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Mitteilungsvorlage (Bericht über die Durchführung der Beschlüsse)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
99 kB
Datum
15.02.2018
Erstellt
06.02.18, 18:05
Aktualisiert
06.02.18, 18:05
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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben Az.: Eb Vorlagennummer: VL-33/2018 Langerwehe, den 31.01.2018 TOP Vorlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Öffentlich Bericht über die Durchführung der Beschlüsse Sachdarstellung: vom: (Datum) zu TOP Beratungsgegenstand (Kurzangabe) getroffener Beschluss (Kurzangabe) Kurzbericht über die Ausführung des Beschlusses bzw. falls noch nicht ausgeführt, Grund oder derzeitiger Stand: 29.06.2016 6 Reinigungskosten der genutzten Immobilien; hier: Antrag der SPD/FDPFraktion Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Prüfung des Vorschlages auf Einsparpotential durch Neuausschreibung. Nachdem die Angebote eingeholt, geprüft und ausgewertet sind, erfolgt bei Kosteneinsparung die sofortige Umsetzung der Maßnahme. Die Arbeitsauslastung der Sachbearbeiterin des Schulamtes ist durch die Angelegenheiten "Fahrkarten", "OGS", "Budgetverwaltung" so groß, dass die Ausschreibungen noch Zeit in Anspruch nehmen werden. 30.11.2017 3 11. Änderungssatzung vom xx. Dezember 2017 zur Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung) der Gemeinde Langerwehe vom 01. Dezember 2006 Nach kurzer Diskussion empfiehlt der Ausschuss dem Rat den Erlass der o.a. Satzung in der beratenen Entwurfsfassung. Der Rat hat den Erlass der Satzung beschlossen. Die Satzung wurde zwischenzeitlich öffentlich bekannt gemacht. 30.11.2017 4 11. Änderung vom xx. Dezember 2017 zur Abfallgebührensatzung vom 14.12.2006 zur Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Langerwehe vom 14.12.2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29.11.2010 in den jeweils gültigen Fassungen Nach einer ausführlichen Erläuterung der Vorlage durch Herrn Bürgermeister Göbbels empfiehlt der Ausschuss dem Rat den Erlass der o.a. Satzung in der beratenen Entwurfsfassung. Der Rat hat den Erlass der Satzung beschlossen. Die Satzung wurde zwischenzeitlich öffentlich bekannt gemacht. Drucksache VL-33/2018 Seite - 2 - 30.11.2017 5 Erlass einer Entwässerungssatzung Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Gemeinde Langerwehe die Entwässerungssatzung in der beratenen Entwurfsfassung zu erlassen. Der Rat hat den Erlass der Satzung beschlossen. Die Satzung wurde zwischenzeitlich öffentlich bekannt gemacht. 30.11.2017 6 Erlass einer 15. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 12.12.2002 zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe vom 14.03.2014 Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat den Erlass der 15. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 12.12.2002 zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe vom 14.03.2014 mit folgender Festsetzung der Gebührensätze mit Wirkung ab 01.01.2018 in § 6 der Satzung: a) Die Schmutzwassergebühr beträgt je cbm Frischwasserbezug 3,29 € b) Die Niederschlagswassergebühr beträgt je qm angeschlossener bebauter und befestigter Grundstücksfläche 0,60 € Der Rat hat den Erlass der Satzung beschlossen. Die Satzung wurde zwischenzeitlich öffentlich bekannt gemacht. 30.11.2017 7 Friedhofsgebühren für das Haushaltsjahr 2018; Ermittlung der Friedhofsgebühren und Erlass einer 10. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Langerwehe vom 06.09.1996 Nach kurzer Diskussion empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat, der Gebührenkalkulation 2018 zuzustimmen und den Erlass der 10. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Langerwehe vom 06.09.1996 in der beratenen Entwurfsfassung. Der Rat hat den Erlass der Satzung beschlossen. Die Satzung wurde zwischenzeitlich öffentlich bekannt gemacht. Drucksache VL-33/2018 30.11.2017 8 Der Bürgermeister (Göbbels) Seite - 3 - Erlass einer Satzung über die Unterbringung von obdachlosen Personen, ausländischen Flüchtlingen sowie Aussiedlern und Zuwanderern in Obdachunterkünften, anerkannten Übergangsheimen für Asylbewerber und anerkannten Übergangsheimen für Aussiedler sowie die Erhebung von Benutzungsgebühren als Unterbringungs- und Verbrauchsgebühren (Unterbringungs- und Gebührensatzung) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat den Erlass der Satzung über die Unterbringung von obdachlosen Personen, ausländischen Flüchtlingen sowie Aussiedlern und Zuwanderern in Obdachunterkünften, anerkannten Übergangsheimen für Asylbewerber und anerkannten Übergangsheimen für Aussiedler sowie die Erhebung von Benutzungsgebühren als Unterbringung- und Verbrauchsgebühren (Unterbringungsund Gebührensatzung) mit folgender Festsetzung der Gebührensätze: 1. Gebührensatz der Kosten der Unterkunft Je qm Wohnfläche (§ 4 Abs. 1) wird eine Gesamtgebühr in Höhe von 24,90 € je qm Nutzfläche je Monat erhoben. 2. Gebühr für Strom Je qm Wohnfläche (§ 4 Abs. 1) wird eine Gebühr für Strom in Höhe von 3,61 € je qm Nutzfläche je Monat erhoben. Der Rat hat den Erlass der Satzung beschlossen. Die Satzung wurde zwischenzeitlich öffentlich bekannt gemacht.