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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 56 / Bedburg – Ehemalige Zuckerfabrik Hier: Fassung des Aufstellungsbeschluss sowie des Beschlusses zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
196 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
06.02.18, 15:46
Aktualisiert
06.04.18, 18:01
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 56 / Bedburg – Ehemalige Zuckerfabrik
Hier: Fassung des Aufstellungsbeschluss sowie des Beschlusses zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 56 / Bedburg – Ehemalige Zuckerfabrik
Hier: Fassung des Aufstellungsbeschluss sowie des Beschlusses zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 56 / Bedburg – Ehemalige Zuckerfabrik
Hier: Fassung des Aufstellungsbeschluss sowie des Beschlusses zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9159/2017 1. Ergänzung Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 14.11.2017 Stadtentwicklungsausschuss 20.02.2018 Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen Betreff: Bebauungsplan Nr. 56 / Bedburg – Ehemalige Zuckerfabrik Hier: Fassung des Aufstellungsbeschluss sowie des Beschlusses zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst 1. den Aufstellungsbeschluss für den „Bebauungsplan Nr. 56 / Bedburg – Ehemalige Zuckerfabrik“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB 2. sowie den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der jeweiligen Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634). STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die zu überplanenden Freiflächen zwischen der Erft (im Westen), der Kreisstraße 37n (Norden), der Waldkante im Osten und dem Weg vor dem Klärteich der ehemaligen Kläranlage (Süden) waren Teil des Betriebsgeländes der ehemaligen Zuckerfabrik. Auf diesen Polderflächen wurde über Jahre hinweg Rübenerde aufgelandet. Während das Gelände der Fabrikanlage selbst (links der Erft) nach der Betriebsaufgabe als Gewerbegebiet entwickelt wurde, liegt das hier betreffende Plangebiet noch immer brach. Vor rund zehn Jahren wurden bereits Anstrengungen unternommen das brach liegende Areal zu entwickeln. So fasste der Stadtrat am 9. September einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zur Umsetzung des Wohnbauprojektes „Bedburger Höfe“. Aufgrund der problematischen Bodenverhältnisse und des fehlenden Interesses potenzieller Investoren kam es jedoch nicht zur Umsetzung des Projektes. Nach anfänglichen Überlegungen zur Errichtung eines Solarparks gelangten schließlich die SYBAC Solar Entwicklungs GmbH und die Stadt Bedburg in den Besitz der Freiflächen. Beide Parteien streben – wie schon mit der Konzeptidee der „Bedburger Höfe“ – die Entwicklung des Areals als nachhaltigen und zukunftsgerichteten Wohnstandort an. Die SYBAC konnte schließlich das renommierte Architekturbüro kister scheithauer gross architekten und stadtplaner GmbH (ksg) aus Köln für die Entwicklung eines städtebaulichen Entwurfs gewinnen. Der Entwurf sieht vor das 22,3 ha große Areal vorwiegend mit Wohnbebauung unterschiedlicher Bebauungsdichten zu entwickeln. Neben einem Kindergarten, einer Grundschule und einem Seniorenzentrum sollen zudem zahlreiche weitere soziale und gewerbliche Einrichtungen der Grundversorgung entstehen. Weiteren Inhalte des Entwurfs können der Anlage entnommen werden. Planungsrechtlich liegt das Plangebiet im Außenbereich. Für die Entwicklung des Areals ist daher ein Bebauungsplan aufzustellen. Aufgrund der Größe des Areals und des großen Maßstabs des zugrunde liegenden städtebaulichen Entwurfs ist auch mit Auswirkungen größeren Umfang zu rechnen. Es gilt daher im Vorfeld, die verschiedenen Themenfelder zum Lärm, Verkehr, Bodenbeschaffenheit, Entwässerung oder etwa zum Natur- und Artenschutz zu untersuchen. Um zügig in das Verfahren einsteigen zu können, sollen die Behörden sowie die Öffentlichkeit möglichst zeitnah beteiligt werden. Derzeit nicht erkennbare Planungshindernisse oder anderweitige Bedenken zur Plandurchführung können so schon sehr früh identifiziert und angegangen werden. Neben dem Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB soll daher auch der Beschluss über eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) sowie der Öffentlichkeit (§ 3 Abs.1 BauGB) eingeholt werden. Für die Durchführung des Bebauungsplanes gilt es zudem parallel die, bereits bis zum Feststellungsbeschluss geführte, 29. Änderung des Flächennutzungsplans durch die Bezirksregierung Köln genehmigen zu lassen. Die ersten Schritte hierzu wurden bereits eingeleitet. Beschlussvorlage WP9-159/2017 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Bauland oder Wohnraum im Geschosswohnungsbau, welches auch für Familien mit Kindern geeignet ist, trägt zur Stabilisierung der sozialen Strukturen im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung im Stadtgebiet Bedburg bei und befördert das Wachstum der Stadt. Die gezielte Ansprache wohnungssuchender junger Familien ist zudem angetan, die Alterung der Bedburger Stadtgesellschaft zumindest zu bremsen und zu einer ausgewogeneren Altersstruktur beizutragen. Finanzielle Auswirkungen: Nein X Der Antragssteller hat die Planungskosten zu übernehmen. Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, 31.01.2018 ----------------------------------Jens Tempelmann ----------------------------------Torsten Stamm ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-159/2017 1. Ergänzung Seite 3