Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
107 kB
Datum
01.02.2018
Erstellt
25.01.18, 15:01
Aktualisiert
25.01.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 640/2017
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 08.12.2017
Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
01.02.2018
Bemerkungen
beschließend
Anregung bzgl. Verbesserung der Verkehrssituation und Verkehrssicherheit in
Erftstadt-Herrig
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die einzelnen Anträge der „Bürgerinitiative Herrig“ können wie folgt beantwortet werden:
Antrag 1+2
Bei einer Messung auf der Lechenicher Straße mit dem städtischen Seitenradarmessgerät wurde
eine mittlere gefahrene Geschwindigkeit von 54 km/h festgestellt. Die V85 (das ist die Geschwindigkeit, die von 85% aller gemessenen KFZ nicht überschritten wird) lag bei 62 km/h. Die durchschnittliche Verkehrsmenge in 24 Stunden lag liegt hier bei ca. 3.000 KFZ bei einem LKW-Anteil
von 4,7%. Unfallhäufungen sind mir in Herrig nicht bekannt.
Für die Einrichtung stationärer Geschwindigkeitskontrollanlagen und Durchführung mobiler
Geschwindigkeitsmessungen ist der Rhein-Erft-Kreis bzw. die Kreispolizeibehörde zuständig. Zur
Beurteilung ob diese in der Lechenicher Straße eingerichtet werden können, habe ich dem RheinErft-Kreis das Ergebnis unserer Messung, die mit dem städtischen Seitenradarmessgerät
durchgeführt wurde, zur Verfügung gestellt. Eine Antwort vom Rhein-Erft-Kreis steht noch aus.
Antrag 3
Bei der Lechenicher Straße (L 263) und Pingsheimer Straße (L 263) handelt es sich um eine
Landesstraße die der Aufnahme des überörtlichen Verkehrs dient. Streckenbezogene
Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h können hier nur in Ausnahmefällen angeordnet
werden. Voraussetzung ist das Vorhandensein von schutzwürdigen Einrichtungen (Schulen,
Kindergärten, Seniorenheime) deren Zugänge unmittelbar an dieser Straße liegen. In vergleichbaren Fällen hat der Landesbetrieb bislang keine Abweichungen zugelassen.
Antrag 4
Baulastträger der Lechenicher Straße und Pingsheimer Straße (L 263) ist der Landesbetrieb
Straßenbau NRW. Diesen habe ich gebeten, zu dem genannten Punkt eine Stellungnahme
abzugeben.
Antrag 5
Bei einer Zulassung des Parkens auf der Lechenicher Straße und der Pingsheimer Straße nur für
PKWs besteht die Gefahr, dass die Lieferwagen in den benachbarten Straßen abgestellt werden.
Um hier eine Regelung zu treffen, müsste der gesamte Ortsteil Herrig mit in diese Betrachtung
einbezogen werden.
Der Wirtschaftsweg gegenüber dem Mohnweg dient den Landwirten zur Erreichung und
Bewirtschaftung ihrer landwirtschaftlichen Grundstücke. Die Durchfahrt für Kraftfahrzeuge ist bereits mit Ausnahme des landwirtschaftlichen Verkehrs gesperrt. Eine Nutzungsänderung oder Umwidmung des Weges ist nicht beabsichtigt. Zudem ist der Wirtschaftsweg fußläufig in Richtung
Ortsmitte nicht unmittelbar zu erreichen. Entlang der St.-Clemens-Straße (K 23) zwischen Wissersheimer Weg und Mohnweg fehlen hierfür die notwendigen Gehweganlagen.
Antrag 6
Der Vorschlag für die Anlage von Gehwegen auf der Lechenicher Straße wird grundsätzlich
befürwortet. Mehrfach habe ich bereits einen Versuch zur Realisierung gestartet. Hierbei handelt
es sich jedoch um eine straßenbaubeitragspflichtige Maßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz. Die von der Lechenicher Straße erschlossenen Grundstücke müssen zu 50% an den entstehenden Ausbaukosten beteiligt werden. Die beitragspflichtigen Eigentümer sind hierzu entsprechend den erforderlichen Straßenbaubeiträgen heranzuziehen. Zuletzt wurden die Anlieger im Jahr
2012 bezüglich der Errichtung von Gehwegen und der eintretenden Beitragspflichten befragt. Eine
überwiegende Mehrheit (ca. 70%) hatte sich in Anbetracht der Beitragskonsequenzen gegen einen
Ausbau ausgesprochen. Aufgrund dieses Ergebnisses wurde von einem Gehwegausbau abgesehen.
Antrag 7
Wie unter Punkt 3 schon beschrieben, handelt es sich bei der Lechenicher Straße und
Pingsheimer Straße um Hauptverkehrsstraßen (Landesstraße L 263), die der Aufnahme des
überörtlichen Verkehrs dienen. Eine Beschränkung des Schwerlastverkehrs ist deshalb nur bei
einer Ausweisung einer permanenten Umleitungsstrecke für LKWs möglich. Dies ist jedoch ohne
eine zusätzliche Beeinträchtigung anderer Anwohner/innen nicht realistisch. Auch lässt sich mit der
gemessenen Verkehrsmenge und dem zugehörigen Schwerlastanteil (siehe Pkt. 1+2) keine zwingende Begründung für die Einrichtung einer Umleitungsstrecke darstellen (Hauptverkehrsstraße).
Es kann auch nicht erwartet werden, dass aus Lärmschutzgründen eine vorgeschriebene Verlagerung des LKW-Verkehrs erforderlich ist.
Aus den v.g. Gründen kann ich die Weiterverfolgung dieser Maßnahme nicht befürworten.
Antrag 8
Die Durchführung eines Ortstermins mit Mitgliedern des Ausschusses für öffentliche Ordnung und
Verkehr, dem Ortsbürgermeister und der Verwaltung leite ich gerne in die Wege.
In Vertretung
-2-
(Hallstein)
-3-