Daten
Kommune
Bedburg
Größe
207 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
06.02.18, 15:46
Aktualisiert
06.04.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-63/2017
1. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
02.05.2017
Stadtentwicklungsausschuss
20.02.2018
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 9. Änderung – Bereich östlich der Neusser Straße auf
Höhe des Bahnübergangs Erkelenzer Straße
hier: Beschluss zur Offenlage
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Beschluss zur Offenlage für den
„Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 9. Änderung – Bereich östlich der Neusser Straße auf
Höhe des Bahnübergangs Erkelenzer Straße“ gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB, in
der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634).
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasste am 2. Mai 2017 den Beschluss den Bebauungsplan Nr.
33 / Bedburg mit dem Ziel zu ändern, die überbaubare Grundstücksfläche im vorderen
Grundstücksbereich der Neusser Straße 51 (Flurstücke 300, 301 und 459) auszudehnen und die
Festsetzungen der Trauf- und Firsthöhe sowie der Dachform und -neigung analog zu den
Festsetzungen der nördlich und südlich anschließenden Bauflächen zu ändern
Die Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
durchgeführt. Hiernach wurde von der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § Abs. 1
BauGB, von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von der
Erarbeitung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB abgesehen.
Der zur Offenlage vorliegende Bebauungsplanentwurf der 9. Änderung sieht die Umsetzung der
dargelegten Zielsetzungen vor. Das Baufenster wird nunmehr an die straßenseitige Flucht der
nachbarlichen Baufenster herangezogen. Somit wird auch im vorderen Teil des Grundstücks die
Möglichkeit einer Bebauung eröffnet. Die maximal zulässige Höhe der Traufe wurde auf 10,80 m,
die des Firstes auf 16,80 m angehoben. Mit der Festsetzung eines steilen Satteldaches soll künftig
auch die Dachlandschaft ein einheitliches Straßenbild vermitteln.
Aufgrund der Nähe der Bahntrasse galt es die Lärmimmissionen eingehend zu untersuchen. Für
die Änderung wurde daher ein schalltechnisches Gutachten erstellt. Genauso wie für die
nachbarlichen Grundstücke werden auch hier Maßnahmen festgesetzt, die die Wohnbereiche vor
schädlichen Lärmeinwirkungen schützen.
Die weiteren Inhalte der Bebauungsplanänderung können den angefügten Unterlagen der
textlichen Festsetzungen, des zeichnerischen Teils und der Begründung entnommen werden.
Darüber hinaus werden auch die Artenschutzprüfung (Stufe I) und die für diese Änderung
relevanten DIN-Vorschriften Teil der ausgelegten Unterlagen sein. Diese Unterlagen können
während der Öffnungszeiten im Rathaus Kaster, Am Rathaus 1, 50181 Bedburg, Raum 204
eingesehen oder per Mail unter j.tempelmann@bedburg.de angefordert werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie
im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung:
Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Bauland, insbesondere im Sinne einer Nachverdichtung im Innenbereich,
welche auch für Familien mit Kindern geeignet ist, trägt zur Stabilisierung der sozialen Strukturen im Sinne einer
nachhaltigen Stadtentwicklung im Stadtgebiet Bedburg bei. Hierzu tragen auch kleinteilige Maßnahmen wie z.B. die
geringfügige Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche bei.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein Der Antragsteller hat die Planungskosten zu tragen.
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Beschlussvorlage WP9-63/2017 1. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Bedburg, 29.01.2018
----------------------------------Jens Tempelmann
----------------------------------Torsten Stamm
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-63/2017 1. Ergänzung
Seite 3