% 40% 30% 85% 75% 65% 20% 10% 0% Gesellschaft ‐ Politik ‐ Umwelt Kultur ‐ Gestalten Gesundheit Frauen Grundbildung ‐ Schulabschlüsse Männer 293 Erläuterungen zur Investitionstätigkeit Die Investitionen im Jahr 2018 beziehen sich ausschließlich auf Maßnahmen, die für den Unterrichtsbetrieb der VHS Kreis Euskirchen erforderlich sind. Das alte Rathaus Euskirchen und die St.-Barbara-Schule in Mechernich nehmen als Unterrichtsräume der VHS Kreis Euskirchen eine Sonderstellung ein, da die VHS die Unterrichtsräume alleine nutzt und somit für notwendige Investitionen in Ausstattung und Geräte zuständig ist. In allen anderen kommunalen Unterrichtsstätten übt die VHS Gastrecht in den Unterrichtsräumen aus und ist in der Regel nicht an Investitionen beteiligt. Ausnahmen bilden EDV-Räume, wo vereinzelt in Geräte oder Lizenzen investiert wird. Maßnahme: I271012600 VG > 410 Euro Produkt: 04027101 Veranstaltungen Zeile Sachkonto 26 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. 7831000 Ausz. Erw. Vermögensg. > 410 Euro HH 2017 HH 2018 FP 2019 FP 2020 FP 2021 ‐11.000 ‐11.000 ‐11.000 ‐11.000 ‐11.000 ‐11.000 ‐11.000 ‐11.000 ‐11.000 ‐11.000 Um wettbewerbsfähig zu bleiben, ist die Anschaffung aktueller Projektionstechnik (interaktives Smartboard) notwendig. Des Weiteren ist die Beschaffung von zwei Beamern, eines Exchange Servers, eines TV-Geräts sowie einer Beschallungsanlage vorgesehen. Folgekostenberechnung p.a.: Kalkulatorische Abschreibung Kalkulatorische Zinsen 2.200 € 220 € Maßnahme: I271012630 VG < 410 (35 II GemHVO) Produkt: 04027101 Veranstaltungen Zeile 26 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. Sachkonto 7832100 Ausz. Erw. Vermögensg. < 410 Euro (§ 35 II GemHVO) HH 2017 HH 2018 FP 2019 FP 2020 FP 2021 ‐12.000 ‐12.000 ‐12.000 ‐12.000 ‐12.000 ‐12.000 ‐12.000 ‐12.000 ‐12.000 ‐12.000 Der vorgenannte Ansatz wird insbesondere für die Anschaffung erwachsenengerechter Tische und Stühle sowie Kleingeräten benötigt. 294 Produkt: 271 02 - Besondere Dienstleistungen der Volkshochschule Produktbereich: 040 Kultur Budget: 400 430 000 Volkshochschule Gremium: Ausschuss für Bildung und Inklusion Verantwortlich: Herr C. Brückner Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Vermittlung von Studienreisen, Durchführung von Auftragsmaßnahmen, Qualifizierungen, Schulungen für Dritte (z.B. Firmen, Verbände, Behörden und Schulen) sowie sonstige weiterbildungsrelevante Leistungen, die nicht im Produkt 271 01 Veranstaltungen enthalten sind. Auftragsgrundlage: Weiterbildungsgesetz NRW Strategische Ziele: Weiterbildung auf Bestellung; berufsbezogene Qualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern; Vermittlung von Sozialkompetenzen für Betrieb, Verwaltung und Organisation; Vermittlung von Schlüsselqualifikationen für den Beruf; Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler Zielgruppen: Schüler, Jugendliche und Erwachsene 295 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 040 040271 04027102 Bezeichnung 01 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 22 Kultur und Wissenschaft Volkshochschulen Besondere Dienstleistungen der Volkshochschule = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 296 15.394,54 14.000 15.000 15.000 15.000 15.000 211.727,16 135.000 150.000 150.000 150.000 150.000 227.721,70 149.000 165.000 165.000 165.000 165.000 24.640,59 35.300 31.200 31.400 31.800 32.100 107.433,21 75.800 76.900 76.900 76.900 76.900 5.981,54 5.700 6.300 6.300 6.300 6.300 138.055,34 116.800 114.400 114.600 115.000 115.300 89.666,36 32.200 50.600 50.400 50.000 49.700 89.666,36 32.200 50.600 50.400 50.000 49.700 89.666,36 32.200 50.600 50.400 50.000 49.700 9.300 7.100 7.100 7.400 7.400 22.900 43.500 43.300 42.600 42.300 600,00 89.666,36 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 040 040271 04027102 Bezeichnung Kultur und Wissenschaft Volkshochschulen Besondere Dienstleistungen der Volkshochschule Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 15.394,54 14.000 15.000 15.000 15.000 15.000 218.943,16 135.000 150.000 150.000 150.000 150.000 234.337,70 149.000 165.000 165.000 165.000 165.000 28.237,09 35.300 31.200 31.400 31.800 32.100 107.433,21 75.800 76.900 76.900 76.900 76.900 5.781,54 5.700 6.300 6.300 6.300 6.300 141.451,84 116.800 114.400 114.600 115.000 115.300 92.885,86 32.200 50.600 50.400 50.000 49.700 297 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE Plan 2019 Plan 2020 2021 bisher bereitgest ellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE I271022630 VG < 410 (35 II GemHVO) 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -42 -42 Summe -42 Gesamtsumme -42 298 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 271 02 - Besondere Dienstleistungen der Volkshochschule (Budget 400 430 000) Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440 HH 2017 HH 2018 29,6% 25,8% Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 0,0% 0,0% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 4,5% 5,2% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) 0,12 0,23 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 0,19 0,16 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,00 0,00 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen 299 271 02 – Besondere Dienstleistungen der Volkshochschule (Budget 400 430 000 – Volkshochschule) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit Zeile 2 des Ergebnisplans weist die anteiligen Landeszuweisungen für die hauptamtlichen pädagogischen Mitarbeiter der VHS aus. In Zeile 4 (Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte) werden die Teilnehmerentgelte für die Leistungsangebote der Volkshochschule ausgewiesen. Zeile 13 weist im Wesentlichen die Aufwendungen für Studienreisen und -fahrten sowie für sonstige bildungsfördernde Leistungen aus. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811000 ILB Gemeinkosten drittfinanzierte Produkte 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche 5811010 ILB Druckerei Summe 2017 2018 0 0 1.900 0 100 100 0 0 1.900 2.000 5.300 4.700 100 300 9.300 7.100 Kennzahlen Die Kennzahlen zu diesem Produkt sind bei Produkt 271 01 ausgewiesen. 300 Diff. 2018/2017 + 0 ‐ 1.900 + 0 + 0 + 100 ‐ 600 + 200 ‐ 2.200 Budget 400 500 001 301 302 Produkt: 322 01 - Leistungen für Schwerbehinderte nach SGB IX Produktbereich: 050 Soziale Leistungen Budget: 400 500 001 Soziale Angelegenheiten Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Verantwortlich: Herr U. Klein Produktdefinition: Kurzbeschreibung: - Verwaltungsverfahren zur Feststellung von Behinderungen, des Grades der Behinderung (GdB) und der gesundheitlichen Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen. - begleitende Hilfen im Arbeitsleben (finanzielle Förderung der Einrichtung oder des Erhaltes von Arbeitsplätzen, Beratung von Schwerbehinderten und Arbeitgebern) - Kündigungsschutz für Schwerbehinderte (Zustimmungspflicht der Fürsorgestelle) Auftragsgrundlage: SGB IX sowie ergänzende Vorschriften, SGB XII, Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft (SchwbG), BVFG, Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) Strategische Ziele: - Zügiger Abschluss der Verwaltungsverfahren, d.h. ohne Verzögerungen im eigenen Verantwortungsbereich. - Steigerung der Ausschöpfungsquote der zur Verfügung stehenden Mittel aus der Ausgleichsabgabe. - Erleichterung der Beschäftigungssituation der Schwerbehinderten im Arbeitsleben. Zielgruppen: Erstantragsteller sowie Personen, die in der Vergangenheit bereits einen Schwerbehindertenausweis erhalten haben und bei denen das Vorliegen der Behinderung, der Grad der Behinderung oder auch die gesundheitlichen Merkmale nach dem Schwerbehindertenrecht auf Antrag oder von Amts wegen erneut zu prüfen sind. Berufstätige Schwerbehinderte mit mindestens 90% GdB oder Gleichgestellte sowie Arbeitgeber 303 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 050 050322 05032201 Bezeichnung 01 Soziale Leistungen Leistungen f. Schwerbehinderte nach SGB IX Leistungen f. Schwerbehinderte nach SGB IX Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 291.087,60 638.100 620.000 620.000 620.000 620.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 810.102,11 710.400 810.400 810.400 810.400 810.400 1.101.189,71 1.349.500 1.431.400 1.431.400 1.431.400 1.431.400 440.877,33 461.900 482.900 487.700 492.600 497.500 3.700 3.700 3.700 3.700 3.700 100 100 100 100 100 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 685.380,44 626.000 626.000 626.000 626.000 626.000 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 306.793,76 246.500 326.500 326.500 326.500 326.500 17 = Ordentliche Aufwendungen 1.433.051,53 1.338.200 1.439.200 1.444.000 1.448.900 1.453.800 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) -331.861,82 11.300 -7.800 -12.600 -17.500 -22.400 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) -331.861,82 11.300 -7.800 -12.600 -17.500 -22.400 -331.861,82 11.300 -7.800 -12.600 -17.500 -22.400 48.354,00 223.000 227.800 231.500 237.400 239.300 -380.215,82 -211.700 -235.600 -244.100 -254.900 -261.700 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 304 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 050 050322 05032201 Bezeichnung Soziale Leistungen Leistungen f. Schwerbehinderte nach SGB IX Leistungen f. Schwerbehinderte nach SGB IX Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 676.762,90 638.100 620.000 620.000 620.000 620.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 895.255,61 710.400 810.400 810.400 810.400 810.400 1.572.018,51 1.349.500 1.431.400 1.431.400 1.431.400 1.431.400 440.741,47 461.900 482.900 487.700 492.600 497.500 3.700 3.700 3.700 3.700 3.700 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 702.750,32 626.000 626.000 626.000 626.000 626.000 15 - Sonstige Auszahlungen 278.767,89 246.500 326.500 326.500 326.500 326.500 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.422.259,68 1.338.100 1.439.100 1.443.900 1.448.800 1.453.700 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 149.758,83 11.400 -7.700 -12.500 -17.400 -22.300 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 305 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE Plan 2019 Plan 2020 2021 bisher bereitgest ellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE I322012630 VG < 410 (35 II GemHVO) 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -348 -348 Summe -348 Gesamtsumme -348 306 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 322 01 - Leistungen für Schwerbehinderte nach SGB IX (Budget 400 500 001) Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440 HH 2017 HH 2018 32,4% 31,6% Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 40,1% 37,6% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 15,8% 19,6% -1,11 -1,23 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 2,64 2,75 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 3,27 3,27 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen Teilergebnis je Einwohner (€/EW) 307 322 01 – Leistungen für Schwerbehinderte nach SGB IX (Budget 400 500 001 – Soziale Angelegenheiten) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit Bei dem Ertrag in Zeile 2 (Zuweisungen und allgemeine Umlagen) handelt es sich um die Zuweisung aus der Ausgleichsabgabe. In entsprechender Höhe sind in Zeile 15 (Transferaufwendungen) anteilig Leistungen nach dem Schwerbehindertengesetz und Rückzahlungen von Zuweisungen ausgewiesen. Zeile 6 des Ergebnisplans (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) enthält: Zeile 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 4481000 Kostenerstattungen vom Land 4481002 Erträge aus Kostenerst. Land (Belastungsausgleich) 4484000 Kostenerst. so. öffentl. Ber. Summe 2017 2018 ‐350.000 ‐450.000 ‐360.400 ‐360.400 0 0 ‐710.400 ‐810.400 Diff. 2018/2017 ‐ 100.000 + 0 + 0 ‐ 100.000 SK 4481000 Zum Ausgleich des Aufwandes, der durch die medizinische Beweiserhebung und durch Gebühren und Anwaltskosten in Gerichtsverfahren (fachbezogener Sachaufwand) entsteht, erhalten die Kreise seit 01.01.2011 einen Pauschalbetrag von 56 €. Die Anpassung des Pauschbetrages ist durch das u.a. Änderungsgesetz (siehe Erl. zu SK 4481002) erfolgt. Der fachbezogene Sachaufwand ist in Abständen von jeweils 3 Jahren, erstmals zum 01.01.2014, anhand der Entwicklung der Fallzahlen und der Kosten der Beweiserhebung zu prüfen und ggfls. anzupassen. Zum 01.01.2014 wurde der neue Pauschalbetrag auf 63,50 € pro Fall (Erst- und Änderungsanträge, Nachprüfungen und Widersprüche) festgesetzt. Der Ansatz wurde aufgrund steigender Fallzahlen (derzeit ca. 7.000) und Anpassung an die Ergebnisse der letzten Jahre erhöht. Zurzeit laufen Verhandlungen zur weiteren Anpassung des Pauschalbetrages. Ob und wann ein neuer Wert festgesetzt wird, muss derzeit abgewartet werden. Die korrespondierenden Aufwandsansätze sind in Zeile 11 und 16 veranschlagt. SK 4481002 Durch das Zweite Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen vom 30.10.2007 sind die Aufgaben des Schwerbehindertenrechts von den Versorgungsämtern auf die Kreise und kreisfreien Städten mit Wirkung zum 01.01.2008 übertragen worden. Für die wesentlichen Belastungen, die durch dieses Gesetz entstehen, wird ein finanzieller Ausgleich gewährt und zusätzlich Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung gestellt. Der finanzielle Ausgleich umfasst den Personalaufwand für die übergeleiteten Beamten einschl. der gesetzlichen Leistungen und ein pauschaler Zuschlag (10%) auf die fiktiven Personalkosten als Ausgleich für den allgemeinen Sachaufwand. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung vom 25.10.2011 ist eine Anpassung des Belastungsausgleichs rückwirkend zum 01.01.2011 vorgenommen worden. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche Summe 308 2017 2018 42.600 42.400 1.100 1.200 21.200 20.700 50.700 46.200 107.400 117.300 223.000 227.800 Diff. 2018/2017 ‐ 200 + 100 ‐ 500 ‐ 4.500 + 9.900 + 4.800 Kennzahlen I. Anzahl Bewilligungen Fördermittel für begleitende Hilfen im Arbeitsleben 2011 2012 2013 2014 2015 Fälle 358 220 246 273 269 2016 381 322 01: Anzahl Bewilligungen Fördermittel f. begleitende Hilfen im Arbeitsleben 450 400 350 300 250 200 381 358 150 220 100 50 92 113 139 115 123 141 153 129 246 273 269 144 0 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 II. Anzahl Kündigungsschutzfälle Fälle 2011 2012 2013 2014 2015 2016 40 43 41 40 42 21 322 01: Anzahl Kündigungsschutzfälle 70 60 50 40 30 20 10 58 45 37 43 46 39 37 26 41 40 43 41 40 42 21 0 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 309 III. Anzahl Opferentschädigungsfälle Fälle 2011 2012 2013 2014 2015 2016 12 10 11 3 3 2 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2.089 2.433 1.489 3.384 931 1.065 2.065 2.278 1.032 3.293 1.101 854 1.926 2.190 1.122 3.370 1.226 1.005 2.074 2.334 1.187 3.527 1.490 1.361 1.954 2.298 868 3.544 1.949 1.145 1.999 2.365 ./. 3.566 1.475 1.078 IV. Schwerbehindertenantragsverfahren (SGB IX) Erstanträge Änderungsanträge Ausweisverlängerungen Beiblätter Nachprüfungen Widersprüche Die Kennzahl zu den Ausweisverlängerungen kann nicht mehr angegeben werden, da die Statistik von Seiten des Ministeriums aufgrund der Einführung des Kartenausweises geändert wurde. Die neuen Ausweise im Scheckkartenformat können nicht mehr verlängert werden, sondern müssen jeweils neu ausgestellt werden. V. Anzahl Gutachten durch Abt. 53 in Schwerbehindertenangelegenheiten Anzahl 310 2011 2012 2013 2014 2015 2016 3.251 2.691 2.966 4.246 4.255 3.799 Produkt: 331 01 - Förderung von Trägern der Wohlfahrtsverbände Produktbereich: 050 Soziale Leistungen Budget: 400 500 001 Soziale Angelegenheiten Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Verantwortlich: Herr U. Klein Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Finanzierung (ganz oder teilweise) von sozialen Angeboten, Beratungsstellen und Hilfeleistungen verschiedener Verbände und Institutionen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Beschlüssen politischer Gremien sowie Vereinbarungen und Verträge Auftragsgrundlage: SGB XII, KJHG, weitere Bundes- und Landesgesetze, Kreistagsbeschlüsse, Vereinbarungen und Verträge Strategische Ziele: Die Sozialhilfeträger und die freie Wohlfahrtspflege sollen bei der Durchführung des SGB XII zusammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit soll darauf gerichtet sein, sich zum Wohle des Hilfesuchenden wirksam zu ergänzen. Träger der Sozialhilfe sollen die Verbände der freien Wohlfahrtspflege in ihrer Tätigkeit auf dem Gebiet der Sozialhilfe angemessen unterstützen. Zielgruppen: Verbände der freien Wohlfahrtspflege und sonstige soziale Institutionen 311 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 050 050331 05033101 Bezeichnung 01 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 22 Soziale Leistungen Förderung von anderen Trägern der Wohlfahrtspflege Förderung von Trägern der Wohlfahrtsverbände = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 312 500 500 500 500 500 500 500 500 500 500 22.052,42 43.500 16.500 16.700 16.800 17.000 380.197,39 367.000 371.900 377.300 377.300 377.300 41,49 100 100 100 100 100 402.291,30 410.600 388.500 394.100 394.200 394.400 -402.291,30 -410.100 -388.000 -393.600 -393.700 -393.900 -402.291,30 -410.100 -388.000 -393.600 -393.700 -393.900 -402.291,30 -410.100 -388.000 -393.600 -393.700 -393.900 1.357,70 18.600 9.400 9.600 9.800 9.900 -403.649,00 -428.700 -397.400 -403.200 -403.500 -403.800 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 050 050331 05033101 Bezeichnung Soziale Leistungen Förderung von anderen Trägern der Wohlfahrtspflege Förderung von Trägern der Wohlfahrtsverbände Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 25.073,50 500 500 500 500 500 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 25.073,50 500 500 500 500 500 10 - Personalauszahlungen 23.014,55 43.500 16.500 16.700 16.800 17.000 11 - Versorgungsauszahlungen 336.173,10 367.000 371.900 377.300 377.300 377.300 41,49 100 100 100 100 100 359.229,14 410.600 388.500 394.100 394.200 394.400 -334.155,64 -410.100 -388.000 -393.600 -393.700 -393.900 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 313 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE Plan 2019 Plan 2020 2021 bisher bereitgest ellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE I331012630 VG < 410 (35 II GemHVO) 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -14 -14 Summe -14 Gesamtsumme -14 314 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 331 01 - Förderung von Trägern der Wohlfahrtsverbände (Budget 400 500 001) Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440 HH 2017 HH 2018 12,4% 4,9% 85,5% 93,5% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 0,0% 0,0% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -2,24 -2,08 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 0,28 0,10 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 1,92 1,94 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 315 331 01 – Förderung von Trägern der Wohlfahrtsverbände (Budget 400 500 001 – Soziale Angelegenheiten) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit In Zeile 15 des Ergebnisplans werden folgende Transferaufwendungen nachgewiesen: Zeile 15 ‐ Transferaufwendungen 5318005 Zuschüsse (Familienentlastungsdienst) 5318007 Zuschüsse (Betreuung Aussiedler) 5318009 Zuschüsse (Frauenberatungsstelle) 5318010 Zuschüsse (Mobile Soziale Dienste) 5318011 Zuschüsse (Beratungsstelle für Wohnungslose) 5318012 Zuschüsse (Familienpflege) 5318013 Zuschüsse (Wohnberatung für ältere od. behinderte 5318014 Verlustausgleich (Frauenhaus Euskirchen) 5318015 Zuschuss Verbraucherzentrale 5318048 Zuschüsse (Mehrgenerationenhaus) Summe 2017 2018 27.400 28.000 12.300 12.600 57.500 58.800 23.500 24.000 83.700 85.600 15.900 16.200 33.000 33.000 100 100 103.600 103.600 10.000 10.000 367.000 371.900 Diff. 2018/2017 + 600 + 300 + 1.300 + 500 + 1.900 + 300 + 0 + 0 + 0 + 0 + 4.900 Zu den einzelnen Positionen: 5318005 Zuschüsse (Familienentlastungsdienst) Aufgrund eines Kreistagsbeschlusses wird seit 1990 der Familienentlastungsdienst beim Diakonischen Werk Euskirchen und beim DRK Euskirchen pauschal gefördert. In den erbrachten Hilfeleistungen sind Aufgaben der Eingliederungshilfe integriert. Der Zuschuss erhöht sich aufgrund eines Kreistagsbeschlusses vom 06.07.2016 (siehe hierzu V 220/2016). Zuschusszweck:    Betreuung und Unterstützung von Familien mit behinderten Kindern und Jugendlichen (Diakonisches Werk) sowie behinderten Erwachsenen (DRK). Einzel- und Gruppenbetreuung zur Erhaltung der Pflegebereitschaft, Freizeitgestaltung, Fahrdienste etc. Betreuung und Hilfestellung zur Erlernung lebenspraktischer Fähigkeiten. 5318007 Zuschüsse (Betreuung Aussiedler) Es handelt sich um eine freiwillige Förderung. Die Bewilligung der Zuschüsse erfolgt aufgrund der Beschlussfassung durch den Kreistag im Rahmen der jeweiligen Haushaltsberatungen. Der Zuschuss erhöht sich aufgrund eines Kreistagsbeschlusses vom 06.07.2016 (siehe hierzu V 220/2016). Zuschusszweck:   Integration von Spätaussiedlern. Hilfestellung (z.B. Behördengänge, Übersetzungen, Vermittlung von Wohnungen, Rechtshilfen, Krisenintervention bei persönlichen Problemen etc). 5318009 Zuschüsse (Frauenberatungsstelle) Es handelt sich um eine freiwillige Förderung. Die Bezuschussung der Frauenberatungsstelle erfolgt aufgrund eines Kreistagsbeschlusses. Mit dem Träger der Beratungsstelle 316 wurde seitens des Kreises Euskirchen eine Vereinbarung über die Finanzierung geschlossen. Der Zuschuss erhöht sich aufgrund eines Kreistagsbeschlusses vom 06.07.2016 (siehe hierzu V 220/2016). Zuschusszweck: Beratendes und unterstützendes Angebot für Frauen als psychosoziale Anlaufstelle. 5318010 Zuschüsse (Mobile Soziale Dienste) Die Mobilen Sozialen Dienste gehören zu den ambulanten komplementären Aufgaben nach dem Landespflegegesetz (PfG NRW). Der Kreistag hat zur Bezuschussung eine Richtlinie verabschiedet, die seit dem 01.01.2000 in Kraft ist. Der Zuschuss erhöht sich aufgrund eines Kreistagsbeschlusses vom 06.07.2016 (siehe hierzu V 220/2016). Zuschusszweck: Der MSD erbringt vorpflegerische und pflegeergänzende Leistungen. Er aktiviert Ehrenamtlichkeit und unterstützt Maßnahmen der Selbsthilfe (Angehörigenarbeit). Förderungswürdig sind Maßnahmen, die helfen, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden und die eigene Häuslichkeit zu erhalten. Es werden nur Leistungen gefördert, die nicht durch andere Kostenträger abgedeckt sind. 5318011 Zuschüsse (Beratungsstelle für Wohnungslose) Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen der Hilfe nach dem 8. Kapitel SGB XII (Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten). Es handelt sich um eine 50%-ige Kofinanzierung. Die andere Hälfte wird durch den Landschaftsverband Rheinland bezuschusst. Der Zuschuss erhöht sich aufgrund eines Kreistagsbeschlusses vom 06.07.2016 (siehe hierzu V 220/2016). Zuschusszweck:   Offenes Beratungsangebot ohne Zugangsvoraussetzungen. Individuelle Hilfen zur Selbsthilfe (z.B. Entwicklung neuer tragfähiger Lebensperspektiven, Hilfe bei der Suche nach Wohnraum, Arbeit, Vermittlung zu anderen Hilfsangeboten). 5318012 Zuschüsse (Familienpflege) Es handelt sich um eine freiwillige Förderung. Der Zuschuss ist aufgrund eines Kreistagsbeschlusses vom 16.12.1998 an die Landesförderung gekoppelt. Bezuschusst wird seit 2004 nur noch der Caritasverband für die Region Eifel e.V. Der Zuschuss erhöht sich aufgrund eines Kreistagsbeschlusses vom 06.07.2016 (siehe hierzu V 220/2016). Zuschusszweck: Familienpflege hilft Familien mit Kindern bei der Weiterführung des Haushaltes, wenn der haushaltsführende Elternteil, z. B. durch Krankheit oder Unfall, nicht in der Lage dazu ist. Vor Inanspruchnahme erfolgt durch den Träger eine umfassende Beratung hinsichtlich der Kostenübernahme. Familienpflege wird durch die Wohlfahrtsverbände angeboten. Ansprechpartner für diese Leistungen sind die Krankenkassen. 5318013 Zuschüsse (Wohnberatung für ältere oder behinderte Menschen) Die Wohnberatung (ambulanter komplementärer Dienst nach dem PfG NRW) wurde ab dem 01.01.2012 durch die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH übernommen. Der Betrag von 33.000 € entspricht 50% der zuschussfähigen Personalkosten, zu denen das Kreiskrankenhaus außerdem eine 50%ige Landesförderung erhält. 317 Zuschusszweck:    Beratung und Unterstützung für die individuelle Gestaltung von Wohnraum für ältere oder behinderte Menschen, um diesen sicherer oder bequemer zu gestalten (Wohnraumanpassung) Verhinderung oder Verzögerung von stationären Aufenthalten Öffentlichkeitsarbeit (Informationsveranstaltungen, Fachvorträge, Flyer etc.) 5318014 Verlustausgleich (Frauenhaus Euskirchen) Die Bezuschussung des Frauenhauses erfolgt aufgrund eines Kreistagsbeschlusses. Mit dem Träger des Frauenhauses wurde seitens des Kreises Euskirchen eine Vereinbarung über die Finanzierung geschlossen. 5318015 Zuschuss Verbraucherzentrale Es handelt sich um eine freiwillige Förderung. Die Verbraucherzentrale NRW e.V. betreibt seit Jahren in Euskirchen eine Verbraucherberatungsstelle mit dem Zweck, die Allgemeinheit und Einzelpersonen sachlich und unabhängig sowie anbieterneutral zu informieren und zu beraten. Diese Verbraucherberatungsstelle ist als institutionelle Interessenvertretung ein wichtiger Baustein in einem weit verzweigten Informations- und Beratungssystem für die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Euskirchen. Der Kreistag hat am 21.12.2005 beschlossen, den kommunalen Kofinanzierungsanteil der Verbraucherzentrale Euskirchen ab 2006 komplett über den Kreishaushalt abzuwickeln (siehe V 161/2005). Vertragsgemäß ist dieser Anteil auf max. 64.000 € p.a. festgelegt. Für die Dauer von 2 Jahren (01.01.2010-31.12.2011) hat der Kreistag durch Beschluss vom 03.06.2009 (V 518/2009) einer Erhöhung der Beratungsstelle Euskirchen um eine halbe Kraft mit Kosten für den Kreis Euskirchen in Höhe von max. 38.000 € p.a. zugestimmt. Der Kreistag hat durch Beschluss vom 20.07.2011 (V 187/2011) einem Ergänzungsvertrag zugestimmt, der eine Erweiterung der Aufgaben der Verbraucherzentrale um die Schuldenprävention mit Jugendlichen, Migranten, Arbeitslosen und jungen Familien sowie die Aufstockung von einer halben auf eine ganze Beraterstelle vorsieht (Vertragslaufzeit 01.01.2012 bis 31.12.2014). Der TeilZuschuss reduziert sich auf jährlich 25.800 €. Am 09.04.2014 (V 116/2014) hat der Kreistag einen Folgevertrag für die Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2019 beschlossen. Im Vergleich zum bisherigen Teil-Zuschuss (25.800 €) erhöhte sich dieser nunmehr auf jährlich 39.600 €. 5318048 Zuschuss Mehrgenerationenhaus Der Kreistag hat am 05.10.2016 beschlossen (A 121/2016), dem Deutschen Roten Kreuz Euskirchen (DRK) beginnend mit dem Jahr 2017 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 10.000 € zum Betrieb des Mehrgenerationenhauses in Euskirchen als kommunalen Kofinanzierungsanteil zum Bundeszuschuss zunächst für die Zeit bis 2020 zu gewähren. Der Kreis Euskirchen unterstützt das Mehrgenerationenhaus und bezieht es in die kommunalen Planungen zur Bewältigung des demografischen Wandels mit ein. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: 318 Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche 5811010 ILB Druckerei Summe 2017 9.800 100 1.200 2.400 5.100 0 18.600 2018 2.900 0 900 1.400 3.600 600 9.400 Diff. 2018/2017 ‐ 6.900 ‐ 100 ‐ 300 ‐ 1.000 ‐ 1.500 + 600 ‐ 9.200 Kennzahlen ./. 319 320 Produkt: 343 04 - Heimaufsicht Produktbereich: 050 Soziale Leistungen Budget: 400 500 001 Soziale Angelegenheiten Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Verantwortlich: Herr U. Klein Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Aufsicht über Alten-, Pflege-, Behinderten- und Kurzzeitpflegeheime sowie Beratung in Heimangelegenheiten Auftragsgrundlage: Heimgesetz, HeimMindBauVO, HeimPersVO, HeimsicherungsVO, und andere betroffene Rechtsgebiete (z. B. SGB V und XI, Bundesseuchengesetz, Baurecht etc.) Strategische Ziele: Qualitätssicherung (bauliche Standards, Pflegestandards, Fachkräfteanteil), Schutz der Rechtsstellung der HeimbewohnerInnen Zielgruppen: HeimbewohnerInnen, BewerberInnen für die Aufnahme in einem Heim, Angehörige, BetreuerInnen, Heimbeiräte, MitarbeiterInnen in den Heimen, HeimbetreiberInnen, Heimträger 321 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 050 050343 05034304 Bezeichnung 01 Soziale Leistungen Betreuungsleistungen Heimaufsicht Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 18.450,00 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 18.450,00 31.000 31.000 31.000 31.000 31.000 109.676,96 153.800 132.500 133.800 135.200 136.400 5.524,10 14.400 14.400 14.400 14.400 14.400 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 115.201,06 168.200 146.900 148.200 149.600 150.800 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) -96.751,06 -137.200 -115.900 -117.200 -118.600 -119.800 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) -96.751,06 -137.200 -115.900 -117.200 -118.600 -119.800 -96.751,06 -137.200 -115.900 -117.200 -118.600 -119.800 41.291,00 97.000 102.100 103.700 105.900 106.300 -138.042,06 -234.200 -218.000 -220.900 -224.500 -226.100 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 322 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 050 050343 05034304 Bezeichnung Soziale Leistungen Betreuungsleistungen Heimaufsicht Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 21.186,00 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 21.186,00 31.000 31.000 31.000 31.000 31.000 109.799,30 153.800 132.500 133.800 135.200 136.400 5.288,48 14.400 14.400 14.400 14.400 14.400 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 115.087,78 168.200 146.900 148.200 149.600 150.800 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) -93.901,78 -137.200 -115.900 -117.200 -118.600 -119.800 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 323 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE Plan 2019 Plan 2020 2021 bisher bereitgest ellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE I343042630 VG < 410 (35 II GemHVO) 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -77 -77 Summe -77 Gesamtsumme -77 324 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 343 04 - Heimaufsicht (Budget 400 500 001) Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440 HH 2017 HH 2018 74,7% 74,3% Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 0,0% 0,0% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 5,4% 5,8% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -1,22 -1,14 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 1,03 0,97 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,00 0,00 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen 325 343 04 – Heimaufsicht (Budget 400 500 001 – Soziale Angelegenheiten) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit In Zeile 4 des Ergebnisplans (Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte) werden die Verwaltungsgebühren der Heimaufsicht ausgewiesen. Zeile 16 des Ergebnisplans enthält im Wesentlichen Gutachterkosten in Höhe von 10.000 €. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche 5811010 ILB Druckerei Summe 2017 2018 44.000 52.400 200 100 7.100 7.300 14.500 11.800 30.700 29.900 500 600 97.000 102.100 Diff. 2018/2017 + 8.400 ‐ 100 + 200 ‐ 2.700 ‐ 800 + 100 + 5.100 Kennzahlen I. Anzahl der im Kreis ansässigen Heime am 31.12., aufgeschlüsselt nach Art der Einrichtung Altenpflegeheime /EuLa Behinderteneinrichtungen /EuLa Sozialtherapeutische Heime /EuLa Hospiz /Gasteinrichtungen Tagespflegeeinrichtungen /Gasteinr. Kurzzeitpflegeeinrichtungen /Gastei. Ambulante betreute Pflege-WG (ab 2015) 2011 33 9 9 2 6 2 2012 34 9 9 2 8 2 2013 32 10 9 2 9 2 2014 32 9 9 2 9 2 2015 32 9 9 2 9 2 1 2016 33 10 10 2 9 2 2 II. Anzahl der Plätze in Einrichtungen am 31.12. Altenpflegeheime Behinderteneinrichtungen Sozialtherapeutische Heime Hospiz Tagespflegeeinrichtungen Kurzzeitpflegeeinrichtungen Ambulante betreute Pflege-WG (ab 2015) 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2.343 2.399 2.396 2.396 2.466 2.523 299 299 309 294 294 330 414 414 414 414 414 414 22 22 22 22 22 22 75 101 112 114 112 112 19 19 19 19 19 19 5 9 Einrichtungstyp EuLa: Altenpflegeheime, Behinderteneinrichtungen, Sozialtherapeutische Heime - Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot Gasteinrichtungen: Hospize, Tagespflegeeinrichtungen, Kurzzeitpflege 326 343 04: Anzahl Heime am 31.12. 80 70 2 60 2 6 2 50 2 2 2 1 2 8 9 9 9 2 2 2 2 9 9 9 9 9 9 9 10 9 9 2 9 2 Ambulante betreute Pflege-WG 10 Kurzzeitpflegeeinrichtungen Tagespflegeeinrichtungen 40 10 Hospiz Sozialtherapeutische Heime 30 Behinderteneinrichtungen 20 Altenpflegeheime 33 34 32 32 32 33 2011 2012 2013 2014 2015 2016 10 0 343 04: Anzahl Plätze am 31.12. 4.000 3.500 3.000 19 75 22 414 19 101 22 414 2.500 299 299 19 112 22 414 19 114 22 414 19 112 22 414 309 294 294 19 112 22 414 330 Ambulante betreute Pflege-WG Kurzzeitpflegeeinrichtungen Tagespflegeeinrichtungen 2.000 Hospiz Sozialtherapeutische Heime 1.500 2.343 2.399 2.396 2.396 2.466 2.523 1.000 Behinderteneinrichtungen Altenpflegeheime 500 0 2011 2012 2013 2014 2015 2016 327 328 Produkt: 343 06 - Betreuung nach dem Betreuungsgesetz Produktbereich: 050 Soziale Leistungen Budget: 400 500 001 Soziale Angelegenheiten Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Verantwortlich: Herr K. Dietrich Produktdefinition: Kurzbeschreibung: - Beratung, Unterstützung der Einzel- und Vereinsbetreuer/innen, Förderung der Betreuungsvereine, Unterstützung der Vormundschaftsgerichte. - Führen von Betreuungen entsprechend dem vom Gericht angeordneten Wirkungsbereich, sofern keine anderen Betreuer/innen zur Verfügung stehen oder geeignet sind. Auftragsgrundlage: Betreuungsgesetz, Betreuungsbehördengesetz, Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Landesbetreuungsgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch Strategische Ziele: - Vermittlung der dem Einzelnen am besten entsprechenden Betreuung. - Förderung einer selbstbestimmten Lebensgestaltung. - Verstärkte Übernahme von Betreuungen durch ehrenamtliche Betreuer. Zielgruppen: Erwachsene, bei denen eine Betreuung vom Gericht angeordnet ist. 329 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 050 050343 05034306 Bezeichnung 01 Soziale Leistungen Betreuungsleistungen Betreuung nach dem Betreuungsgesetz Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 201.533,75 247.100 299.100 302.100 305.100 308.100 15 - Transferaufwendungen 20.857,48 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 12.923,60 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 17 = Ordentliche Aufwendungen 235.314,83 284.100 336.100 339.100 342.100 345.100 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) -235.314,83 -284.100 -336.100 -339.100 -342.100 -345.100 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) -235.314,83 -284.100 -336.100 -339.100 -342.100 -345.100 -235.314,83 -284.100 -336.100 -339.100 -342.100 -345.100 78.861,00 139.800 159.800 162.400 166.200 167.000 -314.175,83 -423.900 -495.900 -501.500 -508.300 -512.100 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 330 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 050 050343 05034306 Bezeichnung Soziale Leistungen Betreuungsleistungen Betreuung nach dem Betreuungsgesetz Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 205.393,15 247.100 299.100 302.100 305.100 308.100 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 20.857,48 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 15 - Sonstige Auszahlungen 12.923,60 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 239.174,23 284.100 336.100 339.100 342.100 345.100 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) -239.174,23 -284.100 -336.100 -339.100 -342.100 -345.100 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 331 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE Plan 2019 Plan 2020 2021 bisher bereitgest ellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE I343062630 VG < 410 (35 II GemHVO) 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -132 -132 Summe -132 Gesamtsumme -132 332 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 343 06 - Betreuung nach dem Betreuungsgesetz (Budget 400 500 001) Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440 HH 2017 HH 2018 74,2% 71,2% Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 5,9% 5,0% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 2,8% 2,4% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -2,21 -2,59 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 1,64 1,85 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,13 0,13 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen 333 343 06 – Betreuung nach dem Betreuungsgesetz (Budget 400 500 001 – Soziale Angelegenheiten) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit In Zeile 15 des Ergebnisplans (Transferaufwendungen) sind die Zuschüsse an die im Kreis Euskirchen anerkannten Betreuungsvereine veranschlagt. Aufgrund der Verringerung der im Kreisgebiet vorhandenen Betreuungsvereine war eine Reduzierung des Aufwands für 2017 um 10.000 € auf 25.000 € angezeigt. Für 2018 ist keine weitere Reduzierung vorgesehen. Entsprechend der zum 01.01.2011 geschlossenen Vereinbarungen dient die Förderung der Begleitung und Unterstützung der vorhandenen ehrenamtlichen Betreuer/innen, der Schulung dieses Personenkreises und der Neugewinnung von ehrenamtlich tätigen Betreuer/innen (Beschluss des Kreistages vom 23.06.2010, V 83/2010). In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: 2017 2018 67.000 53.600 300 600 9.800 15.700 20.100 25.400 42.600 64.400 0 100 139.800 159.800 Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche 5811010 ILB Druckerei Summe Kennzahlen I. Anzahl Fälle der Betreuungen durch Betreuungsbehörde am 31.12. 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Anzahl (Stichtag) 61 53 52 46 26 19 343 06: Anzahl Fälle der Betreuungsbehörde am 31.12. 120 100 80 60 40 61 53 52 20 46 26 19 0 2011 2012 2013 2014 2015 2016 II. Anzahl Fälle Sachverhaltsaufklärungen 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Anzahl 334 526 575 663 731 854 962 Diff. 2018/2017 ‐ 13.400 + 300 + 5.900 + 5.300 + 21.800 + 100 + 20.000 Budget 400 500 002 335 336 Produkt: 331 02 - Pflegewohngeld (APG NW) Produktbereich: 050 Soziale Leistungen Budget: 400 500 002 Leistungen nach SGB XII, APG NW etc. Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Verantwortlich: Herr U. Klein Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Geldleistung zur Finanzierung der Aufwendungen für Investitionskosten für Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen sowie für ambulante Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflege. Auftragsgrundlage: SGB XII, Alten- und Pflegegesetz NRW Strategische Ziele: Gewährleistung einer leistungsfähigen und wirtschaftlichen vollstationären Angebotsstruktur für alle Pflegebedürftigen. Zielgruppen: Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen, die - Leistungen nach dem SGB XII oder im Rahmen der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG (zuständig Landschaftsverband Rheinland) erhalten, - nicht in der Lage sind, die Aufwendungen für Investitionskosten aus eigenem bzw. aus dem Einkommen des nicht getrennt lebenden Ehegatten ganz oder teilweise zu tragen 337 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 050 050331 05033102 Bezeichnung 01 Soziale Leistungen Förderung von anderen Trägern der Wohlfahrtspflege Pflegewohngeld (PfG NW) Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 10.749,74 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 4.000 4.000 4.000 4.000 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 16.049,74 30.000 34.000 34.000 34.000 34.000 11 - Personalaufwendungen 87.433,18 103.000 106.200 107.200 108.400 109.300 12 - Versorgungsaufwendungen 1.100 1.100 1.100 1.100 1.100 6.567.439,89 6.680.000 6.680.000 6.750.000 6.760.000 6.770.000 111,02 4.100 8.100 8.100 8.100 8.100 6.654.984,09 6.788.200 6.795.400 6.866.400 6.877.600 6.888.500 -6.638.934,35 -6.758.200 -6.761.400 -6.832.400 -6.843.600 -6.854.500 -6.638.934,35 -6.758.200 -6.761.400 -6.832.400 -6.843.600 -6.854.500 -6.638.934,35 -6.758.200 -6.761.400 -6.832.400 -6.843.600 -6.854.500 13.885,75 48.600 50.000 50.800 51.900 52.400 -6.652.820,10 -6.806.800 -6.811.400 -6.883.200 -6.895.500 -6.906.900 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 338 5.300,00 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 050 050331 05033102 Bezeichnung Soziale Leistungen Förderung von anderen Trägern der Wohlfahrtspflege Pflegewohngeld (PfG NW) Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 40.007,73 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 40.007,73 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 10 - Personalauszahlungen 91.438,33 103.000 106.200 107.200 108.400 109.300 11 - Versorgungsauszahlungen 1.100 1.100 1.100 1.100 1.100 6.538.735,08 6.680.000 6.680.000 6.750.000 6.760.000 6.770.000 111,02 4.100 4.100 4.100 4.100 4.100 6.630.284,43 6.788.200 6.791.400 6.862.400 6.873.600 6.884.500 -6.590.276,70 -6.758.200 -6.761.400 -6.832.400 -6.843.600 -6.854.500 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 339 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE Plan 2019 Plan 2020 2021 bisher bereitgest ellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE I331022630 VG < 410 (35 II GemHVO) 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -132 -132 Summe -132 Gesamtsumme -132 340 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 331 02 - Pflegewohngeld (PfG NW) (Budget 400 500 002) Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand HH 2017 HH 2018 1,8% 1,8% 97,7% 97,6% 0,1% 0,1% -35,56 -35,58 0,63 0,65 34,89 34,89 Transferleistungen Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand Teilergebnis je Einwohner (€/EW) Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 341 331 02 – Pflegewohngeld (Budget 400 500 002 – Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit In Zeile 2 des Ergebnisplans (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) ist mit 30.000 € der Ansatz über Rückzahlungen des Pflegewohngeldes ausgewiesen. In Zeile 15 des Ergebnisplans werden folgende Transferaufwendungen nachgewiesen: Zeile 15 ‐ Transferaufwendungen 5391000 Investitionspauschale für amb. Pflegeeinrichtungen 5391001 Investitionspauschale an Tages‐ u. Kurzzeitpflege 5391002 Pflegewohngeld (§ 14 APG NRW) ab 2014 bis 2017 5399000 Investitionspauschale für amb. Pflegeeinrichtungen 5399001 Investitionspauschale an Tages‐ u. Kurzzeitpflege 5399002 Pflegewohngeld (§ 14 APG NRW) ab 2018 Summe 2017 2018 830.000 0 850.000 0 5.000.000 0 0 830.000 0 850.000 0 5.000.000 6.680.000 6.680.000 Diff. 2018/2017 ‐ 830.000 ‐ 850.000 ‐ 5.000.000 + 830.000 + 850.000 + 5.000.000 + 0 Aufgrund finanzstatischer Änderungen muss die Numerik der v.g. Konten fortgeschrieben werden. SK 5399000 Nach § 12 APG NW fördert der örtliche Träger der Sozialhilfe die durchschnittlichen betriebsnotwendigen Investitionen ambulanter Pflegeeinrichtungen mit einer Pauschale pro voller Pflegestunde für Leistungen nach dem SGB XI. SK 5399001 Nach § 13 APG NW wird Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen zur Finanzierung der betriebsnotwendigen Investitionen ein bewohnerorientierter Aufwendungszuschuss gewährt. Im Januar 2017 trat das neue Pflegebegutachtungssystem und damit ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff bezieht auch Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (bisher Pflegestufe 0) mit ein. Das bedeutet, dass auch dieser Personenkreis ab 2017 einen Anspruch auf Investitionskostenförderung bei Tages- und Kurzzeitpflege hat. SK 5399002 Bei dem Aufwandsansatz handelt es sich um die Pflegewohngeldleistungen nach § 14 APG NW. Die leicht rückläufigen Zahlen der Heimkosen-Selbstzahler und Heimkosten-Nichtselbstzahler spiegeln in diesem Jahr nicht die tatsächliche - nämliche steigende - Entwicklung wider, sondern sind auf die personelle Unterbesetzung des Teams und damit auf Bearbeitungsrückstände und verzögerte Bewilligungen zurückzuführen. Dies wird sich vermutlich bereits in 2018 wieder relativieren. Aufgrund der individuellen Einkommensverhältnisse der Hilfeempfänger und der Auswahl der Einrichtungen sind sehr unterschiedliche Pflegewohngeldleistungen zu gewähren. Die neu entstandenen Pflegeeinrichtungen sind nur teilweise belegt, so dass deren hohe Investitionskostensätze beim Leistungsaufwand noch nicht bzw. zeitverzögert durchschlagen. Die Kalkulation für 2018 ist insofern risikobehaftet, als dass es für den Sozialhilfeträger bei der Heimwahl durch die pflegebedürftigen Menschen keine Steuerungsmöglichkeiten (freie Heimplatzwahl) gibt und die „Schieflage“ in 2017 eine valide Hochrechnung zusätzlich erschwert. 342 331 02: Pflegewohngeld (T€) 6.533 5.918 5.478 5.006 4.779 1.104 5.167 1.440 6.114 6.166 1.397 1.499 4.717 4.667 1.591 6.680 6.680 1.680 1.680 5.000 5.000 1.297 1.225 4.943 1.038 4.478 4.182 3.742 JA 2009 3.902 3.941 JA 2010 JA 2011 JA 2012 Investitionspauschalen Pflegeeinrichtungen Pflegewohngeld JA 2013 JA 2014 JA 2015 vorl. JA 2016 HH 2017 HH 2018 In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche Summe 2017 2018 18.000 18.000 300 200 4.100 4.700 8.400 7.700 17.800 19.400 48.600 50.000 Diff. 2018/2017 + 0 ‐ 100 + 600 ‐ 700 + 1.600 + 1.400 343 Kennzahlen I. Anzahl Pflegewohngeldbezieher am 30.6. Heimkosten-Selbstzahler Heimkosten-Nichtselbstzahler Gesamt 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 153 479 632 150 486 636 139 477 616 99 504 603 111 547 658 130 610 740 119 513 632 331 02: Anzahl Pflegewohngeldbezieher am 30.06. 760 740 720 700 680 660 640 620 740 600 580 560 658 632 636 632 616 603 540 520 500 2011 II. 2012 2013 2014 2015 2016 Investitionspauschalen für ambulante Pflegeeinrichtungen: Anzahl geförderter Pflegedienste 2011 2012 2013 2014 2015 Anzahl Dienste 34 III. Investitionspauschalen für ambulante Pflegeeinrichtungen: Anzahl geförderter Einrichtungen 2011 2012 2013 2014 2015 2016 344 325 35 375 35 448 33 2016 32 Anzahl Einrichtungen 34 2017 507 576 555 331 02: Anzahl geförderter ambulanter Pflegeeinrichtungen 600 500 400 300 576 555 2015 2016 507 448 200 375 325 100 0 2011 2012 2013 2014 IV. Investitionspauschalen für Kurzzeitpflegeeinrichtungen: Anzahl Belegungstage 2011 Anzahl Belegungstage 2012 2013 2014 2015 2016 18.721 21.377 24.255 22.344 25.933 27.169 331 02: Kurzzeitpflegeeinrichtungen - Anzahl Belegungstage 30.000 25.000 20.000 15.000 24.255 10.000 21.377 25.933 27.169 22.344 18.721 5.000 0 2011 2012 2013 2014 2015 2016 345 V. Investitionspauschalen für Tagespflegeeinrichtungen: Anzahl Belegungstage 2015 Anzahl Belegungstage 346 2016 21.194 24.748 Produkt: 332 01 - Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) Produktbereich: 050 Soziale Leistungen Budget: 400 500 002 Leistungen nach SGB XII, APG NW etc. Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Verantwortlich: Herr U. Klein Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Fachaufsicht, Erarbeitung von Richtlinien und Weisungen, Beratung der Städte und Gemeinden, Widerspruchsbehörde, teilweise Klagevertretung der Städte und Gemeinden, Kostenerstattung zwischen den Sozialhilfeträgern, Abrechnung der Ausgaben und Einnahmen, Mittelbereitstellung für nicht erwerbsfähige Hilfeempfänger Auftragsgrundlage: SGB XII, KJHG, weitere Bundes- und Landesgesetze, Kreistagsbeschlüsse, Vereinbarungen und Verträge Strategische Ziele: Sicherstellung einer einheitlichen Entscheidungspraxis (Beratungen, Weisungen, Fachaufsicht) für die den kreisangehörigen Städten und Gemeinden übertragenen Aufgaben der Hilfe zum Lebensunterhalt Zielgruppen: - Kreisangehörige Städte und Gemeinden - Sozialhilfeempfänger und Antragsteller - Sozialhilfeträger 347 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 050 050332 05033201 Bezeichnung 01 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 22 Soziale Leistungen Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 bis 40 SBG XII) Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 348 192.001,22 3.600 3.600 3.600 3.600 3.600 255.000 225.000 225.000 225.000 225.000 100 100 100 100 100 12.242,87 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 1.488.200,00 100 1.410.100 1.410.100 1.410.100 1.410.100 1.692.444,09 283.800 1.663.800 1.663.800 1.663.800 1.663.800 50.197,60 57.400 41.900 42.300 42.700 43.200 7.562,57 10.100 10.100 10.100 10.100 10.100 2.078.676,87 2.365.500 2.405.500 2.455.500 2.505.500 2.555.500 7.383,15 4.900 1.415.100 1.415.100 1.415.100 1.415.100 2.143.820,19 2.437.900 3.872.600 3.923.000 3.973.400 4.023.900 -451.376,10 -2.154.100 -2.208.800 -2.259.200 -2.309.600 -2.360.100 -451.376,10 -2.154.100 -2.208.800 -2.259.200 -2.309.600 -2.360.100 -451.376,10 -2.154.100 -2.208.800 -2.259.200 -2.309.600 -2.360.100 16.642,72 34.500 24.700 25.100 25.600 25.700 -468.018,82 -2.188.600 -2.233.500 -2.284.300 -2.335.200 -2.385.800 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 050 050332 05033201 Bezeichnung Soziale Leistungen Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 bis 40 SBG XII) Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 3.600 3.600 3.600 3.600 3.600 255.000 225.000 225.000 225.000 225.000 100 100 100 100 100 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 100 100 100 100 100 207.446,65 283.800 253.800 253.800 253.800 253.800 48.749,40 57.400 41.900 42.300 42.700 43.200 16.516,81 10.100 10.100 10.100 10.100 10.100 2.082.356,43 2.365.500 2.405.500 2.455.500 2.505.500 2.555.500 7.590,61 4.900 4.900 4.900 4.900 4.900 2.155.213,25 2.437.900 2.462.400 2.512.800 2.563.200 2.613.700 -1.947.766,60 -2.154.100 -2.208.600 -2.259.000 -2.309.400 -2.359.900 195.203,78 12.242,87 292,54 292,54 -292,54 349 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE Plan 2019 Plan 2020 2021 bisher bereitgest ellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE -293 -335 -293 -335 Summe -293 -335 Gesamtsumme -293 -335 I332012630 VG < 410 (35 II GemHVO) 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. 350 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 332 01 - Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) (Budget 400 500 002) Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand HH 2017 HH 2018 3,0% 1,4% 95,7% 61,7% 0,2% 36,3% -11,43 -11,67 0,39 0,29 12,36 12,57 Transferleistungen Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand Teilergebnis je Einwohner (€/EW) Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 351 332 01 – Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) (Budget 400 500 002 – Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit Der Kreis ist seit 2005 zuständig für die nicht erwerbsfähigen Hilfeempfänger. Zeile 2 des Ergebnisplans (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) setzt sich wie folgt zusammen: Zeile 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 4141003 Zuw. lfd Zwecke vom Land (JIA Plus) Summe 2017 2018 ‐3.600 ‐3.600 ‐3.600 ‐3.600 Diff. 2018/2017 + 0 + 0 SK 4141003 Für die Abwicklung des Förderprogramms „Jugend in Arbeit–Plus“ gewährt das Land eine Zuweisung zu den anfallenden Personal- und Sachkosten. Zeile 3 des Ergebnisplans (Sonstige Transfererträge) enthält: Zeile 03 + Sonstige Transfererträge 4211100 Kostenbeiträge u. Aufwendungsersatz a.v.E. 4211200 Übergel. Unterh.anspr. a.v.E. 4211300 Leist. Sozialleist.tr. a.v.E. <65 4211500 Rückz. gewährter Hilfe a.v.E. 4211501 Rückz.gew.Darl.u.Zins.a.v.E. <65 4211900 Sonstige Ersatzleist. a.v.E. 4221100 Kostenbeiträge u. Aufwendungsersatz i.E. 4221300 Leist. Sozialleist.tr. i.E. 4221500 Rückz. gewährter Hilfe i.E. 4221900 Sonstige Ersatzleist. i.E. Summe 2017 2018 ‐50.000 ‐20.000 ‐15.000 ‐15.000 ‐50.000 ‐50.000 ‐60.000 ‐60.000 ‐5.000 ‐5.000 ‐10.000 ‐10.000 ‐10.000 ‐10.000 ‐40.000 ‐40.000 ‐10.000 ‐10.000 ‐5.000 ‐5.000 ‐255.000 ‐225.000 Diff. 2018/2017 + 30.000 + 0 + 0 + 0 + 0 + 0 + 0 + 0 + 0 + 0 + 30.000 Unter Berücksichtigung der sich in 2017 abzeichnenden Entwicklung ist lediglich eine Anpassung bei den Kostenbeiträgen und Aufwendungsersatz außerhalb von Einrichtungen (SK 4211100) vorzunehmen. Bei den Erträgen in Zeile 6 (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) handelt es sich um Erstattungen von anderen Trägern der Sozialhilfe. Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält: Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen 5232000 Erstattungen an Gemeinden (GV) 5232001 Erstattung (Verwaltungs‐ u. Verfahrenskosten) 5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen 5291000 Sonstige Dienstleistungen Summe 2017 2018 5.000 5.000 5.000 5.000 100 100 0 0 10.100 10.100 Diff. 2018/2017 + 0 + 0 + 0 + 0 + 0 In Zeile 15 des Ergebnisplans werden folgende Transferaufwendungen nachgewiesen: 352 2017 2018 1.950.000 2.000.000 40.000 40.000 30.000 20.000 335.000 335.000 500 500 3.100 3.100 1.500 1.500 1.600 1.600 2.200 2.200 1.600 1.600 2.365.500 2.405.500 Zeile 15 ‐ Transferaufwendungen 5331000 Laufende Leistungen (ohne Hilfe zur Arbeit) 5331001 Einmalige Leistungen an Empfänger laufender Leistu 5331002 Einmalige Leistungen an sonstige Hilfeempfänger 5332000 Laufende Leistungen (ohne Hilfe zur Arbeit) 5332001 Einmalige Leistungen an Empfänger laufender Leistu 5338001 Schulausflüge/Klassenfahrten 5338002 Schulbedarfspaket 5338004 Lernförderung 5338005 Mittagsverpflegung 5338006 Soziale und kulturelle Teilhabe Summe Diff. 2018/2017 + 50.000 + 0 ‐ 10.000 + 0 + 0 + 0 + 0 + 0 + 0 + 0 + 40.000 SK 5331000 Die Fallzahlen sind in 2017 weiter leicht rückläufig, was sicherlich auch auf die zum 01.04.2017 in Kraft getretene Erhöhung des Vermögensschonbetrages zurückzuführen ist. Zum 01.01.2018 erfolgt jedoch eine weitere Erhöhung der Regelsätze um 1,63%, die möglicherweise durch eine Rentenerhöhung zum 01.07.2018 in Höhe von schätzungsweise 1% teilweise kompensiert werden könnte. Zudem wurden im Juli 2017 die kreisweiten Angemessenheitswerte für die Kosten der Unterkunft nach oben korrigiert und angepasst, so dass insgesamt eine leichte Erhöhung von 50.000 € eingeplant wird. SK 5331002 Der Ansatz wird an die Ergebnisse der Vorjahre angepasst. 332 01: Hilfe zum Lebensunterhalt (T€) 2.355 2.178 2.067 54 2.013 60 2.118 70 2.100 2.285 2.395 60 2.335 40 2.060 Einmalige Leistungen 1.588 1.379 1.100 118 982 JA 2009 1.153 100 119 1.420 64 48 1.540 Laufende Leistungen 1.356 1.259 1.053 JA 2010 JA 2011 JA 2012 JA 2013 JA 2014 JA 2015 vorl. JA 2016 HH 2017 HH 2018 In Zeile 16 ist u.a. der Mitgliedsbeitrag an den Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge in Berlin in Höhe von 700 € enthalten. Außerdem wird hier der Aufwand aus der Wertberichtigung, der im Zusammenhang mit der Delegation der Durchführung der Sozialhilfe nach dem SGB XII an die kreisangehörigen Kommunen entstehenden Forderungen anfällt, abgebildet. Insgesamt sind hier Wertberichtigungen in Höhe von 1.410.000 € zu erwarten. In Zeile 7 wird in gleicher Höhe ein Ertrag aus der Auflösung der Wertberichtigung aus Vorjahren eingeplant. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: 353 Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche 5811010 ILB Druckerei Summe 2017 2018 17.800 14.000 100 0 2.300 1.600 4.600 2.600 9.700 6.500 0 0 34.500 24.700 Diff. 2018/2017 ‐ 3.800 ‐ 100 ‐ 700 ‐ 2.000 ‐ 3.200 + 0 ‐ 9.800 Kennzahlen I. Fallzahl der laufenden Hilfeempfänger der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII a) absolut und im Verhältnis zur Einwohnerzahl Stadt/Gemeinde Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Gesamt Einwohnerzahl 30.06.2015 17.164 8.346 4.230 56.240 7.960 11.127 26.860 7.396 12.889 16.575 19.850 188.637 Fallzahl* am 30.06.2017 33 7 2 150 6 21 38 4 31 17 27 336 Anteil an Einwohnerzahl 1,92 ‰ 0,84 ‰ 0,47 ‰ 2,67 ‰ 0,75 ‰ 1,89 ‰ 1,41 ‰ 0,54 ‰ 2,41 ‰ 1,03 ‰ 1,36 ‰ 1,78 ‰ * Die Fallzahl entspricht nicht automatisch der Zahl der berechtigten Personen. b) im Jahresvergleich Stadt/Gemeinde Fallzahl* am Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Gesamt 30.06.2011 9 5 4 76 6 15 16 3 27 13 10 184 30.06.2012 10 6 2 71 5 14 29 2 33 16 12 200 30.06.2013 15 7 2 92 10 17 36 7 42 12 16 256 * Die Fallzahl entspricht nicht automatisch der Zahl der berechtigten Personen. 354 30.06.2014 30.06.2015 30.06.2016 30.06.2017 29 30 28 33 6 8 8 7 2 1 1 2 133 157 145 150 11 14 13 6 24 27 25 21 40 57 46 38 15 10 5 4 36 45 38 31 19 16 11 17 25 25 27 27 340 390 347 336 332 01: Fallzahl lfd. Hilfeempfänger am 30.06. 450 400 350 300 250 200 390 347 340 336 150 256 100 200 184 50 0 2011 am 30.6. Fallzahl Veränderung ggüber Vj. prozentual prozentual 2017/2010 2012 2005 86 2006 111 + 25 + 29,1% 2013 2007 119 + 8 + 7,2% 2008 128 + 9 + 7,6% 2014 2009 131 + 3 + 2,3% 2015 2010 2011 146 184 + 15 + 38 + 11,5% + 26,0% 2016 2012 2013 200 256 + 16 + 56 + 8,7% + 28,0% 2017 2014 340 + 84 + 32,8% 2015 390 + 50 + 14,7% 2016 347 ‐ 43 ‐ 11,0% 355 2017 336 ‐ 11 ‐ 3,2% + 230,1% II. Fallzahl der einmaligen Leistungen nach dem SGB XII (ohne Grundsicherungsempfänger) Stadt/Gemeinde Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Gesamt Einwohnerzahl 01.07.2013 01.07.2014 01.07.2015 01.07.2016 am bis bis bis bis 30.06.2015 30.06.2014 30.06.2015 30.06.2016 30.06.2017 17.164 2 3 0 0 8.346 1 0 0 0 4.230 2 1 0 0 56.240 13 31 14 15 7.960 0 0 0 0 11.127 0 0 0 0 26.860 6 1 2 0 7.396 0 0 0 0 12.889 0 0 0 0 16.575 1 1 0 0 19.850 0 2 1 0 188.637 25 39 17 15 Anteil an Einwohnerzahl 0,00 ‰ 0,00 ‰ 0,00 ‰ 0,27 ‰ 0,00 ‰ 0,00 ‰ 0,00 ‰ 0,00 ‰ 0,00 ‰ 0,00 ‰ 0,00 ‰ 0,08 ‰ * Die Fallzahl entspricht nicht automatisch der Zahl der berechtigten Personen. III. Zahl der Widersprüche (bezogen auf SGB XII insgesamt) Fälle 2013 2014 2015 2016 69 74 115 89 IV. Inanspruchnahme BuT gem. § 34 SGB XII Anzahl der Bewilligungen V. 2013 2014 2015 2016 1. Mittagsverpflegung 2. Schulausflüge/Klassenfahrten 3. Teilhabe am soz. u. kult. Leben 4. Schülerbeförderung 5. Lernförderung 6. Schulbedarf 6 13 9 0 4 13 8 11 7 0 3 14 5 10 6 0 4 15 10 7 4 0 4 14 Summe 45 43 40 39 2013 2014 2015 1. Mittagsverpflegung 2. Schulausflüge/Klassenfahrten 3. Teilhabe am soz. u. kult. Leben 4. Schülerbeförderung 5. Lernförderung 6. Schulbedarf 16 10 4 0 2 15 15 12 5 0 3 17 Summe 47 52 Inanspruchnahme BuT gem. § 34 SGB XII i. V. m. § 2 AsylblG Anzahl der Bewilligungen entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt Die BuT Leistungen für den Rechtskreis des AsylbLG sind zum 01.03.2015 in den § 6 Abs. 3 AsylbLG eingefügt worden. Damit gehören Sie zu den Grundleistungen des AsylbLG und werden (wie alle übrigen Leistungen auch) von den Kommunen in eigener Zuständigkeit bewilligt. 356 332 01: Inanspruchnahme Bildungs‐ und Teilhabepaket nach § 34 SGB XII in 2016 Mittagsverpflegung 10 Schulbedarf 14 Schulausflüge/Klassenfahrten 7 Lernförderung 4 Teilhabe am sozialen u. kulturellen Leben 4 332 01: Inanspruchnahme Bildungs‐ und Teilhabepaket nach § 34 SGB XII in 2015 Mittagsverpflegung 5 Schulbedarf 15 Schulausflüge/Klassenfahrten 10 Lernförderung 4 Teilhabe am sozialen u. kulturellen Leben 6 357 358 Produkt: 333 01 - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) Produktbereich: 050 Soziale Leistungen Budget: 400 500 002 Leistungen nach SGB XII, APG NW etc. Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Verantwortlich: Herr U. Klein Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Fachaufsicht, hier insbesondere Beratung der Städte und Gemeinden, Widerspruchsbehörde, Klagevertretung der Städte und Gemeinden (Sicherstellung einer einheitlichen Aufgabenwahrnehmung), Abrechnung der Ausgaben und Einnahmen, Leistungen innerhalb von Einrichtungen Auftragsgrundlage: SGB XII, Delegationssatzung des Kreises Strategische Ziele: Sicherstellung einer kreiseinheitlichen Entscheidungspraxis (Beratungen, Weisungen, Fachaufsicht) für die auf die kreisangehörigen Städten und Gemeinden delegierten Aufgaben der Grundsicherung Zielgruppen: kreisangehörige Kommunen, Grundsicherungsempfänger 359 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 050 050333 05033301 Bezeichnung 01 Soziale Leistungen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 bis 46 SGB XII) Grundsicherungsleistungen nach SGB XII Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 504.787,73 242.000 227.000 227.000 227.000 227.000 7.253.573,43 9.821.000 10.823.500 10.823.500 10.823.500 10.823.500 7.758.361,16 10.063.000 11.050.500 11.050.500 11.050.500 11.050.500 56.399,24 65.500 126.800 128.000 129.400 130.600 200 200 200 200 200 10.560.899,52 10.063.000 11.050.500 11.050.500 11.050.500 11.050.500 2.286,78 10.500 10.500 10.500 10.500 10.500 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 10.619.585,54 10.139.200 11.188.000 11.189.200 11.190.600 11.191.800 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) -2.861.224,38 -76.200 -137.500 -138.700 -140.100 -141.300 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) -2.861.224,38 -76.200 -137.500 -138.700 -140.100 -141.300 -2.861.224,38 -76.200 -137.500 -138.700 -140.100 -141.300 22.118,68 39.500 45.500 46.100 47.200 47.500 -2.883.343,06 -115.700 -183.000 -184.800 -187.300 -188.800 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 360 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 050 050333 05033301 Bezeichnung Soziale Leistungen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 bis 46 SGB XII) Grundsicherungsleistungen nach SGB XII Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 509.637,60 242.000 227.000 227.000 227.000 227.000 7.965.599,48 9.821.000 10.823.500 10.823.500 10.823.500 10.823.500 8.475.237,08 10.063.000 11.050.500 11.050.500 11.050.500 11.050.500 57.193,95 65.500 126.800 128.000 129.400 130.600 200 200 200 200 200 10.542.137,43 10.063.000 11.050.500 11.050.500 11.050.500 11.050.500 2.286,78 10.500 10.500 10.500 10.500 10.500 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10.601.618,16 10.139.200 11.188.000 11.189.200 11.190.600 11.191.800 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) -2.126.381,08 -76.200 -137.500 -138.700 -140.100 -141.300 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 361 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE Plan 2019 Plan 2020 2021 bisher bereitgest ellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE I333012630 VG < 410 (35 II GemHVO) 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -76 -76 Summe -76 Gesamtsumme -76 362 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 333 01 - Grundsicherungsleistungen nach SGB XII (Budget 400 500 002) Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440 HH 2017 HH 2018 0,8% 1,3% 98,9% 98,4% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 0,1% 0,1% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -0,60 -0,96 0,44 0,76 52,56 57,72 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 363 333 01 – Grundsicherungsleistungen nach SGB XII (Budget 400 500 002 – Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit Zeile 3 des Ergebnisplans (Sonstige Transfererträge) enthält: Zeile 03 + Sonstige Transfererträge 4211300 Leist. Sozialleist.tr. a.v.E. <65 4211301 Leist. Sozialleist.tr. a.v.E. >65 4211500 Rückz. gewährter Hilfe a.v.E. 4211501 Rückz.gew.Darl.u.Zins.a.v.E. <65 4211502 Rückz. gewährter Hilfe a.v.E. >65 4221500 Rückz. gewährter Hilfe i.E. Summe 2017 2018 ‐95.000 ‐60.000 0 ‐20.000 ‐125.000 ‐70.000 ‐20.000 ‐20.000 0 ‐55.000 ‐2.000 ‐2.000 ‐242.000 ‐227.000 Diff. 2018/2017 + 35.000 ‐ 20.000 + 55.000 + 0 ‐ 55.000 + 0 + 15.000 Die neuen Sachkonten 4211301 (Leist. Sozialleist.tr. a.v.E. >65) und 4211502 (Rückz. gewährter Hilfe a.v.E. >65) werden erstmalig ab dem Haushaltsjahr 2018 beplant, wodurch Verschiebungen zwischen den Konten entstehen. Tatsächlich wird mit einem Minderertrag bei den „Leistungen von Sozialleistungsträgern außerhalb von Einrichtungen“ gerechnet. In Zeile 6 des Ergebnisplans (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) wird die Bundeszuweisung in Höhe von 10.823.500 € ausgewiesen. Im Rahmen der Wohngeldnovelle wurde die Bundesbeteiligung an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in das SGB XII überführt und als prozentual gestaffelte Kostenverteilung in Höhe von zunächst 13 % im Jahr 2009 festgelegt, die bis zum Jahre 2012 um jährlich 1%-Punkt erhöht wurde. Die Erstattungsleistung des Bundes für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII betrug:  für das Jahr 2010 einen Anteil von 14 Prozent der Nettoausgaben vom Vorvorjahr,  für das Jahr 2011 einen Anteil von 15 Prozent der Nettoausgaben vom Vorvorjahr,  für das Jahr 2012 einen Anteil von 45 Prozent der Nettoausgaben vom Vorvorjahr,  für das Jahr 2013 einen Anteil von 75 Prozent der Nettoausgaben für das jeweilige Jahr und  ab dem Jahr 2014 jeweils 100 Prozent der Nettoausgaben für das jeweilige Jahr. Seit dem Jahr 2013 nimmt der Bund seine Erstattungen auf der Grundlage der tatsächlich entstehenden laufenden Nettogrundsicherungsausgaben nach dem Vierten Kapitel SGB XII vor. Berechnungsgrundlage sind die für das jeweilige Jahr ermittelten reinen Ausgaben für Leistungen ohne Gutachterkosten, Personalkosten etc. In Zeile 15 des Ergebnisplans werden folgende Transferaufwendungen nachgewiesen: Zeile 15 ‐ Transferaufwendungen 5331600 Leist.n d. Grundsicherung an nat. Personen (<65) 5331601 Leist. d. Grundsicherung an nat. Personen (>65) 5331604 Leist. GruSi ( Darlehen §37 Abs.1 SGB XII) avE <65 5332700 Leist. d. Grundsicherung an nat. Personen iE (<65) 5332701 Leist. d. Grundsicherung an nat. Personen iE (>65) 5332704 Leist. d. Grundsicherung iE (Beihilfe Darlehen < Summe 2017 5.500.000 3.600.000 60.000 1.000 890.000 12.000 10.063.000 2018 6.000.000 4.100.000 60.000 0 890.000 500 11.050.500 Diff. 2018/2017 + 500.000 + 500.000 + 0 ‐ 1.000 + 0 ‐ 11.500 + 987.500 Bedingt durch die demographische Entwicklung, zunehmende unterbrochene Erwerbsbiographien und Veränderungen in den vorgelagerten Sozialsicherungssystemen sowie auch durch die gestiegenen Lebenshaltungskosten und Kostensteigerungen für Unterkunft und Heizung ist nach wie vor eine 364 deutliche Erhöhung der Fallzahlen zu verzeichnen. Insgesamt entsteht gegenüber dem Vorjahr Mehraufwand in Höhe von 987.500 €. In Zeile 16 des Ergebnisplans sind u.a. Gutachterkosten (medizinische Begutachtung zur Feststellung der dauerhaften und vollen Erwerbsminderung der Grundsicherungsantragsteller) in Höhe von 10.000 € veranschlagt. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche Summe 2017 2018 17.800 18.200 100 300 2.900 4.000 6.000 6.500 12.700 16.500 39.500 45.500 Diff. 2018/2017 + 400 + 200 + 1.100 + 500 + 3.800 + 6.000 365 Kennzahlen I. Fallzahl der Grundsicherungsempfänger a) laufende Leistungen außerhalb von Einrichtungen Stadt/Gemeinde Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Gesamt Einwohnerzahl 30.06.2015 17.164 8.346 4.230 56.240 7.960 11.127 26.860 7.396 12.889 16.575 19.850 188.637 b) Fallzahl der Grundsicherungsempfänger in Einrichtungen am 30.06.2011: in Einrichtungen am 30.06.2012: in Einrichtungen am 30.06.2013: in Einrichtungen am 30.06.2014: in Einrichtungen am 30.06.2015: in Einrichtungen am 30.06.2016: in Einrichtungen am 30.06.2017: Fallzahl* am 30.06.2017 163 62 35 687 70 111 203 38 168 111 134 1.782 Anteil an Einwohnerzahl 9,50 ‰ 7,43 ‰ 8,27 ‰ 12,22 ‰ 8,79 ‰ 9,98 ‰ 7,56 ‰ 5,14 ‰ 13,03 ‰ 6,70 ‰ 6,75 ‰ 9,45 ‰ 135 142 154 252 264 264 236 Insgesamt damit am 30.06.2017: 2.018 c) laufende Leistungen außerhalb von Einrichtungen im Jahresvergleich Stadt/Gemeinde Fallzahl* am 30.06. Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Gesamt 2012 114 34 23 448 44 61 183 26 129 89 127 1.278 2013 119 30 21 522 47 87 205 28 149 94 132 1.434 * Die Fallzahl entspricht nicht automatisch der Zahl der berechtigten Personen. 366 2014 2015 2016 124 149 161 36 35 35 27 35 35 587 655 537 57 56 58 103 114 114 227 211 196 41 29 34 166 183 183 103 103 113 137 143 130 1.608 1.713 1.596 2017 163 62 35 687 70 111 203 38 168 111 134 1.782 333 01: Fallzahl lfd. Grundsicherungsempfänger a.v.E. am 30.06. 1.900 1.700 1.500 1.300 1.782 1.713 1.100 1.608 1.596 1.434 900 1.278 1.199 700 500 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 333 01: Fallzahl lfd. Grundsicherungsempfänger a.v.E. am 30.06. 700 600 500 400 300 200 100 0 Bad Blankenheim Münstereifel Dahlem 2005 Euskirchen 2006 2007 2008 Hellenthal 2009 2010 Kall 2011 2012 Mechernich 2013 2014 2015 Nettersheim 2016 Schleiden Weilerswist Zülpich 2017 367 II. Grundsicherungsempfänger einmalige Leistungen Kreisweit wurden einmalige Leistungen an Grundsicherungsempfänger gewährt: 1. Halbjahr 2011: 2. Halbjahr 2011: 1. Halbjahr 2012: 2. Halbjahr 2012: 1. Halbjahr 2013: 2. Halbjahr 2013: 1. Halbjahr 2014: 2. Halbjahr 2014: 1. Halbjahr 2015: 2. Halbjahr 2015: 1. Halbjahr 2016: 2. Halbjahr 2016: 1. Halbjahr 2017: 368 25 22 30 27 25 22 35 68 21 24 21 58 45 Fälle Fälle Fälle Fälle Fälle Fälle Fälle Fälle Fälle Fälle Fälle Fälle Fälle Produkt: 334 01 - Leistungen bei Krankheit (SGB XII) Produktbereich: 050 Soziale Leistungen Budget: 400 500 002 Leistungen nach SGB XII, APG NW etc. Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Verantwortlich: Herr U. Klein Produktdefinition: Kurzbeschreibung: - Entscheidung über Leistungsumfang der Krankenhilfe in Einzelfällen in Übereinstimmung mit dem Leistungskatalog der GKV (Kostenzusagen) - sachliche und rechnerische Prüfung von Abrechnungen sowie Zuordnung zu den einzelnen Hilfefällen - Durchführung des Erstattungsverfahrens mit Vertragspartnern und sonstigen Leistungserbringern - Durchführung des Erstattungsverfahrens mit den kreisangehörigen Kommunen - Abrechnung der Ausgaben und Einnahmen der Krankenhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) (durchlaufend). Fachaufsicht, Widerspruchsbehörde, Abrechnung der Ausgaben und Einnahmen der - Hilfe zur Familienplanung - Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen Auftragsgrundlage: § 48 SGB XII, § 4 AsylbLG (hinsichtlich des Leistungsumfangs); öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis und den kreisangehörigen Kommunen über die Abrechnung der Krankenhilfe nach § 4 AsylbLG ; Verträge mit Kassenärztlicher sowie Kassenzahnärztlicher Vereinigung und Apothekerverband Strategische Ziele: - sachlich und rechnerisch richtige Kostenerstattung an die jeweiligen Leistungserbringer - korrekte Aufteilung der Krankenhilfeaufwendungen auf die jeweiligen Anspruchsgruppen (SGB XII, AsylbLG, LAG, Heimpflegefälle, KJHG, USG) Zielgruppen: - sämtliche Vertragspartner und sonstige Leistungserbringer - kreisangehörige Kommunen (pauschalierte Erstattung der Krankenhilfeaufwendungen) - Krankenhilfeempfänger (hinsichtlich des Leistungsumfanges) 369 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 050 050334 05033401 Bezeichnung 01 Soziale Leistungen Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 bis 52 SGB XII) Leistungen bei Krankheit (SGB XII) Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 40.700 41.400 42.100 42.800 43.500 84.301,32 500 20.000 20.000 20.000 20.000 = Ordentliche Erträge 84.301,32 41.200 61.400 62.100 62.800 63.500 11 - Personalaufwendungen 50.637,55 87.800 93.100 94.100 95.000 96.000 12 - Versorgungsaufwendungen 1.070.008,77 672.000 685.000 695.000 705.000 715.000 58,15 1.400 1.400 1.400 1.400 1.400 1.120.704,47 761.200 779.500 790.500 801.400 812.400 -1.036.403,15 -720.000 -718.100 -728.400 -738.600 -748.900 -1.036.403,15 -720.000 -718.100 -728.400 -738.600 -748.900 -1.036.403,15 -720.000 -718.100 -728.400 -738.600 -748.900 3.141,80 35.400 39.100 39.700 40.700 41.100 -1.039.544,95 -755.400 -757.200 -768.100 -779.300 -790.000 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 370 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 050 050334 05033401 Bezeichnung Soziale Leistungen Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 bis 52 SGB XII) Leistungen bei Krankheit (SGB XII) Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 3.512,36 40.700 41.400 42.100 42.800 43.500 83.160,96 500 20.000 20.000 20.000 20.000 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 86.673,32 41.200 61.400 62.100 62.800 63.500 10 - Personalauszahlungen 52.359,05 87.800 93.100 94.100 95.000 96.000 11 - Versorgungsauszahlungen 813.291,42 672.000 685.000 695.000 705.000 715.000 58,15 1.400 1.400 1.400 1.400 1.400 865.708,62 761.200 779.500 790.500 801.400 812.400 -779.035,30 -720.000 -718.100 -728.400 -738.600 -748.900 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 371 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE Plan 2019 Plan 2020 2021 bisher bereitgest ellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE I334012630 VG < 410 (35 II GemHVO) 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -52 -52 Summe -52 Gesamtsumme -52 372 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 334 01 - Leistungen bei Krankheit (SGB XII) (Budget 400 500 002) Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440 HH 2017 HH 2018 11,2% 11,7% 84,4% 83,7% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 0,2% 0,2% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -3,95 -3,96 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 0,47 0,50 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 3,51 3,58 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 373 334 01 – Leistungen bei Krankheit (SGB XII) (Budget 400 500 002 – Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit Zu veranschlagen sind die Erträge und Aufwendungen bezogen auf die nicht erwerbsfähigen Hilfeempfänger. In Zeile 6 (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) ist als Ertrag die Erstattung der Personal- und Sachkosten durch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden für die Abwicklung der Krankenhilfeabrechnungen für Asylbewerber veranschlagt. In Zeile 15 des Ergebnisplans werden folgende Transferaufwendungen nachgewiesen: 2017 2018 617.000 630.000 50.000 50.000 5.000 5.000 672.000 685.000 Zeile 15 ‐ Transferaufwendungen 5331007 Krankenhilfe a.v.E. 5332004 Krankenhilfe i. E. 5339005 Krankenvers. n. §§276,276aLAG‐o. TBC‐Kranke Summe Diff. 2018/2017 + 13.000 + 0 + 0 + 13.000 Aufgrund der derzeitigen Entwicklung in 2017 ist eine moderate Erhöhung der Position Krankenhilfe a.v.E. erforderlich. Eine konkrete Anpassung wird ggf. noch über die Veränderungsliste notwendig. 334 01: Krankenhilfe (T€) 1.087 1.070 931 825 793 760 672 613 585 JA 2009 374 JA 2010 JA 2011 JA 2012 685 JA 2013 JA 2014 JA 2015 vorl. JA 2016 HH 2017 HH 2018 In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: 2017 2018 1.600 2.500 200 300 4.500 5.400 9.300 8.700 19.700 22.100 100 100 35.400 39.100 Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche 5811010 ILB Druckerei Summe Diff. 2018/2017 + 900 + 100 + 900 ‐ 600 + 2.400 + 0 + 3.700 Kennzahlen Fallzahl Vorbeugende Gesundheitshilfe 01.07.11 - 01.07.12 - 01.07.13 - 01.07.14 - 01.07.15 - 01.07.16 30.06.2012 30.06.2013 30.06.2014 30.06.2015 30.06.2016 30.06.2017 Fälle 10 10 10 9 6 8 375 376 Produkt: 335 01 - Leistungen bei Behinderung (SGB XII) Produktbereich: 050 Soziale Leistungen Budget: 400 500 002 Leistungen nach SGB XII, APG NW etc. Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Verantwortlich: Herr U. Klein Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Gewährung von unterschiedlichen Eingliederungshilfen außerhalb von Einrichtungen, insbesondere Heilpädagogische Maßnahmen (Interdisziplinäre Hilfen und Unterstützung für Kinder mit Entwicklungsstörungen und Behinderungen in Sozialpädiatrischen Zentren und Frühförderstellen) sowie Hilfe zu einer angemessenen Schulausbildung behinderter Kinder (sog. Integrationshelfer / Schulbegleiter). Auftragsgrundlage: §§ 53 ff. SGB XII Strategische Ziele: - Verhütung einer drohenden Behinderung - Ausgleich einer bestehenden Behinderung - Eingliederung der/des Behinderten in die Gesellschaft - Ausgleich der durch Blindheit bedingten Mehraufwendungen Zielgruppen: Nicht nur vorübergehend wesentlich Behinderte und von Behinderung bedrohte Personen, die sich aufgrund nicht ausreichender eigener Mittel nicht selbst helfen können und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere anderen Sozialleistungsträgern, erhalten. 377 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 050 050335 05033501 Bezeichnung 01 Soziale Leistungen Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (§§ 53 bis 60 SGB XII) Leistungen bei Behinderung (SGB XII) Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 27.165,75 500 10.000 10.000 10.000 10.000 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 27.165,75 500 10.000 10.000 10.000 10.000 11 - Personalaufwendungen 95.671,80 101.400 179.800 181.600 183.500 185.300 12 - Versorgungsaufwendungen 3.642.796,83 2.983.500 3.633.500 3.723.500 3.813.500 3.903.500 83,16 1.900 1.900 1.900 1.900 1.900 3.738.551,79 3.086.800 3.815.200 3.907.000 3.998.900 4.090.700 -3.711.386,04 -3.086.300 -3.805.200 -3.897.000 -3.988.900 -4.080.700 -3.711.386,04 -3.086.300 -3.805.200 -3.897.000 -3.988.900 -4.080.700 -3.711.386,04 -3.086.300 -3.805.200 -3.897.000 -3.988.900 -4.080.700 10.047,70 47.800 70.000 71.200 72.800 73.200 -3.721.433,74 -3.134.100 -3.875.200 -3.968.200 -4.061.700 -4.153.900 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 378 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 050 050335 05033501 Bezeichnung Soziale Leistungen Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (§§ 53 bis 60 SGB XII) Leistungen bei Behinderung (SGB XII) Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 26.528,71 500 10.000 10.000 10.000 10.000 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 26.528,71 500 10.000 10.000 10.000 10.000 10 - Personalauszahlungen 98.512,25 101.400 179.800 181.600 183.500 185.300 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 2.585.205,50 2.983.500 3.633.500 3.723.500 3.813.500 3.903.500 15 - Sonstige Auszahlungen 83,16 1.900 1.900 1.900 1.900 1.900 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 3.540.783,92 3.086.800 3.815.200 3.907.000 3.998.900 4.090.700 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) -3.514.255,21 -3.086.300 -3.805.200 -3.897.000 -3.988.900 -4.080.700 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 856.983,01 379 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE Plan 2019 Plan 2020 2021 bisher bereitgest ellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE I335012630 VG < 410 (35 II GemHVO) 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -138 -138 Summe -138 Gesamtsumme -138 380 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 335 01 - Leistungen bei Behinderung (SGB XII) (Budget 400 500 002) Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand HH 2017 HH 2018 3,7% 5,2% 95,2% 93,5% 0,1% 0,0% -16,37 -20,24 0,60 1,05 15,58 18,98 Transferleistungen Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand Teilergebnis je Einwohner (€/EW) Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 381 335 01 – Leistungen bei Behinderung (SGB XII) (Budget 400 500 002 – Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit In Zeile 15 des Ergebnisplans werden folgende Transferaufwendungen nachgewiesen: Zeile 15 ‐ Transferaufwendungen 5331008 Ärztliche Behandlung 5331009 Heilpädagogische Maßnahme 5331010 Hilfe zu einer angemessenen Schulausbildung 5331011 Hilfe zur Berufsausbildung, Fortbildung, Arbeits 5331012 Sonstige Eingliederungshilfe 5331018 Vollzeitpflege Kinder mit Behinderung 5331019 Einzelfallhilfen Kindergartenkinder 5331025 Fachleistungsstunden Betreutes Wohnen Summe 2017 2018 1.000 1.000 400.000 410.000 1.600.000 2.200.000 2.500 2.500 30.000 30.000 0 0 800.000 820.000 150.000 170.000 2.983.500 3.633.500 Diff. 2018/2017 + 0 + 10.000 + 600.000 + 0 + 0 + 0 + 20.000 + 20.000 + 650.000 SK 5331009 Der Ansatz wird aufgrund entsprechender Preiserhöhungen an die allgemeine Entwicklung angepasst. SK 5331010 Die Tendenz bei den Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung ist im Rahmen der Inklusion weiter steigend. In 2017 sind zum Stichtag 30.06. gegenüber 2016 zunächst 11 neue Fälle hinzugekommen; nach Schuljahresbeginn weitere 10, so dass hier eine deutliche Ansatzerhöhung notwendig wurde. SK 5331019 Der Landschaftsverband hat sich aus seiner bisher freiwillig erfolgten Finanzierung der Einzelfallhilfen in Kindertagesstätten mit Auslaufen des Kindergartenjahres 2014/2015 zurückgezogen, so dass diese Aufgabe in die Zuständigkeit der örtlichen Sozialhilfeträger zurück gefallen ist. Aufgrund steigender Fallzahlen und Tarifsteigerungen ist für 2018 Mehraufwand von 20.000 € einzuplanen. SK 5331025 Durch das Inklusionsstärkungsgesetz und die damit verbundene Änderung des AG SGB XII ist der Kreis seit 2017 für die Eingliederungshilfe (Fachleistungsstunden für Betreuung) im Rahmen des „Betreuten Wohnens“ an Personen über 65 Jahre zuständig. Hierfür werden voraussichtlich im Jahr 2018 Aufwendungen in Höhe von rd. 170.000 € entstehen. 382 335 01: Leistungen bei Behinderung (T€) 3.600 0 170 3.598 74 1.081 820 2.950 0 150 2.595 1.822 439 1.240 318 1.119 324 368 408 Einzelfallhilfen Kindergartenkinder 410 410 Heilpädagogische Maßnahmen 2.200 476 Hilfe zu einer angemessenen Schulausbildung ‐a.v.E.‐ 2.033 400 1.608 1.410 Eingliederungshilfe Betreutes Wohnen 800 66 348 2.142 6 Vollzeitpflege Kinder mit Behinderung 1.697 1.705 359 1.600 1.414 1.249 1.092 917 752 JA 2009 JA 2010 JA 2011 JA 2012 JA 2013 JA 2014 JA 2015 vorl. JA 2016 HH 2017 HH 2018 In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche Summe 2017 14.000 300 4.500 9.300 19.700 47.800 2018 20.400 500 7.300 11.800 30.000 70.000 Diff. 2018/2017 + 6.400 + 200 + 2.800 + 2.500 + 10.300 + 22.200 383 Kennzahlen I. Zahl der Kinder in heilpädagogischen Maßnahmen 2011 Anzahl 2012 2013 2014 2015 2016 2.457 2.462 2.426 2.465 2.262 2.458 335 01: Zahl der Kinder in heilpädagogischen Maßnahmen 2.600 2.400 2.200 2.000 1.800 2.457 2.462 2.426 2.465 2.458 2.262 1.600 1.400 1.200 1.000 2011 384 2012 2013 2014 2015 2016 II. Zahl der Kinder mit Hilfen zu einer angemessenen Schulausbildung am 30.06. Anzahl 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 49 52 57 62 65 61 72 335 01: Zahl der Kinder mit Hilfen zu einer angemessenen Schulausbildung am 30.06. 80 70 60 50 40 72 30 49 52 2011 2012 57 62 65 2014 2015 61 20 10 0 III. 2013 2016 2017 Zahl der Kinder mit Einzelfallhilfen für Kinder in Kindertagesstätten am 30.06. Anzahl 2016 2017 59 69 385 386 Produkt: 336 01 - Leistungen bei Pflegebedürftigkeit (SGB XII) Produktbereich: 050 Soziale Leistungen Budget: 400 500 002 Leistungen nach SGB XII, APG NW etc. Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Verantwortlich: Herr U. Klein Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Fachaufsicht der Städte und Gemeinden, Entscheidungen über Widersprüche, Abrechnung der Ausgaben und Einnahmen (örtl. Träger), Gewährung von Leistungen, die zur Sicherung einer teilstationären Pflege, einer Kurzzeitpflege in Einrichtungen oder einer vollstationären Dauerpflege erforderlich sind sowie die Erstellung eines Pflegeplanes. Auftragsgrundlage: §§ 61 ff. SGB XII, VwGO, SGB XI. Buch, Delegationssatzung des Kreises, § 14 APG NRW i.V.m. der APG DVO Strategische Ziele: - Sicherstellung einer kreiseinheitlichen Entscheidungspraxis (Beratungen, Weisungen, Fachaufsicht); - Teilstationäre Hilfen und Kurzzeitpflege: Sicherstellung der Versorgung zu Zeiten, zu denen die Pflegeperson/en aufgrund Erwerbstätigkeit, Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen verhindert sind; - Vollstationäre Pflege: + Sicherstellung der Pflege; + Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhaltes in vollem Umfang. Zielgruppen: Personen, die - wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens der Hilfe bedürfen, sowohl im häuslichen als auch im stationären Bereich - sich aufgrund nicht ausreichender eigener Mittel nicht selbst helfen können und die erforderliche Hilfe nicht von Anderen, insbesondere anderen Sozialleistungsträgern erhalten Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen Personen gem. §§ 61 ff. SGB XII 387 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 050 050336 05033601 Bezeichnung 01 Soziale Leistungen Hilfe zur Pflege (§§ 61 bis 66 SGB XII) Leistungen bei Pflegebedürftigkeit (SGB XII) Ergebnis 2016 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 435.360,95 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 494.160,95 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 22 Ansatz 2017 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 388 720.000 2.000 550.000 550.000 550.000 550.000 2.000 2.000 2.000 2.000 50.000 50.000 50.000 50.000 722.000 602.000 602.000 602.000 602.000 349.299,27 441.200 430.100 434.400 438.700 443.200 5.875,03 8.700 8.700 8.700 8.700 8.700 6.623.146,87 6.400.000 6.400.000 6.500.000 6.600.000 6.700.000 27.481,68 3.000 56.300 56.300 56.300 56.300 7.005.802,85 6.852.900 6.895.100 6.999.400 7.103.700 7.208.200 -6.511.641,90 -6.130.900 -6.293.100 -6.397.400 -6.501.700 -6.606.200 -6.511.641,90 -6.130.900 -6.293.100 -6.397.400 -6.501.700 -6.606.200 -6.511.641,90 -6.130.900 -6.293.100 -6.397.400 -6.501.700 -6.606.200 45.521,05 210.500 218.200 221.600 226.800 228.300 -6.557.162,95 -6.341.400 -6.511.300 -6.619.000 -6.728.500 -6.834.500 58.800,00 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 050 050336 05033601 Bezeichnung Soziale Leistungen Hilfe zur Pflege (§§ 61 bis 66 SGB XII) Leistungen bei Pflegebedürftigkeit (SGB XII) Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 439.165,91 720.000 550.000 550.000 550.000 550.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 439.165,91 722.000 552.000 552.000 552.000 552.000 10 - Personalauszahlungen 361.929,49 441.200 430.100 434.400 438.700 443.200 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 11.527,53 8.700 8.700 8.700 8.700 8.700 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 6.586.419,56 6.400.000 6.400.000 6.500.000 6.600.000 6.700.000 15 - Sonstige Auszahlungen 23.922,49 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 6.983.799,07 6.852.900 6.841.800 6.946.100 7.050.400 7.154.900 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) -6.544.633,16 -6.130.900 -6.289.800 -6.394.100 -6.498.400 -6.602.900 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 389 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE Plan 2019 Plan 2020 2021 bisher bereitgest ellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE Î336012630 VG < 410 (35 II GemHVO) 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -517 -517 Summe -517 Gesamtsumme -517 390 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 336 01 - Leistungen bei Pflegebedürftigkeit (SGB XII) (Budget 400 500 002) Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand HH 2017 HH 2018 7,2% 6,8% 90,6% 90,0% 0,0% 0,8% -33,12 -34,01 2,65 2,53 33,43 33,43 Transferleistungen Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand Teilergebnis je Einwohner (€/EW) Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 391 336 01 – Leistungen bei Pflegebedürftigkeit (SGB XII) (Budget 400 500 002 – Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit Jeder pflegebedürftige Mensch, der nicht mehr in der Lage ist, sich selbst zu helfen und auch von Angehörigen nicht mehr zu Hause gepflegt werden kann, findet in einem Altenwohn- und Pflegeheim die notwendige Unterkunft, Verpflegung und umfassende soziale Betreuung und Pflege. Dazu kann unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege in Einrichtungen) und Pflegewohngeld (siehe Produkt 331 02) gewährt werden. Diese Unterstützung kann auch bei der Erkrankung oder einer notwendigen Erholungsphase der Angehörigen, im Rahmen einer Kurzzeitpflege im Heim, gewährt werden. Zeile 3 des Ergebnisplans (Sonstige Transfererträge) setzt sich wie folgt zusammen: Zeile 03 + Sonstige Transfererträge 4221100 Kostenbeiträge u. Aufwendungsersatz i.E. 4221200 Übergel. Unterh.anspr. i.E. 4221300 Leist. Sozialleist.tr. i.E. 4221500 Rückz. gewährter Hilfe i.E. 4221900 Sonstige Ersatzleist. i.E. Summe 2017 2018 ‐80.000 ‐40.000 ‐240.000 ‐240.000 ‐60.000 ‐10.000 ‐240.000 ‐240.000 ‐100.000 ‐20.000 ‐720.000 ‐550.000 Diff. 2018/2017 + 40.000 + 0 + 50.000 + 0 + 80.000 + 170.000 Die Ertragsansätze werden an das voraussichtliche Rechnungsergebnisses 2017 angepasst. Zeile 6 des Ergebnisplans (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) enthält: Zeile 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 4482000 Kostenerst. Gemeinden (GV) Summe 2017 2018 ‐2.000 ‐2.000 ‐2.000 ‐2.000 Diff. 2018/2017 + 0 + 0 Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält: Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen 5232000 Erstattungen an Gemeinden (GV) 5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen 5281000 Sachkosten 5281023 Sachkosten (Pflegeplanung) 5281055 Sachkosten (Anlaufstelle für ältere Menschen) Summe 2017 1.000 200 3.500 4.000 0 8.700 2018 1.000 200 3.500 4.000 0 8.700 Diff. 2018/2017 + 0 + 0 + 0 + 0 + 0 + 0 Der Teilansatz von 3.500 € (SK 5281000 – Sachkosten) dient der Organisation der Aktionswoche der Generationen, die auch 2018 wieder durchgeführt werden soll. In Zeile 15 des Ergebnisplans werden folgende Transferaufwendungen nachgewiesen: 392 Zeile 15 ‐ Transferaufwendungen 5331013 Pflegegeld bei erheblicher Pflegebedürftigkeit 5331014 Pflegegeld bei außergewöhnl. Pflegebedürftigkeit 5331015 Pflegegeld bei schwerster Pflegebedürftigkeit 5331016 Andere Leistungen § 65 SGB XII 5331020 Pflegegeld Grad 1 a.v.E. 5331021 Pflegegeld Grad 2 a.v.E. 5331022 Pflegegeld Grad 3 a.v.E. 5331023 Pflegegeld Grad 4 a.v.E. 5331024 Pflegegeld Grad 5 a.v.E. 5332009 Hilfe zur Pflege Summe 2017 2018 0 0 0 0 0 0 240.000 240.000 5.000 5.000 5.000 5.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 6.000.000 6.000.000 6.400.000 6.400.000 Diff. 2018/2017 + 0 + 0 + 0 + 0 + 0 + 0 + 0 + 0 + 0 + 0 + 0 SK 5331020 bis 5331024 Aufgrund der Einführung der neuen Pflegegrade zum 01.01.2017 wurden die vorgenannten neuen Sachkonten gebildet. Die jeweiligen Ansätze mangels neuerer Erkenntnisse entsprechend übernommen. Nach Abschluss des Jahres 2017 sind die einzelnen Sachkonten zu überprüfen und ggf. über die Veränderungsliste eine Anpassung bzw. Umschichtung der Ansätze vorzunehmen. SK 5332009 Es gibt ab 2017 nur noch einen Einheitspflegesatz für jede Einrichtung. Dieser gilt dann für jeden Pflegegrad in gleicher Höhe. Die Ermittlung des Einheitspflegesatzes erfolgt entsprechend der Quote der Belegung einer Einrichtung. Z. B. am Stichtag eine hohe Belegung mit Fällen der alten Pflegestufe III zieht einen hohen Pflegesatz nach sich für die bisherigen Stufen I und II. Es ist derzeit durchgängig von steigenden Pflegesätzen in den Einrichtungen auszugehen. Die im Rahmen der Einführung der neuen Pflegegrade zu erwartenden Einsparungen, die sich aufgrund der höheren Leistungen der Pflegekasse ergeben müssten, werden vsl. durch die zu erwartenden höheren Pflegesätze neutralisiert. Hierbei handelt es sich um eine äußerst risikobehaftete Kalkulation, die auf derzeit überwiegend noch nicht belegbaren Annahmen basiert. Die weitere Entwicklung wird beobachtet, um ggf. notwendige Anpassungen über die Veränderungsliste vornehmen zu können. SK 5331026 bis 5331029 Die v.g. Sachkonten müssen über die Veränderungsliste neu eingerichtet und nach derzeitigem Stand erstmalig mit Ansätze in Höhe von insgesamt 30.000 € beplant werden. § 64 b SGB XII - Häusliche Pflegehilfe - ist die Rechtsgrundlage für die Kostenübernahme für besondere Pflegekräfte bzw. zugelassene Pflegedienste wie z.B. Caritas usw. Das Vergütungssystem für diese besonderen Pflegekräfte erfolgt über eine Punktzahl und einen Punktwert. Der Punktwert wird mit dem jeweiligen Pflegedienst ausgehandelt (z. B. 0,044 €/ Punkt). Es wird also nicht mehr wie früher nach dem Zeitaufwand abgerechnet, sondern es erfolgt eine pauschale Bewertung unabhängig von Dauer und Leistungsaufwand nach den Punkten, die für jeden einzelnen Leistungskomplex festgelegt werden. Diese Leistungskomplexe sind in einem Rahmenvertrag für NRW festgelegt. Es gibt nach derzeitigen Erkenntnissen 32 Leistungskomplexe, die aber teilweise auch nicht in Kombination abgerechnet werden können. Beispiele für solche Leistungskomplexe sind: Ganzwaschung, Teilwaschung, Lagern/Betten, Einkaufen, Zubereiten von warmen Speisen, kleine Grundpflege, große Grundpflege, pflegerische Betreuung (LK 31, hierüber soll wohl bei Menschen mit PG 1 der Entlastungsbetrag abgerechnet werden können). 393 336 01: Hilfe zur Pflege (T€) 6.211 6.135 6.000 5.994 6.000 6.000 HH 2017 HH 2018 5.798 5.529 5.325 5.241 JA 2009 JA 2010 JA 2011 JA 2012 JA 2013 JA 2014 JA 2015 vorl. JA 2016 In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche 5811010 ILB Druckerei Summe 394 2017 2018 65.500 52.800 1.200 1.100 19.400 24.500 39.900 39.500 84.500 100.300 0 0 210.500 218.200 Diff. 2018/2017 ‐ 12.700 ‐ 100 + 5.100 ‐ 400 + 15.800 + 0 + 7.700 Kennzahlen I. Zahl der Hilfeempfänger Hilfe zur Pflege in Einrichtungen Stand am 30.06. 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Fälle 592 596 563 640 626 673 579 336 01: Hilfe zur Pflege in Einrichtungen Zahl der Hilfeempfänger am 30.06. 680 660 640 620 600 673 580 640 626 560 592 596 579 563 540 520 2011 II. 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Zahl der Hilfeempfänger der Kurzzeitpflege 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Fälle III. 20 27 43 39 34 25 Zahl der Hilfeempfänger der teilstationären Pflege 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Fälle 2 3 3 2 1 1 395 IV. Zahl der Hilfeempfänger Hilfe zur Pflege außerhalb Einrichtungen Stand am 30.06. Fälle 70 69 87 49 70 73 davon entfallen auf: erheblich Pflegebedürftige schwer Pflegebedürftige schwerst Pflegebedürftige sonstige Hilfe zur Pflege 14 7 1 48 14 4 4 47 8 10 8 61 7 4 3 35 22 14 3 31 8 15 3 47 Pflegegrad I Pflegegrad II Pflegegrad III Pflegegrad IV Pflegegrad V sonstige HzP 396 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 84 15 16 16 9 6 22 Produkt: 337 01 - Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten (SGB XII) Produktbereich: 050 Soziale Leistungen Budget: 400 500 002 Leistungen nach SGB XII, APG NW etc. Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Verantwortlich: Herr U. Klein Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Entgegennahme, Prüfung und Entscheidung von Anträgen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten. Auftragsgrundlage: SGB XII Strategische Ziele: Beseitigung besonderer sozialer Notlagen Zielgruppen: Hilfesuchende Antragsteller 397 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 050 050337 05033701 Bezeichnung 01 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 22 Soziale Leistungen Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 bis 69 SGB XII) Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten (SGB XII) = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 398 10.748,83 13.100 10.900 11.000 11.200 11.200 56.464,93 60.000 60.000 60.000 60.000 60.000 27,01 200 200 200 200 200 67.240,77 73.300 71.100 71.200 71.400 71.400 -67.240,77 -73.300 -71.100 -71.200 -71.400 -71.400 -67.240,77 -73.300 -71.100 -71.200 -71.400 -71.400 -67.240,77 -73.300 -71.100 -71.200 -71.400 -71.400 1.066,70 3.100 6.700 6.700 6.900 6.900 -68.307,47 -76.400 -77.800 -77.900 -78.300 -78.300 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 050 050337 05033701 Bezeichnung Soziale Leistungen Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 bis 69 SGB XII) Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten (SGB XII) Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 11.913,18 13.100 10.900 11.000 11.200 11.200 56.464,93 60.000 60.000 60.000 60.000 60.000 27,01 200 200 200 200 200 68.405,12 73.300 71.100 71.200 71.400 71.400 -68.405,12 -73.300 -71.100 -71.200 -71.400 -71.400 399 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE Plan 2019 Plan 2020 2021 bisher bereitgest ellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE I337012630 VG < 410 (35 II GemHVO) 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -12 -12 Summe -12 Gesamtsumme -12 400 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 337 01 - Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten (§§ 67-69 SGB XII) (Budget 400 500 002) Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440 HH 2017 HH 2018 18,3% 18,6% 77,8% 77,1% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 0,3% 0,3% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -0,40 -0,41 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 0,07 0,08 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,31 0,31 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 401 337 01 – Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten (§§ 67-69 SGB XII) (Budget 400 500 002 – Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit In Zeile 15 des Ergebnisplans werden folgende Transferaufwendungen nachgewiesen: Zeile 15 ‐ Transferaufwendungen 5332003 Hilfe zur Überwindung besond. soz. Schwierigkeiten Summe 2017 2018 60.000 60.000 60.000 60.000 Diff. 2018/2017 + 0 + 0 SK 5332003 Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, sind Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. Der Ansatz 2017 kann unverändert fortgeschrieben werden. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche Summe Kennzahlen ./. 402 2017 2018 1.000 3.600 400 500 800 700 1.600 1.900 3.800 6.700 Diff. 2018/2017 + 2.600 + 100 ‐ 100 + 300 + 2.900 Produkt: 338 01 - Hilfe in anderen Lebenslagen (SGB XII) Produktbereich: 050 Soziale Leistungen Budget: 400 500 002 Leistungen nach SGB XII, APG NW etc. Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Verantwortlich: Herr U. Klein Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Entgegennahme, Prüfung und Entscheidung von Anträgen der Altenhilfe und auf Übernahme der Bestattungskosten i. E. Fachaufsicht, Widerspruchsbehörde, Abrechnung der Ausgaben und Einnahmen der - Hilfe zur Weiterführung des Haushalts - Hilfen in sonstigen Lebenslagen - Bestattungskosten Auftragsgrundlage: SGB XII Strategische Ziele: Sicherstellung einer kreiseinheitlichen Entscheidungspraxis Zielgruppen: Kommunen des Kreises, Antragsteller 403 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 050 050338 05033801 Bezeichnung 01 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 22 Soziale Leistungen Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 bis 74 SGB XII) Hilfe in anderen Lebenslagen (SGB XII) = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 404 10.373,46 12.900 17.200 17.400 17.500 17.600 61.750,47 95.000 95.000 95.000 95.000 95.000 26,61 700 700 700 700 700 72.150,54 108.600 112.900 113.100 113.200 113.300 -72.150,54 -108.600 -112.900 -113.100 -113.200 -113.300 -72.150,54 -108.600 -112.900 -113.100 -113.200 -113.300 -72.150,54 -108.600 -112.900 -113.100 -113.200 -113.300 3.199,50 7.000 8.200 8.200 8.500 8.500 -75.350,04 -115.600 -121.100 -121.300 -121.700 -121.800 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 050 050338 05033801 Bezeichnung Soziale Leistungen Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 bis 74 SGB XII) Hilfe in anderen Lebenslagen (SGB XII) Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 12.437,23 12.900 17.200 17.400 17.500 17.600 62.776,47 95.000 95.000 95.000 95.000 95.000 26,61 700 700 700 700 700 75.240,31 108.600 112.900 113.100 113.200 113.300 -75.240,31 -108.600 -112.900 -113.100 -113.200 -113.300 405 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE Plan 2019 Plan 2020 2021 bisher bereitgest ellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE I338012630 VG < 410 (35 II GemHVO) 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -19 -19 Summe -19 Gesamtsumme -19 406 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 338 01 - Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70-74 SGB XII) (Budget 400 500 002) Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440 HH 2017 HH 2018 13,7% 16,9% 82,7% 78,4% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 0,6% 0,6% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -0,60 -0,63 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 0,08 0,11 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,50 0,50 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 407 338 01 – Hilfe in anderen Lebenslagen (SGB XII) (Budget 400 500 002 – Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit In Zeile 15 des Ergebnisplans werden folgende Transferaufwendungen nachgewiesen: 2017 5.000 60.000 10.000 15.000 5.000 95.000 Zeile 15 ‐ Transferaufwendungen 5331003 Hilfe zur Weiterführung des Haushalts 5331004 Hilfe in anderen besonderen Lebenslagen 5332002 Sonst. Eingliederungsh. (Vorleistung nach SGB IX) 5332011 Hilfe in anderen besonderen Lebenslagen (Bestat 5339000 Leistungen für Schuldnerberatung Summe 2018 5.000 60.000 10.000 15.000 5.000 95.000 Diff. 2018/2017 + 0 + 0 + 0 + 0 + 0 + 0 SK 5331003 – 5332011 Neben der Hilfe zum Lebensunterhalt kennt das Zwölfte Sozialgesetzbuch (SGB XII) noch weitere Hilfen, die früher unter dem Begriff „Hilfe in besonderen Lebenslagen" zusammengefasst wurden. Sie sind im fünften bis neunten Kapitel des SGB XII geregelt. Es geht dabei um Leistungen, die einen Bedarf abdecken, der nicht bei jedermann, wie der allgemeine Lebensunterhalt, sondern nur im Einzelfall auftritt, etwa bei einer Erkrankung oder Behinderung. Jedoch gilt auch bei diesen Hilfen der allgemeine Grundsatz der Nachrangigkeit der Sozialhilfe. Das heißt, die Sozialhilfe tritt nicht ein, wenn andere Hilfen zur Verfügung stehen. SK 5339000 Schuldnerberatung (§ 11 Abs. 5 SGB XII) wird als Einzelfallhilfe für Menschen gewährt, die durch ihre soziale und wirtschaftliche Lage in existenzielle Not geraten sind oder denen diese droht. Die Vermeidung und Überwindung von Lebenslagen, in denen Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt erforderlich oder zu erwarten sind, soll durch Beratung und Unterstützung gefördert werden. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: 2017 2.800 500 1.000 2.000 0 6.300 Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche 5811010 ILB Druckerei Summe Kennzahlen Fallzahl Hilfe zur Weiterführung des Haushalts 01.07.11 - 01.07.12 - 01.07.13 - 01.07.14 - 01.07.15 - 01.07.16 30.06.2012 30.06.2013 30.06.2014 30.06.2015 30.06.2016 30.06.2017 Fälle 408 3 6 8 0 0 4 2018 3.300 700 1.200 3.000 0 8.200 Diff. 2018/2017 + 500 + 200 + 200 + 1.000 + 0 + 1.900 Produkt: 351 02 - Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz Produktbereich: 050 Soziale Leistungen Budget: 400 500 002 Leistungen nach SGB XII, APG NW etc. Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Verantwortlich: Herr U. Klein Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Der Kreis Euskirchen ist seit dem 01.01.2011 Bewilligungsbehörde für die Leistungsgewährung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets. Für den nach dem SGB II leistungsberechtigten Personenkreis erfolgt die Leistungsgewährung unmittelbar im Jobcenter EU-aktiv, obwohl die originäre Zuständigkeit beim Kreis liegt. Desweiteren obliegen dem Kreis die Aufgaben der Fachaufsicht, die Erarbeitung von Richtlinien und Weisungen, die Widerspruchsentscheidungen und Klagevertretung sowie die Lieferung notwendiger Statistiken an das Land. Auftragsgrundlage: Bundeskindergeldgesetz, WoGG, SGB XII und SGB II Strategische Ziele: Bedarfsgerechte Mittelbereitstellung für den anspruchsberechtigten Personenkreis. Sicherstellung einer einheitlichen Entscheidungspraxis. Zielgruppen: Kinder und Jugendliche in Haushalten mit - Kinderzuschlagsberechtigung, - Wohngeldbezug, - Leistungsbezug nach dem SGB XII und - Leistungsbezug nach dem SGB II 409 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 050 050351 05035102 Bezeichnung 01 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 22 Soziale Leistungen Sonstige soziale Leistungen Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 410 60.839,74 68.000 58.800 59.300 60.100 60.600 291.991,14 422.000 422.000 422.000 422.000 422.000 352.857,52 490.000 480.800 481.300 482.100 482.600 -352.857,52 -490.000 -480.800 -481.300 -482.100 -482.600 -352.857,52 -490.000 -480.800 -481.300 -482.100 -482.600 -352.857,52 -490.000 -480.800 -481.300 -482.100 -482.600 2.273,49 31.000 23.800 24.200 24.700 24.900 -355.131,01 -521.000 -504.600 -505.500 -506.800 -507.500 26,64 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 050 050351 05035102 Bezeichnung Soziale Leistungen Sonstige soziale Leistungen Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 318,23 318,23 57.068,95 68.000 58.800 59.300 60.100 60.600 292.270,17 422.000 422.000 422.000 422.000 422.000 349.365,76 490.000 480.800 481.300 482.100 482.600 -349.047,53 -490.000 -480.800 -481.300 -482.100 -482.600 26,64 411 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE Plan 2019 Plan 2020 2021 bisher bereitgest ellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE I351022630 VG < 410 (35 II GemHVO) 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -83 -83 Summe -83 Gesamtsumme -83 412 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 351 02 - Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz (Budget 400 500 002) Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440 HH 2017 HH 2018 14,5% 12,1% 81,0% 83,6% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 0,0% 0,0% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -2,72 -2,64 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 0,39 0,32 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 2,20 2,20 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 413 351 02 – Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz (Budget 400 500 002 – Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit Zeile 15 – Ergebnisplan (Transferaufwendungen) enthält: 2017 2018 0 0 101.900 101.900 98.500 98.500 7.000 7.000 78.400 78.400 87.800 87.800 48.400 48.400 422.000 422.000 Zeile 15 ‐ Transferaufwendungen 5338000 Bildungs‐ und Teilhabepaket 5338001 Schulausflüge/Klassenfahrten 5338002 Schulbedarfspaket 5338003 Schülerbeförderungskosten 5338004 Lernförderung 5338005 Mittagsverpflegung 5338006 Soziale und kulturelle Teilhabe Summe Die Ansätze werden fortgeschrieben. anhand des voraussichtlichen Kennzahlen Inanspruchnahme BuT gem. § 6b BKKG Anzahl der Bewilligungen 2013 1. Mittagsverpflegung 2. Schulausflüge/Klassenfahrten 3. Teilhabe am soz. u. kult. Leben 4. Schülerbeförderung 5. Lernförderung 6. Schulbedarf 1.740 1.587 1.460 1.253 858 511 491 467 908 658 578 557 0 18 18 16 159 59 42 53 1.069 900 850 789 Summe 4.734 3.733 3.439 3.135 414 2014 2015 2016 Jahresergebnisses Diff. 2018/2017 + 0 + 0 + 0 + 0 + 0 + 0 + 0 + 0 2017 unverändert 351 02: Inanspruchnahme Bildungs‐ und Teilhabepaket nach § 6b BKKG in 2016 Schulbedarf 789 Mittagsverpflegung 1.253 Lernförderung 53 Schülerbeförderung 16 Teilhabe am sozialen u. kulturellen Leben 557 Schulausflüge/Klassenfahrten 467 351 02: Inanspruchnahme Bildungs‐ und Teilhabepaket nach § 6b BKKG in 2015 Schulbedarf 850 Mittagsverpflegung 1.460 Lernförderung 42 Schülerbeförderung 18 Teilhabe am sozialen u. kulturellen Leben 578 Schulausflüge/Klassenfahrten 491 Bemerkung: Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes in folgenden Produkten: a) § 6 b BKKG 351 02 b) § 34 SGB XII 332 01 c) § 28 SGB II 312 01 415 416 Produkt: 351 04 - Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) Produktbereich: 050 Soziale Leistungen Budget: 400 500 002 Leistungen nach SGB XII, APG NW etc. Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Verantwortlich: Herr U. Klein Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Die Städte und Gemeinden sind für die Feststellung der Ansprüche und Auszahlung des Wohngeldes zuständig. Der Kreis wird im Rahmen der Sonderaufsicht beratend tätig. Auftragsgrundlage: Wohngeldgesetz, Wohngeldverordnung, SGB XII, SGB I, SGB X, VwGO Strategische Ziele: Sicherstellung einer kreiseinheitlichen Entscheidungspraxis Zielgruppen: Kreisangehörige Kommunen 417 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 050 050351 05035104 Bezeichnung 01 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 22 Soziale Leistungen Sonstige soziale Leistungen Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 418 4.969,41 6.100 5.700 5.800 5.800 5.900 4.985,46 6.100 5.700 5.800 5.800 5.900 -4.985,46 -6.100 -5.700 -5.800 -5.800 -5.900 -4.985,46 -6.100 -5.700 -5.800 -5.800 -5.900 -4.985,46 -6.100 -5.700 -5.800 -5.800 -5.900 640,02 1.600 3.600 3.700 3.700 3.700 -5.625,48 -7.700 -9.300 -9.500 -9.500 -9.600 16,05 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 050 050351 05035104 Bezeichnung Soziale Leistungen Sonstige soziale Leistungen Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 5.687,41 6.100 5.700 5.800 5.800 5.900 5.703,46 6.100 5.700 5.800 5.800 5.900 -5.703,46 -6.100 -5.700 -5.800 -5.800 -5.900 16,05 419 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE Plan 2019 Plan 2020 2021 bisher bereitgest ellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE I351042630 VG < 410 (35 II GemHVO) 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -7 -7 Summe -7 Gesamtsumme -7 420 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 351 04 - Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) (Budget 400 500 002) Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440 HH 2017 HH 2018 87,0% 90,3% Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 0,0% 0,0% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 0,0% 0,0% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -0,04 -0,05 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 0,03 0,04 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,00 0,00 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen 421 351 04 – Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) (Budget 400 500 002 – Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit Nachgewiesen sind die im Zusammenhang mit der Bearbeitung entstehenden Personal- und Sachaufwendungen. Die Leistungen werden nicht im Kreishaushalt, sondern durch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden direkt im Landeshaushalt gebucht. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche Summe Kennzahlen ./. 422 2017 2018 600 2.700 100 100 300 200 600 600 1.600 3.600 Diff. 2018/2017 + 2.100 + 0 ‐ 100 + 0 + 2.000 Budget 400 500 003 423 424 Produkt: 312 01 - Grundsicherungsleistungen nach SGB II Produktbereich: 050 Soziale Leistungen Budget: 400 500 003 Leistungen nach SGB II Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Verantwortlich: Herr U. Klein Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Gemäß § 16 SGB II hat der Kreis seit dem 01.01.2005 folgende Zuständigkeiten: 1. Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II) 2. Einmalige Leistungen gem. § 23 Abs. 3 SGB II 3. Einmalige Leistungen gem. § 22 Abs. 3 und 5 SGB II 4. Leistungen die für die Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben erforderlich sind, gem. § 16 Abs. 2 Satz 2 Ziffer 1 bis 4 SGB II (Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung, Suchtberatung) Die Aufgaben zu 1. bis 3. sowie die Schuldnerberatung werden im Produkt 312 01 abgebildet. Die sonstigen in § 16 SGB II aufgeführten und dem Kreis zugewiesenen Aufgaben sind bei folgenden Produkten veranschlagt: Kinderbetreuung Produkt 365 01 Psychosoziale Betreuung Produkt 414 03 Suchtberatung Produkt 414 03 Auftragsgrundlage: SGB II, AG-SGB II, Verordnungen zum SGB II Strategische Ziele: Die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Zielgruppen: Erwerbsfähige, hilfebedürftige Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben und das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 425 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 050 050312 05031201 Bezeichnung 01 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Soziale Leistungen Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch Grundsicherungsleistungen nach SGB II Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 3.694.802,70 3.700.000 3.700.000 3.700.000 3.700.000 3.700.000 10.552.400 11.804.000 12.642.000 12.874.800 13.112.600 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 8.995.410,27 07 + Sonstige ordentliche Erträge 1.206.600,00 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 13.896.812,97 14.252.400 16.504.000 17.342.000 17.574.800 17.812.600 38.053,27 46.500 22.300 22.500 22.700 23.000 1.592.747,71 1.750.100 1.850.100 1.900.100 1.950.100 2.000.100 15 - Transferaufwendungen 151.654,00 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 25.406.186,50 27.063.100 28.863.100 29.393.100 29.933.700 30.485.100 17 = Ordentliche Aufwendungen 27.188.641,48 29.009.700 30.885.500 31.465.700 32.056.500 32.658.200 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) -13.291.828,51 -14.757.300 -14.381.500 -14.123.700 -14.481.700 -14.845.600 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) -13.291.828,51 -14.757.300 -14.381.500 -14.123.700 -14.481.700 -14.845.600 -13.291.828,51 -14.757.300 -14.381.500 -14.123.700 -14.481.700 -14.845.600 6.400,20 17.100 13.500 13.700 13.900 13.900 -13.298.228,71 -14.774.400 -14.395.000 -14.137.400 -14.495.600 -14.859.500 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 426 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 050 050312 05031201 Bezeichnung Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen Soziale Leistungen Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch Grundsicherungsleistungen nach SGB II Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 3.694.802,70 3.700.000 3.700.000 3.700.000 3.700.000 3.700.000 8.860.587,77 10.552.400 11.804.000 12.642.000 12.874.800 13.112.600 12.555.390,47 14.252.400 15.504.000 16.342.000 16.574.800 16.812.600 43.743,57 46.500 22.300 22.500 22.700 23.000 1.586.641,41 1.750.100 1.850.100 1.900.100 1.950.100 2.000.100 14 - Transferauszahlungen 153.542,00 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000 15 - Sonstige Auszahlungen 25.450.218,41 27.063.100 27.863.100 28.393.100 28.933.700 29.485.100 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 27.234.145,39 29.009.700 29.885.500 30.465.700 31.056.500 31.658.200 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) -14.678.754,92 -14.757.300 -14.381.500 -14.123.700 -14.481.700 -14.845.600 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 427 Standardkennzahlen Produkt 312 01 - Grundsicherungsleistungen nach SGB II (Budget 400 500 003) Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440 HH 2017 HH 2018 0,2% 0,1% 0,5% 0,5% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 93,2% 93,4% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -77,18 -75,19 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 0,32 0,17 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,78 0,78 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 428 312 01 – Grundsicherungsleistungen nach SGB II (Budget 400 500 003 – Leistungen nach SGB II) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit Im Rahmen der sog. Hartz-IV-Einführung wurde zum 01.01.2005 der bisher aus Sozialhilfeempfängern, Arbeitslosenhilfeempfängern bestehende Hilfeempfängerkreis neu aufgeteilt. Der Kreis ist seit 2005 komplett zuständig für die Kosten der Unterkunft und einmalige Leistungen an diese Personenkreise. Das sogenannte Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld für diese beiden v. g. Personenkreise werden zu Lasten des Bundeshaushalts gezahlt. Die Kosten der Unterkunft nach dem SGB II (KdU) sind vom Kreis zu tragen. Zum Ausgleich der damit verbundenen Belastungen beteiligt sich der Bund an den Kosten der Unterkunft (Veranschlagung in Zeile 6). Die originäre (d.h. zum Ausgleich der SGB-II-Lasten gewährte) Beteiligungsquote beträgt seit 2011 26,4%. Des Weiteren werden seit 2011 zusätzliche Mittel über den Weg der KdU-Beteiligung an die Kreise und kreisfreien Städte geleitet. Basierend auf dem Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen vom 01.12.2016 (BGBl. I 2016, Seite 2755) wurde die Bundesbeteiligung wie folgt neu geregelt: Bundesbeteiligung in % der KdU § 46 Abs. 6 SGB II 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 26,4% 26,4% 26,4% 26,4% 26,4% 26,4% 26,4% 26,4% 26,4% 1,2% 1,2% 1,2% 1,2% 1,2% 1,2% 3,7% 3,7% 7,4% 7,9% 10,2% 2,2% geänderte Berechnungsgrundlage offen zzgl.: • Schulsozialarbeit und Mittagessen Horte 2,8% 2,8% 2,8% • Leistungsaufwand Bildung und Teilhabe § 46 Abs. 8 SGB II 5,4% 5,4% 3,4% • Verwaltungsaufwand Bildung und Teilhabe § 46 Abs. 6 SGB II 1,2% 1,2% 1,2% • Übergangsmilliarde / Dauerentlastung § 46 Abs. 7 SGB II • Flüchtlingsbedingte KdU § 46 Abs. 9 SGB II geänderte Berechnungsgrundlage 1. Die originäre Bundesbeteiligung in Höhe von 26,4% wird zunächst in § 46 Abs. 6 SGB II zum Beteiligungssatz für den Verwaltungsaufwand Bildung und Teilhabe von 1,2% addiert und daher bundesseitig mit 27,6% angegeben. 2. Die Weiterleitung der dem Land Nordrhein-Westfalen über die Beteiligungsquote nach § 46 SGB II vom Bund für den Leistungsaufwand Bildung und Teilhabe zur Verfügung gestellten Mittel erfolgt im Verhältnis des jeweiligen Anteils der Ausgaben des Kreises oder der kreisfreien Stadt zu den Gesamtausgaben aller Kreise und kreisfreien Städte für die Leistungen nach SGB II und § 6b des Bundeskindergeldgesetzes des jeweiligen Vorjahres (siehe § 6a AG-SGB II NW). Die Höhe des auf das Land NRW entfallenden Anteils ergibt sich aus der jeweiligen Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung (BBFestV). 3. Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene wurde 2013 vereinbart, die Kommunen im Rahmen der Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes im Umfang von jährlich 5 Mrd. Euro zu entlasten. Bereits vor Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes sollten die Kommunen bundesweit um 1 Mrd. € jährlich in 2015 und 2016 (sog. „Übergangsmilliarde“) – hälftig über eine erhöhte KdU-Bundesbeteiligung (3,7%) und hälftig über eine Erhöhung des kommunalen Umsatzsteueranteils – entlastet werden. In 2017 folgte eine weitere Übergangsentlastung. Die Übergangsmilliarde wurde auf 2,5 Mrd. € erhöht. Diese Entlastung teilt sich auf in 1 Mrd. € über eine erhöhte KdU-Bundesbeteiligung (7,4%) sowie 1,5 Mrd. € über eine Erhöhung des kommunalen Umsatzsteueranteils. 429 Mit dem o.g. Gesetz soll ab 2018 die sog. 5-Mrd.-€-Entlastung umgesetzt werden. Diese Umsetzung sieht drei Komponenten vor: in Mio. € Anteil über Umsatzsteuer Gemeinden Anteil über Umsatzsteuer Länder Anteil über Bundesbeteiligung an der KdU Summe Anteil über Bundesbeteiligung an der KdU als Quote 2018 2.760 1.000 1.240 5.000 ab 2019 2.400 1.000 1.600 5.000 7,9% 10,2% 4. Im o.g. Gesetz ist ferner eine Entlastung enthalten, um die flüchtlingsinduzierten Kosten der Unterkunft möglichst vollständig durch den Bund zu finanzieren. Bereits in 2016 erfolgte dabei eine Übernahme von 400 Mio. € (Beteiligungsquote = 2,2%). Für 2017 und 2018 ist vorgesehen, landesspezifische Werte zu ermitteln und rückwirkend anzupassen, wobei das Gesetz zunächst von einer Beteiligungsquote für 2017 und für 2018 von 5,3 % für NRW ausgeht. Es wird davon ausgegangen, dass es landesseitig eine ähnliche Regelung wie beim Leistungsaufwand Bildung und Teilhabe geben wird. Der Gesetzentwurf der Landesregierung zum 5. Änderungsgesetz des AG-SGB II sieht dementsprechend die belastungsorientierte Weiterleitung vor. Die kommunalen Spitzenverbände haben dies am 18.10.2017 wie folgt kommentiert: „Die in Art. 1 des Gesetzesentwurfs vorgeschlagene Regelung einer kommunaldifferenzierten Weiterleitung des zur Entlastung von den flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft vorgesehenen Bestandteils der KdUBundesbeteiligung entspricht der Forderung der Kommunalen Spitzenverbände nach einer Verteilung entsprechend dem tatsächlichen Aufwand für Flüchtlings-Bedarfsgemeinschaften vor Ort im Verhältnis zu den landesweiten Gesamtaufwendungen.“ In absoluten Zahlen bedeutet dies für 2018: 2018 in % Kosten der Unterkunft und Heizung Bundesbeteiligung in % der KdU in T€ 26.500 26,4% 6.996 zzgl.: • Leistungsaufwand Bildung und Teilhabe 992 • Verwaltungsaufwand Bildung und Teilhabe 1,2% 318 • Übergangsmilliarde / Dauerentlastung 7,9% 2.094 • Flüchtlingsbedingte KdU 5,3% 1.405 Der Kreis erhält ferner vom Land eine Ausgleichsleistung aus der Verteilung der Landesersparnis bei den Wohngeldausgaben (§ 7 AG-SGB II NRW), die in Zeile 1 veranschlagt ist. Diese Landeszuweisung zur Verteilung der Landesersparnis bei den Wohngeldausgaben wird seit 2005 gezahlt. Die Leistungen von 2007 bis 2009 sind allerdings auf Basis einer verfassungswidrigen Grundlage gezahlt worden. Das Land hat daher im Dezember 2010 das AG-SGB II geändert (ausführliche Informationen können der Vorlage V 130/2010 entnommen werden). In der Folge erhielt der Kreis Euskirchen im Haushaltsjahr 2010 einen Nachteilsausgleich, der sich auf die Jahre 2007 bis 2009 verteilt. Bereinigt ergeben sich folgende jahresbezogenen Erträge: 430 Ertrag nach Nachteilsausgleich 1.614.461 1.865.186 5.749.748 5.519.563 6.129.028 3.429.928 4.288.303 5.653.737 6.568.610 4.263.836 3.862.014 3.694.803 4.147.774 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 312 01: Landeszuweisung Wohngeldersparnis unter Einbeziehung des Nachteilsausgleichs (T€) 7.000 6.569 6.000 3.067 5.654 5.000 4.288 4.000 4.264 3.862 3.695 3.700 3.700 vorl. JA 2016 HH 2017 HH 2018 3.430 3.000 3.062 2.000 1.000 0 JR 2009 JR 2010 JA 2011 JA 2012 JA 2013 Wohngeldersparnis JA 2014 JA 2015 Nachteilsausgleich Die Leistungen des Landes aus der Wohngeldersparnis bleiben gegenüber dem Vorjahr voraussichtlich konstant. Angesichts des Berechnungssystems der Ausgleichsleistung unterliegt die Höhe dieses Ertrags erheblichen Schwankungen. Im Rahmen der Veränderungsliste werden noch Anpassungen an aktuelle Entwicklungen vorzunehmen sein. Diverse Zeilen Das Gesetz zur Ermittlung des Regelbedarfes und zur Änderung des SGB II und SGB XII wurde am 25.02.2011 von Bundesrat und Bundestag beschlossen. Es beinhaltet neben Änderungen im Bereich der Kosten der Unterkunft gemäß SGB II bereits ab 2011 das Bildungs- und Teilhabepaket sowie ab 2012 eine schrittweise Erhöhung der Bundesbeteiligung an der Grundsicherung nach dem SGB XII. Das Bildungs- und Teilhabepaket beinhaltet insbesondere neue Leistungstatbestände, die wie folgt untergliedert sind:  Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, 431      Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler, Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler, Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler, Hortkinder und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Leistungsberechtigt sind folgende Personenkreise:  Kinder im Leistungsbezug nach dem SGB II  Kinderzuschlagsberechtigte Kinder nach § 6 b Bundeskindergeldgesetz  Wohngeldberechtigte Kinder nach § 6 b Bundeskindergeldgesetz  Kinder im Leistungsbezug nach SGB XII Die Bundesbeteiligung an den Leistungen und am Verwaltungsaufwand für Bildung und Teilhabe ist oben dargestellt. Der Transferaufwand Bildung und Teilhabe, der sich auf mehrere Produkte verteilt, wird wie folgt eingeplant: 312 01 332 01 351 02 HH 2017 560.000 10.000 422.000 992.000 Grundsicherungsleistungen nach SGB II Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz HH 2018 560.000 10.000 422.000 992.000 Zeile 6 des Ergebnisplans (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) setzt sich wie folgt zusammen (Erläuterung der Zusammensetzung siehe oben): Zeile 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 4491000 Leistungsbtlg. für Arbeitss. § 46 SGB II 4491001 Leistungsbtlg. für Arbeitss. B.u.T. ‐ Leistungsauf 4491002 Leistungsbtlg. für Arbeitss. Übergangsmilliarde 4491003 Leistungsbtlg. für Arbeitss. B.u.T. ‐ Verwaltungsa 4491004 Leistungsbtlg. für Arbeitss. ‐ flüchtlingsbedingt Summe 2017 ‐6.784.800 ‐992.000 ‐1.901.800 ‐308.400 ‐565.400 ‐10.552.400 2018 ‐6.996.000 ‐992.000 ‐2.093.500 ‐318.000 ‐1.404.500 ‐11.804.000 Diff. 2018/2017 ‐ 211.200 + 0 ‐ 191.700 ‐ 9.600 ‐ 839.100 ‐ 1.251.600 Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält: Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen 5232000 Erstattungen an Gemeinden (GV) 5234001 Erst. Personal‐ u. Sachkosten ‐KFA Anteil‐ 5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen Summe 2017 2018 0 0 1.750.000 1.850.000 100 100 1.750.100 1.850.100 Diff. 2018/2017 + 0 + 100.000 + 0 + 100.000 SK 5234001 Die Erstattung von Personal- und Sachaufwand an das Jobcenter EU-aktiv (Kommunaler Finanzierungsanteil – KFA –) betrifft den Kreisanteil an dem Gesamtverwaltungskostenbudget des Jobcenters EU-aktiv. Er beträgt lt. gesetzlicher Vorgabe seit 01.04.2011 15,2% (§ 46 Abs. 3 SGB II). Unter anderem aufgrund unterschiedlicher tarifrechtlicher Regelungen sind die Personalkosten im Jobcenter erheblich gestiegen und führen zu einer Anpassung des KFA-Anteils des Kreises. Hinzu kommen die regulären tarifrechtlichen Erhöhungen sowie Personal- und Sachkostensteigerungen aufgrund gestiegener Flüchtlingszahlen. Der Ansatz muss auf 1.850.000 € erhöht und damit an die tatsächliche Entwicklung angepasst werden. 432 In Zeile 15 des Ergebnisplans werden folgende Transferaufwendungen nachgewiesen: 2017 2018 150.000 150.000 0 0 150.000 150.000 Zeile 15 ‐ Transferaufwendungen 5339000 Leistungen für Schuldnerberatung 5339001 Transferaufwand Bildungs‐ u. Teilhabepaket Summe Diff. 2018/2017 + 0 + 0 + 0 SK 5339000 Schuldnerberatung (§ 16 Abs. 2 Nr. 2 SGB II) wird als Einzelfallhilfe für Menschen gewährt, die durch ihre soziale und wirtschaftliche Lage in existenzielle Not geraten sind oder denen diese droht. Die Vermeidung und Überwindung von Lebenslagen, in den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erforderlich oder zu erwarten sind, soll durch Beratung und Unterstützung gefördert werden. Es handelt sich hierbei um eine kommunale Aufgabe des Kreises für das Jobcenter. Zeile 16 des Ergebnisplans beinhaltet folgende sonstige Aufwendungen: 2017 2018 400 400 200 200 2.500 2.500 25.700.000 26.500.000 480.000 480.000 320.000 320.000 560.000 560.000 0 1.000.000 27.063.100 28.863.100 Zeile 16 ‐ Sonstige Aufwendungen 5412010 Fortbildung 5412300 Dienstreisen 5431000 Geschäftsaufwendungen 5461000 Leistungsbet. bei Leistungen für Unterkunft und 5463000 Einm.Leist. an Arbeitssuchende nach §24 Abs. 3 SGB 5463001 Einm.Leist. an Arbeitssuchende nach §22 Abs. 6 und 5468000 Bildungs‐ und Teilhabepaket 5473101 Wertberichtigung Summe Diff. 2018/2017 + 0 + 0 + 0 + 800.000 + 0 + 0 + 0 + 1.000.000 + 1.800.000 SK 5461000 (Kosten der Unterkunft und Heizung – KdU –) Hier ist derzeit, insbesondere bedingt durch flüchtlingsbedingte Aufwendungen, von einer Steigerung der Bruttokosten in Höhe von ca. 0,8 Mio. € auszugehen. Angesichts der Unsicherheiten im Hinblick auf den Familiennachzug sowie die weitere Entwicklung besteht ein grundsätzliches Haushaltsrisiko. SGB II: Kosten der Unterkunft (Mio. €) 28,0 1,0 1,0 26,0 26,5 25,7 0,8 24,0 0,8 Mio. € 0,9 22,0 0,7 0,7 0,9 23,7 23,7 0,8 24,4 23,9 0,7 24,2 Einmalige Leistungen und Schuldnerberatung 23,2 22,8 Kosten der Unterkunft (KdU) 22,1 20,0 18,0 16,0 JA 2009 JA 2010 JA 2011 JA 2012 JA 2013 JA 2014 JA 2015 vorl. JA 2016 HH 2017 HH 2018 433 Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und Leistungsempfänger hat sich bis Mitte 2017 wie folgt entwickelt: I. Zahl der Bedarfsgemeinschaften für die Kosten der Unterkunft 2012 2013 2014 2015 2016 2017 31.1. 28.2. 31.3. 30.4. 31.5. 30.6. 31.7. 31.8. 30.9. 31.10. 30.11. 31.12. 5.684 5.563 5.646 5.549 5.564 5.708 5.720 5.578 5.674 5.598 5.635 5.749 5.734 5.604 5.677 5.655 5.666 5.814 5.679 5.622 5.650 5.635 5.672 5.868 5.717 5.618 5.604 5.640 5.696 5.959 5.723 5.603 5.584 5.632 5.686 5.977 5.691 5.615 5.575 5.665 5.654 5.997 5.690 5.684 5.525 5.649 5.603 5.954 5.655 5.651 5.524 5.606 5.587 5.572 5.605 5.513 5.578 5.657 5.645 5.609 5.513 5.559 5.562 5.597 5.615 5.535 5.589 5.589 Besonders anzumerken ist an dieser Stelle, dass die Zahlen der Bedarfsgemeinschaften und Leistungsempfänger generell von den bisher publizierten abweichen. Diese Abweichung hat ihren Grund in der Revision der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II: „In der Grundsicherungsstatistik SGB II werden bisher die leistungsberechtigten Personen und ihre Leistungen nach erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (nEf) unterschieden. Das seit 2005 angewandte Zähl- und Gültigkeitskonzept bildet jedoch aus heutiger Sicht nicht mehr alle leistungsrechtlichen Teilaspekte des SGB II vollständig ab. Dies betrifft etwa neue Formen der Leistungsgewährung wie z. B. für Bildung und Teilhabe. Auch haben bestimmte Personengruppen wie z. B. Kinder ohne individuellen Leistungsanspruch im Laufe der Zeit an Bedeutung gewonnen. Eine verbesserte statistische Zuordnung dieser Gruppen erhöht die Transparenz der Grundsicherungsstatistik SGB II. Schematische Darstellung der Berichtssystematik In der Abbildung werden die Personengruppen der bisherigen und der zukünftigen Berichtssystematik schematisch gegenübergestellt. Die nach bisheriger Systematik berichteten Gruppen der eLb und nEf teilen sich im neuen Schema hauptsächlich auf die neuen Personengruppen der erwerbsfähigen (ELB) und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF) sowie auf die Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL) auf. In geringem Umfang fallen auch Personen unter die Gruppe der erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen sonstigen Leistungsberechtigten (ESLB und NESLB). Diese werden in der Berichterstattung in der Gruppe der sonstigen Leistungsberechtigten (SLB) zusammengefasst. Dabei handelt es sich um leistungsberechtigte Personen, die ausschließlich Leistungen nach Sondertatbeständen des SGB II erhalten. Die Personengruppe der vom Leistungsanspruch ausgeschlossenen Personen (AUS) - beispielsweise Altersrentner - wird ebenfalls neu in die Berichterstattung aufgenommen.“ Quelle und weitere Informationen:    434 http://statistik.arbeitsagentur.de/nn_332484/Statischer-Content/Grundlagen/MethodischeHinweise/Grundsicherung-MethHinweise/Revision-Ueberblick.html sowie http://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Grundlagen/Methodenberichte/GrundsicherungArbeitsuchende-SGBII/Generische-Publikationen/Methodenbericht-Revision-Grusi.pdf und http://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Grundlagen/Methodenberichte/GrundsicherungArbeitsuchende-SGBII/Generische-Publikationen/Methodenbericht-Revision-Grusi-Revisionseffekte.pdf 312 01: Zahl der Bedarfsgemeinschaften KdU (Monatsende) 6.000 5.950 5.900 5.850 5.800 5.750 5.700 5.650 5.600 5.550 5.500 31.1. II. 28.2. 31.3. 30.4. 31.5. 2012 2013 30.6. 2014 31.7. 2015 31.8. 2016 30.9. 31.10. 30.11. 31.12. 2017 Zahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) 2012 2013 2014 2015 2016 2017 31.1. 11.491 11.306 11.298 11.214 11.190 11.503 28.2. 11.576 11.311 11.357 11.236 11.283 11.670 31.3. 11.606 11.337 11.368 11.385 11.354 11.878 30.4. 11.518 11.355 11.334 11.351 11.385 12.020 31.5. 11.522 11.332 11.284 11.387 11.404 12.209 30.6. 11.541 11.299 11.237 11.395 11.446 12.223 31.7. 11.511 11.321 11.231 11.411 11.409 12.258 31.8. 11.497 11.378 11.169 11.347 11.336 12.175 30.9. 11.407 11.316 11.182 11.283 11.267 31.10. 11.401 11.189 11.176 11.185 11.240 30.11. 11.303 11.188 11.186 11.257 11.246 31.12. 11.256 11.186 11.133 11.226 11.399 Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) Leistungsberechtigte (LB) Regelleistungsberechtigte (RLB) erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) Nicht Leistungsberechtigte (NLB) Sonstige Leistungsberechtigte (SLB) vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen (AUS) Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL) 435 312 01: Zahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften KdU (Monatsende) 12.400 12.200 12.000 11.800 11.600 11.400 11.200 11.000 31.1. 28.2. 31.3. 2012 30.4. 2013 31.5. 2014 30.6. 2015 31.7. 2016 31.8. 2017 30.9. 31.10. 30.11. 2017: vorläufige Zahlen Betrachtet man die Entwicklung halbjahresweise, ergeben sich folgende Veränderungen: Bedarfsgemeinschaften: Bedarfsgemeinschaften: Leistungsempfänger: Leistungsempfänger: Veränderung 31.12. des Veränderung 30.06. bis Veränderung 31.12. Veränderung 30.06. Vj. bis 30.06. 31.12. des Vj. bis 30.06. bis 31.12. 2012 2013 2014 2015 2016 2017 436 + 75 + 31 - 21 + 119 + 108 + 320 - 151 +2 - 71 - 54 - 29 + 58 + 43 + 51 + 262 + 220 + 824 - 285 - 113 - 104 - 169 - 47 31.12. 312 01: Entwicklung Bedarfsgemeinschaften (BG)/Personen in BG (PERS) 12.400 6.600 12.223 12.200 6.400 12.000 11.878 11.800 11.682 11.600 6.000 11.541 5.977 11.483 11.446 5.820 5.800 11.256 11.299 11.237 11.226 11.186 5.723 5.693 11.133 5.648 5.603 5.600 11.400 11.399 11.395 5.605 5.572 11.200 5.686 5.632 5.584 Anzahl Leistungsempfänger Anzahl Bedarfsgemeinschaften 6.200 5.657 11.000 5.578 5.513 10.800 5.400 10.600 5.200 12.2010 10.400 06.2011 12.2011 06.2012 12.2012 06.2013 12.2013 06.2014 12.2014 06.2015 12.2015 06.2016 12.2016 06.2017 12.2017 437 438 Einwohnerzahl Quote PERS / EW Anzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften: Anteil Kreis an Bund Anzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften: Anteil Kreis an Land Einwohnerzahl Quote PERS / EW Anzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften NRW Einwohnerzahl Quote PERS / EW Anzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften bundesweit Anzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften Kreis Euskirchen Anzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) - nach neuer Zählmethode 2016 0,1821% 0,7039% 0,7135% 0,6880% 0,1791% 0,6870% 0,1805% 0,6752% 0,1788% 0,6740% 0,1799% 0,6712% 0,1813% 0,6683% 0,1823% 11.256 11.299 11.186 11.237 11.133 11.395 11.226 - 285 + 43 - 113 + 51 - 104 + 262 - 169 - 2,5% + 0,4% - 1,0% + 0,5% - 0,9% + 2,4% - 1,5% 187.724 187.426 187.437 187.542 188.158 188.637 191.165 6,00% 6,03% 5,97% 5,99% 5,92% 6,04% 5,87% 6.182.542 6.309.685 6.196.906 6.283.171 6.189.497 6.286.087 6.157.280 - 121.082 + 127.143 - 112.779 + 86.265 - 93.674 + 96.590 - 128.807 - 1,9% + 2,1% - 1,8% + 1,4% - 1,5% + 1,6% - 2,0% 80.523.746 80.585.684 80.767.463 80.925.031 81.197.537 81.458.978 82.175.684 7,68% 7,83% 7,67% 7,76% 7,62% 7,72% 7,49% 1.599.085 1.642.237 1.628.126 1.664.146 1.651.791 1.697.806 1.679.855 - 18.539 + 43.152 - 14.111 + 36.020 - 12.355 + 46.015 - 17.951 - 1,1% + 2,7% - 0,9% + 2,2% - 0,7% + 2,8% - 1,1% 17.554.329 17.545.987 17.571.856 17.591.450 17.638.098 17.683.129 17.865.516 9,11% 9,36% 9,27% 9,46% 9,36% 9,60% 9,40% 31.12.2012 30.06.2013 31.12.2013 30.06.2014 31.12.2014 30.06.2015 31.12.2015 0,1831% 11.541 + 58 + 0,5% 187.811 6,15% 6.303.624 + 42.508 + 0,7% 80.399.253 7,84% 1.617.624 + 19.541 + 1,2% 17.542.677 9,22% 30.06.2012 0,6706% 0,1834% 11.446 + 220 + 2,0% 191.440 5,98% 6.241.090 + 83.810 + 1,4% 82.349.444 7,58% 1.706.858 + 27.003 + 1,6% 17.875.813 9,55% 0,6640% 0,1826% 1.716.665 + 9.807 + 0,6% 6.241.904 + 814 + 0,0% 11.399 - 47 - 0,4% 0,6928% 0,1919% 1.764.333 + 47.668 + 2,8% 6.368.676 + 126.772 + 2,0% 12.223 + 824 + 7,2% 30.06.2016 31.12.2016 30.06.2017 439 06.2011 0,1818% 12.2011 0,1834% 06.2012 0,1831% 12.2012 0,1821% 06.2013 0,1791% 12.2013 0,1805% 06.2014 0,1788% 12.2014 0,1799% 06.2015 0,1813% 12.2015 0,1823% 06.2016 0,1834% 12.2016 0,1826% ANZAHL DER PERSONEN IN BEDARFSGEMEINSCHAFTEN: ANTEIL KREIS AN BUND 06.2017 0,1919% 06.2011 0,7187% 12.2011 0,7185% 06.2012 0,7135% 12.2012 0,7039% 06.2013 0,6880% 12.2013 0,6870% 06.2014 0,6752% 12.2014 0,6740% 06.2015 0,6712% 12.2015 0,6683% 06.2016 0,6706% 12.2016 0,6640% ANZAHL DER PERSONEN IN BEDARFSGEMEINSCHAFTEN: ANTEIL KREIS AN LAND 06.2017 0,6928% SK 5463000 Die einmaligen Leistungen nach §24 Abs. 3 SGB II sind als kommunale Leistungen zu erbringen für  Erstausstattungen für Wohnungen einschl. Haushaltsgeräten sowie  Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt. SK 5463001 Bei den einmaligen Leistungen nach § 22 Abs. 6 und 8 SGB II handelt es sich um kommunale Leistungen, die zu erbringen sind für  Wohnungsbeschaffungskosten (Maklerkosten),  Mietkautionen,  Umzugskosten sowie  Mietschulden. SK 5468000 Hier werden die von der Bundesagentur direkt ausgezahlten Leistungen im Rahmen des Bildungsund Teilhabepaketes abgebildet. SK 5473101 Dem hier ausgewiesenen Aufwand aus der Wertberichtigung von SGB II Forderungen steht in Zeile 7 in gleicher Höhe ein Ertrag aus der Wertveränderung von Forderungen gegenüber. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche 5811010 ILB Druckerei Summe 440 2017 2018 14.100 10.600 400 400 800 700 1.800 1.800 0 0 17.100 13.500 Diff. 2018/2017 ‐ 3.500 + 0 ‐ 100 + 0 + 0 ‐ 3.600 Kennzahlen I./II. Entwicklung der Zahlen der Bedarfsgemeinschaften und der Leistungsempfänger: siehe oben III. Einzelfallhilfen Schuldnerberatung 2011 2012 2013 2014 2015 2016 286 21 307 218 12 230 322 15 337 288 13 301 260 8 268 260 18 278 2011 2012 2013 2014 2015 2016 603 866 883 1.012 1.083 1.148 Anzahl Anträge 2013 2014 2015 2016 1. Mittagsverpflegung 2. Schulausflüge/Klassenfahrten 3. Teilhabe am soz. u. kult. Leben 4. Schülerbeförderung 5. Lernförderung 6. Schulbedarf Summe 3.745 1.456 796 77 302 1.957 8.333 3.919 1.294 797 187 286 2.045 8.528 2.901 665 445 134 161 1.756 6.062 4.522 1.406 853 256 439 2.140 9.616 Anzahl Hilfen SGB II Anzahl Hilfen SGB XII Summe IV. Anzahl der eingelegten Widersprüche Fälle V. Inanspruchnahme BuT gem. § 28 SGB II 441 442 Produkt: 312 03 - Personalleistungen des Kreises im Jobcenter Produktbereich: 050 Soziale Leistungen Budget: 400 500 003 Leistungen nach SGB II Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Verantwortlich: Herr U. Klein Produktdefinition: Kurzbeschreibung: - Geschäftsführung des Jobcenters - Einbringung von Personal im Jobcenter Auftragsgrundlage: SGB II, AG-SGB II, Verordnungen zum SGB II Strategische Ziele: - Sicherstellung der notwendigen Personalressourcen zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit der Einrichtung - Ordnungsgemäße Geschäftsführung des Jobcenter Zielgruppen: Mitarbeiter des Jobcenter 443 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 050 050312 05031203 Bezeichnung 01 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 22 Soziale Leistungen Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch Personalleistungen des Kreises im Jobcenter = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 4.197.456,78 4.889.700 5.316.300 5.371.300 5.429.300 5.479.800 4.218.384,05 4.889.700 5.316.300 5.371.300 5.429.300 5.479.800 3.866.479,21 4.547.500 4.899.600 4.948.500 4.998.100 5.047.900 3.879.349,33 4.547.500 4.899.600 4.948.500 4.998.100 5.047.900 339.034,72 342.200 416.700 422.800 431.200 431.900 339.034,72 342.200 416.700 422.800 431.200 431.900 339.034,72 342.200 416.700 422.800 431.200 431.900 416.700 422.800 431.200 431.900 20.927,27 12.870,12 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 391.652,96 378.200 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) -52.618,24 -36.000 444 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 050 050312 05031203 Bezeichnung Soziale Leistungen Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch Personalleistungen des Kreises im Jobcenter Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 4.197.456,78 4.889.700 5.316.300 5.371.300 5.429.300 5.479.800 4.219.889,82 4.889.700 5.316.300 5.371.300 5.429.300 5.479.800 3.860.340,34 4.547.500 4.899.600 4.948.500 4.998.100 5.047.900 3.873.210,46 4.547.500 4.899.600 4.948.500 4.998.100 5.047.900 346.679,36 342.200 416.700 422.800 431.200 431.900 22.433,04 12.870,12 445 Standardkennzahlen Produkt 312 03 - Personalleistungen des Kreises im Jobcenter (Budget 400 500 003) Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440 HH 2017 HH 2018 100,0% 100,0% Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 0,0% 0,0% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 0,0% 0,0% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -0,19 0,00 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 25,73 27,77 0,00 0,00 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 446 312 03 – Personalleistungen des Kreises im Jobcenter (Budget 400 500 003 – Leistungen nach SGB II) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit Der Kreis Euskirchen als einer der beiden gesetzlich festgelegten Träger des SGB II weist dem Jobcenter Personal zur Aufgabenerledigung für alle nach dem SGB II wahrzunehmenden Aufgaben zu. Die dem Kreis entstehenden Personal-, Sach- und Gemeinkosten werden ihm insgesamt durch das Jobcenter erstattet (siehe Kreistagsbeschluss vom 23.06.2010 zur V 84/2010). In Zeile 6 ist als Ertrag die Erstattung der Verwaltungskosten durch das Jobcenter in Höhe von 5.307.900 € veranschlagt. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte Summe 2017 2018 365.500 403.100 12.700 13.600 378.200 416.700 Diff. 2018/2017 + 37.600 + 900 + 38.500 Da das Jobcenter die dem Kreis entstehenden Kosten direkt erstattet (siehe Produkte 111 09, 111 13 und 111 19), entfällt eine Leistung für die Gemeinkosten. Kennzahlen entfällt 447 448 Budget 400 500 004 449 450 Produkt: 363 07 - Betreuungsgeld Produktbereich: 060 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Budget: 400 500 004 Elterngeld / Elternzeit / Betreuungsgeld Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Verantwortlich: Herr U. Klein Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 21.07.2015 die §§ 4 a bis 4 d des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG), die einen Anspruch auf Betreuungsgeld begründen, wegen fehlender Gesetzgebungskompetenz des Bundes für nichtig erklärt. Ab dem Zeitpunkt dieser Entscheidung sind Betreuungsgeldansprüche mangels rechtlicher Grundlage nicht mehr gegeben. Auftragsgrundlage: Strategische Ziele: Zielgruppen: 451 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 060 060363 06036307 Bezeichnung 01 Ergebnis 2016 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 22 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien Betreuungsgeld = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 452 4.798,04 4.798,04 -4.798,04 -4.798,04 -4.798,04 -4.798,04 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 060 060363 06036307 Bezeichnung Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien Betreuungsgeld Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 4.759,42 4.759,42 -4.759,42 453 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE Plan 2019 Plan 2020 2021 bisher bereitgest ellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE I363072630 VG < 410 (35 II GemHVO) 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -54 -54 Summe -54 Gesamtsumme -54 454 Gesamtein /auszahlun gen 363 07 – Betreuungsgeld (Budget 400 500 004 – Elterngeld / Elternzeit / Betreuungsgeld) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit Durch Artikel 1 des Gesetzes zur Einführung eines Betreuungsgeldes (Betreuungsgeldgesetz) vom 15.02.2013 (BGBl I. Nr. 8 vom 20.02.2013, S. 254) erfolgte eine Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes vom 05.12.2006. Die Einführung des Betreuungsgeldes erfolgte zum 01.08.2013. Am 21. Juli 2015 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass das Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz verstoße, da dem Bundesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz fehlt. Ab dem Haushaltsjahr 2016 werden daher alle Haushaltspositionen mit 0 € ausgewiesen. Kennzahlen ./. 455 456 Produkt: 368 01 - Elterngeld und Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und -zeitgesetz Produktbereich: 060 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Budget: 400 500 004 Elterngeld / Elternzeit / Betreuungsgeld Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Verantwortlich: Herr U. Klein Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Bearbeitung von Anträgen auf Gewährung von Elterngeld (Bewilligung, Ablehnung, Zahlbarmachung), Beratung in Elternzeitangelegenheiten. Auftragsgrundlage: Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in Verbindung mit dem 2. Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in NRW Strategische Ziele: Zügige und ordnungsgemäße Bearbeitung der Anträge auf Gewährung von Elterngeld. Rechtssichere Beratung in Elternzeitangelegenheiten Zielgruppen: Eltern 457 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 060 060368 06036801 Bezeichnung 01 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und -zeitgesetz Elterngeld und Elternzeit Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 140.250,72 118.700 118.700 118.700 118.700 118.700 145.093,05 118.700 118.700 118.700 118.700 118.700 83.752,25 98.700 107.700 108.800 110.000 111.000 100 100 100 100 100 386,03 8.500 8.500 8.500 8.500 8.500 4.842,33 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 84.138,28 107.300 116.300 117.400 118.600 119.600 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 60.954,77 11.400 2.400 1.300 100 -900 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 60.954,77 11.400 2.400 1.300 100 -900 60.954,77 11.400 2.400 1.300 100 -900 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 12.818,00 73.400 73.900 75.000 76.700 77.100 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 48.136,77 -62.000 -71.500 -73.700 -76.600 -78.000 458 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 060 060368 06036801 Bezeichnung Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und -zeitgesetz Elterngeld und Elternzeit Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 140.250,72 118.700 118.700 118.700 118.700 118.700 145.726,53 118.700 118.700 118.700 118.700 118.700 81.696,11 98.700 107.700 108.800 110.000 111.000 100 100 100 100 100 386,03 8.500 8.500 8.500 8.500 8.500 5.475,81 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 82.082,14 107.300 116.300 117.400 118.600 119.600 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 63.644,39 11.400 2.400 1.300 100 -900 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 459 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE Plan 2019 Plan 2020 2021 bisher bereitgest ellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE I368012630 VG < 410 (35 II GemHVO) 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -192 -192 Summe -192 Gesamtsumme -192 460 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 368 01 - Elterngeld / Elternzeit / Betreuungsgeld (Budget 400 500 004) Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440 HH 2017 HH 2018 67,0% 71,2% Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 0,0% 0,0% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 4,7% 4,5% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -0,32 -0,37 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 0,63 0,71 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,00 0,00 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen 461 368 01 – Elterngeld und Elternzeit (Budget 400 500 004 – Elterngeld und Elternzeit) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit Durch das Zweite Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen vom 30.10.2007 sind die Aufgaben nach dem Bundeselterngeld- und Elternteilzeitgesetz von den Versorgungsämtern auf die Kreise und kreisfreien Städten mit Wirkung zum 01.01.2008 übertragen worden. Für die wesentlichen Belastungen, die durch dieses Gesetz entstehen, wird ein finanzieller Ausgleich gewährt und zusätzlich Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung gestellt. Der finanzielle Ausgleich umfasst den Personalaufwand für die übergeleiteten Beamten einschl. der gesetzlichen Leistungen und ein pauschaler Zuschlag (10%) auf die fiktiven Personalkosten als Ausgleich für den allgemeinen Sachaufwand. Der Erstattungsbetrag ist in Zeile 6 (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) mit 118.700 € veranschlagt. Die Auszahlung des Elterngeldes erfolgt unmittelbar aus dem Bundeshaushalt. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche 5811010 ILB Druckerei Summe Kennzahlen 368 01: Zahlfälle BEEG 1.600 1.550 Anzahl Zahlfälle Bundeselterngeldund Elternzeitgesetz (BEEG) im Monat 1.500 1.450 1.400 Jul 15 Aug 15 Sep 15 Okt 15 Nov 15 Dez 15 Jan 16 Feb 16 Mrz 16 Apr 16 Mai 16 Jun 16 Jul 16 Aug 16 Sep 16 Okt 16 Nov 16 Dez 16 462 2017 2018 22.100 27.600 200 200 9.500 8.300 7.600 4.300 33.900 33.500 100 0 73.400 73.900 1.414 1.380 1.422 1.399 1.363 1.436 1.426 1.414 1.380 1.407 1.422 1.433 1.489 1.501 1.508 1.550 1.530 1.554 1.350 1.300 1.250 1.200 1.150 1.100 Diff. 2018/2017 + 5.500 + 0 ‐ 1.200 ‐ 3.300 ‐ 400 ‐ 100 + 500 Budget 400 530 000 463 464 Produkt: 414 01 - Gesundheitsförderung Produktbereich: 070 Gesundheitsdienste Budget: 400 530 000 Gesundheit Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Verantwortlich: Herr Dr. B. Ziemer / Frau K. Steinhausen Produktdefinition: Kurzbeschreibung: - Dokumentation und Berichterstattung zur Gesundheit der Bevölkerung im Kreis Euskirchen - Initiierung, Koordinierung und Vernetzung von Maßnahmen zur Gewährleistung einer abgestimmten und bedarfsgerechten Weiterentwicklung der psychosozialen und gesundheitlichen Versorgung (Psychiatriekoordination und AIDS-Koordination) - Geschäftsführung der kommunalen Gesundheitskonferenz und ihrer Arbeitsgruppen - Koordination und Durchführung von Präventionsmaßnahmen (z. B.: Projekt HaLT) Auftragsgrundlage: Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG), Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG), Sozialgesetzbuch, Beschlüsse des Kreistages Strategische Ziele: Abbau von Benachteiligungen, Entwicklung bedarfsgerechter Angebotsstrukturen, Transparenz lokaler Angebotsstrukturen, Konstituierung/Effektivierung von Kooperationsmodellen, Vernetzung und Kooperation von gesundheitlichen und sozialen Einrichtungen, Schließung von Versorgungslücken, Schaffung gesünderer Lebensverhältnisse, Verringerung von Gesundheitsrisiken, Unterstützung bei der Bewältigung von Krankheit und Behinderung, Schaffung eines allgemeinen Bewusstseins für gesundheitsfördernde Lebensbedingungen Zielgruppen: Bevölkerung im Kreis Euskirchen, Kreistag und Ausschüsse, Einrichtungen der psychosozialen und psychiatrischen Versorgung (Angebotsträger), Leistungsträger, andere Behörden, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung und Gesundheitsförderung 465 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 070 070414 07041401 Bezeichnung 01 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 22 Gesundheitsdienste Gesundheitsschutz und -pflege Gesundheitsförderung = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 466 31.946,19 30.600 32.000 32.500 32.500 32.500 31.946,19 30.600 32.000 32.500 32.500 32.500 259.289,85 282.200 275.600 278.400 281.100 283.900 10.811,09 23.500 23.500 23.500 23.500 23.500 46,69 500 200 200 200 200 13.913,18 17.200 17.500 17.800 17.800 17.800 1.875,29 6.400 6.400 6.400 6.400 6.400 285.936,10 329.800 323.200 326.300 329.000 331.800 -253.989,91 -299.200 -291.200 -293.800 -296.500 -299.300 -253.989,91 -299.200 -291.200 -293.800 -296.500 -299.300 -253.989,91 -299.200 -291.200 -293.800 -296.500 -299.300 36.962,57 110.500 119.400 121.400 124.000 124.700 -290.952,48 -409.700 -410.600 -415.200 -420.500 -424.000 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 070 070414 07041401 Bezeichnung Gesundheitsdienste Gesundheitsschutz und -pflege Gesundheitsförderung Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 15 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 31.946,19 30.600 32.000 32.500 32.500 32.500 31.946,19 30.600 32.000 32.500 32.500 32.500 263.115,68 282.200 275.600 278.400 281.100 283.900 12.046,94 23.500 23.500 23.500 23.500 23.500 - Transferauszahlungen 13.913,18 17.200 17.500 17.800 17.800 17.800 - Sonstige Auszahlungen 1.641,86 5.400 5.400 5.400 5.400 5.400 290.717,66 328.300 322.000 325.100 327.800 330.600 -258.771,47 -297.700 -290.000 -292.600 -295.300 -298.100 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 467 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE Plan 2019 Plan 2020 2021 bisher bereitgest ellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE I414012600 VG > 410 Euro -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -2.355 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -2.355 -1.000 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -1.000 -1.297 I414012620 VG < 410 Euro -1.297 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I414012630 VG < 410 (35 II GemHVO) -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.454 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.454 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -5.107 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -5.107 -1.000 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -1.000 Summe -2.000 Gesamtsumme -2.000 468 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 414 01 - Gesundheitsförderung (Budget 400 530 000) Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440 HH 2017 HH 2018 72,3% 71,9% Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 3,9% 4,0% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 1,5% 1,4% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -2,14 -2,14 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 1,66 1,66 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,09 0,09 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen 469 414 01 – Gesundheitsförderung (Budget 400 530 000 – Gesundheit) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit Bei den Erträgen in Zeile 6 des Ergebnisplans handelt es sich um den Ersatz der Kosten für die räumliche Unterbringung einer Prophylaxekraft sowie anteilige Personal- und Sachkosten der Geschäftsführung des Vereins „Jugendzahnpflege im Kreis Euskirchen e. V.“ durch den Verein Jugendzahnpflege im Kreis Euskirchen e. V. (2018: 32.000 €). Durch Personalkostensteigerung erfolgt eine höhere Erstattung. In Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) sind im Wesentlichen die Sachkosten für Präventionsprojekte wie      Suchtpräventionsprojekte z.B. für die Zielgruppe Haupt- und Sonderschüler: Zirkus, Hip Hop, Theater Aufklärungsprojekte in Schulen über Risikoverhalten Jugendlicher wie Rauchen, Alkoholkonsum, Drogenkonsum, Sexualverhalten Gesundheitsberichterstattung Aufklärungskampagnen Euregio Maas-Rhein (EMR) Teilnahme am Projekt „Rationaler Antibiotikaeinsatz (ABS) zur Verbesserung der Patientensicherheit“ (euPrevent ABS) sowie die Beteiligung an einem Alkoholpräventionsprojekt in der EMR (euPrevent) enthalten. Bei den Transferaufwendungen in Zeile 15 (2018: 17.500 €) handelt es sich um den Zuschuss an die Arbeiterwohlfahrt Regionalverband Rhein-Erft – Euskirchen e.V. Eine von der Arbeiterwohlfahrt im Bereich „AIDS- und Drogenprävention“ eingesetzte Fachkraft wird im Rahmen des YouthworkProgramms durch das Land gefördert. Der Kreis Euskirchen beteiligt sich seit Jahren an der Restfinanzierung. Die Fördermittel werden jährlich aufgrund der Kreistagsbeschlüsse vom 25.05.1993 und 11.04.2003 bereitgestellt. Das Land NRW hat mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Freien Wohlfahrtsverbänden eine Rahmenvereinbarung für die kommunalisierte Landesförderung der Sucht- und AIDS-Vorbeugung abgeschlossen. Auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung wurde im Jahr 2010 mit dem örtlichen Träger eine Leistungsvereinbarung für den Zeitraum 01.01.2011 31.12.2013 abgeschlossen (Kreistagsbeschluss vom 23.06.2010, V 83/2010). Die Vereinbarung wurde verlängert bis 31.12.2016 (Kreistagsbeschluss vom 17.07.2013, V 22/2013) und nunmehr um weitere 3 Jahre bis 31.12.2019 (Kreistagsbeschluss vom 06.07.2016, V 221/2016). Für die Dauer der Vereinbarungslaufzeit wird der Zuschussbetrag im Rahmen der Personalkostensteigerung um jährlich 2,3 % erhöht. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche 5811009 ILB Medienzentrum 5811010 ILB Druckerei Summe 470 2017 2018 35.200 42.000 800 600 22.000 19.700 8.200 8.400 42.200 46.900 200 0 1.900 1.800 110.500 119.400 Diff. 2018/2017 + 6.800 ‐ 200 ‐ 2.300 + 200 + 4.700 ‐ 200 ‐ 100 + 8.900 Kennzahlen Projekte 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Anzahl der Projekte (Zirkusmobil, Hip-Hop-Projekte, Impfaktionen, Projekte zu AIDS-Bekämpfung, Sucht- und Drogenprävention, MRSA) 11 10 11 16 21 20 471 472 Produkt: 414 02 - Gutachten und Stellungnahmen Produktbereich: 070 Gesundheitsdienste Budget: 400 530 000 Gesundheit Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Verantwortlich: Herr Dr. B. Ziemer / Frau K. Steinhausen Produktdefinition: Kurzbeschreibung: - Amts-, Gerichts- und Vertrauensärztliche Gutachten - Amtszahnärztliche Gutachten und Stellungnahmen - Stellungnahmen im Rahmen der Orts-, Siedlungs- und Wohnhygiene - Stellungnahmen zu Industrie- und Gewerbeanlagen Auftragsgrundlage: Gesetz über den öffentl. Gesundheitsdienst (ÖGDG), SGB, Infektionsschutzgesetz, Bundesbeamtengesetz (BBG), LBG, BAT, Asylbewerberleistungsgesetz, StPO, Waffengesetz, Jagdgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verordnungen zum Leichen/Friedhofswesen, Zielvorgaben der Weltgesundheitsorganisation und der zuständigen Ministerien, Ausweitung der Umweltmedizin/-hygiene, Bundesversorgungs-Gesetz (BVG), VersMedV, Bundesimmissionsschutzgesetz und zugehörige Verordnungen, Ausführungsbestimmungen in Form von DIN-Normen, Verein deutscher Ingenieure (VDI)Richtlinien, BauO NRW, Runderlasse Strategische Ziele: - Fachgerechte und unabhängige medizinische und umweltmedizinische Begutachtung - Schutz der Gesundheit der Bevölkerung vor schädlichen Umwelteinflüssen - Förderung gesunder Wohn- und Wohnumfeldverhältnisse Zielgruppen: Andere Behörden, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Bürgerinnen und Bürger des Kreises Euskirchen, Antragsteller, Träger der Einrichtungen, Kommunen im Kreis Euskirchen 473 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 070 070414 07041402 Bezeichnung 01 Gesundheitsdienste Gesundheitsschutz und -pflege Gutachten und Stellungnahmen Ergebnis 2016 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 850,98 07 + Sonstige ordentliche Erträge 200,23 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 22 Ansatz 2017 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 328.184,63 303.000 320.000 320.000 320.000 320.000 329.235,84 303.000 320.000 320.000 320.000 320.000 246.430,66 361.100 311.300 314.500 317.600 320.700 12.558,99 8.500 13.500 13.500 13.500 13.500 500 400 400 400 400 6.658,44 16.200 16.200 16.200 16.200 16.200 265.648,09 386.300 341.400 344.600 347.700 350.800 63.587,75 -83.300 -21.400 -24.600 -27.700 -30.800 63.587,75 -83.300 -21.400 -24.600 -27.700 -30.800 63.587,75 -83.300 -21.400 -24.600 -27.700 -30.800 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 13.229,97 90.900 118.600 120.600 123.300 124.200 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 50.357,78 -174.200 -140.000 -145.200 -151.000 -155.000 474 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 070 070414 07041402 Bezeichnung Gesundheitsdienste Gesundheitsschutz und -pflege Gutachten und Stellungnahmen Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 315.588,36 303.000 320.000 320.000 320.000 320.000 317.472,04 303.000 320.000 320.000 320.000 320.000 282.272,36 361.100 311.300 314.500 317.600 320.700 12.274,40 8.500 13.500 13.500 13.500 13.500 6.753,85 15.200 15.200 15.200 15.200 15.200 301.300,61 384.800 340.000 343.200 346.300 349.400 16.171,43 -81.800 -20.000 -23.200 -26.300 -29.400 662,71 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 662,71 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 -662,71 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 1.883,68 475 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE Plan 2019 Plan 2020 2021 bisher bereitgest ellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE I414022600 VG > 410 Euro 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -663 -2.000 -663 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.663 -2.663 -645 I414022620 VG < 410 Euro -645 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I414022630 VG < 410 (35 II GemHVO) -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.503 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.503 -1.000 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -1.000 Summe -663 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 -4.811 Gesamtsumme -663 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 -4.811 476 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 414 02 - Gutachten und Stellungnahmen (Budget 400 530 000) Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440 HH 2017 HH 2018 78,5% 73,8% Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 0,0% 0,0% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 3,4% 3,5% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -0,91 -0,73 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 1,96 1,77 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,00 0,00 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen 477 414 02 – Gutachten und Stellungnahmen (Budget 400 530 000 – Gesundheit) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit Zeile 4 des Ergebnisplans (Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte) enthält: Zeile 04 + Öffentlich‐rechtliche Leistungsentgelte 4311000 Verwaltungsgebühren 4322002 Entgelte (Nebentätigkeiten) Summe 2017 2018 ‐300.000 ‐320.000 ‐3.000 0 ‐303.000 ‐320.000 Diff. 2018/2017 ‐ 20.000 + 3.000 ‐ 17.000 SK 4311000 Bei den ausgewiesenen Verwaltungsgebühren handelt es sich im Wesentlichen um Gebühren für Leichenschauen. Seit dem 12.08.2011 hat in Mechernich das neu errichtete Krematorium geöffnet. Gemäß Bestattungsgesetz NRW muss bei Verstorbenen vor der Kremierung eine zweite ärztliche Leichenschau durchgeführt werden. Für diese zweite ärztliche Leichenschau ist das Gesundheitsamt am Sterbeort oder das Gesundheitsamt am Standort des Krematoriums zuständig. In der Regel wird die zweite ärztliche Leichenschau im Krematorium durchgeführt. SK 432202 Da die Probennahmen im Rahmen von Vaterschaftsfeststellungsverfahren sowie Identitätsprüfungen bisher als angemeldete Nebentätigkeit von Ärzten des Gesundheitsamtes durchgeführt wurden, wurden die Entgelte anteilig von Kreis vereinnahmt. Mittlerweile werden diese Tätigkeiten regulär in der Dienstzeit durchgeführt und die Gebührenerträge bei dem Sachkonto 4311000 vereinnahmt. Das Sachkonto 4322002 wird somit auf 0,00 € gesetzt. Die Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) beinhaltet u.a. Sachkosten in Höhe von 12.000 €, die um 5.000 € gegenüber dem Vorjahr steigen. Seit 2015 werden aufgrund neuer Gesichtspunkte und weiterentwickelter Standards bei Begutachtungen wie z.B. Einstellungsuntersuchungen, Dienst- oder Reisefähigkeit, Erwerbsfähigkeit nach SGB II etc. umfangreichere Laboruntersuchungen nötig. Zudem ist die Anzahl der durchzuführenden MedizinischPsychologischen Untersuchungen zur Feststellung der Fahreignung im Rahmen der Fahrerlaubnis in den vergangenen Jahren von ca. 5 auf inzwischen über 20 jährlich angestiegen. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche 5811010 ILB Druckerei Summe 478 2017 2018 12.800 27.300 900 900 23.300 23.600 8.600 10.100 44.700 56.100 600 600 90.900 118.600 Diff. 2018/2017 + 14.500 + 0 + 300 + 1.500 + 11.400 + 0 + 27.700 Kennzahlen Vorbemerkung: In der Abteilung 53 wurde im September 2016 das Fachprogramm von ISGA 4 auf ISGA 5 umgestellt. Die Umstellung hat zur Folge, dass nicht sämtliche Kennzahlen ordnungsgemäß generiert werden konnten. In diesen Fällen erfolgt nachstehend eine farbliche Unterlegung der Kennzahl 2016. Diese farblich hinterlegten Kennzahlen wurde dergestalt geschätzt, dass die bis zum August 2016 aus dem Vorgängerprogramm ermittelte Zahl Verwendung findet und zeitlich linear hochgerechnet wurde. Anzahl der Gutachten Anzahl der personenbezogenen Gutachten davon: Leichenschauen Anzahl der objektbezogenen Gutachten Summe 2011 2012 2013 2014 2015 2016 1.259 3.349 2.132 120 3.469 4.692 3.494 116 4.808 5.657 4.257 134 5.791 6.557 4.753 158 6.715 6.792 4.847 142 6.934 126 1.385 Mit Auflösung der 11 staatlichen Versorgungsämter haben die Kreise ab 01.01.2008 u. a. die Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht übernommen. Die versorgungsärztliche Begutachtung nach der Versorgungs-Medizinverordnung –VersMedV- obliegt dem Gesundheitsamt. Die entsprechenden Aufwendungen, Erträge und Kennzahlen werden bei Produkt 322 01 nachgewiesen. 479 480 Produkt: 414 03 - Gesundheitshilfe Produktbereich: 070 Gesundheitsdienste Budget: 400 530 000 Gesundheit Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Verantwortlich: Herr Dr. B. Ziemer / Frau K. Steinhausen Produktdefinition: Kurzbeschreibung: - Gesundheitshilfen für Kinder und Jugendliche in Kindergärten und Schulen - Hilfen für psychisch kranke Menschen und seelisch behinderte Menschen, - Weitere Gesundheitshilfen (Schwangerschaft, AIDS und sexuell übertragbare Krankheiten, Sucht) Auftragsgrundlage: Schulverwaltungsgesetz, Allgemeine Schulordnung, Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG), Verordnung über den sozialpädagogischen Förderbedarf, Gesetz für Tageseinrichtungen für Kinder, Kinder- und Jugendhilfegesetz, Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialgesetzbuch, Infektionsschutzgesetz, PsychKG Strategische Ziele: Schulärztliche Gesundheitsprävention sozial benachteiligter Kinder, Prophylaxe und Früherkennung von Karies und Gebissanomalien bei Kindern und Jugendlichen, Entwicklung von eigenverantwortlichem Mundhygiene- und Ernährungsbewusstsein, Stabilisierung der psychischen, geistigen und körperlichen Gesundheit psychisch kranker und suchtkranker Menschen und Ermöglichen eines eigenverantwortlichen und suchtfreien Lebens, Berufliche und soziale Reintegration psychisch kranker und suchtkranker Menschen, Vernetzung einzelfallbezogener Hilfen, Fachgerechte Bewertung des körperlichen und geistigen Entwicklungsstandes von Kindern im schulfähigen Alter, Förderung von behinderten und entwicklungsgestörten Kindern durch ärztliche Beurteilung und Beratung Zielgruppen: Kindergartenkinder, Schulkinder, Jugendliche, Eltern, pädagogisches Personal in Kindergärten, Kindertagesstätten und Schulen, Behinderte Menschen, Drogen- und Suchtkranke, betroffene Eltern, pädagogisches Personal, Angehörige, soziales Umfeld, Schwangere in Konfliktsituationen, Ratsuchende zu AIDS und sexuell übertragbaren Krankheiten, Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe, Öffentlichkeit 481 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 070 070414 07041403 Bezeichnung 01 Gesundheitsdienste Gesundheitsschutz und -pflege Gesundheitshilfe Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 117.600,00 107.500 107.500 107.500 107.500 107.500 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 117.600,00 107.500 107.500 107.500 107.500 107.500 11 - Personalaufwendungen 978.513,61 976.300 992.000 1.001.900 1.012.000 1.022.100 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 5.801,11 10.200 10.200 10.200 10.200 10.200 14 - Bilanzielle Abschreibungen 500 500 500 500 500 15 - Transferaufwendungen 448.079,79 505.300 511.500 517.700 517.700 517.700 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 19.901,90 33.700 33.700 33.700 33.700 33.700 17 = Ordentliche Aufwendungen 1.452.296,41 1.526.000 1.547.900 1.564.000 1.574.100 1.584.200 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) -1.334.696,41 -1.418.500 -1.440.400 -1.456.500 -1.466.600 -1.476.700 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) -1.334.696,41 -1.418.500 -1.440.400 -1.456.500 -1.466.600 -1.476.700 -1.334.696,41 -1.418.500 -1.440.400 -1.456.500 -1.466.600 -1.476.700 18.638,35 321.900 310.900 316.100 323.000 326.100 -1.353.334,76 -1.740.400 -1.751.300 -1.772.600 -1.789.600 -1.802.800 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 482 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 070 070414 07041403 Bezeichnung Gesundheitsdienste Gesundheitsschutz und -pflege Gesundheitshilfe Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 115.500,00 107.500 107.500 107.500 107.500 107.500 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 115.500,00 107.500 107.500 107.500 107.500 107.500 10 - Personalauszahlungen 980.742,79 976.300 992.000 1.001.900 1.012.000 1.022.100 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 5.133,54 10.200 10.200 10.200 10.200 10.200 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 447.471,75 505.300 511.500 517.700 517.700 517.700 15 - Sonstige Auszahlungen 19.820,19 32.700 32.700 32.700 32.700 32.700 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.453.168,27 1.524.500 1.546.400 1.562.500 1.572.600 1.582.700 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) -1.337.668,27 -1.417.000 -1.438.900 -1.455.000 -1.465.100 -1.475.200 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 483 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE Plan 2019 Plan 2020 2021 bisher bereitgest ellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE I414032600 VG > 410 Euro -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -2.000 -2.201 I414032620 VG < 410 Euro -2.201 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I414032630 VG < 410 (35 II GemHVO) -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -2.687 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -2.687 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 -6.888 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 -6.888 -1.000 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -1.000 Summe -3.000 Gesamtsumme -3.000 484 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 414 03 - Gesundheitshilfe (Budget 400 530 000) Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440 HH 2017 HH 2018 54,0% 55,1% 27,3% 27,5% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 1,8% 1,8% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -9,09 -9,15 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 5,22 5,35 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 2,64 2,67 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 485 414 03 – Gesundheitshilfe (Budget 400 530 000 – Gesundheit) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit Zeile 2 des Ergebnisplans (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) setzt sich wie folgt zusammen: Zeile 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land 4142000 Zuw. lfd Zwecke von Gemeinden und GV Summe 2017 2018 ‐107.500 ‐107.500 0 0 ‐107.500 ‐107.500 Diff. 2018/2017 + 0 + 0 + 0 SK 4141000 Das Land NRW hat seit dem 01.01.2007 die bisherige Förderung durch eine fachbezogene pauschalierte und kommunalisierte Förderung ersetzt. Die Mittel werden den Kreisen und kreisfreien Städten als fachbezogene Pauschale nach § 29 Haushaltsgesetz zum eigenverantwortlichen Mitteleinsatz zur Verfügung gestellt. Seit 2007 ergibt sich die Besonderheit, dass die Höhe der Mittel auf der Basis des Zuwendungsbescheides 2006 ermittelt wird. Die geförderten Einrichtungen müssen entsprechend den fachlichen Anforderungen über eine ausreichende Zahl von qualifiziertem Fachpersonal verfügen und die Qualität ihrer Arbeit im Rahmen eines kontinuierlichen Berichtswesens und Qualitätsmanagements sicherstellen und weiterentwickeln. Das Land NRW hat mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Freien Wohlfahrtsverbänden eine Rahmenvereinbarung für die kommunalisierte Landesförderung der Sucht- und AIDS-Vorbeugung abgeschlossen. Auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung wurden im Jahr 2010 mit den örtlichen Trägern Leistungsvereinbarungen für den Zeitraum vom 01.01.2011 - 31.12.2013 abgeschlossen (KTBeschluss vom 23.06.2010, V 83/2010). Die Vereinbarung wurde bis 31.12.2016 (Kreistagsbeschluss vom 17.07.2013, V 22/2013) und nunmehr für weitere 3 Jahre bis 31.12.2019 (Kreistagsbeschluss vom 06.07.2016, V 221/2016) verlängert. Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält: Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen 5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen 5281000 Sachkosten Summe 2017 2018 4.200 4.200 6.000 6.000 10.200 10.200 Diff. 2018/2017 + 0 + 0 + 0 In Zeile 15 des Ergebnisplans werden folgende Transferaufwendungen nachgewiesen: Zeile 15 ‐ Transferaufwendungen 5317000 Zuschüsse private Unternehmen 5318000 Lfd. Zuschüsse übrige Bereiche 5318025 Zuschüsse an Suchtkrankenhilfe 5318026 Zuschüsse an Beratungsstellen (Schwangerschaftskon 5318027 Zuschüsse (Sozialpsychiatrisches Zentrum) 5318028 Zuschüsse (Methadon‐Substitution) 5318041 Zuschüsse (Familienplanungsfonds) 5331017 Betreuung SGB II Bezieher (Tagesstätten) Summe SK 5317000 2017 2018 35.000 35.000 107.500 107.500 198.400 202.100 24.900 25.300 55.000 56.000 57.500 58.600 12.000 12.000 15.000 15.000 505.300 511.500 Diff. 2018/2017 + 0 + 0 + 3.700 + 400 + 1.000 + 1.100 + 0 + 0 + 6.200 Zuschüsse private Unternehmen Gemäß Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele für den Förderbereich "Gerontopsychiatrische Beratung im Rahmen des Gerontopsychiatrischen Zentrums" erhält die Marienborn gGmbH Zülpich in den Jahren 2016 bis 2020 einen Kreiszuschuss in Höhe von jeweils 35.000 € 486 (Kreistagsbeschluss vom 24.06.2015, V 110/2015). Die Gerontopsychiatrische Beratungsstelle gewährleistet die Fachberatung für Menschen mit psychischen Problemen und gerontopsychiatrischen Erkrankungen im höheren Lebensalter (i. d. R. ab 65 Jahre), für deren Angehörige und Fachdienste. Die Beratungsstützpunkte verteilen sich flächendeckend im Kreis Euskirchen mit unterschiedlichen Sprechzeiten auf:  Zülpich, Gerontopsychiatrische Beratungsstelle, Haus Theresia  Schleiden, St. Antonius Krankenhaus  Euskirchen, Cafe "Insel" (Caritasverband)  Mechernich, Seniorenzentrum Barbarahof  Nettersheim, Pflegezentrum St. Hermann-Josef Bei Bedarf finden Hausbesuche statt. SK 5318000 Zuschüsse Für die Bekämpfung erworbener Immunschwäche -AIDS- erhält die Arbeiterwohlfahrt Regionalverband Rhein-Erft – Euskirchen e.V. einen Zuschuss in Höhe der vom Land NRW bereit gestellten Mittel (25.600 €). Der Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e. V. erhält für die Bekämpfung der Suchtgefahren -Sucht- und Drogenhilfe- einen Zuschuss in Höhe der vom Land NRW bereit gestellten Mittel (81.900 €). Siehe hierzu Zeile 2, SK 4141000. SK 5318025 Zuschüsse (Suchtkrankenhilfe) Der Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e. V. nimmt Aufgaben nach den Vorschriften des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen (PsychKG) wahr, die den Kreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung obliegen. Hierfür zahlt der Kreis gemäß Beschluss des Kreisausschusses Nr. 521 vom 26.02.1997 sowie des Kreistagbeschlusses Nr. 31/2005 vom 04.07.2005 einen Verwaltungskostenzuschuss. Das Land NRW hat mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Freien Wohlfahrtsverbänden eine Rahmenvereinbarung für die kommunalisierte Landesförderung der Sucht- und AIDS-Vorbeugung abgeschlossen. Auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung wurde im Jahr 2010 mit dem örtlichen Träger eine Leistungsvereinbarung für den Zeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2013 abgeschlossen (Kreistagsbeschluss vom 23.06.2010, V 83/2010). Die Vereinbarung wurde verlängert bis 31.12.2016 (Kreistagsbeschluss vom 17.07.2013, V 22/2013) und nunmehr für weitere 3 Jahre bis 31.12.2019 (Kreistagsbeschluss vom 06.07.2016, V 221/2016). Für die Dauer der Vereinbarungslaufzeit wird der Zuschussbetrag im Rahmen der Personalkostensteigerung um jährlich 2,3 % erhöht. SK 5318026 Zuschüsse (Schwangerschaftskonfliktberatung) Die Träger der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen werden durch das Land gefördert. Die Landesförderung nach § 4 Abs. 2 SchKG beträgt 80 v.H. der angemessenen Personal- und Sachkosten der Fachkräfte und Verwaltungskräfte der Beratungsstellen, soweit die Stellen zur Erfüllung des Versorgungsschlüssels erforderlich sind (§ 5 Schwangerschaftskonfliktausführungsgesetz NRW). Der Kreis beteiligt sich seit Jahren auf freiwilliger Basis an der Restfinanzierung. Basierend auf den Ergebnissen der Aufgabenkritik wurden Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der allgemeinen Beratung und Schwangerschaftskonfliktberatung für die Haushaltsjahre 2011 - 2013 mit den Trägern im Kreis Euskirchen geschlossen (Kreistagsbeschluss vom 23.06.2010, V 83/2010). Die Vereinbarung wurde verlängert bis 31.12.2016 (Kreistagsbeschluss vom 17.07.2013, V 22/2013) und nunmehr für weitere 3 Jahre bis 31.12.2019 (Kreistagsbeschluss vom 06.07.2016, V 221/2016). Für 2018 ergibt sich eine Personalkostensteigerung um 2,3%. 487 SK 5318027 Zuschüsse (Sozialpsychiatrisches Zentrum -Kontakt- und Beratungsstelle-) Durch Beschluss des Kreisausschusses vom 15.07.1992 wurde der Caritasverband beauftragt, federführend das Sozialpsychiatrische Zentrum (SPZ) zu errichten. Das SPZ trägt als Verbundsystem mit verschiedenen Angeboten zur erheblichen Verbesserung der Lebensqualität der psychisch Kranken im Kreis Euskirchen bei und übernimmt damit Aufgaben des Kreises aufgrund des Gesetzes über Hilfen- und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG). Basierend auf den Ergebnissen der Aufgabenkritik wurden Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele des Sozialpsychiatrischen Zentrums für die Haushaltsjahre 2011 bis 2013 mit dem Träger geschlossen (Kreistagsbeschluss vom 23.06.2010, V 84/2010). Die Vereinbarung wurde verlängert bis 31.12.2016 (Kreistagsbeschluss vom 17.07.2013, V 22/2013) und nunmehr für weitere 3 Jahre bis 31.12.2019 (Kreistagsbeschluss vom 06.07.2016, V 221/2016). Für 2018 ergibt sich eine Personalkostensteigerung um 2,3%. SK 5318028 Zuschüsse (Methadon-Substitution) Der Zuschuss für eine Fachkraft im Bereich Psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen an den Caritasverband wurde durch den Kreistag am 08.10.2003 (A 53/2003) beschlossen. Mit Kreistagsbeschluss vom 20.03.2013 (siehe A 97/2012) wurde dem Antrag des Caritasverbands auf Personalaufstockung um 0,5 Stellen zugestimmt. Das Land NRW hat mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Freien Wohlfahrtsverbänden eine Rahmenvereinbarung für die kommunalisierte Landesförderung der Sucht- und AIDS-Vorbeugung abgeschlossen. Auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung wurde mit dem örtlichen Träger im Jahre 2010 eine Leistungsvereinbarung für den Zeitraum 01.012011 bis 31.12.2013 abgeschlossen (Kreistagsbeschluss vom 23.06.2010, V 83/2010). Die Vereinbarung wurde verlängert bis 31.12.2016 (Kreistagsbeschluss vom 17.07.2013, V 22/2013) und nunmehr für weitere 3 Jahre bis 31.12.2019 (Kreistagsbeschluss vom 06.07.2016, V 221/2016). Für 2018 ergibt sich eine Personalkostensteigerung um 2,3%. SK 5318041 Zuschüsse (Familienplanungsfonds) Mit Kreistagsbeschluss vom 20.03.2013 (siehe A 98/2012) wurde dem Antrag des Vereins "Frauen helfen Frauen e.V.", Euskirchen, und des Vereins "donum vitae im Kreis Euskirchen e.V.", Mechernich, auf Einrichtung eines Familienplanungsfonds im Kreis Euskirchen in Höhe von 12.000 € jährlich entsprochen. SK 5331017 Die Finanzierung des Besuchs der Tagesstätte für psychisch kranke Menschen erfolgt in der Regel im Rahmen der Bestimmungen des § 53 SGB XII ff. durch den überörtlicher Träger der Sozialhilfe. Seit der Einführung des SGB II treten in diesem Bereich Probleme auf, da auch nach dem SGB II leistungsberechtigte Personen die Tagesstätte für psychisch kranke Menschen besuchen. Hierbei handelt es sich um Menschen, die aufgrund medizinischer Untersuchungsergebnisse grundsätzlich als erwerbsfähig zu bezeichnen sind, aber wegen ihrer Persönlichkeitsstruktur zur Aufnahme einer Beschäftigung einer Festigung ihrer Persönlichkeit bedürfen und daher zumindest zeitweise auf den Besuch der Tagesstätte angewiesen sind. Diese Personen befinden sich vielfach im Bereich des „Betreuten Wohnens.“ Diesen in der Regel noch relativ jungen Personen zur Wiederherstellung ihrer Arbeitskraft bzw. Aktivierung ihrer Initiativen hinsichtlich einer Arbeitsaufnahme oder Wiedereingliederung in den 488 Arbeitsmarkt Hilfestellungen zu geben, ist auch Aufgabe des kommunalen Trägers der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II als flankierende Leistung nach § 16 Abs. 2 SGB II. Nach Einschätzung der Tagesstätten ist z.Zt. von einem Bedarf von ca. 3 Leistungsbeziehern auszugehen. Die Maßnahmen dauern bis zu 6 Monate. Der Tagessatz beträgt zurzeit ca. 68 €. Bei einer Nutzung an 4 Tagen in der Woche entstehen in der Regel Aufwendungen von rd. 5.000 € pro Person. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche 5811009 ILB Medienzentrum 5811010 ILB Druckerei Summe 2017 2018 19.000 29.600 3.200 3.100 88.500 71.100 32.800 30.400 169.600 169.100 0 200 8.800 7.400 321.900 310.900 Diff. 2018/2017 + 10.600 ‐ 100 ‐ 17.400 ‐ 2.400 ‐ 500 + 200 ‐ 1.400 ‐ 11.000 489 Kennzahlen Vorbemerkung: In der Abteilung 53 wurde im September 2016 das Fachprogramm von ISGA 4 auf ISGA 5 umgestellt. Die Umstellung hat zur Folge, dass nicht sämtliche Kennzahlen ordnungsgemäß generiert werden konnten. In diesen Fällen erfolgt nachstehend eine farbliche Unterlegung der Kennzahl 2016. Diese farblich hinterlegten Kennzahlen wurde dergestalt geschätzt, dass die bis zum August 2016 aus dem Vorgängerprogramm ermittelte Zahl Verwendung findet und zeitlich linear hochgerechnet wurde. I. Gesundheitshilfen für Kinder und Jugendliche 2011 2012 2013 2014 2015 2016 1.635 281 1.633 296 1.515 325 1.756 381 1.723 370 1.752 414 148 2.064 136 2.065 176 2.016 130 2.267 149 2.242 168 2.334 Zahnärztliche Regeluntersuchungen in Kindergärten und Schulen 2011 2012 2013 2014 2015 2016 a) Einschulungsuntersuchungen b) Untersuchungen in Kindertageseinrichtungen c) schulärztliche Untersuchungen zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (AO-SF) Summe II. a) Anzahl der untersuchten Kindergartenkinder (3 bis 6 Jahre) b) Anzahl der untersuchten Schülerinnen und Schüler Summe 4.884 4.456 3.840 8.342 7.717 6.223 13.226 12.173 10.063 3.684 4.812 5.363 4.541 5.441 6.449 8.225 10.253 11.812 III. Hilfen für psychisch kranke, seelisch behinderte und abhängigkeitskranke Menschen Anzahl im Kalenderjahr: a) Anzahl der betreuten psychisch kranken Menschen b) Anzahl der betreuten suchtkranken Menschen c) Anzahl der betreuten kranken Menschen mit Doppeldiagnose Summe d) Kriseninterventionen davon: sofortige Unterbringung nach PsychKG 2011 2012 2013 2014 2015 2016 384 71 396 86 367 93 599 205 682 245 881 311 58 513 56 538 53 513 109 913 129 1.056 164 1.356 73 10 78 7 69 11 106 20 131 27 119 17 2011 2012 2013 2014 2015 2016 80 79 122 152 136 114 IV. AIDS/HIV (Jeder Test beinhaltet mindestens 2 Beratungen) Anzahl der AIDS/HIV-Tests 490 Produkt: 414 04 - Gesundheitsschutz Produktbereich: 070 Gesundheitsdienste Budget: 400 530 000 Gesundheit Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Verantwortlich: Herr Dr. B. Ziemer / Frau K. Steinhausen Produktdefinition: Kurzbeschreibung: - Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, umweltbezogener Gesundheitsschutz - Aufsicht über Angehörige der Gesundheitsberufe und über Einrichtungen des Gesundheitswesens Auftragsgrundlage: IfSG, HygieneVO, ÖGDG, UIG, Verordnungen zum Leichen-/Friedhofswesen, BImSchG, TrinkVO, EG-Richtlinie für Badegewässer, VO zur Regel. der Zust. nach Rechtsvorschriften für nichtärztliche und nicht-tierärztliche Heilberufe, Berufsanerkennungsdurchführungsverordnung - BerufsanDVO NRW -, Heilpraktikergesetz, Beschäftigungs- und Arbeitstherapeutengesetz, Gesetz über den Beruf des Logopäden, Krankenpflegegesetz, Hebammengesetz, Rettungsassistentengesetz, Orthoptistengesetz, MTA-Gesetz, Diätassistentengesetz, Masseur- und Physiotherapeutengesetz, sowie die entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, Krankenhausgesetz, ApoG, ChemG, GefStoffVO, BtMG, AMG, MPG u.a. Strategische Ziele: - Schutz der Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten durch Aufdecken von Infektionsketten und deren Unterbrechung sowie adäquate Beratung der Bürgerinnen und Bürger - Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Umwelteinflüssen, Förderung gesunder Wohn- und Wohnumfeldverhältnisse - Schutz der Bevölkerung vor mikrobiologischen und chemischen Risiken im Trinkwasser und damit Sicherstellung der Unbedenklichkeit von Wasser für den menschlichen Gebrauch - Sicherung der Qualität der Heil- und Heilhilfsberufe - Überwachung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung, Überwachung des Arzneimittelverkehrs zum Schutz der Kranken - Sicherstellung von ausreichender Hygiene zum Schutz der Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten in Einrichtungen des Gesundheitswesens und Einrichtungen gemäß § 17 ÖGDG Zielgruppen: - Bevölkerung des Kreises Euskirchen, andere Behörden, Träger von Einrichtungen - Ärzte, Apotheker, Heilpraktiker, Angehörige der nichtärztlichen Heilberufe (Krankenpflegepersonal, Masseure und med. Bademeister, Physiotherapeuten, Desinfektoren usw.) und Schüler der Schulen für nichtärztliche Heilberufe - Krankenhäuser, Heime, Arztpraxen, Pflegedienste, Freizeiteinrichtungen, Schulen, Kindergärten - Gewerbebetriebe, Lebensmittelläden, Heime, Freizeiteinrichtungen, Schulen, Kindergärten, Betreiber von Wasserversorgungsanlagen und Badeeinrichtungen 491 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 070 070414 07041404 Bezeichnung 01 Gesundheitsdienste Gesundheitsschutz und -pflege Gesundheitsschutz Ergebnis 2016 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 114.713,74 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 22 Ansatz 2017 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 492 91.078,68 115.000 115.000 115.000 115.000 115.000 22.810,06 2.100 24.100 24.300 24.700 25.000 500 500 500 500 117.100 139.600 139.800 140.200 140.500 402.437,20 428.700 508.600 513.600 518.800 524.100 19.274,56 27.000 27.000 27.000 27.000 27.000 500 100 100 100 100 7.434,19 18.500 19.100 19.100 19.100 19.100 429.145,95 474.700 554.800 559.800 565.000 570.300 -314.432,21 -357.600 -415.200 -420.000 -424.800 -429.800 -314.432,21 -357.600 -415.200 -420.000 -424.800 -429.800 -314.432,21 -357.600 -415.200 -420.000 -424.800 -429.800 32.516,11 190.300 218.500 221.900 226.900 228.600 -346.948,32 -547.900 -633.700 -641.900 -651.700 -658.400 825,00 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 070 070414 07041404 Bezeichnung Gesundheitsdienste Gesundheitsschutz und -pflege Gesundheitsschutz Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 78.157,06 115.000 115.000 115.000 115.000 115.000 26.013,55 2.100 24.100 24.300 24.700 25.000 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 104.170,61 117.100 139.100 139.300 139.700 140.000 10 - Personalauszahlungen 448.002,89 428.700 508.600 513.600 518.800 524.100 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 17.788,05 27.000 27.000 27.000 27.000 27.000 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 7.203,49 17.500 17.500 17.500 17.500 17.500 472.994,43 473.200 553.100 558.100 563.300 568.600 -368.823,82 -356.100 -414.000 -418.800 -423.600 -428.600 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 493 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE Plan 2019 Plan 2020 2021 bisher bereitgest ellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE 51 I414041900 Veräußerung von beweglichem Anlagevermögen 51 19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen I414042600 VG > 410 Euro -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.575 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.575 -1.000 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -1.000 -845 I414042620 VG < 410 Euro -845 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I414042630 VG < 410 (35 II GemHVO) -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.650 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.650 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -4.019 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -4.019 -1.000 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -1.000 Summe -2.000 Gesamtsumme -2.000 494 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 414 04 - Gesundheitsschutz (Budget 400 530 000) Bezug Einwohnerzahl: Stand 30.06.2016 = 191.440 HH 2017 HH 2018 70,8% 73,0% Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 0,0% 0,0% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 2,8% 2,5% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -2,86 -3,31 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 2,46 2,95 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,00 0,00 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen 495 414 04 – Gesundheitsschutz (Budget 400 530 000 – Gesundheit) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit Zeile 4 des Ergebnisplans (Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte) beinhaltet die Verwaltungsgebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen für z.B.  Belehrungen nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz  Infektionshygienische Überwachung gemäß § 36 Abs. 1 und 2 Infektionsschutzgesetz i. V. m. § 17 ÖGDG von Krankenhäusern, Dialyseeinrichtungen, Praxiskliniken gem. Gewerbeordnung, Obdachlosenunterkünften, Kindergärten, Pflegeheimen und Einrichtungen nach Hygieneverordnung wie Tatoo- und Piercingstudios, Fußpfleger  Gebühren für die Tätigkeit des Amtsapothekers  Amtshandlungen nach der Trinkwasserverordnung In Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) werden die Aufwendungen nachgewiesen, die im Zusammenhang mit Tätigkeiten von Ärzten, Hygienekontrolleuren und Mitarbeiterinnen des Labors im Bereich des Gesundheitsschutzes gemäß Infektionsschutzgesetz entstehen (interne und externe Laborkosten z. B. für Stuhlproben, Wasserproben, Röntgenuntersuchungen, Desinfektionsmittel usw.). Bei den Aufwendungen in Zeile 16 des Ergebnisplans handelt es sich überwiegend um Kosten der fachlichen Fort- und Weiterbildung für im Bereich des Gesundheitsschutzes tätige Mitarbeiter-/innen, z.B. bei der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen, beim Landesinstitut für den öffentlichen Gesundheitsdienst sowie um Reisekosten für Dienstreisen von Hygienekontrolleuren, einem Arzt und dem Amtsapotheker für Überwachungsaufgaben und Kontrolltätigkeiten. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche 5811010 ILB Druckerei Summe 496 2017 2018 41.200 54.300 1.200 1.300 44.600 42.400 16.500 18.100 85.500 100.800 1.300 1.600 190.300 218.500 Diff. 2018/2017 + 13.100 + 100 ‐ 2.200 + 1.600 + 15.300 + 300 + 28.200 Kennzahlen Vorbemerkung: In der Abteilung 53 wurde im September 2016 das Fachprogramm von ISGA 4 auf ISGA 5 umgestellt. Die Umstellung hat zur Folge, dass nicht sämtliche Kennzahlen ordnungsgemäß generiert werden konnten. In diesen Fällen erfolgt nachstehend eine farbliche Unterlegung der Kennzahl 2016. Diese farblich hinterlegten Kennzahlen wurde dergestalt geschätzt, dass die bis zum August 2016 aus dem Vorgängerprogramm ermittelte Zahl Verwendung findet und zeitlich linear hochgerechnet wurde. I. Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) a) Anzahl der gemeldeten Infektionserkrankungen ohne TBC b) Anzahl der Meldungen von TBC-Erkrankungen c) Anzahl der Umgebungsuntersuchungen TBC II. 2011 2012 2013 2014 2015 2016 677 5 233 512 15 581 854 8 297 532 19 492 800 20 494 883 24 466 2011 2012 2013 2014 2015 2016 58 68 66 161 129 133 144 9 11 68 21 45 71 154 100 230 9 12 29 0 7 21 118 129 207 170 191 139 202 100 546 223 525 235 526 234 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Hygieneüberwachung a) Anzahl der Begehungen in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen, Einrichtungen des Heimgesetzes oder vergleichbaren Einrichtungen b) Anzahl der Begehungen in Einrichtungen nach der Hygieneverordnung NRW (z.B. Kosmetik-, Fußpflege-, Tatoo-, Piercingstudios) c) Anzahl der Begehungen in Einrichtungen, in denen überwiegend Kinder und Jugendliche betreut werden (z.B. Schulen, Kindergärten) d) Anzahl der Begehungen in Gemeinschaftsunterkünften nach § 36 IfSG (z.B. Obdachlosen-, Asylbewerberheime) e) Anzahl der Besichtigungen und Beratungen nach TrinkwV aufgrund auffälliger Untersuchungsbefunde: - Öffentliche Trinkwasserversorgungsanlagen, Einzelwasserversorgungsanlagen (Kleinanlagen) und Hausinstallationen - Schwimmbäder und Badegewässer III. Belehrungen Anzahl der Bescheinigungen gemäß § 43 Abs. 1 IfSG für Personal beim gewerbsmäßigen Umgang mit Lebensmitteln 2.581 2.418 2.553 2.753 2.594 2.244 IV. Berufsgruppen Anzahl der Entscheidungen über Erlaubnisse und Berufsverbote nichtärztlicher Heilberufe V. 2011 2012 2013 2014 2015 2016 117 95 87 86 91 95 2011 2012 2013 2014 2015 2016 14 20 19 18 36 44 35 3 0 34 31 0 33 33 0 5 0 4 7 0 4 4 0 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Arzneimittel-, Gefahrstoff- und Apothekenwesen a) Anzahl der Apothekenüberprüfungen und Betriebserlaubnisse b) Anzahl der Arzneimittelüberprüfungen in Krankenhäusern, Altenheimen etc. c) Anzahl der Überprüfungen des Gefahrstoffhandels davon: mit Beanstandungen VI. Bestattungswesen Anzahl der überprüften Totenscheine davon: mit An- und Nachfragen 2.026 2.078 2.330 2.458 2.354 2.288 913 1.078 1.212 1.568 1.704 1.602 497 498