Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
01.02.2018
Erstellt
25.01.18, 15:01
Aktualisiert
25.01.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 652/2017
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 19.12.2017
Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
01.02.2018
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Parkplatzsituation Richardstraße Erftstadt-Lechenich, Verzicht auf die
Errichtung von Parkplätzen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Am 26.04.2017 hat der Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr unter Punkt 1 des
Antrages 593/2016 beschlossen, dass im Bereich der Richardstraße zwischen Hildegardweg und
Siegfried-von-Westerburg-Straße in einer einjährigen Testphase ein halbhüftiges Parken auf dem
Gehweg erlaubt und entsprechend markiert werden soll. Bei dem vorausgegangenen Ortstermin
war jedoch vor Ort nicht erkennbar, dass bei einer Einzeichnung und Belegung dieser Parkplätze
zusätzliche Probleme bei der Anfahrbarkeit von Stellplätzen und Garagen entstehen. Die Stellplätze in Höhe des sanierten und zu Wohnzwecken sanierten Gebäudes „Ferdis Pub“ wurden ursprünglich in einer Schrägaufstellung angeordnet und genehmigt. Die Anfahrbarkeit dieser Stellplätze wäre auch bei einer Einengung der Fahrbahn ohne Schwierigkeiten möglich gewesen.
Die betroffenen Anlieger/innen befürchten bei einer Ausführung der eingezeichneten Vormarkierung auf dem Gehweg eine Verschlechterung ihrer Einfahrtsituation. Die verbleibende Rangierbrei-
te von zur Zeit 5,10m würde sich auf ca.4,10m (3,10m verbleibende Fahrbahnbreite und 1,00m
Gehwegbreite) verkürzen.
Der Argumentation der Anlieger/-innen schließe ich mich an und schlage daher vor, dem
vorliegenden nachvollziehbaren und auch aus meiner Sicht begründeten Antrag stattzugeben bzw.
den entsprechenden Teilbeschluss des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr vom
26.04.2017 (Punkt 1) des Antrages 593/2016 im Sinne der Anlieger/-innen aufzuheben.
In Vertretung
(Hallstein)
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