Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
19 kB
Datum
01.02.2018
Erstellt
23.01.18, 18:06
Aktualisiert
23.01.18, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi
Vorlagennummer: VL-13/2018
Langerwehe, den 17.01.2018
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Errichtung eines Bestattungswaldes im Gemeindegebiet
hier: Aufstellungs- und Offenlagebeschluss gemäß § 2 (1) BauGB i. V. m.
§ 3 (1) Nr. 2 BauGB
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Langerwehe hat die Errichtung und Unterhaltung eines Bestattungswaldes in Trägerschaft der Firma Friedwald GmbH beschlossen.
Ursprünglich war angedacht, das Planungsrecht für den Bestattungswald im Rahmen der
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes durch entsprechende Eintragung eines
Piktogramms zu schaffen.
Zwischenzeitlich hat die Verwaltung beim Ordnungsamt des Kreises Düren einen Antrag
auf Genehmigung einer Waldbestattungsanlage gestellt.
Wie in der Ratssitzung am 07.12.2017 mitgeteilt, hat diesbezüglich ein Gespräch mit dem
zuständigen Dezernenten des Kreises Düren stattgefunden.
Dieser teilte mit, dass für die Genehmigung einer Waldbestattungsanlage eine
genehmigte Flächennutzungsplandarstellung erforderlich ist.
Da mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes nicht vor Anfang 2019 und damit
verbunden nicht mit einer genehmigten Flächennutzungsplandarstellung vor Mitte 2019 zu
rechnen ist, schlägt die Verwaltung vor, das Verfahren abzukoppeln und ab der Offenlage
getrennt fortzuführen.
Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung für den Friedwald ist nicht mehr erforderlich,
da diese gemäß § 3 (1) Nr. 2 BauGB bereits zuvor auf anderer Grundlage erfolgt ist.
Grundsätzlich muss über die während der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten, den
Bestattungswald betreffenden Anregungen und Belange, vor der Offenlage eine
Abwägung stattfinden.
Lediglich der Kreis Düren hat sich zu der Darstellung des Bestattungswaldes geäußert
und eine Artenschutzprüfung II (ASP II) gefordert. Da die ASP II mittlerweile erstellt wurde,
sind die Belange des Kreises Düren ausreichend berücksichtigt.
Drucksache VL-13/2018
Seite - 2 -
Als Anlage beigefügt sind der Entwurfsplan, die ASP I & II (nur digital) sowie die
Begründung. Der Umweltbericht wird derzeit erstellt und liegt bis zur Offenlage vor.
Die ASP I & II wird nicht in Papierform mitgeschickt, wird aber bei Bedarf zur Verfügung
gestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Mitzeichnung Kämmerei: ______________
Die Kosten für das abgekoppelte Bauleitplanverfahren trägt die Friedwald GmbH.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt gemäß § 2 (1) BauGB
i. V. m. § 3 (1) Nr. 2 BauGB die Aufstellung und Offenlegung der 38. Änderung des
Flächennutzungsplanes.
Der Bürgermeister
(Göbbels)