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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 9. Änderung – Bereich östlich der Neusser Straße auf Höhe des Bahnübergangs Erkelenzer Straße hier: Beschluss zur Offenlage)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
207 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
06.02.18, 15:46
Aktualisiert
06.04.18, 18:01
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 9. Änderung – Bereich östlich der Neusser Straße auf Höhe des Bahnübergangs Erkelenzer Straße
hier: Beschluss zur Offenlage) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 9. Änderung – Bereich östlich der Neusser Straße auf Höhe des Bahnübergangs Erkelenzer Straße
hier: Beschluss zur Offenlage) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 9. Änderung – Bereich östlich der Neusser Straße auf Höhe des Bahnübergangs Erkelenzer Straße
hier: Beschluss zur Offenlage)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-63/2017 1. Ergänzung Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 02.05.2017 Stadtentwicklungsausschuss 20.02.2018 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Betreff: Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 9. Änderung – Bereich östlich der Neusser Straße auf Höhe des Bahnübergangs Erkelenzer Straße hier: Beschluss zur Offenlage Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Beschluss zur Offenlage für den „Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 9. Änderung – Bereich östlich der Neusser Straße auf Höhe des Bahnübergangs Erkelenzer Straße“ gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634). STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Stadtentwicklungsausschuss fasste am 2. Mai 2017 den Beschluss den Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg mit dem Ziel zu ändern, die überbaubare Grundstücksfläche im vorderen Grundstücksbereich der Neusser Straße 51 (Flurstücke 300, 301 und 459) auszudehnen und die Festsetzungen der Trauf- und Firsthöhe sowie der Dachform und -neigung analog zu den Festsetzungen der nördlich und südlich anschließenden Bauflächen zu ändern Die Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Hiernach wurde von der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § Abs. 1 BauGB, von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von der Erarbeitung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB abgesehen. Der zur Offenlage vorliegende Bebauungsplanentwurf der 9. Änderung sieht die Umsetzung der dargelegten Zielsetzungen vor. Das Baufenster wird nunmehr an die straßenseitige Flucht der nachbarlichen Baufenster herangezogen. Somit wird auch im vorderen Teil des Grundstücks die Möglichkeit einer Bebauung eröffnet. Die maximal zulässige Höhe der Traufe wurde auf 10,80 m, die des Firstes auf 16,80 m angehoben. Mit der Festsetzung eines steilen Satteldaches soll künftig auch die Dachlandschaft ein einheitliches Straßenbild vermitteln. Aufgrund der Nähe der Bahntrasse galt es die Lärmimmissionen eingehend zu untersuchen. Für die Änderung wurde daher ein schalltechnisches Gutachten erstellt. Genauso wie für die nachbarlichen Grundstücke werden auch hier Maßnahmen festgesetzt, die die Wohnbereiche vor schädlichen Lärmeinwirkungen schützen. Die weiteren Inhalte der Bebauungsplanänderung können den angefügten Unterlagen der textlichen Festsetzungen, des zeichnerischen Teils und der Begründung entnommen werden. Darüber hinaus werden auch die Artenschutzprüfung (Stufe I) und die für diese Änderung relevanten DIN-Vorschriften Teil der ausgelegten Unterlagen sein. Diese Unterlagen können während der Öffnungszeiten im Rathaus Kaster, Am Rathaus 1, 50181 Bedburg, Raum 204 eingesehen oder per Mail unter j.tempelmann@bedburg.de angefordert werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung: Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Bauland, insbesondere im Sinne einer Nachverdichtung im Innenbereich, welche auch für Familien mit Kindern geeignet ist, trägt zur Stabilisierung der sozialen Strukturen im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung im Stadtgebiet Bedburg bei. Hierzu tragen auch kleinteilige Maßnahmen wie z.B. die geringfügige Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche bei. Finanzielle Auswirkungen: Nein  Der Antragsteller hat die Planungskosten zu tragen. Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Beschlussvorlage WP9-63/2017 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Bedburg, 29.01.2018 ----------------------------------Jens Tempelmann ----------------------------------Torsten Stamm ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-63/2017 1. Ergänzung Seite 3