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Mitteilung (Fördermittel gemäß des Kapitels 2 des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Datum
20.02.2018
Erstellt
06.02.18, 13:05
Aktualisiert
06.02.18, 13:05
Mitteilung (Fördermittel gemäß des Kapitels 2 des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen)

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Gemeinde Kreuzau Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 02.02.2018 Mitteilung: 21/2018 - öffentlicher Teil Mitteilung für den Rat 20.02.2018 Fördermittel gemäß des Kapitels 2 des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen Mit Datum vom 24.01.2018 ist der Bescheid der Bezirksregierung Köln über die Fördermittel gemäß des Kapitels 2 des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) in Nordrhein-Westfalen eingegangen. Demnach erhält die Gemeinde Kreuzau insgesamt Fördermittel in Höhe von 584.338,00 Euro zur Verbesserung der Schulinfrastruktur. Der Förderbereich von Kapitel 2 KInvFG umfasst Investitionen für die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung und bei Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ausnahmsweise den Ersatzbau von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen. Dabei sind auch die für die Funktionsfähigkeit der Gebäude erforderlichen Ausstattung sowie notwendige ergänzende Infrastrukturmaßnahmen einschließlich solcher zur Gewährleistung der digitalen Anforderungen an Schulgebäude förderfähig. Zu beachten ist, dass eine Förderung von bis zu 90 % möglich ist. Lediglich ein bundesrechtlich vorgeschriebener Eigenanteil von 10 % muss seitens der Gemeinde Kreuzau aufgebracht werden. Die Finanzhilfen können bis Ende 2022 eingesetzt werden. Über die Verwendung der Mittel wird der Rat entscheiden. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister Gez. - Ingo Eßer -