Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen 2018)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
194 kB
Datum
28.02.2018
Erstellt
09.02.18, 13:01
Aktualisiert
09.02.18, 13:01
Beschlussvorlage (Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen 2018) Beschlussvorlage (Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen 2018) Beschlussvorlage (Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen 2018) Beschlussvorlage (Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen 2018) Beschlussvorlage (Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen 2018)

öffnen download melden Dateigröße: 194 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 3/2018 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kinder, Jugend und Familie Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen 2018 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 02.01.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 3/2018 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Markus Kröger 02.01.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen 2018 Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss legt die Fördersätze und –richtlinien an Träger von Freizeit-, Bildungsmaßnahmen und Mitarbeiterschulungen wie folgt fest: Fördersätze 2018: a.) Mitarbeiterschulungen (Tagesveranstaltung): b.) Mitarbeiterschulungen (mehrtägig): c.) Bildungsmaßnahmen d.) Ferien- und Freizeitmaßnahmen: e.) Fahrten in die Partnerstädte: f.) Sonderzuschüsse: 5,00 € p.P. pro Tag 3,00 € p.P. pro Tag 2,50 € p.P. pro Tag 2,50 € p.P. pro Tag 4,00 € p.P. pro Tag 7,00 € p.P. pro Tag Allgemeine Förderrichtlinien 2018        Betreuer werden im Verhältnis 1 zu 7 gefördert. Es werden Kinder und Jugendliche gefördert, die ihren Wohnsitz in Wesseling haben. Altersbegrenzung Teilnehmer bei Freizeit- und Bildungsmaßnahmen: 6 bis 17 Jahre Altersbegrenzung Teilnehmer bei Bildungsmaßnahmen: 6 bis 26 Jahre Mindestalter Teilnehmer bei Mitarbeiterschulungen: 15 Jahre Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden der An- und Abreisetag als ein Tag gefördert. Der Zuschussantrag ist spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme bei der Stadt Wesseling einzureichen. Von der Förderung ausgeschlossen sind folgende Maßnahmen:       Veranstaltungen schulischer Art (z.B. Klassenfahrten Veranstaltungen die den Charakter von Sportwettkämpfen bzw. Trainingslehrgängen haben Veranstaltungen gewerkschaftlicher Art Veranstaltungen parteipolitischer Art Veranstaltungen mit kommerziellen Charakter Veranstaltungen im Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen Voraussetzungen für Sonderzuschüsse    Kinderreiche Familien (ab 3 Kindern) Teilnehmer mit einer Behinderung Teilnehmer aus Familien im SGB II oder SGB XII-Bezug  Teilnehmer aus einkommensschwachen Familien ohne SGB II-Bezug bei besonderem erzieherischem Bedarf. Der Sonderzuschuss wird zusätzlich zum normalen Tagessatz gewährt. Der Träger verpflichtet sich, die Sonderzuschüsse ausschließlich zur Reduzierung des Teilnehmerbeitrages des entsprechenden Teilnehmers einzusetzen. Sachdarstellung: 1. Problem Im Jahr 2017 wurden zur Finanzierung der im Beschlussentwurf beschrieben Maßnahmen von o.g. Trägern der Jugendhilfe Mittel in Höhe von insgesamt 14.495,00 € zweckentsprechend verausgabt. Einige Träger haben im Frühjahr 2017 sogenannte „Prognose-Anträge“ von Maßnahmen eingereicht, jedoch anschließend keine konkreten Zuschussanträge eingereicht. Vermutlich haben diese Maßnahmen nicht stattgefunden bzw. es wurde wegen Geringfügigkeit der zu erwartenden Mittel auf eine Antragstellung verzichtet. Für das Jahr 2018 wird vorgeschlagen, dass Zuschussverfahren in dieser Form fortzuführen und die im Beschlussentwurf genannten unveränderten Fördersätze und –richtlinien festzulegen. 2. Lösung Der Jugendhilfeausschuss legt die Fördersätze und -richtlinien an Träger von Freizeit-, Bildungsmaßnahmen und Mitarbeiterschulungen wie folgt fest: Fördersätze 2018 a.) b.) c.) d.) e.) f.) Mitarbeiterschulungen (Tagesveranstaltung): Mitarbeiterschulungen (Mehrtägig): Bildungsmaßnahmen Ferien- und Freizeitmaßnahmen: Fahrten in die Partnerstädte: Sonderzuschüsse: 5,00 € p.P. pro Tag 3,00 € s.o. 2,50 € s.o. 2,50 € s.o. 4,00 € s.o. 7,00 € s.o. Allgemeine Förderrichtlinien 2018        Betreuer werden im Verhältnis 1 zu 7 gefördert. Es werden nur Kinder und Jugendliche gefördert, die ihren Wohnsitz in Wesseling haben. Altersbegrenzung Teilnehmer bei Freizeit- und Bildungsmaßnahmen: 6 bis 17 Jahre Altersbegrenzung Teilnehmer bei Bildungsmaßnahmen: 6 bis 26 Jahre Mindestalter Teilnehmer bei Mitarbeiterschulungen: 15 Jahre Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden der An- und Abreisetag als ein Tag gefördert. Der Zuschussantrag ist spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme bei der Stadt Wesseling einzureichen. Von der Förderung ausgeschlossen sind folgende Maßnahmen:       Veranstaltungen schulischer Art (z.B. Klassenfahrten Veranstaltungen die den Charakter von Sportwettkämpfen bzw. Trainingslehrgängen haben Veranstaltungen gewerkschaftlicher Art Veranstaltungen parteipolitischer Art Veranstaltungen mit kommerziellen Charakter Veranstaltungen im Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen Voraussetzungen für Sonderzuschüsse     Kinderreiche Familien (ab 3 Kindern) Teilnehmer mit einer Behinderung Teilnehmer aus Familien im SGB II oder SGB XII-Bezug Teilnehmer aus einkommensschwachen Familien ohne SGB II-Bezug bei besonderem erzieherischem Bedarf. Der Sonderzuschuss wird zusätzlich zum normalen Tagessatz gewährt. Der Träger verpflichtet sich, die Sonderzuschüsse ausschließlich zur Reduzierung des Teilnehmerbeitrages des entsprechenden Teilnehmers einzusetzen. Zur Finanzierung der o.g. Maßnahmen der Trägern der Jugendhilfe werden Mittel in Höhe von 15.000,00 € den Erträgen der Jugendstiftung entnommen. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Träger der Jugendhilfe die Möglichkeit besteht, über einen Einzelbeschluss des Jugendhilfeausschusses eine Projektförderung zu erhalten. Hierfür ist ein vorheriger schriftlicher Antrag an den Jugendhilfeausschuss mit einer detaillierten Projektbeschreibung (inkl. Kostenaufstellung) erforderlich. 3. Alternativen Werden keine vorgeschlagen 4. Finanzielle Auswirkungen Insgesamt stehen 23.900 Euro Stiftungsmittel zur Verfügung. Hiervon werden 15.000 zur Finanzierung der o.g. Maßnahmen bereit gestellt.