Daten
Kommune
Jülich
Größe
133 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
06.02.18, 10:36
Aktualisiert
06.02.18, 10:36
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Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 6. Februar 2018
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates
am 29.06.2017 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
20.
Flächennutzungsplanänderung der Stadt Jülich zum Bebauungsplan A 21 "Komm"
a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2
BauGB
b) Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
(Vorlagen-Nr.196/2017)
Beschluss:
Mehrheitlich dafür
Zu a) Über die eingegangen Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 1
BauGB wird wie folgt beschlossen:
Nr. Anregung
Stellungnahme der
Verwaltung und
Beschlussvorschlag
1
Stellungnahme Büro Raskin Der
Umweltplanung und
Stellungnahme
Umweltberatung GbR zum
wird gefolgt.
Schreiben von Herrn A.
Schulte
(BUND Kreisgruppe Düren)
vom 16.05.2017 (Zn. DN137/14)
BUND mit Schreiben vom
16.05.2017
Sehr geehrte Damen und
Herren,
zu obiger Planung geben wir
folgende Stellungnahme ab.
Feldlerche
Die Feldlerche gilt als
störempfindlich. Betroffen
durch die Planung sind hier 2
Reviere sowie 3 weitere im
engeren Umfeld. Zu befürchten
ist hier, dass diese ebenfalls
aufgegeben werden.
Der Planer selbst beschreibt die
Auswirkung des geplanten
Baustoffzentrums
Die Feldlerche ist eine
charakteristische Art der
In seinem Schreiben vom
16.05.2017 (Zn. DN-137/14)
zur Berücksichtigung
artenschutzrechtlicher
Belange hinsichtlich der
Feldlerche bei der
Aufstellung des B-Plan Nr.
A 21 Komm in Jülich
kritisiert Herr A. Schulte
(BUND Kreisgruppe Düren)
die Ermittlung der
Betroffenheit und den
vorgezogenen Ausgleich.
Hierzu beziehen wir
Beschlussvorschlag
Feldflur. Sie reagiert auf
optische Störreize, indem sie zu
Störquellen und potenziellen
Gefahren einen
Sicherheitsabstand einhält.
Neben Straßen werden
insbesondere höhere
Vertikalstrukturen. (lt. Planung
Höhe der Gebäude 12m)
gemieden.
Weiterhin führt der Betrieb
(Bewegung und Geräusche von
Mensch und Maschinen und
Anstieg des Individualverkehrs)
dauerhaft zu optischen und
akustischen Störungen.
Sowohl die
Baustelleneinrichtungsstellen,
als auch die dauerhaft
bestehenden Anlagen werden
Feldlerchen in größerem
Umkreis vertreiben.
Vorgezogene
Ausgleichsmaßnahmen
Das Gebiet liegt 418 m von
dem Ultraleichtflugplatz
entfernt. Zudem ist hier die
Windkraftkonzentrationsfläche
„Linnich Boslar ausgewiesen“.
Dies schränkt die Funktionalität
der Maßnahme substanziell ein.
Wir verweisen hier auf den
Leitfaden „Wirksamkeit von
Artenschutzmaßnahmen“ für
die Berücksichtigung von
artenschutzrechtlich
erforderlichen Maßnahmen in
NRW.
Maßnahmenflächen
dürfen nicht im
Einflussbereich von
vorhandenen
Beeinträchtungsquellen
sein
Es dürfen keine
Beeinträchtigungen
anderer oder
vorhandener Arten
(Populationen)
ausgelöst werden
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 29.06.2017
nachfolgend wie folgt
Stellung:
Ermittlung der Betroffenheit
Im artenschutzrechtlichen
Fachbeitrag (raskin,
03.11.2016) wurde die
Betroffenheit der Feldlerche
ausführlich erörtert und
dargelegt. Demnach sind 2
Feldlerchenreviere betroffen
und vorgezogen
auszugleichen. Eine
Betroffenheit weiterer
Reviere liegt
nicht vor.
Eignung der vorgezogenen
Ausgleichsfläche
Der Leitfaden „Wirksamkeit
von
Artenschutzmaßnahmen“
(MKULNV 2013) wurde
hinsichtlich der
Anforderungen an den
Maßnahmenstandort
selbstverständlich
berücksichtigt.
Demnach ist eine
ausreichende Entfernung der
Ausgleichsfläche zu
potenziellen Stör- und
Gefahrenquellen
sichergestellt:
1. Im Fall der gegenüber
Straßenverkehr
empfindlichen Feldlerche
wird ein Abstand zur
Autobahn A 44 von 900 m
einzuhalten (MKULNV
2013 empfiehlt 500 m).
2. Der 360 m entfernte
Leichtflugplatz stellt nach
MKULNV (2013) keine
Störquelle dar. (Bei einem
aktuellen Monitoring von
Feldlerchen auf zwei
Ausgleichsflächen bei
Zülpich-Schwerfen stören
sich die Vögel nicht an dem
Modellflugbetrieb auf dem
250 m bzw. 350 m
entfernten Fluggelände des
Luftsportclubs Zülpich.) So
Seite 2
Wir lehnen daher die Planung
ab.
sangen zu Beginn der
Brutzeit 2 Feldlerchen in
Abständen von nur 170 m
bzw. 200 m zum
Leichtflugplatz.
3. Da die Feldlerche nach
MKULNV (2013) nicht zu
den gegenüber
Windkraftanlagen sensiblen
Arten zählt, geht auch von
dem geplanten Windpark
Linnich- Boslar zukünftig
keine Störwirkung aus. Es
ist sogar zu beobachten, dass
die Feldlerche in intensiv
genutzten Agrarlandschaften
die schütteren
Aufstellflächen von
Windenergieanlagen zur
Nestanlage bevorzugt
besiedelt.
Eine ausführliche
artenschutzfachliche
Beurteilung der
Ausgleichsfläche wurde
bereits in unserer
Stellungnahme vom
17.02.2017 vorgenommen.
Die Beurteilung hängt dieser
Stellungnahme zur Info an.
Die Kritik des BUND an der
Ermittlung der Betroffenheit
der Feldlerche und der
vorgezogenen
Ausgleichsmaßnahme wird
aus fachlicher Sicht
widersprochen.
Aachen, den 22. Mai 2017
Dr. R. Raskin
2
Kreis Düren mit Schreiben vom
18.05.2017
Sehr geehrter Herr Schorr,
zur o.a. Bauleitplanung wurden
folgende Ämter der
Kreisverwaltung Düren
beteiligt:
Der
Stellungnahme
der Verwaltung
wird gefolgt.
- Kreisentwicklung und straßen
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 29.06.2017
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- Gebäudemanagement
- Brandschutz
- Umweltamt
Wasserwirtschaft
Gegen die o.g. Änderung des
FNP bestehen aus
wasserwirtschaftlicher Sicht
keine Bedenken. Die
wasserwirtschaftlichen Belange
werden im Verfahren zum
Bebauungsplan A 21 "Komm"
vorgetragen.
In der Begründung wird unter
1.4 "Entwässerung" ausgeführt,
dass das Rückhaltevolumen für
ein 10-jähriges Regenereignis
durch einen zusätzlichen
Überstau innerhalb der
Versickerungsanlagen
bereitgestellt wird. Hier muss
es heißen 100-jähriges
Regenereignis. Dies bitte ich zu
korrigieren.
Die Begründung wird
dahingehend korrigiert.
Immissionsschutz
Gegen das Planvorhaben
bestehen keine Bedenken, da
alle den Immissionsschutz
betreffenden Belange
ausreichend eingestellt wurden.
Bodenschutz
Aus bodenschutzrechtlicher
Sicht bestehen keine Bedenken.
Abgrabungen
Aus abgrabungsrechtlicher
Sicht bestehen keine Bedenken.
Natur und Landschaft
Gegen die o.g. FNP-Änderung
bestehen aus
landschaftspflegerischer Sicht
keine Bedenken.
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 29.06.2017
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Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 29.06.2017
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