Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
499 kB
Datum
07.02.2018
Erstellt
29.01.18, 14:41
Aktualisiert
29.01.18, 14:41
Stichworte
Inhalt der Datei
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN KREUZHERRENSTR.6 52379 LANGERWEHE
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Fraktion im Rat der Gemeinde Langerwehe
Barbara Andrä
Stellv. Fraktionsvorsitzende
Herrn Bürgermeister
Heinrich Göbbels
Schönthaler Str. 4
52379 Langerwehe
Kreuzherrenstr. 6
52379 Langerwehe
Telefon: 02423 914115
Mobil: 0178 9696468
Mail: barbara.andrae1@gmail.com
Langerwehe, den 22.01.2018
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des
Ausschusses für Kultur, Naherholung und Umweltangelegenheiten am 07.02.2018 zu setzen:
Antrag zum Anlegen von Blühstreifen bzw. Blühflächen auf kommunalen Grünflächen in der
Gemeinde Langerwehe
Die Grüne Fraktion beantragt die Anlegung von Blühstreifen bzw. Blühflächen auf kommunalen Grünflächen sowie die Erstellung eines komplementären Maßnahmenkonzeptes zum Schutz von Insekten.
1. Anlegung von Blühflächen und Blühstreifen
Die Möglichkeit zur Anlegung von Blühflächen und Blühstreifen sollte (nach Möglichkeit) auf
folgenden Flächen erfolgen: auf Kreisverkehren, an Straßenrändern und Straßenbanketten,
an Fahrradwegen, an Ortseingangsbereichen, auf ökologischen Ausgleichsflächen, auf
Ackerrändern und auf sonstigen ungenutzten öffentlichen Grünflächen. Hierbei sollte je nach
ökologischer Wertigkeit der Fläche zwischen verschiedenen Saatmischungen ausgewählt
werden. Besonders vielblütige Saatmischungen sollten insbesondere auf Kreisverkehren oder
an Ortseingangsbereichen verwendet werden. Zudem sollten einheimische Saatmischungen
bevorzugt werden, weil deren Pflegeaufwand gering ist und somit langfristig Pflegekosten eingespart werden können.
2. Insektenfreundliche Gestaltung und Vernetzung der ökologischen Ausgleichsflächen
Durch folgende Maßnahmen sollte eine insektenfreundliche Gestaltung und Vernetzung der
ökologischen Ausgleichsflächen erfolgen:
• Schaffung von Nistmöglichkeiten durch die Belassung von Totholz,
• Einsaat einheimischer Wildblumen (Blumenwiesen), Kräuter, Büsche und Bäume, die den
Tieren als Nahrungsquelle dienen,
• maßvolles und zeitlich versetztes Mähen, immer nur max. die halbe Fläche (als Rückzugsgebiets- und Nahrungsgrundlagenerhalt)
3. Teilnahme an Förderprojekten
Landwirtinnen und Landwirte sollen direkt von der Gemeinde Langerwehe zur Teilnahme an
Förderprojekten, die dem Naturschutz zweckdienlich sind, angeregt werden. Die Landwirtschaftskammer empfiehlt beispielsweise folgende Förderprogramme:
• Förderung von Blühstreifen oder Blühflächen im Rahmen der markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung;
• Vertragsnaturschutz
Begründung:
Durch die negative Entwicklung unserer Kulturlandschaften durch die intensivierte Landwirtschaft haben sich die Lebensbedingungen der Blüten bestäubenden Insekten in den letzten Jahrzehnten dramatisch verschlechtert. Überdeutlich ist dies an den hohen Verlusten der Honigbienenvölker in den
letzten Jahren zu erkennen. Noch dramatischer ist die Situation bei den Wildbienen. Von den etwa
550 Wildbienenarten stehen 52% auf der roten Liste, 39 Arten gelten bereits als ausgestorben oder
verschollen. Aus der zunehmend intensiver bewirtschafteten Agrarlandschaft verschwinden die Wildbienen mit hohem Tempo. Das gilt natürlich nicht nur für die Biene, sondern auch für andere (Insekten-) Arten. Neben dem mangelnden Nahrungsangebot (Wildblumen und -kräuter) ist hierbei auch das
Verschwinden der Nistmöglichkeiten verantwortlich für den Rückgang dieser Arten. Die Umsetzung
der o.g. Maßnahmen soll ein erster Schritt sein, um dieser negativen Entwicklung Einhalt zu gebieten.
Bei Blühstreifen handelt es sich um streifenförmige Einsaat von (einheimischen) Wildkräutern und blumen. Naturschutzfachliches Ziel ist es, durch die Vernetzung von Blühstreifen die Strukturvielfalt
dauerhaft zu erhöhen. So können wieder Lebensräume und Nahrungsquellen für Insekten und weitere
Arten geschaffen werden. Darüber hinaus haben Blühstreifen eine wichtige Bedeutung für die Bereicherung und Aufwertung des Landschaftsbildes. Dies trägt auch dazu bei, dass in einer breiten Öffentlichkeit die Akzeptanz gegenüber Naturschutzmaßnahmen verbessert wird.
Aber nicht nur die ökologische Bedeutsamkeit der Blühstreifen oder ihr schöner Anblick spricht für
diese Maßnahmen. Die Anlage von Blühstreifen hat auch eine wirtschaftliche Komponente. Der Pflegeaufwand der Blühstreifen ist - je nach verwendeter Samenmischung (einjährige oder mehrjährige
Mischungen) - deutlich geringer als der von Grünstreifen. Alle Flächen sollten zum Jahresende, nach
dem Abblühen, nur einmal abgemäht werden. Die Flächen mit einjährigen Mischungen müssen solange bis genügend Samen im Boden sind (ein paar Jahre) jedes Jahr umgebrochen und eingesät werden – nach ein paar Jahren ist nur noch ein Umbrechen nötig. Die Flächen mit mehrjährigen Mischungen müssen alle 3 - 5 Jahre umgebrochen und neu eingesät werden, bis auch hier genügend Samen
im Boden sind – dann müssen sie nur noch umgebrochen werden.
Einfache Grünflächen müssen hingegen häufiger gemäht werden. Zusätzliches kostenintensives Düngen oder Bewässern der Blumenwiesen ist nicht notwendig. Düngen wäre in diesem Fall sogar kontraproduktiv, weil das die Blumen zurückdrängen und die Gräser bevorzugen würde. Es existieren
unterschiedliche Saatmischungen für jegliche Umgebungsformen (z.B. für Verkehrsinseln, Böschungen, salzverträgliche Straßenbankettmischungen usw.). Dass diese Vorgehensweise mit Kosteneinsparungen für die Gemeinde verbunden sein kann, zeigte eine groß angelegte Referenzuntersuchung
aus Mössingen aus dem Jahr 2005 (siehe Anhang). Hierbei bestätigte sich, dass Blumenwiesen
grundsätzlich preisgünstiger zu pflegen sind, als konventionelle Rasenflächen.
Aber nicht nur die Gemeinde soll einen Beitrag zum Naturschutz leisten, auch Landwirtinnen und
Landwirte sollen motiviert werden, Naturschutz stärker in ihre Arbeit zu integrieren. Es existieren bereits einige Förderprojekte des Bundes und des Landes, welche den LandwirtInnen beispielsweise
Fördergelder für die Anlegung von Blühflächen bzw. Blühstreifen auf den Seitenrändern oder die naturnahe Nutzung ihrer Ackerflächen anbieten. Diese Maßnahmen sollten den Landwirt*innen, aufgrund der bereits genannten Gründe, von der Gemeinde ausdrücklich empfohlen werden. Insgesamt
sollte ein komplementäres Maßnahmenkonzept entwickelt werden, um den Schutz von Insekten zu
verbessern und der Entwicklung des Artensterbens in der Gemeinde Langerwehe Einhalt zu gebieten.
Hierbei sind die fachkundigen Imker*innen der Gemeinde zu beteiligen.
Es wird daher beantragt folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, nach Möglichkeit auf gemeindlichen Flächen Blühflächen und Blühstreifen anzulegen.
2. Die Gemeinde verpflichtet sich zur insektenfreundlichen Gestaltung und Vernetzung der ökologischen Ausgleichsflächen
3. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die ortsansässigen Landwirte zu bitten, an Förderprojekten, die dem Naturschutz dienen, teilzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
_________________________
(Stellv. Fraktionssprecherin)
Siehe z.B. Blumenstadt Mössingen (www.blumenstadt.eu/infos/downloads/moessinger_referenzuntersuchung.pdf)
Netzwerk „Blühende Landschaften“ (www.bluehende-landschaft.de)
Landwirtschaftskammer NRW
(http://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/naturschutz/biodiversitaet/oevfstreifen/index.htm)