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Beschlussvorlage (Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim; hier: Städtebauliches Konzept)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
160 kB
Datum
30.01.2018
Erstellt
25.01.18, 09:31
Aktualisiert
25.01.18, 09:31
Beschlussvorlage (Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim;
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III – L/M Vorlage 803 /X.L. Z.3 Datum: 25.01.2018 An den Gemeinderat Sitzungstag: 30.01.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim; hier: Städtebauliches Konzept Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, 1. mit dem Investor/Bauträger weitere Abstimmungen hinsichtlich Planungskonzept zur Realisierung einer Seniorenresidenz sowie den Bau eines Mehrfamilienwohnhauses für „Wohnen zu Zweit“ im Bereich der Rosenthalstraße in Nettersheim zu führen mit dem Ziele, dass die bauliche Gesamtkonzeption der beabsichtigten Vorhaben in der Fachausschusssitzung am 27.02.2018 vorgestellt wird und der abschließende Beschluss gefasst wird, 2. mit den zu beteiligenden Fachbehörden entsprechende Abstimmungen hinsichtlich Bau- und Nutzungskonzept vorzunehmen, 3. notarielle Beurkundungen zur Veräußerung der gemeindlichen Grundstücksflächen an den Investor/Bauträger vorzubereiten, 4. unter Einbeziehung eines Fachbüros die Erstellung eines Planungskonzeptes zur Nahwärmeversorgung des Teilabschnittes Rosenthalstraße in Nettersheim zu veranlassen. Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 12.12.2017 beschlossen, zur einer Realisierung Seniorenresidenz sowie dem Bau eines Mehrfamilienwohnhauses für „Wohnen zu Zweit“ im Bereich der Rosenthalstraße in Nettersheim ein konkretes Planungskonzept von dem potentiellen Investor anzufordern, auf dessen Grundlage abschließend die Gesamtkonzeption mit der Verwaltung abgestimmt und die abschließende Beschlussfassung erfolgen kann. In diesem Zusammenhang wird auf die Vorlagen 803, 803 Z1, und 803 Z2/X.L., verwiesen. Aufgrund dessen haben zwischenzeitlich weitere Abstimmungsgespräche mit dem Investor/Bauträger stattgefunden. In diesem Zusammenhang hat am 23.01.2018 mit Vertretern des Rates sowie sachkundigen Bürgern des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses die Besichtigung eines im Bau befindlichen Seniorenheimes in Buschhoven sowie einer in Betrieb befindlichen Einrichtung in Weilerswist mit dem Investor/Betreiber stattgefunden. Hierbei wurden neben den baulichen Ausführungen auch die räumliche Aufteilung der Objekte und der laufende Betrieb der Einrichtungen erläutert und besichtigt. Dabei wurde bestätigt, dass das Privatunternehmen derzeit 17 Einrichtungen bundesweit betreut, hier- 3 von 11 Einrichtungen in NRW. Es wurde bekräftigt, dass zur Betreibung einer einzelnen Einrichtung von ca. 80 Arbeitsplätzen auszugehen ist, wobei ein besonderes Augenmerk auf erforderliche Fachkräfte erforderlich sei. In Abstimmung mit dem Investor/Bauträger wäre es nunmehr notwendig, sowohl für die beabsichtigte Seniorenresidenz als auch für den Bau eines Mehrfamilienwohnhauses für „Wohnen zu Zweit“ im Bereich der Rosenthalstraße die bauliche Gesamtkonzeption zwischen Investor/Bauträger und der Gemeinde zu erarbeiten und abzustimmen. Hierbei muss für die Gemeinde der Einsatz von regionalen Bauprodukten von besonderer Bedeutung sein. In diesem Zusammenhang ist des Weiteren angedacht, über ein Fachbüro ein städtebauliches Entwicklungskonzept zu erarbeiten, welches die Teilbereiche Kloster, Rosenthalstraße, Kurpark und Zutendaalplatz einbezieht. Bei den bisherigen Gesprächen mit dem Investor/Bauträger wurde darüber hinaus abgestimmt, dass die zukünftige Energieversorgung möglichst über Nahwärme erfolgen soll. Aufgrund dessen wäre unter Einbeziehung eines Fachbüros eine Anbindung der Rosenthalstraße zu untersuchen und eine mögliche Umsetzung der Maßnahme vorzubereiten. Des Weiteren sind mit den zu beteiligenden Fachbehörden, wie z. B. Heimaufsicht des Kreises Euskirchen, entsprechende Abstimmungen vorzunehmen und notwendige Genehmigungen einzuholen. In das notwendige Baugenehmigungsverfahren ist die bereits genehmigte Bauvoranfrage der Vergangenheit im Zusammenhang mit der ursprünglich beabsichtigten Realisierung von Eigentumswohnungen im Bereich der Rosenthalstraße einzubeziehen. Mit den angrenzenden Anliegern im Bereich der Rosenthalstraße wurden die beabsichtigten Bauvorhaben bereits erörtert. Diese stehen den Bauprojekten positiv gegenüber. Auf der Grundlage der vorgenannten Abstimmungen bzw. Untersuchungen soll in der Fachausschusssitzung am 27.02.2018 die Gesamtkonzeption vorgestellt und die abschließenden Beschlüsse zur Realisierung der Vorhaben gefasst werden. 4 Gleichzeitig wären dann die notariellen Beurkundungen zum Erwerb der Grundstücksflächen zu veranlassen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister