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Mitteilung (Sachstandsbericht zur interkommunalen Zusammenarbeit)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
78 kB
Datum
20.02.2018
Erstellt
01.02.18, 13:06
Aktualisiert
01.02.18, 13:06
Mitteilung (Sachstandsbericht zur interkommunalen Zusammenarbeit) Mitteilung (Sachstandsbericht zur interkommunalen Zusammenarbeit)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Zentrale Dienste - Herr Drewes-Janssen BE: BM Eßer/Herr Drewes-Janssen Kreuzau, 30.01.2018 Mitteilung: 5/2018 - öffentlicher Teil Mitteilung für den Rat 20.02.2018 Sachstandsbericht zur interkommunalen Zusammenarbeit Mit Vorlage Nr. 90/2016 1.Ergänzung habe ich Sie über die derzeit nicht bestehende Möglichkeit einer interkommunalen Zusammenarbeit durch Zusammenlegung von Standesamtsbezirken informiert. Gleichzeitig habe ich Sie darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Bürgermeister der Südkreiskommunen einen Arbeitskreis gebildet haben, um weitere Möglichkeiten interkommunaler Zusammenarbeit zu definieren. Über das Ergebnis will ich Sie nachstehend informieren. In mehreren Treffen wurden Themenvorschläge verwaltungsübergreifend eingebracht und vordiskutiert. Hieran schloss sich eine Priorisierung einzelner Themenfelder an, die künftig vorrangig weiterverfolgt werden. Aus den insgesamt ca. 20 benannten Aufgaben konnten so immerhin 10 Aufgaben in drei Prioritätsstufen zugewiesen werden. Die priorisierten Themen werden nunmehr auf Facharbeitsebene (operatives Geschäft) in den teilnehmenden Kommunen konkretisiert. Für jede priorisierte Aufgabe wurde eine Verwaltung bestimmt, die das Thema federführend bearbeitet und begleitet. So übernimmt die Gemeinde Kreuzau federführend das Themenfeld „Baumunterhaltung/-prüfung“. Zu den weiteren priorisierten Themenfeldern gehören z.B. Archivangelegenheiten, Spielplatzunterhaltung, Personalangelegenheiten, Umsatzbesteuerung, Rufbereitschaft, Wohngeld. Diese sind bei den federführenden Verwaltungen aufzugreifen und in „Kickoff“Veranstaltungen mit den teilnehmenden Kommunen in den Abstimmungsprozess zu bringen. Die Bürgermeister lassen sich regelmäßig über den Fortgang unterrichten. Ich möchte bei dieser Gelegenheit aber auch darauf hinweisen, dass die Gemeinde Kreuzau in der Vergangenheit interkommunale Zusammenarbeit bereits als eine wichtige Handlungsalternative angesehen hat. Die Nutzung von Synergieeffekten ohne die eigene Identität zu verlieren, ist Ausdruck kommunaler Selbstverwaltung und verantwortungsbewussten Umgangs mit personellen und finanziellen Ressourcen. Als Beispiele bestehender interkommunaler Zusammenarbeit bei der Gemeinde Kreuzau können genannt werden: - Interkommunale Gewerbeflächenentwicklung mit der Stadt Düren durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung aus 1999; Fortsetzungsverträge werden vorbereitet. - Übertragung der Abwasserbeseitigung und Gewässerunterhaltung auf den Wasserverband Eifel-Rur (WVER) seit 1993. - Übertragung von IT-Dienstleistungsaufgaben auf die Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur (kdvz) seit 1978. - Übertragung von Wasserversorgungsaufgaben für einzelne Ortsteile auf den Wasserversorgungszweckverband Perlenbach seit 1971. - Wahrnehmung von Tourismus- und Wirtschaftsförderungsaufgaben durch die Rureifel Tourismus e.V. seit 2001. - Betrieb einer Sekundarschule mit der Stadt Nideggen im Sekundarschulverband KreuzauNideggen seit 2012. - Betrieb von Förderschulen mit allen Kommunen des Kreises im Förderschulzweckverband im Kreis Düren seit 2015. - Übertragung der Beihilfesachbearbeitung auf den Kreis Düren durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung aus 2012. - Gemeinsame Wahrnehmung von Weiterbildungsaufgaben nach dem Weiterbildungsgesetz NRW durch mehrere Kommunen gemäß öffentlich-rechtlichem Vertrag seit 2013 in der Volkshochschule Eifel-Rur. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister Gez. - Ingo Eßer - -2-