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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Verlegung der Bushaltsstelle Frenzenstraße in Fahrtrichtung Lechenich-Markt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
01.02.2018
Erstellt
25.01.18, 15:01
Aktualisiert
25.01.18, 15:01
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 641/2017 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 08.12.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 01.02.2018 Bemerkungen beschließend Anregung bzgl. Verlegung der Bushaltsstelle Frenzenstraße in Fahrtrichtung Lechenich-Markt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Im Zuge der Planungen zum barrierefreien Ausbau der Haltestellen „Frenzenstraße“ haben in vergangener Zeit verschiedene Ortstermine mit Vertretern aus Politik, Polizei, Verkehrsunternehmen und dem Landesbetreib Straßen NRW stattgefunden. Damit an dem vorgeschlagenen Standort eine barrierefreie Haltestelle eingerichtet werden kann, würde es verschiedener baulicher Veränderungen an der Frenzenstraße bedürfen, die erhebliche Kosten verursachen und auch der Zustimmung des Landesbetriebs Straßen NRW als Baulastträger bedürfen. Auf der östlichen Seite der Frenzenstraße befindet sich derzeit zwischen der Straße „Blessemer Lichweg“ und der Straße „An St. Servatius“ kein Fußgängerweg. Aus Gründen der Verkehrssicherheit wäre dies eine entscheidende Voraussetzung, um eine Verlegung der Haltestelle in Richtung Norden vorzunehmen. Hier wäre noch auf der gesamten Länge Grundstückserwerb zu täti- gen, da die angrenzenden Flächen an der Frenzenstraße sich nicht im Besitz der Stadt Erftstadt befinden. Mit dem Bau eines Fußgängerweges würde die Voraussetzung geschaffen, dass einund aussteigende Fahrgäste aus südlicher Richtung kommend nicht die Straße in Höhe der Haltestelle queren. Diese Fahrgäste würden den weiteren Weg bis zum Fußgängerüberweg nicht nutzen. Mit der Sanierung des Schulzentrums soll auch zusätzlich die Erreichbarkeit durch den Bus zum Schulzentrum verbessert und der dortige Haltestellenbereich (Kölner Ring, 3-Fach-Turnhalle) neu gestaltet werden. Zu beobachten ist weiterhin, dass die größten Schülerströme die Richardstraße von und zur Haltestelle nutzen. Dieser Weg scheint aus Sicht der Verwaltung für Schülerinnen und Schüler vor dem Hintergrund der Schulwegsicherung auch angemessener als ein Schulweg über den Kölner Ring. Aufgrund der beschriebenen Aspekte kann eine Verlegung der Haltestelle aus Sicht der Verwaltung nicht befürwortet werden. In Vertretung (Hallstein) -2-