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Beschlussvorlage (Antrag Blühstreifen 01.2018)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
499 kB
Datum
07.02.2018
Erstellt
29.01.18, 14:41
Aktualisiert
29.01.18, 14:41
Beschlussvorlage (Antrag Blühstreifen 01.2018) Beschlussvorlage (Antrag Blühstreifen 01.2018) Beschlussvorlage (Antrag Blühstreifen 01.2018)

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Inhalt der Datei

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN KREUZHERRENSTR.6 52379 LANGERWEHE Bündnis 90/DIE GRÜNEN Fraktion im Rat der Gemeinde Langerwehe Barbara Andrä Stellv. Fraktionsvorsitzende Herrn Bürgermeister Heinrich Göbbels Schönthaler Str. 4 52379 Langerwehe Kreuzherrenstr. 6 52379 Langerwehe Telefon: 02423 914115 Mobil: 0178 9696468 Mail: barbara.andrae1@gmail.com Langerwehe, den 22.01.2018 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Naherholung und Umweltangelegenheiten am 07.02.2018 zu setzen: Antrag zum Anlegen von Blühstreifen bzw. Blühflächen auf kommunalen Grünflächen in der Gemeinde Langerwehe Die Grüne Fraktion beantragt die Anlegung von Blühstreifen bzw. Blühflächen auf kommunalen Grünflächen sowie die Erstellung eines komplementären Maßnahmenkonzeptes zum Schutz von Insekten. 1. Anlegung von Blühflächen und Blühstreifen Die Möglichkeit zur Anlegung von Blühflächen und Blühstreifen sollte (nach Möglichkeit) auf folgenden Flächen erfolgen: auf Kreisverkehren, an Straßenrändern und Straßenbanketten, an Fahrradwegen, an Ortseingangsbereichen, auf ökologischen Ausgleichsflächen, auf Ackerrändern und auf sonstigen ungenutzten öffentlichen Grünflächen. Hierbei sollte je nach ökologischer Wertigkeit der Fläche zwischen verschiedenen Saatmischungen ausgewählt werden. Besonders vielblütige Saatmischungen sollten insbesondere auf Kreisverkehren oder an Ortseingangsbereichen verwendet werden. Zudem sollten einheimische Saatmischungen bevorzugt werden, weil deren Pflegeaufwand gering ist und somit langfristig Pflegekosten eingespart werden können. 2. Insektenfreundliche Gestaltung und Vernetzung der ökologischen Ausgleichsflächen Durch folgende Maßnahmen sollte eine insektenfreundliche Gestaltung und Vernetzung der ökologischen Ausgleichsflächen erfolgen: • Schaffung von Nistmöglichkeiten durch die Belassung von Totholz, • Einsaat einheimischer Wildblumen (Blumenwiesen), Kräuter, Büsche und Bäume, die den Tieren als Nahrungsquelle dienen, • maßvolles und zeitlich versetztes Mähen, immer nur max. die halbe Fläche (als Rückzugsgebiets- und Nahrungsgrundlagenerhalt) 3. Teilnahme an Förderprojekten Landwirtinnen und Landwirte sollen direkt von der Gemeinde Langerwehe zur Teilnahme an Förderprojekten, die dem Naturschutz zweckdienlich sind, angeregt werden. Die Landwirtschaftskammer empfiehlt beispielsweise folgende Förderprogramme: • Förderung von Blühstreifen oder Blühflächen im Rahmen der markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung; • Vertragsnaturschutz Begründung: Durch die negative Entwicklung unserer Kulturlandschaften durch die intensivierte Landwirtschaft haben sich die Lebensbedingungen der Blüten bestäubenden Insekten in den letzten Jahrzehnten dramatisch verschlechtert. Überdeutlich ist dies an den hohen Verlusten der Honigbienenvölker in den letzten Jahren zu erkennen. Noch dramatischer ist die Situation bei den Wildbienen. Von den etwa 550 Wildbienenarten stehen 52% auf der roten Liste, 39 Arten gelten bereits als ausgestorben oder verschollen. Aus der zunehmend intensiver bewirtschafteten Agrarlandschaft verschwinden die Wildbienen mit hohem Tempo. Das gilt natürlich nicht nur für die Biene, sondern auch für andere (Insekten-) Arten. Neben dem mangelnden Nahrungsangebot (Wildblumen und -kräuter) ist hierbei auch das Verschwinden der Nistmöglichkeiten verantwortlich für den Rückgang dieser Arten. Die Umsetzung der o.g. Maßnahmen soll ein erster Schritt sein, um dieser negativen Entwicklung Einhalt zu gebieten. Bei Blühstreifen handelt es sich um streifenförmige Einsaat von (einheimischen) Wildkräutern und blumen. Naturschutzfachliches Ziel ist es, durch die Vernetzung von Blühstreifen die Strukturvielfalt dauerhaft zu erhöhen. So können wieder Lebensräume und Nahrungsquellen für Insekten und weitere Arten geschaffen werden. Darüber hinaus haben Blühstreifen eine wichtige Bedeutung für die Bereicherung und Aufwertung des Landschaftsbildes. Dies trägt auch dazu bei, dass in einer breiten Öffentlichkeit die Akzeptanz gegenüber Naturschutzmaßnahmen verbessert wird. Aber nicht nur die ökologische Bedeutsamkeit der Blühstreifen oder ihr schöner Anblick spricht für diese Maßnahmen. Die Anlage von Blühstreifen hat auch eine wirtschaftliche Komponente. Der Pflegeaufwand der Blühstreifen ist - je nach verwendeter Samenmischung (einjährige oder mehrjährige Mischungen) - deutlich geringer als der von Grünstreifen. Alle Flächen sollten zum Jahresende, nach dem Abblühen, nur einmal abgemäht werden. Die Flächen mit einjährigen Mischungen müssen solange bis genügend Samen im Boden sind (ein paar Jahre) jedes Jahr umgebrochen und eingesät werden – nach ein paar Jahren ist nur noch ein Umbrechen nötig. Die Flächen mit mehrjährigen Mischungen müssen alle 3 - 5 Jahre umgebrochen und neu eingesät werden, bis auch hier genügend Samen im Boden sind – dann müssen sie nur noch umgebrochen werden. Einfache Grünflächen müssen hingegen häufiger gemäht werden. Zusätzliches kostenintensives Düngen oder Bewässern der Blumenwiesen ist nicht notwendig. Düngen wäre in diesem Fall sogar kontraproduktiv, weil das die Blumen zurückdrängen und die Gräser bevorzugen würde. Es existieren unterschiedliche Saatmischungen für jegliche Umgebungsformen (z.B. für Verkehrsinseln, Böschungen, salzverträgliche Straßenbankettmischungen usw.). Dass diese Vorgehensweise mit Kosteneinsparungen für die Gemeinde verbunden sein kann, zeigte eine groß angelegte Referenzuntersuchung aus Mössingen aus dem Jahr 2005 (siehe Anhang). Hierbei bestätigte sich, dass Blumenwiesen grundsätzlich preisgünstiger zu pflegen sind, als konventionelle Rasenflächen. Aber nicht nur die Gemeinde soll einen Beitrag zum Naturschutz leisten, auch Landwirtinnen und Landwirte sollen motiviert werden, Naturschutz stärker in ihre Arbeit zu integrieren. Es existieren bereits einige Förderprojekte des Bundes und des Landes, welche den LandwirtInnen beispielsweise Fördergelder für die Anlegung von Blühflächen bzw. Blühstreifen auf den Seitenrändern oder die naturnahe Nutzung ihrer Ackerflächen anbieten. Diese Maßnahmen sollten den Landwirt*innen, aufgrund der bereits genannten Gründe, von der Gemeinde ausdrücklich empfohlen werden. Insgesamt sollte ein komplementäres Maßnahmenkonzept entwickelt werden, um den Schutz von Insekten zu verbessern und der Entwicklung des Artensterbens in der Gemeinde Langerwehe Einhalt zu gebieten. Hierbei sind die fachkundigen Imker*innen der Gemeinde zu beteiligen. Es wird daher beantragt folgende Beschlüsse zu fassen: 1. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, nach Möglichkeit auf gemeindlichen Flächen Blühflächen und Blühstreifen anzulegen. 2. Die Gemeinde verpflichtet sich zur insektenfreundlichen Gestaltung und Vernetzung der ökologischen Ausgleichsflächen 3. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die ortsansässigen Landwirte zu bitten, an Förderprojekten, die dem Naturschutz dienen, teilzunehmen. Mit freundlichen Grüßen _________________________ (Stellv. Fraktionssprecherin) Siehe z.B. Blumenstadt Mössingen (www.blumenstadt.eu/infos/downloads/moessinger_referenzuntersuchung.pdf) Netzwerk „Blühende Landschaften“ (www.bluehende-landschaft.de) Landwirtschaftskammer NRW (http://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/naturschutz/biodiversitaet/oevfstreifen/index.htm)