Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
78 kB
Datum
20.02.2018
Erstellt
01.02.18, 13:06
Aktualisiert
01.02.18, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Zentrale Dienste - Herr Drewes-Janssen
BE: BM Eßer/Herr Drewes-Janssen
Kreuzau, 30.01.2018
Mitteilung: 5/2018
- öffentlicher Teil Mitteilung
für den
Rat
20.02.2018
Sachstandsbericht zur interkommunalen Zusammenarbeit
Mit Vorlage Nr. 90/2016 1.Ergänzung habe ich Sie über die derzeit nicht bestehende Möglichkeit
einer interkommunalen Zusammenarbeit durch Zusammenlegung von Standesamtsbezirken
informiert.
Gleichzeitig habe ich Sie darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Bürgermeister der
Südkreiskommunen einen Arbeitskreis gebildet haben, um weitere Möglichkeiten interkommunaler
Zusammenarbeit zu definieren. Über das Ergebnis will ich Sie nachstehend informieren.
In mehreren Treffen wurden Themenvorschläge verwaltungsübergreifend eingebracht und
vordiskutiert. Hieran schloss sich eine Priorisierung einzelner Themenfelder an, die künftig
vorrangig weiterverfolgt werden. Aus den insgesamt ca. 20 benannten Aufgaben konnten so
immerhin 10 Aufgaben in drei Prioritätsstufen zugewiesen werden. Die priorisierten Themen
werden nunmehr auf Facharbeitsebene (operatives Geschäft) in den teilnehmenden Kommunen
konkretisiert. Für jede priorisierte Aufgabe wurde eine Verwaltung bestimmt, die das Thema
federführend bearbeitet und begleitet.
So übernimmt die Gemeinde Kreuzau federführend das Themenfeld „Baumunterhaltung/-prüfung“.
Zu den weiteren priorisierten Themenfeldern gehören z.B. Archivangelegenheiten,
Spielplatzunterhaltung,
Personalangelegenheiten,
Umsatzbesteuerung,
Rufbereitschaft,
Wohngeld. Diese sind bei den federführenden Verwaltungen aufzugreifen und in „Kickoff“Veranstaltungen mit den teilnehmenden Kommunen in den Abstimmungsprozess zu bringen. Die
Bürgermeister lassen sich regelmäßig über den Fortgang unterrichten.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit aber auch darauf hinweisen, dass die Gemeinde Kreuzau in
der
Vergangenheit
interkommunale
Zusammenarbeit
bereits
als
eine
wichtige
Handlungsalternative angesehen hat. Die Nutzung von Synergieeffekten ohne die eigene Identität
zu verlieren, ist Ausdruck kommunaler Selbstverwaltung und verantwortungsbewussten Umgangs
mit personellen und finanziellen Ressourcen.
Als Beispiele bestehender interkommunaler Zusammenarbeit bei der Gemeinde Kreuzau können
genannt werden:
- Interkommunale Gewerbeflächenentwicklung mit der Stadt Düren durch öffentlich-rechtliche
Vereinbarung aus 1999; Fortsetzungsverträge werden vorbereitet.
- Übertragung der Abwasserbeseitigung und Gewässerunterhaltung auf den Wasserverband
Eifel-Rur (WVER) seit 1993.
- Übertragung von IT-Dienstleistungsaufgaben auf die Kommunale Datenverarbeitungszentrale
Rhein-Erft-Rur (kdvz) seit 1978.
- Übertragung von Wasserversorgungsaufgaben für einzelne Ortsteile auf den
Wasserversorgungszweckverband Perlenbach seit 1971.
- Wahrnehmung von Tourismus- und Wirtschaftsförderungsaufgaben durch die Rureifel
Tourismus e.V. seit 2001.
- Betrieb einer Sekundarschule mit der Stadt Nideggen im Sekundarschulverband KreuzauNideggen seit 2012.
- Betrieb von Förderschulen mit allen Kommunen des Kreises im Förderschulzweckverband im
Kreis Düren seit 2015.
- Übertragung der Beihilfesachbearbeitung auf den Kreis Düren durch öffentlich-rechtliche
Vereinbarung aus 2012.
- Gemeinsame Wahrnehmung von Weiterbildungsaufgaben nach dem Weiterbildungsgesetz
NRW durch mehrere Kommunen gemäß öffentlich-rechtlichem Vertrag seit 2013 in der
Volkshochschule Eifel-Rur.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
Gez.
- Ingo Eßer -
-2-