Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Umgestaltung und Erweiterung des Pendlerparkplatzes Millendorf hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 28.11.2017)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
245 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
06.02.18, 15:46
Aktualisiert
06.04.18, 18:01
Beschlussvorlage (Umgestaltung und Erweiterung des Pendlerparkplatzes Millendorf
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 28.11.2017) Beschlussvorlage (Umgestaltung und Erweiterung des Pendlerparkplatzes Millendorf
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 28.11.2017) Beschlussvorlage (Umgestaltung und Erweiterung des Pendlerparkplatzes Millendorf
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 28.11.2017)

öffnen download melden Dateigröße: 245 kB

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9203/2017 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 20.02.2018 Betreff: Umgestaltung und Erweiterung des Pendlerparkplatzes Millendorf hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 28.11.2017 Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung und des Landesbetrieb Straßen.NRW zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung über einen Zeitraum von vier Wochen außerhalb der Ferien eine Nutzerzählung durchzuführen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die SPD – Fraktion im Rat der Stadt Bedburg hat bzgl. des Pendlerparkplatzes am Autobahnkreisel Millendorf den beigefügten Antrag gestellt. Die Verwaltung hat daraufhin eine Anfrage beim Landesbetrieb Straßen.NRW gestellt und von dort folgende Stellungnahmen erhalten: 1. Verbesserung der Beleuchtung Es ist hier nachvollziehbar das aus Sicht der Nutzer eine Verbesserung der Beleuchtung der P&RAnlage wünschenswert wäre, jedoch hat der Landesbetrieb als Baulastträger der P&R-Anlage keine gesetzliche Verpflichtung zur Errichtung und Unterhaltung von Beleuchtungsanlagen auf unbewirtschafteten Parkplätzen ( P&R; Pendlerparkplätze usw. ), somit ist auch eine Finanzierung nicht gesichert. Sollte die Stadt Bedburg, als besondere Serviceleistung für ihre Bürger, eine Verbesserung der Beleuchtung des P&R-Platzes durchführen wollen, das heißt die vorhandene kommunale Beleuchtung um weitere Beleuchtungsmaste auf der P&R-Anlage erweitern, würde der Landesbetrieb dazu seine Zustimmung erteilen und die notwendigen Flächen für Beleuchtungsanlagen sowie der Stromzuleitungen im Rahmen einer kostenfreien Gestattung zur Verfügung stellen. Die Aufstellung eines Gestattungsvertrages würde durch unser Hause erfolgen. 2. Verbesserung der sozialen Kontrolle Die Entwicklung der Strauchbepflanzung an der P&R-Anlage, welche bei der Neuanlage zur Gestaltung angelegt wurde, kann bei hohem Aufwuchs dazu führen, dass eine Einsicht von außen auf das Parkplatzgelände erschwert wird und somit eine soziale Kontrolle unterbunden wird. Bei einer Ortsbesichtigung am heutigen Tage war aber keine gravierende Sichtbehinderung feststellbar. Um aber dem Zuwachsen im Frühjahr entgegen zu wirken werde ich meine Straßenmeisterei Bergheim auffordern den Strauchbewuchs zwischen den Hochstämmen deutlich in der Höhe zurück zuschneiden und die vorhandenen Bäume auf zu asten um die Sichtbeziehung von der Straße auf den Parkplatzbereich zu verbessern. 3. Erweiterung Nach dem allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 6/2012 des BMVI ist es grundsätzlich möglich, Mitfahrerparkplätze an Bundesfernstraßen zu Lasten des Bundes zu erweitern. Dies gilt auch für Mitfahrerparkplätze, die – wie der in Millendorf – an Gemeindestraßen liegen, sofern diese unmittelbar oder mittelbar Zubringer zur Autobahn sind. Eine Erweiterung des bestehenden Mitfahrerparkplatzes in Millendorf ist auf der Parzelle Lipp, Flur 3, Nr. 74 grundsätzlich möglich. Aufgrund fehlender Kapazitäten ist die Planung und bauliche Umsetzung einer solchen Erweiterung seitens Straßen.NRW derzeit nicht möglich. Eine zeitnahe Erweiterung des Mitfahrerparkplatzes wäre aus unserer Sicht dennoch möglich, wenn die Stadt Bedburg sich bereit erklärt, die Planung inklusive Baurechtserlangung, sowie die bauliche Umsetzung zu übernehmen. Zur Übernahme der Kosten durch den Bund müsste eine Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Bedburg und uns geschlossen werden. Sofern die Stadt Bedburg eine solche Vorgehensweise grundsätzlich befürwortet, sollten weitere Einzelheiten in einem Gespräch geklärt werden. Bei der heutigen Ortsbesichtigung (Freitag, den 08.12.2017 gegen 9:00 Uhr) war aber feststellbar, dass der Platz gerade einmal zur Hälfte belegt war. Beschlussvorlage WP9-203/2017 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Es erscheint mir sinnvoll vor Durchführung von Erweiterungsplanungen der P&R-Anlage über einen längeren Zeitraum die Belegung des Platzes aufzunehmen ( ggf. tägliche Kontrolle mit Fotodokumentation ) um gegenüber dem Baulastträger und der Politik die Notwendigkeit einer Erweiterung zu dokumentieren. Zur beantragten Verlängerung des Fußweges ist verwaltungsseitig folgendes festzustellen: Die Verlängerung des Fußweges ab dem Zugang zum Reiterhof bis auf Höhe der Zufahrt zum Pendlerparkplatz ist grundsätzlich möglich. Allerdings ist hier dann auch die Errichtung einer Querungshilfe auf der Erkelenzer Straße notwendig. Das bedingt evtl. den Umbau der Erkelenzer Straße in diesem Bereich. Dieser müsste durch die Stadt finanziert werden. Weder für den Umbau der Erkelenzer Straße noch für die beantragten Änderungen / Erweiterungen des Pendlerparkplatzes Millendorf stehen im Haushalt 2018 Mittel zur Verfügung. Die Erweiterung und Umbauten am Pendlerparkplatz inkl. der Erkelenzer Straße sind nicht Bestandteil des Masterplans Verkehr. Die Verwaltung teilt die Auffassung des Landesbetriebs, dass zunächst eine Nutzerzählung durchgeführt werden sollte. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: Durch den Betrieb eines Mitfahrerparkplatzes werden die Autofahrer zur Bildung von Fahrgemeinschaften angeregt. Dieses führt zu einer Entlastung des Verkehrs und der Umwelt. Auswirkungen auf den demografischen Wandel sind nicht erkennbar. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Markus Teich ----------------------------------Torsten Stamm ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-203/2017 Seite 3