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Mitteilungsvorlage (Fortschreibung des Lärmaktionplanes)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
71 kB
Datum
01.02.2018
Erstellt
23.01.18, 18:06
Aktualisiert
23.01.18, 18:06
Mitteilungsvorlage (Fortschreibung des Lärmaktionplanes)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Na Vorlagennummer: VL-1/2018 Langerwehe, den 08.01.2018 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Fortschreibung des Lärmaktionsplanes Sachdarstellung: Gemäß § 47 d Abs. 5 des Bundesimmissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne alle 5 Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Langerwehe wurde vom Rat der Gemeinde Langerwehe in seiner Sitzung am 12.12.2013 beschlossen. Nach Rücksprache mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen ist aufgrund der derzeit im Bau befindlichen Lärmschutzwände entlang der Bahnstrecke in Langerwehe, Jüngersdorf und D’horn eine Fortschreibung und eventuelle Überarbeitung des Lärmaktionsplans nötig. Die Verwaltung wird den Lärmaktionsplan überarbeiten. Nach erfolgter Offenlage wird er in der darauf folgenden Sitzung des Ausschusses beraten, so dass der Rat die überarbeitete Fassung beschließen kann. Der Bürgermeister (Göbbels)