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Beschlusstext (Flächennutzungsplanänderung der Stadt Jülich zum Bebauungsplan A 21 "Komm" a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB b) Beschluss der Flächennutzungsplanänderung)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
133 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
06.02.18, 10:36
Aktualisiert
06.02.18, 10:36
Beschlusstext (Flächennutzungsplanänderung der Stadt Jülich zum Bebauungsplan A 21 "Komm"
a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
b) Beschluss der Flächennutzungsplanänderung) Beschlusstext (Flächennutzungsplanänderung der Stadt Jülich zum Bebauungsplan A 21 "Komm"
a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
b) Beschluss der Flächennutzungsplanänderung) Beschlusstext (Flächennutzungsplanänderung der Stadt Jülich zum Bebauungsplan A 21 "Komm"
a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
b) Beschluss der Flächennutzungsplanänderung) Beschlusstext (Flächennutzungsplanänderung der Stadt Jülich zum Bebauungsplan A 21 "Komm"
a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
b) Beschluss der Flächennutzungsplanänderung) Beschlusstext (Flächennutzungsplanänderung der Stadt Jülich zum Bebauungsplan A 21 "Komm"
a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
b) Beschluss der Flächennutzungsplanänderung)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 6. Februar 2018 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 29.06.2017 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 20. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Jülich zum Bebauungsplan A 21 "Komm" a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB b) Beschluss der Flächennutzungsplanänderung (Vorlagen-Nr.196/2017) Beschluss: Mehrheitlich dafür Zu a) Über die eingegangen Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird wie folgt beschlossen: Nr. Anregung Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag 1 Stellungnahme Büro Raskin Der Umweltplanung und Stellungnahme Umweltberatung GbR zum wird gefolgt. Schreiben von Herrn A. Schulte (BUND Kreisgruppe Düren) vom 16.05.2017 (Zn. DN137/14) BUND mit Schreiben vom 16.05.2017 Sehr geehrte Damen und Herren, zu obiger Planung geben wir folgende Stellungnahme ab. Feldlerche Die Feldlerche gilt als störempfindlich. Betroffen durch die Planung sind hier 2 Reviere sowie 3 weitere im engeren Umfeld. Zu befürchten ist hier, dass diese ebenfalls aufgegeben werden. Der Planer selbst beschreibt die Auswirkung des geplanten Baustoffzentrums Die Feldlerche ist eine charakteristische Art der In seinem Schreiben vom 16.05.2017 (Zn. DN-137/14) zur Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange hinsichtlich der Feldlerche bei der Aufstellung des B-Plan Nr. A 21 Komm in Jülich kritisiert Herr A. Schulte (BUND Kreisgruppe Düren) die Ermittlung der Betroffenheit und den vorgezogenen Ausgleich. Hierzu beziehen wir Beschlussvorschlag Feldflur. Sie reagiert auf optische Störreize, indem sie zu Störquellen und potenziellen Gefahren einen Sicherheitsabstand einhält. Neben Straßen werden insbesondere höhere Vertikalstrukturen. (lt. Planung Höhe der Gebäude 12m) gemieden. Weiterhin führt der Betrieb (Bewegung und Geräusche von Mensch und Maschinen und Anstieg des Individualverkehrs) dauerhaft zu optischen und akustischen Störungen. Sowohl die Baustelleneinrichtungsstellen, als auch die dauerhaft bestehenden Anlagen werden Feldlerchen in größerem Umkreis vertreiben. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen Das Gebiet liegt 418 m von dem Ultraleichtflugplatz entfernt. Zudem ist hier die Windkraftkonzentrationsfläche „Linnich Boslar ausgewiesen“. Dies schränkt die Funktionalität der Maßnahme substanziell ein. Wir verweisen hier auf den Leitfaden „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen“ für die Berücksichtigung von artenschutzrechtlich erforderlichen Maßnahmen in NRW.  Maßnahmenflächen dürfen nicht im Einflussbereich von vorhandenen Beeinträchtungsquellen sein  Es dürfen keine Beeinträchtigungen anderer oder vorhandener Arten (Populationen) ausgelöst werden Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 29.06.2017 nachfolgend wie folgt Stellung: Ermittlung der Betroffenheit Im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (raskin, 03.11.2016) wurde die Betroffenheit der Feldlerche ausführlich erörtert und dargelegt. Demnach sind 2 Feldlerchenreviere betroffen und vorgezogen auszugleichen. Eine Betroffenheit weiterer Reviere liegt nicht vor. Eignung der vorgezogenen Ausgleichsfläche Der Leitfaden „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen“ (MKULNV 2013) wurde hinsichtlich der Anforderungen an den Maßnahmenstandort selbstverständlich berücksichtigt. Demnach ist eine ausreichende Entfernung der Ausgleichsfläche zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen sichergestellt: 1. Im Fall der gegenüber Straßenverkehr empfindlichen Feldlerche wird ein Abstand zur Autobahn A 44 von 900 m einzuhalten (MKULNV 2013 empfiehlt 500 m). 2. Der 360 m entfernte Leichtflugplatz stellt nach MKULNV (2013) keine Störquelle dar. (Bei einem aktuellen Monitoring von Feldlerchen auf zwei Ausgleichsflächen bei Zülpich-Schwerfen stören sich die Vögel nicht an dem Modellflugbetrieb auf dem 250 m bzw. 350 m entfernten Fluggelände des Luftsportclubs Zülpich.) So Seite 2 Wir lehnen daher die Planung ab. sangen zu Beginn der Brutzeit 2 Feldlerchen in Abständen von nur 170 m bzw. 200 m zum Leichtflugplatz. 3. Da die Feldlerche nach MKULNV (2013) nicht zu den gegenüber Windkraftanlagen sensiblen Arten zählt, geht auch von dem geplanten Windpark Linnich- Boslar zukünftig keine Störwirkung aus. Es ist sogar zu beobachten, dass die Feldlerche in intensiv genutzten Agrarlandschaften die schütteren Aufstellflächen von Windenergieanlagen zur Nestanlage bevorzugt besiedelt. Eine ausführliche artenschutzfachliche Beurteilung der Ausgleichsfläche wurde bereits in unserer Stellungnahme vom 17.02.2017 vorgenommen. Die Beurteilung hängt dieser Stellungnahme zur Info an. Die Kritik des BUND an der Ermittlung der Betroffenheit der Feldlerche und der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahme wird aus fachlicher Sicht widersprochen. Aachen, den 22. Mai 2017 Dr. R. Raskin 2 Kreis Düren mit Schreiben vom 18.05.2017 Sehr geehrter Herr Schorr, zur o.a. Bauleitplanung wurden folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt: Der Stellungnahme der Verwaltung wird gefolgt. - Kreisentwicklung und straßen Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 29.06.2017 Seite 3 - Gebäudemanagement - Brandschutz - Umweltamt Wasserwirtschaft Gegen die o.g. Änderung des FNP bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken. Die wasserwirtschaftlichen Belange werden im Verfahren zum Bebauungsplan A 21 "Komm" vorgetragen. In der Begründung wird unter 1.4 "Entwässerung" ausgeführt, dass das Rückhaltevolumen für ein 10-jähriges Regenereignis durch einen zusätzlichen Überstau innerhalb der Versickerungsanlagen bereitgestellt wird. Hier muss es heißen 100-jähriges Regenereignis. Dies bitte ich zu korrigieren. Die Begründung wird dahingehend korrigiert. Immissionsschutz Gegen das Planvorhaben bestehen keine Bedenken, da alle den Immissionsschutz betreffenden Belange ausreichend eingestellt wurden. Bodenschutz Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken. Abgrabungen Aus abgrabungsrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken. Natur und Landschaft Gegen die o.g. FNP-Änderung bestehen aus landschaftspflegerischer Sicht keine Bedenken. Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 29.06.2017 Seite 4 Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 29.06.2017 Seite 5