Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
36 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
31.01.18, 12:02
Aktualisiert
28.02.18, 10:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Fraktion im Kreistag Euskirchen
Datum:
A 151/2018
25.01.2018
Az.:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
28.02.2018
Kreisausschuss
14.03.2018
Kreistag
18.04.2018
Kreisweites Verbot der Baujagd auf Füchse
hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE
Sehr geehrter Herr Landrat,
zur nächsten Sitzung des Kreistages am 18.04.2018 beantragt die Kreistagsfraktion DIE LINKE:
Die Allgemeinverfügung des Kreises Euskirchen zur Baujagd auf den Fuchs im Kunstbau vom
26.10.2017 wird mit sofortiger Wirkung widerrufen und die Erlaubnis zur Baujagd auf Füchse
im Kreisgebiet zurückgezogen.
Begründung:
Mit Mitteilung vom 26.10.2017 hat die Untere Jagdbehörde im Kreis Euskirchen die Baujagd auf
Füchse im Kunstbau unter Bezugnahme auf eine Ausnahmeregelung im Landesjagdgesetz NRW
wieder erlaubt und damit einer Bitte entsprochen, die das Landesministerium für Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz am 17.10.2017 an alle Unteren Jagdbehörden im Land
versandt hat. Ermöglicht wurde dies durch eine Ausdehnung der so genannten Gebietskulisse durch
die schwarz-gelbe Landesregierung auf das gesamte Landesgebiet NRW.
Tierschützer kritisieren das Jagdverfahren der Baujagd, bei dem entsprechend abgerichtete Hunde in
den Fuchsbau eindringen, um den Fuchs aus dem Bau zu treiben, schon seit längerer Zeit als unnötig
grausam, weswegen in NRW im Landesjagdgesetz eigentlich ein grundsätzliches Verbot dieser
Jagdmethode verankert wurde. Diese Absicht wurde jedoch jetzt durch die Ausweitung eines
Ausnahmetatbestandes auf das gesamte Landesgebiet durch die neue Landesregierung
konterkariert.
-2In Zeiten, in denen z.B. der BUND sogar einen vollständigen Verzicht auf die Fuchsjagd fordert,
erscheinen solche Jagdmethoden als völlig aus der Zeit und sollten im Kreis Euskirchen aus Sicht der
Antragsteller nicht erlaubt sein. Besonders bedauerlich ist es, wenn - wie die Kreisverwaltung es in
der Allgemeinverfügung vom 26.10. tut - solche Jagdmethoden als Naturschutzmaßnahmen zum
Schutz von Bodenbrütern verkauft werden, während gleichzeitig die wesentlich größere
Verantwortung für die Gefährdung dieser Arten durch den Menschen als Folge der Intensivierung der
Landwirtschaft verschwiegen wird.
gez.
Thomas Bell
(Fraktionsvorsitzender)
gez. f.d.R.
Tobias Haßdenteufel
(Fraktionsgeschäftsführer)