Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
19 kB
Datum
01.02.2018
Erstellt
23.01.18, 18:06
Aktualisiert
23.01.18, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi.
Vorlagennummer: VL-7/2018
Langerwehe, den 15.01.2018
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Heistern, verlängerter Steinweg
Sachdarstellung:
Mit Datum vom 16.11.2017 ist ein Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes für
den Bereich der Ortschaft Heistern (verlängerter Steinweg), Gemarkung Wenau, Flur 4,
Flurstücke 288 und 400 eingegangen.
Der Bereich ist im derzeit aktuellen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft
ausgewiesen.
Über einen ähnlich lautendenden Antrag wurde bereits in der Ausschusssitzung am
14.03.2017 beraten. Damals wurde beschlossen, dem Antrag nicht zu folgen:
Stellungnahme vom 27.12.2017:
Es wird die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Gemarkung
Wenau, Flur 4, Flurstück 288 (verlängerter Steinweg) beantragt. Da zu diesem Grundstück eine bereits bestehende Straßenanbindung seitens der Gemeinde besteht und die
Familie Bisdorf in naher Zukunft eine Bebauung beantragen möchte, werden die
zuständigen Gremien der Gemeinde Langerwehe gebeten, die Änderung des Flächennutzungsplanes und Ausweisung somit zur gemischten Baufläche im Zuge der allgemeinen
derzeitigen Änderungen des Flächennutzungsplanes zur Aufstellung eines Bauleitplanes
zu berücksichtigen.
Abwägung:
Die Planung verfolgt das Ziel, mit der Ausweisung der für die Eigenentwicklung in Heistern
erforderlichen Flächen eine Abrundung des Siedlungskörpers zu erreichen. Die innerhalb
der Anregung benannten Flächen liegen vor dem Ortsrand im Außenbereich. Eine
städtebauliche Entwicklung in dieser Form bedeutet keine Arrondierung der Ortslage
sondern eine Erweiterung nach Süden.
Beschluss:
Der Ausschuss beschließt, der Anregung nicht zu folgen.
Da sich keine Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Antrag ergeben haben, schlägt
die Verwaltung vor, den Antrag abzulehnen.
Finanzielle Auswirkungen:
Mitzeichnung Kämmerei: ______________
Drucksache VL-7/2018
Seite - 2 -
Keine
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, den Antrag abzulehnen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)