Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
18 kB
Datum
01.02.2018
Erstellt
23.01.18, 18:06
Aktualisiert
23.01.18, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Rei/Ne
Vorlagennummer: VL-252/2017
Langerwehe, den 22.12.2017
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Bericht des Gewässerschutzbeauftragten für 2017
Sachdarstellung:
Die Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten umfassen sämtliche Beratungs-, Kontroll-, Aufklärungs- und Berichtspflichten, die sich aus § 21 b WHG und aus den Auflagen
und Bedingungen der von der Unteren und Oberen Wasserbehörde erteilten Einleitungserlaubnisse für die von der Gemeinde Langerwehe betriebenen öffentlichen Abwassereinrichtungen ergeben.
Hierbei sind die Vorschriften der Verordnung zur Selbstüberwachung von Kanalisation und
Einleitung von Abwasser aus Kanalisation im Misch- und Trennsystem (Selbstüberwachungsverordnung Kanal SüwV Kan) sowie die Anforderungen an den Betrieb und die
Unterhaltung von Kanalisationsnetzen in der jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen
und anzuwenden.
Am 15.12.2017 hat der Gewässerschutzbeauftragte der Gemeinde Langerwehe den
Jahresbericht 2017 zum Gewässerschutz vorgelegt.
Der Jahresbericht ist als Anlage beigefügt.
Die Umsetzung der in der Zusammenfassung des Gewässerschutzbeauftragten
dargestellten Empfehlungen wird kurzfristig veranlasst.
Finanzielle Auswirkungen:
-
Mitzeichnung Kämmerei: ______________
Drucksache VL-252/2017
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt die o. a. Ausführungen sowie den als Anlage beiliegenden
Jahresbericht 2017 zum Gewässerschutz zur Kenntnis.
Der Bürgermeister
(Göbbels)
Seite - 2 -