Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
3,1 MB
Datum
01.02.2018
Erstellt
23.01.18, 18:06
Aktualisiert
23.01.18, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
______________________________________
38. Änderung des
Flächennutzungsplanes
(Bestattungswald)
Begründung
Teil 1:
Ziele, Zwecke, Inhalte und wesentliche
Auswirkungen des Bauleitplanes
Verfahrensstand:
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
______________________________________
38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Langerwehe
Ziele, Zwecke, Inhalte, Auswirkungen
Rechtsbasis:
Baugesetzbuch vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der
zum Zeitpunkt der abschließenden Beschlussfassung gültigen Fassung.
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
(Baunutzungsverordnung) vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) in der
zum Zeitpunkt der abschließenden Beschlussfassung gültigen Fassung.
Planzeichenverordnung vom 18.12.1990 (BGBl. I S. 58) in der
zum Zeitpunkt der abschließenden Beschlussfassung gültigen Fassung.
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38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Langerwehe
Ziele, Zwecke, Inhalte, Auswirkungen
Inhalt
1.
2.
Geltungsbereich
4
Übergeordnete Planungen
5
2.1
2.2
2.3
5
5
6
Regionalplan
Landschaftsplan
Flächennutzungsplan
3.
Verfahren
6
4
Lage und bestehende Nutzungen
6
5.
Anlass und Ziel der Flächennutzungsplanänderung
6
6.
Zulässigkeit eines Bestattungswaldes
7
7.
Konzeption
7
8.
Erläuterungen zu den Plandarstellungen
8
9.
Umweltbelange
8
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Ziele, Zwecke, Inhalte, Auswirkungen
1.
GELTUNGSBEREICH
Das Plangebiet liegt in der Gemeinde Langerwehe am südöstlichen Rand des Gemeindegebietes südlich der Ortsteile Schlich und Merode.
Das Plangebiet umfasst eine Größe von ca. 48,4 ha.
Die Begrenzung des Plangebietes wird wie folgt gebildet:
• im Norden und im Westen durch den Meroder Wald,
• im Süden durch den Straßenzug der L 25 und
• im Osten durch die Grenze des Gemeindegebietes.
Die Grenzen des Plangebietes ergeben sich aus der Planurkunde und dem Übersichtsplan.
Übersichtsplan
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Ziele, Zwecke, Inhalte, Auswirkungen
2.
ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN
2.1. Regionalplan
Im gültigen Regionalplan (ehemals Gebietsentwicklungsplan) - Teilabschnitt Region
Aachen - ist der Geltungsbereich der 38. Flächennutzungsplanänderung als Waldbereich
dargestellt mit der Ausweisung als Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung.
Ausschnitt Regionalplan - Teilabschnitt Region Aachen -
2.2. Landschaftsplan
Der Geltungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung befindet sich im rechtskräftigen Landschaftsplan 8 Langerwehe (2013). Dieser setzt für die Flächen im Geltungsbereich das Entwicklungsziel 1 „Erhaltung der Naturraumpotentiale einer mit naturnahen
Lebensräumen oder sonstigen naturnahen Landschaftselementen reich oder vielfältig
ausgestatteten Landschaft“ fest. Darüber hinaus liegt der Geltungsbereich in einem
Landschaftsschutzgebiet.
Ausschnitt Landschaftsplan 8 Langerwehe
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38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Langerwehe
Ziele, Zwecke, Inhalte, Auswirkungen
2.3. Flächennutzungsplan
Der gültige Flächennutzungsplan weist die Flächen im Geltungsbereich als Fläche für die
Forstwirtschaft aus.
Teilausschnitt FNP
3.
VERFAHREN
Das Verfahren zur 38. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt gemäß § 2 BauGB.
Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung erfolgte gemäß § 3 Abs. 1 im Rahmen des
Verfahrens zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes vom 02.11.2016 bis einschließlich 31.12.2016. Im Mai / Juni 2017 wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
4.
LAGE UND BESTEHENDE NUTZUNGEN
Der geplante Bestattungswald befindet sich nördlich der L 25 zwischen StolbergSchevenhütte und Düren-Gürzenich im Meroder Wald. Im Geltungsbereich befinden sich
derzeit Waldflächen.
5.
ANLASS UND ZIEL DER FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG
In Deutschland befindet sich die Bestattungskultur seit einigen Jahren im Wandel. Der
Anteil klassischer Erdbestattungen geht immer mehr zurück. Gründe hierfür sind u.a. die
nicht unerheblichen Kosten für diese Bestattung sowie die laufende Unterhaltung. Durch
Veränderungsprozesse in unserer Gesellschaft wandeln sich auch familiäre und soziale
Bindungen, welche dann oftmals auch eine dauerhafte Grabpflege nicht mehr ermöglichen.
Ein Bestattungswald bietet in diesen Fällen eine sinnvolle Alternative zu den traditionellen
Formen der Bestattung und trägt somit den Ansprüchen der gesellschaftlichen Veränderungen und damit einhergehenden neuen Bedürfnisse Rechnung.
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38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Langerwehe
Ziele, Zwecke, Inhalte, Auswirkungen
Ein wesentliches Ziel dieser alternativen Bestattungsform im Wald ist eine weitestgehende Vermeidung von Eingriffen in Flora und Fauna.
Aufgrund der oben beschriebenen Aspekte soll zur Deckung des neuen Bedarfes an
alternativen Bestattungsformen im Meroder Wald an geeigneter Stelle ein Bestattungswald entstehen. Die Gemeinde Langerwehe ist bestrebt, den Menschen im Kreis Düren
und in den angrenzenden Gemeinden ein entsprechendes Angebot zu ermöglichen.
Die 38. Änderung des Flächennutzungsplanes verfolgt somit das Ziel, die Ausweisung
eines Bestattungswaldes vorzubereiten. Infolgedessen wird die Fläche für die Forstwirtschaft im Geltungsbereich mit einer Darstellung Bestattungswald überlagert.
6.
ZULÄSSIGKEIT EINES BESTATTUNGSWALDES
Ein Bestattungswald ist im Sinne des Bestattungsgesetzes (BestG NRW) gemäß § 1
Abs. 6 ein Friedhof. Demgemäß darf dieser Friedhof (Bestattungswald) jedoch keine
friedhofstypischen Merkmale aufweisen, insbesondere über keine Gebäude, Grabmale,
Grabumfassungen verfügen und er muss öffentlich zugänglich sein. Zudem dürfen öffentlich-rechtliche Vorschriften oder öffentliche oder private Interessen nicht entgegenstehen,
und die Nutzungsdauer ist grundbuchrechtlich zu sichern.
Die Errichtung bzw. Erweiterung eines Friedhofes (Bestattungswaldes) bedarf der Genehmigung der Kreisordnungsbehörde.
7.
KONZEPTION
Bestattungswald
In einem Bestattungswald sind ausschließlich Urnenbeisetzungen möglich. Die Asche der
Verstorbenen wird im Wald direkt an den Wurzeln eines Baumes in einer biologisch abbaubaren Urne beigesetzt. Menschen, die sich für eine Bestattung in der Natur entscheiden, suchen sich ihren Baum in der Regel zu Lebzeiten aus. Unterstützt und beraten
werden sie hierbei von einem ortskundigen und geschulten Förster.
An einem Bestattungsbaum können einzelne Personen oder auch ganze Familien beigesetzt werden. Durch einen entsprechenden Grundbucheintrag sind die Bäume eines Bestattungswaldes für bis zu 99 Jahre geschützt.
Ein Bestattungswald ist und bleibt Teil eines natürlichen Waldes. Es handelt sich demnach um Wald im Sinne des Landesforst- und Bundeswaldgesetzes. Folglich übernimmt
auch die Natur die Grabpflege. Um den Waldcharakter beizubehalten, ist eine Grabpflege
durch den Menschen bzw. das Ablegen von Grabschmuck im herkömmlichen Sinne nicht
möglich. Auch das Aufstellen von Kerzen ist aus vorgenanntem und aus Brandschutzgründen untersagt. Die Anbringung von Namenschildern aus Aluminium an den Bestattungsbäumen ist allerdings möglich.
Namentliche Beisetzungen sind die Regel, es besteht jedoch auch die Möglichkeit anonyme Bestattungen durchzuführen. Die Beisetzung kann mit kirchlichem oder nichtkirchlichem Beistand erfolgen.
Im südlichen Bereich des Bestattungswaldes soll ein Andachtsplatz auf einer Fläche von
etwa 200 m² errichtet werden. Hierzu wird der Boden mit sandwasser-gebundenem Material befestigt.
Abschnitte Bestattungswald
Für die ersten Jahrzehnte soll im südlichen Bereich des geplanten Bestattungswaldes ein
erster Abschnitt mit einer Größe von etwa zwei bis drei Hektar in Betrieb genommen werden. Wenn die Grabnutzungsrechte in diesem ersten Abschnitt überwiegend veräußert
sind, werden sukzessiv weitere Abschnitte ausgewiesen.
Pro Hektar werden in der Regel 80 bis 90 oder ggf. auch mehr geeignete Bestattungsbäume ausgewählt, mit farbigen Bändern markiert, vermessungstechnisch erfasst und
kartiert.
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38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Langerwehe
Ziele, Zwecke, Inhalte, Auswirkungen
Erschließung
An der südlich des geplanten Bestattungswaldes gelegenen L 25 befindet sich bereits ein
versiegelter Parkplatz mit etwa 20 Stellplätzen für PKW. Dieser Parkplatz dient heute in
erster Linie den Besuchern des Naherholungsgebietes. Für den ersten Abschnitt des
Bestattungswaldes sind die Kapazitäten des Parkplatzes ausreichend.
Von diesem Parkplatz aus erfolgt die fußläufige Erschließung des geplanten ersten Abschnitts.
Die bereits vorhandenen Wald-, Maschinen-, Wanderwege und Pfade werden während
der Bestattungsnutzung so in Stand gehalten bzw. in Stand gesetzt, dass sie mit festem
Schuhwerk genutzt werden können. Ein weiterer Wegeausbau ist nicht erforderlich.
Ausstattung des Bestattungswaldes
Der Andachtsplatz soll mit etwa 6 - 8 Holzsitzbänken ausgestattet und ein Kreuz oder
ähnliches Symbol aus Holz aufgestellt werden. Zudem sind ein Podest zum vorübergehenden Abstellen einer Urne sowie ein Rednerpult aus Holz oder Stein vorgesehen. Das
Gebiet wird zusätzlich je nach Bedarf mit wenigen Holzbänken ausgestattet. Im Bereich
des bestehenden Parkplatzes werden eine mobile Toilette sowie ein mobiler WaIdarbeiter-Schutzwagen aufgestellt. Darüber hinaus werden auf dem Parkplatz eine Informationstafel, welche über das FriedWald-Konzept informiert, in Holzkonstruktion sowie ggf.
eine Satzungstafel aufgestellt.
8.
ERLÄUTERUNGEN ZU DEN PLANDARSTELLUNGEN
Die 38. Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltet aufgrund der oben beschriebenen Konzeption folgende Darstellung:
Flächen für die Forstwirtschaft gem. § 5 Abs. 2 Nr. 9b BauGB
Die Flächen im Plangebiet werden aufgrund ihrer Hauptnutzung wie im derzeit gültigen
Flächennutzungsplan als Flächen für die Forstwirtschaft dargestellt.
Bestattungswald
Zur Sicherung der Planung werden die Flächen im Geltungsbereich mit der Darstellung
Bestattungswald überlagert.
Nachrichtliche Übernahme gem. § 5 Abs. 4 BauGB
Landschaftsschutzgebiet
Für den Geltungsbereich wird entsprechend der Vorgaben der „Ordnungsbehördlichen
Verordnung über Landschaftsschutzgebiete im südlichen Teil des Kreises Düren, in den
Städten Düren und Heimbach sowie den Gemeinden Hürtgenwald und Langerwehe“ die
Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet nachrichtlich übernommen.
9.
UMWELTBELANGE
Gemäß § 2a BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die auf Grund der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes in einem Umweltbericht darzulegen.
Der Umweltbericht ist ein gesonderter Teil der Begründung (s. Anhang).
Langerwehe, den 22.01.2018
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