Daten
Kommune
Inden
Größe
232 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
24.01.18, 15:29
Aktualisiert
24.01.18, 15:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Sozialamt
Gisela Wacker
24.01.2018
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
TOP Ein Ja
Nein
23/2018
Ent Bemerkungen
Sozial-, Sport- und Kulturausschuss 07.02.2018
Rat
22.02.2018
Betrifft:
Tageseinrichtungen für Kinder
- Sachstandsbericht bzgl. der Versorgung mit KiTa-Plätzen
Beschlussentwurf:
Der Rat der Gemeinde Inden beschließt, den Kreis Düren zu beauftragen, im Hinblick auf die große
Zahl nicht versorgter Kinder in der Gemeinde Inden schnellstmöglich einen neuen Kindergarten in
Trägerschaft des Kreises Düren zu errichten. Für die Zeit bis zur Fertigstellung ist eine
Übergangslösung zu schaffen.
Für die Errichtung der Übergangslösung soll dem Kreis Düren das Grundstück Römerstraße
(Gemarkung Lamersdorf, Flur 14, Flurstück 228) zur Verfügung gestellt werden. Als Standort für
den Neubau wird das Grundstück im Bereich Lützeler Hof vorgeschlagen.
Begründung:
Wie bereits in der Ratssitzung am 13.12.17 mitgeteilt, zeichnete sich bereits Ende November 2017
ab, dass die Zahl der Anmeldungen zum neuen Kindergartenjahr zum 01.08.2018 die Zahl der
freiwerdenden Plätze sehr erheblich überschreiten wird. Bereits seit Beginn des laufenden
Kindergartenjahres sind in allen gemeindlichen Einrichtungen alle Plätze inklusive zulässiger
Gruppenüberschreitungen belegt.
Nach aktuellem Stand 23.01.2018 sind zurzeit folgende Kinder angemeldet:
Ü3
U 3/ 2 - 3 J.
U 2/ 1 - 2 J.
Gemeinde
20
42
24
86
Kirche
12
22
9
43
Doppel
9
15
8
32
Gesamt
23
49
25
97
Demgegenüber stehen zur Verfügung 13 Plätze Ü 3, 8 Plätze für Kinder von 2 – 3 J. und 21 Plätze für
Kinder von 1 – 3 Jahren, insges. 42 Plätze. (Bei den Zahlen der Kirche sind nur die nicht versorgten
Kinder berücksichtigt. Es werden hier 7 Kinder von 2 – 3 J. aufgenommen.)
Das bedeutet, dass rund 45 Kinder unversorgt sind, was einem Bedarf von zurzeit 3 Gruppen
entspricht. Hier ist insbesondere noch zu bedenken, dass noch weitere Anmeldungen und Zuzüge
erfolgen werden, die ebenfalls einen Bedarf haben. Darüber hinaus ist im Rahmen der Zuweisungen
von Flüchtlingen wegen Wohnsitzauflage auch noch mit weiteren Kindern gerechnet werden muss.
Es sind keine freien Räumlichkeiten vorhanden, die für die Einrichtung zusätzlicher Gruppen oder
einer weiteren Großtagespflege in Frage kommen.
Aus diesem Grund wurde am 15.12.2017 das Kreisjugendamt Düren in einem persönlichen Gespräch
über die Entwicklung informiert. Hintergrund war, auf die Problematik hinzuweisen und mögliche
Lösungsansätze zu diskutieren.
Gleichzeitig wurde das Kreisjugendamt in diesem Gespräch darüber informiert, dass die Gemeinde
Inden aus finanziellen Gründen sich nicht in der Lage sieht, eine weitere Einrichtung einzurichten und
als Träger zu übernehmen.
Besprochen wurde die Möglichkeit, dass gemäß der Regelung in Langerwehe der Kreis Düren Träger
einer neu zu bauenden zusätzlichen Einrichtung wird. Für die Planung und den Bau der Einrichtung
durch die GIS sind allerdings mindestens zwei Jahre anzusetzen. Da der Bedarf allerdings bereits zum
01.08.2018 vorhanden ist, müsste für diesen Zeitraum eine Übergangslösung in Form einer
Containerlösung geschaffen werden.
Voraussetzung hierfür sind allerdings Grundstücke, auf denen diese Gebäude errichtet werden können.
Von Seiten der Verwaltung wurde daher geprüft, welche Grundstücke hierfür in Frage kommen.
Voraussetzung ist, dass die planungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Für den Containerstandort
kommen hier nur zwei Grundstücke in Frage. Zum einen der Kirmesplatz in Lucherberg und das
Grundstück Römerstraße 2 a, welches zu den Grundstücken für den Bau einer möglichen
Flüchtlingsunterkunft gehört.
Hier ist klar das Grundstück Römerstraße zu bevorzugen, da es ohne Probleme bis zu mindestens für
vier Gruppen geeignet ist. Außerdem ist die Lage im Neubaugebiet dort, wo viele Kinder herkommen.
Beim Kirmesplatz Lucherberg besteht das Problem, dass eine Ausweichlösung für den Kirmesplatz
geschaffen werden müsste. Dies sollte zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer
Gesamtkonzeption für diesen Bereich erfolgen.
In Bezug auf das Grundstück Römerstraße (Gemarkung Lamersdorf, Flur 14, Flurstück 228) müsste
zunächst der Grundstückerwerb durch die Gemeinde erfolgen und ein Pachtvertrag mit der GIS
ausgehandelt werden.
Der Driesch in Inden/Altdorf steht nicht zur Verfügung, da hier zunächst Baurecht geschaffen werden
müsste, bevor eine Planung erfolgen kann. Hier sind ca. 2 Jahre für das Verfahren anzusetzen.
Auch bzgl. der Errichtung eines Festbaus kommt der Driesch Inden/Altdorf aus Sicht der Verwaltung
daher nicht in Frage, da die Vorlaufzeit bis zur möglichen Bebauung zu lange dauern würde.
Allerdings steht im Bereich des künftigen Baugebietes Lützeler Hof ein Grundstück von ca. 1.250 qm
zur Verfügung, das sich aufgrund seiner Größe und zentralen Lage im Bereich eines Neubaugebietes
sehr gut für die Errichtung eines neuen Kindergartens eignen würde. Aufgrund der Grundstücksgröße
wäre hier eine viergruppige Einrichtung möglich.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
erstes Folgejahr
zweites Folgejahr
drittes Folgejahr
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
Beschlussvorlage 23/2018
☒ ja
☐ nein
242.000 €
242.000 €
€
€
€
☐ ja
☒ nein
Seite 2
wenn ja:
wenn nein:
Produkt:
Sachkonto:
Finanzierungsvorschlag:
_______________________
Aufgestellt
_______________________ _______________________ ___________________________
Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Beschlussvorlage 23/2018
Seite 3