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Beschlussvorlage (Errichtung eines Bestattungswaldes im Gemeindegebiet hier: Aufstellungs- und Offenlagebeschluss gemäß § 2 (1) BauGB i. V. m. § 3 (1) Nr. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
19 kB
Datum
01.02.2018
Erstellt
23.01.18, 18:06
Aktualisiert
23.01.18, 18:06
Beschlussvorlage (Errichtung eines Bestattungswaldes im Gemeindegebiet
hier: Aufstellungs- und Offenlagebeschluss gemäß § 2 (1) BauGB i. V. m. 
§ 3 (1) Nr. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Errichtung eines Bestattungswaldes im Gemeindegebiet
hier: Aufstellungs- und Offenlagebeschluss gemäß § 2 (1) BauGB i. V. m. 
§ 3 (1) Nr. 2 BauGB)

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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi Vorlagennummer: VL-13/2018 Langerwehe, den 17.01.2018 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Errichtung eines Bestattungswaldes im Gemeindegebiet hier: Aufstellungs- und Offenlagebeschluss gemäß § 2 (1) BauGB i. V. m. § 3 (1) Nr. 2 BauGB Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Langerwehe hat die Errichtung und Unterhaltung eines Bestattungswaldes in Trägerschaft der Firma Friedwald GmbH beschlossen. Ursprünglich war angedacht, das Planungsrecht für den Bestattungswald im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes durch entsprechende Eintragung eines Piktogramms zu schaffen. Zwischenzeitlich hat die Verwaltung beim Ordnungsamt des Kreises Düren einen Antrag auf Genehmigung einer Waldbestattungsanlage gestellt. Wie in der Ratssitzung am 07.12.2017 mitgeteilt, hat diesbezüglich ein Gespräch mit dem zuständigen Dezernenten des Kreises Düren stattgefunden. Dieser teilte mit, dass für die Genehmigung einer Waldbestattungsanlage eine genehmigte Flächennutzungsplandarstellung erforderlich ist. Da mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes nicht vor Anfang 2019 und damit verbunden nicht mit einer genehmigten Flächennutzungsplandarstellung vor Mitte 2019 zu rechnen ist, schlägt die Verwaltung vor, das Verfahren abzukoppeln und ab der Offenlage getrennt fortzuführen. Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung für den Friedwald ist nicht mehr erforderlich, da diese gemäß § 3 (1) Nr. 2 BauGB bereits zuvor auf anderer Grundlage erfolgt ist. Grundsätzlich muss über die während der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten, den Bestattungswald betreffenden Anregungen und Belange, vor der Offenlage eine Abwägung stattfinden. Lediglich der Kreis Düren hat sich zu der Darstellung des Bestattungswaldes geäußert und eine Artenschutzprüfung II (ASP II) gefordert. Da die ASP II mittlerweile erstellt wurde, sind die Belange des Kreises Düren ausreichend berücksichtigt. Drucksache VL-13/2018 Seite - 2 - Als Anlage beigefügt sind der Entwurfsplan, die ASP I & II (nur digital) sowie die Begründung. Der Umweltbericht wird derzeit erstellt und liegt bis zur Offenlage vor. Die ASP I & II wird nicht in Papierform mitgeschickt, wird aber bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Finanzielle Auswirkungen: Mitzeichnung Kämmerei: ______________ Die Kosten für das abgekoppelte Bauleitplanverfahren trägt die Friedwald GmbH. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt gemäß § 2 (1) BauGB i. V. m. § 3 (1) Nr. 2 BauGB die Aufstellung und Offenlegung der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Bürgermeister (Göbbels)