Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
203 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
06.02.18, 18:05
Aktualisiert
06.02.18, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Na
Vorlagennummer: VL-2/2018
Langerwehe, den 10.01.2018
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses;
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
1. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe vom
08.12.2017
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Langerwehe hat in seiner Sitzung am 07.12.2017 die aufgrund des neuen
Wasserhaushaltsgesetz und des neuen Landeswassergesetz geänderte Entwässerungssatzung nach dem
überarbeiteten Muster des Städte- und Gemeindebunds NRW erlassen.
Bei der Überarbeitung ist leider ein Übertragungsfehler von der Mustersatzung zur Entwässerungsatzung
der Gemeinde Langerwehe aufgetreten.
In § 14 Absatz 4 steht:
„Den Abbruch eines mit einem Anschluss versehenen Gebäudes hat der Anschlussnehmer eine Woche vor
der Außerbetriebnahme des Anschlusses der Gemeinde mitzuteilen. Diese sichert die Anschlussleitung auf
Kosten des Anschlussnehmers.“
In der alten Fassung der Entwässerungssatzung heißt es:
„Den Abbruch eines mit einem Anschluss versehenen Gebäudes hat der Anschlussnehmer eine Woche vor
der Außerbetriebnahme des Anschlusses der Gemeinde mitzuteilen. Bei Abbruch des Gebäudes sind die
Grundstücksanschlussleitungen wasserdicht zu verschließen.
Die Sicherung der Anschlussleitung geschieht auf Kosten des Anschlussnehmers.“
Aufgrund dessen ist die folgende Änderungssatzung zu beraten und zu erlassen.
I. Änderungssatzung
vom
____________________
zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe vom 08.12.2017
Artikel 1
Drucksache VL-2/2018
Seite - 2 -
§ 14 (Zustimmungsverfahren) Abs. 4 wird wie folg geändert:
(4)
Den Abbruch eines mit einem Anschluss versehenen Gebäudes hat der Anschlussnehmer eine
Woche vor der Außerbetriebnahme des Anschlusses der Gemeinde mitzuteilen. Bei Abbruch des
Gebäudes sind die Grundstücksanschlussleitungen wasserdicht zu verschließen.
Die Sicherung der Anschlussleitung geschieht auf Kosten des Anschlussnehmers.
Artikel 2
In-Kraft-Treten
Diese 1. Änderungssatzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt § 14 Abs. 4
der Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe vom 08.12.2017 außer Kraft.
Finanzielle Auswirkungen:
Mitzeichnung Kämmerei: ______________
Keine.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat den Erlass der o.a. Satzung in der beratenen
Entwurfsfassung.
Der Rat beschließt den Erlass der o.a. Satzung in der beratenen Entwurfsfassung.
Der Bürgermeister
(Göbbels)