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Beschlussvorlage (Kriterienkatalog)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
104 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
06.02.18, 15:46
Aktualisiert
06.02.18, 15:46
Beschlussvorlage (Kriterienkatalog) Beschlussvorlage (Kriterienkatalog) Beschlussvorlage (Kriterienkatalog)

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Inhalt der Datei

Vergabekriterien für städtische Baugrundstücke bzw. Mietwohnungen Allen nachfolgend aufgeführten Vergabeverfahren liegt zugrunde, dass diese im Vorfeld bekanntgemacht und damit durch möglichst viele Interessenten zu gleichen Chancen genutzt werden können. 1. Interessenten können sich vorab bei der Stadt Bedburg registrieren und auf einer Gesamtliste für das Stadtgebiet Bedburg erfassen lassen. Eine bevorrechtigte Vergabe von Grundstücken ergibt sich durch diese Registrierung nicht. 2. Jedes Vergabeverfahren wird mit Angabe von Start- und Endtermin der Bewerbungsfrist durch die Stadt Bedburg öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntgabe erfolgt gezielt gegenüber den bis dahin registrierten Interessenten (s. Punkt 2). Öffentlich bekannt gemacht wird das Vergabeverfahren auf der Internetseite der Stadt Bedburg, im Bedburger Löwen sowie weiteren geeigneten Informationsmedien der Stadt Bedburg. 3. Start- und Endtermin der Bewerbungsfrist wird durch den zuständigen Fachausschuss so frühzeitig beschlossen, dass eine Bekanntmachung mit ausreichendem Vorlauf vor dem Starttermin möglich ist. Verfahren zur Vergabe von Baugrundstücken zur privaten Eigennutzung 1. Dieses Verfahren findet Anwendung bei der Vergabe von Baugrundstücken durch die Stadt Bedburg. Das Verfahren ist anzuwenden bei der Vergabe neuer Baugebiete sowie der Vergabe von einzelnen Baugrundstücken (z.B. bei nachträglicher Wohnraumverdichtung). 2. Alle in der Bewerbungsfrist eingehenden Bewerbungen werden nach Fristende durch die Verwaltung der Stadt Bedburg ausgewertet, wobei neben dem gewünschten Baugrundstück auch ein alternativer Zweit- und Drittwunsch möglich ist. Für Bewerbungen werden durch die Stadt Formularvorlagen auf der Internetseite angeboten bzw. bei der Information registrierter Interessenten mit verschickt. 3. Liegen für ein Baugrundstück mehrere Bewerbungen vor, so werden im ersten Schritt die folgenden sozialen Kriterien herangezogen und sind daher im Bewerbungsformular der Stadt Bedburg abzufragen. Um den Prüfaufwand hierbei so gering als möglich zu halten, sind die Nachweise für die gemachten Angaben durch den Bewerber erst bei der Vergabe zur Prüfung vorzulegen. Die Vergabe erfolgt an den Bewerber mit der höchsten Punktzahl. Bei nicht vorgelegten Nachweisen wird das Grundstück an den Bewerber mit der nächsthöchsten Punktzahl vergeben. 4. Bei mehreren punktgleichen Bewerbern auf ein Baugrundstück wird den Bewerbern durch die Verwaltung ein möglicher Verzicht mit Wechsel zum angegebenen Zweit- oder Drittwunsch angeboten. Ist ein solcher Wechsel nicht möglich oder wird abgelehnt, so entscheidet das Los. 5. Die Vergabeliste mit den zugrundeliegenden Ergebnissen wird dem zuständigen Fachausschuss nachrichtlich zur Kenntnis gebracht. Verfahren zur Vergabe von Grundstücken für den Geschosswohnungsbau 1. Vor Einleitung des Vergabeverfahrens muss der Stadtentwicklungsausschuss beteiligt werden. In besonderen Fällen kann der Stadtentwicklungsausschuss auf die Einleitung des Vergabeverfahrens verzichten. 2. Dieses Verfahren findet Anwendung für den Verkauf von Baugrundstücke für den Geschosswohnungsbau. 3. Mit der Bewerbungsfrist wird auch der Mindestpreis für das zu vergebende Baugrundstück durch den Fachausschuss vorab festgelegt. 4. Für Bewerbungen werden durch die Stadt Formularvorlagen auf der Internetseite angeboten bzw. bei der Information registrierter Interessenten mit verschickt. 5. Alle in der Bewerbungsfrist eingehenden Bewerbungen werden nach Fristende durch die Verwaltung der Stadt Bedburg ausgewertet. 6. Bei Mehrfachbewerbungen wird das Grundstück in einem Bieterverfahren zum Höchstpreis veräußert. Der Bieterkreis besteht hierbei aus den Bewerbern für das Grundstück. 7. Die Vergabeentscheidung ist dem zuständigen Fachausschuss nachrichtlich zur Kenntnis zu geben. Verfahren zur Vergabe von Mietwohnungen im Eigentum der Stadt Bedburg 1. Dieses Verfahren findet Anwendung für die Vergabe von Mietwohnungen, die in Objekten mit ausschließlicher Wohnnutzung (Mietshäuser) liegen und sich im Eigentum der Stadt Bedburg befinden. 2. Alle in der Bewerbungsfrist eingehenden Bewerbungen werden nach Fristende durch die Verwaltung der Stadt Bedburg ausgewertet. Für Bewerbungen werden durch die Stadt Formularvorlagen auf der Internetseite angeboten bzw. bei der Information registrierter Interessenten mit verschickt. 3. Liegen für eine Mietwohnung mehrere Bewerbungen vor, so werden im ersten Schritt die folgenden sozialen Kriterien herangezogen und sind daher im Bewerbungsformular der Stadt Bedburg abzufragen. Um den Prüfaufwand hierbei so gering als möglich zu halten, sind die Nachweise für die gemachten Angaben durch den Bewerber erst bei der Vergabe zur Prüfung vorzulegen. Die Vergabe erfolgt an den Bewerber mit der höchsten Punktzahl. Bei nicht vorgelegten Nachweisen wird die Wohnung an den Bewerber mit der nächst höchsten Punktzahl vergeben. 4. Bei mehreren punktgleichen Bewerbern entscheidet das Los. 5. Die Vergabeliste mit den zugrundeliegenden Ergebnissen wird dem zuständigen Fachausschuss nachrichtlich zur Kenntnis gebracht. Soziale Kriterien zur Vergabe von Baugrundstücken und Mietwohnungen im Eigentum der Stadt Bedburg Kriterium Anzahl der Kinder bis 18 Jahren, die ständig im Haushalt wohnen - Für das erste Kind - für jedes weitere Kind Pflegebedürftige Personen (anerkannte Pflegeklasse) oder Personen mit Behinderung (min. 50%) im Haushalt Personen mit ehrenamtlicher Tätigkeit (in der Stadt Bedburg) im Haushalt (z.B. durch NRW Ehrenamtskarte) Personen mit selbstständiger oder nichtselbstständiger Berufstätigkeit im Stadtgebiet Bedburg Berücksichtigung / Gewichtung 3 Punkte 2 Punkte Anzahl der Personen x 3 Punkte Anzahl der Personen x 1 Punkt Anzahl der Personen x 1 Punkt