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Beschlussvorlage (Jahresbericht FEB 2018)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
748 kB
Datum
28.02.2018
Erstellt
09.02.18, 13:01
Aktualisiert
09.02.18, 13:01

Inhalt der Datei

Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl Jahresbericht 2018 Jahresbericht 2018 Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl Jahresbericht 2018 Stadt Wesseling Der Bürgermeister Alfons- Müller-Platz 50389 Wesseling Familien- und Erziehungsberatungsstelle: Wesseling, Kölner Straße 40 Brühl, Gartenstraße 6 Redaktion: Frank W. Krüger Leiter des Fachbereichs Familien- und Erziehungsberatung Titelfoto: © KunstKlasse 8c der Sekundarschule Horstmar-Schöppingen Februar 2018 –Seite 2 - Jahresbericht 2018 Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl Jahresbericht 2018 Vorwort zum Jahresbericht 2018 Seite 5 Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl Seite 6 Wer kann in die Beratungsstelle kommen? Seite 7 Was bietet die Beratungsstelle an? Seite 7 Personalübersicht Seite 8 Statistische Auswertung der Fälle des Jahres 2017 Seite 10 Einzelfallunabhängige Leistungen und Tätigkeiten der Familien- und Erziehungsberatungsstelle Seite 24 Wesentliche Merkmale der Beratungsarbeit 2017 & Ausblick 2018 –Seite 3 - Seite 28 Jahresbericht 2018 –Seite 4 - Jahresbericht 2018 Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl Jahresbericht 2018 Viele unterschiedliche Situationen, Fragen, Sorgen und Nöte in den Familien führen zur Familien- und Erziehungsberatungsstelle. Das Angebot, das wir mit unserem Team aus besonders qualifizierten Fachkräften unterbreiten, ist dabei nicht nur sehr gefragt, sondern auch in weiten Teilen der Bevölkerung bekannt. Der Jahresbericht gibt Ihnen einen Einblick in die komplexe Wirklichkeit der Familien und zeigt auf, mit welch vielfältigen Anliegen unsere Klienten in die Beratung kommen. Die Nutzerzahlen des vergangenen Jahres sprechen eine deutliche Sprache. Noch nie waren die Anmeldezahlen so hoch und noch nie waren die Klientenzahlen so gestiegen wie im Jahr 2017. Mit 658 Kindern und Jugendlichen, für die die Familien- und Erziehungsberatungsstelle Hilfen und Unterstützung geleistet hat, hat sich gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung von mehr als 18 Prozent ergeben. Hervorzuheben ist, dass wir trotz der hohen Anmeldezahlen dafür sorgen, dass die Zeit bis zum ersten Termin kurzgehalten wird. Mit dem engagierten Einsatz aller Beraterinnen und Berater ist es gelungen, in der Regel innerhalb von etwa zwei Wochen einen Termin anzubieten. Neben den zahlreichen Hilfen für die Kinder, Jugendlichen und Eltern in den Familien leistet die Beratungsstelle auch Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Fachkräfte anderer Institutionen. Die Zufriedenheit sowohl in den Familien selbst, aber auch die Bekanntheit bei den Fachkräften in den Institutionen, die in Kontakt zu den Familien stehen, führen zu zahlreichen Empfehlungen für unser Angebot. Deutlich hervorgehoben haben wir in der Öffentlichkeitsarbeit darüber hinaus unser Angebot für die jungen Menschen selbst. Frank W. Krüger Leiter der Familien- und Erziehungsberatungsstelle –Seite 5 - Jahresbericht 2018 Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl • Familienberatung und Familientherapie • Erziehungsberatung • Beratung für Jugendliche und junge Erwachsene • Trennungs- und Scheidungsberatung • Beratung in besonderen Lebenssituationen • Das Team (v. oben links n. unten rechts): • Frank W. Krüger, Leiter der Beratungsstelle Dipl. Sozialarbeiter, Familientherapeut • Marion Walgenbach Teamassistentin • Sabine Heckelsberg Teamassistentin • Waltraud Kolanoski Dipl. Heilpädagogin, Familientherapeutin • Sybille Lethert Dipl. Sozialarbeiterin, Familientherapeutin • Christel Mott Dipl. Sozialarbeiterin, Familientherapeutin • Achim Kirschall Dipl. Pädagoge, Familientherapeut • Gunther Krampe Dipl. Psychologe, Familientherapeut –Seite 6 - Jahresbericht 2018 Wer kann in die Beratungsstelle kommen? Familien, Eltern, junge Erwachsene (unter 21 Jahren), Jugendliche und Kinder können in die Beratungsstelle kommen, wenn • sie Fragen zur Kindererziehung und zu ihrem Familienleben haben • sie einsam oder unglücklich sind, Angst haben oder mit ihrem Leben nicht zurecht kommen • ein Familienmitglied auffälliges Verhalten zeigt oder Probleme hat, z.B. Essstörungen und selbstverletzendes Verhalten • Erlebnisse wie Kindesvernachlässigung, Misshandlung oder sexueller Missbrauch vorgekommen sind • die Eltern sich trennen wollen oder getrennt haben und dabei Probleme in der Familie auftauchen • es Schwierigkeiten und Konflikte in der Familie, mit Freunden oder Partnern gibt • sich Familien neu zusammengefunden haben (Stief- und Patchworkfamilien, Pflegefamilien, Adoptivfamilien) und es Probleme gibt • Mütter oder Väter alleinerziehend sind und Unterstützung brauchen Was bietet die Beratungsstelle an? Die Familien- und Erziehungsberatungsstelle unterstützt Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei familiären und individuellen Fragestellungen, Problemen, Krisen und Konflikten. Das Angebot umfasst Beratung und Therapie für Familien sowie Einzel- und Gruppenarbeit mit Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen. Pädagogische Fachkräfte der Schulen, Kindertageseinrichtungen u.a. erhalten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben Unterstützung durch: • Einzelfallberatung • Fachberatung und Supervision • Fortbildungen • Soziale Trainingskurse • Mobile Erziehungsberatung • Elternabende sowie Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen –Seite 7 - Jahresbericht 2018 Personalübersicht Mitarbeiter/innen Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul 5,4 5,4 5,4 5,2 Aug Sep Okt Nov Dez 5,2 5,3 5,3 Frank W. Krüger Dipl. Sozialarbeiter Leiter der Beratungsstelle Christel Mott Dipl. Sozialarbeiterin (35/39 Std.) Achim Kirschall Dipl. Pädagoge (35/30 Std.) Waltraud Kolanoski Dipl. Heilpädagogin (23,5 Std.) Sybille Lethert Dipl. Sozialarbeiterin Gunther Krampe Dipl. Psychologe Rosemarie Linnartz Verwaltungsangestellte, Anmeldung und Sekretariat (25 Std.) Sabine Heckelsberg Teamassistentin (19,5 Std.) Marion Walgenbach Teamassistentin (19,5 Std.) Summe der Beraterstellen inkl. Leitung 5,4 5,4 –Seite 8 - 5,2 5,2 5,3 Jahresbericht 2018 In der Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl sind sechs Beratungsfachkräfte auf 5,35 Vollzeitstellen (im Ganzjahresmittel) eingesetzt. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen zusätzlich zu ihren Grundberufen aus Sozialarbeit, Heilpädagogik, Pädagogik und Psychologie über familientherapeutische Zusatzausbildungen und sie ergänzen ihr Wissen und ihre Qualifikationen durch regelmäßige Fortbildungen. Nur so kann die psychosoziale Beratung der Beratungsstelle nach den Regeln des fachlichen Könnens sichergestellt werden. Das Fachkräfteteam wird seit April 2017 ergänzt und unterstützt durch zwei Teamassistentinnen, die im Jobsharing die organisatorische Betreuung der Beratungsstelle übernommen haben. Ihre Tätigkeit hat maßgeblichen Einfluss auf die Anmeldesituation sowie die Kontakt- und Beratungsaufnahme der Eltern, Kinder und Jugendlichen und ist deshalb ebenfalls von besonderer Bedeutung für die Arbeit der Beratungsstelle. Durch die Erhöhung der Wochenstundenzahl in der Teamassistenz und durch die Besetzung der Funktion mit zwei Teilzeitkräften, ist eine über das ganze Jahr durchgängige und bessere Erreichbarkeit der Beratungsstelle erzielt worden. –Seite 9 - Jahresbericht 2018 Statistische Auswertung der Fälle des Jahres 2017 Die nachfolgenden Zahlen sind für die amtliche Statistik für das Land Nordrhein-Westfalen und die amtliche Bundesstatistik erstellt und für diesen Bericht aufbereitet und zum Teil mit Erläuterungen versehen worden. Bei den einzelnen Zahlen ist jeweils angegeben, ob sie sich auf alle im Laufe des Jahres verzeichneten Fälle oder nur auf die abgeschlossenen Fälle beziehen. Zu den einzelnen statistischen Informationen gibt es häufig ergänzende Erläuterungen, die zum Teil auch Bezug zur aktuellen Situation in der Familien- und Erziehungsberatung herstellen. 1. Fallzahlen Gesamtzahl der Beratungsfälle (in Klammern Vorjahr) 658 (557) + 18,1 % Neuanmeldungen mit Terminvergabe 590 (486) + 21,4 % Fallaufnahme und Beratung 428 (365) + 17,3 % Im Berichtsjahr abgeschlossen 400 (328) + 22,0 % Am Ende des Berichtsjahrs fortdauernde Fälle 258 (229) + 12,7 % Gesamtzahl der Fälle in der FEB 2009 - 2017 700 600 500 433 432 Jahr 2009 Jahr 2010 553 533 Jahr 2012 Jahr 2013 658 570 549 557 Jahr 2014 Jahr 2015 Jahr 2016 461 400 300 200 100 0 -100 Jahr 2011 –Seite 10 - Jahr 2017 Jahresbericht 2018 Die Fallzahlen haben 2017 erneut eine neue Rekordhöhe erreicht. Mit 658 Fällen wurde der langjährige Schnitt erneut weit übertroffen. Die Dienstleistung ist in der Bevölkerung und bei Fachkräften sehr gut bekannt und wird zahlreich nachgefragt. 300 Am Ende des Jahres andauernde Hilfen 250 206 218 200 229 199 192 137 150 100 258 260 101 50 0 Jahr 2009 Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 Jahr 2016 Jahr 2017 450 400 350 Fallaufnahmen im jeweiligen Jahr 347 331 324 347 428 371 315 300 365 289 250 200 150 100 50 0 Jahr 2009 Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 Jahr 2016 Jahr 2017 –Seite 11 - Jahresbericht 2018 2. Wohnorte der Klienten – alle Fälle - (in Klammern Vorjahr) Orte Brühl Wesseling Andere Orte (z.B. Köln, Bornheim, Erftstadt, Hürth, Frechen, Weilerswist, Alfter) Fälle 321 (276) 263 (224) 74 (57) Prozent 48,8% (49,6%) 40,0% (40,2%) 11,2% (10,2%) 89 Prozent aller betroffenen Kinder und Jugendlichen haben ihren Wohnsitz in Wesseling und Brühl. Nur 11 Prozent der jungen Menschen leben in anderen Städten. Fast immer wohnen jedoch hier die Rat suchenden Elternteile in Wesseling oder Brühl oder es gibt einen anderen festen Bezug zu Wesseling oder Brühl. Nur bei 12 Klienten (1,8%) gab es andere Beweggründe für die Beratung in der hiesigen Beratungsstelle. 2.1. Familien mit Wohnort Brühl oder Wesseling Fälle aus Familien in Wesseling und Brühl 300 200 100 0 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Brühl 113 149 141 177 179 198 208 210 214 230 294 315 306 268 303 359 Wesseling 70 121 179 193 188 214 234 220 205 228 244 214 253 251 239 287 Anmerkung zu den Zahlen von 2017: Bei der Zuordnung zu Brühl und Wesseling sind im Jahr 2017 die Beratungsfälle aufgeführt, in denen die Familien einen Bezug zu den beiden Städten haben. In einigen Fällen gibt es diesen zu beiden Städten gleichermaßen. Dann ist der Wohnort der Kinder maßgeblich gewesen. In den Fällen, bei denen die Kinder ihren Wohnort nicht in Brühl oder Wesseling haben, wohnt meist einer der Rat suchenden Elternteile in Wesseling oder Brühl. –Seite 12 - Jahresbericht 2018 3. Schwerpunktbereiche der Beratung (abgeschlossene Fälle – Mehrfachnennungen möglich) Anzahl Anteil (in Klammern Vorjahr) Gesamtzahl der beendeten Fälle davon: vor/in/nach Trennung und Scheidung mit Alleinerziehenden mit jungen Menschen unter 21 Jahren mit jungen Erwachsenen zw. 21 u. 27 J. mit Familien, deren Kinder unter 21 J. alt sind 400 (328) 100,0 % 221 (173) 85 (83) 53 (18) 4 (1) 343 (309) 55,3 % (52,7 %) 21,3 % (25,3 %) 13,3 % (5,5 %) 1,0 % (0,3 %) 85,8 % (94,2 %) Bei Betrachtung der familiären Situation und der Entwicklungsbedingungen der betroffenen Kinder und Jugendlichen fällt auf, dass das Thema Trennung und Scheidung insgesamt eine weitreichende Rolle spielt. In 61,7 Prozent aller im Jahre 2017 beendeten Fälle (2016: 56,4 Prozent) war die Familiensituation durch Trennung und Scheidung geprägt (tatsächliche Trennung und Ambivalenzphase, die einer möglichen Trennung vorausgeht). Nur in 44 Prozent der Fälle (2016: 43,6 Prozent) gab es keine Trennung und/oder Scheidung im Familienverlauf. 4. Trennung und Scheidung (alle Fälle im Jahr 2017) Anzahl Anteil (in Klammern Vorjahr) Keine Trennung Ambivalenzphase Trennung / Scheidung 274 (243) 38 (40) 346 (274) 44,0 % (43,6 %) 5. Situation in der Herkunftsfamilie (alle Fälle im Jahr 2017) Anzahl Anteil 6,1 % (7,2 %) 55,6 % (49,2 %) (in Klammern Vorjahr) Elternteil lebt allein ohne Partner (mit/ohne weitere Kinder) Elternteil lebt mit Partner (mit/ohne weitere Kinder) Eltern leben zusammen Elternteil verstorben Unbekannt –Seite 13 - 273 (236) 41,5 % (42,4 %) 80 (71) 12,2 % (12,8 %) 284 (239) 43,2 % (42,9 %) 5 (6) 0,8 % (1,1 %) 15 (5) 2,3 % (0,9 %) Jahresbericht 2018 6. Anmeldegründe (Mehrfachnennungen möglich) (laufende Fälle im Jahr 2017 – in Klammern Vorjahr) Anzahl Anteil 8 (8) 1,2 % 12 (7) 1,8 % 7 (12) 1,1 % 150 (159) 22,8 % 150 (159) 22,8 % 15Belastung d. jung. Menschen durch familiäre Konflikte 413 (437) 62,8 % 16Auffälligkeiten im sozialen Verhalten d. jung. Menschen 167 (134) 25,4 % 159 (163) 24,2 % 137 (108) 20,8 % 10Unversorgtheit des jungen Menschen 11Unzureichende Förd. /Betreuung/Versorgung d. jung. Menschen 12Gefährdung des Kindeswohls 13Eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern/Personensorgeberechtigten 14Belastung d. jungen Menschen d. Problemlagen d. Eltern 17Entwicklungsauffälligkeiten/seelische Probleme des jungen Menschen 18Schul./berufl. Probleme d. jungen Menschen Die Problemdichte im Fallgeschehen wird durch die in der amtlichen Statistik erfassten Einzelgründe für die Beratungsaufnahme abgebildet. Hierbei ist zu beachten, dass wegen der formalen statistischen Begrenzung nicht alle Merkmale miteinander kombiniert werden konnten. Die oben zusammengefassten Kategorien der Anmeldegründe stellen sich in der detaillierten Gesamtübersicht folgendermaßen dar. –Seite 14 - Jahresbericht 2018 7. Beratungsanlässe (Mehrfachnennungen möglich) laufende Fälle im Jahr 2017 – in Klammern Vorjahr) Anzahl Anteil 10-01 Unversorgtheit junger Mensch 1 (1) 0,2 % 10-02 Ausfall Bezugsperson (Krankheit) 4 (3) 0,6 % 10-03 Ausfall Bezugsperson (stat. Unterbringung) 0 (0) 0,0 % 10-04 Ausfall Bezugsperson (Inhaftierung) 0 (0) 0,0 % 10-05 Ausfall Bezugsperson (Tod) 3 (4) 0,5 % 10-08 Vernachlässigung 0 (0) 0,0 % 11-01 unzureichende Förderung des jungen Menschen in der Familie 3 (2) 0,5 % 11-02 keine/mangelnde Unterstützung in Familie 0 (1) 0,0 % 11-03 mangelnde schul. Unterstützung in Familie 3 (2) 0,5 % 11-04 unzureichende Betreuung in der Familie 2 (2) 0,3 % 11-05 unzureichende Versorgung des jungen Menschen in der Familie 1 (0) 0,2 % 11-06 soziale Probleme wg. unzureichender Förderung in Familie 1 (1) 0,2 % 11-07 gesundheitliche Probleme wg. unzureichender Förderung in Familie 2 (0) 0,3 % 7 (12) 1,1 % 2 (2) 0,3 % 0 (0) 0,0 % 12-04 körperliche Gewalt in Familie 4 (7) 0,6 % 12-05 psychische Gewalt in Familie 1 (3) 0,2 % 12-06 sexuelle Gewalt in Familie 0 (0) 0,0 % 13-01 Eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern 47 (44) 7,1 % 13-02 Erziehungsunsicherheit 78 (91) 11,9 % 13-03 pädagogische Überforderung 26 (21) 4,0 % 13-04 unangemessene Verwöhnung 2 (3) 0,3 % 14-01 Belastungen durch Probleme Eltern 91 (80) 13,8 % 14-02 psychische Erkrankung Elternteil 34 (50) 5,2 % 14-03 Suchtproblematik Elternteil 14 (14) 2,1 % 1 (2) 0,2 % 14-05 physische Erkrankung Elternteil 17 (13) 2,6 % 15-01 Belastung des jungen Menschen durch familiäre Konflikte 48 (42) 7,3 % 15-02 Partnerkonflikte 45 (49) 6,8 % 188 (179) 28,6 % 118 (99) 17,9 % 15-05 Eltern-Kind-Konflikt 59 (58) 9,0 % 15-06 migrationsbedingte Konflikte 10 (10) 1,5 % 16-01 Auffälligkeiten Sozialverhalten 74 (63) 11,3 % 12-01 Gefährdung Kindeswohl 12-02 Vernachlässigung 12-03 Verwahrlosung 14-04 geistige/seelische Behinderung Elternteil 15-03 Trennung/Scheidung 15-04 Umgangs-/Sorgerechtsstreitigkeiten –Seite 15 - Jahresbericht 2018 16-02 Gehemmtheit 12 (11) 1,8 % 1 (3) 0,2 % 37 (23) 5,6 % 4 (4) 0,6 % 39 (28) 5,9 % 16-07 Drogen/Alkohol 4 (2) 0,6 % 16-08 Delinquenz/Straftat 2 (0) 0,3 % 110 (107) 16,7 % 17-02 Entwicklungsrückstand 16 (15) 2,4 % 17-03 Ängste 24 (24) 3,7 % 3 (5) 0,5 % 12 (9) 1,8 % 3 (3) 0,5 % 102 (59) 15,5 % 11 (9) 1,7 % 12 (13) 1,8 % 18-04 ADS 3 (3) 0,5 % 18-05 Hyperaktivität 2 (8) 0,3 % 10 (15) 1,5 % 0 (0) 0,0 % 16-03 Isolation 16-04 Geschwisterrivalität 16-05 Weglaufen 16-06 Aggressivität 17-01 Entwicklungsauffälligkeiten/seelische Probleme 17-04 Zwänge 17-05 selbst verletzendes Verhalten 17-06 suizidale Tendenzen 18-01 Schulische/berufliche Probleme des jungen Menschen 18-02 leistungsmäßige Überforderung 18-03 Konzentrationsprobleme 18-06 Schwänzen 18-07 Hochbegabung 8. Anregung der Anmeldung in der Familien- und Erziehungsberatungsstelle (alle laufenden Hilfen in 2017) Anregung durch… S Anzahl Anteil (in Klammern Vorjahr) Eltern / Sorgeberechtigte Junger Mensch selbst Schule / Kindergarten Sozialer Dienst, andere Institution Gericht / Staatsanwaltschaft / Polizei Arzt / Klinik / Gesundheitsamt Ehemalige Klienten / Bekannte Sonstige Keine Angabe –Seite 16 - 345 (303) 52 (10) 64 (59) 70 (78) 19 (12) 43 (40) 24 (21) 16 (17) 25 (17) 52,4 % 7,9 % 9,7 % 10,6 % 2,9 % 6,5 % 3,7 % 2,4 % 3,8 % Jahresbericht 2018 9. Alter der angemeldeten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (alle Fälle) Alter Unter 3 Jahre 3 bis unter 6 Jahre 6 bis unter 9 Jahre 9 bis unter 12 Jahre 12 bis unter 15 Jahre 15 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 21 Jahre 21 bis unter 27 Jahre Summe in Prozent männlich 29 54 63 62 66 51 5 3 333 50,6 % weiblich 30 50 47 54 81 48 14 1 325 49,4 % insgesamt 59 104 110 116 147 99 19 4 658 100 % 10. Tätigkeit der Eltern (alle laufenden Fälle in 2017 – in Klammern Vorjahr) Vollzeit erwerbstätig Teilzeit erwerbstätig Geringfügig beschäftigt Arbeitslos In Ausbildung/Umschulung Rentner/-in Hausmann/-frau Sonstiges/unbekannt Vater 476 (444) 19 (18) 1 (0) 37 (26) 3 (3 ) 7 (8) 0 (6) 113 (58) 72,3 % 2,9 % 0,2 % 5,6 % 0,5 % 1,1 % 0,0 % 17,2 % Mutter 150 (114) 245 (232) 33 (32) 43 (36) 1 (6) 6 (2) 105 (115) 78 (30) 22,8 % 37,2 % 5,0 % 6,5 % 0,2 % 0,9 % 18,9 % 11,8 % 11. Wirtschaftliche Situation der Familie (alle laufenden Fälle in 2017) Bezug von Sozialleistungen zum Lebensunterhalt Anzahl (in Klammern Vorjahr) Anteil nein 526 (435) 79,9 % (78,1 %) Bezug von Sozialleistungen 132 (122) 20,6 % (21,9 %) –Seite 17 - Jahresbericht 2018 Familie lebt überwiegend von Anzahl Anteil (in Klammern Vorjahr) Eigenen Einkünften Sozialleistungen 565 (476) 85,9 % (85,5 %) 93 (81) 14,1 % (14,5 %) 12. Herkunft (alle laufenden Fälle in 2017) Ja Nein (in Klammern zahlen des Vorjahres) Ausländische Herkunft mindestens eines Elternteils 205 (171) In der Familie wird vorrangig deutsch gesprochen 596 (510) 31,2 % (30,7 %) 90,6 % (91,5 %) 453 (386) 62 (47) 68,8 % (69,3 %) 9,4 % (8,5 %) 13. Aufenthalt der Kinder/Jugendlichen zum Beginn der Hilfe (alle laufenden Hilfen in 2017) Anzahl Anteil Bei Eltern/Elternteil/Sorgeberechtigten 617 (535) 93,8 % In Pflegefamilie (§§ 33, 35a, 41 SGB VIII) 2 (2) 0,3 % Heim, betreutes Wohnen §§ 34, 35a, 41 SGB VIII) 5 (5) 0,8 % Bei Verwandten 5 (11) 0,8 % In eigener Wohnung 3 (3) 0,5 % Psychiatrie 0 (0) 0,0 % Ohne festen Aufenthalt 0 (1) 0,0 % (in Klammern Zahlen des Vorjahres) –Seite 18 - Jahresbericht 2018 14. Bildungs- und Berufssituation der angemeldeten Kinder, Jugendlichen u. jungen Erwachsenen (alle laufenden Hilfen in 2017) Institution Anzahl Anteil (in Klammern Zahlen der Vorjahr) Keine institutionelle Betreuung Tageseinrichtung für Kinder Grundschule Förderschule Hauptschule Realschule Gymnasium Gesamtschule Fachoberschule/Fachschule/Berufskolleg Fachhochschule/Hochschule In Qualifizierungsmaßnahme / Berufsförderung Berufsausbildung Wehr-/Zivildienst Berufstätig Arbeitslos Sonstiges/Unbekannt 33 (24) 144 (141) 155 (138) 10 (15) 21 (28) 49 (46) 157 (89) 55 (47) 9 (4) 2 (2) 3 (3) 9 (8) 0 (0) 2 (3) 2 (2) 7 (7) 15. Wartezeit von der Anmeldung bis zum ersten Fachkontakt (alle laufenden Hilfen in 2017) Anzahl 5,0% 21,9% 23,6% 1,5% 3,2% 7,5% 23,9% 8,4% 1,4% 0,3% 0,5% 1,4% 0,0% 0,3% 0,3% 1,1% Anteil (in Klammern Vorjahr) bis zu 14 Tagen 480 (363) 72,9 % (65,2 %) bis zu vier Wochen 113 (141) 17,2 % (25,3 %) bis zu acht Wochen länger 39 (38) 5,9 % (6,8 %) 26 (15) 4,0 % (2,7 %) Erfreulicherweise war es in fast dreiviertel aller Fälle möglich, bereits innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung ein Erstgespräch durchzuführen. Wenn dies nicht erreicht worden ist, hat dies oftmals auch an den Terminmöglichkeiten der Klienten gelegen. Mit der jetzigen Personalstärke konnte den weiterhin gestiegenen Anmeldezahlen zeitlich schnell begegnet werden. Für besonders akute Fälle wurden in der Regel zusätzliche Erstgesprächstermine ermöglicht. –Seite 19 - Jahresbericht 2018 Der von der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend empfohlene Anteil an Erstgesprächen von 80 Prozent, die innerhalb von vier Wochen stattfinden, konnte durch den engagierten Einsatz der Mitarbeiter/innen mit 90,1 Prozent sogar noch weit übertroffen werden. 16. Beratungstermine (bei abgeschlossenen Fällen 2017) Zahl der Beratungen bis zu 5 6 - 15 16 - 30 mehr als 30 Beratungsgespräche Beratungsgespräche Beratungsgespräche Beratungsgespräche Anzahl (in Klammern Vorjahr) 309 (222) 75 (89) 15 (13) 1 (4) Anteil 77,3 % (67,7 %) 18,8 % (27,1 %) 3,8 % (4,0 %) 0,3 % (1,2 %) 17. Dauer der Beratung (bei abgeschlossenen Fällen) Dauer Anzahl (in Klammern: Vorjahr) Anteil unter 3 Monate 116 (68) 29,2 % (20,7 %) 3 bis 6 Monate 108 (90) 26,9 % (27,4 %) 6 bis 9 Monate 89 (105) 22,2 % (32,0 %) 9 bis 12 Monate 35 (21) 8,7 % (6,4 %) 12 bis 18 Monate 37 (18) 9,3 % (5,5 %) 18 bis 24 Monate 8 (8) 2,0 % (2,4 %) länger als 24 Monate 7 (18) 1,8 % (5,5 %) Die Dauer der abgeschlossenen Beratungen und Therapien hat sich über die letzten Jahre gravierend verlängert. Der erforderliche Zeitraum hat immer weiter zugenommen und hat sich gegenüber 2010 bereits um durchschnittlich 3 Monate verlängert. Hier machen sich sowohl die erhöhte Fallintensität und –komplexität als auch organisatorischen Schwierigkeiten durch die gestiegene Gesamtzahl der Fälle bemerkbar. Durch die besonders hohe Fallzahl im Jahr 2017 gibt es aber auch die entgegengesetzte Beobachtung, dass einige Fallbeendigungen nach nur kurzer Beratungszeit –Seite 20 - Jahresbericht 2018 (unter 3 Monaten) eher hingenommen wurden, weil der Druck durch die hohen Anmeldezahlen sonst nicht mehr aufzufangen gewesen wäre. 18. Beratungsschwerpunkte gemäß SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz (alle laufenden Fälle in 2017 – in Klammern Vorjahr) § 17 Beratung in Fragen von Partnerschaft, Trennung und Scheidung § 18 Beratung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts § 28 Erziehungsberatung 106 (72) 4 (4) 541 (458) § 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung 7 (3) Beratung außerhalb des SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe 0 (0) 19. Familien erhalten bereits Hilfen nach SGB VIII -Kinder- und Jugendhilfegesetz (laufende Hilfen in 2017 – in Klammern Vorjahr) Anzahl Ja Nein / keine Angabe Anteil 56 (62) 8,5 % (11,1 %) 602 (495) 91,5 % (88,9 %) In 56 der in 2017 laufenden Fälle ist die Familien- und Erziehungsberatungsstelle ergänzend oder ablösend tätig geworden, bei denen bereits zuvor andere Jugendhilfemaßnahmen erfolgt sind. Hier ist in den letzten Jahren auch eine zunehmende Kooperation und Inanspruchnahme der Familien- und Erziehungsberatungsstelle bemerkbar. –Seite 21 - Jahresbericht 2018 20. Anregung der Anmeldung (alle laufenden Fälle in 2017) Eltern/Sorgeberechtigte 345 (52,4 %) Junger Mensch selbst 52 (7,9 %) Schulen /Kindergarten / Hort 64 (9,7 %) Sozialer Dienst / andere Institution 70 (10,6 %) Ärzte/-innen, Kliniken, Gesundheitsamt 43 (6,5 %) Gerichte/Staatsanwaltschaft / Polizei 19 (2,9 %) Ehemalige Klienten / Bekannte 24 (3,6 %) Sonstige 16 (2,4 %) Keine Angabe 25 (3,8 %) 21. Fallbezogene Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (alle laufenden Fälle in 2017 – in Klammern Vorjahr) Institution Anzahl der Fälle Ärzte/-innen, Kliniken 15 (9) Psychotherapeuten/-innen 2 (3) Familienzentren/Kindertageseinrichtungen 11 (17) Schulen 66 (22) Offene Ganztagsschulen 2 (2) Andere & zielgruppenorientierte Beratungsstellen 1 (4) Schulpsychologische Dienste 0 (3) Jugendämter 47 (60) Jugendämter mit Bezug auf § 8a SGB (Kindeswohlgef.) 4 (5) Heime / teilstationäre Einrichtungen 0 (2) Sozialämter 0 (0) Soziale Dienste freier Verbände 3 (6) Gerichte/Justiz 15 (9) Rechtsanwälte/-innen 3 (0) Sonstige 2 (2) –Seite 22 - Jahresbericht 2018 22. Beendigung der Beratung (abgeschlossene Fälle) (alle beendeten Fälle in 2017 – in Klammern Vorjahre) Anzahl Anteil Beendigung gemäß Beratungszielen 336 (325) 84,0 % 64 (3) 16,0 % Beendigung abweichend von Beratungszielen (Abbrüche und sonstige Beendigungen) –Seite 23 - Jahresbericht 2018 Einzelfallunabhängige Leistungen und Tätigkeiten der Familienund Erziehungsberatungsstelle Neben dem gesetzlichen Auftrag, Erziehungsberatung und familientherapeutische Unterstützungsleistungen im Einzelfall zu erbringen, haben die Familien- und Erziehungsberatungsstellen auch unabhängig von ihrer Einzelfallarbeit allgemeine, fallübergreifende und vorbeugende Aufgaben zu erfüllen. Unabhängig von den 557 Einzelfallhilfen im Jahr 2016 wurden darüber hinaus folgende 151 Leistungen mit insgesamt 488 Nutzerinnen und Nutzern von der Familien- und Erziehungsberatungsstelle erbracht: • Einzelveranstaltungen für Multiplikatoren (Lehrer/innen, Erzieher/innen, Fachkräfte der Jugendhilfe und anderer Einrichtungen) • Einzelveranstaltungen für Eltern, junge Menschen und Interessierte • Kurse und mehrtägige Veranstaltungen für Multiplikatoren und Eltern • Fachliche Unterstützung anderer Einrichtungen • Offene Sprechstunden für Eltern und junge Menschen (in Klammern Vorjahr) Art des Angebots Anzahl der Veranstaltungen Anzahl der Termine Anzahl der Teilnehmer/innen Einzelveranstaltungen für Multiplikatoren, Eltern, junge Menschen und Interessierte 6 (5) 6 (5) 91 (42) Kursangebote für Fachkräfte und Eltern 3 (4) 12 (18) 20 (32) Fachliche Unterstützung anderer Einrichtungen 49 (56) 49 (56) 161 (139) Offene Sprechstunden für Eltern und junge Menschen 57 (52) 57 (52) nicht erfasst –Seite 24 - Jahresbericht 2018 Gesetzlicher Auftrag und Qualitätsaspekte Diese zuvor beschriebenen Aufgaben und Leistungen sowie die Kooperationen mit Familienzentren, Allgemeinen Sozialen Diensten, Schulen, Kitas und anderen Einrichtungen sind als Pflichtaufgaben zu erbringen, um als Beratungsstelle anerkannt zu sein und die Landesförderung für die Familienberatung zu erhalten. Über den Einzelfall hinausgehende Aktivitäten, präventive Angebote und Vernetzungsaktivitäten sind konstitutiver Bestandteil der Erziehungs- und Familienberatung. Gremienarbeit (Arbeitsgemeinschaften, Vernetzungsarbeit) Die Familien- und Erziehungsberatungsstelle kooperiert aktuell insgesamt in 16 Feldern mit anderen Organisationen: • 6 Familienzentren in Brühl (3) und Wesseling (3) und den jeweiligen anderen Kooperationspartnern der Familienzentren • Jugendämter/Soziale Dienste in Brühl und Wesseling • Arbeitskreis Familienbildung Brühl • AG 78 (Erzieherische Hilfen) in Brühl • Psychosozialer Arbeitskreis Rhein-Erft • Familientherapeutischer Arbeitskreis Rhein-Erft • Landesarbeitskreis der kommunalen Erziehungsberatungsstellen mit dem Städteund Gemeindebund • AK Frühe Hilfen für Familien (sowohl in Brühl als auch in Wesseling) • AK Armutsprävention • AK Familienbildung • AK Partnerschaft, Trennung und Scheidung mit dem Familiengericht Brühl, den Jugendämtern und den Beratungsstellen im südlichen Rhein-Erft-Kreis • Kinderärzte in Brühl und Wesseling und Gesundheitsamt Rhein-Erft • Distriktteam Brühl-Vochem (Grundschule, Träger der OGS, ASD, Familien- und Erziehungsberatungsstelle, Regionale Schulberatung) • OGS-Teams der Wesselinger und Brühler Grundschulen • Grundschulen und weiterführende Schulen in Brühl und Wesseling • Kindertageseinrichtungen in Brühl und Wesseling –Seite 25 - Jahresbericht 2018 Offene Sprechstunden in anderen Organisationen und Einrichtungen Um Eltern ein leicht zugängliches Angebot für Beratung und allgemeine Fragen der Erziehung anzubieten, bietet die Familien- und Erziehungsberatungsstelle auch außerhalb der beiden eigenen Standorte offene Sprechstunden an. Diese Anlaufmöglichkeiten sind mittlerweile zu einem festen und regelmäßigen Angebot ausgebaut worden. Im Jahr 2017 hat es insgesamt 57 offene Sprechstunden der Beratungsstelle außerhalb der eigenen Einrichtung gegeben. Inzwischen gibt es diese Angebote in den sechs städtischen Familienzentren in Brühl und Wesseling (in Brühl „Familienzentrum Brühl-Vochem“ und „Familienzentrum Brühl-Süd sowie die Familienzentren „Villa Sonnenschein“, „Am Rheinbogen“ in Wesseling) monatlich und im Kath. Familienzentrum St. Margareta in Brühl und im Ev. Familienzentrum in Wesseling nach Einzelabsprache. Veranstaltungen für Multiplikatoren und Fachkräfte sowie für Eltern und junge Menschen Im Jahre 2017 hat die Familien- und Erziehungsberatungsstelle insgesamt 6 Einzelveranstaltungen mit insgesamt 91 Teilnehmerinnen und Teilnehmern angeboten und durchgeführt. Bei den Themenveranstaltungen für Eltern standen die folgenden Fragen im Vordergrund: • Familienvielfalt – Leben in Patchwork-Familien • Freizeitgestaltung mit Kindern • Geschwisterkinder • Allein-/getrennt erziehen im Alltag Gruppenangebote für Eltern gab es im Jahr 2017 für zwei Themenbereiche: eine Gruppe für Alleinerziehende sowie eine Gruppe für Eltern von pubertierenden Jugendlichen. Für die Multiplikatoren wurde ein Kurs durchgeführt mit • Fallbesprechungen –Seite 26 - Jahresbericht 2018 Fachliche Unterstützung anderer Einrichtungen Für die fachliche Unterstützung von Fachkräften der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, von Lehrer/innen und Erzieher/innen haben in 2017 insgesamt 49 Termine stattgefunden. Genutzt haben dieses Angebot insgesamt 161 Teilnehmer/innen aus Brühl und Wesseling. Die Form dieser Beratungen war sehr unterschiedlich. Zum einen erhalten die Fachkräfte und Multiplikatoren aus anderen Einrichtungen in akuten Einzelfällen eine individuelle Beratung. Zum anderen erfolgen Fallbesprechungen in den regelmäßigen dafür vereinbarten Besprechungsrunden (z.B. Fallbesprechung mit den Teams der Familienzentren). –Seite 27 - Jahresbericht 2018 Wesentliche Merkmale der Beratungsarbeit 2017 & Ausblick 2018 Die statistische Übersicht und die detaillierte Betrachtung der Angebote und Leistungen der Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl im Jahr 2017 ergeben folgende grundsätzliche Erkenntnisse: • Die Angebote der Familien- und Erziehungsberatungsstelle wurden 2017 von den Familien weiterhin in sehr hohem Maße angenommen. Im Jahr 2017 wurde mit 658 Beratungsfällen wiederum eine neue Rekordzahl erreicht. • Der sich schon in den letzten Jahren abzeichnende Trend, dass die Fälle sowohl vom Anlass der Beratung als auch in ihrer Intensität noch komplexer werden, hat sich weiter bestätigt. Die Problemdichte und die Komplexität der Beratungsfälle sind nach wie vor deutlich bemerkbar. • Die extrem gestiegenen Fallzahlen haben aber auch dazu geführt, dass es öfter hingenommen wurde, dass Beratungen von Eltern nicht fortgeführt wurden, ohne dass der Kontakt seitens der Beratungsstelle zu den Klienten noch einmal aktiv angeboten worden ist. Hier machte sich der gestiegene Druck durch die hohe Nutzungsfrequenz bereits bemerkbar. • Eltern können das Beratungsangebot unmittelbar und niedrigschwellig in Anspruch nehmen. Die Beratungsstelle wird ihrem Auftrag nach früher und präventiver Hilfe dadurch besonders gerecht. Zudem führen die gute Kooperation mit den Kindertageseinrichtungen, den Schulen und den Jugendämtern in Brühl und Wesseling und die von dort gegebenen Empfehlungen an die Eltern, zu einem gelingenden Zugang der Familien in die Beratung. • Mit der Beratungsarbeit werden Eltern aus allen Bevölkerungsschichten und Kulturkreisen erreicht: ausländische Herkunft der Eltern (31,2 Prozent), in 9,4 Prozent der Fälle ist nicht Deutsch die in der Familie gesprochene Sprache, Eltern mit Bezug von Sozialleistungen für den Lebensunterhalt (21,3 Prozent), Alleinerziehende (21,3 Prozent) bzw. allein lebende Elternteile (41,5 Prozent). –Seite 28 - Jahresbericht 2018 • Die Präsenz vor Ort mit den Beratungsangeboten in Wesseling und Brühl hat sich gut bewährt. Die räumlich nahen Angebote werden zahlreich angenommen. • Die regelmäßigen Außensprechstunden in Familienzentren und die vernetzenden Kooperationen mit Schulen und Kindertageseinrichtungen verbessern weiter den niedrigschwelligen Zugang zu den Beratungsangeboten. • Im Jahr 2018 setzt die Familien- und Erziehungsberatungsstelle die Zusammenarbeit mit den beiden Jugendämtern in Brühl und Wesseling sowie mit Schulen, Kindertageseinrichtungen und Familienzentren beider Städte kontinuierlich fort. Auch durch diese Vernetzung und Kooperation wird für die Brühler und Wesselinger Familien erfahrbar, wie sie die Hilfe selbst in Gang setzen können und, dass sie in der Familien- und Erziehungsberatungsstelle kompetente Hilfe und Unterstützung erwarten können. • Die psychosoziale Beratung und das therapeutische Angebot der Familien- und Erziehungsberatungsstelle erfordern angemessene und besondere Rahmenbedingungen, damit diese für die Familien, Eltern, Kinder und Jugendlichen notwendigen Hilfen in fachlich guter Qualität erbracht werden können. Nur so können auch für die Betroffenen gelingende Veränderungsprozesse in Gang gesetzt und erfolgreiche Hilfen gestaltet werden. –Seite 29 -