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Beschlussvorlage (Tageseinrichtungen für Kinder - Sachstandsbericht bzgl. der Versorgung mit KiTa-Plätzen)

Daten

Kommune
Inden
Größe
232 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
24.01.18, 15:29
Aktualisiert
24.01.18, 15:29
Beschlussvorlage (Tageseinrichtungen für Kinder
- Sachstandsbericht bzgl. der Versorgung mit KiTa-Plätzen) Beschlussvorlage (Tageseinrichtungen für Kinder
- Sachstandsbericht bzgl. der Versorgung mit KiTa-Plätzen) Beschlussvorlage (Tageseinrichtungen für Kinder
- Sachstandsbericht bzgl. der Versorgung mit KiTa-Plätzen)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Sozialamt Gisela Wacker 24.01.2018 öffentlich Beratungsfolge Termin TOP Ein Ja Nein 23/2018 Ent Bemerkungen Sozial-, Sport- und Kulturausschuss 07.02.2018 Rat 22.02.2018 Betrifft: Tageseinrichtungen für Kinder - Sachstandsbericht bzgl. der Versorgung mit KiTa-Plätzen Beschlussentwurf: Der Rat der Gemeinde Inden beschließt, den Kreis Düren zu beauftragen, im Hinblick auf die große Zahl nicht versorgter Kinder in der Gemeinde Inden schnellstmöglich einen neuen Kindergarten in Trägerschaft des Kreises Düren zu errichten. Für die Zeit bis zur Fertigstellung ist eine Übergangslösung zu schaffen. Für die Errichtung der Übergangslösung soll dem Kreis Düren das Grundstück Römerstraße (Gemarkung Lamersdorf, Flur 14, Flurstück 228) zur Verfügung gestellt werden. Als Standort für den Neubau wird das Grundstück im Bereich Lützeler Hof vorgeschlagen. Begründung: Wie bereits in der Ratssitzung am 13.12.17 mitgeteilt, zeichnete sich bereits Ende November 2017 ab, dass die Zahl der Anmeldungen zum neuen Kindergartenjahr zum 01.08.2018 die Zahl der freiwerdenden Plätze sehr erheblich überschreiten wird. Bereits seit Beginn des laufenden Kindergartenjahres sind in allen gemeindlichen Einrichtungen alle Plätze inklusive zulässiger Gruppenüberschreitungen belegt. Nach aktuellem Stand 23.01.2018 sind zurzeit folgende Kinder angemeldet: Ü3 U 3/ 2 - 3 J. U 2/ 1 - 2 J. Gemeinde 20 42 24 86 Kirche 12 22 9 43 Doppel 9 15 8 32 Gesamt 23 49 25 97 Demgegenüber stehen zur Verfügung 13 Plätze Ü 3, 8 Plätze für Kinder von 2 – 3 J. und 21 Plätze für Kinder von 1 – 3 Jahren, insges. 42 Plätze. (Bei den Zahlen der Kirche sind nur die nicht versorgten Kinder berücksichtigt. Es werden hier 7 Kinder von 2 – 3 J. aufgenommen.) Das bedeutet, dass rund 45 Kinder unversorgt sind, was einem Bedarf von zurzeit 3 Gruppen entspricht. Hier ist insbesondere noch zu bedenken, dass noch weitere Anmeldungen und Zuzüge erfolgen werden, die ebenfalls einen Bedarf haben. Darüber hinaus ist im Rahmen der Zuweisungen von Flüchtlingen wegen Wohnsitzauflage auch noch mit weiteren Kindern gerechnet werden muss. Es sind keine freien Räumlichkeiten vorhanden, die für die Einrichtung zusätzlicher Gruppen oder einer weiteren Großtagespflege in Frage kommen. Aus diesem Grund wurde am 15.12.2017 das Kreisjugendamt Düren in einem persönlichen Gespräch über die Entwicklung informiert. Hintergrund war, auf die Problematik hinzuweisen und mögliche Lösungsansätze zu diskutieren. Gleichzeitig wurde das Kreisjugendamt in diesem Gespräch darüber informiert, dass die Gemeinde Inden aus finanziellen Gründen sich nicht in der Lage sieht, eine weitere Einrichtung einzurichten und als Träger zu übernehmen. Besprochen wurde die Möglichkeit, dass gemäß der Regelung in Langerwehe der Kreis Düren Träger einer neu zu bauenden zusätzlichen Einrichtung wird. Für die Planung und den Bau der Einrichtung durch die GIS sind allerdings mindestens zwei Jahre anzusetzen. Da der Bedarf allerdings bereits zum 01.08.2018 vorhanden ist, müsste für diesen Zeitraum eine Übergangslösung in Form einer Containerlösung geschaffen werden. Voraussetzung hierfür sind allerdings Grundstücke, auf denen diese Gebäude errichtet werden können. Von Seiten der Verwaltung wurde daher geprüft, welche Grundstücke hierfür in Frage kommen. Voraussetzung ist, dass die planungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Für den Containerstandort kommen hier nur zwei Grundstücke in Frage. Zum einen der Kirmesplatz in Lucherberg und das Grundstück Römerstraße 2 a, welches zu den Grundstücken für den Bau einer möglichen Flüchtlingsunterkunft gehört. Hier ist klar das Grundstück Römerstraße zu bevorzugen, da es ohne Probleme bis zu mindestens für vier Gruppen geeignet ist. Außerdem ist die Lage im Neubaugebiet dort, wo viele Kinder herkommen. Beim Kirmesplatz Lucherberg besteht das Problem, dass eine Ausweichlösung für den Kirmesplatz geschaffen werden müsste. Dies sollte zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer Gesamtkonzeption für diesen Bereich erfolgen. In Bezug auf das Grundstück Römerstraße (Gemarkung Lamersdorf, Flur 14, Flurstück 228) müsste zunächst der Grundstückerwerb durch die Gemeinde erfolgen und ein Pachtvertrag mit der GIS ausgehandelt werden. Der Driesch in Inden/Altdorf steht nicht zur Verfügung, da hier zunächst Baurecht geschaffen werden müsste, bevor eine Planung erfolgen kann. Hier sind ca. 2 Jahre für das Verfahren anzusetzen. Auch bzgl. der Errichtung eines Festbaus kommt der Driesch Inden/Altdorf aus Sicht der Verwaltung daher nicht in Frage, da die Vorlaufzeit bis zur möglichen Bebauung zu lange dauern würde. Allerdings steht im Bereich des künftigen Baugebietes Lützeler Hof ein Grundstück von ca. 1.250 qm zur Verfügung, das sich aufgrund seiner Größe und zentralen Lage im Bereich eines Neubaugebietes sehr gut für die Errichtung eines neuen Kindergartens eignen würde. Aufgrund der Grundstücksgröße wäre hier eine viergruppige Einrichtung möglich. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: davon: im Haushalt des laufenden Jahres in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr zweites Folgejahr drittes Folgejahr Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: Beschlussvorlage 23/2018 ☒ ja ☐ nein 242.000 € 242.000 € € € € ☐ ja ☒ nein Seite 2 wenn ja: wenn nein: Produkt: Sachkonto: Finanzierungsvorschlag: _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Beschlussvorlage 23/2018 Seite 3