Daten
Kommune
Bedburg
Größe
196 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
06.02.18, 15:46
Aktualisiert
06.04.18, 18:01
Stichworte
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Drucksache: WP9159/2017 1. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
14.11.2017
Stadtentwicklungsausschuss
20.02.2018
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 56 / Bedburg – Ehemalige Zuckerfabrik
Hier: Fassung des Aufstellungsbeschluss sowie des Beschlusses zur frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst
1. den Aufstellungsbeschluss für den „Bebauungsplan Nr. 56 / Bedburg – Ehemalige
Zuckerfabrik“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
2. sowie den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB, in der jeweiligen Fassung der Bekanntmachung vom 3.
November 2017 (BGBl. I S. 3634).
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Die zu überplanenden Freiflächen zwischen der Erft (im Westen), der Kreisstraße 37n (Norden),
der Waldkante im Osten und dem Weg vor dem Klärteich der ehemaligen Kläranlage (Süden)
waren Teil des Betriebsgeländes der ehemaligen Zuckerfabrik. Auf diesen Polderflächen wurde
über Jahre hinweg Rübenerde aufgelandet. Während das Gelände der Fabrikanlage selbst (links
der Erft) nach der Betriebsaufgabe als Gewerbegebiet entwickelt wurde, liegt das hier betreffende
Plangebiet noch immer brach.
Vor rund zehn Jahren wurden bereits Anstrengungen unternommen das brach liegende Areal zu
entwickeln. So fasste der Stadtrat am 9. September einen Aufstellungsbeschluss für einen
Bebauungsplan zur Umsetzung des Wohnbauprojektes „Bedburger Höfe“. Aufgrund der
problematischen Bodenverhältnisse und des fehlenden Interesses potenzieller Investoren kam es
jedoch nicht zur Umsetzung des Projektes.
Nach anfänglichen Überlegungen zur Errichtung eines Solarparks gelangten schließlich die
SYBAC Solar Entwicklungs GmbH und die Stadt Bedburg in den Besitz der Freiflächen. Beide
Parteien streben – wie schon mit der Konzeptidee der „Bedburger Höfe“ – die Entwicklung des
Areals als nachhaltigen und zukunftsgerichteten Wohnstandort an. Die SYBAC konnte schließlich
das renommierte Architekturbüro kister scheithauer gross architekten und stadtplaner GmbH (ksg)
aus Köln für die Entwicklung eines städtebaulichen Entwurfs gewinnen.
Der Entwurf sieht vor das 22,3 ha große Areal vorwiegend mit Wohnbebauung unterschiedlicher
Bebauungsdichten zu entwickeln. Neben einem Kindergarten, einer Grundschule und einem
Seniorenzentrum sollen zudem zahlreiche weitere soziale und gewerbliche Einrichtungen der
Grundversorgung entstehen. Weiteren Inhalte des Entwurfs können der Anlage entnommen
werden.
Planungsrechtlich liegt das Plangebiet im Außenbereich. Für die Entwicklung des Areals ist daher
ein Bebauungsplan aufzustellen. Aufgrund der Größe des Areals und des großen Maßstabs des
zugrunde liegenden städtebaulichen Entwurfs ist auch mit Auswirkungen größeren Umfang zu
rechnen. Es gilt daher im Vorfeld, die verschiedenen Themenfelder zum Lärm, Verkehr,
Bodenbeschaffenheit, Entwässerung oder etwa zum Natur- und Artenschutz zu untersuchen.
Um zügig in das Verfahren einsteigen zu können, sollen die Behörden sowie die Öffentlichkeit
möglichst zeitnah beteiligt werden. Derzeit nicht erkennbare Planungshindernisse oder
anderweitige Bedenken zur Plandurchführung können so schon sehr früh identifiziert und
angegangen werden. Neben dem Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB soll daher
auch der Beschluss über eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) sowie der Öffentlichkeit (§ 3 Abs.1 BauGB) eingeholt
werden.
Für die Durchführung des Bebauungsplanes gilt es zudem parallel die, bereits bis zum
Feststellungsbeschluss geführte, 29. Änderung des Flächennutzungsplans durch die
Bezirksregierung Köln genehmigen zu lassen. Die ersten Schritte hierzu wurden bereits
eingeleitet.
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der
Nachhaltigkeit:
Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Bauland oder Wohnraum im Geschosswohnungsbau,
welches auch für Familien mit Kindern geeignet ist, trägt zur Stabilisierung der sozialen Strukturen
im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung im Stadtgebiet Bedburg bei und befördert das
Wachstum der Stadt. Die gezielte Ansprache wohnungssuchender junger Familien ist zudem
angetan, die Alterung der Bedburger Stadtgesellschaft zumindest zu bremsen und zu einer
ausgewogeneren Altersstruktur beizutragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X Der Antragssteller hat die Planungskosten zu übernehmen.
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, 31.01.2018
----------------------------------Jens Tempelmann
----------------------------------Torsten Stamm
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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