Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
99 kB
Datum
15.02.2018
Erstellt
06.02.18, 18:05
Aktualisiert
06.02.18, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben
Az.:
Eb
Vorlagennummer: VL-33/2018
Langerwehe, den 31.01.2018
TOP
Vorlage
für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Öffentlich
Bericht über die Durchführung der Beschlüsse
Sachdarstellung:
vom:
(Datum)
zu TOP
Beratungsgegenstand
(Kurzangabe)
getroffener Beschluss
(Kurzangabe)
Kurzbericht über die Ausführung des
Beschlusses bzw. falls noch nicht
ausgeführt, Grund oder derzeitiger
Stand:
29.06.2016
6
Reinigungskosten der
genutzten Immobilien;
hier: Antrag der SPD/FDPFraktion
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die
Prüfung des Vorschlages
auf Einsparpotential durch
Neuausschreibung.
Nachdem die Angebote
eingeholt, geprüft und
ausgewertet sind, erfolgt
bei Kosteneinsparung die
sofortige Umsetzung der
Maßnahme.
Die Arbeitsauslastung der
Sachbearbeiterin des Schulamtes ist
durch die Angelegenheiten
"Fahrkarten", "OGS", "Budgetverwaltung" so groß, dass die
Ausschreibungen noch Zeit in
Anspruch nehmen werden.
30.11.2017
3
11. Änderungssatzung vom
xx. Dezember 2017 zur
Satzung über die Erhebung
von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung) der
Gemeinde Langerwehe
vom 01. Dezember 2006
Nach kurzer Diskussion
empfiehlt der Ausschuss
dem Rat den Erlass der
o.a. Satzung in der
beratenen Entwurfsfassung.
Der Rat hat den Erlass der Satzung
beschlossen.
Die Satzung wurde zwischenzeitlich
öffentlich bekannt gemacht.
30.11.2017
4
11. Änderung vom xx.
Dezember 2017 zur
Abfallgebührensatzung vom
14.12.2006 zur Satzung
über die Abfallentsorgung
der Gemeinde Langerwehe
vom 14.12.2005 sowie zur
Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie
das Einsammeln und
Befördern von Abfällen im
Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom
29.11.2010 in den jeweils
gültigen Fassungen
Nach einer ausführlichen
Erläuterung der Vorlage
durch Herrn Bürgermeister
Göbbels empfiehlt der
Ausschuss dem Rat den
Erlass der o.a. Satzung in
der beratenen
Entwurfsfassung.
Der Rat hat den Erlass der Satzung
beschlossen.
Die Satzung wurde zwischenzeitlich
öffentlich bekannt gemacht.
Drucksache VL-33/2018
Seite - 2 -
30.11.2017
5
Erlass einer
Entwässerungssatzung
Ohne weitere Aussprache
empfiehlt der Haupt- und
Finanzausschuss dem Rat
der Gemeinde Langerwehe
die Entwässerungssatzung
in der beratenen Entwurfsfassung zu erlassen.
Der Rat hat den Erlass der Satzung
beschlossen.
Die Satzung wurde zwischenzeitlich
öffentlich bekannt gemacht.
30.11.2017
6
Erlass einer 15. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 12.12.2002 zur
Entwässerungssatzung der
Gemeinde Langerwehe
vom 14.03.2014
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat
den Erlass der 15. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom
12.12.2002
zur Entwässerungssatzung
der Gemeinde Langerwehe
vom 14.03.2014 mit
folgender Festsetzung der
Gebührensätze mit
Wirkung ab 01.01.2018 in
§ 6 der Satzung:
a) Die Schmutzwassergebühr beträgt je cbm
Frischwasserbezug 3,29 €
b)
Die Niederschlagswassergebühr beträgt je qm
angeschlossener bebauter
und befestigter
Grundstücksfläche 0,60 €
Der Rat hat den Erlass der Satzung
beschlossen.
Die Satzung wurde zwischenzeitlich
öffentlich bekannt gemacht.
30.11.2017
7
Friedhofsgebühren für das
Haushaltsjahr 2018;
Ermittlung der Friedhofsgebühren und Erlass einer
10. Änderungssatzung zur
Gebührensatzung für die
Benutzung der Friedhöfe in
der Gemeinde Langerwehe
vom 06.09.1996
Nach kurzer Diskussion
empfiehlt der Haupt- und
Finanzausschuss dem Rat,
der Gebührenkalkulation
2018 zuzustimmen und
den Erlass der 10. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der
Gemeinde Langerwehe
vom 06.09.1996 in der
beratenen Entwurfsfassung.
Der Rat hat den Erlass der Satzung
beschlossen.
Die Satzung wurde zwischenzeitlich
öffentlich bekannt gemacht.
Drucksache VL-33/2018
30.11.2017
8
Der Bürgermeister
(Göbbels)
Seite - 3 -
Erlass einer Satzung über
die Unterbringung von
obdachlosen Personen,
ausländischen Flüchtlingen
sowie Aussiedlern und
Zuwanderern in Obdachunterkünften, anerkannten
Übergangsheimen für
Asylbewerber und
anerkannten Übergangsheimen für Aussiedler
sowie die Erhebung von
Benutzungsgebühren als
Unterbringungs- und
Verbrauchsgebühren
(Unterbringungs- und
Gebührensatzung)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat
den Erlass der Satzung
über die Unterbringung von
obdachlosen Personen,
ausländischen Flüchtlingen
sowie Aussiedlern und
Zuwanderern in Obdachunterkünften, anerkannten
Übergangsheimen für
Asylbewerber und anerkannten Übergangsheimen
für Aussiedler sowie die
Erhebung von Benutzungsgebühren als Unterbringung- und Verbrauchsgebühren (Unterbringungsund Gebührensatzung) mit
folgender Festsetzung der
Gebührensätze:
1. Gebührensatz der
Kosten der Unterkunft
Je qm Wohnfläche (§ 4
Abs. 1) wird eine Gesamtgebühr in Höhe von
24,90 € je qm Nutzfläche je
Monat erhoben.
2. Gebühr für Strom
Je qm Wohnfläche (§ 4
Abs. 1) wird eine Gebühr
für Strom in Höhe von
3,61 € je qm Nutzfläche je
Monat erhoben.
Der Rat hat den Erlass der Satzung
beschlossen.
Die Satzung wurde zwischenzeitlich
öffentlich bekannt gemacht.