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Beschlussvorlage (Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim vom 12.12.2017)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
253 kB
Datum
30.01.2018
Erstellt
24.01.18, 09:00
Aktualisiert
01.02.18, 10:14
Beschlussvorlage (Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim vom 12.12.2017) Beschlussvorlage (Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim vom 12.12.2017) Beschlussvorlage (Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim vom 12.12.2017)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Z Vorlage 883 /X.L. Datum: 23.01.2018 ERWEITERUNG An den Gemeinderat Sitzungstag: 30.01.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim vom 12.12.2017 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Begründung: Mit der beigefügten E-Mail vom 17.01.2018 bittet der UNA-Fraktionsvorsitzende Franz-Josef Hilger um Änderung/Ergänzung der Niederschrift der Ratssitzung vom 12.12.2017. Der betreffende Teil der Niederschrift (Seite 4 – Beratung zur Tagesordnung) lautet wie folgt: … Am Wochenende sei nun ein Schreiben eingegangen, welches die Angelegenheit juristisch beurteile und eine Nichtaufnahme in die Tagesordnung erklärt habe, in dem aber auch vorgeschlagen worden sei, die Thematik in einem interfraktionellen Gespräch zu beraten. Dieses Angebot werde die UNA-Fraktion annehmen und vorerst keine weiteren Schritte unternehmen. Allerdings müsse dieses Gespräch zu einem konkreten Ergebnis führen. Der Tagesordnung werde die UNA-Fraktion allerdings nicht zustimmen. Herr Hilger schlägt folgende neue Version (Änderungen blau)vor: Am Wochenende sei nun ein Schreiben eingegangen, welches aus Sicht der Verwaltung die Angelegenheit juristisch beurteile und eine Nichtaufnahme in die Tagesordnung erkläre, in dem aber auch vorgeschlagen worden sei, die Thematik in einem interfraktionellen Gespräch zu beraten. Rechtliche Grundlagen Laut Gemeindeordnung NRW § 52 (1) ist über die im Rat gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese wird vom Bürgermeister und einem vom Rat zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet. In § 26 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim sind folgende Regelungen festgelegt: § 26 Niederschrift (1) Über die im Rat gefassten Beschlüsse ist durch den Schriftführer eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift muss enthalten: a) die Namen der anwesenden und der fehlenden Ratsmitglieder, b) die Namen der sonstigen an den Beratungen teilnehmenden Personen, c) Ort und Tag sowie Zeitpunkt des Beginns, einer etwaigen Unterbrechung und der Beendigung der Sitzung, d) die behandelten Beratungsgegenstände, e) die gestellten Anträge f) die gefassten Beschlüsse und die Ergebnisse von Wahlen. 3 (2) Der Schriftführer wird vom Rat bestellt. Soll ein Bediensteter der Gemeinde bestellt werden, so erfolgt die Bestellung im Benehmen mit dem Bürgermeister. (3) Die Niederschrift wird vom Bürgermeister und dem vom Rat bestellten Schriftführer unterzeichnet. Verweigert einer der Genannten die Unterschrift, so ist dies in der Niederschrift zu vermerken. Die Niederschrift ist allen Ratsmitgliedern zuzuleiten. Laut Kommentar zur Gemeindeordnung (Rehn, Cronauge, von Lennep, Knirsch) sind Einwendungen gegen die Niederschrift durch den Bürgermeister dem Rat zur Kenntnis zu bringen. Dieser kann in der folgenden Sitzung per Beschluss eine nicht richtige oder nicht vollständige Wiedergabe der gefassten Beschlüsse feststellen. Eine nachträgliche Änderung der Niederschrift ist allerdings nicht zulässig. Stellungnahme der Schriftführung Die Einwendung ist fristgerecht vor der nächsten Ratssitzung eingegangen. Mit dieser Einwendung wird kein Verstoß gegen die dargelegten Formvorschriften der Geschäftsordnung zu den Niederschriften über die Sitzungen des Rates und der Ausschüsse beanstandet, sondern eine unkorrekte Wiedergabe des Wortbeitrages des UNA-Fraktionsvorsitzenden vorgebracht. Entsprechend den oben zitierten Festsetzungen der Geschäftsordnung ist lediglich eine Beschlussniederschrift über die Sitzungen zu fertigen. Um eine Nachvollziehbarkeit auch der politischen Diskussionen zu gewährleisten, wird weitestgehend bisher ein Verlaufsprotokoll der Sitzungen erstellt. Allerdings sieht auch ein Verlaufsprotokoll keine wortwörtliche Wiedergabe der Redebeiträge vor, sondern lediglich eine sinngemäße Zusammenfassung der Wortmeldungen. Laut Ansicht der Schriftführung gehen aus der betreffenden Textpassage die Haltung der UNA-Fraktion hinsichtlich der Nichtaufnahme des Punktes in die Tagesordnung sowie die Erwartungen an das angekündigte interfraktionelle Gespräch deutlich hervor. Weiterhin ist der betreffende Beschluss zu diesem Thema (hier zur Tagesordnung) in der Niederschrift richtig wiedergegeben, so dass keine Notwendigkeit einer Beschlussfassung über die Einwendung gesehen wird. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister