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Beschlussvorlage (Nutzungsänderung von Büro- und Sozialgebäude in Einfamilienhaus)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
17 kB
Datum
01.02.2018
Erstellt
23.01.18, 18:06
Aktualisiert
23.01.18, 18:06
Beschlussvorlage (Nutzungsänderung von Büro- und Sozialgebäude in Einfamilienhaus) Beschlussvorlage (Nutzungsänderung von Büro- und Sozialgebäude in Einfamilienhaus)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Meur. Vorlagennummer: VL-14/2018 Langerwehe, den 18.01.2018 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Nutzungsänderung von Büro- und Sozialgebäude in Einfamilienhaus Sachdarstellung: Mit Datum vom 08.01.2018 wurde bei der Gemeinde Langerwehe ein Antrag auf Nutzungsänderung eines Büro- und Sozialgebäudes in ein Einfamilienhaus eingereicht. Das Vorhaben befindet sich in der Gemarkung Merode, Flur 1, Flurstück 251 (Bundesstraße 3a). Der Flächennutzungsplan weist diesen Außenbereich als Fläche für die Landwirtschaft aus. Gemäß § 35 (1) BauGB ist ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegen stehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient. Das Vorhaben wurde zulässigerweise als Büro- und Sozialgebäude für die ehemalige Schreinerei errichtet. Nach § 35 (2) BauGB wäre dies als sonstiges Vorhaben im Einzelfall zulässig, wenn die Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Entsprechend § 35 (4) BauGB kann dem Vorhaben nicht entgegengehalten werden, dass die Darstellung im Flächennutzungsplan diesem widersprechen, die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigt wird oder die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt. Das Gebäude wurde bereits 1980 als zulässiges Bauvorhaben errichtet. Die Erschließung gilt als gesichert und öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt. Somit gilt dieses als sonstiges Vorhaben im Einzelfall gem. § 35 Abs. 2 und 4 BauGB zu dem das Einvernehmen erteilt werden. Finanzielle Auswirkungen: Mitzeichnung Kämmerei: ______________ keine Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, dass Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu erteilen. Drucksache VL-14/2018 Der Bürgermeister (Göbbels) Seite - 2 -