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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. A 31 "Kapuzinerstraße II" Satzungsbeschluss gem. § 10 des Baugesetzbuches (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
76 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
06.02.18, 10:36
Aktualisiert
06.02.18, 10:36
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. A 31 "Kapuzinerstraße II"
Satzungsbeschluss gem. § 10 des Baugesetzbuches (BauGB))

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Stadt Jülich Jülich, 6. Februar 2018 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 29.06.2017 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 17. Bebauungsplan Nr. A 31 "Kapuzinerstraße II" Satzungsbeschluss gem. § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) (Vorlagen-Nr.192/2017) Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Aufgrund der § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) wird der Bebauungsplan Nr. A 31 „Kapuzinerstraße II“ als Satzung beschlossen. Dieser Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Voraussetzung schaffen, um in diesem Bereich als ergänzenden Anbau die Geschäftsstelle Jülich der Kreisverwaltung Düren neu einzurichten. Der Planbereich ist im Bereichsgrenzenplan vom 14.01.2017 dargestellt.