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Beschlussvorlage (1. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe vom 08.12.2017)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
203 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
06.02.18, 18:05
Aktualisiert
06.02.18, 18:05
Beschlussvorlage (1. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe vom 08.12.2017) Beschlussvorlage (1. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe vom 08.12.2017)

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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Na Vorlagennummer: VL-2/2018 Langerwehe, den 10.01.2018 TOP Vorlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses; des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen 1. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe vom 08.12.2017 Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Langerwehe hat in seiner Sitzung am 07.12.2017 die aufgrund des neuen Wasserhaushaltsgesetz und des neuen Landeswassergesetz geänderte Entwässerungssatzung nach dem überarbeiteten Muster des Städte- und Gemeindebunds NRW erlassen. Bei der Überarbeitung ist leider ein Übertragungsfehler von der Mustersatzung zur Entwässerungsatzung der Gemeinde Langerwehe aufgetreten. In § 14 Absatz 4 steht: „Den Abbruch eines mit einem Anschluss versehenen Gebäudes hat der Anschlussnehmer eine Woche vor der Außerbetriebnahme des Anschlusses der Gemeinde mitzuteilen. Diese sichert die Anschlussleitung auf Kosten des Anschlussnehmers.“ In der alten Fassung der Entwässerungssatzung heißt es: „Den Abbruch eines mit einem Anschluss versehenen Gebäudes hat der Anschlussnehmer eine Woche vor der Außerbetriebnahme des Anschlusses der Gemeinde mitzuteilen. Bei Abbruch des Gebäudes sind die Grundstücksanschlussleitungen wasserdicht zu verschließen. Die Sicherung der Anschlussleitung geschieht auf Kosten des Anschlussnehmers.“ Aufgrund dessen ist die folgende Änderungssatzung zu beraten und zu erlassen. I. Änderungssatzung vom ____________________ zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe vom 08.12.2017 Artikel 1 Drucksache VL-2/2018 Seite - 2 - § 14 (Zustimmungsverfahren) Abs. 4 wird wie folg geändert: (4) Den Abbruch eines mit einem Anschluss versehenen Gebäudes hat der Anschlussnehmer eine Woche vor der Außerbetriebnahme des Anschlusses der Gemeinde mitzuteilen. Bei Abbruch des Gebäudes sind die Grundstücksanschlussleitungen wasserdicht zu verschließen. Die Sicherung der Anschlussleitung geschieht auf Kosten des Anschlussnehmers. Artikel 2 In-Kraft-Treten Diese 1. Änderungssatzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt § 14 Abs. 4 der Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe vom 08.12.2017 außer Kraft. Finanzielle Auswirkungen: Mitzeichnung Kämmerei: ______________ Keine. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat den Erlass der o.a. Satzung in der beratenen Entwurfsfassung. Der Rat beschließt den Erlass der o.a. Satzung in der beratenen Entwurfsfassung. Der Bürgermeister (Göbbels)