Daten
Kommune
Wesseling
Größe
194 kB
Datum
28.02.2018
Erstellt
09.02.18, 13:01
Aktualisiert
09.02.18, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
3/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen 2018
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
02.01.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 3/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Markus Kröger
02.01.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen 2018
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss legt die Fördersätze und –richtlinien an Träger von Freizeit-, Bildungsmaßnahmen und Mitarbeiterschulungen wie folgt fest:
Fördersätze 2018:
a.) Mitarbeiterschulungen (Tagesveranstaltung):
b.) Mitarbeiterschulungen (mehrtägig):
c.) Bildungsmaßnahmen
d.) Ferien- und Freizeitmaßnahmen:
e.) Fahrten in die Partnerstädte:
f.) Sonderzuschüsse:
5,00 € p.P. pro Tag
3,00 € p.P. pro Tag
2,50 € p.P. pro Tag
2,50 € p.P. pro Tag
4,00 € p.P. pro Tag
7,00 € p.P. pro Tag
Allgemeine Förderrichtlinien 2018
Betreuer werden im Verhältnis 1 zu 7 gefördert.
Es werden Kinder und Jugendliche gefördert, die ihren Wohnsitz in Wesseling haben.
Altersbegrenzung Teilnehmer bei Freizeit- und Bildungsmaßnahmen: 6 bis 17 Jahre
Altersbegrenzung Teilnehmer bei Bildungsmaßnahmen: 6 bis 26 Jahre
Mindestalter Teilnehmer bei Mitarbeiterschulungen: 15 Jahre
Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden der An- und Abreisetag als ein Tag gefördert.
Der Zuschussantrag ist spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme bei der Stadt Wesseling einzureichen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind folgende Maßnahmen:
Veranstaltungen schulischer Art (z.B. Klassenfahrten
Veranstaltungen die den Charakter von Sportwettkämpfen bzw. Trainingslehrgängen haben
Veranstaltungen gewerkschaftlicher Art
Veranstaltungen parteipolitischer Art
Veranstaltungen mit kommerziellen Charakter
Veranstaltungen im Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen
Voraussetzungen für Sonderzuschüsse
Kinderreiche Familien (ab 3 Kindern)
Teilnehmer mit einer Behinderung
Teilnehmer aus Familien im SGB II oder SGB XII-Bezug
Teilnehmer aus einkommensschwachen Familien ohne SGB II-Bezug bei besonderem erzieherischem Bedarf.
Der Sonderzuschuss wird zusätzlich zum normalen Tagessatz gewährt. Der Träger verpflichtet sich, die
Sonderzuschüsse ausschließlich zur Reduzierung des Teilnehmerbeitrages des entsprechenden Teilnehmers einzusetzen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Im Jahr 2017 wurden zur Finanzierung der im Beschlussentwurf beschrieben Maßnahmen von o.g. Trägern
der Jugendhilfe Mittel in Höhe von insgesamt 14.495,00 € zweckentsprechend verausgabt.
Einige Träger haben im Frühjahr 2017 sogenannte „Prognose-Anträge“ von Maßnahmen eingereicht, jedoch
anschließend keine konkreten Zuschussanträge eingereicht. Vermutlich haben diese Maßnahmen nicht
stattgefunden bzw. es wurde wegen Geringfügigkeit der zu erwartenden Mittel auf eine Antragstellung verzichtet.
Für das Jahr 2018 wird vorgeschlagen, dass Zuschussverfahren in dieser Form fortzuführen und die im Beschlussentwurf genannten unveränderten Fördersätze und –richtlinien festzulegen.
2. Lösung
Der Jugendhilfeausschuss legt die Fördersätze und -richtlinien an Träger von Freizeit-, Bildungsmaßnahmen
und Mitarbeiterschulungen wie folgt fest:
Fördersätze 2018
a.)
b.)
c.)
d.)
e.)
f.)
Mitarbeiterschulungen (Tagesveranstaltung):
Mitarbeiterschulungen (Mehrtägig):
Bildungsmaßnahmen
Ferien- und Freizeitmaßnahmen:
Fahrten in die Partnerstädte:
Sonderzuschüsse:
5,00 € p.P. pro Tag
3,00 € s.o.
2,50 € s.o.
2,50 € s.o.
4,00 € s.o.
7,00 € s.o.
Allgemeine Förderrichtlinien 2018
Betreuer werden im Verhältnis 1 zu 7 gefördert.
Es werden nur Kinder und Jugendliche gefördert, die ihren Wohnsitz in Wesseling haben.
Altersbegrenzung Teilnehmer bei Freizeit- und Bildungsmaßnahmen: 6 bis 17 Jahre
Altersbegrenzung Teilnehmer bei Bildungsmaßnahmen: 6 bis 26 Jahre
Mindestalter Teilnehmer bei Mitarbeiterschulungen: 15 Jahre
Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden der An- und Abreisetag als ein Tag gefördert.
Der Zuschussantrag ist spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme bei der Stadt Wesseling einzureichen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind folgende Maßnahmen:
Veranstaltungen schulischer Art (z.B. Klassenfahrten
Veranstaltungen die den Charakter von Sportwettkämpfen bzw. Trainingslehrgängen haben
Veranstaltungen gewerkschaftlicher Art
Veranstaltungen parteipolitischer Art
Veranstaltungen mit kommerziellen Charakter
Veranstaltungen im Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen
Voraussetzungen für Sonderzuschüsse
Kinderreiche Familien (ab 3 Kindern)
Teilnehmer mit einer Behinderung
Teilnehmer aus Familien im SGB II oder SGB XII-Bezug
Teilnehmer aus einkommensschwachen Familien ohne SGB II-Bezug bei besonderem erzieherischem Bedarf.
Der Sonderzuschuss wird zusätzlich zum normalen Tagessatz gewährt. Der Träger verpflichtet sich, die
Sonderzuschüsse ausschließlich zur Reduzierung des Teilnehmerbeitrages des entsprechenden Teilnehmers einzusetzen.
Zur Finanzierung der o.g. Maßnahmen der Trägern der Jugendhilfe werden Mittel in Höhe von
15.000,00 € den Erträgen der Jugendstiftung entnommen.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Träger der Jugendhilfe die Möglichkeit besteht, über einen Einzelbeschluss des Jugendhilfeausschusses eine Projektförderung zu erhalten. Hierfür ist ein vorheriger schriftlicher Antrag an den Jugendhilfeausschuss mit einer detaillierten Projektbeschreibung (inkl. Kostenaufstellung) erforderlich.
3. Alternativen
Werden keine vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
Insgesamt stehen 23.900 Euro Stiftungsmittel zur Verfügung. Hiervon werden 15.000 zur Finanzierung der
o.g. Maßnahmen bereit gestellt.