Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
130 kB
Datum
15.03.2018
Erstellt
01.02.18, 13:06
Aktualisiert
19.09.18, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein
Kreuzau, 30.01.2018
Vorlagen-Nr.: 17/2018
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Kulturausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
15.03.2018
10.04.2018
24.04.2018
Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen an der denkmalgeschützten
Kreuzigungsgruppe im Ortsteil Stockheim
I. Sach- und Rechtslage:
Im Ortsteil Stockheim befindet sich an der Straßenecke Andreasstr./Kreuzauer Str. eine
Kreuzigungsgruppe. Diese ist als Baudenkmal in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau
eingetragen und unterliegt dem Denkmalschutz gem. Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG). In der
Anlage 1 ist in einer Flurkarte markiert, an welcher Stelle sich die Kreuzigungsgruppe befindet. Die
Kreuzigungsgruppe soll auf der Sitzung des Kulturausschusses vor Ort besichtigt werden.
Die Kreuzigungsgruppe ist gemäß der inschriftlichen Datierung aus dem Jahr 1770 und aus
Bundsandstein hergestellt. Die Kreuzigungsgruppe befindet sich in einer nachträglich errichteten
überdachten Nische. Der Text der Denkmaleintragung aus dem Jahr 1985 lautet wie folgt:
„Inschriftliche Datierung 1770; große Kreuzigungsgruppe aus Buntsandstein in neuer, überdachter
Nische; in der Mitte Pfeiler mit von Engelskopf getragener Konsole und Nische mit reicher
Rocailleornamentik, darüber Relief der Hl. Katharina, Kruzifix mit Steinkorpus, Reste farbiger
Fassung; zur rechten auf geschweiftem Pfeiler Statue des Hl. Johannes, zur linken der
Muttergottes; Stifterinschrift auf dem Sockel des Kreuzes: "Heinrichs Hamacher und Sibilla
Nesselrath, 6. Juni 1770".
Durch eine Mitteilung aus der Bevölkerung ist die Gemeinde Kreuzau auf den immer schlechter
werdenden Zustand der Kreuzigungsgruppe aufmerksam gemacht und um Abhilfe gebeten
worden. Die Gemeinde Kreuzau ist Eigentümer des Grundstücks und der Kreuzigungsgruppe.
Gemäß § 7 Abs. 1 DSchG ist der Eigentümer verpflichtet Baudenkmäler instand zu halten. Die
Gemeinde Kreuzau ist zudem Kraft Gesetz die „Untere Denkmalbehörde“ und somit die das
DSchG ausführende Behörde.
In der Anlage 2 sind einige Fotoaufnahmen von der Kreuzigungsgruppe beigefügt. Daraus kann
ersehen werden, dass die Farbschichten der Figuren porös sind und an vielen Stellen bereits
abgeblättert sind. Dies ist neben dem optisch schlechten Eindruck auch ein Verlust an
Konservierungsschutz für die Bundsandsteinfiguren. Neben den Figuren sind auch die
Mauerbereiche der überdachten Nische beschädigt.
Die Verwaltung hat ein Angebot einer Fachfirma zur Restauration eingeholt, welches als Anlage 3
beigefügt ist. Die geschätzten Kosten schließen bei ca. 8.200 Euro ab. Der Aufwand der
Restaurationsarbeiten ist jedoch sehr schwer einzuschätzen und kann sich verändern.
Um eine weitere Beschädigung des Baudenkmals zu verhindern, schlage ich Ihnen vor, die
Restauration durchzuführen. Ein Unterbleiben der Restauration wird dazu führen, dass die
Kreuzigungsgruppe stärkere Schäden erleidet und eine spätere Restauration deutlich höhere
Kosten verursacht. Des Weiteren sehe ich es als bedeutsam an, dass die Gemeinde Kreuzau als
Untere Denkmalbehörde eine Vorbildfunktion bei der Erhaltung von Baudenkmälern einnimmt und
die Verpflichtung gem. DSchG Baudenkmäler instand zu halten vorleben sollte.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Im Haushalt 2018 sind unter der Kostenstelle 5230101, Konto 522100 Mittel in Höhe von 9.000
Euro für die Restauration der Kreuzigungsgruppe eingestellt. Die Mittel sind mit einem
Sperrvermerk versehen worden. Sofern sie Restauration durchgeführt werden soll, müssen diese
Mittel freigegeben werden. Fördergelder können für diese Maßnahme nicht akquiriert werden.
III. Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird ermächtigt die Restauration der Kreuzigungsgruppe im Ortsteil Stockheim,
wie im beigefügten Angebot geschildert, zu beauftragen.
2. Der Sperrvermerk zu den Haushaltsmitteln unter der Kostenstelle 5230101, Konto 522100, in
Höhe von 9.000 Euro wird aufgehoben.
Der Bürgermeister
Gez.
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlagen
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