Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Datum
20.02.2018
Erstellt
06.02.18, 13:05
Aktualisiert
06.02.18, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 02.02.2018
Mitteilung: 21/2018
- öffentlicher Teil Mitteilung
für den
Rat
20.02.2018
Fördermittel gemäß des Kapitels 2 des Gesetzes zur Umsetzung des
Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen
Mit Datum vom 24.01.2018 ist der Bescheid der Bezirksregierung Köln über die Fördermittel
gemäß des Kapitels 2 des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) in Nordrhein-Westfalen eingegangen. Demnach erhält die
Gemeinde Kreuzau insgesamt Fördermittel in Höhe von 584.338,00 Euro zur Verbesserung der
Schulinfrastruktur.
Der Förderbereich von Kapitel 2 KInvFG umfasst Investitionen für die Sanierung, den Umbau, die
Erweiterung und bei Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
ausnahmsweise den Ersatzbau von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen. Dabei sind
auch die für die Funktionsfähigkeit der Gebäude erforderlichen Ausstattung sowie notwendige
ergänzende Infrastrukturmaßnahmen einschließlich solcher zur Gewährleistung der digitalen
Anforderungen an Schulgebäude förderfähig.
Zu beachten ist, dass eine Förderung von bis zu 90 % möglich ist. Lediglich ein bundesrechtlich
vorgeschriebener Eigenanteil von 10 % muss seitens der Gemeinde Kreuzau aufgebracht werden.
Die Finanzhilfen können bis Ende 2022 eingesetzt werden. Über die Verwendung der Mittel wird
der Rat entscheiden.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
Gez.
- Ingo Eßer -