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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes hier: Heistern, verlängerter Steinweg)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
19 kB
Datum
01.02.2018
Erstellt
23.01.18, 18:06
Aktualisiert
23.01.18, 18:06
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Heistern, verlängerter Steinweg) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Heistern, verlängerter Steinweg)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi. Vorlagennummer: VL-7/2018 Langerwehe, den 15.01.2018 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes hier: Heistern, verlängerter Steinweg Sachdarstellung: Mit Datum vom 16.11.2017 ist ein Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Ortschaft Heistern (verlängerter Steinweg), Gemarkung Wenau, Flur 4, Flurstücke 288 und 400 eingegangen. Der Bereich ist im derzeit aktuellen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Über einen ähnlich lautendenden Antrag wurde bereits in der Ausschusssitzung am 14.03.2017 beraten. Damals wurde beschlossen, dem Antrag nicht zu folgen: Stellungnahme vom 27.12.2017: Es wird die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Gemarkung Wenau, Flur 4, Flurstück 288 (verlängerter Steinweg) beantragt. Da zu diesem Grundstück eine bereits bestehende Straßenanbindung seitens der Gemeinde besteht und die Familie Bisdorf in naher Zukunft eine Bebauung beantragen möchte, werden die zuständigen Gremien der Gemeinde Langerwehe gebeten, die Änderung des Flächennutzungsplanes und Ausweisung somit zur gemischten Baufläche im Zuge der allgemeinen derzeitigen Änderungen des Flächennutzungsplanes zur Aufstellung eines Bauleitplanes zu berücksichtigen. Abwägung: Die Planung verfolgt das Ziel, mit der Ausweisung der für die Eigenentwicklung in Heistern erforderlichen Flächen eine Abrundung des Siedlungskörpers zu erreichen. Die innerhalb der Anregung benannten Flächen liegen vor dem Ortsrand im Außenbereich. Eine städtebauliche Entwicklung in dieser Form bedeutet keine Arrondierung der Ortslage sondern eine Erweiterung nach Süden. Beschluss: Der Ausschuss beschließt, der Anregung nicht zu folgen. Da sich keine Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Antrag ergeben haben, schlägt die Verwaltung vor, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen: Mitzeichnung Kämmerei: ______________ Drucksache VL-7/2018 Seite - 2 - Keine Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, den Antrag abzulehnen. Der Bürgermeister (Göbbels)