Daten
Kommune
Bedburg
Größe
2,5 MB
Datum
13.03.2018
Erstellt
06.02.18, 15:46
Aktualisiert
06.02.18, 15:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Bebauungsplan Nr. 56 – ehemalige Zuckerfabrik
Erläuterungen zum Aufstellungsbeschluss
Stand: 30. Januar 2018
11 Seiten
Bebauungsplan Nr. 56 – ehemalige Zuckerfabrik
Erläuterungen zum Aufstellungsbeschluss
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Plangebiet
Luftbildausschnitt
(Quelle: Geoportal NRW)
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Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
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Erläuterungen zum Aufstellungsbeschluss
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Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg
Um die Voraussetzungen für die Schaffung des Baurechts mit der Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 56 - ehemalige Zuckerfabrik und die Realisierung des Vorhabens zu
gewährleisten, wird im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung der Flächennutzungsplan
geändert. Die in der geltenden Fassung dargestellten Sonderbau-, Gewerbe- und IndustrieBauflächen wird im Rahmen der 29. Änderung durch die Darstellung von Wohbauflächen
ersetzt, wobei die Bauflächen insgesamt am östlichen Rand deutlich zu Gunsten von
Grünflächen und Flächen für die Forstwirtschaft reduziert wird. Im Rahmen der 29. Änderung
werden auch zwischenzeitlich errichete Verkehrswege in die Darstellungen des
Flächennutzungsplanes aufgenommen, wie die nachfolgenden Abbildungen zeigen.
Es handelt sich bei der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes um ein laufendes Verfahren.
Der Feststellungsbeschluss der Stadt Bedburg erging am 12.07.2011. Da die Durchführung des
damaligen Projektes nicht gesichert war, wurde die 29. Änderung der Bezirksregierung noch
nicht zur Genehmigung vorgelegt. Das Verfahren wurde jedoch wieder aufgenommen und soll
nun zum Abschluss gebracht werden.
Die aktuellen Planungen zum Bebauungsplan Nr. 56 – ehemalige Zuckerfabrik können als aus
der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes entwickelt gewertet werden.
Auszug aus dem Entwurf der laufenden 29. Änderung des Flächennutzungsplanes von 2017
Erläuterung der Planungsziele
Als Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 – ehemalige Zuckerfabrik dient
das nachfolgende Nutzungs- und Erschließungskonzept, für das der Bebauungsplan auf Ebene
der verbindlichen Bauleitplanung die planungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen
schaffen soll.
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Lageplan (Stand 19.12.2017)
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Beschreibung des Vorhabens
Lage des Plangebiets
Das Plangebiet im Rhein-Erft-Kreis liegt auf der brachliegenden Fläche der ehemaligen Zuckerfabrik der Firma Pfeifer & Langen und umfasst 22,3 Hektar.
Es liegt im Süden der Bedburger Altstadt und dessen Sehenswürdigkeiten Bedburger Schloss
und Sankt Lambertus Kirche. Östlich vom Plangebiet verläuft die renaturierte Erft, dahinter liegt
unter anderem das Gewerbegebiet Bedburg-Silverberg. Südlich liegen die vier ehemaligen Klärteiche der Zuckerfabrik Bedburg, die seit 2002 unter Naturschutz stehen, und landwirtschaftlich
genutzte Flächen. Im Westen grenzt das Gebiet an eine bewaldete Fläche, die als Puffer zur
140 m entfernten Landesstraße 361 wirkt. Die Anknüpfungspunkte an die bestehenden Strukturen sind zum einen die Verbindung zum Stadtkern über einen Kreisverkehr im Norden und im
Weiteren die Erft-Brücke im Süd-Westen, die zum Bedburger Bahnhof führt.
Anlass der Planung und Entwicklungsziele
Die Stadt Bedburg befindet sich seit einigen Jahren wieder auf einem konsolidierten demographischen Wachstumspfad. Auch für die Zukunft ist ein weiterer Zuwachs an Einwohnern prognostiziert, der Ausbau der derzeitigen RB-Verbindung zu einer S-Bahnverbindung nach Köln ab
2024 wird dies noch befördern. Die Stadt wird durch sie auch für Pendler attraktiver werden und
dank der geplanten Stadterweiterung von dem Wohnungsengpass der benachbarten Großstädte profitieren können.
Bestandsbeschreibung
Städtebauliche Situation
Die unmittelbare Nachbarschaft vom Grundstück durch die Erft-Aue und die Bahnstraße getrennt, besteht vorwiegend aus Gewerbearealen, allen voran einem Real-SB-Warenhaus nebst
einiger Konzessionäre mit ca. 12.000 m² VK-Fläche in 125 m Entfernung zur Grundstücksgrenze. Diesem immissionsschutzrechtlichen Konfliktpotential stehen allerdings einige Gunstfaktoren für eine Siedlungsentwicklung gegenüber, etwa die Nähe zur Bedburger Innenstadt und
zum Bahnhof sowie dem ZOB und zu Naherholungsgebieten. Im größeren Kontext ist die Nähe
zu Städten wie Köln, Mönchengladbach und Aachen ein wertvoller Standortfaktor.
Soziale Infrastruktur
Im Stadtgebiet Bedburg bestehen mit vierzehn KITA‘s, vier Grundschulen und drei weiterführenden Schulen unterschiedliche Bildungs- und Betreuungsangebote. Diverse Einkaufsmöglichkeiten finden sich auf der Linden- und der Graf-Salm-Straße. Ebenso vielfältig zeigt sich das
Kultur-, Sozial- und Freizeitangebot mit dem Schloss Bedburg, drei ansässigen Künstlergruppen und Galerien, zahlreichen Sportvereinen und zwei Schwimmbädern (u.a. das Wellnesszentrum Monte Mare) und dem Radwanderweg entlang der Erft.
Verkehr / Erschließung / ÖPNV
Anschluss an das höherrangige Straßennetz A61, B477
Bahnhof Bedburg
Bushaltestellen
Immissionsschutz
Die Frage des Immissionsschutzes wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens gutachterlich geprüft und bewertet. Die Ergebnisse der gutachterlichen Untersuchungen werden in den
Bebauungsplan aufgenommen. Sofern die Ergebnisse der gutachterlichen Untersuchungen
dies erfordern, werden Flächen für Anlagen oder Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen
Umwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
sowie zum Schutz vor solchen Einwirkungen oder zur Vermeidung oder Minderung solcher
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Einwirkungen zu treffende bauliche und sonstige technische Vorkehrungen nach § 9 Abs. 1 Nr.
24 BauGB im Bebauungsplan festgesetzt.
Natur und Landschaft
Die Potentiale aus der Lage und der das Plangebiet umgebenden Landschaft sollen im Entwurf
zu einem bereichernden landschaftlichen Konzept zusammengefügt werden. Die renaturierte
Erft mit ihrem Erholungsraum und Freizeitmöglichkeiten für Radfahrer, Wanderer und Spaziergänger, die das Gebiet flankiert, soll stark mit dem Quartier verknüpft werden; ebenso die landschaftlichen Flächen im Westen und Süden, sowie der Schlosspark, aber auch die Stadt Bedburg selbst im Norden.
Bodenverunreinigungen / Kampfmittelfreiheit
Die Frage von Bodenbeschaffenheit und potenzieller Kampfmittel wird im Rahmen des weiteren
Bebauungsplanverfahrens geprüft und bewertet. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden in
den Bebauungsplan aufgenommen.
Planungskonzeption
Städtebauliches Leitbild
Die Bebauung orientiert sich an dem Leitbild der „Gartenstadt“. Diese ist geprägt durch ein städtebauliches Raumgefüge aus Straßen und Plätzen, das eindeutig wiedererkennbare Orte
schafft. Blickbeziehungen und eine Hierarchie der Straßenbreiten gliedern die Bebauung. Es
entstehen Baufelder, die unterschiedliche Größen aufweisen und sich sowohl im Maß und als
auch in der Dichte differenzieren. Es gibt eine „Mitte“ um einen Platz mit öffentlichen und gewerblichen Funktionen und auch qualitätsvolle Freiräume- Wassergracht, Park und Quartiersplatz-, die die Qualität des Landschaftlichen Umfeldes in die Bebauungsstruktur integrieren. Eine Durchlässigkeit und städtebauliche Körnigkeit soll allen Bewohnern Anteil geben am Bild der
„Neuen Stadt Bedburg“. Es wird darauf Wert gelegt, dass auch in der Umsetzung diese gemeinsame wiedererkennbare Identität in der Realisierung geschaffen wird. Dazu wird es eine
Gestaltungsfibel und einen städtebaulichen Leitfaden geben.
Bebauung und Nutzung
Auf dem Plangebiet soll ein neues urbanes Wohnquartier für bis zu 2.500 Menschen (laut überschlägiger Ermittlungen anhand der aktuell geplanten BGF durch die Domus Immobilien AG)
entstehen. Die gewachsene Altstadt Bedburg wird so durch die Neugründung eines Quartiers
mit höchsten städtebaulichen Ansprüchen ergänzt. Der neue Stadtteil soll über eine funktionierende soziale und urbane Infrastruktur verfügen und in Sachen Nachhaltigkeit und Ökologie
wegweisend sein. Insgesamt sind in den Neubauten ca. 140.000 m² Nutzfläche für Wohnen und
Gewerbe geplant. Die Bebauungsstruktur ist locker, wobei an den Quartiersplätzen, an denen
gewerbliche Nutzung und Gastronomie stattfindet, die Dichte zunimmt. Das Wohnen gliedert
sich in unterschiedliche Wohnformen und Preissegmente. Von Einfamilienhäusern und Reihenhäusern über hochwertige Stadtappartements und Seniorenwohnungen bis hin zu sozialem
Mietwohnungsbau in verkehrsberuhigtem Umfeld ist eine Vielfalt an Typologien vorhanden.
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nördlicher Ausschnitt aus dem Lageplan
Als Entrée zum neuen Stadtteil entstehen im Norden zwei sechsgeschossige Wohnbauten, die
an der Haupterschließungsstraße ein einladendes Tor bilden. Die Torsituation wird flankiert vom
geförderten Geschosswohnungsbau im nordöstlichen Bereich des Plangebietes und einem Seniorenzentrum, das die Bebauung der nordwestlichen Grenze des Gebiets einleitet. Entlang der
K37 in Richtung Bedburger Innenstadt finden sich hier in direkter Nachbarschaft ein Kindergarten und ansprechende Außenbereiche, sowie ein Fitness-Center und ein Kultursaal, integriert in
ein Hotel der gehobenen Klasse, das in südwestlicher Richtung den Abschluss des Bebauungskonglomerates bildet. Gefasst von dieser im Bogen verlaufenden Bebauung findet sich der
Hauptquartiersplatz. Mit Nahversorgung, wie etwa einem Bio-Supermarkt, Gastronomie, Büros
und einem Ärztehaus finden die Einwohner hier ein lebendiges Zentrum des neuen Stadtteils,
welches durch den Blick zu den angrenzenden Erft-Auen und der Lage am Wasser des künstlichen Kanals noch an Attraktivität gewinnt. Ihm gegenüber bietet der über 4.300 m² große
Stadtpark wertvolle Grünflächen im Quartier. Als weitere räumliche Betonung dieses zentralen
Ortes fungiert ein zehngeschossiges Gebäude, in dessen Obergeschossen Wohnen mit städtischer Atmosphäre und einem Blick über die Erft, den neuen Stadtteil und die Bedburger Altstadt
ermöglicht wird. Das Hochhaus bildet außerdem die Einleitung zur städtischen Hauptverkehrsachse des neuen Stadtteils, die in Richtung Süden verläuft und entlang der die Grundschule im
Osten und eine Blockrandbebauung im Westen angeordnet sind. Letztere macht in ihren EckHäusern eine punktuelle Einzelhandelsnutzung vorstellbar, die sich aber deutlich integrieren
muss, um das Ziel eines lebendigen Stadtteils mit urbanem Flair zu erreichen.
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mittlerer Ausschnitt aus dem Lageplan
Nach 300 m biegt die Hauptstraße in Richtung Südwesten ab, um den zweiten Stadtteileingang
zu erreichen. Hier prägen städtische Bauformen wie Stadthäuser in Zeilenform, ein weiterer,
kleiner Quartiersplatz und ein Gebäudeblock mit Café und Büronutzung den Charakter. Als
Verbindung zum großen Hauptplatz verläuft von hier aus der künstliche Kanal in Richtung Norden, der Blickachsen zur Bedburger Altstadt schafft und an eine weitere Form von Stadthäusern
angrenzt. Die Bewohner profitieren hier von der direkten Wasserlage und einem Garten mit
Blick auf die Erft. Diese Häuserreihe erzeugt die Silhouette, die den Abschluss der Bebauung
nach Westen markiert.
südlicher Ausschnitt aus dem Lageplan
Die südliche Grenze des Stadtteils bildet eine Reihe von Doppelhaushälften, deren Grundstücke in süd-gerichteter Hanglage aber auch zu großen freistehenden Villengrundstücken zusammengeschlossen werden können. Nördlich dieser Ein- bis Zweifamilienhäuser entwickelt
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sich ein verkehrsberuhigtes Gebiet mit Reihenhäusern in Nord-Süd-, bzw. Ost-WestAusrichtung und einigen Frei- und Kinderspielflächen. An dieses Gebiet anschließend führt eine
Allee, die wie die Fortsetzung des angrenzenden Waldes wirkt, wieder nach Norden in das
Zentrum des neuen Stadtteils. Sie endet vor einem Solitär, der sowohl Wohn- als auch Gewerbenutzung bietet und wie die meisten dieser Mischnutzungstypologien vor Ort im Erdgeschoss
durch eine Arkade den Straßenraum mit dem Innenraum verschmelzen lässt. Östlich der Allee
zugeordnet finden sich weitere großzügige Doppelhaushälften. Nordöstlich schließt eine Nachbarschaft aus zwei Reihenhäusern und Geschosswohnungsbau an.
Im gesamten Planungskonzept ist die Typologie der Dächer ein wichtiger Faktor. Durch das
Quartier zieht sich eine natürliche Höhenentwicklung und die skulpturale Wirkung eines traditionellen Haus-Typs mit schrägem Dach ist eines der Leitbilder des städtebaulichen Konzepts.
Erschließung und Verkehr
Das Planungsgebiet wird primär über die Hauptverkehrsstraße in Nord-Süd-Richtung erschlossen. Diese Achse ist durch ihre Dimensionierung klar erkennbar. Eine 6 m breite Straße flankiert von zwei Grünstreifen, zwei großzügigen Gehwegen, einem Steifen Parkbuchten in Längsrichtung und einem zweispurigen Fahrradweg, führt nach der Überquerung der Erft auf einen
Kreisverkehr zu, der den Verkehr entschleunigt und eine Richtungsänderung vollführt. Von hier
führt eine Blick- und Fußgängerachse direkt auf das Quartierszentrum zu, der motorisierte Verkehr wird allerdings umgeleitet und führt an dem „Baumhain“, der Schule und dem Park vorbei
und läuft weiter an Geschosswohnbauten an der nördlichen Grenze in Richtung Altstadt. Quer
zu dieser Hauptverkehrsachse gibt es Stichstraßen in die einzelnen Quartiersteile, die die Bewohner zum einen zu ihren Wohnungen und Häusern führen, die aber auch gleichzeitig die
grünen Ränder des Plangebietes in die Quartiersmitte weiterführen und Fuß- und Radwegverbindungen schaffen. Hierbei handelt es sich um Anliegerstraßen oder verkehrsberuhigte Zonen,
deren Straßenquerschnitte verringert sind, um breitere Bürgersteige zur Aktivierung des Stadtraums anzubieten und Elemente der Mobilität aufzunehmen (Fahrräder, Haltestellen etc.). Die
„Promenade“ entlang des Wasserbeckens und der in der Mitte angelegten Sitzstufen schafft eine klare Orientierung und vermittelt die Urbanität städtischen Lebens. Um den Eingang zur
Grundschule herum wird die Geschwindigkeit des Individualverkehrs auf der Hauptstraße von
Tempo 30 noch einmal durch Bodenschwellen verringert. Die Stichstraße zwischen Schule und
Wohnbebauung ist insgesamt als verkehrsberuhigter Bereich ausgelegt und ermöglicht ein sicheres Ein- und Aussteigen der Kinder aus Bus und PKWs. Neben dieser Bushaltestelle fährt
der Bus eine weitere Haltestelle in der Nähe des Seniorenzentrums an und fährt nach dieser
Schleife durch den Süden des Quartiers wieder zurück Richtung Bedburg. Fahrradfahrer stehen
im Fokus und sind ein Punkt des verkehrstechnischen Konzepts hinsichtlich Qualitäten und sozialer Sicherheiten. Es gibt überdachte und bewachte Fahrradabstellmöglichkeiten, die jeweils
am südlichen und nördlichen Quartiersplatz mit Stellflächen für Leihfahrräder und Elektroautos
gekoppelt sind. Die privaten Parkplätze finden sich größtenteils in Tiefgaragen oder in Garagen
der Einfamilienhäuser. Zusätzlich gibt es oberirdische Besucherparkplätze an verschiedenen
Stellen. Bei der Ausgestaltung der Freianlagen werden für Feuerwehr sowie die notwendigen
Ver- und Entsorgungsverkehre entsprechend befestigte Flächen in die Freianlagengestaltung
integriert, ohne dass diese besonders ins Auge fallen.
Grün und Freiraum
Das Plangebiet soll in Bezug auf sein Freiraumkonzept als ein Bindeglied der es umgebenden
vorhandenen Strukturen wirken. Diese Bindegliedfunktion wird durch ein Netz aus Verbindungen der öffentlichen Freiflächen erzeugt, welches mit „Grünfingern“, straßenbegleitendem Baubestand im Abstand von höchstens 15 m, die bebauten Strukturen durchzieht. Ergänzt wird dies
durch ein Quartiersplatzsystem innerhalb der einzelnen zusammenhängenden Nachbarschaftsbereiche. Durch ein Herausarbeiten der Blickbezüge, optimalen Ausrichtungen und Identitätsstiftung kann Adressbildung entstehen. Verschiedene Typologien von öffentlichen Freiräumen,
mal eher urbane gepflasterte Wege- und Platzflächen, mal mehr parkartige, teilweise landschaftliche Grünstrukturen mit Spiel- und Aufenthaltsangeboten durchkämmen das neue Quartier und bereichern so die neuen Wohn- und Mischgebiete mit Begegnungs- und Erholungsmöglichkeiten.
Bebauungsplan Nr. 56 – ehemalige Zuckerfabrik
Erläuterungen zum Aufstellungsbeschluss
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Energie
In das Konzept der „Neuen Stadt Bedburg“ werden Ideen der sogenannten „Smart City“ integriert. Auf die lokale Gewinnung und Speicherung von erneuerbaren Energien, nachhaltiges
Bauen und das Fördern von Elektromobilität durch ein Ladestellen-, Car- und Bike-SharingAngebot wird ein großes Augenmerkt gelegt.
voraussichtliche wesentliche Planungsbelange
Für die weitere Planung und die Aufstellung des Bebauungsplanes werden voraussichtlich
folgenden Planungsbelange besonders relevant sein:
Genehmigung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes
Abstimmung der naturschutzfachlichen Belange mit den zuständigen Fachbehörden
(u.a. Arten-, Landschafts- und Gewässerschutz)
gutachterliche Prüfung der Leistungsfähigkeit der äußeren Erschließung, insbesondere
der vom künftig zu erwartenden Verkehrsaufkommen besonders betroffenen
Knotenpunkte
Fachplanung zur inneren Erschließung
gutachterliche Prüfung der Schallschutzanforderungen, insbesondere bezogen auf
Schallemissionen der Gewerbegebietes und der Einzelhandelsbetriebe westlich der Erft
ortientierende Untersuchung der gegenseitigen schalltechnischen Verträglichkeit
unterschiedlicher Nutzungen im Plangebiet
Die Genehmigung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes wird seitens der Verwaltung
der Stadt Bedburg mit der Bezirksregierung abgestimmt.
Zu Fragen aller Umweltbelange ist eine gemeinsame Besprechung der Verwaltung, des
Vorhabenträgers und der Planer mit den Fachabteilungen des Rhein-Erft-Kreises vorgesehen.
Für die Belange der äußeren und inneren Erschließung wurden vom Vorhabenträger
gutachterliche Untersuchungen und Fachplanungen an die IGS Ingenieurgesellschaft Stolz
mbH aus Neuss in Auftrag gegeben.
Die Belange des Schallschutzes werden im Auftrag des Vorhabenträgers von Kramer
Schalltechnik GmbH aus Sankt Augustin gutachterlich untersucht und bewertet.
Sobald alle wesentlichen Planungsbelange grundsätzlich geklärt sind, wird die Verwaltung die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB beteiligen.