Daten
Kommune
Bedburg
Größe
245 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
06.02.18, 15:46
Aktualisiert
06.04.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
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Drucksache: WP9203/2017
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
20.02.2018
Betreff:
Umgestaltung und Erweiterung des Pendlerparkplatzes Millendorf
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 28.11.2017
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung und des
Landesbetrieb Straßen.NRW zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung über einen
Zeitraum von vier Wochen außerhalb der Ferien eine Nutzerzählung durchzuführen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Die SPD – Fraktion im Rat der Stadt Bedburg hat bzgl. des Pendlerparkplatzes am
Autobahnkreisel Millendorf den beigefügten Antrag gestellt.
Die Verwaltung hat daraufhin eine Anfrage beim Landesbetrieb Straßen.NRW gestellt und von
dort folgende Stellungnahmen erhalten:
1. Verbesserung der Beleuchtung
Es ist hier nachvollziehbar das aus Sicht der Nutzer eine Verbesserung der Beleuchtung der P&RAnlage wünschenswert wäre, jedoch hat der Landesbetrieb als Baulastträger der P&R-Anlage
keine gesetzliche Verpflichtung zur Errichtung und Unterhaltung von Beleuchtungsanlagen auf
unbewirtschafteten Parkplätzen ( P&R; Pendlerparkplätze usw. ), somit ist auch eine Finanzierung
nicht gesichert.
Sollte die Stadt Bedburg, als besondere Serviceleistung für ihre Bürger, eine Verbesserung der
Beleuchtung des P&R-Platzes durchführen wollen, das heißt die vorhandene kommunale
Beleuchtung um weitere Beleuchtungsmaste auf der P&R-Anlage erweitern, würde der
Landesbetrieb dazu seine Zustimmung erteilen und die notwendigen Flächen für
Beleuchtungsanlagen sowie der Stromzuleitungen im Rahmen einer kostenfreien Gestattung zur
Verfügung stellen. Die Aufstellung eines Gestattungsvertrages würde durch unser Hause erfolgen.
2. Verbesserung der sozialen Kontrolle
Die Entwicklung der Strauchbepflanzung an der P&R-Anlage, welche bei der Neuanlage zur
Gestaltung angelegt wurde, kann bei hohem Aufwuchs dazu führen, dass eine Einsicht von außen
auf das Parkplatzgelände erschwert wird und somit eine soziale Kontrolle unterbunden wird. Bei
einer Ortsbesichtigung am heutigen Tage war aber keine gravierende Sichtbehinderung
feststellbar. Um aber dem Zuwachsen im Frühjahr entgegen zu wirken werde ich meine
Straßenmeisterei Bergheim auffordern den Strauchbewuchs zwischen den Hochstämmen deutlich
in der Höhe zurück zuschneiden und die vorhandenen Bäume auf zu asten um die Sichtbeziehung
von der Straße auf den Parkplatzbereich zu verbessern.
3. Erweiterung
Nach dem allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 6/2012 des BMVI ist es grundsätzlich
möglich, Mitfahrerparkplätze an Bundesfernstraßen zu Lasten des Bundes zu erweitern. Dies gilt
auch für Mitfahrerparkplätze, die – wie der in Millendorf – an Gemeindestraßen liegen, sofern
diese unmittelbar oder mittelbar Zubringer zur Autobahn sind.
Eine Erweiterung des bestehenden Mitfahrerparkplatzes in Millendorf ist auf der Parzelle Lipp, Flur
3, Nr. 74 grundsätzlich möglich. Aufgrund fehlender Kapazitäten ist die Planung und bauliche
Umsetzung einer solchen Erweiterung seitens Straßen.NRW derzeit nicht möglich.
Eine zeitnahe Erweiterung des Mitfahrerparkplatzes wäre aus unserer Sicht dennoch möglich,
wenn die Stadt Bedburg sich bereit erklärt, die Planung inklusive Baurechtserlangung, sowie die
bauliche Umsetzung zu übernehmen. Zur Übernahme der Kosten durch den Bund müsste eine
Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Bedburg und uns geschlossen werden.
Sofern die Stadt Bedburg eine solche Vorgehensweise grundsätzlich befürwortet, sollten weitere
Einzelheiten in einem Gespräch geklärt werden.
Bei der heutigen Ortsbesichtigung (Freitag, den 08.12.2017 gegen 9:00 Uhr) war aber feststellbar,
dass der Platz gerade einmal zur Hälfte belegt war.
Beschlussvorlage WP9-203/2017
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Es erscheint mir sinnvoll vor Durchführung von Erweiterungsplanungen der P&R-Anlage über
einen längeren Zeitraum die Belegung des Platzes aufzunehmen ( ggf. tägliche Kontrolle mit
Fotodokumentation ) um gegenüber dem Baulastträger und der Politik die Notwendigkeit einer
Erweiterung zu dokumentieren.
Zur beantragten Verlängerung des Fußweges ist verwaltungsseitig folgendes festzustellen:
Die Verlängerung des Fußweges ab dem Zugang zum Reiterhof bis auf Höhe der Zufahrt zum
Pendlerparkplatz ist grundsätzlich möglich. Allerdings ist hier dann auch die Errichtung einer
Querungshilfe auf der Erkelenzer Straße notwendig. Das bedingt evtl. den Umbau der Erkelenzer
Straße in diesem Bereich. Dieser müsste durch die Stadt finanziert werden.
Weder für den Umbau der Erkelenzer Straße noch für die beantragten Änderungen /
Erweiterungen des Pendlerparkplatzes Millendorf stehen im Haushalt 2018 Mittel zur Verfügung.
Die Erweiterung und Umbauten am Pendlerparkplatz inkl. der Erkelenzer Straße sind nicht
Bestandteil des Masterplans Verkehr.
Die Verwaltung teilt die Auffassung des Landesbetriebs, dass zunächst eine Nutzerzählung
durchgeführt werden sollte.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der
Nachhaltigkeit:
Durch den Betrieb eines Mitfahrerparkplatzes werden die Autofahrer zur Bildung von
Fahrgemeinschaften angeregt. Dieses führt zu einer Entlastung des Verkehrs und der Umwelt.
Auswirkungen auf den demografischen Wandel sind nicht erkennbar.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Markus Teich
----------------------------------Torsten Stamm
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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