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Allgemeine Vorlage (Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen an der denkmalgeschützten Kreuzigungsgruppe im Ortsteil Stockheim)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
130 kB
Datum
15.03.2018
Erstellt
01.02.18, 13:06
Aktualisiert
19.09.18, 13:06
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Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein Kreuzau, 30.01.2018 Vorlagen-Nr.: 17/2018 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Kulturausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 15.03.2018 10.04.2018 24.04.2018 Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen an der denkmalgeschützten Kreuzigungsgruppe im Ortsteil Stockheim I. Sach- und Rechtslage: Im Ortsteil Stockheim befindet sich an der Straßenecke Andreasstr./Kreuzauer Str. eine Kreuzigungsgruppe. Diese ist als Baudenkmal in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau eingetragen und unterliegt dem Denkmalschutz gem. Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG). In der Anlage 1 ist in einer Flurkarte markiert, an welcher Stelle sich die Kreuzigungsgruppe befindet. Die Kreuzigungsgruppe soll auf der Sitzung des Kulturausschusses vor Ort besichtigt werden. Die Kreuzigungsgruppe ist gemäß der inschriftlichen Datierung aus dem Jahr 1770 und aus Bundsandstein hergestellt. Die Kreuzigungsgruppe befindet sich in einer nachträglich errichteten überdachten Nische. Der Text der Denkmaleintragung aus dem Jahr 1985 lautet wie folgt: „Inschriftliche Datierung 1770; große Kreuzigungsgruppe aus Buntsandstein in neuer, überdachter Nische; in der Mitte Pfeiler mit von Engelskopf getragener Konsole und Nische mit reicher Rocailleornamentik, darüber Relief der Hl. Katharina, Kruzifix mit Steinkorpus, Reste farbiger Fassung; zur rechten auf geschweiftem Pfeiler Statue des Hl. Johannes, zur linken der Muttergottes; Stifterinschrift auf dem Sockel des Kreuzes: "Heinrichs Hamacher und Sibilla Nesselrath, 6. Juni 1770". Durch eine Mitteilung aus der Bevölkerung ist die Gemeinde Kreuzau auf den immer schlechter werdenden Zustand der Kreuzigungsgruppe aufmerksam gemacht und um Abhilfe gebeten worden. Die Gemeinde Kreuzau ist Eigentümer des Grundstücks und der Kreuzigungsgruppe. Gemäß § 7 Abs. 1 DSchG ist der Eigentümer verpflichtet Baudenkmäler instand zu halten. Die Gemeinde Kreuzau ist zudem Kraft Gesetz die „Untere Denkmalbehörde“ und somit die das DSchG ausführende Behörde. In der Anlage 2 sind einige Fotoaufnahmen von der Kreuzigungsgruppe beigefügt. Daraus kann ersehen werden, dass die Farbschichten der Figuren porös sind und an vielen Stellen bereits abgeblättert sind. Dies ist neben dem optisch schlechten Eindruck auch ein Verlust an Konservierungsschutz für die Bundsandsteinfiguren. Neben den Figuren sind auch die Mauerbereiche der überdachten Nische beschädigt. Die Verwaltung hat ein Angebot einer Fachfirma zur Restauration eingeholt, welches als Anlage 3 beigefügt ist. Die geschätzten Kosten schließen bei ca. 8.200 Euro ab. Der Aufwand der Restaurationsarbeiten ist jedoch sehr schwer einzuschätzen und kann sich verändern. Um eine weitere Beschädigung des Baudenkmals zu verhindern, schlage ich Ihnen vor, die Restauration durchzuführen. Ein Unterbleiben der Restauration wird dazu führen, dass die Kreuzigungsgruppe stärkere Schäden erleidet und eine spätere Restauration deutlich höhere Kosten verursacht. Des Weiteren sehe ich es als bedeutsam an, dass die Gemeinde Kreuzau als Untere Denkmalbehörde eine Vorbildfunktion bei der Erhaltung von Baudenkmälern einnimmt und die Verpflichtung gem. DSchG Baudenkmäler instand zu halten vorleben sollte. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Im Haushalt 2018 sind unter der Kostenstelle 5230101, Konto 522100 Mittel in Höhe von 9.000 Euro für die Restauration der Kreuzigungsgruppe eingestellt. Die Mittel sind mit einem Sperrvermerk versehen worden. Sofern sie Restauration durchgeführt werden soll, müssen diese Mittel freigegeben werden. Fördergelder können für diese Maßnahme nicht akquiriert werden. III. Beschlussvorschlag: 1. Die Verwaltung wird ermächtigt die Restauration der Kreuzigungsgruppe im Ortsteil Stockheim, wie im beigefügten Angebot geschildert, zu beauftragen. 2. Der Sperrvermerk zu den Haushaltsmitteln unter der Kostenstelle 5230101, Konto 522100, in Höhe von 9.000 Euro wird aufgehoben. Der Bürgermeister Gez. - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlagen -2-