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Antrag (Antrag bzgl. Parkplatzsituation Richardstraße Erftstadt-Lechenich, Verzicht auf die Errichtung von Parkplätzen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
01.02.2018
Erstellt
25.01.18, 15:01
Aktualisiert
25.01.18, 15:01
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 652/2017 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 19.12.2017 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 01.02.2018 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Parkplatzsituation Richardstraße Erftstadt-Lechenich, Verzicht auf die Errichtung von Parkplätzen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Am 26.04.2017 hat der Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr unter Punkt 1 des Antrages 593/2016 beschlossen, dass im Bereich der Richardstraße zwischen Hildegardweg und Siegfried-von-Westerburg-Straße in einer einjährigen Testphase ein halbhüftiges Parken auf dem Gehweg erlaubt und entsprechend markiert werden soll. Bei dem vorausgegangenen Ortstermin war jedoch vor Ort nicht erkennbar, dass bei einer Einzeichnung und Belegung dieser Parkplätze zusätzliche Probleme bei der Anfahrbarkeit von Stellplätzen und Garagen entstehen. Die Stellplätze in Höhe des sanierten und zu Wohnzwecken sanierten Gebäudes „Ferdis Pub“ wurden ursprünglich in einer Schrägaufstellung angeordnet und genehmigt. Die Anfahrbarkeit dieser Stellplätze wäre auch bei einer Einengung der Fahrbahn ohne Schwierigkeiten möglich gewesen. Die betroffenen Anlieger/innen befürchten bei einer Ausführung der eingezeichneten Vormarkierung auf dem Gehweg eine Verschlechterung ihrer Einfahrtsituation. Die verbleibende Rangierbrei- te von zur Zeit 5,10m würde sich auf ca.4,10m (3,10m verbleibende Fahrbahnbreite und 1,00m Gehwegbreite) verkürzen. Der Argumentation der Anlieger/-innen schließe ich mich an und schlage daher vor, dem vorliegenden nachvollziehbaren und auch aus meiner Sicht begründeten Antrag stattzugeben bzw. den entsprechenden Teilbeschluss des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr vom 26.04.2017 (Punkt 1) des Antrages 593/2016 im Sinne der Anlieger/-innen aufzuheben. In Vertretung (Hallstein) -2-