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Beschlusstext (Flächennutzungsplanänderung der Stadt Jülich "Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie" a) Stellungnahme der Öffentlichkeit aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB b) Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB c) Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
9,6 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
06.02.18, 10:36
Aktualisiert
06.02.18, 10:36
Beschlusstext (Flächennutzungsplanänderung der Stadt Jülich "Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie"
a) Stellungnahme der Öffentlichkeit aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
b) Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
c) Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB)

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Stadt Jülich Jülich, 6. Februar 2018 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 29.06.2017 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 19.1 Flächennutzungsplanänderung der Stadt Jülich "Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie" a) Stellungnahme der Öffentlichkeit aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB b) Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB c) Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB (Vorlagen-Nr.194/2017) Beschluss: Ohne Abstimmung Zu a) Über die eingegangen Anregungen aus der Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gemäß Anlage A beschlossen. Zu b) Über die eingegangen Anregungen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß Anlage B beschlossen. Zu c) Die Flächennutzungsplanänderung (FNP-Änderung) "Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie " wird gem. § 3 Abs.2 des Baugesetzbuches (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ebenfalls werden die Träger der öffentlichen Belange gem. § 4 Abs. 2 beteiligt.