Daten
Kommune
Bedburg
Größe
104 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
06.02.18, 15:46
Aktualisiert
06.02.18, 15:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Vergabekriterien
für städtische Baugrundstücke bzw. Mietwohnungen
Allen nachfolgend aufgeführten Vergabeverfahren liegt zugrunde, dass diese im Vorfeld
bekanntgemacht und damit durch möglichst viele Interessenten zu gleichen Chancen genutzt
werden können.
1. Interessenten können sich vorab bei der Stadt Bedburg registrieren und auf einer
Gesamtliste für das Stadtgebiet Bedburg erfassen lassen. Eine bevorrechtigte Vergabe
von Grundstücken ergibt sich durch diese Registrierung nicht.
2. Jedes Vergabeverfahren wird mit Angabe von Start- und Endtermin der Bewerbungsfrist
durch die Stadt Bedburg öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntgabe erfolgt gezielt
gegenüber den bis dahin registrierten Interessenten (s. Punkt 2). Öffentlich bekannt
gemacht wird das Vergabeverfahren auf der Internetseite der Stadt Bedburg, im
Bedburger Löwen sowie weiteren geeigneten Informationsmedien der Stadt Bedburg.
3. Start- und Endtermin der Bewerbungsfrist wird durch den zuständigen Fachausschuss so
frühzeitig beschlossen, dass eine Bekanntmachung mit ausreichendem Vorlauf vor dem
Starttermin möglich ist.
Verfahren zur Vergabe von Baugrundstücken zur privaten Eigennutzung
1. Dieses Verfahren findet Anwendung bei der Vergabe von Baugrundstücken durch die
Stadt Bedburg. Das Verfahren ist anzuwenden bei der Vergabe neuer Baugebiete sowie
der
Vergabe
von
einzelnen
Baugrundstücken
(z.B.
bei
nachträglicher
Wohnraumverdichtung).
2. Alle in der Bewerbungsfrist eingehenden Bewerbungen werden nach Fristende durch die
Verwaltung der Stadt Bedburg ausgewertet, wobei neben dem gewünschten
Baugrundstück auch ein alternativer Zweit- und Drittwunsch möglich ist. Für
Bewerbungen werden durch die Stadt Formularvorlagen auf der Internetseite angeboten
bzw. bei der Information registrierter Interessenten mit verschickt.
3. Liegen für ein Baugrundstück mehrere Bewerbungen vor, so werden im ersten Schritt die
folgenden sozialen Kriterien herangezogen und sind daher im Bewerbungsformular der
Stadt Bedburg abzufragen. Um den Prüfaufwand hierbei so gering als möglich zu halten,
sind die Nachweise für die gemachten Angaben durch den Bewerber erst bei der
Vergabe zur Prüfung vorzulegen. Die Vergabe erfolgt an den Bewerber mit der höchsten
Punktzahl. Bei nicht vorgelegten Nachweisen wird das Grundstück an den Bewerber mit
der nächsthöchsten Punktzahl vergeben.
4. Bei mehreren punktgleichen Bewerbern auf ein Baugrundstück wird den Bewerbern
durch die Verwaltung ein möglicher Verzicht mit Wechsel zum angegebenen Zweit- oder
Drittwunsch angeboten. Ist ein solcher Wechsel nicht möglich oder wird abgelehnt, so
entscheidet das Los.
5. Die Vergabeliste mit den zugrundeliegenden Ergebnissen wird dem zuständigen
Fachausschuss nachrichtlich zur Kenntnis gebracht.
Verfahren zur Vergabe von Grundstücken für den Geschosswohnungsbau
1. Vor Einleitung des Vergabeverfahrens muss der Stadtentwicklungsausschuss
beteiligt werden. In besonderen Fällen kann der Stadtentwicklungsausschuss auf die
Einleitung des Vergabeverfahrens verzichten.
2. Dieses Verfahren findet Anwendung für den Verkauf von Baugrundstücke für den
Geschosswohnungsbau.
3. Mit der Bewerbungsfrist wird auch der Mindestpreis für das zu vergebende
Baugrundstück durch den Fachausschuss vorab festgelegt.
4. Für Bewerbungen werden durch die Stadt Formularvorlagen auf der Internetseite
angeboten bzw. bei der Information registrierter Interessenten mit verschickt.
5. Alle in der Bewerbungsfrist eingehenden Bewerbungen werden nach Fristende durch
die Verwaltung der Stadt Bedburg ausgewertet.
6. Bei Mehrfachbewerbungen wird das Grundstück in einem Bieterverfahren zum
Höchstpreis veräußert. Der Bieterkreis besteht hierbei aus den Bewerbern für das
Grundstück.
7. Die Vergabeentscheidung ist dem zuständigen Fachausschuss nachrichtlich zur
Kenntnis zu geben.
Verfahren zur Vergabe von Mietwohnungen im Eigentum der Stadt Bedburg
1. Dieses Verfahren findet Anwendung für die Vergabe von Mietwohnungen, die in
Objekten mit ausschließlicher Wohnnutzung (Mietshäuser) liegen und sich im
Eigentum der Stadt Bedburg befinden.
2. Alle in der Bewerbungsfrist eingehenden Bewerbungen werden nach Fristende durch
die Verwaltung der Stadt Bedburg ausgewertet. Für Bewerbungen werden durch die
Stadt Formularvorlagen auf der Internetseite angeboten bzw. bei der Information
registrierter Interessenten mit verschickt.
3. Liegen für eine Mietwohnung mehrere Bewerbungen vor, so werden im ersten Schritt
die folgenden sozialen Kriterien herangezogen und sind daher im
Bewerbungsformular der Stadt Bedburg abzufragen. Um den Prüfaufwand hierbei so
gering als möglich zu halten, sind die Nachweise für die gemachten Angaben durch
den Bewerber erst bei der Vergabe zur Prüfung vorzulegen. Die Vergabe erfolgt an
den Bewerber mit der höchsten Punktzahl. Bei nicht vorgelegten Nachweisen wird die
Wohnung an den Bewerber mit der nächst höchsten Punktzahl vergeben.
4. Bei mehreren punktgleichen Bewerbern entscheidet das Los.
5. Die Vergabeliste mit den zugrundeliegenden Ergebnissen wird dem zuständigen
Fachausschuss nachrichtlich zur Kenntnis gebracht.
Soziale Kriterien zur Vergabe von Baugrundstücken und Mietwohnungen im Eigentum
der Stadt Bedburg
Kriterium
Anzahl der Kinder bis 18 Jahren, die
ständig im Haushalt wohnen
- Für das erste Kind
- für jedes weitere Kind
Pflegebedürftige Personen (anerkannte
Pflegeklasse) oder Personen mit
Behinderung (min. 50%) im Haushalt
Personen mit ehrenamtlicher Tätigkeit (in
der Stadt Bedburg) im Haushalt (z.B.
durch NRW Ehrenamtskarte)
Personen mit selbstständiger oder nichtselbstständiger Berufstätigkeit im
Stadtgebiet Bedburg
Berücksichtigung / Gewichtung
3 Punkte
2 Punkte
Anzahl der Personen x 3 Punkte
Anzahl der Personen x 1 Punkt
Anzahl der Personen x 1 Punkt